Skip to main content

Ksi aktuell nr17 dt v06

Page 1

Ausgabe Nr. 17 / September 2016

Schutz aktuell

Initiative

«Was uns eint ist der Schutz heit der Unverdorben der Kinder.» iehe S.4) (S

Prof. Dr. Jakob Pastötter, Sexualwissenschaftler

Respekt vor Kindern beim Sprechen über Sexualität! An der Wissenschaft sollte eigentlich kein Weg vorbei führen, wenn es um die Implementierung von neuartigen sexualpädagogischen Konzepten in staatlichen Einrichtungen geht. Deshalb wird von Vertretern der aktuellen sexualpädagogischen Richtung auch deren wissenschaftliche Fundierung ins Feld geführt: Frühkindliche Sexualerziehung habe positive Auswirkungen auf das sexuelle Glück über die gesamte Lebensspanne, würde zur Verhinderung oder zumindest zur leichteren Aufdeckung von sexuellen Übergriffen führen und fördere die Entdiskriminierung sexueller Minderheiten. Das klingt plausibel, aber welche Art von Sexualerziehung kann gemeint sein?

Zu dieser Frage gibt es keine wissenschaftlichen Studien, und es kann der Eindruck aufkommen, moderne Sexualpädagogik bediene ideologische Interessen. Deshalb sollte eigentlich Vorsicht das erste Gebot bei Neuerungen in der institutionalisierten Sexualerziehung sein, zumal Beobachtungen von Kindern in der Familie, in Kindertagesstätten und Grundschulen zeigen: Sprechen über Sexualität, das über das spontane Interesse hinaus geht, wird in diesem Alter oft als befremdlich, verunsichernd und übergriffig empfunden. Sensible Eltern und Pädagogen respektieren das.

Prof. Dr. Jakob Pastötter, Präsident der deutschen Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Sexualforschung, Düsseldorf


«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

2

Die EU will die Schweiz in auch beim Sexualkundeun Die EU verlangt von der Schweiz die institutionelle Einbindung mit einem Rahmenvertrag zu den Bilate­ ralen. Künftig soll die Schweiz Beschlüsse und Ge­ setze der EU automatisch übernehmen. Wenn nicht, drohen Sanktionen. Im Bereich des Sexualkundeun­ terrichts liegen bereits Pläne auf dem Tisch, ein Ob­ ligatorium ab der ersten Klasse einzuführen. Der Rahmenvertrag wird so zum Trojanischen Pferd für die Schweiz. Es bringt die sexuelle Revolution in der Volksschule mit sich.

Kiel, Deutschland1, sagt, das führe zu einer Vereinheitlichung, Ökonomisierung und zu einer Europäisierung der Bildungssysteme in ganz Europa. Probleme dabei sind: Es gibt keine rechtliche Kompetenzgrundlage und der Weg dazu ist intransparent!2

Die Europäische Union verlangt von der Schweiz die «in­ stitutionelle Einbindung» in die Strukturen der EU. Der Bundesrat möchte mit einer «Anpassung» der bilateralen Verträge dazu Hand bieten. Eckpfeiler des sogenannten Rahmenvertrages wurden bereits in der Öffentlichkeit bekannt: 1. Die Schweiz soll frühere und künftige Beschlüsse und Gesetze der EU, welche die Bilateralen betreffen, automatisch übernehmen. 2. Der EU-Gerichtshof (EuGH) soll bei Meinungsdifferenzen endgültig entscheiden. 3. Die Schweiz muss Sanktionen akzeptieren, falls sie die Entscheide des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen will (z.B. bei einem abweichenden Volksentscheid in der Schweiz). Bereits heute beeinflussen EU-Organe massgeblich Entscheide in der Schweiz. Ein Beispiel ist das Bildungssystem: Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist und die Bildung in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten liegt, wächst der Einfluss der Europäischen Union auf das gesamte Bildungswesen in allen europäischen Ländern laufend an. Kerstin Odendahl, Professorin für Öffentliches Recht in

Die Europäische Kommission nimmt bereits heute über den Bologna-Prozess3 massgeblich Einfluss auf die Vereinheitlichung der Bildungssysteme von nicht nur 27 Mitgliedstaaten, sondern von fast 50 europäischen Staaten – die Schweiz inbegriffen. Odendahl warnt vor einer radikalen Vereinheitlichung der Bildungssysteme: «Was in einem Staat sinnvoll ist,


Ausgabe Nr. 17 / September 2016

3

n den Griff bekommen – nterricht kann in einem anderen nicht umsetzbar sein oder verheerende Folgen nach sich ziehen». Das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat 2009 in einem Urteil bekräftigt, dass die Gestaltung der Familienund Bildungsverhältnisse nicht zur Regelungskompetenz der EU gehört, da «kulturelle Vorverständnisse» eine entscheidende Rolle spielen würden. Nichtsdestotrotz haben nur schon in den letzten zwei Jahren EU-Abgeordnete immer wieder Berichte4 an die EU-Kommission eingereicht, welche tief in die Familien- und Bildungsverhältnisse und somit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen. Es geht darin auch um die Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter und der Propagierung von «sexuellen und reproduktiven Rechten». Einher gehen der Einzug der Gender-Ideologie und die Einführung eines obligatorischen und ideologisierten Sexual­­kundeunterrichts ab Schul­ eintritt. Am 9. September 2015 hat das Europäische Parlament mit grosser Mehrheit den umstrittenen «Bericht über die Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union»4 der portugiesischen Berichterstatterin und Sozialistin Liliana Rodrigues angenommen. Der Bericht sieht auch obligatorische Sexual- und Gender-Erziehung ab der 1. Klasse vor. Das InternetForum «Queer.de» bezeichnet diesen Bericht als LGBT5freundlich.

Liliana Rodrigues, EU-Abgeordnete & Feministin, kämpft für «Gender»-Erziehung.

Dieser Vorstoss des Europäischen Parlaments zur ideologischen Umerziehung an Schulen ist zwar nicht bindend − weder für die EU-Mitgliedsstaaten noch für das NichtMitglied Schweiz. Er zeigt aber auf, wie EU-Organe Druck aufsetzen, um die Gender-Ideologie umzusetzen. Falls die Schweiz als Nicht-Mitglied der Europäischen Union den Forderungen der EU nachgibt und sich für eine Anbindung an die EU-Gesetzgebung entscheidet, würde sie die Souveränität über die Bildungshoheit früher oder später nach Brüssel abgeben müssen. Damit wäre das Einfallstor geöffnet. Das Trojanische Pferd würde die sexuelle Revolution in der Volksschule mit sich bringen. 1) Prof. Dr. Kerstin Odendahl, ehemalige Dekanin der Juristischen Fakultät der Universität St. Gallen, heute Professorin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Deutschland. Spezialgebiet: Völkerrecht und Europarecht. 2) Zeit für ein Umdenken. Die Europäisierung der Bildungssysteme. Von Kerstin Odendahl http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=11915. 3) Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet. 4) Estrela: abgelehnt, Tarabella: angenommen, Noichl: angenommen, Rodrigues: angenommen. 5) LGBT: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender.


4

Panama-City: Zehntausende demonstrieren gegen sexuelle Indoktrinierung an Schulen Am 13. Juli 2016 demonstrierten Zehntausende Männer, Frauen und Kinder auf den Strassen von Panama-City gegen obligatorischen ideologisierten Sexualkundeunterricht. Eine neue Gesetzesvorlage (Gesetz 61) soll die sexuelle Indoktrinierung an Schulen ermöglichen. Auch Privatschulen sind be­ troffen. «Dieses Gesetz ist der Versuch der Kolonialisierung! Es wurde vom Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA ausgearbeitet und Panama aufgedrängt und entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers», warnt Juan Francisco de la Guardia, Präsident der Panamaischen Allianz für das Leben und die Familie. Tatiana Álvarez, Mitglied derselben Organisation, warnt davor, dass diese Gesetzesvorlage auch die privaten Schulen verpflichten würde, eine «Umfassende Sexualerziehung (CSE)1» einzuführen. Weiter sagt sie, dass das Gesetz das Erziehungsrecht der Eltern verletze. Álvarez fügt an: «Was uns in diesem Moment vereint, ist die Unverdorbenheit unserer Kinder».

Zu Deutsch: Der Marsch für die Familie in Panama weist das Gesetz für sexuelle und reproduktive Gesundheit zurück.

Die Gesetzesvorlage Nr. 61, welches vom Abgeordneten der Demokratischen Revolutionären Partei, Crispiano Adames, vorgestellt wurde, basiert tatsächlich auf der von UN-Agenturen entworfenen «Umfassenden Sexualerziehung (CSE)».

Im Gegensatz zur traditionellen Sexualaufklärung beinhaltet die «Umfassende Sexualerziehung» schamverletzende, die Promiskuität und die sexuelle Aktivität fördernde Lerninhalte. Neben der Gender-Ideologie werden auch sogenannte «sexuelle Rechte» und eine «sexuelle Gesundheit» ab frühestem Kindesalter propagiert. Die Schulkinder sollen zu sexuellen Experimenten angehalten werden und traditionelle soziale Beziehungen hinterfragen. Im Prinzip geht es dabei hauptsächlich um sexuelle Selbstfindung und Lustzentrierung.

Demo in den Strassen von Panama-City.

1) CSE: Comprehensive Sexuality Education: Definition gemäss IPPF, UNESCO, WHO: Siehe «Standards für die Sexualaufklärung in Europa» vom WHO-Regionalbüro für Europa, in der Schweiz von der umstrittenen Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» propagiert.


Ausgabe Nr. 17 / September 2016

5

Unterricht zur Akzeptanz «sexueller Vielfalt» ist verfassungswidrig In einem Rechtsgutachten vom August 2016 kommt der Hamburger Verfas­ sungsrichter Prof. Dr. Christian Winterhoff1 zum Schluss, dass es ver­ fas­s ungswidrig sei, Kinder in der Schule zur Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen. In einem verfassungsrechtlich unzulässigen Se­ xualerziehungskonzept können Eltern ihre Kinder vom Schul­unterricht auch befreien, meint der Rechtsexperte aus Deutschland. Wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt wird, verstösst das gegen das Indoktrinierungsverbot und ist unvereinbar mit der Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht des Staates. Auch sei es verfassungswidrig, wenn LGBT-Lobbygruppen in Schulen Unter- Kinder und Jugendliche verdienen Respekt und Sensibilität. richtseinheiten unter Ausschluss der Lehrer gestalten und für Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung werben würden, insbesondere dann, wenn nicht gleichzeitig befürworten ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend sei, um ebenso sein Menschen- und Familienbild zu vermitteln die folgenden Organisationen und (z.B. ein katholischer Priester).

In der Schweiz

Anlass für dieses Rechtsgutachten war ein Streit um ein neues Unterrichtsmaterial im Bundesland Schleswig-Holstein, welches der Verfassungsrechtler ebenfalls für verfassungswidrig hält. Die Sozialministerin der Landesregierung hatte den Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein LSVD mit der Zusammenstellung der Unterrichtsinhalte zur «sexuellen Vielfalt» für die Grundschule betraut.

Institutionen den gemäss Rechtsgut­ achten verfassungswidrigen Unterricht zur Akzeptanz sexueller Vielfalt:

• Sexuelle Gesundheit Schweiz • Kinderschutz Schweiz

In einer ersten Fassung des «Methodenschatzes» berichten Kinder in dieser Broschüre, «dass ihre Mutter ‹Samenzellen von einem netten Mann› bekommen habe, dass der Vater jetzt eine Frau sei und alle zusammen eine ‹coole Familie› bildeten.»2

• Pro Familia Schweiz

Aufgrund berechtigter Kritik wurden die Materialien bereits einmal überarbeitet. Trotzdem hält der Verfassungsrechtler fest, dass sie gegen das Indoktrinierungsverbot verstossen.

• Erziehungsdepartement des Kantons Zürich

1) Prof. Dr. Christian Winterhoff, ausserplanmässiger Professor Uni Göttingen, «Verfassungs- und Gesetzmässigkeit der Erziehung von Schulkindern an öffentlichen Schulen in Schleswig-Hostein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt», 100 Seiten, Auftraggeber: Verein «echte Toleranz e.V.», Deutschland, Quelle: https://demofueralle.wordpress.com 2) Streit in Kiel über Aufklärung an Grundschulen, www.welt.de

• Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt

• Institut für Sexualpädagogik und Sexualtherapie Uster • Aids Hilfe Schweiz • Pink Cross


«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

6

Wie ich meine Kinder aufgeklärt habe! Wie klären Eltern ihre Kin­ der konkret auf? Schutzini­ tiative aktuell hat Helene Koch­Schmutz, Mutter von sechs Kindern und Gemein­ derätin aus Niederdorf/BL, angefragt. Hier lesen Sie ihren Erfahrungsbericht.

Mittlerweile habe ich noch vier weitere Kinder aufgeklärt und stelle fest, dass jedes verschieden ist und in seinen Fragen ernstgenommen werden möchte. Wenn ich nicht will, dass die Schule die «Aufklärerin» ist, dann muss ich die Verantwortung dafür wahrnehmen und meinen Kindern selbst erklären, wie ein Kind entsteht − nach meinen Wertvorstellungen! «Just do it (tu es) bevor andere es tun!». Wie Regula Lehmann in ihrem Buch «Sexualerziehung? Familiensache!» schreibt. Ein aus meiner Sicht hilfreiches Buch für die Erwachsenen zur Aufklärung der eigenen Kinder.

«

Als Krankenschwester (Pflegefachfrau HF) habe ich den Moment mit Freude aufgegriffen, als unsere ersten beiden Kinder, 5 und 3½ Jahre, aufgrund meiner Schwangerschaft mit dem dritten Kind wissen wollten, wie die Babys zur Welt kommen. Zur Geburt unseres ersten Sohnes erhielten wir das sehr schöne Buch «Ein Kind entsteht» von Lennart Nilsson. Anhand einer von mir getroffenen Auswahl an Bildern, wie die Samenzelle vom Mann die Eizelle der Frau befruchtet, und vom Kind in der Gebärmutter, konnte ich aufzeigen, wie die Wohnung ihres Geschwisterchens in etwa aussieht und wie es sich entwickelt. Den Geschlechtsakt erklärte ich anhand von «zwei Puzzle teilen», die Gott wunderbar geschaffen hat, dass sie perfekt ineinander passen. Unsere Kinder waren zufrieden und der Wissensdurst gestillt. Zum Abschluss nahm unser Ältester seine 15 Monate jüngere Schwester in den Arm und meinte, du kannst dann mal von mir «Sömli» bekommen. ☺ Ups! Nachdem ich die erste Herausforderung geschafft hatte, meisterten wir auch die zweite Hürde noch.

»

Die Familie von Helene Koch−Schmutz

Helene Koch-Schmutz Familienfrau, Gemeinderätin

Wie haben Sie Ihre Kinder aufgeklärt? Schreiben Sie uns. Wir veröffentlichen gerne hilfreiche Erfahrungsberichte von Eltern.

Spendenaufruf: Der Verein Schutzinitiative hilft gegen die Sexualisierung der Kinder an der Volksschule. Mit Ihrer Unterstützung. Helfen Sie mit! Konto: PC 70–80 80 80–1 Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: CHF 10.–, für Gönner/-innen im Beitrag enthalten / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S. 1 Titelbild: iStockphoto; S. 2: gettyimages; S. 3: European Parliament, News; S. 4: Screenshots aus dem Internet; S. 5: iStockphoto; Rest: zur Verfügung gestellt / Gestaltung: GOAL AG für Werbung und Public Relations, 8450 Andelfingen / Druck: Spühler Druck AG, Rüti.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Ksi aktuell nr17 dt v06 by Schutzinitiative aktuell - Issuu