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Ausgabe Nr. 5 / August 2013

Herbst-Sam 31.8. / 21.9. meltage: /26.10. / 16 .11.

Stimme zur Volksinitiative gegebene Grundlagenpapier «Sexualpädagogik und Schule». Dass aber den Kindern durch diese sogenannten Präventiv­ massnahmen die Kindheit geraubt wird und bei gewissen sogar Verhaltensstörungen auftreten können, davon wollen die Gesundheits-Prediger nichts wissen. Oskar Freysinger, Initiativkomitee

Seltsame Auswüchse «Körperliche Gesundheit», «seelische Gesundheit», «geis­ tige Gesundheit», «soziale Gesundheit» und «moderne Ge­ sundheit» scheinen «in» zu sein. Und immer öfter ertönt auch der Ruf nach «sexueller Gesundheit» oder sogar «GenderGesundheit». Vielleicht fragen auch Sie sich, liebe Leserin, lieber Leser, ob sich hinter so viel «Gesundheit» nicht womög­ lich Ungesundes oder Krankhaftes verbirgt. Der Staat ist offenbar sehr um eine vollumfänglich gesunde Schweizer Bevölkerung bemüht. So sehr, dass das Bundes­ amt für Gesundheit (BAG) zusammen mit der Stiftung «Sexu­ elle Gesundheit Schweiz» ein staatliches Sex-Comic («Hotnights») herausgibt. Es soll fortan in den Oberstufen eingesetzt werden. Ein ungesunder Eingriff in die Intimsphäre von Eltern und Kindern. Dagegen formiert sich immer mehr Widerstand. Das gleiche gilt auch für das vom BAG in Auftrag

Ein triftiger Grund, die noch fehlenden 23’000 Unterschrif­ ten für unsere Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» zu sammeln, liegt auch darin, dass wir die erzielten Erfolge unseres Protests lang­ fristig absichern müssen. Zwar ist im Lehrplan 21 für Kinder­ garten und Unterstufe noch kein Sexualkundeunterricht vorgesehen und das Luzerner Sexualkunde-Zentrum musste geschlossen werden. Doch wie schnell sind diese Erfolge weg, wenn wir jetzt die Zügel schleifen lassen! Mobilisieren Sie deshalb Ihre Familie, Freunde und Arbeits­ kollegen und nutzen Sie die Gelegenheit, sich für das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen stark zu machen. Der nächste Unterschriften-Sammeltag findet be­ reits am 31. August 2013 statt. Herzlichen Dank auch für Ihre wertvolle finanzielle Unterstützung!

Oskar Freysinger Initiativkomitee, Regierungs- und Nationalrat, SVP / VS


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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Lehrplan 21 – Sexualerziehung dur Zumindest hört es sich für die ­zah­reichen ­Exponenten aus ­ver­schiedenen ­politischen und gesellschafts­kritischen ­Kreisen so an, wenn sie im Lehrplan 21 lesen: Die Schülerinnen und Schüler … kennen ihre Rechte im Umgang mit Sexualität (insbeson­ dere Schutzalter, sexuelle Orientierung, Schutz vor Ab­ hängigkeit und Übergriffen) und können ihre Verantwortung im Umgang mit Sexualität einschätzen. können sexuelle Orientierungen (Hetero- und Homosexu­ alität) nicht diskriminierend benennen sowie Partner­ schaft und Sexualität mit Liebe, Respekt, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung verbinden. können Verhaltensweisen und ihre Auswirkungen im Be­ reich Sexualität kritisch beurteilen (insbesondere Risiken, Übergriffe, Missbrauch, Promiskuität, Prostitution, Por­ nographie). Wohlgemerkt, hier ist die Rede von Schülerinnen und Schülern im Volksschulalter, das heisst von teilweise noch nicht einmal pubertierenden Jugendlichen. Vor genau einem Jahr hat «Schutzinitiative aktuell» die fünf Hauptziele unserer Volksinitiative «Schutz vor Sexua­ lisierung in Kindergarten und Primarschule» thema­ tisiert. Eines der wichtigsten Hauptziele war und ist nach wie vor die Festschreibung in der Bundes­ verfassung, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist. Von Frau Professor Dr. Suzette Sandoz treffend auf den Punkt ge­ bracht, heisst das: «Die Schule kann keinen alleinigen Anspruch auf Sexualerziehung erheben, je­ doch die Eltern unterstützen, so­ fern diese es wünschen. Die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse zählt zu den spezifi­ schen Aufgaben der Schule und kann daher bei der Wissensjdeoch nicht bei der Wertever­ mittlung obligatorisch sein.» Die Tatsache, dass im Lehrplan 21 zu­ mindest für Kindergarten und Unterstufe kein Sexualkundeunterricht geplant ist, kommt diesem Ziel ein Stück näher. Sicher ein schöner Zwischenerfolg für unser Anliegen! Und trotzdem läuten die Alarmglocken schriller denn je: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat von seinem

Ziel noch nicht abgelassen, unter dem Vor­ wand der Aidsprävention die ganze Schweiz mit obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten zu überziehen! Das Luzerner Sexualkunde-Zentrum ist in bester Erin­ nerung und die Basler Sex-Boxen sind noch nicht abgeschafft. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gen­ der-Ideologen in ein paar Jah­ ren mit neuen Argumenten aufwarten, den Sexualkunde­ unterricht auch auf Kindergar­ ten- und Unterstufen-Ebene lehrplanmässig miteinzube­ ziehen. Liebe Leserin, lieber Leser, bevor der Lehrplan 21 im Herbst 2014 in Kraft treten soll, haben Sie die grosse Chance, ein Zeichen zum Wohl und Schutz unserer Kinder zu setzen. Und zwar indem Sie mithelfen, die Volksinitiative «Schutz vor ­Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», die bereits 77’000 gül­ tige Unterschriften zählt, definitiv zustan­ dezubringen.


Ausgabe Nr. 5 / August 2013

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rch die Schule?

Auf zur letzten Runde! Die letzte Runde ist eingeläutet. Jetzt gilt es ernst! Der Einsatz und das Engagement von vielen Helferin­ nen und Helfern in den letzten Monaten haben erbeb­ lich dazu beigetragen, dass bereits 77’000 gültige Unterschriften für unsere Initiative «Schutz vor Sexua­ lisierung in Kindergarten und Primarschule» beisam­ men sind. Das Initiativkomitee spricht allen, die sich im letzten Jahr für das Kindeswohl eingesetzt haben, ein herzliches Dankeschön aus! Trotzdem darf jetzt nicht auf den Lorbeeren ausgeruht werden. Bekanntlich ist das Einholen der letzten notwendigen Unterschriften am schwierigsten. Deshalb bitten wir Sie, liebe Leserin, lieber Leser, helfen Sie mit, die letzte Runde erfolgreich abzuschliessen. Setzen wir nochmals alle Kraft ein, das Ziel ist schon in Sichtweite!

Noch 23’000 Unterschriften zum Ziel! Ziel! Soll 18 Monate

wunsch nach Herzlichen Glück

Freiburg!

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14 Monate

Mit 570 Unterschriften hat das Team von Freiburg den ersten Platz erreicht und ist somit Gewinner unserer Frühjahrs-Unterschriften-Sammelaktion. Platz zwei und drei gehen an Basel mit 567 und St. Gallen mit 560 Unterschriften. Wir gratulieren allen Team-Mitgliedern recht herzlich und danken für die geleistete Arbeit! Natürlich auch ein herzliches Dankeschön an alle anderen Städte und Teams, die unsere Sammelaktion so tatkräftig unterstützt haben. Jede Sammlerin und jeder Sammler des Gewinnerteams kann sich über ein Paket mit italienischen Spezialitäten für ein Nachtessen mit Freunden freuen. Auch die Plätze zwei und drei gehen natürlich nicht leer aus. Doch trotz dem geleisteten Einsatz haben wir das Ziel noch nicht erreicht. Es fehlen uns noch 20›000 Unterschriften. Also: Durchhalten und weitersammeln! Deshalb finden Sie am Ende dieser Ausgabe noch einmal einen Unterschriftenbogen.

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Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

Aufruf:

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Herbst-Sam 31.8. / 21.9. meltage: /26.10. / 16 .11.

So sammeln wir die letzten 23’000 Unterschriften!

1. Jeder sammelt noch ein 1 – 4 Unter­schriften. 3. Aktion Streuversand. Sie können ­bewirken, dass Dazu dient der Unterschriftenbogen in der Beilage.

2. Unterschriftensammlung auf der Strasse. Am

31. August, 21. September, 26. Oktober und 16. No­ vember 2013 finden in den grossen Städten Unter­ schriftensammlungen meist mit einem Stand statt. Kommen auch Sie! Je grösser die Zahl der Teil­ nehmenden, desto erfolgreicher der Sammeltag. ­Melden Sie sich für ein paar Stunden an: Tel. 061/702 01 00! E-Mail: info@schutzinitiative.ch. Gesucht werden auch Personen, die mit ihren Freunden und Bekannten eigene Sammlungen in einer der folgenden Städte organisieren: Schaff­ hausen, Winterthur, Baden, Aarau, Olten, Solo­ thurn, Delémont, Biel, Neuchâtel, Montreux, Brig oder Locarno. Das Komitee liefert dazu das Mate­ rial.

in alle Briefkästen einer Gemeinde Unterschriftenbögen versandt werden. Hierzu tragen Sie auf dem Einzahlungsschein die entsprechende Ge­ meinde oder Region ein und zahlen pro Einwohner 12 Rappen ein. Dann löst das Initiativbüro den Ver­ sand über die Post aus. Bei Fragen rufen Sie im Initiativbüro an: Tel. 061 / 702 01 00, oder schreiben Sie eine eMail auf info@schutzinitiative.ch.

4. Unterschriften jetzt zurücksenden. Senden Sie Ihre teilweise oder ganz ausgefüllten Unterschrif­ tenbögen jetzt an das Initiativbüro zurück, damit die Beglaubigung baldmöglichst vorgenommen wer­ den kann.

5. Spende zur Deckung der Unkosten. Bitte helfen Sie mit, die hohen Unkosten für die B ­ eglaubigung der Unterschriften, den Druck der Bögen und das Material für die Stände zu decken.

Falls Sie noch zusätzliche Unterschriften­bögen brauchen, können Sie diese auf ­­­www.schutzinitiative.ch ­herunterladen oder direkt beim ­Initiativekomitee ­bestellen. Telefon: 061 702 01 00 Bitte helfen Sie mit einer Spende auf: PC 70-80 80 80-1 Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: CHF 10.–, für Gönner/-innen im Beitrag enthalten / Herausgeber und Redaktion: Überparteiliches Komitee «Schutz vor S ­ exualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Initiativkomitee / Gestaltung und Fotografie: GOAL AG für Werbung und Public Relations, 8600 Dübendorf / Druck: Engelberger Druck AG, 6370 Stans.


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einführen. Bereits Vierjährige sollen früh­ sexualisiert werden. Eltern s­ ollen nichts mehr zu sagen haben! Die Volksinitiative will die Kinder vor einer S ­ exualisierung durch die Schule schützen:

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1. Sexualerziehung ist Sache der Eltern! Die ­Sexual- und Werteerziehung der Kinder ist eine Kernaufgabe und ein Grundrecht der ­Eltern. Die Volksinitiative stärkt die Rolle der Eltern.

JA ZUM SCHUTZ vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule

2. Vor dem 9. Altersjahr darf es keinen Sexualkundeunterricht geben! Sexboxen oder Ähnliches müssen eingezogen werden.

Die Einführung von «Sexboxen» mit porno­ grafischem ­Aufklärungsmaterial an basel­ städtischen Kindergärten und Primar­schulen hat landesweit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Trotzdem will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schweizweit eine obliga­ torische S ­ exual­erziehung ab Kindergarten

3. Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch kann ab dem Kindergarten erteilt werden. Dieser Unterricht darf aber keine Sexualkunde beinhalten. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen!

nterschreiben Sie die Volksinitiative U«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

✁ Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Im Bundesblatt veröffentlicht am 19. Juni 2012. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 11, Abs. 3 – 7 (neu) Sexualerziehung ist Sache der Eltern. 4 Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch kann ab dem Kindergarten erteilt werden. Dieser Unterricht beinhaltet keine Sexualkunde. 5 Freiwilliger Sexualkundeunterricht kann von Klassenlehrpersonen an Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten neunten Altersjahr erteilt werden. 6 Obligatorischer Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung kann von Biologielehrpersonen an Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten zwölften Altersjahr erteilt werden. 7 Kinder und Jugendliche können nicht gezwungen werden, weitergehendem Sexualkundeunterricht zu folgen. 3

Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Ablauf der Sammelfrist: 19. Dezember 2013.

Kanton: Postleitzahl: r. Name N Vorname Blockschrift, selber, handschriftlich und leserlich schreiben

Politische Gemeinde:

Geburtsdatum

Wohnadresse

Tag

Strasse, Hausnummer

Monat Jahr

Eigenhändige Unterschrift

Kontrolle Leer lassen

1 2 3 4 Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Ob vollständig oder nur teilweise ausgefüllt – bitte nicht lange liegen lassen, sondern sofort einsenden an: Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, www.schutzinitiative.ch Die unten stehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt. Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass oben stehende (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.

Amtsstempel

Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson:

Ort: Amtliche Eigenhändige Eigenschaft: Unterschrift: Datum:

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JA ZUM SCHUTZ vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule

Immer häufiger werden unsere Kinder in Kindergärten und Primarschulen mit Pornografie und Sexualkundeunterricht belästigt: Im Kanton Basel-Stadt wurden für Kindergärten und Primarschulen ­«Sexboxen» mit porno­grafischem Inhalt bereitgestellt! Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will mit Millionen von Steuergeldern in allen Kindergärten und Primarschulen der Schweiz obligatorischen Sexualkunde­ unterricht einführen! Diese staatlich geförderte Sexualisierung unserer Kinder müssen wir stoppen! Unterschriftenbogen bestellen: Tel. 061 702 01 00 oder auf www.schutzinitiative.ch

Deshalb fordert die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»: Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren! Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ers­ ten zwei Primarklassen müssen eingezogen werden. Ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkunde­unterricht. Mit dem Einverständnis der Eltern können Klassenlehrpersonen freiwilligen Sexualkundeunterricht erteilen. Ab 12 Jahren ­Biologie­unterricht. Biologielehrpersonen können Unterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilen. Damit schützen wir unsere Kleinsten vor Porno­grafie und Sexualisierung. Aufklärung der K ­ inder bleibt Sache der Eltern. Das Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch bleiben gewahrt.

Unterschreiben Sie die Volksinitiatiifveten – und sammeln Sie weitere Unterschr unseren Kindern zuliebe ! ✁

Das überparteiliche Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen: Co-Präsidium: Dr. iur. Frehner Sebastian, National­rat, SVP, Spalentorweg 2, 4051 Basel; Segmüller Pius, a. National­rat, CVP, Adligenswilerstrasse 109, 6006 Luzern; Walker Ulrike, Angensteinerstrasse 17, 4052 Basel. Dr. med. Baettig Dominique, a. Nationalrat, SVP, rue des Voignous 15, 2800 Delémont; Dr. med. Daniel Beutler, EDU, Bahnhofstrasse 50, 3127 Mühlethurnen; Bortoluzzi Toni, Nationalrat, SVP, Betpurstrasse 6, 8910 ­Affoltern a. Albis; Brönnimann Andreas, a. Nationalrat, EDU, Hühnerhubelstrasse 73, 3123 Belp; Büchler Jakob, Nationalrat, CVP, Matt, 8723 Rufi-Maseltrangen; Despot Fabienne, Grossrätin, SVP, rue de la Madeleine 17, 1800 Vevey; Engelberger Edi, a. Nationalrat, FDP, Oberstmühle 3, 6370 Stans; Flückiger-Bäni Sylvia, Nationalrätin, SVP, Badweg 4, 5040 Schöftland; Föhn Peter, Ständerat, SVP, Gängstrasse 38, 6436 Muotathal; Freysinger Oskar, ­Regierungsrat, Nationalrat, SVP, ch. de Crettamalernaz 5, 1965 St-Germain; Geissbühler Andrea, Nationalrätin, SVP, Thalmattweg 4, 3037 Herrenschwanden; Koch Helene, Stolltenstrasse 14, 4435 Niederdorf; Lehmann Hans-Ulrich, SVP, Cholrainstrasse 3, 8192 Glattfelden; Messmer Werner, a. Nationalrat, FDP, Obere Sonnenberg­strasse 6, 9214 Kradolf; Moor Michele, via Carivée 6, 6944 Cureglia; Müggler Dominik, Rebgasse 11, 4144 Arlesheim; Müller Jascha, Grossrat, EVP, ­Scheidwegstrasse 36, 9016 St. Gallen; Nussbaumer Urs, a. Nationalrat, CVP, Rainstrasse 14, 4533 Riedholz; Pantani ­Roberta, Nationalrätin, Lega dei Ticinesi, via Valdani 2, 6830 Chiasso; Dr. Regli Daniel, Gemeinderat, SVP, ­Kornamtsweg 8, 8046 Zürich; Rey Angelica, Hofstetterstrasse 9, 4054 Basel; Prof. Dr. iur. Sandoz Suzette, a. Nationalrätin, FDP, chemin des Plateires 1, 1009 Pully.

☐ Ich möchte die Volksinitiative finanziell unterstützen. Bitte senden Sie mir einen Einzahlungsschein. PC 70 - 80 80 80 - 1 ☐ Ich bestelle Name:

Unterschriftenbogen Vorname:

Strasse/Nr.: PLZ:

Ort:

Telefon: Bestelltelefon: 061 702 01 00 – Fax: 061 702 01 04 www.schutzinitiative.ch – E-Mail: info@schutzinitiative.ch Spendenkonto: PC 70 - 80 80 80 - 1 IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1

Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» Postfach 4011 Basel


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