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Kinderschutz aktuell einzelseiten d def

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Ausgabe Nr. 1 / August 2012

Schutz aktuell

Initiative

Stimmen zur Volksinitiative

Wie es zu dieser Volksinitiative kam Dr. iur. Sebastian Frehner, Co-Präsident, Nationalrat, SVP Am 22. Mai 2011 veröffentlichte die Tageszeitung «Blick» einen Bericht über die Sexboxen, die in Basel-Stadt ab August 2011 in Kindergärten und Primarschulen und auch an der Oberstufe eingeführt werden sollten. Besorgte Eltern wollten wissen, was dahintersteckt und suchten das Gespräch mit den Behörden. Sie erhielten keine zufriedenstellende Antwort. Sie besorgten sich eine Sexbox für Kindergarten und Primarschule und schauten sie genau an. Darin stellten sie pornografisches Material fest, welches den Kindergärtlern gezeigt werden sollte. Daraufhin unterstützten die Eltern eine Petition gegen die Sexualisierung der

Volksschule und liessen einen Petitionsbogen drucken. Diesen wollte man an die baselstädtische Bevölkerung verschicken. Der Bogen enthielt auch Bilder aus einem Buch aus der Sexbox für die Kleinen. Die Schweizerische Post verweigerte den Versand mit dem Hinweis, die Bilder seien pornografisch und anstössig! Pornografisches Material, welches die Post nicht zu verschicken gewillt ist, scheint also immer noch gut genug zu sein, um in der Schule bei der Sexualaufklärung im Kindergarten zu dienen? Die Eltern stellten fest, dass es neu einen Leitfaden mit Lernzielen für den Sexualkundeunterricht an Kindergärten und Primarschulen gibt. Es sollte zwar kein Fach geben, das so heisst, aber der Unterricht sollte dennoch stattfinden und für alle Kinder zwingend sein. Die Eltern waren schockiert, sie wollten ihre Kinder vor einem solchen Unterricht dispensieren lassen. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt lehnte die Dispensationsgesuche rigoros ab. Die Eltern setzten sich zusammen und gründeten ein Elternkomitee. Zur Gründungsversammlung – es waren ca. 40–50 Personen anwesend – lud das Komitee mich als nationalen Politiker für ein Referat ein und stellte mir die Frage, was man dagegen politisch tun könne. Ich klärte sie auf über die Möglichkeiten, auch über jene einer Volksinitiative. Diese Eltern haben für sich ihre Entscheidungen getroffen, sie wollen eine solche Volksinitiative. Monate später erhielt ich einen juristisch ausgearbeiteten Initiativtext zugestellt und die Anfrage, ob ich bei einem überparteilichen Initiativkomitee mitmachen würde. Ich sagte zu.


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

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Weshalb Sexualerziehung Sache der Eltern ist. Jakob Büchler, Nationalrat, CVP Mit einer obligatorischen schulischen Sexualerziehung wird in die verfassungsmässigen Grundrechte der Eltern, der Kinder und der Familien eingegriffen: 1. Das Recht auf persönliche Freiheit der Kinder und der Eltern (Artikel 10 der Bundesverfassung) Die Sexualität gehört zum Kernbereich der persönlichen Freiheit. Vom Staat erzwungene Sexualerziehung greift in dieses Freiheitsrecht ein, so namentlich in das Recht, sich nicht mit einer sexuellen Fragestellung auseinandersetzen zu müssen. Sexualerziehung stellt per se einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der unterrichteten Kinder dar. 2. Der Schutz der Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen (Artikel 11 BV) Der Anspruch auf persönliche Freiheit gilt verstärkt für Kinder. Kinder sind besonders schützenswert. Nur die Eltern können ihre Kinder der persönlichen Entwicklung entsprechend aufklären. Der Schule kommt hingegen eine besondere Aufgabe in der Prävention von sexueller Gewalt zu. Dieser Präventionsunterricht darf aber keinen Sexualkundeunterricht enthalten. 3. Der Schutz des Privat- und Familienlebens der Kinder und der Eltern (Artikel 13 BV) Die Sexualität gehört auch dem Intim- und mithin dem Privatbereich jedes Menschen an. Der Zwang von Kindern zur Teilnahme an Sexualkundeunterricht greift in diesen Schutzbereich und in die damit verbundene Gestaltungsfreiheit der Kinder und der Eltern ein. Es ist unbestritten, dass die Wertevermittlung in der Erziehung am besten durch die Eltern geschieht. Dies betrifft ganz besonders die Sexualerziehung. Die Eltern können im geschützten Rahmen alters- und entwicklungsgerecht auf Themen der Sexualität eingehen. Obligatorische Sexualerziehung durch die Schule verletzt das Recht der Eltern auf Erziehung, behandelt alle Kinder gleich,

obwohl gerade in dieser höchst persönlichen Frage kein Kind gleich ist wie die anderen. Schliesslich ist die schulische Sexualaufklärung auch nicht mit der Wissensvermittlung im Elternhaus koordiniert. 4. Das Recht auf Ehe und Familie (Artikel 14 BV) umfasst auch die Erziehung der Kinder Die besondere Wertschätzung der Familie beruht darauf, dass sie nach Ansicht des Verfassungsgebers das ideale Umfeld für das Heranwachsen von Kindern ist, ohne die auf Dauer keine staatliche Gemeinschaft existieren kann. Eine Familie kann nur gedeihen, wenn die Eltern ihren Kindern eigene Werte vermitteln und vorleben dürfen. Drängt sich nun die Schule mit einem obligatorischen Sexualkundeunterricht bereits ab Kindergarten zwischen die Eltern und Kinder, muss dies als eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechts auf Ehe und Familie betrachtet werden. 5. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 15 BV) Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und zu bekennen. Der obligatorische Sexualkundeunterricht an der Schule ist geeignet, das Grundrecht auf die frei wählbare weltanschauliche Überzeugung zu verletzen. Insbesondere ist es undenkbar, dass die Schule Sexualkunde frei von ideologischen Einflüssen und entsprechend der Wertmassstäbe der weltanschaulichen Überzeugungen vermittelt (z. B. Verhütungsideologie, Genderideologie). Zusammenfassend kann gesagt werden: Sexualerziehung mit ihren Normen und Werthaltungen gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern und gelingt am besten im Schosse der Familie. Sexualerziehung ist Sache der Eltern. Die Schule soll Präventionsunterricht zum Schutz vor sexueller Gewalt durchführen und die Eltern bei Bedarf bei der Sexualerziehung unterstützen.


Ausgabe Nr. 1 / August 2012

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Unsere Volksinitiative verfolgt fünf Hauptziele: 1. Sie will in der Verfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist. 2. Vor dem vollendeten 9. Altersjahr soll es keinen Sexualkundeunterricht und keine Sexkoffer geben. 3. Ab dem vollendeten 9. Altersjahr ist freiwilliger Sexualkundeunterricht möglich. 4. Ab dem vollendeten 12. Altersjahr kann obligatorischer Biologieunterricht (Achtung, nicht Sexualkundeunterricht!) über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilt werden.

Juristische Argumente Suzette Sandoz, ehem. Nationalrätin, FDP, Rechtsprofessorin

5. Ab Kindergarten kann hingegen schon Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch erteilt werden. Nur darf dieser Unterricht keinen sexualkundlichen Inhalt haben.

1. Schutz vor Sexualisierung: ein Grundrecht für Kinder und Jugendliche. Die Initiative versteht sich als Ergänzung zu Artikel 11 der Bundesverfassung. Ein Grundrecht muss respektiert, von Amtes wegen sogar von jeder Behörde „verwirklicht“ werden (Artikel 35 der Bundesverfassung).

Die Schule kann keinen alleinigen Anspruch auf Sexualerziehung erheben, jedoch die Eltern unterstützen, sofern diese es wünschen. Die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse zählt zu den speziellen Aufgaben der Schule und kann daher bei der Wissens-, jedoch nicht bei der Wertevermittlung obligatorisch sein.

2. Der Begriff „Sexualisierung“ umfasst drei Bereiche, die juristisch unterschiedlich behandelt werden. Die Themenbereiche sind der Schutz vor sexuellem Missbrauch, Sexualerziehung und die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse zur menschlichen Fortpflanzung und Entwicklung. Der erste Bereich setzt eine Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule voraus und kann in der Schule bereits in den unteren Klassen vermittelt werden; denn es geht darum, die Kinder vor Übergriffen, manchmal leider auch aus dem direkten Familienumfeld, zu schützen. Der zweite Bereich, die Sexualerziehung, betrifft insbesondere die Vermittlung von Werten im Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen von Mann und Frau und ist vorrangig eine elterliche Pflicht, genauso wie die Vermittlung religiöser, philosophischer oder kultureller Werte.

3. Die Initiative beeinträchtigt keineswegs die kantonale Souveränität in schulischen Angelegenheiten. Unterschieden wird also zwischen Prävention, Sexualerziehung und der Vermittlung wissenschaftlicher Fakten, es wird jedoch kein Lehrplan festgelegt, sondern die Initiative bringt die Grundrechte des Kindes, sein Alter und seine Persönlichkeit zur Sprache. 4. Das In-Kraft-Treten stellt keine Probleme dar. Die Abschaffung oder Einführung fakultativer Kurse, die der kantonalen Entscheidung obliegen (siehe „Kann“-Formulierungen im Initiativtext), verkomplizieren die Programme nicht. Verpflichtende Kurse zur Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse existieren bereits überall.


Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»

Das Initiativkomitee sollte überparteilich zusammengesetzt sein. Auch das haben wir erreicht: So haben sich viele national bekannte Persönlichkeiten der SVP, CVP, FDP, EDU, EVP und der LEGA bereit erklärt, für die Ziele unserer Volksinitiative einzustehen. Darunter sind ein amtierender Ständerat und viele Nationalräte, Gross- und Gemeinderäte.

Zusammenstellung des Initiativkomitees. Ulrike Walker, Co-Präsidentin, parteilos Damit die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» optimale Erfolgschancen hat, muss sie schweizweit Unterstützung finden: Wir freuen uns, dass alle Regionen unseres Landes im Initiativkomitee gut vertreten sind. Neben der Vertretung der Deutschschweiz ist uns auch die Abstützung unserer Initiative in der Westschweiz und im Tessin wichtig. Dies ist uns gelungen, kommen doch sechs Komiteemitglieder aus der französisch sprechenden Schweiz und dem Tessin.

15 von 25 Personen sind amtierende oder ehemalige Bundespolitiker. Gemäss Gesetz muss ein Initiativkomitee mindestens 7 und maximal 27 Mitglieder umfassen. Unser Komitee umfasst 25 Personen. Darauf sind wir stolz. Ein Drittel der Mitglieder des Komitees sind Frauen. Die Berufe der Mitglieder sind so verschieden wie deren Herkunft: ob Hausarzt oder Mutter von 6 Kindern, ob Unternehmer, Psychiater, Anwalt, Rechtsprofessorin oder Lehrer – ein grosser Teil der Berufspalette konnte abgedeckt werden. Die Mitglieder des Initiativkomitees sind auch abgesehen von beruflicher Erfahrung kompetent, über Sexualerziehung zu sprechen: Sie haben überdurchschnittlich viel Praxiserfahrung im Umgang mit Kindern. Zählt man die Kinder aller Komiteemitglieder zusammen, kommt man auf den extrem hohen Wert von 83 Kindern! Die Mitglieder des Initiativkomitees wissen deshalb, wovon sie reden, wenn es um Sexualerziehung geht.

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Helfen Sie mit! Unterstützen Sie unsere Volksinitiative mit einer Spende auf PC 70 - 80 80 80 - 1 Unterschriftenbogen bestellen: Tel.: 061 702 01 00 oder auf www.schutzinitiative.ch Impressum: Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: CHF 10.–, für Gönner/-innen im Beitrag enthalten / Herausgeber und Redaktion: Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, Postkonto: 70-80 80 80-1 / © Initiativkomitee / Gestaltung und Fotografie: GOAL AG für Werbung und Public Relations, 8600 Dübendorf / Druck: Engelberger Druck AG, 6370 Stans.


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