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Norddeutsches Handwerk 03/2023

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Auf gefährliche Kundenwünsche lässt sich Handwerksmeister Michael Günther nicht ein. Aus gutem Grund: Es geht um Geld und Leben.

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Foto: Theo Kruse

Haftungsfreistellung nützt nichts

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Preisstrategie in der Inflation

Kein Schutz bei Gefahren

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Und wenn Kunden sich nicht auf sichere Alternativen einlassen? „Dann bin ich raus, solche Aufträge übernehme ich nicht“, sagt Günther. Eine Haltung, die Frank Niemann vom Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen zur Nachahmung empfiehlt. Pauschale Haftungsfreistellungen würden bei Privatpersonen nicht greifen, wenn die handwerkliche Leistung zu Gefahren für Leib und Leben von Dritten führt, warnt der Jurist. „Dritte“ können zum Beispiel Kleinkinder sein, die zu Besuch kommen, oder später vielleicht ein Käufer oder Mieter der Wohnung. Egal, wann und wem ein Unfall passiert: Ein Handwerker sei im Einzelfall nicht vor Schadensersatz­ forderungen oder Strafverfolgung wegen Körper­ verletzung geschützt. „Die Unterschrift des Kunden hilft dann nicht, denn ich kann keinen Vertrag zu Lasten Dritter abschließen – da drückt kein Richter ein Auge zu“, warnt Niemann.

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Der Jurist empfiehlt, sich von Kundenwünschen nicht verunsichern zu lassen. „Ob Gefahren für Leib und Leben bestehen, können Handwerker sehr gut ein-

Wenn Kundenwünsche gegen DIN-Normen und Verkehrssicherungspflichten verstoßen, verzichtet Metallbaumeister Michael Günther auf den Auftrag.

schätzen“, betont Niemann. „Das ist Teil ihrer Gesellen- und Meisterausbildung, sie sind die Experten.“ Zudem sei das Recht auf ihrer Seite: In privaten Wohnräumen ließen DIN-Vorschriften und Landesbauordnungen zwar etwas Gestaltungsspielraum. Doch die jeweiligen Landesbauordnungen verlangten auch, dass die Anlagen verkehrssicher sein müssen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies zu gewährleisten, obliegt in jedem Fall auch dem Handwerker. „Daher würde ich mich auf nichts einlassen, was ich aufgrund meines Wissens und meiner Erfahrung nicht guten Gewissens vertreten kann“, rät Niemann. Das gilt nicht nur für das Metallhandwerk. Verkehrssicherungspflichten finden sich in allen Landesbauordnungen, betreffen alle Bau- und Ausbaugewerke und sagen im Wesentlichen alle das Gleiche: Bauliche Anlagen und öffentlich zugängliche Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein. Das bedeutet: „Was ich als Handwerker in den Verkehr bringe, muss sicher sein. Erkennbare Gefährdungen der Verkehrssicherheit darf ich nicht umsetzen. Ich darf keine Gefährdungsquellen schaffen“, betont die Juristin Cornelia Höltkemeier von der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Höltkemeier empfiehlt Handwerkern bei gefährlichen Kundenwünschen ein klares Vorgehen:

Foto: Keven Göhr

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Frank Niemann, LV Metall Niedersachsen/Bremen

Neue Ausstellung: Inspiration Natur Handwerksform Hannover startet mit spannenden und zeitgemäßen Arbeiten zum Thema Natur in den Frühling.

Hier könnte Ihr Name stehen.

E-Mail: vertrieb@schluetersche.de

Ob Gefahren für Leib und Leben ­bestehen, können Handwerker sehr gut ­einschätzen.

1 Melden Sie Ihre Bedenken schriftlich an, damit der Bauherr zur Kenntnis nimmt, warum der Auftrag so nicht umsetzbar ist. Weisen Sie auf Ihre Verkehrssicherungspflichten hin und beschreiben Sie, worum es geht. 2 Unterschreiben Sie keine Haftungsfreistellungsklausel, wenn Sie Gefahren für Leib und Leben vermuten. Dann ist das Schriftstück nicht nur nutzlos, sondern erhöht Ihr Haftungsrisiko. Wenn Sie Bedenken anmelden und den Auftrag dennoch mit einer Freistellung ausführen, könnte das nach einem Unfall nicht nur als grob fahrlässige Körperverletzung, ­sondern sogar als Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz gesehen werden. „Denn der Handwerker hat das Risiko gesehen, dennoch die Treppe ohne Geländer gebaut und damit einen Unfall in Kauf genommen“, warnt Höltkemeier. 3 Schlagen Sie alternative Lösungen vor. Viele Kunden sind sich der Gefahren nicht bewusst. Von ihren Vorstellungen lassen sie sich leichter abbringen, wenn Sie ihnen eine Alternative bieten, die ihren Wünschen nahekommt. 4 Lehnen Sie den Auftrag ab, wenn sich der Kunde nicht umstimmen lässt. JÖRG WIEBKING W

Bulli mit maßgefertigtem Innenausbau Vom Transporter zum Wohnmobil: Kfz-Meister Keven Göhr hat einem Bulli ein neues Innenleben verpasst. „Die Kunden haben sich eine Küchenzeile mit Waschbecken, eine ausziehbare Kompressorkühlbox, einen luftigen Schrank und ein Sofa samt schwenkbarem Tisch gewünscht“, berichtet der Inhaber von handmadeVan in Garbsen. Genau das habe er umgesetzt: „Die Möbel sind individuell gefertigt und bestehen aus einer Unterkonstruktion aus Alunutprofilen, die mit Holz verkleidet wurden“, berichtet der Meister. Den 55 Liter großen Frischwassertank habe er unter dem Fahrzeug verbaut. (AML)

Ende März startet die Handwerksform Hannover mit der Ausstellung Inspiration Natur. Wenn man Kunsthandwerkerinnen fragt, woher sie ihre Inspiration beziehen, dann ist die häufigste Antwort „aus der Natur“. Grund genug, um diese Inspirationsquelle einmal genauer zu beleuchten. Die Schmuckgestalterin Martina Ege beispielsweise hat die Unterwasserwelt für sich entdeckt. Inspiriert von den Formen und leuchtenden Farben der Meerestiere entwickelt sie seitdem die Schmuckkollektion „Blumentiere“. Die in aufwendiger Handarbeit gefertigten Kunstwerke werden in Wachs modelliert und dann in Silber gegossen. Mit dieser Ausstellung nimmt die Handwerksform Hannover an den Europäischen Tagen des Kunsthandwerks teil, die vom 31. März bis 2. April 2023 laufen. (SEE)

Termin: 25.3.2023–29.4.2023 in der Handwerksform Hannover Eröffnung: Freitag, 24.3.2023, 20 bis 22 Uhr Ausstellungsführungen: 29.3. + 13.4., 16.30 bis 17.30 Uhr Kontakt: Rüdiger Tamm, Tel. 0511 3 48 59 421, Mail info@handwerksform.de Foto: Handwerksform Hannover

Foto: Privat

reppen ohne Handlauf, Emporen ohne Geländer, Lichtschächte ohne Abdeckung? Das kann gut aussehen – und ist gefährlich. Wie kommen Auftraggeber auf solche Ideen? „Ich habe immer wieder Kunden mit gefährlichen Wünschen“, sagt Michael Günther. „Sie lassen sich von Einrichtungsmagazinen inspirieren oder habe es im Fernsehen gesehen“, erzählt der Metallbaumeister aus Wittmund. Gerade erst musste Günther einem Kunden erklären, warum er ihm nicht so ein Geländer bauen wird, wie er es in einem „Tatort“ gesehen hatte: „Der Kunde wollte nur die tragenden Pfosten und den Handlauf, aber keine Geländerstäbe. Da ist die Gefahr für kleine Kinder viel zu groß.“ Der Kunde bot eine Haftungsfreistellung an, Günther ließ sich nicht darauf ein: „Die Haftungsfreistellung nützt mir nichts, wenn ich etwas baue, das eine Gefahr für Leib und Leben bedeutet“, weiß der Handwerker. Diesen speziellen Kunden konnte er schließlich von einer anderen Lösung überzeugen: einem Ganz-Glas-Geländer mit 17 Millimeter dicken Sicherheitsgläsern statt Geländerstäben.

ChatGPT im Praxis-Check

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Hannover

128. Jahrgang | Nr. 03 | 15. März 2023

Unterwasserwelt inspiriert Martina Ege.


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