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Ksi aktuell nr8 dt v04

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Ausgabe Nr. 8 /Juni 2014

Schutz aktuell

Initiative s n i n r Elte s i n g n Gefä t k c e t ges Stimme zur Volksinitiative

Sylvia Flückiger-Bäni Nationalrätin SVP, AG

Unsere Befürchtungen unbegründet? «Die Befürchtungen des Initiativkomitees sind unbegründet.» So lautet eine Aussage des Bundesrats, die er am 9. April überraschend veröffentlichen liess. Die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» sei deshalb abzulehnen! Diese Aussage der Bundesregierung kommt bei vielen echt zynisch an. War es nicht gerade das Bundesamt für Gesundheit, welches kürzlich ein «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule» ins Leben rief und den Plan verfasste, bis ins Jahr 2017 in der ganzen Schweiz obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einzuführen? Eltern, so kann man in diesem Plan nachlesen, sollen ihre Kinder von diesem Unterricht nicht dispensieren lassen können!

Unsere Befürchtungen sollen unbegründet sein, wenn bereits in unserem nördlichen Nachbarland Deutschland Eltern wie Kriminelle ins Gefängnis gesteckt werden, nur weil sie sich weigern, ihre Kinder in den Sexualkundeunterricht zu schicken? Nein, die Befürchtungen sind keineswegs unbegründet! «Wehret den Anfängen!», so lautet die Devise. Doch so ganz bei den Anfängen stehen wir auch nicht, nachdem das Baselstädtische Appellationsgericht die Dispensationen für 4 – 8 jährige Kinder vom Sexualkundeunterricht abgelehnt hat und die Eltern seither auf das Urteil des Bundesgerichts aus Lausanne warten. Was unsere Volksinitiative will, erklärt in einem spannenden Interview die sechsfache Mutter und Pflegefachfrau Helene Koch aus dem Baselbiet. Sie ist Mitglied des Initiativkomitees und spricht deshalb ganz im Sinne des Initiativkomitees. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

Sylvia Flückiger-Bäni, Nationalrätin


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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Hat der Bundesrat den Initiativtext gelesen? Am 9. April 2014 gab der Sprecher des Bundesrats, André Simonazzi, in einer Medienkonferenz überraschend bekannt, der Bundesrat lehne die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ohne Gegenentwurf ab und habe das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments zu verfassen. Die vorgebrachten Argumente kamen dabei so widersprüchlich herüber, dass die Vermutung naheliegt, der Bundesrat habe den Initiativtext gar nicht gelesen. Diese vier Hauptgründe wurden im Pressecommuniqué des Bundesrats genannt: 1. Die Initiative richtet sich gegen die heutige Praxis des obligatorischen Sexualkundeunterrichts in der Primarschule und verhindert so die Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags. 2. Die Befürchtungen des Initiativkomitees sind unbegründet. Der entsprechende Unterricht hat sich bewährt. 3. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, in die kantonale Schulhoheit einzugreifen. 4. Durch die Annahme der Volksinitiative würde die Prävention vor sexuellen Übergriffen behindert. In Tat und Wahrheit sieht es ganz anders aus: Eine Praxis von obligatorischem Sexualkundeunterricht in der Primarschule gibt es in der Schweiz noch nicht. Zutreffend ist vielmehr, dass sich die Initiative dagegen wehrt, dass ein solcher eingeführt und bis auf den Kindergarten ausgedehnt wird. Unredlich ist die Aussage, die Befürchtungen des Initiativkomitees seien unbegründet. Hat nicht gerade das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sich zum Ziel gesetzt, bis 2017 schweizweit obligatorischen Sexual-

kundeunterricht ab Kindergarten einzuführen? Falsch ist auch die Behauptung des Bundesrats, er sehe keine Veranlassung, in die kantonale Schulhoheit einzugreifen. Die Volksinitiative will gar nicht in die Schulhoheit der Kantone eingreifen, sondern den GrundrechtsSimonazzi, Sprecher des schutz der Eltern und Kinder André Bundesrats stärken. Grundrechte gelten ja bekanntlich für alle, auch für Kantone. Völlig unbegreiflich ist schliesslich die Aussage des Bundesrats, die Initiative würde die Prävention behindern, wo doch gerade die Initiative im Verfassungstext festhält, dass ein Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch ab dem Kindergarten eingeführt werden kann, sofern dieser keine sexuellen Inhalte hat. Wie kommen solche falschen Aussagen des Bundesrats zustande? Das kann man sich nur so vorstellen, dass er den Initiativtext gar nicht gelesen hat. Nun aber erhält Bundesrat Johann Schneider-Ammann den Auftrag, über die Volksinitiative eine Botschaft ans Parlament zu verfassen. Es bleibt also zu hoffen, dass er dem Ziel und Zweck der Volksinitiative auf den Grund geht, bevor er die Stellungnahme an das Parlament verfasst. Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP) hat bis Dezember 2014 Zeit, über die Volksinitiative eine Botschaft ans Parlament zu verfassen Adresse: Herrn Bundesrat J. N. Schneider-Ammann Departement WBF Schwanengasse 2 3003 Bern

Petitionsaufruf «Kein Gender im Lehrplan 21» Bitte unterstützen Sie die Petition «Kein Gender im Lehrplan 21» an die Erziehungs- und Bildungsdirektoren der Deutschschweizer Kantone unter https://www.openpetition.de/petition/online/kein-gender-im-lehrplan-21 Es handelt sich um eine Petition der Stiftung Zukunft CH (www.zukunft-ch.ch).


Ausgabe Nr. 8 /Juni 2014

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Unschuldige Eltern ins Terroriste Erschreckende Realität in Deutschland: Väter und Mütter werden in unserem nördlichen Nachbarland immer wieder ins Gefängnis gesteckt, nur weil sie ihre Kinder nicht der staatlichen Sexualerziehung ausliefern wollen. Das Strafmass kann bis zu 40 Tage Erzwingungshaft gehen. Die Strafanstalt ist dieselbe wie für Kriminelle und Terroristen. Was haben diese Eltern «verbrochen»? Sie wollen einzig und allein verhindern, dass ihre 10- bzw. 11- jährigen Kinder an der schulischen Sexualerziehung teilnehmen müssen. Und da die Eltern dabei nur ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung folgen, sind sie deswegen auch nicht bereit, Bussgelder von Hunderten oder Tausenden von Euros zu bezahlen. Die Konsequenz: Gefängnis bis zu 40 Tage! Ein interviewter Familienvater und auch seine Ehefrau wurden dazu verurteilt, in der Strafanstalt BielefeldBrackwede die Zelle und den Gefängnishof mit Kriminellen zu teilen. In diesem Gefängnis wurden vor Jahren Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) in einem Hochsicherheitstrakt eingesperrt. Auf das Konto dieser linksextremistischen Terrororganisation gingen neben Banküberfällen und Entführungen auch über 30 Morde. Jetzt werden im selben Gefängnis auch Eltern inhaftiert, welche für die Rechte ihrer Kinder und ihre eigenen Elternrechte kämpfen. Zum Verfahren selbst meint der Vater, dessen Identität wir hier schützen wollen: Es kann sich gegen drei Jahre hinziehen. Nach der Verweigerung der Sexualerzie-

Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede

hung erfolgt nach ca. ein bis zwei Monaten der Bussgeldbescheid. Sieben bis acht Monate später kommt es zur Gerichtsverhandlung mit Schuldspruch. Danach kann man Rechtsbeschwerde beim nächsthöheren Gericht einlegen − und bis hin zum Bundesverfassungsgericht, dem höchsten Gericht Deutschlands, gehen. Es folgen mehrere Mahnungen, das Bussgeld zu bezahlen. Dann, ungefähr 2 bis 2 1/2 Jahre nach dem «Vergehen», muss schliesslich die Erzwingungshaft angetreten werden. Im Gefängnis konnte er den Kontakt mit der Familie nur per Briefpost aufrechterhalten. Ganz persönlich erzählt der Vater: «Als die Mutter im Gefängnis war, war unser jüngstes Kind zwei Jahre alt und wurde während ihrer Abwesenheit sogar krank. Es konnte die Trennung von der Mutter nicht verkraften. Als die Mutter zurückkehrte, ging es sofort besser.»


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engefängnis gesteckt Der andere Elternteil und Verwandte betreuen jeweils die Kinder zu Hause. Natürlich hätten sie darunter gelitten und versucht, es auf ihre Art zu verarbeiten. Sie erzählten davon im Freundeskreis, dem Kinderarzt und in der Schule der Lehrerin. Der Kinderarzt versuchte sie zu trösten und versicherte den Kindern, dass ihr Papa bestimmt lieb ist und bald wieder freikommen wird. Die Lehrerin habe jedoch nichts gesagt. Diesem Vater sind mindestens 12 andere Eltern bekannt, die − auch mehrfach − in Erzwingungshaft genommen worden sind. Er und seine Frau gingen immer wieder ins Gefängnis, damit ihre Kinder an dem für die Klasse anberaumten Sexualunterricht nicht teilnehmen mussten. Sie werden auch noch für das jüngste Kind ins Gefängnis gehen, wenn es einmal so alt ist. «Und», so der Vater, «wenn der Staat weder das Elternrecht noch das Recht der Schüler beachtet, werden weitere Kinder nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen wollen. Wir Eltern werden weiterhin unsere Kinder schützen.» Er begründet die Ablehnung des obligatorischen Se­ xualunterrichts damit, dass der staatliche Sexualunterricht darauf ausgerichtet sei, das Schamgefühl des Kindes zu zerstören und sexuelle Kontakte mit und unter Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu ­legalisieren. Zu frühes und zügelloses Ausüben der Se-

Tag der Haftentlassung – Tochter begrüsst Vater

xualität, fügt der Vater weiter an, schade der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und lenke es ab von wesentlichen Dingen, die es seinem Alter entsprechend lernen soll. In Deutschland ist die schulische Sexualerziehung in allen 16 Bundesländern laut Schulgesetz obligatorisch. 1977 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat Sexualerziehung betreiben könne, aber nicht müsse. Dieses Gericht legte Voraussetzungen für die schulische Sexualerziehung fest. Ganz besonders sei sie nur erlaubt, wenn dazu eine gesetzliche Grundlage auf Stufe der Bundesländer vorliegt. Dann müsse auch Rücksicht auf das Elternrecht und die Reife der Schüler genommen werden. Von dieser Rücksichtnahme ist allerdings oft nicht mehr viel zu spüren. Laut Verfassungsgericht muss der Unterricht zudem wissenschaftlich fundiert und darf nicht ideologisch sein, anderenfalls ist er unzulässig. Diese beiden Zulassungsvoraussetzungen werden seit Einführung des Sexualkundeunterrichtes nicht erfüllt, dennoch setzen Schulbehörden und Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht diesen ideologischen Unterricht in Deutschland durch. Die Welle der Frühsexualisierung unserer Kinder ist auch auf die Schweiz übergeschwappt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant bekannterweise die schweizweite Einführung einer obligatorischen Sexualerziehung ab Eintritt in den Kindergarten. Dagegen wehren wir uns mit der Volksinitiative «Schutz vor ­Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Es soll nicht auch in der Schweiz Realität werden, dass Eltern, die ihre Erziehungsrechte wahrnehmen wollen, schliesslich ins Gefängnis gesteckt werden. Wehret also den Anfängen!


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Ausgabe Nr. 8 /Juni 2014

Was die Initiative wirklich will Interview mit Helene Koch, Initiativkomitee In den Medien liest man oft, dass die Komiteemitglieder die Sexualaufklärung an den Schulen ablehnten. Ist das so? Nein, wir sind alle für Aufklärung. Wir sind nur nicht mit dem Zeitpunkt einverstanden, den der Staat hier vorschlägt. Wir sagen: In erster Linie sind die Eltern für die Sexualaufklärung zuständig. Wir befürworten Prävention ab Kindergarten, freiwillige Sexualaufklärung ab 9 Jahren sowie einen obligatorischen Aufklärungsunterricht in der Biologie ab 12 Jahren. Im Kindergarten und in der Unterstufe müssen die Vier- bis Achtjährigen noch nicht alles über den Geschlechtsakt wissen, wenn sie nicht danach fragen. Im Kindergarten sind die Kleinen sehr unterschiedlich weit in der Entwicklung. Mit einem Gleichheitszwang für alle beim Thema Sexualaufklärung könnten wir Eltern unsere Kinder nicht mehr entwicklungsgerecht aufklären. Wir würden in unserem Recht auf Erziehung beschnitten. Sexuelle Inhalte sind heute omnipräsent, und das Tag und Nacht (Computer, Handy, Fernsehen, Werbung usw.)! Wie wollen Sie Kindergärtler und Primarschüler (Unterstufe) mit dieser Initiative vor sexuellen Inhalten schützen? Kindergärtler und Primarschüler schützt man am besten, indem man deren Eltern mit einbezieht und schaut, dass die Erziehungsberechtigten kompetent vorgehen gegen Handy- oder Internetpornografie. Wenn Kinder mit Fragen in diese Richtung zu den Lehrpersonen kommen, können diese ja auf die Fragen Antwort geben. Aber kindgerecht und individuell, nicht kollektiv, und nur mit Einbezug der Erziehungsprinzipien der Eltern. In der Öffentlichkeit wird gerne der Eindruck erweckt, Leute wie Sie seien ewiggestrig, wenn sie gegen den Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Primarschulen sind. Was sagen Sie dazu? Da wir für einen kindgerechten, dem Entwicklungsstand angepassten Sexualkundeunterricht sind, bewegen wir

Helene Koch, Komiteemitglied und 6-fache Mutter

uns absolut in einem zeitgemässen Umfeld. Legt unser Bildungssystem doch sehr grossen Wert auf die individuelle Förderung unserer Kinder. Da stellt sich mir die Frage: Warum sollen denn nun in diesem sehr wichtigen und sensiblen Thema plötzlich alle Kinder, so früh wie möglich, auf denselben Stand gebracht werden? Was könnte es Kindern schaden, wenn sie bereits im Kindergarten aufgeklärt werden? Zu frühe Aufklärung nimmt keine Rücksicht auf den Entwicklungsstand der Kinder und kann sie somit leicht überfordern. Überforderung kann Ängste auslösen und dadurch Verletzungen verursachen. Ein Kind, das beispielsweise zum Thema, wie ein Baby entsteht, Fragen stellt, ist so weit, dass es diese Information haben möchte und damit umgehen kann. Es fragt so lange, bis sein Wissensdurst gestillt ist. Das nenne ich kind- und entwicklungsgerecht. Auf diese Weise wird die emotionale Intimität des Kindes respektiert. Das unterstützen wir, nicht aber Sexualkundeunterricht für die ganze Klasse, bei der alle Kinder über eine Leiste gezogen werden. Sind Sie gegen eine moderne Sexualaufklärung an Schulen? Diese schützt doch unsere Kinder vor Missbrauch? Missbrauchsprävention für Kindergärtler ist extrem wichtig. Mit unserer Initiative wird diese Prävention von sexuellem Missbrauch ab Kindergarten vorgeschlagen. Beim Sexualkundeunterricht hingegen sind wir für einen freiwilligen, kinder- und entwicklungsgerechten Aufklärungsunterricht ab 9 Jahren. Was halten Sie von «guten» oder «schlechten» Berührungen? Ich persönlich finde das sehr heikel. Wenn ein Kind zwischen guten oder schlechten, oder, wie im geplanten Sexualunterricht formuliert, zwischen angenehmen und unangenehmen Berührungen unterscheiden soll, nehme ich ihm die Möglichkeit, den Missbrauch zu erkennen und sich zu wehren. Darum gilt für mich: Intim-


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

zone gehört mir ganz allein. Ich sage NEIN! Da hat niemand etwas verloren, nicht Mama, nicht Papa, nicht Tante, nicht Onkel! Ausnahmen sind Anleitung zur ­Hygiene, gesundheitliche Probleme und Arztbesuch. Wenn ein Kind unterstützt und ermutigt wird, bei allen Berührungen im Intimbereich ganz klar NEIN zu sagen, dann kann es den Übergriff leicht erkennen, als solchen benennen und abwehren. Ein grosser Teil der sexuellen Missbräuche findet doch in der Familie selbst statt. Wie hilft die Schutz­ initiative da weiter? Das Initiativkomitee ist ganz klar für Unterricht zum Schutz vor Missbrauch ab Kindergarten. Präventionsunterricht ist aber sehr wohl möglich ohne Sexualkunde. Wichtig ist, das Kind im NEIN-Sagen zu stärken und ihm ein einfaches Werkzeug zum Schutz seiner Intimsphäre zu geben. Es soll sagen: Stopp! Nein! Ich sag es der Lehrerin und den Eltern! Haben Sie Angst vor Doktorspielen der Kinder? Wie weit dürfen da Kinder gehen? Doktorspiele gehören zur Entwicklung der Kinder. Es ist sehr wohl möglich, mit den Kindern Regeln abzumachen, die sie schützen. Sehr wichtig ist auch hier das Nein in der Intimzone. Beim «Dökterlen» kann die Lehrperson sehr gut den Respekt der Beteiligten und die Rücksichtnahme auf das Gegenüber thematisieren. Ganz klar lehne ich jegliche Anleitung der Kinder durch Lehrpersonen ab, wie zum Beispiel gegenseitiges Mas-

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sieren gewisser Zonen oder Bewusstmachen der Intimregion durch Auflegen vorgewärmter Säckchen. Das sind bereits klare Praktiken, die das Doktorspiel in eine sexuelle Richtung lenken. Dies ist für mich ein Übergriff der Lehrperson in die Intimzone und in die emotionale Intimität der Kinder. Aufklärung an den Schulen gibt es seit Jahrzehnten. Sollen Kinder nun plötzlich nicht mehr aufgeklärt werden dürfen? Nein, das stimmt nicht. Obligatorischer Sexualkundeunterricht ab Kindergarten gab es bisher noch nie. Erst die Sexboxen für Kindergärtler in Basel-Stadt mit zum Teil pornografischem Inhalt und der neue Lehrplan mit obligatorischer Sexualaufklärung haben die Eltern aufgeschreckt. Kinder von 4 – 8 Jahren müssten bereits den Geschlechtsakt kennenlernen, und dass die Eltern dies auch aus Lust ausüben und nicht nur, um ein Baby zu zeugen. Dazu werden sie über die diversen Beziehungsformen (Hetero-, Bi- und Homosexuell sowie Lesbischsein) aufgeklärt. Alles obligatorisch, ohne Rücksicht, ob dies überhaupt schon ein Thema ist für die Kinder und ohne dass sie Fragen danach stellen. Durch die Initiative erhalten wir Eltern die Möglichkeit, Stellung zu beziehen zu den Bestrebungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dieses plant die Einführung der obligatorischen Sexualaufklärung in der ganzen Schweiz ab Eintritt Kindergarten. Wir Eltern wehren uns für unsere Kinder und das Recht einer kindgerechten Aufklärung!

Spendenaufruf : Die Volksinitiative ist ganz auf Ihre ­Unter­stützung angewiesen. Bitte helfen Sie mit, die Kosten zu tragen. Unser Tipp: Lieber regelmässig eine kleine Spende als ein Mal eine grössere. Vielen herzlichen Dank! Konto: PC 70–80 80 80–1 Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: CHF 10.–, für Gönner/-innen im Beitrag enthalten / Herausgeber und Redaktion: Überparteiliches Komitee «Schutz vor ­S exualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Initiativkomitee / Gestaltung und Fotografie: GOAL AG für Werbung und Public Relations, 8600 Dübendorf / Druck: Engelberger Druck AG, 6370 Stans.


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