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Schutzpost nr19 dt web

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Ausgabe Nr. 19 / März 2017

Schutz aktuell

Initiative er: Für unsere Kind Lernen JA! – che Sexualpädagogis Ideologie NEIN!

(Siehe S. 2 &

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Entwicklung eines gesunden Frauenbildes und folglich dem friedfertigen Zusammenleben der Geschlechter entgegenwirkt.

Andrea Geissbühler, Nationalrätin, BE

Sexualität: Nicht Öl ins Feuer giessen!

Da wirkt es geradezu skurril, was von der Berner Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt, Lantana, neulich in einer Gratiszeitung zu lesen war, dass es nicht weniger sexuelle Übergriffe geben würde, wenn alle jungen Frauen im Rollkragenpulli unterwegs wären. Wenn man dann noch die völlig verharmlosenden Stellungnahmen von gewissen Sexualpädagogen zum Konsum von Pornografie bei pubertierenden Schulkindern zur Kenntnis nehmen muss, kommt einem vor, dass hier bewusst Öl ins Feuer gegossen wird!

Ende Januar 2017 hat die Jugendkontaktpolizei Glarus auf ihrer Facebook-Seite folgende Warnung für junge Frauen gepostet: «Es wird vergessen, dass im echten Leben neben dem Sexy-Sein auch noch andere Werte zählen». Weiter schreibt diese polizeiliche Dienststelle: «Frauen und Mädchen müssen keine Pornostars sein, um begehrenswert zu sein!». Ein Grund für das oft falsche Frauenbild sei sicher die sexualisierte Darstellung von Frauen in den Medien. Und Mädchen machten sich leider allzu oft und unbewusst zu eigentlichen «Sexobjekten».

Ebenso verkehrt mutet die auf selbstdefinierten «sexuellen Rechten» basierende Sexualpädagogik an, welche sich unter dem Patronat der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» in viele staatliche Institutionen bis hinunter in Kitas und Kindergärten hineinzuschleichen sucht.

Ich teile die Meinung der Jugendkontaktpolizei, dass die unwürdige Darstellung von Frauen in Filmen und Werbung der

Andrea Geissbühler, Nationalrätin SVP, Bern

Als Kindergärtnerin, Polizistin und Mutter warne ich eindringlich vor dieser Entwicklung!


«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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Kinder sind keine sex Unter der Führung der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» definieren gewisse Sexualpädagogen Kinder ab Geburt als sexuelle Wesen. Damit soll die Notwendigkeit begründet werden, «Sexualerziehung» ab frühstem Kindesalter in allen Kitas und Kindergärten der Schweiz einzuführen. Ein kritischer Sexualwissenschaftler hinterfragt dies und warnt eindringlich vor den drohenden Gefahren! Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS) hat eine Tagung organisiert und die Tagungsberichte1 dazu veröffentlicht. Im Vorwort schreibt Dr. Caroline Jacot-Descombes von SGS, dass bei den ersten Anzeichen von kindlicher Sexualität der Zeitpunkt einer auch institutionalisierten Sexualaufklärung gekommen sei. Es geht den Organisatoren der Tagung also darum, durch einen wissenschaftlichen Anstrich die Notwendigkeit einer Sexualerziehung ab Geburt zu dokumentieren und eine hinreichende Begründung für deren Implementierung in Kitas und Kindergarten zu liefern. Der unabhängige deutsche Sexualwissenschaftler Professor Dr. Jakob Pastötter hat einen Tagungsbericht2 unter die Lupe genommen und kommentiert. Befremdlich ist für ihn zuerst einmal eine umfangreiche Tabelle3, worin 25 von Eltern beobachtete «sexuelle Aktivitäten» kleiner Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren aufgelistet werden. Was der Leser dabei nicht erfährt, sei, dass der zugrunde liegende Fragebogen für Kinder entwickelt wurde, die im Verdacht stehen, sexuell missbraucht oder misshandelt worden zu sein. Professor Pastötter kritisiert, dass der Bericht diese Besonderheit der Fragestellung und Methode nicht erwähnt. Er erwähnt auch nicht, dass «missbrauchte Kinder mehr sexuelle Aktivitäten zeigen als nicht missbrauchte». Weiter meint Pastötter der Bericht «reflektiert nicht, dass die Einstufung von Kindern in möglicherweise missbrauchte und nicht missbrauchte von den eigenen Eltern vorgenommen wurde» und ergänzt: «Es irritiert, dass in dieser Weise ‹kindliche Ausdrucksformen von Sexualität› verallgemeinernd als normal dargestellt werden». Ebenso bedauert Pastötter, dass nicht diskutiert werde, dass «bei den beobachteten auf die Sexualorgane bezogenen Verhaltensweisen (…) auch andere als ‹sexuelle› Beweggründe eine Rolle spielen und u.a. durch Neugier oder blosse

Nachahmung zustande kommen können». So verstärke sich beim Leser der bereits durch den Titel des Berichtes entstehende Eindruck, dass er «trotz aller Vorbehalte bezüglich wissenschaftlicher Fundierung dazu neigt, von einer kindlichen Sexualität auszugehen, die es durch Erziehung gezielt zu fördern gilt». An der Tagung wurde offenbar auch die Meinung vertreten, dass Sexualerziehung wesentlich davon profitieren könne, «dass Kindern die Möglichkeit zur selbständigen Erkundung gegeben wird». Auch hier bemängelt Prof. Pastötter, dass nicht gesagt wird, welche Art von Sexualerziehung gemeint sei und was konkret mit der «aktiven Ermöglichung einer selbständigen Erkundung (der Sexualorgane: Die Red.)» zu verstehen ist. Es gäbe dazu sehr unterschiedliche und kontrovers diskutierte Ansätze. Unwissenschaftlich und gefährlich Im Bericht heisst es weiter, man solle in Bezug auf Sexualität das berücksichtigen, «was momentan in anderen Bereichen des kindlichen Lernens als Königsweg propagiert wird. Die kindliche Aktivität kann pädagogisch begleitet werden (…)». Das kann man so verstehen, dass kleine Kinder nicht nur


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xuellen Wesen! beim Malen oder Singen angeleitet werden sollen. Offenbar soll auch das Entdecken der kindlichen Geschlechtsorgane in Kitas und Kindergärten durch pädagogische Unterstützung «aktiv ermöglicht» und «begleitet» werden.

eine neu zu begründende «kindergerechte Sexualerziehung ab Geburt» liegt offenbar daran, dass bei den allermeisten Kindern ab Geburt bis zur Pubertät schlicht kein Interesse an Sexualität zu beobachten ist.

Massiv kritisiert Prof. Pastötter im SGS-Bericht die «Betonung von Ähnlichkeiten zwischen sogenannter kindlicher Sexualität und Erwachsenensexualität (Erregbarkeit der Geschlechtsorgane, Selbststimulation, Orgasmusfähigkeit (…))». Das «lädt entsprechend motivierte Erwachsene zu sexuellen Übergriffen ein mit der Suggestivunterstellung ‹Du magst das doch auch›».

Gerade wegen der fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen der sexualpädagogischen Aktivitäten der SGS, welche allzu leicht mit unzulässiger Ideologie ausgeglichen werden, sollte das Bundesamt für Gesundheit die Geldausschüttungen an Sexuelle Gesundheit Schweiz (im Jahre 2015: CHF 1‘285‘000) einstellen. Diese Organisation bezeichnet sich übrigens selbst als Mitglied des US-amerikanischen Abtreibungskonzerns «Planned Parenthood». Damit könnte der verbissene und für Kinder schädliche Versuch, pseudosexualwissenschaftliche Grundlagen für eine zukünftige, obligatorische «Sexualerziehung ab Geburt» an allen Kinderhorten und Kindergärten in der ganzen Schweiz herbeizuschreiben, endlich abgebrochen werden.

Mit der «Bewertung kindlicher Verhaltensweisen als den Erwachsenen ähnlich» wird den Kindern ein Rollenwechsel zugewiesen «vom Schutzbefohlenen zum potentiellen, an sexueller Lust interessierten Partner». Der Kommentar von Prof. Pastötter zum Bericht der SGS schliesst mit einer Warnung: «Wenn die wissenschaftliche Basis sehr klein, das Engagement der Sexualpädagogen aber sehr gross ist, dann sollten Eltern und Institutionen wachsam sein».

Eltern, Lehrer, Institutionen und Erziehungsdepartemente sollten sich also auch vor einer vermeintlichen «altersgerechten» Sexualerziehung in Acht nehmen.

Der Grund für das Fehlen seriöser wissenschaftlicher Grundlagen für

1) «Sexualaufklärung bei Kleinkindern, Forschungsstand und Good Practice von Programmen der Sexualaufklärung für Eltern und Institutionen» vom 13. März 2015, organisiert durch SGS in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit (HSLU) und der Haute école de travail social Genève (HETS). 2) «Kindliche Ausdrucksformen von Sexualität – zum aktuellen Wissensstand und dessen Relevanz für Eltern und Institutionen bei der Sexualaufklärung» von Prof. Dr. phil. Bettina Schuhrke, Evangelische Hochschule Darmstadt. 3) Tabelle 1 (Child Sexual Behavior Inventory (CSBI)), Seite 21, Tagungsbericht der SGS vom 13. März 2015, siehe auch Fussnote 2 (oben).


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Sexualkunde? «Erst ab 12. Altersjahr!» Das sagt Men Reinalter, Gesamtschulleiter der UNICA. Sie ist eine staatlich anerkannte Privatschule in Liestal/Baselland. Ihr Angebot deckt die ganze obligatorische Schulzeit von der Spielgruppe bis zur 3. Sekundarklasse mit den Niveaus A, E und P ab. Die Vermittlung von christlichen Werten und der familiäre Charakter sind zentral.

hen, die stark genug sind, um nicht jedem Trend hinterherlaufen zu müssen. Weitergehende Sexualaufklärung wird auf freiwilliger Basis an besonderen Projekttagen behandelt, und zwar mehrheitlich geschlechtergetrennt.

Schutzinitiative aktuell: Es gibt Schulleitungen, welche Sexualerziehung ab frühstem Kindesalter propagieren. Von welcher Schulstufe an wird an der UNICA Sexualaufklärung unterrichtet? Men Reinalter: Zuerst einmal möchte ich festhalten, dass Sexualaufklärung klar Elternsache ist. Die Eltern tragen die Erziehungsverantwortung und kennen den Entwicklungsstand ihrer Kinder am besten. Zudem sind die Entwicklungsunterschiede in den Schulklassen riesig. Deshalb wäre es falsch zu sagen, in der vierten Klasse starten wir

Men Reinalter, Schulleiter UNICA Wie hat sich der geschlechtergetrennte Unterricht für die freiwillige, weiterführende Sexualaufklärung bewährt? Mir fällt auf, dass viele Schülerinnen und Schüler auch beim geschlechtergetrennten Unterricht über den biologischen Aspekt hinausgehenden Fragen selten unbefangen begegnen. Auch im Sekundarschulalter ist es vielen Schülern schlicht peinlich, wenn sie aufgefordert werden, vor anderen über intime Details zu reden oder anderen dabei zuzuhören. Ich denke, dass die Schulklasse einfach nicht der geschützte Ort ist, den die Jugendlichen wirklich benötigen. Deshalb gelingt die Sexualerziehung am besten in einem kleinen, vertraulichen Umfeld.

UNICA Schule, Liestal

mit Sexualunterricht. Die Gefahr der Überforderung vieler Schüler und Schülerinnen ist schlicht zu gross. Es genügt, persönliche Fragen zu beantworten und eine bewährte Missbrauchsprävention − ohne sexualkundliche Inhalte − anzubieten. Also verzichtet die UNICA auf Sexualaufklärung? Nein. Auch wir bieten eine schulische Sexualaufklärung an, allerdings erst ab dem 12. Lebensjahr. Im Biologieunterricht werden den Schülerinnen und Schülern die humanbiologischen, medizinischen und hygienischen Grundlagen vermittelt. Als christliche Schule orientieren wir uns klar am biblischen Modell der Ehe von Mann und Frau und zeigen unseren Schülern die Schönheit dieser Beziehungsform. Wir wollen kritisch denkende junge Menschen erzie-

Ist das Menschenbild relevant, wenn es um die Sexualaufklärung geht? Der ethischmoralische Aspekt der Sexualaufklärung ist zentral für eine gesunde Entwicklung der He­ran­ wach­ senden und entscheidend für eine spätere Beziehungsfähigkeit in einer Partnerschaft. Ein christliches Weltbild orientiert sich an der von Gott geschaffenen Form der Ehe von Mann und Frau. Das ist eine idealtypische und schöne Beziehungsform, welche Kindern den besten Start ins Leben ermöglicht. Und Statistiken zeigen, dass der Wunsch nach einer festen Partnerschaft in einem traditionellen Familienumfeld ungebrochen ist. Natürlich gibt es auch Kinder, welche bei sich zu Hause andere Erfahrungen machen, und der Streit zwischen Vater und Mutter bis zu einer Scheidung führen kann. Trotzdem vertreten wir an unserer Schule die natürliche Ehe und sind gegen Gleichwertigkeit und Propagierung anderer Beziehungsformen. Auf gar keinen Fall dürfen wir aber Menschen mit anderen Weltanschauungen und Wer­te­ vorstellungen verurteilen. Im Gegenteil: Wir legen an unserer Schule sehr grossen Wert auf eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung!


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Schülertheater voller sexueller Freizügigkeit Der Lehrer N.B.1 hat dem Verein über seine negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Wahl von Theaterstücken für die Schülertheater an seiner Schule berichtet. Er warnt vor «Manipulation durch Schülertheater an der Volksschule». Hier sein Bericht:

«Zum Abschluss der 9. Klasse wurde ein Theaterstück einstudiert: Ein wichtiger, mit grosser Freude erwarteter Anlass für Schüler und Eltern. Aber es ist beschämend, wie viele primitive Stücke unter der Gürtellinie in der Schweiz geschrieben und gespielt werden − leider auch in den Schulen. Von zwei Müsterchen an meiner Schule möchte ich erzählen. Lehrerkollegen wählten ein Stück, in dem eine Schülerin eine Grossmutter als sexbesessene alte Dame spielt, um dadurch ihre Verwandten zu beeindrucken. Als Bühnenbild dient ein Bett. Jugendliche prahlen mit ihren sexuellen Erlebnissen. Ein Liebespärchen bereitet sich für das «erste Mal» vor, und dessen Eltern werden wegen ihren altmodischen Ideen als die letzten Hinterwäldler ausgelacht und mit groben Schimpfwörtern belegt. Nach Protesten von Eltern hat die Schulkommission der Lehrerschaft klargemacht, dass solche provozierenden Stücke nicht mehr erwünscht sind. Gut so.

Aber in einem anderen Jahr hat eine neue Lehrerkollegin das Stück «Mord in der Waschküche» des SRF-Radiomoderators Mike La Marr aufführen lassen. Ein Inspektor und ein Dorfpolizist befragen der Reihe nach die Bewohner des Wohnblocks, in dessen Waschküche die Leiche eines Mitbewohners gefunden worden ist. Nach und nach stellt sich heraus, dass alle drei Damen und der alleinstehende Herr sexuelle Beziehungen mit dem Ermordeten hatten − in der Waschküche (Auszug aus dem Text: siehe Kasten). Das ganze Stück dreht sich nur um diese promiskuitiven Beziehungen. Auch 5.-Klässler (11-Jährige) mussten zur Schülervorstellung erscheinen. Da werden doch wehrlose Kinder durch einzelne Lehrpersonen an öffentlichen Schulen manipuliert. Elterliche Wertmassstäbe werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall haben bisher weder die Schulleitung noch die Schulkommission reagiert. Vermutlich haben viele Eltern toll gelacht und geklatscht.

Ich wünschte mir, dass bei solchen eindeutig provokativen Stücken unzufriedene Eltern ihre Meinung mit gut durchdachten Argumenten der verantwortlichen Lehrerschaft deutlich kundtun. Es gibt immer noch Lehrer, welche die Meinung der Eltern ernstnehmen. Die Kinder haben diese Hilfe verdient!

»

N.B.

Draussen heile Welt – und in der Schule? 1) Der Name des Lehrers ist dem Verein Schutzinitiative bekannt

Theaterstück «Mord in der Waschküche … eine Kriminalkomödie» von Mike La Marr Auszüge aus dem Theaterstück: Yvonne: nickt noch immer geistesabwesend. «Sie ahnen gar nicht, wie stimulierend so ein Gerät vibrieren kann. Bruno tat eine 60-GradWäsche hinein, stellte anschliessend auf ‹stark verschmutzt›, und noch während dem Vorwäschegang hatten wir (…). Julia: leichthin. Oh, wie das halt so ist, nichts Ernstes. Purer Sex. (…) Es gibt die herkömmlichen Küsse, und dann gibt es den Zungenzwirbler. Glauben Sie mir, mir wurde jeweils fast schwarz vor Augen! Oder dann die polynesische Beckenbodentechnik, wow!»


«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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Kinderhandy: Unbedingt Sperrungen einrichten! Wie schützen Eltern ihre Kinder, welche ein Smartphone besitzen, vor sogenannt «nicht jugendfreien» Inhalten? Eine Mutter berichtet, wie sie von ihrem Telefonanbieter eine Warn-E-Mail erhalten hat, nachdem ihr 12-jähriger Sohn auf «nicht jugendfreie» Webseiten zugegriffen hat.

Wissen Eltern wirklich was hier läuft?

Vorab soll festgehalten werden, dass der beste Schutz für Kinder vor schädlichen Inhalten darin besteht, dass man den Kindern nicht zu früh ein Mobiltelefon gibt. Wenn die

Zeit für ein eigenes Handy gekommen ist, dann genügt es in den allermeisten Fällen, ein Telefon zu kaufen, das wirklich nur zum Telefonieren und zum Versenden von SMS-Kurzmeldungen gedacht ist. Ein solches ist sehr billig (Barkaufpreis: um die Fr. 50.--) und hat einen kleinen Bildschirm. Der Zugriff auf normale Internetseiten ist nicht möglich. Falls ein Kind ein Smartphone benutzen darf, also ein Telefon mit grossem Bildschirm und vollem Internetzugang, sollten die Eltern beim Vertragsabschluss darauf achten, dass von Beginn an der Telefonanbieter eine Sperrung für schädliche Internet-Inhalte vornimmt. Auch Spezialnummern können bei der Handybenutzung hohe Kosten auslösen und sollten bei Kindern und Jugendlichen ebenfalls von Anfang an gesperrt werden. Die besagte Mutter hat dem Verein Schutzinitiative mitgeteilt, dass ihr Sohn mit seinem Smartphone auch Fernsehprogramme empfangen kann. Im besagten Warn-E-Mail wurde sie drüber informiert, dass sein Handy auf einen TV-Kanal zugegriffen hat, der spät abends sogenannte «nicht jugendfreie» Programme ausstrahlt. Es empfiehlt sich also sicherzustellen, dass die nötigen Sperren aktiviert sind und aktiviert bleiben. Am besten wenden Sie sich persönlich an Ihren Telefonanbieter, der diese Sperrung z.B. im Verkaufsladen vornehmen kann.

Spendenaufruf: Der Verein Schutzinitiative hilft gegen die Sexualisierung der Kinder an der Volksschule durch: •• Beratung: Tel. 061 702 01 00 •• angemessene Interventionen •• gute Literatur Mit Ihrer Unterstützung. Helfen Sie mit! Konto: PC 70–80 80 80–1 Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S. 1, S. 2 / 3 & S. 6: iStockphoto; S. 5: Foto Hans Kern, Eggiwil; Rest: zur Verfügung gestellt / Gestaltung: GOAL AG für Werbung und Public Relations, 8450 Andelfingen / Druck: Spühler Druck AG, Rüti.


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