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Ksi aktuell nr13 dt v03

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Ausgabe Nr. 13 / September 2015

Schutz aktuell

Initiative

Toni Bortoluzzi Nationalrat SVP, ZH

Die Bedeutung einer Volksinitiative Mit 100'000 Unterschriften haben Stimmberechtigte in unserem Land die Möglichkeit, per Volksinitiative Korrekturen oder Ergänzungen in der Verfassung vorzuschlagen. Das Ziel ist meistens, empfundene gesellschaftliche oder wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu korrigieren. Für die selbsternannte «Elite» und die sogenannten «Machthaber» in und um Bern ist es unangenehm, der Kontrolle der Bevölkerung mittels Volksinitiative ausgesetzt zu werden. Die Schutzinitiative reiht sich nahtlos an andere Volksbegehren an, die nichts anderes versucht haben, als eben diese Fehlentwicklungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Die Initiative hat die Wirkung nicht verfehlt.

Präventiv ist es ihr gelungen, eine bereits aufgegleiste, verfehlte Sexualerziehung resp. Sexualpädagogik zu verhindern. Die Volksinitiative ist ein politisches Instrument, um Bundesrat und Parlament für ein Problem zu sensibilisieren und zu einer Kurskorrektur zu bewegen. Das angestrebte Ziel wurde erreicht − vorläufig. Die von der Gender-Ideologie geprägte gesellschaftliche Revolution, welche mit der verhinderten neuen Sexualpädagogik hätte Einzug halten sollen, ist deswegen noch längst nicht beseitigt. Um alle Formen der Sexualität als gleichwertig erscheinen zu lassen, dürfte die Bemühung der Genderisten, die Eltern in diesen Fragen zu entmachten, weitergehen. Die Initiative zurückzuziehen war in dieser Phase richtig, weil es schwierig ist, eine präventive Massnahme verständlich zu machen. Eine Ablehnung hätte zudem den Eindruck erweckt, Sexualerziehung sei nun nicht mehr in erster Linie Sache der Eltern, sondern allein der «Fachleute».

Toni Bortoluzzi, Nationalrat


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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«Altersgerechte» Sexualaufkärun Im Jahr 2011 proklamierte das BAG erstmals die flächendeckende Einführung von Sexualkundeunterricht ab Kindergarten. Der Kanton Basel-Stadt stellte sich als Versuchskanton zur Verfügung und setzte die Vorgaben des BAG-Kompetenzzentrums für Sexualpädagogik und Schule Luzern um. Inzwischen wurde in Basel und Luzern auf öffentlichen Druck hin der Rückwärtsgang eingelegt: Das Kompetenzzentrum wurde geschlossen, der neue Lehrplan 21, der ab August 2015 in Basel-Stadt gilt, enthält vor dem 10. Altersjahr keinen Sexualkundeunterricht. Warum wohl? Weil Sexualkundeunterricht in diesem frühen Alter unnötig und schädlich ist, wie die folgenden Experten ausführen. Christine Roth-Schwendener, Primarlehrerin, Kanton Schaffhausen

«

Der sexuelle Missbrauch an Kindern kann ganze Leben zerstören, auch wenn die Opfer nicht gerade daran sterben. Deshalb sind wir umso mehr gefordert, die Prävention sehr sorgfältig zu handhaben, nicht dass man, trotz eventuell gutem Willen, die Lage der schutzbedürftigen Kinder noch verschlimmert. Eine verfrühte sexuelle Aufklärung von Kleinkindern ist definitiv der falsche Weg. Sie kann von Kleinkindern noch nicht richtig eingeordnet und verarbeitet werden, sie verwirrt mehr als zu helfen. Es gibt viele, der kindlichen Entwicklung angepasste Präventionsmassnahmen, welche vor allem die Wahrnehmung der eigenen und der fremden Grenzen fördern und Mut zum eigenen Ja und zum eigenen Nein schulen.

»

Gudrun Koller-Kausler, Primarlehrerin und Heilpädagogin, Kanton Zürich

« Ich habe während mehr als 40 Jahren in der Stadt

Zürich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Für kleine Kinder ist Sexualität schlicht kein Thema. Sie zu früh mit Sexualität zu konfrontieren ist eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung und kann für das einzelne Kind so schädlich sein wie ein sexueller Missbrauch. Das gilt auch für sogenannte ‹altersgerechte› Sexualkunde ab Kindergarten.

gegenüber allen Eltern, welche ihre Kinder sachte, liebevoll und verantwortungsvoll zu sexuellen Themen hinführen.

Sabina Geissbühler-Strupler, Grossrätin des Kantons Bern, Primar- und Turn-/Sportlehrerin

Hans Kaufmann, Primar- und Sekundarlehrer, Kanton St. Gallen

»

»

« Bei Berührung der Intimzonen und beim ‹Dökterle› « Ich habe eine 30-jährige Erfahrung. Das Volksschulgesoll das Kind jegliches Schamgefühl verlieren. Ich bestreite, dass damit ein Beitrag zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen geleistet wird. Es ist ein Affront

setz (VSG in SG, ZH, TG u.a.m.: § 2 bzw. 3) legt den Rahmen für die Erziehungsverantwortung eindeutig fest: ‹Die Schule unterstützt die Eltern in der Erziehung› heißt es da.


Ausgabe Nr. 13 / September 2015

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ung ab Kindergarten gibt es nicht! chendeckenden Angebote zur Prävention von sexuellen Missbräuchen vorgesehen sind. Erst ab der Sekundarschulstufe bietet der Jugenddienst ein in Zusam­­ menarbeit mit der Jugendanwalt­schaft entwickeltes Ju­ gend­prä­ven­tions­mo­dul zu verschiedenen The­men, unter anderem zu Sexting, an. Hanspeter Kumli, Leiter Verkehrsinstruktion der Polizei Basel-Landschaft Am Telefon erklärt Kumli, dass wenn es um die Sicherheit des Schulweges geht, die Polizei die Kinder davor warnt, sich von fremden Leuten ansprechen zu lassen oder sogar Geschenke entgegen zu nehmen. Er betont, dass bei kleinen Kindergartenkinder entwicklungspsychologisch gar nicht ausführlicher über die Problematik gesprochen werden könne. Nur markante Punkte können den Kindergärtlern weiterhelfen. Im Informationsblatt des Polizei-Konkordates Nordwestschweiz «Sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern» zur präventiven Aufklärung der Kinder über sexuelle Gefahren wird ausdrücklich festgehalten: «Sie gehört aus pädagogischer Sicht in die Hände der Erziehungsberechtigten». Tabea Freitag, Dipl.-Psychologin und Traumatherapeutin, Hannover, Deutschland

« Seit Jahren gibt es gut bewährte Materialien und Kon-

Denn weder die Schule noch der Bundesrat kann die Verantwortung für das persönliche Fehlverhalten eines Jugendlichen übernehmen. Darum kann er auch nicht unter dem Vorwand des Kindesschutzes den Eltern das Recht auf eine individuelle Sexualaufklärung absprechen.

»

Kurt Frei, Leiter Jugenddienst der Polizei Basel-Landschaft Auf Anfrage von «Schutzinitiative aktuell» erklärt Frei, dass im Kindergarten- und Primarschulalter keine flä-

zepte, die völlig ohne explizite Sexualaufklärung auskommen. Dabei geht es um das Wahrnehmen und Setzen von Grenzen, darum sich nicht berühren und anfassen lassen zu müssen. Auch um gute und schlechte Geheimnisse usw. und niemals darum, Geschlechtsverkehr und andere Praktiken detailliert darzustellen. Letzteres verletzt im Gegenteil Schamgefühle und Grenzen der Kinder und begünstigt dadurch letztlich sexuellen Missbrauch. WHO-Standards (World Health Orga­ nisation) wollen Masturbation und Doktorspiele ab Geburt/Kindergarten fördern, denn ‹durch das Sexualverhalten unter Kindern lernen sie Normen und Werte›. Welche Normen lernen sie dadurch: sich gegenseitig zu benutzen. Diese Form der Sexualaufklärung ab Kindergarten fördert nicht nur, sondern IST sexueller Missbrauch! Zudem sind Kinder nicht in der Lage, die Informationen einer verfrühten Sexualaufklärung einzuordnen, werden also verwirrt und früh sexualisiert und dadurch vulnerabel für weitere Grenzverletzungen.

»


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Strategiewechsel bei der Schutzinitiative: Initiativkomitee gründet «Verein Schutzinitiative» Das Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» hat am 14. Juli 2015 bekanntgegeben, dass es die Volksinitiative zurückzieht, weil es zur Überzeugung gelangt ist, dass es schon vieles erreicht hat und es klüger ist, nicht die kurzfristige Entscheidung an der Urne zu suchen, sondern die Kräfte in einer langfristigen Kampagne mit Schutzfunktion für Kinder bis zum vollendeten neunten Altersjahr und darüber hinaus zu bündeln. Hinter der Entscheidung, die Volksinitiative zurückzuziehen und das Komitee in einen Verein umzuwandeln, standen nicht nur die grosse Mehrheit der Komiteemitglieder, sondern, neben vielen aktiven Mitstreitern, auch Kommunikationsexperten und Juristen. Mit der Umwandlung des Komitees in den «Verein Schutzinitiative» mit Überwachungsfunktion wird der Verein in Zukunft konsequent in der ganzen Schweiz Auswüchse im Sexualkundeunterricht erfolgreich bekämpfen können. Die Vorbereitungen zur Gründung des Vereins sind in vollem Gange. Die Gründungsversammlung wird im Januar 2016 stattfinden. Weitere Informationen dazu werden rechtzeitig mitgeteilt. Seit der Lancierung der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» im Jahr 2012 hat das Komitee bereits zahlreiche positive Ergebnisse erzielt: 1. Die breite Öffentlichkeit wurde dafür sensibilisiert, dass das BAG und andere Organisationen in der Schweiz Sexualkundeunterricht einführen wollen. 2. Bund (Bundesrat, Administration, National- und Ständeräte) und Kantone (Regierungsräte und die Verwaltung) wurden veranlasst, sich mit der Frage der Einführung von Sexualkundeunterricht ab Kindergarten zu befassen. Das Zustandekommen der Initiative mit 110'000 gültigen Unterschriften zeigt eindrücklich, dass die Bevölkerung die schleichende Einführung dieses Unterrichts nicht einfach hinnimmt. 3. Weiter wurde erreicht, dass aus den Basler «Sexboxen» für Kindergarten und Primarschulen das pornografische Material entfernt, die unsensible Bezeichnung «Sexbox»

abgeändert, und schliesslich die Sexboxen ganz entsorgt wurden. 4. Das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule an der Pädagogischen Hochschule in Luzern, welches im Auftrag des BAG geschaffen worden war, wurde geschlossen und das BAG einmal mehr in die Schranken verwiesen. 5. Bei der Erstellung des Lehrplans 21 wurde darauf geachtet, dass vor dem 10. Altersjahr der Kinder keine Einheiten von Sexualkundeunterricht vorgesehen werden. Im gesamten Lehrplan wurde auf die Verwendung des ideologisierten Ausdrucks «Gender» verzichtet. Mit einem schlagkräftigen und kompetent geführten Verein soll nun der Kampf gegen die Sexualisierung an den Volksschulen in der Schweiz erfolgreich weitergeführt werden.

Peter Föhn, Ständerat Kanton Schwyz:

«

Als nationaler Politiker darf ich sagen, dass die Volksinitiative ‹Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule› ihre Wirkung in Bundesbern voll entfaltet hat. Aber es braucht auch künftig – besonders in den Kantonen! – die aktive Mitwirkung von uns allen, um derartige Fehlentwicklungen abstoppen zu können. Der neu zu gründende ‹Verein Schutzinitiative› wird sich für das Wohl unserer Schulkinder einsetzen.

»


Ausgabe Nr. 13 / September 2015

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Schweizer Stimmbürger gegen obligatorischen Sexualkundeunterricht (SU) ab Kindergarten Eine repräsentative Meinungsumfrage unter der stimmberechtigten Wohnbevölkerung in allen Landesteilen der Schweiz zum Thema Sexualkundeunterricht (SU) vom Juni 2015 bestätigt, dass die Schweizer Stimmbürger einen obligatorischen SU ablehnen. Das in Luzern ansässige renommierte Institut DemoSCOPE befragte dazu vom 8. bis 13. Juni 2015 insgesamt 1‘168 Personen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen wichtige Teile der Umfrage.

3% weiss nicht 8% SU erst ab Unterstufe (ab 1. Klasse) 23% immer obligatorisch

27% Dispensationen sollen immer möglich sein

In einer ersten Frage ging es um die Zustimmung oder Ablehnung des obligatorischen SU ab Kindergarten. Eine deutliche Mehrheit von 74% lehnt ein Obligatorium des SU ab Kindergarten ab, sei es, weil sie immer eine Dispensationsmöglichkeit wünschen (27%) oder weil der obligatorische Unterricht von der Schulstufe abhängig gemacht werden soll.

9% SU erst ab Oberstufe

1% SU bereits ab Kindergarten 29% SU erst ab Mittelstufe

3% weiss nicht

Bei der zweiten Frage wurde konkret nach der Schulstufe abgefragt, ab welcher Sexualkundeunterricht obligatorisch sein soll.

23% immer obligatorisch

Eine klare Mehrheit von 65% stellt sich gegen einen obligatorischen SU vor dem 9. Altersjahr (Mittelstufe). Im Kindergarten und in der Primarschule lehnen die Befragten somit ein Obligatorium deutlich ab.

27% Dispensationen immer möglich

47% abhängig von Schulstufe

Diese Befragung zeigt, dass derzeit die von der Schutzinitiative formulierten Anliegen von einer Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung unterstützt werden. Der neu zu gründende «Verein Schutzinitiative» wird sich – mit Ihrer Hilfe – dafür einsetzen, dass das umstrittene und widerliche BAG-Sexualerziehungsprogramm ab Kindergarten auch zukünftig nicht eingeführt wird.


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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Gründung des «Vereins Schutzinitiative» Die Gründung des «Vereins Schutzinitiative» ist der erste Schritt, die Anliegen der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primaschule» weiterzuführen. Der Verein soll die weitere Entwicklung des Sexualkundeunterrichts in der Schweiz überwachen und die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Auswüchse zu verhindern. Die erforderlichen Informationen werden den Leserinnen und Lesern rechtzeitig zugestellt. Die vierteljährliche Zeitschrift «Schutzinitiative aktuell» wird als Vereinszeitung weitergeführt und auszugsweise auf der Homepage des Vereins veröffentlicht. Der Verein wird Initiativ- und Referendumsstärke besitzen und seine Schutzfunktion effizient wahrnehmen können. Die Aufgaben des Vereins sind: Verein hilft Ihnen, falls an Schulen in Ihrem Umkreis anstössiger Sexualkundeunterricht erteilt wird, ➔ Der und ergreift die nötigen Massnahmen.

➔ Er wird diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit führen. ➔ Er beobachtet die Aktivitäten der «Sexualaufklärungs»-Lobby und berichtet darüber. informiert über die anstössigen Pläne des Bundesamtes für Gesundheit und deren Helferorganisationen ➔ Er wie «Sexuelle Gesundheit Schweiz» oder «AIDS-Hilfe-Schweiz». Sie selber können mithelfen, unsere Kinder an der Volksschule vor Sexualkundeunterricht ab Kindergarten zu schützen. Zusammen können wir erfolgreich kämpfen – und gewinnen!

Spenden Sie für die Kampagne gegen Sexualkunde ab Kindergarten (siehe auch Umfrage auf dem Einzahlungsschein).

: f u r f u a n e d Spen

Konto: PC 70–80 80 80–1 Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: CHF 10.–, für Gönner/-innen im Beitrag enthalten / Herausgeber und Redaktion: Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4142 Münchenstein, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Initiativkomitee / Bilder: S. 1 Titelbild: fotolia; S. 2/3: Polizei Basel-Landschaft, Rest: zur Verfügung gestellt / Gestaltung: GOAL AG für Werbung und Public Relations, 8450 Andelfingen / Druck: Engelberger Druck AG, 6370 Stans.


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