Ausgabe Nr. 29 / September 2019
Schutz aktuell
Initiative : t h c i r r e t n u Haus t e t f a h r e v i e z Poli vier Kinder
Der Kampf eines Vaters für seine Kinder Der Familienvater Dirk Wunderlich hat klare Vorstellungen, wie er seine Kinder erziehen und ausbilden will. Dies vor allem, seit er das Zitat des deutschen Erziehungswissenschaftlers Hans-Jochen Gamm (1925-2011) gelesen hat, der sagte: «Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen, und den Autoritätsgehorsam einschliesslich der Kinderliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen.» Seither verteidigt er sein Recht auf Erziehung seiner Kinder und mobilisiert dafür alle Kräfte. Seine Familie ist ihm dankbar. Doch er hat schwierige Zeiten durchgemacht. Als der Familienvater Dirk Wunderlich vorsichtshalber durch das geöffnete Fenster im Badezimmer hinausschaute, sah er mindestens 30 Beamte, die sein Einfamilienhaus in Wembach bei Darmstadt, umstellten. Der Einsatzleiter des Sonderkommandos verlangte vom Vater das sofortige Öffnen der Haustüre. Und der Gerichtsvollzieher drohte mit dem Aufbrechen der Haustüre, worauf sich zwei Mitglieder des Sondereinsatzkommandos mit einer Art Türramme vor
der Treppe zum Hauseingang positionierten. Dem Vater blieb nichts anderes mehr übrig als die Türe zu öffnen. Dirk Wunderlich sagte zu «Schutzinitiative aktuell», dass dann alles sehr schnell ging. Am 29. August 2013, um ca. 8 Uhr, stürmten die Behördenvertreter das Einfamilienhaus. Dem Vater wurde der Gerichtsbeschluss übergeben, der die Übergabe der Kinder an das Jugendamt vorsah. Fortsetzung auf Seite 2
Der kämpferische Vater (links) mit seinem Rechtsvertreter
2
«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»
Fortsetzung von Seite 1: Darin wurde festgehalten, «notfalls auch Gewalt gegen die Kinder anzuwenden». Die drei jüngsten Kinder wurden in zwei Autos verfrachtet. Die älteste, so Dirk Wunderlich, wehrte sich und wurde von Beamten des Sondereinsatzkommandos mit Gewalt aus dem Haus gebracht. Kurz darauf, so der Vater zu «Schutzinitiative aktuell», «war der Spuk vorbei und die vier Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren waren weg!». Nach der Einweisung der Kinder in ein Heim, hatten die Eltern über ihren Anwalt rechtliche Schritte eingeleitet, damit die Kinder Die Familie Wunderlich (2014) wieder nach Hause gehen dürfen. Nach drei Wochen entschied das Familiengericht zu Gunsten der Eltern. Die Kinder waren nun wieder zu Hause, aber das Sorgerecht verblieb weiterhin beim Jugendamt. Und die Kinder wurden nun gezwungen, die öffentliche Schule zu besuchen. Deutschland: Hausunterricht ist illegal Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern und zu den meisten Kantonen der Schweiz (siehe Bericht auf Seite 3) ist es in Deutschland nicht erlaubt, Kinder zu Hause zu unterrichten. Und genau dazu hatten sich die Wunderlichs vor mehr als zehn Jahren entschieden. Bis zum Zeitpunkt des geschilderten Polizeieinsatzes vom August 2013 wechselte die Familie mehrmals ihren Aufenthaltsort in Deutschland und «flüchtete» sogar für kurze Zeit ins Ausland (Frankreich, Norwegen, Ungarn) – nur um der staatlichen Verfolgung wegen Hausunterricht (Homeschooling) zu entgehen!
In einem 3-minütigen Video3 erklären die Eltern, warum sie sich für den Hausunterricht entschieden haben. Mit Ihrem Smartphone können Sie diesen QR-Code mit der entsprechenden APP einlesen. Beim iPhone ist der QR-Code auch über die normale Foto-Funktion ansteuerbar.
Erst ein Jahr nach dem Polizeieinsatz (August 2014) erhielten die Eltern das Sorgerecht zurück. Sie begannen wieder mit Homeschooling und setzten weiterhin alle rechtlichen Hebel in Bewegung und gelangten so zum höchsten Gericht in Deutschland (Bundesverfassungsgericht)1. Dieses wies im Herbst 2014 eine Verfassungsbeschwerde ab. Danach gelangten die Wunderlich mit Hilfe von ADF International2, einer christlichen Rechtshilfeorganisation, schliesslich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser verkündete im Frühjahr 2019 in seiner Entscheidung, dass es keine Verletzung des «Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens» (Artikel 8 EGMR) war, als 2013 die Kinder gewaltsam ihren Eltern entzogen wurden. Der ADF-Rechtsvertreter der Familie Wunderlich beklagt bei diesem Gerichtsentscheid, dass die Rechte der Eltern in Europa missachtet und über Kinder unverhältnismässiger Weise verfügt würde. «Schutzinitiative aktuell» hat Dirk Wunderlich folgende Fragen gestellt: «Schutzinitiative aktuell»: Warum wollen Sie nicht, dass Ihre Kinder in der Schule unterrichtet werden? Dirk Wunderlich: «Wir lehnen die Institution Schule ab, da die künstliche Käseglocke Schule (verschärft durch die Kasernierung mit nur Gleichaltrigen) Kreativität zerstört, den Prozess des natürlichen Heranreifens eines Kindes massiv behindert und sich generell als familien- und kulturzerstörend erweist. Die Gedanken und Absichten Gottes mit uns (Eltern wie Kinder) können nur in einem ungestörten, den gesamten Tag währenden, gemeinsamen Familienleben herausgebildet werden.»
Fortsetzung auf Seite 6
1 siehe ausführliche Chronologie: www.mediafire.com/file/ndquan4c7g0dnja/Chronologie_-_Fall_Wunderlich.pdf 2 Alliance Defending Freedom (ADF); adfinternational.org 3 Der Link zum Video: www.schutzinitiative.ch/medien/videos
Ausgabe Nr. 29 / September 2019
3
Schulunterricht zu Hause im Aufwind Im Gegensatz zu Deutschland ist der Hausunterricht (Homeschooling) in der Schweiz nicht verboten. Da die Bildungshoheit kantonal geregelt ist, sind mehr oder weniger strenge Auflagen für einen Hausunterricht vorgesehen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der zu Hause geschulten Kinder verdreifacht auf ca. 2000 Kinder. Mit über 500 respektive über 600 Schülern werden in den Kantonen Bern und Waadt die meisten Schüler schweizweit zu Hause unterrichtet. Danach folgen die Kantone Aargau und
Gegenüber «Schutzinitiative aktuell» beziffert Villiger die aktuelle Mitgliederzahl seines Vereins mit 700. Und es seien am 7. September 2019, am diesjährigen Begegnungstag des Vereins in Aarau, 150 Interessierte zusammengekommen. Ein anderer Vater hat kürzlich gegenüber dem Verein Schutzinitiative klar festgehalten, dass das Unterrichten zu Hause für seine Familie immer mehr zu einer Alternative zu den entchristlichten Staatsschulen werde. Er hatte den Verein Schutzinitiative vorgängig um eine Beratung gebeten, weil er mit dem sexualpädagogischen Konzept an seiner Schule gar nicht einverstanden war. Eine im Frühjahr 2019 im Nationalrat eingereichte Motion von SP und GLP forderte schweizweit eine Harmonisierung der Voraussetzungen für das Homeschooling und bezeichnet den Wegzug von Eltern in Kantone mit tiefen Anforderungen als Problem. Inzwischen wurde die Motion vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen, weil Bildungshoheit kantonal geregelt sei und es seiner Ansicht nach keine Vereinheitlichung brauche. Der Bundesrat habe volles Vertrauen, dass die Kantone ihrem Bildungsauftrag nachkommen.
Wie streng sind die Auflagen für den Hausunterricht in den Kantonen? Eine Familie beim Hausunterricht
Zürich. Die Anzahl der zu Hause unterrichteten Schüler nimmt dabei stetig zu und liegt heute schweizweit bei rund 2000. Eltern, welche sich für eine alternative Schulbildung ihrer Kinder entscheiden, wählen auch aus ökonomischen Gründen das Homeschooling. Denn nicht alle vermögen, die zum Teil hohen Schulgebühren von Privatschulen aufzubringen. Im Wohnzimmer oder in der Küche kann mit geringem Kostenaufwand unterrichtet werden. Der Verein «Bildung zu Hause» schreibt dazu auf seiner Homepage, dass «die Welt das Klassenzimmer» sei. Er bietet Unterstützung durch Vernetzung der Familien, durch die Organisation von gemeinsamen Anlässen und dient als zentrale Informationsplattform1. Willi Villiger ist Präsident des Vereins und selber Oberstufenlehrer in der Volksschule. Seine Kinder seien über Dorfvereine bestens integriert. Mehrere seiner Kinder studierten mittlerweile an der Universität Zürich.
Dunkelgrün: keine bis geringfügige Auflagen Dunkelrot: strenge Auflagen Lesebeispiel: Im Tessin ist Privatunterricht nur in Ausnahmefällen (körperliche oder psychische Gründe) erlaubt Quelle: www.avenir-suisse.ch/freiheitsindex/
1 www.bildungzuhause.ch
4
Bericht aus Bern Sexualaufklärung: Bundesrat finanziert links-feministische Kampftruppe In der Sommersession habe ich eine Interpellation im Parlament eingereicht. Es ging um die private Organisation «Sexuelle Gesundheit Schweiz», welche die (aus unSebastian Frehner, serer Sicht schädlichen) Standards Nationalrat Basel-Stadt der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Sexualaufklärung in Europa möglichst wortgetreu auch in der Schweiz umsetzen möchte. Einerseits ist die Antwort des Bundesrats vom 21. August 2019 positiv zu werten: Die WHO-Standards sind für die Schweiz nicht verpflichtend und die Sexualaufklärung im Rahmen der Schulbildung ist Sache der Kantone. Andererseits spricht er sich aber für die WHO-Empfehlungen aus, da «er den Ansatz der ‹ganzheitlichen Sexualaufklärung› nicht nur als sinnvoll erachtet, weil er unter den Fachpersonen im In- und Ausland breit gestützt wird, sondern auch, weil er Schutz, Erhalt und Förderung der Gesundheit vereint.»
Und was macht sie tatsächlich? Sie schreibt zum Beispiel mit anderen, vor allem linken und feministischen Einrichtungen, einen offenen Brief1 an den Bundesrat. Darin fordert SGS, dass die Landesregierung in seiner Agenda vermehrt frauenspezifische Anliegen verfolgt und die Gleichstellung von Mann und Frau vorantreibt.
Nichts gegen die gesetzliche Gleichstellung der Geschlechter. Aber es ist wohl nicht die Aufgabe eines Verbands, der gemäss seinen Statuten die sogenannte g): szu «sexuelle Gesundheit» in der ionen (Au tzwerke und Organisat Mitunterzeichnende Ne Schweiz propagieren will, mit Bundesgeldern Geschlechterkampf zu betreiben. Der Bundesrat finanziert damit eine links-feministische, ideologisierte Kampftruppe – auf Kosten der Steuerzahler! Ich finde dies einigermassen skandalös.
Ausgedeutscht: Der Bundesrat heisse es zwar gut, wenn die WHO-Standards flächendeckend in der Schweiz Anwendung fänden. Weil Sexualaufklärung in der Volksschule aber Sache der Kantone ist, könne dies nicht umgesetzt werden. Diese Antwort des Bundesrates beruhigt mich nicht! Aber wenden wir uns doch nochmals «Sexuelle Gesundheit Schweiz» (SGS) zu, der Speerspitze der WHO, wenn es um die Umsetzung der genannten Standards in der Schweiz geht. Die Organisation bekommt jedes Jahr beträchtliche Finanzmittel vom Bund. Auch im Jahr 2018 waren es wieder rund eine Million Franken. Sie soll damit eine sogenannte «sexuelle Gesundheit» in der Schweiz verbessern, das ist der Leistungsauftrag.
Und ich bin der Meinung, dass auch dieser Sachverhalt wieder eine Interpellation an den Bundesrat wert ist. Weshalb finanziert der Bundesrat linke feministische Kampftrupps? Ich halte Sie auf dem Laufenden. Und noch etwas: Am 20. Oktober 2019 sind Wahlen für die beiden nationalen Parlamente. Wählen Sie richtig: Wählen Sie bitte nur Personen, welche sich dafür einsetzten, dass die Eltern bei der Erziehung auch weiterhin das Sagen haben und die sich für einen stufengerechten Sexualkundeunterricht einsetzen, der unsere Kinder nicht schädigt. Unserer Gesellschaft zu Liebe.
Sebastian Frehner, Nationalrat, Riehen (BS) 1 www.sante-sexuelle.ch/wp-content/uploads/2019/06/ Brief_Bundesrat_Juni2019.pdf
Ausgabe Nr. 29 / September 2019
5
Will Disneyworld jetzt LGBT-Indoktrinierung? Die spanische Stiftung CitizenGO führt derzeit eine Online-Petition durch, welche sich an die Unternehmensleitung des Unterhaltungskonzerns Disney richtet. Dieser soll weitere Veranstaltungen zur «Feier, Darstellung und Bewerbung von Homosexualität» in den Disney Vergnügungsparks absagen. Der Verein Schutzinitiative bittet Sie, diese Petition1 zu unterstützen.
Was passiert, wenn sich die (christliche) Zivilgesellschaft jetzt nicht gegen den Disney-Konzern durchsetzen kann? «Die Gender-Ideologie und die LGBT-Agenda werden in immer mehr Lebensbereiche hineingetragen. Unter den Schlagwörtern ‹Vielfalt›, ‹Liebe ist Liebe› und ‹Antidiskriminierung› werden immer weitere Bereiche der Wirtschaft und des täglichen Lebens mit diesen Themen durchdrungen. Ziel ist es angeblich, Gleichheit und Akzeptanz für diese Vorstellungen und Lebensweisen zu erreichen. Doch das ist nicht alles. Vielmehr scheint es das Ziel zu sein, die Gesellschaft so weit zu verändern, dass die Lebensformen von LGBT als das eigentlich Normale wahrgenommen werden.» Warum soll man diese Petition unterschreiben?
Minnie und Micky sind traurig (CitizenGO)
Hintergrund ist die im Juni 2019 durchgeführte Parade von homosexuellen Aktivisten (Gay-Pride-Parade) im Disneyland Paris. Nun wehrt sich die Bürgerbewegung CitizenGO mit einer Online-Protestpetition an die Konzernleitung von Disney. Bis anfangs September wurden bereits über 336‘000 Unterschriften gesammelt. Ziel: 500‘000 Unterschriften! «Schutzinitiative aktuell» hat Eduard Pröls, CitizenGO Deutschland, folgende Fragen gestellt: Warum gehören LGTB2-Aktivisten nicht in einen DisneyVergnügungspark? «Gerade die Disney-Parks sind als Vergnügungsparks für die ganze Familie angelegt. Sie sollen Familien mit Kindern jedes Alters einige Stunden unbeschwerten Vergnügens ermöglichen. Dabei sollte auf politische Indoktrinierung, wie es bei der Gender-Ideologie und bei der LGBT-Agenda der Fall ist, grundsätzlich verzichtet werden.»
«Weil es auf jede einzelne Stimme ankommt. Disney ist ein weltweit aktiver Konzern, der sicher nur dann zu einer Änderung seiner Haltung bewogen werden kann, wenn wir noch deutlich mehr Bürger auf der ganzen Welt motivieren können, unsere Petition zu unterstützen oder in DisneyNiederlassungen anzurufen und sich zu beschweren.» Falls der Disney-Konzern diese LGBT-Propaganda nicht abstoppt, welche Entwicklung sehen Sie auf uns zukommen? «Wenn LGBT-Pride-Paraden in Freizeiteinrichtungen Schule machen, dann wird es sicher bald Tendenzen geben, solche Events auch in anderen Freizeiteinrichtungen, im Sportverein, im örtlichen Freibad oder auch in Kitas, Kindergärten und Schulen abzuhalten. Denn die Verfechter der LGBT-Agenda werden alles versuchen, um Kinder in immer jüngerem Alter mit ihrer schädlichen Ideologie zu indoktrinieren.» Der Verein Schutzinitiative bittet Sie dringlich, diese wichtige Petition zu unterstützen (siehe Fussnote 1). 1 www.citizengo.org/de/fm/171901-disney-stop-die-weltweite-lgbt-indoktrinierung 2 LGBT: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender
«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»
6
Fortsetzung Interview von Seite 2:
Braucht es Mut, für seine Elternrechte einzustehen?
Kritiker des Hausunterrichts betonen, dass sich Kinder einem Dialog mit Andersdenkenden nicht verschliessen sollten. Zudem habe die Allgemeinheit ein Interesse an einer Integration aller Kinder in die Gesellschaft durch den Besuch einer öffentlichen Schule.
«Es hat sich uns nie eine Frage gestellt, die etwas mit Mut zu tun gehabt hätte. Es ist vielmehr so, dass wir sämtliche Lebensfragen danach ausrichten, ob etwas richtig oder falsch ist. Nimmt man das Wort Gottes ernst, so würden wir Eltern uns versündigen, wenn wir unsere Kinder etwas Bösem aussetzten.»
«Der Begriff ‹Allgemeinheit› ist nur eine nebulöse Fiktion, der immer dann angeführt wird, wenn der Staat seinen illegitimen Anspruch geltend macht. Der Staat drängt auf eine Form der ‹Integration›, zu der er kein Recht hat. Leider genügt es dem Staat nicht, wenn der Bürger andere Überzeugungen nur zur Kenntnis nimmt. Der Staat zwängt sie dem Schüler geradezu auf. Ideologische und kinderschädigende Sexualerziehung ist ein Paradebeispiel!»
Dirk Wunderlich, der sich als Christ bezeichnet, beklagt gegenüber «Schutzinitiative aktuell», dass der Staat bei Schulverweigerung weit über seine Grenzen gehe und Homeschooling-Familien in Deutschland verfolge. Er warnt vor einem Staat, der seine Bürger immer mehr in seinen Freiheiten und Grundrechten einschränkt und fordert, dass «diesem staatlichen Terror endlich Einhalt geboten werde».
Aktion 10er-Nötli Wenn wir heute die Erziehungsrechte der Eltern nicht verteidigen, werden «morgen» unheimliche Ideologien in Kitas, Kindergärten und in der Volksschule ihre zerstörerische Wirkung entfalten. Nur gemeinsam können wir heute etwas dagegen tun. Bitte helfen Sie uns:
a) Mit 10 Franken decken Sie die jährlichen Unkosten für diese Zeitschrift.
b) Mit 30 Franken helfen Sie mit, dass eine Familie mit Kindern zu ihrem Recht kommt.
c) Mit 50 Franken tragen Sie überdies zu einer Kampagne gegen Frühsexualisierung von Kindern bei. Spenden sind bei den Steuern abziehbar (bei Bund und Kantonen). Herzlichen Dank!
Spendenadresse: Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein Konto: PC 70–80 80 80–1 IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: shutterstock, S. 1/3; Rest zur Verfügung gestellt / Gestaltung: WJP Werbeagentur, 4053 Basel / Druck: Spühler Druck AG, Rüti.