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Es war keine «Frau», die in Kanada für den Tod von acht Menschen verantwortlich ist, sondern ein Mann, der sein Geschlecht ändern wollte. Der Fall wirft Fragen nach der psychischen Gesundheit sowie der Gewaltbereitschaft von Transgenderpersonen auf.
Die schreckliche Tat ereignete sich am 10. Februar 2026 in Tumbler Ridge in der Provinz British Columbia in Kanada. Bei einem Amoklauf wurden acht Menschen getötet, darunter die Mutter des Täters, dessen Stiefbruder, eine Lehrerin sowie fünf Schulkinder im Alter von zwölf und dreizehn Jahren. Schliesslich brachte sich der Amokläufer selbst um. 27 weitere Menschen wurden gemäss Polizeiangaben verletzt.
Verstörend dabei war neben dem Massenmord und dem jugendlichen Alter des Täters – er war 18 –, dass Medien zunächst von einer Frau berichteten, die die Tat begangen habe. Manche schreiben das bis heute oder sie lassen die ursprünglichen Berichte so stehen. Dass eine weibliche Person solche Amoktaten begeht, ist selten.
Psychische Probleme und Drogenkonsum
Doch Tatsache ist: Beim Täter handelt es sich um einen Transmenschen, der als biologischer Mann geboren worden ist und sich als Frau bezeichnete. Laut der Polizei war er schon länger wegen psychischer Probleme aufgefallen. Mehrfach sei er schon festgenommen und zu medizinischen Untersuchungen gebracht worden. Dabei wurden auch Waffen sichergestellt. Inzwischen ist bekannt, dass der Täter auch Drogen konsumierte und Wohnungsbrände legte. In sozialen Medien berichtete er davon, dass er vorhabe, eine geschlechtsangleichende Hormonbehandlung durchzuführen.
Der Fall wirf Fragen nach der psychischen Gesundheit sowie der Gewaltbereitschaft von Transpersonen auf. In «Schutzinitiative aktuell» Nr. 44 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass sogenannte Transgender deutlich gewaltbereiter sind als heterosexuelle Jugendliche. Eine kanadische Studie aus dem Jahr 2022 ergab, dass «transsexuelle oder genderdiverse Jugendliche» die
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Im Rahmen des World Economic Forums (WEF) 2026 in Davos konnte der Verein Schutzinitiative an einer Veranstaltung der Organisation «Human Change» mit Experten über die Digitalisierung der Kindheit sprechen. Die berechtigte Sorge ist, dass die gesunde Entwicklung der Kinder immer mehr durch süchtig machende Algorithmen gefährdet wird. Im Zentrum der Kritik steht der unlimitierte Zugang zum Smartphone ab dem frühesten Kindesalter.
Laut Studien verfügt in etwa die Hälfte der 6- bis 13-Jährigen in der Schweiz über ein eigenes Smartphone und ist regelmässig in den sozialen Netzwerken aktiv. Bei den 12bis 13-Jährigen sind es sogar rund 80%. Des Weiteren beträgt die durchschnittliche Bildschirmzeit dieser Alterskategorie rund 4 Stunden pro Tag, während denen unsere Kinder auf Tiktok, Snapchat, Instagram & Co. unterwegs sind.
Dabei ist die wissenschaftliche Faktenlage schon längst geklärt:
Neben diversen physischen Leiden, wie z. B. Fettleibigkeit, Hyperaktivität etc., kann ein verfrühter und unbegrenzter Zugang drastische Auswirkungen auf die Psyche eines Heranwachsenden haben. Die direkten und indirekten Folgen sind Einsamkeit, Depressionen und Angstzustände, welche bis hin zum Selbstmord führen können.
Auch die asozialen Folgen der sozialen Netzwerke sind offensichtlich. Früher förderte die Freizeitgestaltung Eigeninitiative, Kreativität und Kommunikationsgeschick,
heute bringt Big Tech eine Generation von vereinsamten, verängstigten und beeinflussbaren Selbstdarstellern und Mitläufern hervor, deren Konzentrationsfähigkeit in etwa 42 Sekunden beträgt und deren Frustrationstoleranz zu Null tendiert!
Der Lockruf der Bewunderung, die Irrwege der jugendlichen Identitätsfindung und der Reiz des Verbotenen: Voilà das explosive Gemisch, welche die stetige Sexualisierung unserer Kinder auf dem Internet vorantreibt. Musste man früher noch in den angesagten Sneakers in die Schule kommen um cool zu sein, wird heute die Popularität unter Gleichaltrigen in Likes und Comments gemessen. Der Druck «schön und sexy» zu sein ist gerade für junge Mädchen enorm. Während Tiktok Primarschülerinnen zur Simulation von sexuellen Handlungen aufruft, verkauft OnlyFans ihnen die digitale Prostitution als legitime Emanzipation und lukrative Karriereperspektive. Und all dies noch bevor sie in der Schule richtig rechnen und schreiben gelernt haben.
Für weiterführende Informationen, konkrete Ratschläge für Eltern sowie die Möglichkeit einem digitalen Elternpakt beizutreten, besuchen Sie die neue Rubrik «Smartphonefreie Kindheit» auf unserer Homepage: www.schutzinitiative.ch

Die Abgründe des Internets als Kinderspielplatz.
ligen Gratisportalen befinden sich Unmengen von Material, welches bis zu Gewaltexzessen, erniedrigenden Fetischen und illegalen Formen der Pornographie reicht; mitunter Inhalte für deren Besitz und Weitergabe das Schweizer Strafgesetzbuch einen Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren vorsieht! Das Pikante dabei: Gemäss Umfragen sind Kinder beim Erstkontakt mit Internetpornographie rund 12 Jahre alt – Tendenz sinkend!
Dazu kommen zahlreiche Kontaktaufnahmen von nah und fern. Dabei bleiben die echte Identität und die dubiosen Absichten des Absenders oft im Dunkeln. Mit ein, zwei Klicks wird aus einem vorbestraften Sexualstraftäter eine unschuldige Primarschülerin. Umfragen suggerieren, dass im Durchschnitt rund ein Drittel der Minderjährigen im Internet ungefragte sexuelle Anfragen erhalten. Und auch bekannte Gesichter können einem im Internet zum Verhängnis werden, denn nicht jedes versendete Intimbild wird auch intim behandelt.
Nun stellt sich zwangsläufig die Frage: Was

Ein Vater bringt seinen Sohn zu Bett, in einem Zimmer voller Schachteln mit Schmuddelheften, einem russischen Hacker und einem PropagandaTroll. Schauen Sie sich das Sensibilisierungsvideo von «Smartphone Free Childhood US» an.

Schulstunden pro Jahr, wenn die Kinder den Rest des Jahres mit Inhalten konfrontiert werden, welche sogar die Organisation «Sexuelle Gesundheit Schweiz» als nicht sehr gesund einstufen würde? Wohl nicht sehr viel! Deshalb darf sich der Schutz vor Frühsexualisierung im digitalen Zeitalter auch nicht mehr nur auf den Aufklärungsunterricht begrenzen.
Daher:
Lassen wir unsere Kinder mit den Gefahren des Internets nicht allein!
Setzen wir ihnen einen gesunden Rahmen (z. B. kein Smartphone vor 14 Jahren, kein Social-Media-Zugang vor 16 Jahren, etc.), erarbeiten wir gemeinsam Kompetenzen und begleiten wir die Kinder aktiv auf ihrem Weg in die Unabhängigkeit. Darunter fällt auch die aktive Mitgestaltung eines alternativen Freizeitangebotes (z. B. Sport, Vereinsleben, etc.). Doch auch der Gesetzgeber muss in die Pflicht genommen werden! Aus diesem Grund unterstützt der Verein Schutzinitiative ein landesweites Smartphone-Verbot an Volksschulen und begrüsst ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren.
In einer Medienmitteilung präsentiert der Verein Schutzinitiative seine politischen Vorschläge für den Schutz der Minderjährigen im digitalen Raum: www.schutzinitiative.ch/aktuell/medien mitteilungen/
Ein umfassender Untersuchungsbericht zu Missbrauchsfällen bei deutschen Pfadfindern warnt ausdrücklich vor dem Konzept der «sexuellen Bildung». Dieses könnte von pädophilen Tätern ausgenützt werden.
Seit Januar 2026 liegt der Abschlussbericht1 «Wissenschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder seit 1973» in Deutschland vor. Er ist das Ergebnis einer über zweijährigen Forschungsarbeit. Besonders bemerkenswert daran ist: Die Verfasser üben scharfe Kritik am Konzept der «sexuellen Bildung» und explizit auch an der innerhalb des Verbands geltenden «Handreichung achtsam & aktiv». Darin werden die Gruppenleiter angehalten, über ihre eigenen Beziehungen und über ihre Sexualität zu sprechen.
Im Klartext: Die Handreichung für Pfadfinderleiter leistet dem sogenannten Grooming (Kontaktaufnahme in Missbrauchsabsicht) Vorschub und wird von den wissenschaftlichen Fachleuten als übergriffig gewertet. Die Experten empfehlen darum: «dass Ältere nach eigenem Ermessen ungefragt den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen von ihrer Sexualität berichten, dringend aus der Verbandskommunikation herauszunehmen und das sexualpädagogische Konzept zu überarbeiten.»
Regierungsräte in den Kantonen unternehmen nichts gegen «sexuelle Bildung».
Der Bericht hält dies für «höchst problematisch». Es fehle eine Erläuterung zur «Wahrung der Grenzen der anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie eine Abgrenzung zu sexualisierendem Sprechen über Sexualität, was nicht zuletzt auch von Tätern in Anbahnungsprozessen genutzt wird, um mögliche Opfer auszutesten».
Bis dahin solle das «Konzept zur sexuellen Bildung nicht weiter genutzt werden». Vielmehr müssten Kinder sowie jüngere und ältere Adoleszente «auf jeweils spezifische Art und Weise zu den Themen Freundschaft, Gemeinschaft, Nähe, Liebe, Intimität und Sexualität angesprochen werden».
Der Verein Schutzinitiative begrüsst die Verbesserungsvorschläge dieses Forschungsberichts. Er ist allerdings der Meinung, dass bis zum Alter von 12 Jahren mit Kindern nicht über Intimität und Sexualität gesprochen werden soll.
1
Abschlussbericht → Herausgeber: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) und Institut für Bildungsforschung (dissens)
Anfangs Februar 2026 berichtete der gemeinsam von ZDF, ORF und SRF finanzierte TV-Sender 3sat in einem Doku-Video über einen «staatlich finanzierten Kindesmissbrauch». Was wie eine «wilde Verschwörungstheorie» aussehe, so 3sat, sei tatsächlich so geschehen. Pädophile konnten gezielt Jungen über 30 Jahre lang missbrauchen –mit Wissen der Behörden!
Vom Jugendamt vermittelt, gebilligt und finanziert, wurden Jungen von Helmut Kentler gezielt bei pädophilen Sexualstraftätern untergebracht. Kentler lebte von 1928 bis 2008, war ein deutscher Psychologe, Sexualwissenschaftler, Bestsellerautor und Professor für Sozialpädagogik. Als progressiver homosexueller Sexualwissenschaftler war er sehr gefragt bei den Medien. Er sprach über harmlose «Doktorspiele» im Kindergarten und den Se-
xualkundeunterricht. Zu seinen sexualpolitischen Positionen und Taten gehörte die aktive Förderung der Pädosexualität und der Aufbau eines pädosexuellen Netzwerkes.
Er platzierte nicht nur Jungs gezielt bei Pädokriminellen, sondern adoptierte selber Jungs und missbrauchte diese. Im Video «Das Kentler-Experiment»1 werden endlich (!) Fachleute und Weggefährten befragt, wie es zu diesem totalen Behördenversagen kommen konnte.

Geradezu skandalös ist jedoch die Tatsache, dass in dieser Video-Doku der umstrittene Prof. Uwe Sielert zu Wort kommt und positiv dargestellt wird. Er ist es nämlich, der Kentlers sexualpädagogische Grundannahmen in moderne Konzepte wie der «sexuellen Bildung» einfliessen liess!
«Das Kentler-Experiment»: https://www.3sat.de/gesellschaft/politik-und-gesellschaft/das-kentler-experiment-staatlich-finanzierter-kindesmissbrauch-100.html oder https://www. zdf.de/play/dokus/das-kentler-experiment---staatlich-finanzierter-kindesmissbrauch-movie-100/das-kentler-experiment-staatlich-finanzierter-kindesmissbrauch-102#t=details

Andreas Gafner, Nationalrat, Oberwil im Simmental (BE) Vorstand Verein Schutzinitiative
Am vergangenen 29. Januar 2026 hat der Europarat mit 71 gegen 26 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine Resolution verabschiedet, welche ein Verbot von sogenannten «Konversionstherapien» vorsieht.
Der Europarat – nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Parlament – ist eine internationale Organisation für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit Sitz in Strassburg und 46 Mitgliedsstaaten.
Derzeit steht alt Bundesrat Alain Berset (SP) als Generalsekretär dem Rat vor, dem die Schweiz seit 1963 mit zwölf Mitgliedern (je sechs Vertreter und Stellvertreter) angehört.
Der Europarat will gemäss der Resolution, dass die Mitgliedstaaten «alle Massnahmen zur Veränderung von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität verbieten». So sollen «Konversionstherapien», die zum Ziel haben, die «Geschlechtsidentität» eines Menschen zu beeinflussen oder «umzupolen», strafbar sein.
wie dem Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15) sowie der Meinungsund Informationsfreiheit (Art. 16) diametral entgegen.
Es bedeutet, dass Therapeuten und Seelsorger und selbst Eltern sich aufgrund des unwissenschaftlichen Begriffs der «Konversionstherapie» strafbar machen können. Das ist jeweils dann der Fall, wenn sie zum Beispiel einem von der Transgender-Ideologie verunsicherten, in seiner Identität noch nicht gefestigten Mädchen sagen, es sei doch nicht ein Junge. Solche elterlichen, therapeutischen oder seelsorgerischen Gespräche mit betroffenen Kindern würden gegen das Gesetz verstossen und könnten bestraft werden – für Eltern auch mit dem Entzug des Sorgerechts!

Die Transgender-Ideologie dringt immer tiefer in europäische Strukturen ein.
Der Begriff «Konversionstherapie» ist ein bewusst gewählter ideologischer Kampfbegriff, welcher Verwirrung stiftet und eine sachliche und auf wissenschaftlichen Fakten beruhende Diskussion über diese Thematik verunmöglichen soll.
Die LGBTIQ-Lobby machte im Vorfeld der Debatte im Europarat massiv Druck und propagierte die «sexuelle Selbstbestimmung» und damit das rein ideologische Konzept der «Geschlechtsidentität». Dieses soll das biologische Geschlecht ersetzen – auch in der Schweiz! Ein Verbot von solchen «Konversionstherapien» steht verfassungsmässigen Grundrechten
Wie also haben die fünf anwesenden Vertreter der Schweizer Delegation im Europarat gestimmt?
Für die Resolution und somit verfassungswidrig stimmten: Sibel Arslan (Grüne), Fabian Molina (SP), Valérie Piller-Carrard (SP) und Nik Gugger (EVP).
Als einziger der anwesenden Schweizer Vertreter stimmte Ständerat Hannes Germann (SVP) gegen die Resolution. Wir warten jedenfalls gespannt darauf, wann der nächste Vorstoss im Schweizer Parlament lanciert wird, um «Konversionstherapien» zu verbieten: Denn klar ist bereits heute: wir werden uns entschieden gegen ein solches «Konversionsverbot» einsetzen.
Andreas Gafner, Nationalrat, Oberwil im Simmental (BE) Vorstand Verein Schutzinitiative
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Gruppe mit dem höchsten Risiko für gewalttätige Radikalisierung seien. Auch hätten Personen mit Transsexualismus nach einer Geschlechtsumwandlung ein deutlich höheres Risiko für Mortalität, Suizidalität und psychiatrische Erkrankungen als die Allgemeinbevölkerung. Eine schwedische Studie zeigte bereits vor Jahren, dass Transmänner, also Frauen, die sich als Männer bezeichnen, nach einer Umoperation ein deutlich höheres Risiko für strafrechtliche Verurteilung haben als die Kontrollgruppe der Frauen. Das deute auf eine Verschiebung hin zu einem männlichen Muster, was die Kriminalität anbelangt. Auch die Neigung zu Gewaltverbrechen steige an.
Bezogen auf den aktuellen Fall in Kanada schreibt die Organisation Queer Nations, die sich erklärtermassen dem Mainstream in homosexuellen Kreisen entgegenstellt, dass hier transaktivistische Glaubenssätze als «Lebenslüge» entlarvt würden – insbesondere diejenigen, wonach Transsein beziehungsweise Geschlechtsdysphorie keine Verbindungen mit psychischen Störungen haben dürfe. Auch könnten Hormontherapien die psychisch instabile Lage Betroffener eher noch verschlechtern.
Risiken werden verharmlost
Der Artikel von Queer Nations unter dem Titel «Amoklauf in Kanada: Über Trans und psychische Gesundheit» ruft in Erinnerung, dass es in den vergangenen Jahren vor allem in den USA Amokläufe gegeben habe, wo einige der Täter einen Transbezug hatten. Auch beim Mörder an Charlie Kirk lag ein solcher vor. Zwar könne man nicht von einer «Epidemie» an Transtätern sprechen, doch auffällig bleibt die bisher bekannt gewordene Häufigkeit der Taten dennoch.
Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein
IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1
Speziell kritisiert wird das Prinzip der Selbstbestimmung bei der Geschlechtsidentität, bei dem kein Abgleich mit objektiven Kriterien mehr vorgenommen wird, und das Leugnen jedes auch nur irgendwie gearteten Zusammenhangs von Geschlechtsdysphorie mit psychischen Störungsbildern.
Mit anderen Worten: Die angestrebte und etwa in der internationalen Krankheitsklassifizierung ICD1 bereits vorgenommene Entpathologisierung ist ein Irrweg, der im Extremfall tödlich enden kann, wie das Beispiel des Amoklaufs von Tumbler Ridge zeigt. Psychische Erkrankungen würden so übersehen, notwendige Behandlungen verzögert und die Risiken geschlechtsangleichender Massnahmen verharmlost.
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Die ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems): Weltweit anerkanntes Standard-Klassifikationssystem der WHO für medizinische Diagnosen.
Der Verein Schutzinitiative stemmt sich vehement gegen diesen Trend, unterstützt betroffene Eltern in persönlichen Gesprächen und setzt sich bei den politischen Entscheidungsträgern mit Nachdruck für einen radikalen Kurswechsel ein. Helfen Sie mit und melden Sie uns allfällige Missstände an Ihrer Schule. Wir informieren Sie gerne und unterstützen Sie im Kontakt mit Klassenlehrpersonen, Schulleitungen und Bildungsverantwortlichen.
Auf Ihre dringendUnterstützungangewiesen
Telefon für Beratung von Eltern und Besorgten: 061 702 01 00 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch
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