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Norddeutsches Handwerk 12/2022

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

127. Jahrgang | Nr. 12 | 15. Dezember 2022

Strahlende Augen

Foto: handwerk.de

Wir sind der Versicherungspartner fürs Handwerk.

Handwerk begeistert die Jüngsten – nicht nur in der Weihnachtsbäckerei. Und was machen die Eltern?

Infos unter signal-iduna.de

Führen sie ihre Kinder an handwerkliche Tätigkeiten heran, die über das Keksebacken in der Adventszeit hinausgehen? Leider machen diesen großen Kinderspaß nicht viele Eltern mit. Eigentlich sollten die ­Großen die Kleinen ermuntern, ihre Interessen und Stärken frei zu entfalten. „Handwerk liegt in der Natur der Menschen“, heißt denn auch der aktuelle Slogan der bundesweiten Imagekampagne des Handwerks. Und: „Was hindert so viele daran, es zum Beruf zu machen?“ Mit dieser provokanten Frage will sie aufrütteln, um mehr talentierte Menschen für das Handwerk zu gewinnen. Dann gibt es nicht nur strahlende Augen unter dem Weihnachtsbaum, sondern auch in Handwerksbetrieben. (FRÖ)

IT-Technik abschreiben

Handwerker haben bei der Abschreibung Wahlmöglichkeiten. Ein Überblick, was 2022 gilt. Seite 2

Berufswahl ausgebremst

Informationen über Berufe in der Schule? Mangelhaft. Gut, dass Betriebe selbst aktiv werden. Seite 3 Foto: Privat

Handwerk liegt in der Natur des Menschen. Wir wünschen frohe Weihnachten.

Handwerksmeister Sven Rauch hat dagegen Mittel gefunden. Das bringt sogar mehr Umsatz. Seite 6

Sie wollen Geld und Daten von Handwerkern und rufen an, wenn es zeitlich am wenigsten passt. So reagieren Sie auch unter Stress richtig.

Digitale Prüfung wird Pflicht

Firmen müssen Daten für die Betriebs­prüfung digital übermitteln. Doch vorerst gibt es Ausnahmen. Seite 9

O

b Google-Bewertungen, Website- oder Bankdaten: Unseriöse Anrufer versuchen immer wieder, Daten oder Geld von Betrieben zu bekommen. Oft rufen sie genau dann an, wenn Kunden im Laden stehen und die Zeit knapp ist.

Vermeiden Sie diese Fehler!

Sie suchen einen Nachfolger? Viele Chefs stehen sich dabei selbst im Weg. So geht es besser. Seite 10

„Betrugsmasche ist pure Angstmache“

Betriebe stark verunsichert

So ähnlich hat es auch Ursula Wiedemann* erlebt. Doch zum Glück hat sie an diesem Tag genau hingehört. „Die Anruferin sagte, sie rufe im Auftrag von Google an. Ein Kunde habe eine negative Bewertung über unseren Betrieb geschrieben“, berichtet die Unternehmerfrau aus Hannover. Wiedemann könne sie kostenfrei beauftragen, die negative Bewertung für den Malerbetrieb zu löschen und sie würde online nicht erscheinen. Da wurde sie hellhörig: „Wir haben gar keine Website und bislang nur wenige Bewertungen.“ Zudem schließe sie am Telefon grundsätzlich keine Verträge ab und bespreche solche Entscheidungen erst mit ihrem Mann, dem Firmeninhaber. Auf Nachfrage, wo sie die Bewertung einsehen kann, habe die Anruferin erläutert, dass die negative

Sorgen der Betriebe im Fokus der Herbst-Vollversammlung Seite 14

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Bewertung noch nicht sichtbar sei. Sie würde erst nach 72 Stunden veröffentlicht werden. So lange habe der Betrieb Zeit, darauf zu reagieren. „Sie hat mich auch gefragt, ob sie mich wieder anrufen kann“, sagt Wiedemann. „Aber als sie einwilligte, sich in einer Woche wieder zu melden, wurde ich stutzig.“ Denn dann wären die 72 Stunden ja längst vorbei. „Mir war klar, dass es sich nur um eine neue Betrugsmasche handeln kann.“

Achten Sie auf diese Warnsignale

Anrufe sollen aufgezeichnet werden: „Wenn jemand um Ihre Einwilligung zur Aufzeichnung des Telefonats bittet, lehnen Sie auf jeden Fall ab“, rät Jan Frerichs, Jurist bei der Handwerkskammer Oldenburg. „Dadurch wollen sich dubiose Anrufer Zusagen zu Verträgen sichern oder eine Zustimmung zur Weitergabe von Daten einholen“, sagt Frerichs. Das sicherste sei, das Telefonat zügig zu beenden. Anrufe in Stressmomenten: „Erwischen Anrufer Sie zu ungünstigen Zeiten, bitten Sie sie, erneut anzurufen – aber gehen Sie niemals vorschnell auf vermeintlich seriöse Angebote ein“, rät der Jurist.

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Hier könnte Ihr Name stehen. Abonnieren Sie das „Norddeutsche Handwerk“. Sie erreichen uns unter Telefon: 0511 85 50-24 22 Telefax: 0511 85 50-24 05 E-Mail: vertrieb@schluetersche.de Internet: www.norddeutscheshandwerk.de

Herausgeber, Verlag und Redaktion wünschen Ihnen schöne Feiertage und alles Gute für 2023.

So erkennen Sie dubiose Anrufe

Nörgler im Team?

Handgewebte Unikate aus Kaschmir Foto: Handwerksform

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Sie sind weich und haben einen besonderen Glanz: Dora Herrmann fertigt Schals, für die sie ein Garn aus Kaschmir und Seide verwendet. „Es besteht aus zwei Einzelfäden, die miteinander verzwirnt sind“, erläutert die Kunsthandwerkerin. Das Naturgarn bezieht sie aus der Schweiz und färbt es in ihrer Werkstatt ein – mal pink, mal grün oder türkis. „Ich gestalte damit weiter, während ich webe“, berichtet Herrmann. So entstehen Unikate, die preislich mit einem Designerschal aus Industrieproduktion vergleichbar sind. Die Besucher der „Christmas Edition“ in der Handwerkskammer Hannover konnten zuletzt einige dieser Arbeiten bewundern, darunter einen Schal (Foto) in Türkisschattierungen. (AML)

Schließen Sie am Telefon auf keinen Fall Verträge ab! Jan Frerichs, Justiziar bei der Handwerks­ kammer Oldenburg

Bleiben die Anrufer hartnäckig, empfiehlt er auch hier, das Gespräch abzubrechen. Anrufe vom Handy oder aus dem Ausland: „Schauen Sie bei Ihnen unbekannten Nummern genauer hin“, sagt Frerichs. Nutzt der angebliche Berater in der Nähe wirklich Ihre Ortsvorwahl oder stehen da zwei Nullen? Kommt Ihnen eine Handy­ nummer bekannt vor? In zweifelhaften Fällen rät er, die Nummer zur Überprüfung zurückzurufen. Anrufer weichen Fragen aus: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Anrufer „echt“ ist, sollten Sie nachfragen, wer genau anruft und aus welchem Grund. Und wenn jemand Ihnen noch so glaubhaft macht, dass Ihre Zustimmung wichtig ist, bleiben Sie standhaft und „schließen Sie auf keinen Fall Verträge am Telefon ab“, betont Frerichs. Nach dem Telefonat hat Ursula Wiedemann die Telefonnummer mit Berliner Vorwahl zurückgerufen: „Der Ruf ging ins Leere“, sagt Wiedemann. Das habe sie in ihrer Reaktion bestärkt, nicht leichtfertig Zusagen zu machen und das Angebot der Anruferin abzulehnen. MARTINA JAHN W *Name geändert

Kündigung per Mail reicht nicht Ein Bauvertrag kann nach neuem Bauvertragsrecht nicht per Mail beendet werden, wie dieser Fall zeigt. Der Fall: Ein Baubetrieb schließt Anfang 2019 einen Bauvertrag und vereinbart dabei die VOB/B. Der Betrieb erstellt daraufhin den Rohbau eines Einfamilienhauses. Später beklagt sich der Kunde über Mängel bei der Abdichtung des Kellers. Per E-Mail fordert er den Baubetrieb zur Mängelbeseitigung auf und setzt dafür eine Frist. Kurze Zeit später sendet der Kunde eine weitere E-Mail und entzieht dem Bau­ betrieb den Auftrag. Das Urteil: Damit kommt der Kunde vor dem Oberlandesgericht München nicht durch. Die erforder­ liche ­Schriftform sei durch eine Kündigung per E-Mail nicht gewahrt, so die Richter. Gemäß § 8 Abs. 6 VOB/B sei die Kündigung zwar schriftlich zu erklären. Allerdings sei das keine gesetzliche Formvorgabe. Begründung: Bei der VOB/B handelt es sich nicht um

ein Gesetz, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit dem neuen § 650 h BGB gebe es allerdings eine gesetzliche Formvorgabe für Bauverträge, die nach dem 31. Dezember 2017 geschlossen wurden. Danach bedarf die Kündigung des Bauvertrags der Schriftform. Angesichts dieser neuen gesetzlichen Formvorgabe sei eine telekommunikative Übermittlung nicht mehr ausreichend, so die Richter. Sie verwiesen im Urteil darauf, dass die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts anders war. Bis Ende 2017 genügte zur Wahrung der schriftlichen Form auch die telekommunikative Übermittlung – also auch die Übermittlung per E-Mail. (AML) OLG München: Urteil von 3. Februar 2022, Az. 28 U 3344/21


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