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Schutzinitiative Aktuell – Ausgabe Nr. 59 / Juli – August 2026

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Schützen Sie ihr Kind, allenfalls auch mit der Polizei!

Nein zu «LGBTIQ»-Indoktrination in Walliser Kindergärten Empfehlung:

Unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention werden im Wallis schon die Kleinsten auf Regenbogen-Kurs gebracht. Die Schutzinitiative fordert den Staatsrat des Kantons Wallis in einem Offenen Brief dazu auf, die ideologische Beeinflussung der Kindergartenkinder zu stoppen.

Schaut man sich den rund fünfminütigen Beitrag auf dem Walliser Lokal-TV-Sender Canal 9 über die «Sexualkunde im Kindergarten» an, wird einem der Eindruck vermittelt, als handle es sich um eine harmlose und vernünftige Sache. Die Sexualpädagogin Viviane Probst erklärt, dass sie den Kindern vermittle, ihr Körper gehöre ihnen und sie hätten Rechte. Erwachsene dürften ihre Geschlechtsteile nicht einfach anfassen oder anschauen. Die Kinder lernten auch, dass

es Ausnahmen gebe, etwa beim Arzt oder wenn ihnen jemand helfe, aufs WC zu gehen.

Der Fernsehsender stellt sich ganz auf die Seite der Sexualpädagogin, die mit einem «Regenbogenkoffer» unterwegs ist, und macht gleich auch noch Werbung für deren Anliegen. «Unterricht im Kindergarten schützt die Kleinsten besser – und das mit einem spielerischen Ansatz», fasst eine Stimme aus dem Off den Beitrag zusammen. Wer hätte etwas dagegen, Kinder vor Übergriffen zu schützen?

Einfallstor für Transgender-Ideologie Völlig ausgeblendet wird dabei, dass diese «Sexualkunde» für Kindergärtler keineswegs so sachlich und neutral ist, wie suggeriert wird. Vielmehr ist sie ein Einfallstor für die Gender-

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Gericht stoppt Sexualpädagogen –

Eine Lobbyistin der Aidshilfe St. Gallen-Appenzell überschritt im Sexualkundeunterricht Grenzen. Ein betroffener Schüler wehrte sich juristisch. Nun bekommt er teilweise recht. Auch die Politik befasst sich mit dem Fall. Er zeigt beispielhaft, was schief läuft – und wie sich Betroffene wehren können.

Liest man die Gerichtsakten, traut man seinen Augen kaum: Zum Vorschein kommt eine regelrechte Anleitung zum Porno für Primarschüler. Eine Lobbyistin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, die sich selbst als homosexuell vorstellte, besuchte eine fünfte Primarklasse in Bütschwil-Ganterschwil mit zehn- und elfjährigen Kindern und überschritt dort Grenzen – wogegen ein betroffener Schüler klagte. Die «Fachfrau» sprach über Samenspende und die in der Schweiz verbotene Leihmutterschaft. Die Kinder mussten Kärtchen legen von einem heterosexuellen und einem lesbischen Paar, von der ersten Begegnung bis zum Geschlechtsverkehr.

Die Lobbyistin zeigte ihnen einen 3D-Penis sowie eine Scheide aus Stoff, stülpte vor den Zehn- und Elfjährigen ein Kondom über den Penis, welches die Kinder auch anfassen sollten. Sie sagte, Pornos zu schauen sei ab einem gewissen Alter normal, und zeigte ihnen eine Internetseite, wo sie «die richtige Kondomgrösse für ihren Penis» herausfinden könnten, wie es in den Akten heisst.

Einbezug in sexuelle Handlungen

Dies habe die Kinder verwirrt und in ihrer sexuellen Entwicklung nachhaltig gestört, heisst es weiter.

Sie seien im Untericht in sexuelle Handlungen einbezogen worden, die sie «weder gewollt noch gesucht haben».

Eine solcher Missbrauch von minderjährigen Schulkindern zum Zweck einer forcierten Frühsexualisierung und genderideologischen Indoktrination ist an Schweizer Schulen leider keine Seltenheit. Besonders aber ist an diesem Fall, dass sich der betroffene Schüler und seine Eltern auch juristisch zur Wehr setzen – und dies mit Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen nahm zwar eine entsprechende Anzeige nicht anhand und stellte das Verfahren gegen die Lobbyistin ein. Dadurch liessen sich der Junge und seine Eltern aber nicht unterkriegen. Sie

reichten Beschwerde bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein. Die Rekursinstanz gab dem Schüler mit Entscheid vom 28. Mai 2026 teilweise recht. Der Fall wird nun doch zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Mitarbeiterin der Fachstelle an die Vorinstanz zurückgewiesen. Gleichzeitig läuft eine Aufsichtsbeschwerde beim Bildungsdepartement.

Strafrechtlich relevant

Rechtsanwältin Nicole Burger, die den Primarschüler und dessen Eltern juristisch vertritt, zeigt sich erfreut über den Etappensieg.

Dies bestätige, dass sich das Engagement gegen eine Übersexualisierung lohnt.

Schulen, beziehungsweise die in diesem Bereich häufig beigezogenen externen Organisationen, können nicht beliebig und ohne Aufsicht Inhalte vermitteln.

Die Anklagekammer habe unmissverständlich festgehalten, dass das Zeigen pornographischer Inhalte «durchaus strafrechtlich relevant» sein könne. Diese Frage werde nun von der Staatsanwaltschaft vertieft zu prüfen sein.

Schulen müssen Eltern informieren

Der Fall, über den die Weltwoche und andere Medien berichtet hatten, ist inzwischen auch zum Politikum geworden. Die Kantonsräte Heinz Herzog (EDU) und Esther Granitzer (SVP) haben einen Vorstoss eingereicht, der darauf abzielt,

Widerstand von Eltern wirkt

dass beim Sexualkundeunterricht immer eine qualifizierte Lehrperson anwesend sein müsse. Zudem seien Eltern vorgängig umfassend zu informieren und einzubeziehen. Externe Organisationen mit ideologischem oder aktivistischem Hintergrund sollen keinen Zugang mehr zu Primarschulen erhalten und kein Kind soll durch unangebrachte Inhalte in seiner Entwicklung gestört werden.

In seiner Antwort vom 19. Mai 2026 bleibt der Regierungsrat formalistisch. Er hält aber fest, dass Schulen und Lehrer verantwortlich für die vermittelten Inhalte bleiben, auch wenn der Unterricht von externen Personen durchgeführt wird. Ausserdem seien die Schulen verpflichtet, die Eltern vorgängig über Art, Durchführung und Ziele des sexualkundlichen Unterrichts zu informieren – schriftlich oder mündlich.

Die Schulleitung einschalten Rechtsanwältin Burger hofft daher, «dass der Entscheid der Anklagekammer in Verbindung mit der Stellungnahme des Regierungsrates dazu beiträgt, dass Schulen die Eltern künftig rechtzeitig über die zu vermittelnden Inhalte und die einzusetzenden Materialien informieren». Eltern sei zu empfehlen, entsprechende Anlässe zu besuchen und kritische Fragen zu stellen. Bestünden Anhaltspunkte dafür, dass Inhalte wissenschaftsfremd seien oder nicht altersgerecht vermittelt würden, solle unverzüglich über die Schulleitung beziehungsweise den Gemeinderat interveniert werden.

Unentschuldbar: Aids-Hilfe St. Gallen-Appenzell wirbt auf Homepage für die umstrittene Porno-Broschüre „HEY YOU“.

ihnen freisteht, den Unterricht zu verlassen, sofern sie sich unwohl fühlen.

Und schliesslich gelte: «Wo mit kritischer Prüfung zu rechnen ist, wird erfahrungsgemäss auch zurückhaltender agiert.»

Schutzinitiative als Anlaufstelle

Der Fall Bütschwil zeigt, dass sich Widerstand und das Kämpfen für seine Rechte lohnen. Die Schulen und externen Lobbyisten dürfen sich nicht alles leisten.

Den Kindern sollte vorgängig klar kommuniziert werden, dass es

Übersexualisierung lohnt sich, und wo mit kritischer Prüfung zu rechnen ist, auch zurückhaltender agiert.»

Kritisch bleibt anzumerken, dass der St. Galler Regierungsrat der Frage komplett ausweicht, ob er die Auffassung teile, dass Inhalte wie Leihmutterschaft, Pornographiekonsum und Kondomgrössen für zehn- bis elfjährige Kinder lehrplankonform oder altersgerecht seien. Damit bringt die Regierung zum Ausdruck, dass sie die schulische Freiheit nicht einschränken will, lässt aber auch die Fürsorgepflicht für die Schüler vermissen.

Es gilt mithin wachsam zu bleiben und unangemessene Inhalte zu melden. Die Schutzinitiative ist auch dafür eine Anlaufstelle und kann Betroffene unterstützen: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch

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und Transgender-Ideologie («LGBTIQ»), wie Recherchen der Schutzinitiative zeigen.

Durchgeführt wird der Unterricht von den sogenannten SIPE1-Beratungszentren, die von öffentlichen Aufträgen leben und darüber hinaus vom Kanton Wallis mit Millionenbeträgen subventioniert werden. Auf schweizerischer Ebene sind die Zentren Mitglied von Sexuelle Gesundheit Schweiz. Auf internationaler Ebene teilen sie nach eigenen Angaben «die Werte der International Planned Parenthood Federation, die das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit für alle verteidigt». Auch berufen sie sich auf die Weltgesundheitsorganisation, die sexuelle Rechte ab Geburt stipuliert und allen Ernstes ebenfalls ab 0 Jahren Sexualerziehung fordert.

Die sich so neutral gebende Sexualpädagogin Probst hat eine Diplomarbeit bei der einschlägig bekannten Lobbyorganisa tion Sexuelle Gesundheit Schweiz zum Thema «Kinderbücher und LGBTIQ*» geschrieben. Darin will sie «exemplarisch zeigen, wie man LGBTIQ-Themen anhand von Büchern be handeln kann».

Auf Reise mit dem «Regenbogenkoffer»

Die Absurdität, bereits Kinder ab 0 Jahren als sexuelle Wesen anzusprechen, sexuell zu erziehen (was Sache der Eltern ist) und mit der LGBTIQ-Ideologie zu berieseln, wird in Probsts Arbeit offen als Ziel deklariert. Schliesslich heisst es, die Ab schlussarbeit sei «hilfreich, um auf die Bedürfnisse der Lehr personen im Umgang mit LGBTIQ-Themen einzugehen und um konkrete Ideen zu liefern». Das Ergebnis der Überlegungen sei die Zusammenstellung eines «Regenbogenkoffers», der das «Endprodukt des Projekts» darstelle.

Damit steht die angeblich rein sachliche Missbrauchsprävention in einem hochideologisierten Zusammenhang.

Es geht ganz offensichtlich auch darum, schon den Kleinsten
LGBTIQ-Inhalte zu vermitteln, auf das Risiko hin, dass die Kinder somit sexuell verunsichert und psychisch geschädigt werden.

Kurz nach Einführung wurde der Inhalt des Basler Sexkoffers (bzw. «Sexbox», 2011) nach heftiger Kritik entschärft und in der ursprünglichen Form nicht mehr weiterverwendet. Wird er durch den neu kreierten «Regenbogenkoffer» gar weit übertroffen?

Forderungen an den Staatsrat

Der Kanton Wallis übersieht oder verschweigt diesen hochideologisierten Zusammenhang grosszügig, wenn er solchen «sexualpädagogischen Unterricht auch für die ganz Kleinen» empfiehlt. Die Entscheidung wird dabei den Gemeinden überlassen. Lötschental, Goms, Brig und Naters nehmen das Angebot der SIPE-Zentren bereits in Anspruch. Ab nächstem Jahr will es auch Visp einführen.

Die Schutzinitiative gibt hier Gegensteuer. In einem Offenen Brief an den Walliser Staatsrat weisen wir auf diese fragwürdigen Hintergründe hin und fordern die politisch Verantwortlichen auf, schriftlich zu bestätigen, dass keine LGBTIQ-Inhalte im Unterricht unter dem Deckmantel «Prävention vor Missbrauch» transportiert werden.

Die Abkürzung SIPE steht primär für Sexualität, Information, Prävention und Erziehung. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von Beratungszentren im Kanton Wallis.

Bericht aus Bern

Weht auf dem Bundesgericht in Lausanne bald das Sternenbanner?

Wer meint, dass die Kritik an den Bilateralen III nur von der SVP kommt, reibt sich dieser Tage wohl gewaltig die Augen: Denn die Studie «Bilaterale III: Ein Studienbericht zu den Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf die Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz» des linksliberalen Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA), 2026, lässt aufhorchen.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die dynamische Übernahme von EU-Recht Demokratie und Föderalismus schwächt. Brüssel statt Bern, lautet die Devise.

Wer glaubt, dies sei eine rein juristische Diskussion, irrt gewaltig. Es geht um die grundlegende Frage, wer künftig bestimmt, nach welchen Werten unsere Gesellschaft lebt. Besonders alarmierend ist die Situation in der Bildungspolitik. Heute entscheiden die Kantone über die Schule. Morgen könnten sie immer stärker unter Druck geraten, europäische Rechtsentwicklungen und politische Leitbilder nachzuvollziehen.

In zahlreichen europäischen Staaten wird längst versucht, ideologisch geprägte Vorstellungen zu Geschlecht, Identität und Sexualität bereits im Kindesalter in den Unterricht zu tragen. Eltern, die eine altersgerechte und zurückhaltende Sexualaufklärung verlangen, werden zunehmend an den Rand gedrängt. Niemand kann heute garantieren, dass solche Entwicklungen bei einer immer engeren rechtlichen Anbindung an die EU dauerhaft an der Schweiz vorbeigehen.

Genau deshalb dürfen wir unsere Demokratie nicht leichtfertig preisgeben. Die Studie beschreibt den Mechanismus, der den Einfluss europäischer Institutionen vergrössert. Meine politische Schlussfolgerung daraus ist klar: Wo die Schweiz ihre Hoheit verliert, wächst das Risiko, dass auch gesellschaftspolitische Agenden aus Brüssel zunehmend den Takt vorgeben – bis ins Klassenzimmer.

Ich will nicht, dass die Frage, was unseren Kindern in Kindergarten und Schule über Sexualität oder Familie vermittelt wird, schleichend von internationalen oder europäischen Ideologien beeinflusst wird. Darüber müssen weiterhin die Eltern entscheiden. Der Verein Schutzinitiative steht deshalb für weit mehr ein als Kinderschutz. Wir stehen ein für die Verteidigung unserer direkten Demokratie, unserer föderalen Ordnung und des Rechts der Schweiz, ihre Werte selbst zu bestimmen. Wer heute bei den Bilateralen III wegschaut, könnte morgen feststellen, dass nicht mehr Bern, sondern Brüssel darüber entscheidet, welche gesellschaftspolitischen Leitbilder unseren Kindern vermittelt werden. Darum gibt es nur eine richtige Antwort: nämlich ein Nein zu diesen Knebelverträgen der EU.

Bundesgericht in Lausanne. Urteilt es bald nach EU-Recht?

aNR Andrea Geissbühler, Mitglied des Grossen Rates im Kanton Bern, Kindergärtnerin, Polizistin, Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)

Andrea Geissbühler Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)

«Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen»

Bitte jetzt anmelden: 10 Jahre Verein Schutzinitiative Samstag, 22. August 2026, 11 Uhr, Olten – mit anschliessendem Apéro!

Jahresversammlung mit Festansprache:

«Die ideologische Umgestaltung der Gesellschaft Diversität, Inklusion und Sprachdiktate»

Referent: Dr. med. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Braunau am Inn / Österreich. Sein Vater war der bekannte deutsche Philosoph Robert Spaemann (1927 bis 2018).

Anmeldungen bitte über info@schutzinitiative.ch oder 061 702 01 00

Immer mehr Menschen ahnen es, dass unsere westlichen Gesellschaften zunehmend aus dem Gleichgewicht geraten. Das natürliche Zusammenspiel von Naturerkenntnis und den geistigen Grundlagen unserer Zivilisation, zwischen dem Ringen um gesellschaftlichen Interessenausgleich und Weisheit, scheint zerbrochen. Die Vernunft hat ihre Durchsetzungskraft verloren. So entsteht im Herzen der Gesellschaft ein Vakuum für das Eindringen von Ideologien.

Auf tönernen Füssen stehende Ideologien brauchen zu ihrer Aufrechterhaltung eine Art «permanente Revolution» im Sinne von Karl Marx. Um zumindest eine Zeit lang überleben zu können, sind diese Ideologien angewiesen auf mediale Manipulation, Diskurskontrolle, neue Feindbilder und Sprachdiktate.

Im Referat sollen vor allem die historische Entwicklung und der geistige Hintergrund der gegenwärtigen Situation zur Sprache kommen, verbunden mit einer ermutigenden Perspektive für die Zukunft.

Herzliche Einladung zu diesem spannenden Referat und zum feinen Apéro! Lassen Sie sich doch von einem weiteren Besucher begleiten.

Simultanübersetzung aus dem Deutschen ins Französisch.

Spendenadresse:

Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein

IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1

Auf Ihre dringendUnterstützungangewiesen
Auf Ihre ! dringend angewiesen dringend

Telefon für Beratung von Eltern und Besorgten: 061 702 01 00 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch

Impressum:

Schutzinitiative aktuell erscheint 5-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch / IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S.1: KI generiert, S. 3: ahsga.ch, S. 4: Redaktion SIA, S. 5: KI generiert, Rest zur Verfügung gestellt / Druck: jordibelp.ch SIA

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