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Norddeutsches Handwerk 06/2023

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442 Vorschläge zum Büro­ kratieabbau – doch wo bleibt dabei das Handwerk?

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Der lange Weg zum BIM

ass Handwerker unter der Bürokratiebelastung leiden, ist nicht neu. Doch wie dramatisch die Lage ist, zeigt eine Umfrage des Niedersächsischen Handwerkstages: 70,1 Prozent der befragten Unternehmer sehen die Bürokratie als größte Herausforderung für ihren Betrieb. Bäckermeister Torsten Hacke aus Meinersen zum Beispiel nerven vor allem die zahlreichen Dokumentationspflichten, die ihn bei der Arbeit ausbremsen. „In jeder Kühltheke müssen wir zweimal am Tag die Temperatur kontrollieren und die Ergebnisse protokollieren.“ Verständnis fehlt ihm auch für die doppelten Aufbewahrungspflichten: „Obwohl wir elektronische Kassen haben, die das Finanzamt auslesen kann, müssen wir Kassenbelege zehn Jahre lang aufbewahren.“ Das sei überflüssig und gehöre schnellstmöglich abgeschafft, fordert er.

Gesetzentwurf noch 2023?

Nun soll es laut Bundesjustizministerium noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz geben. 442 Vorschläge zum Bürokratieabbau liegen auf dem Tisch: Sie stammen von Verbänden, die das Ministerium Anfang 2023 befragt hat. Die Vorschläge hat das Statistische Bundesamt inzwischen in eine Rangfolge geordnet. 157 Vorschläge haben es in die Kategorie 1 geschafft – sie könnten Teil des Gesetzes werden oder seien für eine schnelle Umsetzung geeignet. In der Kategorie 1 finden sich zum Beispiel folgende Vorschläge: ɓ Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuer­unterlagen auf fünf Jahre. ɓ Anhebung der Umsatzgrenzen zur Buchführungspflicht und zur Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf eine Million Euro (bisher: 600.000 Euro). Unterhalb der Grenze können Betriebe die einfachere Einnahmen-Überschussrechnung nutzen und müssen Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abführen. ɓ Rücknahme der Abrufpflicht bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) geht das alles nicht weit genug. Wichtige Vorschläge seien durch die ministerialen Umfrageregeln unter den Tisch gefallen: Jeder Verband durfte nur 10 Vorschläge machen – dabei umfasst alleine eine aktuelle und bekannte ZDH-Liste mehr als 60 Punkte. Von dieser reduzierten Auswahl werde nun durch die Priorisierung „nur ein Bruchteil an guten Vorschlägen in Erwägung gezogen“. Das sei ein falsches Signal und verkenne die Belastung der Betriebe.

Politiker sollten sich die konkrete Bürokratiebelastung in den Betrieben selbst ansehen, schlägt Bäckermeister Torsten Hacke vor.

„Belastungsfaktor Nr. 1“ sei nicht eine „TOP 10“ an Pflichten, sondern die Gesamtmenge aller Pflichten und Anforderungen: Handwerksbetriebe sähen sich „nahezu denselben Vorschriften und Pflichten“ ausgesetzt wie Großkonzerne. Das sei kaum leistbar. Die Fokussierung auf wenige Vorschläge werde der Realität in den vielfältigen Gewerken nicht gerecht. Betriebe des Lebensmittelhandwerks seien anderen Herausforderungen ausgesetzt als zum Beispiel Betriebe im Gesundheitshandwerk oder in den Bauund Ausbauhandwerken. Fazit des ZDH: „Bürokratieabbau braucht keine TOP 10, sondern einen mutigen Ansatz für kon-

Zeichnung: Katja Schulze

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Die Politiker sollen endlich handeln, anstatt nur zu reden. Torsten Hacke, Bäckermeister

sequente und umfassende Entlastung.“ Die ZDH-­ Vorschläge seien seit mehr als drei Jahren bekannt – es fehle die Umsetzung. Abzuwarten bleibt nun, was die Politik aus den Vorschlägen der Verbände macht. Unternehmer Torsten Hacke rechnet nicht damit, dass ein neues Bürokratieentlastungsgesetz große Erleichterungen bringen wird. Allerdings hofft der Bäckermeister, dass er falsch liegt, und hat klare Erwartungen: „Die Politiker sollten sich das Ausmaß der Bürokratiebelastung in den Betrieben mal vor Ort ansehen und endlich handeln, anstatt nur über Bürokratieabbau zu reden.“ ANNA-MAJA LEUPOLD W

Einführung kommt bundesweit voran Mecklenburg-Vorpommern hat beim digitalen Bauantrag vorgelegt, neun Bundesländer wollen nun nachziehen.

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer für Ostfriesland

128. Jahrgang | Nr. 06 | 15. Juni 2023

Designer-Sofa trifft Designer-Tapete Die neue Einrichtung muss zum Designer-Sofa passen und es darf nicht langweilig sein – diese Vorgaben bekam Raumausstattermeisterin Katja Schulze kürzlich von einem Kunden. Die Unternehmerin entwickelte daraufhin ein Einrichtungskonzept für den Wohn- und Essbereich. Umgesetzt hat sie es zusammen mit einem Malerbetrieb und einem Elektriker. „Dem alten Einbauschrank unter der Treppe haben wir neue grüne Türen verpasst und ein Sideboard in der gleichen Farbe gebaut“, berichtet Schulze. „Hinter dem Sofa haben wir eine Designer-Tapete angebracht, die zum Rot des Möbels passt.“ Die Decke im Eingangsbereich zieren nun Spots, die für Helligkeit sorgen. (AML)

Den digitalen Bauantrag gibt es in Mecklenburg-Vorpommern schon seit 2021, dabei handelt es sich um ein vom Bund gefördertes Pilotprojekt. Jetzt soll es laut Bundesbauministerium auch in anderen Bundesländern vorangehen: Der digitale Bauantrag „wird in diesem Jahr weiteren Ländern zur Verfügung gestellt“, heißt es bei Twitter. Etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht sollen das neue System zur digitalen Antragstellung bis Ende 2023 nutzen, so das Ministerium. „Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die digitale Richtung“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Seiner Einschätzung nach „ist es aber noch ein langer Weg“. Das von Mecklenburg-Vorpommern entwickelte System wollen laut Bundesbauministerium neun Bundesländer übernehmen: Baden-Württem-

berg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Doch es gibt auch Bundesländer, die andere Wege beschreiten. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen entwickelten eigene Systeme, so der ZDB. „Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen“, sagt Pakleppa. „Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format verständigt.“ Pakleppa kritisiert zudem, dass eine Vorgabe fehlt, bis wann der digitale Bauantrag für alle Bundesländer verbindlich wird. Er plädiert für eine Übergangsfrist: „Danach müsste die Einreichung digitaler Bauanträge in jedem Amt möglich sein.“ (AML)


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