Ausgabe Nr. 34 / Dezember 2020 – Februar 2021
Schutz aktuell
Initiative
lte a h n I e d n e r ö t s r Ve – r e d n i K n e d r h ä f ge ! e l u h c S r e d n i e zu Hause wi
Netflix: Ein Wolf im Schafspelz! Immer schamloser versuchen ideologische Akteure Kinder in eine bizarre Erwachsenensexualität hineinzuziehen. Diese Übergriffe passieren meistens dann, wenn die Eltern nicht zugegen sind. So stossen Kinder nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause auf widerliche und verstörende Inhalte. An dieser Stelle soll auf einen Wolf im Schafspelz aufmerksam gemacht werden: die Video-Plattform (Streamingdienstleister) Netflix. Gerne wirbt Netflix mit lustigen Kinderfilmen. Schaut man sich dann die Auswahl von Filmen an, stösst der Netflix-Abonnent auf erschreckende Inhalte, welche 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr der ganzen Familie zugänglich gemacht werden. So wurde unter dem Vorwand, auf die «Probleme von Hypersexualisierung von Mädchen» aufmerksam zu machen, ein Film ins Sortiment aufgenommen, worin 11-jährige Mädchen mit obszönen Bewegungen und in freizügiger Bekleidung vor Erwachsenen «tanzen». Gewichtige Kritiker warnten Netflix davor, dass mit solchen pornografischen Inhalten erst recht der Appetit von Pädophilen geweckt, dem Missbrauch von Mädchen Vorschub geleistet und die Sexualisierung von Kindern in den Medien normalisiert würden. Fortsetzung auf Seite 6
Weiter im Inhalt:
Gefahr der identitären Diktatur Seite 2–3
Auch in der Westschweiz: pädophile Sexualerziehung Seite 5
«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»
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Die drohende Gefahr der identitären In den westlichen Ländern wird die Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt und selbst unbestrittene Tatsachen dürfen nicht mehr erwähnt werden. So gibt es bereits Länder, in denen man nicht mehr öffentlich sagen darf, dass Mann und Frau anatomisch unterschiedlich sind, ohne von LGBT-Extremisten attackiert zu werden. Das führt dann meistens dazu, dass der Angegriffene sofort öffentlich Reue zeigen und sich gänzlich vom Gesagten distanzieren muss. Ein wichtiges Werkzeug zur Unterdrückung der Wahrheit und somit der Freiheit ist die Identitätspolitik.1
Identität stand in der antiken Philosophie für Gleichheit. Doch für die neue Linke steht Identität nun für Ungleichheit. Alle Menschen werden in Gruppen eingeteilt. Das heisst, sie gehören entweder zur Gruppe der Schuldigen oder zur Gruppe der Opfer. Die Menschen hören auf als Individuum zu existieren. Sie sind jetzt nur noch Träger einer Schuldidentität oder Träger einer Opferidentität – lebenslänglich! Beispiele von Schuldnergruppen und den dazugehörigen Opfergruppen:
Perth, Australien
• Heterosexuelle versus Homosexuelle (Homophobie, Transphobie) • Männer versus Frauen (Sexismus) • Weisse versus Farbige (Rassismus) • Kapitalisten versus Lohnabhängige (Ausbeutung) • Bourgeoisie versus Proletariat (Unterdrückung) • Einheimische versus Migranten (Fremdenfeindlichkeit, Xenophobie) • Nachfahren von Kolonialmächten versus Nachkommen ehemaliger Kolonien (Kolonialismus) • Christen versus andere Religionsgemeinschaften (Unterdrückung) • Westliche Länder versus Rest der Welt (Imperialismus) usw. So wird zum Beispiel ein weisser, männlicher, heterosexueller Schweizer automatisch mehreren Schuldner-Gruppierungen zugeordnet. Als Angehöriger der oben erwähnten Schuldner-Gruppierungen wird ein solcher Mann pauschal mitverantwortlich gemacht für Rassismus, Sexismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit. Als Angehöriger dieser Schuldner-Gruppierungen sprechen ihm linksidentitäre Ideologen moralisch das Recht ab, sich kritisch-abweichend zu Positionen dieser Opfergruppen zu äussern. Mit anderen Worten: Er kann jederzeit wegen «Diskriminierung» oder «Hassrede» eingeklagt werden.
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n Diktatur Anfang November 2020 attackierte ein LGBT-Mob Basil Zempilas, Oberbürgermeister von Perth, Australien. Sein «Verbrechen»: Er hatte im Radio auf dem anatomischen Unterschied zwischen einem Mann und einer Frau beharrt. Daraufhin brach in den Medien ein Sturm der Entrüstung los und er wurde der Transphobie beschuldigt. Es wurden über 10’000 Unterschriften für seinen Rücktritt gesammelt, zu einer Demonstration aufgerufen und das Haus des dreifachen Familienvaters verschmiert. Zempilas knickte ein und bekannte öffentlich seine «Schuld» und distanzierte sich von seinen eigenen Worten. Tage später war auf Instagram ein Foto zu sehen, das ihn mit einer Transgender-Frau zeigt. Zempilas und seine eigene Frau dankten dieser ausdrücklich für ihre Bereitschaft, ihre Geschichte mit ihnen zu teilen. Die LGBT-Community hatte einen grossen Sieg errungen, und die Wahrheit hatte verloren. Wer also Fakten vorbringt oder gar Meinungen vertritt, die konträr zur linksidentitären Agenda der LGBT-Lobby stehen, kann massiv angegriffen und mit dem Vorwurf der Homophobie oder der Transphobie als moralisch minderwertig an den Pranger gestellt werden. Damit sollen er und Drittpersonen diszipliniert und künftig aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen werden. Unter den Flaggen von «Antidiskriminierung» und «Menschenrechten» bringen ideologische Gruppierungen Menschen mit abweichenden Meinungen autoritär zum Schweigen und führen ganze Gesellschaften in die Unfreiheit.
Basil Zempilas, Oberbürgermeister von Perth, Australien, muss «bereuen» und bedankt sich bei der Transfrau2 Jess Grayson. Quelle: Instagram
Leider findet dieses linksidentitäre Weltbild seit langem Einlass in die Medien, die Parlamente, die Grossunternehmen, die Kirchen, kulturelle Einrichtungen, die Bildungsinstitutionen der Kantone und in die Schulen. Die selbsternannten Opfergruppen treiben diese Institutionen vor sich her, um ihre Agenda ungehindert umzusetzen. Noch gefährlicher wird es, wenn der Staat selber die Identitätspolitik zum Ausgangspunkt seines Handelns nimmt und bestimmt, wer bevorzugt – das vermeintliche «Opfer» – und wer benachteiligt – der vermeintliche «Täter» – wird. Damit tragen nicht nur die bekannten Lobby-Gruppierungen, sondern Regierungen, Parlamente, Kirchenvertreter, Bildungsverantwortliche und Schulbehörden selber zum repressiven Meinungsklima bei. Es ist tragisch, dass solche medial aufgebauschten «Opfergruppen» ausgerechnet mit Hilfe der Antidiskriminierungskeule Andersdenkende diskriminieren und deren berufliche und private Existenz gezielt zerstören. Wann werden die Amtsträger des Staates und der Kirchen aufwachen, um sich dieser gefährlichen Ideologie zu widersetzen? 1 https://www.welt.de/politik/ausland/article218977990/Politische-Korrektheit Es-geht-darum-der-Gesellschaft-ein-identitaeres-Weltbild-aufzuzwingen.html Dr. Sandra Kostner, Soziologin und Migrationsforscherin, Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd, Deutschland, sieht in der Identitätspolitik eine grosse Gefahr für die Freiheit: «Wie für alle Ideologen ist die Unfreiheit der anderen aus ihrer Sicht ein notwendiges Opfer, um Staat und Gesellschaft nach ihren Visionen zu formen». 2 Ein biologischer Mann, der sich nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren kann
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Bericht aus Bern Warum Volk und Kantone nicht über die «Ehe für alle» abstimmen dürfen Auch die ständerätliche Rechtskommission hat sich in der Zwischenzeit – wie der Nationalrat – für die «Ehe für alle» ausgesprochen. Erstaunlich ist nicht die TatDr. Sebastian Frehner, sache an und für sich, dass die Alt-Nationalrat (BS) Kommission JA zur Gesetzesvorlage sagt, sondern der Fakt, dass dies nur über eine einfache Gesetzesanpassung und nicht über eine Verfassungsänderung geschehen soll. Der Entscheid in der Kommission war knapp: 7 Kommissionsmitglieder sprachen sich für eine Gesetzesrevision aus, 6 für eine Verfassungsreform.1 Der Unterschied: Geht es um die Verfassung müssen Volk und Stände obligatorisch darüber abstimmen, bei einer Gesetzesänderung braucht es nur einen gleichlautenden Entscheid von National- und Ständerat (ausser 50’000 Bürger verlangen ein Referendum). Gemäss einem Gutachten des Bundesamts für Justiz soll eine Gesetzesänderung genügen, ein «Gegengutachten» des «Komitees gegen die verfassungswidrige Einführung der Ehe für alle» gelangt zum Schluss, dass es eine Verfassungsänderung braucht. Der Streitpunkt ist der folgende: Die Bundesverfassung anerkennt das Grundrecht auf Ehe. Über die Frage, was unter dem Begriff «Ehe» zu verstehen ist, bestehen bei den Juristen verschiedene Meinungen. Geht man von einem Verständnis aus, das zurzeit der Einführung der Verfassungsbestimmung in der Bevölkerung herrschte, dann ist klar die heterosexuelle Ehe gemeint. Würde man heute die Bevölkerung fragen, bestünde allenfalls ein anderes Verständnis. Der Grund, dass sich die Befürworter einer «Ehe für alle» für eine blosse Gesetzesänderung einsetzen, hat weniger juristische als vielmehr realpolitische Gründe: Gemäss einer Umfrage von GFS-Zürich würde die «Ehe für alle» in der Bevölkerung eine Mehrheit finden. Einmal abgesehen davon, ob diese Umfrage tatsächlich Aussagekraft besitzt, ist fraglich, ob die Mehrheit der
Kantone auch zustimmen würde. Deshalb wollen die Befürworter eine Verfassungsabstimmung unbedingt vermeiden.2 Da die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt (Bundesgesetze können nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung überprüft werden) laufen National- und Ständerat auch nicht Gefahr, im Falle einer Verletzung der Verfassung von einem Gericht «zurückgepfiffen» zu werden. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das Vorgehen der Befürworter der «Ehe für alle» im Parlament mehr als verwerflich: Obwohl triftige Argumente dafür bestehen, dass für die Einführung derselben die Verfassung geändert werden müsste, setzen sie sich darüber hinweg, nur um ihr Anliegen nicht zu gefährden. Im Zweifel wäre es angebracht, den höheren Anforderungen an die Verfassungsänderung (Volks- und Ständemehr) den Vorzug zu geben. Tut der Gesetzgeber dies nicht, führt er sich (unrechtmässig) als eigentlicher Verfassungsgeber auf und beraubt Volk und Stände ihrer Legitimation. Es wäre doch mehr als erstaunlich, wenn der Ständerat aus taktischen Gründen das Ständemehr (den Schutz für die kleinen Kantone) aushebeln und umgehen würde. Zu hoffen bleibt noch, dass der Ständerat in der Wintersession am Prinzip der Rechtsstaatlichkeit festhält und den sehr knappen Entscheid seiner Rechtskommission rückgängig macht. Geschieht dies nicht, bleibt nur noch die Möglichkeit für ein (fakultatives) Referendum 50’000 Unterschriften zu sammeln. Dann kann wenigstens das Volk über die Vorlage befinden.
Sebastian Frehner, Alt-Nationalrat, Riehen (BS) 1 Schweiz am Wochenende vom 14.11.2020, S. 10. 2 Vgl. Blick online vom 13.11.2020.
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Nun auch in der Westschweiz: pädophile Sexualerziehung! Die Westschweizer Lehrergewerkschaft SER propagiert in der neusten Zeitschrift «Education sexuelle: où en sommes-nous?»1 eine äusserst gefährliche auf pädophilen Sexualideologien beruhende Sexualpädagogik. Sie basiert auf den umstrittenen Empfehlungen der Berner Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz», welche mit Steuergeldern des Bundesamtes für Gesundheit allen Kindern eine pädophil kontaminierte Sexualpädagogik überstülpen will – auch im Welschland.
würden. Diese verfügten aber noch gar nicht über die kognitive oder psycho-affektive Reife, um überhaupt einwilligen zu können. Das hebe so das absolute Verbot sexueller Tätigkeiten mit Minderjährigen auf und öffne damit die Schleuse für quasi straflosen sexuellen Missbrauch.
Wie im Kanton St. Gallen und im Kanton Thurgau soll nun auch in den Bildungseinrichtungen der Romandie eine gefährliche Sexualideologie Einzug halten. Drahtzieher ist wiederum die NGO «Sexuelle Gesundheit Schweiz». Ihre Empfehlungen gründen auf den ideologischen Grundsatzpapieren der WHO und der IPPF (International Planned Parenthood Federation). WHO-Standards, Seite 38 (französische Version): «Vom Altersjahr 0 bis 4 Jahren … das Kind informieren» über die «Lust, den eigenen Körper zu berühren», über die «Masturbation» und über «lustvolle Erfahrung körperlicher Nähe». Nicht zum ersten Mal wird mit dem Trojanisches Pferd der sexuellen Bildung und der Menschenrechten die Notwendigkeit der gezielten Frühsexualisierung von Kindern begründet. Mit einer sogenannten «umfassenden» oder «ganzheitlichen»2 Sexualaufklärung auf Basis von neu zu schaffenden «sexuellen Rechten» soll eine sogenannte «sexuelle Gesundheit» für alle angestrebt werden. Konkret müssen bereits Kinder zwischen 0 und 4 Jahren über die «Masturbation» und «lustvolle Erfahrungen» informiert Westschweizer Lehrergewerkschaft werden. Seit geraumer Zeit warnt REPPEA3 , eine Fachorganisation zum Schutz der Kinder, der zahlreiche Psychiater angehören, vor den gefährlichen Theorien der WHO und der IPPF (International Planned Parenthood Federation). Ausserordentlich Besorgnis erregend seien Texte der IPPF zu den sogenannten «sexuellen Rechten», welche das Einüben der Zustimmung zu sexuellen Aktivitäten bereits bei kleinen Kindern vorsehen
Kantonale Mitgliederverbände der Westschweizer Lehrergewerkschaft SER
Den Bildungsverantwortlichen und den Eltern in der Romandie sei dringlich empfohlen, auf keinen Fall einer solchen «Sexualerziehung» – mit Ausnahme der Prävention sexueller Übergriffe – für Kinder jünger als 12 Jahre zuzustimmen. Jetzt ist es noch nicht zu spät! Dr. Maurice Berger, Kinderpsychiater und emeritierter Professor der Universität Lyon Berger ist Co-Autor des Buches «Dangers de l’éducation à la sexualité pour les enfants et les adolescents» (Gefahren der Sexualerziehung für Kinder und Jugendliche). Nur auf Französisch erhältlich (amazon.de oder amazon. fr). Im Buch wird aufgezeigt, wie ideologische, militante Gruppierungen die Standards für die Sexualaufklärung der WHO und die neu zu schaffenden «sexuellen Rechte» der IPPF massiv pädophil verseucht haben. Das könne bis zur Legalisierung der Pädophilie führen. Alles beginne mit der gezielten Frühsexualisierung ab Geburt und der Förderung «sexueller Lust» bei kleinen Kindern.
1 Deutsch: «Sexualerziehung: wo stehen wir?»; octobre 2020, www.revue-educateur.ch; SER: Syndicat des Enseignants Romands 2 Umfassend oder holistisch; Englisch: CSE (Comprehensive Sexuality Education) 3 REPPEA: Réseau de professionnels pour la protection de l’enfance et l’adolescence
«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»
Fortsetzung von Seite 1: Genauso erschreckend ist ein Neflix-Film, der die Entführung und die Vergewaltigung einer Frau über mehrere Folgen pornografisch inszeniert: Frauenverachtender geht es nicht mehr!
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Trotz mehrfachen Protest-Petitionen will Netflix diese menschenverachtenden Filme nicht aus dem Sortiment nehmen. So bleibt für verantwortungsbewusste Eltern nur noch die Kündigung des Netflix-Abonnements – zum Schutz der ganzen Familie.
Grosses Echo: Hunderte Antwortkarten! Die Leserschaft der Vereinszeitung «Schutzinitiative aktuell» hat mit der letzten Ausgabe eine Antwortkarte für ein Feedback erhalten. Das Echo mit über tausend Rücksendungen ist überwältigend gross.
Über 1000 Antwortkarten wurden retourniert!
Viel Arbeit für die Redaktion.
Einsendungen sind noch bis Ende Jahr möglich.
Über tausend Leserinnen und Leser haben an der Umfrage teilgenommen und mit einem Notendurchschnitt von 5,4 der Redaktion ein insgesamt sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Die Auswertung ist noch in vollem Gang, denn täglich treffen weitere Antwortkarten ein. Sie können noch bis Ende Jahr eingereicht werden.
Kommentar auf einer ANTWORTKARTE: «Machen Sie weiter so, es braucht Leute, die für die Kinder einstehen. Danke!»
Aus den Rückmeldungen kann entnommen werden, dass die meisten Antwortenden alle Berichte lesen, die Länge der Texte gerade richtig und die Berichterstattung grundsätzlich fundiert ist. Willkommen sind auch die Handvoll kritischer Bemerkungen und die Verbesserungsvorschläge. Unter den Rücksendungen befanden sich auch 220 Anträge für neue Mitgliedschaften beim Verein Schutzinitiative! Auch das ist ausserordentlich erfreulich und kann als Vertrauensbeweis in die Arbeit des Vereins gedeutet werden.
Frau E.H. aus N.
Nun bedankt sich die Redaktion ganz herzlich bei allen Leserinnen und Lesern und wünscht frohe Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr bei hoffentlich guter Gesundheit!
Spendenaufruf: Bitte unterstützen Sie den Verein Schutzinitiative mit einer Spende. Sonst können wir nichts tun! Konto: PC 70–80 80 80–1 Telefon für Beratung von Eltern und Besorgte: 061 702 01 00 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: Shutterstock; S. 1/2/3, Rest zur Verfügung gestellt / Gestaltung: WJP Werbeagentur, 4053 Basel / Druck: Bruhin Spühler AG, Rüti.