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Kulturgut in Bewegung. Über Ortsgebundenheit und Ortswechsel Patrimoine culturel en mouvement

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patrimoine culturel en mouvement KULTURGUT IN BEWEGUNG

Mobiles Kulturgut wirft rechtliche und fachliche Fragen auf Denkmäler werden gemeinhin als ortsgebunden aufgefasst. So sind in den gegenwärtigen Denkmalgesetzgebungen bewegliche Denkmäler meistens nicht erwähnt oder sogar ausgeschlossen. Bereits der Blick auf die Ausstattung historischer Bauten zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen immobilem und mobilem Kulturgut fliessend sind. Unter dem Begriff «bewegliches Kulturgut» werden aber noch ganz andere Objektgruppen subsumiert, beispielsweise die Raddampfer auf Schweizer Seen. Auch die gelegentlich durchgeführten Verschiebungen von immobilen Schutzobjekten – etwa ins Freilichtmuseum Ballenberg – zählen zu dieser Thematik. Der denkmalpflegerische Alltag ist heute immer öfter mit solchen Fragen konfrontiert, und Verluste drohen. Eine vertiefte Diskussion über die Translokation immobiler Denkmäler und über die Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Erhaltung von beweglichen Denkmälern erscheint dringend geboten, weshalb sich die in Lausanne durchgeführte Herbsttagung 2012 der formation continue NIKE/BAK/ICOMOS diesem Thema gewidmet hat. Der vorliegende Band präsentiert die Beiträge und Ergebnisse und führt Interessierte anhand zahlreicher Beispiele anschaulich in die Thematik ein.

Le patrimoine culturel mobilier soulève des questions juridiques et techniques On considère ordinairement que les monuments sont enracinés dans un lieu. C’est pourquoi, dans les dispositions légales actuelles sur les monuments historiques, les biens culturels mobiliers sont le plus souvent passés sous silence, voire explicitement exclus. Or, il suffit de penser à certains aspects des bâtiments historiques, par exemple à leur agencement, pour se rendre compte que la limite entre biens culturels immobiliers et mobiliers est floue. La notion de «bien culturel mobilier» recouvre cependant encore de toutes autres catégories d’objets, comme les bateaux à aubes des lacs suisses. Des objets à protéger qui, quoique de nature immobilière, sont parfois déplacés – par exemple au Musée de l’habitat rural à Ballenberg – relèvent également de cette problématique. Aujourd’hui, les conservateurs du patrimoine rencontrent plus souvent ce genre de questions dans leur travail quotidien et le patrimoine culturel mobilier est menacé de pertes importantes. Une discussion approfondie sur le transfert des biens culturels immobiliers aussi bien que sur les chances et les difficultés de la conservation des biens culturels mobiliers s’impose absolument. Par conséquent, le colloque de formation continue NIKE/OFC/ICOMOS à Lausanne en automne 2012 était consacré à ce sujet. Cette publication présente les contributions et les résultats et introduit tous les lecteurs au sujet à l’aide de nombreux exemples.

Kulturgut in Bewegung Über Ortsgebundenheit und Ortswechsel

patrimoine culturel en mouvement immobile, mobile ou déplacé

I S B N 978-3-7965-3196-5

9

783796 531965


Schriftenreihe zur Kulturgüter-Erhaltung 2

Kulturgut in Bewegung Über Ortsgebundenheit und Ortswechsel

patrimoine culturel en mouvement immobile, mobile ou déplacé

Herausgegeben von:

FORM AT ION CONT INUE | WE I TERBILDUNG | FORM A Z IONE CONT INU A

Nationale Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung Centre national d’information pour la conservation des biens culturels Centro nazionale d’informazione per la conservazione dei beni culturali

Schwabe Verlag Basel

International Coucil on Monuments and Sites


Für die Druckbeiträge danken wir dem Bundesamt für Kultur BAK

und der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften SAGW

sowie der Stiftung Pro Patria

Schriftenreihe zur Kulturgüter-Erhaltung 2 Kulturgut in Bewegung – Patrimoine culturel en mouvement enthält die Beiträge der gleichnamigen Tagung, welche am 2. und 3. November 2012 an der École polytechnique fédérale de Lausanne EPFL und der Université de Lausanne UNIL abgehalten wurde. Herausgeber: Arbeitsgruppe formation continue NIKE/BAK/ICOMOS Redaktion: Boris Schibler, Cordula M. Kessler, Lino Gross, Myriam Schlesinger Übersetzungen: Médiatrice Traductions, Alain Perrinjaquet, Glovelier

Abbildung auf dem Umschlag: Immobil – mobil: Versetzung des Verwaltungsgebäudes der Maschinenfabrik Oerlikon MFO im Mai 2012.

Copyright © 2013 Schwabe AG, Verlag, Basel, Schweiz Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Das Werk einschließlich seiner Teile darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in keiner Form reproduziert oder elektronisch verarbeitet, vervielfältigt, zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Layout/Satz: Peter Kessler, Freiburg i.Ue. Gesamtherstellung: Schwabe AG, Muttenz/Basel, Schweiz Printed in Switzerland ISBN 978-3-7965-3196-5 rights@schwabe.ch www.schwabeverlag.ch


Inhaltsverzeichnis |  Table des matières


Vorwort | Préface 10 Sich auf eine Welt in Bewegung einstellen | S’adapter à un monde en mouvement

I. Einführung | Introduction 12 Kulturgut in Bewegung – eine Einführung

Peter Baumgartner, Stv. Denkmalpfleger des Kantons Zürich

ii. RECHT UND PRAXIS IM IN- UND AUSLAND | DROIT ET PRAtique EN SUISSE et À L’ÉTRANGER 20 Mobiles Kulturgut − Welchen Schutz bietet das geltende Denkmalpflegerecht?

Prof. Dr. iur. Enrico Riva, Ordinarius für öffentliches Recht, Universität Basel

30 Darf ein Denkmal wandern – und wenn ja, wohin? Ein Blick in die bundesdeutsche Translozierungspraxis

Dr. Markus Harzenetter, Leiter der Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

36 Meubles protégés au titre des monuments historiques dans le Code du patrimoine­ Législation et pratique en France

Judith Kagan, conservateur général du patrimoine, Paris

III. Mobile Kulturgüter | biens culturels mobiliers 46 L’archéologie et la généalogie des collections Lorsque la sur-décontextualisation muséale permet la réinterprétation des ensembles originaux

Dr Marc-Antoine Kaeser, directeur du Laténium

52 Gebaute Geschichte – Historische Zimmer im Landesmuseum Zürich

Dr. Cristina Gutbrod, Architektin ETH

58 Immobil – mobil – immobil

Regula Michel, Leiterin Bauteillager und Studiensammlung, Zürich

62 Zur Bedeutung der Ortszugehörigkeit von Objekten in der Archäologie

Dr. Anne de Pury-Gysel, ehemalige Leitern Site et Musée romains d’Avenches

68 Leuchtturm oder Brockenhaus? Fragen der Erhaltung industriehistorischer Sammlungen am Beispiel der Bally-Schuhsammlung

Philipp Abegg, Präsident Stiftung BALLYANA

74 Das Interieur der Villa Flora

Henriette Hahnloser, Architektin ETH/SIA

78 Denkmalpflegerischer Umgang mit nachwachsenden Kulturgütern – Illusion der Beständigkeit Judith Rohrer-Amberg, Leiterin Fachstelle Gartendenkmalpflege, Grün Stadt Zürich


IV. Translokation | transfert 86 Les greniers du Gros-de-Vaud, meuble ou immeuble?

Dr Daniel Glauser, auteur de l’inventaire des maisons rurales du canton de Vaud

92 L’aura de l’architecture ancienne Exemples neuchâtelois de récupération et déplacement de monuments au Moyen Âge et sous l’Ancien Régime

Christian de Reynier, archéologue du bâti, OPMS, Neuchâtel

96 Das Haus als Mobilie Hausversetzungen in Speicher (AR) vom 17. bis 19. Jahrhundert

Katharina Baumann, Historikerin und Journalistin, Winterthur

102 Fresques en balade

Julian James, conservateur-restaurateur SKR/SCR

108 Bahngebäude auf der Schiene

Katja Hasche, Architektin MAS ETH, Köln

V. Verkehrsmittel | moyens de transport 114 Mobil – stabil Erfahrungsfragmente im Umgang mit technischen Kulturgütern

Dr. This Oberhänsli, Konservator am Verkehrshaus der Schweiz, Luzern

122 Als Technikdenkmale ungeeignet? Historische Zwei- und Vierräder in Betrieb

Hans Peter Würsten, Architekt HTL, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Denkmalpflege des Kantons Bern

128 De la barque au vapeur Belle Époque Un patrimoine en eau douce

Dr Martine Jaquet, déléguée à la protection du patrimoine bâti de la Ville de Lausanne

132 Das Schweizer Seilbahninventar Erfassung und Bewertung von Seilbahnanlagen

Karin Zaugg Zogg, Denkmalpflegerin der Stadt Biel, Gesamtleitung Schweizer Seilbahninventar

VI. FAZIT | Bilan 140 Gedanken zum Umgang mit beweglichem Kulturgut Prof. Dr. phil. Nott Caviezel, Professor am Lehrstuhl für Denkmalpflege, TU Wien; Präsident der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege

148 Bildnachweis | Crédits photographiques


Vorwort | PrĂŠface


Sich auf eine Welt in Bewegung einstellen | S’adapter à un monde en mouvement

B

ewegung wird in der Physik definiert als

obligés de nous adapter et on nous demande

Ortsveränderung mit der Zeit, in der Ma-

d’être souples. Il est à craindre que la conser-

thematik als affine Drehung oder Dreh-

vation de notre patrimoine ne sorte affaiblie de

spiegelung im Raum. In der Biologie, bezogen auf

ces remous. C’est à nous, aux spécialistes de la

das Verhalten von Lebewesen, meint Bewegung

protection des biens culturels, qu’il incombe de

auch eine Orientierungsreaktion, das heißt die

plaider pour le respect de ce patrimoine et de

Ausrichtung der Bewegung des Lebewesens in

continuer à défendre une politique de conser-

einem Gradienten eines Umweltfaktors, auf eine

vation intégrée. En même temps, nous devons

Reizquelle zu oder von ihr weg.

être ouverts, pragmatiques et à la recherche de

Was Bewegung für das Kulturerbe heißen

solutions face aux changements auxquels nous

kann, sollte an der Tagung 2012 und soll nun in

sommes confrontés. Mais pourquoi ne pas essayer

dieser Publikation ergründet werden. Biologisch

de tirer parti de la situation en intervenant

gesprochen wollten wir mit der Tagung positiv

plus souvent, afin de sensibiliser davantage

phototaxisch wirken, das heißt die Teilnehmenden

le public, les politiques et notre milieu à nos

in den zwei Tagen zur Erhellung hin bewegen und

préoccupations?

Licht ins Dunkel bringen. Die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundesamtes für Kultur unterstützt als

Die Möglichkeit zum fachlichen Austausch im Rahmen der Plattform Weiterbildung ist deshalb essentiell. Die vorliegende Publikation der Ta-

Partner der NIKE und von ICOMOS Schweiz in der

gungsakten soll uns in unserem Bemühen unter-

Plattform Weiterbildung diese Tagung und die

stützen, die Gestaltung unseres Lebensraumes als

nachfolgende Publikation der Tagungsakten.

kulturellen Akt zu verstehen, den es immerwäh-

Pendant deux jours, nous avons eu le plaisir d’explorer différents aspects de la mobilité des biens culturels. On ne saurait trouver un thème

rend differenziert und engagiert zu reflektieren gilt. Au nom de l’Office fédéral de la culture,

plus actuel que «Le patrimoine culturel en

j’aimerais remercier les personnes qui ont longue-

mouvement», même si l’on prend l’expression au

ment œuvré pour que le colloque puisse avoir

sens figuré.

lieu et que ses actes soient publiés. Je remercie

Aujourd’hui, le monde du patrimoine culturel

également les intervenantes et les intervenants

est effectivement en mouvement. Nous serons

pour leurs passionnantes contributions. Je sais

obligés de nous adapter à ses changements, nous

gré aux représentants et aux responsables du

qui en prenons soin. Dans le cadre de la nouvelle

Centre NIKE et de l’ICOMOS Suisse des efforts

politique énergétique, nous devons par exemple

qu’ils déploient constamment pour notre cause.

faire face à des pressions politiques, à la volonté

Je souhaite enfin remercier l’École polytech-

de remettre en question des acquis en matière

nique fédérale de Lausanne ainsi que l’Université

de protection et de conservation du patrimoine,

de Lausanne de nous avoir hébergés deux jours

alors que nous les croyions gravés dans le marbre.

durant.

Nous nous rendons compte aujourd’hui, un peu surpris, il faut l’avouer, que ce marbre n’était

Ich wünsche Ihnen eine bewegende und spannende Lektüre.

pas aussi éternel que nous l’avions pensé. Nous devons actuellement discuter de révisions des

Oliver Martin

dispositions légales, des compétences et des pro-

Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege,

cédures, chose que nous n’aurions pas jugée

Bundesamt für Kultur BAK

possible il y a quelques années. Nous sommes

10

Kulturgut in Bewegung 2013


I. Einführung | InTroduction


Kulturgut in Bewegung – eine Einführung

Peter Baumgartner Stv. Denkmalpfleger des Kantons Zürich

Denkmäler werden gemeinhin als ortsgebunden aufgefasst.

lichster Denkmalschutz-Gesetzgebungen. Für den

Ihr Standort ist Teil ihrer Geschichte und trägt wesentlich zur

Kanton Zürich wird dies im Planungs- und Bauge-

spezifischen Denkmalbedeutung bei. Der Blick auf die Ausstattung der Immobilien lässt jedoch erkennen, dass die Grenzen zwischen

setz (PBG)1 geregelt. Danach sind Schutzobjekte (unter anderem): •• Ortskerne, Quartiere, Straßen und Plätze, Ge-

immobilem und mobilem Kulturgut fließend sind. Anders als

bäudegruppen, Gebäude und Teile sowie Zuge-

ortsfeste verschwinden mobile Objekte häufiger aus ihrem

hör von solchen, die als wichtige Zeugen einer

sinnstiftenden Zusammenhang. Die Praxis der Verschiebung von Gebäuden zeigt allerdings auch, dass scheinbar immobile Objekte zu mobilen Objekten mutieren.

politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswürdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wichtigen Umgebung;

Als «Kulturgüter in Bewegung» können auch Objektgruppen verstanden werden wie beispielsweise Schiffe, Bahnen, Autos, Flugzeuge sowie Provi-

•• vorgeschichtliche und geschichtliche Stätten und ortsgebundene Gegenstände sowie Gebiete von archäologischer Bedeutung;

sorien, Ausstellungsmonumente, Panoramen und

•• wertvolle Park- und Gartenanlagen, Bäume,

technikgeschichtliche Objektsammlungen, Lifte,

Baumbestände, Feldgehölze und Hecken.

Rolltreppen etc. Bereits heute gehört die Beschäftigung mit diesen unterschiedlichen, nicht oder nicht

Diese an sich weitreichenden und für die Beschäf-

mehr ortsfesten Objekten zu den regelmäßigen Auf-

tigung mit Schutzobjekten zweckmäßigen und an-

gaben der Denkmalpflege. Zur Sprache sollen mög-

gemessenen Festlegungen haben sich in der zür-

lichst viele der angesprochenen Themen kommen.

cherischen Denkmalpflegepraxis grundsätzlich gut

Die Grenzen wurden bewusst sehr weit gezogen –

bewährt. Allerdings sind darin, mit Ausnahme des

allerdings fallen die klassischen Museen und ihre

erwähnten Zugehörs, keine Aussagen zu möglichen

Sammlungen aus dem Betrachtungsperimeter.

mobilen Kulturgütern enthalten.

In den gesetzlichen Grundlagen werden beweg-

Weiter stellt sich die Frage, wie weit der gelten-

liche Objekte oft nicht erwähnt, teilweise sogar

de Denkmalbegriff dem Sachverhalt hinreichend

ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es notwen-

Rechnung trägt oder ob es hier einer Präzisierung

dig, die bestehenden Gesetze zu überprüfen und

respektive Erweiterung bedarf.

zu überdenken, um die rechtliche Situation zu verbessern.

12

In ihren Leitsätzen zur Denkmalpflege in der Schweiz hält die Eidgenössische Kommission für

In der Schweiz liegt die Kulturhoheit bei den

Denkmalpflege EKD grundsätzlich fest: «Denk-

Kantonen. Daraus resultiert eine Fülle unterschied-

mäler sind ortsgebundene Objekte.»2 Betreffend

1 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungsund Baugesetz), III. Titel: Der Natur- und Heimatschutz, § 203 ff. 2 Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD (Hrsg.). Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz. Zürich 2007, S. 7. 3 Ebd. S. 28. 4 W. Haio Zimmermann. Die mobile Immobilie. Zum traditionellen Wandern von Holzbauten in Europa und Nord-Amerika im 1. und

2. Jahrtausend n. Chr. In: LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen et al. (Hrsg.). Bauten in Bewegung. Von der Wiederverwendung alter Hausgerüste, vom Verschieben und vom Handel mit gebrauchten Häusern, von geraubten Spolien, Kopien und wiederverwendeten Bauteilen (Denkmalpflege und Forschung in Westfalen 47). Mainz 2007, S. 65.

Kulturgut in Bewegung 2013


Abb. 1: Die Bärengasse-Häuser in Zürich.

Verschiebungen heißt es: «Unter einer Transloka-

Die folgenden Beispiele stammen aus dem Berufs-

tion wird das Verschieben bzw. der Abbau und Wie-

alltag des Autors. Dadurch werden sie zwangsläu-

deraufbau an anderem Ort von Bauten verstanden.

fig auch sehr Zürich-lastig. Trotzdem dürften die

Denkmäler sollen nicht versetzt werden. Das Denk-

Erfahrungen daraus auch Gültigkeit weit über die

mal ist in Entstehung, Weiterentwicklung und heu-

Kantonsgrenzen hinaus haben.

tiger Wirkung bedingt durch seinen ursprünglichen Bauplatz und dessen Umgebung. Es darf in der Re-

Zürich: Verschiebung der Bärengasse-Häuser

gel nicht davon entfernt und andernorts wieder auf-

(Abb. 1)

gebaut werden. Ausschließlich in Extremfällen, in

Noch kurz vor Inkraftsetzung des Planungs- und

denen die Erhaltung eines wichtigen Denkmals an-

Baugesetzes (1975) wurden 1972 in Zürich das 1671

ders nicht möglich wäre, kann ausnahmsweise eine

erbaute Haus zum Schanzenhof zusammen mit

Translokation vertreten werden.»3

dem 1680 daran angebauten Haus zur Weltkugel

Eine Sonderstellung in der Diskussion um mo-

verschoben. Die Gebäude gehören zu den repräsen-

bile Kulturgüter nehmen mittelalterliche Speicher-

tativen Wohn- und Gewerbebauten, die im 17./18.

und Wohngebäude ein, da sie seit jeher als Fahrhabe

Jahrhundert in den barocken Vorstädten von Zürich

(Fahrnishabe) galten. An einer Tagung in Westfalen

entstanden. Ende der 1960er Jahre gelangten sie in

im Jahr 2004 hielt ein Referent dazu Folgendes fest:

den Besitz einer Immobiliengesellschaft, welche

«Das Haus gilt als Metapher für Sicherheit, Konti-

den Abbruch vorsah. Die Besitzer waren bereit, die

nuität, Ortsgebundenheit, als Immobilie. Im tradi-

beiden Bauten inklusive der gesamten Ausstattung

tionellen Verständnis stand es trotzdem auch für

wie Kachelöfen, Täfer und Türen der Stadt Zürich

Mobilität, im rechtlichen war es Fahrhabe.» Und

zu überlassen, sofern diese nicht am angestamm-

weiter: «Ein Fazit [...] ist: Es war allgemein üblich,

ten Ort verbleiben mussten. In einer Volksabstim-

Häuser zu versetzen. Auch wenn ein Gebäude in

mung 1971 wurde der Translokation zugestimmt.

den vergangenen Jahrhunderten mehrfach seinen

Die spektakuläre Verschiebungsaktion auf den der

Standort änderte, würde es heute keinem Denkmal-

Bärengasse gegenüberliegenden Basteiplatz wäre

pfleger einfallen, es deshalb nicht als Denkmal ein-

beinahe gescheitert, als mehrere Ölpressen gleich-

zustufen. Diese vorprogrammierte Mobilität muss

zeitig ausfielen und dadurch die Gebäude bedroh-

deshalb auch heute genutzt werden, Bausubstanz

lich ins Rutschen und Wanken kamen.

zu retten und sie dann weiter als Denkmal gelten

Der mit dieser Verschiebung ausgelöste fach-

zu lassen. Hier sollte der Denkmalpfleger von der

liche Diskurs drohte damals die Mitarbeitenden

Interessengemeinschaft Bauernhaus (IGB) lernen.» 4

der stadtzürcher Denkmalpflege in zwei Lager zu

Peter Baumgartner | Kulturgut in Bewegung – eine Einführung

13


spalten. Die Älteren und der Leiter waren Befür-

den ersten Liftanlagen der Schweiz gehören. Zum

worter der Verschiebung, die Jüngeren, zu welchen

Innenausbau zählten auch Kohlen- und Briefaufzü-

auch der Verfasser gehörte, verurteilten ein solches

ge, außerdem Zentralheizung, Warmwasseraufbe-

Vorgehen. Die Position war so einfach wie absolut:

reitung und elektrisches Licht aus dem hauseigenen

Denkmäler dürfen niemals und um keinen Preis

Kraftwerk. Im Keller befand sich eine Dampfwä-

versetzt werden.

scherei mit Trocknerei und ein Abfall-Sammelbunker. Die Küchenabfälle konnten durch Abwurf-

Zürich: «Mega-Haus-Züglete mit Erfolg beendet – Das MFO-Gebäude hat gestern Nachmittag seinen neuen Standort erreicht»5 (Abb. auf dem Buch-

schächte aus der Wohnung direkt in den Keller

umschlag)

hat sich leider nur eine hölzerne Aufzugskabine er-

Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Maschi-

halten, die 2001 restauriert und unter Schutz ge-

nenfabrik Oerlikon MFO war der Mobilität im Wege,

stellt wurde.

befördert werden. Von der damaligen pionierhaften Haustechnik

stand es doch im Trassebereich der neuen DurchVerlegung der Schienenstränge auf die andere Seite

Horgen: Villa Seerose, schmiedeeiserne Parkeinfassung (Abb. 4, vgl. auch S. 145)

des Gleisfeldes war nicht möglich, sie hätte nämlich

1902–1904 wurde die Villa Seerose durch den Ar-

den Abbruch des Bahnhofgebäudes, eines ebenfalls

chitekten Konrad von Muralt (1859–1928) errichtet.

hochrangigen Schutzobjekts, zur Folge gehabt. Auf-

Gleichzeitig entstand ihr Park nach den Plänen des

grund dieser Ausgangslage hat sich die Denkmal-

Gartenarchitekten Evariste Mertens (1846–1907).

pflege in Absprache mit dem Stadtrat für eine Ver-

Die Ausdehnung des Parks betrug ursprünglich

schiebung entschlossen. Ein bisschen befremdlich

18 000 m 2, heute sind es noch 5700 m 2. Die Entwür-

ist es allerdings schon, wenn die Verschiebung zum

fe für den schmiedeeisernen Parkzaun – seeseitig

Medienhype wird und der Unternehmer die Denk-

mit Seerosenmotiven, bergseitig mit Passionsblu-

malpflege einlädt, daran zu partizipieren.

men und Ginkgoblättern – stammen von Eduard

messerlinie der SBB beim Bahnhof Oerlikon. Eine

Berlepsch-Valendas (1849–1921), die Ausführung

Bauma: Haus Freddi (Abb. 2)

erfolgte durch drei Zürcher Kunstschlossereien in

Das Heim der Tösstaler Fabrikarbeiterin Rosa Fred-

mehreren Etappen.

di (1885–1978) befindet sich heute im Besitz der

1947 musste ein großer Teil des Parks der Bahn-

Zürcher Denkmalpflege und dient als Wohnmuse-

anlage weichen, wobei auch der größte Teil des

um für das armselige Leben der Fabrikarbeiterin-

Berlepschen Zaunes entfernt wurde. Damit wur-

nen des 20. Jahrhunderts. Das Ausstellungsgut be-

de dieser mobil, und später fanden sich Teilstücke

steht ausschließlich aus dem gesamten Nachlass

und Tore des Zaunes in Zürich, Thalwil, Gattikon,

von Rosa Freddi, die während über 50 Jahren in der

Lugano und Melide. Für seine Wiederaufstellung

Weberei Grüntal in Bauma arbeitete. Ihre «persön-

erfolgte im Jahr 2004 der Rückkauf von wesent-

lichen Mobilien» reichen vom Zahltagsäcklein über

lichen Teilen durch die Gemeinde zusammen mit

Lourdes-Wasser bis hin zu Leuchtern, Kleidern und

der Denkmalpflege.

der Aussteuer. Das Gebäude ist das Mittelhaus eines mehrtei-

Bäretswil: Industrieensemble Neuthal (Abb. 5)

ligen traditionellen Flarzbaus des 16. Jahrhunderts

Das Industrieensemble Neuthal beherbergt Ob-

mit in den Wohngrundriss integriertem Kleintier-

jekte aus den Hinterlassenschaften der für das

stall und fensterloser Rauchküche. Erst 1970 wur-

Land einst so wichtigen Industrialisierung und Me-

de für Beleuchtungszwecke ein Stromanschluss er-

chanisierung, nämlich die Baumwollspinnerei so-

stellt. Das Wasser kommt noch vom Hofbrunnen,

wie die Webmaschinensammlung. Letztere muss-

gekocht und geheizt wird ausschließlich mit Holz.

te von ihrem vorherigen Standort in Rüti gezügelt werden. Diese mobilen Objekte wurden der Kanto-

Zürich: Rotes Schloss, Aufzüge für Personen und Briefe (Abb. 3)

nalen Denkmalpflege von Sulzer-Rüti als Geschenk

Der durch den Semperschüler Heinrich Ernst (1864–

Industrieensemble Neuthal zugänglich gemacht,

1916) in den Jahren 1891–1893 erbaute Wohnkom-

das ehemals der Familie des Initianten der Jung-

plex ist vor allem aus technikgeschichtlicher Sicht

fraubahn, Adolf Guyer-Zeller, gehörte.

überlassen und werden nun der Öffentlichkeit im

beeindruckend: In den Häusern befanden sich mit

Das Sammelgut umfasst, neben einigen Hand-

Wasserkraft betriebene Personenaufzüge, die zu

webstühlen, vor allem über hundert mechanische

5 Schlagzeile in 20minuten, 24. Mai 2012.

14

Kulturgut in Bewegung 2013


Abb. 2: Haus Freddi in Bauma.

Abb. 3: Hölzerne Aufzugskabine im Roten Schloss, Zürich.

Abb. 4: Villa Seerose in Horgen.

Abb. 5: Webmaschine aus dem Industrieensemble Neuthal.

Peter Baumgartner | Kulturgut in Bewegung – eine Einführung

15


Webmaschinen vom Typ Sulzer-Rüti sowie den Vor-

des 19. Jahrhunderts in der Schweiz handeln. Ob-

gängerfirmen Caspar Honegger und Maschinenfa-

wohl nach Zürcher Rechtsprechung eine Mobilie,

brik Rüti. Es handelt sich dabei um die – zusammen

konnte die in den Jahren 2002–2003 erfolgte Re-

mit der Sammlung Toyoda (Toyota) in Japan – größ-

staurierung des Kronleuchters unter der Feder-

te Webmaschinensammlung der Welt. Erschlossen

führung der Denkmalpflege abgewickelt werden.

wird das Ensemble mit der Dampfbahn (auch ein mobiles Kulturgut), welche damals von Guyer-Zel-

Zürich: Kunsthaus, Stühle von Arne Jacobsen

ler geplant und ausgeführt wurde.

(Abb. 8) Anlässlich des Umbaus und der Gesamtrestaurie-

Thun: Wocher-Panorama (Abb. 6)

rung des Kunsthauses in den Jahren 2001–2004 soll-

Vor dem Kinozeitalter dienten Panoramen als «mo-

ten ursprünglich über 100 originale Stühle aus der

bile Bildungslektüre» und waren häufig in Bauten

Serie 7 des norwegischen Architekten Arne Jacob-

untergebracht, die sich einigermaßen problemlos

sen (1902–1971) durch «bequemere» ersetzt werden.

ab- und wieder aufbauen ließen. Das vom Künst-

Diese Stühle gehörten zur Erstausstattung des Pfis-

ler Marquard Wocher 1809–1814 erschaffene Thun-

tertraktes, erbaut 1956–1958 durch die Gebrüder

Panorama, wohl das erste derartige Panorama der

Hans (1917–2002) und Kurt (1910–2001) Pfister. In-

Schweiz, wurde zuerst in Basel ausgestellt. 1899

spiriert von den Arbeiten des Designerpaars Charles

wurde es von der Stadt Basel an die Stadt Thun ver-

und Ray Eames, entwickelte Jacobsen ein Verfahren

schenkt. Dort lagerte es an verschiedenen Stand-

zur Verformung von Schichtholz. 1952 entstand dar-

orten, bis es 1961 schließlich in einem Rundbau des

aus der Stuhl «die Ameise», und 1955 entwickelte

Architekten Karl Keller im Schadaupark in Thun er-

er die Serie 7, die zu seiner meistgekauften Modell-

neut ausgestellt werden konnte. Es gilt als das äl-

reihe avancieren sollte. Zum Zeitpunkt der Fertig-

teste erhaltene Panoramabild der Welt.

stellung des Pfistertraktes waren diese Stühle erst seit drei Jahren auf dem Markt.

Zürich: Versuch der Unterschutzstellung einer Maillol-Grabskulptur

len Jacobsen-Stühle zu übernehmen, wurde dann

Die Denkmalpflege wollte im Nachgang der Inven-

glücklicherweise nicht in Anspruch genommen.

tarisierung von bedeutenden Grabmälern auf den

Die Stühle stehen heute als reale Mobilien in re-

Stadtzürcher Friedhöfen eine Maillol-Grabskulptur

stauriertem Zustand am alten Ort.

Das Angebot der Denkmalpflege, alle origina-

unter Schutz stellen. Diese Unterschutzstellung wurde durch den Mieter des Familiengrabes angefoch-

Zürich: Alterthümermagazin der Denkmalpflege

ten. In seinem Entscheid kommt das Gericht 6 unter

(Abb. 9)

anderem zum Urteil, dass der Statue als bewegli-

«Translokation […] Können Bauteile, beispielsweise

chem Objekt die Denkmaleigenschaft abgehe (vgl.

wegen eines Abbruchs, nicht an ihrem angestamm-

hierzu den Beitrag von Enrico Riva, S. 20ff.), da der

ten Ort erhalten werden, können sie demontiert und

Denkmalbegriff des zürcherischen Bau- und Pla-

an einem geeigneten Ort wieder eingebaut wer-

nungsgesetzes bewegliche Sachen nicht einschließt.

den.»7 – Gemäß den Leitsätzen zur Denkmalpflege

Was der Gesetzgeber für den Kanton Zürich ausge-

gibt es eine Legitimation zum Führen einer Studien-

schlossen hat, ist in wenigen anderen Kantonen al-

sammlung. Trotzdem muss sich die Denkmalpflege

lerdings möglich.

fragen, ob sie nicht eigentlich Leichenfledderei betreibt, wenn sie das Strandgut der Kulturgeschich-

16

Zürich: Opernhaus, großer Kronleuchter (Abb. 7)

te in Studiensammlungen oder Bauteillager auf-

Der 120-flammige und rund 850 Kilogramm

nimmt.

schwere Opernhausleuchter wurde 1891 in Wien

Die Denkmalpflegen von Stadt und Kanton Zü-

hergestellt. Seine Gesamthöhe beträgt 5 Meter bei

rich haben für sich diese Frage bereits beantwortet:

einem Maximalumfang von 3,7 Metern. Aus Be-

Sie betreiben ein gemeinsames Bauteillager und ein

denken wegen der Brandgefahr des Gaslichts wur-

für die Öffentlichkeit zugängliches Kleinstmuseum,

de er von Anfang an elektrisch betrieben, wofür

das Alterthümermagazin. Dabei werden grundsätz-

eigens ein Kraftwerk gebaut werden musste. Der

lich keine Objekte, die an Ort und Stelle belassen

Gesamtbedarf an elektrischer Energie belief sich

werden können, in die Sammlung genommen, und

damals auf 297 392 Wattstunden oder, umgewan-

es werden keine Objekte angekauft. Die Studien-

delt in Kraft, 475 PS. Es dürfte sich um den größten

sammlung steht aber auch für die Seite der Verlus-

noch erhaltenen, elektrisch betriebenen Leuchter

te in der denkmalpflegerischen Arbeit.

6 Baurekurskommission I (heute Baurekursgericht) des Kantons Zürich.

7 EKD, Leitsätze (wie Anm. 2), S. 28.

Kulturgut in Bewegung 2013


Abb. 6: Wocher-Panorama, Thun.

Abb. 7: Der große Kronleuchter im Zürcher Opernhaus. Abb. 9: Informationsboschüre des Alterthümermagazins, Zürich.

Abb. 8: Stühle von Arne Jacobsen im Kunsthaus Zürich.

Peter Baumgartner | Kulturgut in Bewegung – eine Einführung

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Schlussbetrachtung Aktuell sind große Verluste im Bereich des mobilen Kulturguts zu beobachten. Mobile Kulturgüter sind in der Regel ohne großen Aufwand zu dislozieren, wodurch sie leichter handelbar werden. Bedeutende Verluste entstehen allerdings auch durch das Nichterkennen der kulturhistorischen Bedeutung von Werken oder ganz profan durch schlichten Platzmangel an den jeweiligen Standorten. Neben den Verlusten an sich gehen auch der Kontext respektive die gewachsenen historischen Zusammenhänge verloren.

•

Résumé

Patrimoine culturel en mouvement: introduction

18

On considère ordinairement que les monuments sont enra-

La politique culturelle étant essentiellement de la compé-

cinés dans un lieu. Le site où ils sont implantés fait partie

tence des cantons, les législations sur la protection des

de leur histoire et il constitue un aspect essentiel de leur

monuments historiques sont en Suisse de la plus grande

signification spécifique. Or, il suffit de penser à l’agence-

diversité. Il faudrait également se demander si la défini-

ment intérieur des immeubles pour se rendre compte que

tion actuelle du monument rend suffisamment compte des

la limite entre patrimoine culturel immobilier et mobilier

faits: peut-être, cette notion devrait-elle être précisé ou,

est floue. Les objets mobiliers sont beaucoup plus souvent

au contraire, prise dans un sens plus large.

retirés du cadre qui leur donne leur sens que les objets

Aujourd’hui, les services de conservation des monu-

immobiliers, mais les cas de déplacements de bâtiments

ments s’occupent déjà régulièrement de nombreux ob-

montrent que même des objets en principe fixes peuvent

jets mobiliers – ou d’objets autrefois immobiliers qui ont

se muer en objets mobiles.

cessé de l’être. On déplore actuellement de nombreuses

Souvent, les dispositions légales en matière de protec-

pertes dans le domaine du patrimoine culturel mobilier.

tion des monuments historiques ne mentionnent pas les

Cependant, ces pertes ne concernent pas seulement les

objets mobiliers; parfois, elles les excluent même explici-

objets: un objet peut être conservé, mais son contexte his-

tement de leur champ d’application. Il faut donc réexami-

torique, autrement dit son environnement naturel, sera

ner les lois en vigueur, afin d’améliorer le cadre juridique.

perdu à tout jamais.

Kulturgut in Bewegung 2013


ii. Recht und Praxis im In- und Ausland | DROIT ET PRATique EN SUISSE ET À L’ÉTRANGER


Mobiles Kulturgut – Welchen Schutz bietet das geltende Denkmalpflegerecht? Prof. Dr. iur. Enrico Riva Ordinarius für öffentliches Recht, Universität Basel

Geht es um den Schutz mobilen Kulturguts, bestehen mehr Probleme als beim Schutz von Bauwerken und anderen unbeweglichen Objekten. Um ganz allgemein wertvolle Kulturgüter zu schützen,

Die Baurekurskommission attestierte der Statue ausdrücklich eine «ausnehmende Schönheit» und anerkannte ihre Bedeutung für die Friedhofsanlage. Warum verweigerte die Kommission trotz-

bedarf es spezifischer rechtlicher Instrumente. Fehlen sie, ist das

dem die Unterschutzstellung? Die Antwort liegt

Schicksal des Kulturguts grundsätzlich dem Willen des Eigentümers

kurz gefasst darin, dass der Statue zwar Schutz-

anheimgestellt. Dabei weisen mobile Kulturgüter vermutlich eine

würdigkeit zukommt, dass sie aber nicht schutzfä-

besondere Verletzlichkeit auf, gerade wegen ihrer Beweglichkeit. Die gravierendsten Defizite liegen heute im Umstand, dass die Kantone

hig ist. Die fehlende Schutzfähigkeit in diesem Fall liegt darin begründet, dass die Statue – rechtlich gesehen – als bewegliche Sache zu qualifizieren ist

in ihrer Denkmalpflegegesetzgebung auf den Schutz beweglicher

und dass die Zürcher Gesetzgebung keine Grund-

Kulturgüter verzichten oder dass sie von den rechtlichen Möglich-

lage enthält, um wertvolle bewegliche Sachen un-

keiten, die ihnen die Gesetzgebung gibt, kaum Gebrauch machen.

ter Schutz zu stellen. Es scheint daher sinnvoll, einige wesentliche Passagen aus dem Entscheid der Rekurskommission

Ein Entscheid zur Illustration – die Maillol-Statue auf einem Friedhof in der Stadt Zürich

zu betrachten. •• Die Unterschutzstellung hat die Statue als ei-

Im Jahr 2004 stellte die Stadtregierung von Zürich

genständiges Denkmal erfasst und nicht als

in mehreren städtischen Friedhöfen Teile der jewei-

Teil eines geschützten Grabmals oder der

ligen Anlage sowie einzelne Grabstätten und Grab-

Friedhofsanlage als solcher (S. 21, letzter Ab-

mäler unter Denkmalschutz. In den Schutz ein-

satz). •• Gemäß der Regelung für die Friedhöfe bleiben

bezogen wurde u.a. ein Familien-Mietgrab auf dem Friedhof Enzenbühl.1 Wesentlicher Anlass

bei den gemieteten Gräbern (und um ein sol-

für diese spezifische Unterschutzstellung war

ches geht es hier) die Grabzeichen im Eigen-

der Umstand, dass auf dem Grab eine Bronze-

tum der verfügungsberechtigten Angehörigen.

Statue – ein weiblicher Akt – von Aristide Mail-

Es liegt also für die Statue Privateigentum vor

lol stand. Sie war 1948, vier Jahre nach dem Tod

(S. 23, zweiter Absatz). •• Die Maillol-Statue ist als mobiles Objekt, als

des Künstlers, dort aufgestellt worden. Gegen die

bewegliche Sache, zu qualifizieren (S. 23, letz-

Unterschutzstellung rekurrierte die Familie, die das Grab gemietet hatte, und verlangte die Auf-

ter Absatz). •• Es obliegt dem kantonalen Recht, zu be-

hebung des Schutzes für die Maillol-Statue. Am 17. Dezember 2004 hieß die Baurekurskommission

stimmen, was Objekt denkmalpflegerischen

die Beschwerde gut und hob den Schutz für die

Schutzes sein kann. Das Zürcher Recht tut

Maillol-Statue auf. Der Entscheid ist publiziert wor-

dies in einer Weise, welche bewegliche Sa-

den; er ist wiedergegeben im Anhang 1 auf den

chen nicht einschließt, mit der Ausnahme

S. 21 und 23.

von Bestandteilen und Zubehör, die mit einem

1 Freundliche Auskunft von Peter Baumgartner, stellvertretender Denkmalpfleger des Kantons Zürich, vom 2. November 2012.

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Kulturgut in Bewegung 2013


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