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Norddeutsches Handwerk 10/2023

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg

128. Jahrgang | Nr. 10 | 13. Oktober 2023

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Weniger Aufwand und Bürokratie war das Ziel der eAU. In der Praxis sieht das anders aus. Kassen und Minister geben den Betrieben die Schuld. Zu Recht?

signal-iduna.de/handwerk

Wegezeitentschädigung?

Foto: Langer E-Technik

Bei den Regeln herrscht Unsicherheit: Wir geben Antworten auf die häufigsten Leser-Fragen Seite 2

eit Jahresanfang müssen Betriebe die Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden digital bei den Krankenkassen abrufen. Zeit für eine erste Zwischenbilanz zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

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Probleme bei jeder fünften Anfrage

Die Rubrik „Aktuelles“ ist die staubanfälligste Ecke auf HandwerkerWebsites. Was tun? Seite 6

Wir haben den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) um Zahlen zur eAU für Januar bis August 2023 gebeten. Das Ergebnis: ɓ Arbeitgeber hätten in diesem Zeitraum rund 52 Millionen digitale eAU-Anfragen an die Kassen verschickt. Zu selbstständigen Abfrage sind Arbeitgeber seit Anfang 2023 verpflichtet. Seitdem hat der gelbe Schein in Papierform ausgedient. ɓ 41 Millionen dieser Anfragen hätten die Kassen direkt mit einer eAU beantwortet. Anders ausgedrückt: Bei knapp 79 Prozent aller Anfragen hat die neue eAU sofort zum gewünschten Erfolg geführt. ɓ Doch mehr als jede fünfte dieser Anfragen (11 Millionen) führte erst später (2 Millionen) oder gar nicht (7,1 Millionen) zur erwarteten Krankmeldung – oder wurde später von den Arbeitgebern zurückgezogen (1,9 Millionen).

Mehrkosten fürs Material

Problem Nr. 1: Mehraufwand

Können Handwerker nachträglich Geld von Kunden fordern? Nachforderungen sind schwierig Seite 8

Probleme mit der eAU kennt auch Kai Schaupmann, Obermeister der SHK-Innung Osnabrück-Stadt. „Beim neuen Verfahren sehe ich bislang keine Vorteile“, sagt der Geschäftsführer der Joh. Wolfgang Fischer GmbH. Der Aufwand bei Krankmeldungen sei für ihn durch die eAU nicht gesunken. Im Gegenteil: Am Tag der Lohnabrechnung lägen bei den Krankenkassen die dafür erforderlichen elektronischen Krankmeldungen nicht immer vor, berichtet Schaupmann. Ist die eAU erst nach der Lohnabrechnung verfügbar, müsse diese im Folgemonat korrigiert werden. Das führe „ganz klar zu Mehraufwand“.

Zu wenige Bewerbungen? Vertriebsleiter Nicolas Busch gewinnt jetzt Azubis und Fachkräfte aus dem Ausland Seite 3

Mehr in Bildung investieren Der neue Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bezieht Stellung Seite 4

Bessere Websites

Tag der Ausbildung Erlebniswelt für die spätere Berufswahl in 25 Schulen Seite 14

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Foto: Denny Gille

Noch immer Probleme mit eAU

Problem Nr. 2: Bis zu 14 Tage Unsicherheit Immerhin: Liegt eine eAU zum Zeitpunkt der Arbeitgeber-Abfrage noch nicht vor, prüfen laut GKV die Krankenkassen 14 Tage automatisch, ob zu diesen Anfragen noch eine Krankmeldung eingeht, berichtet der GKV. Diese Daten würden die Kassen dann ohne weitere Anfrage an die Arbeitgeber versenden.

SHK-Unternehmer und Innungsobermeister Kai Schaupmann sieht bislang vor allem eines: Mehraufwand.

Klingt gut, führt aber zu einem weiteren Problem, weiß Kim Cleve, Justiziarin der Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn: Die Betriebe würden bis zu 14 Tage in der Luft hängen, weil sie nicht wissen, ob ein Mitarbeiter tatsächlich krankgeschrieben ist oder ob er seine Arbeitsunfähigkeit vielleicht vortäuscht.

Problem Nr. 3: Datenchaos Und dann ist da noch das Problem mit den guten alten gelben Scheinen in Papierform: „Die Krankschreibungen gehen auf ganz verschiedenen Wegen bei uns ein“, berichtet Steuerberaterin Dajana Schmitz aus Hannover von ihren Erfahrungen aus der Lohnbuchhaltung für Mandanten. Liegt ein gelber Schein vor, müsse sie für die Lohnabrechnung dennoch die eAU abrufen. Das Problem: Die Zeiträume der Krankschreibung auf dem Papier und in der elektronischen Krankschreibung stimmen nicht immer überein. „Wir müssen dann den Fehler suchen und das bedeutet Mehraufwand, den wir unseren Mandanten gemäß Gebührenordnung in Rechnung stellen“, sagt die Steuerberaterin.

Alles nur Einzelfälle? Ein digitales Verfahren bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen findet Handwerksunternehmer Kai Schaupmann grundsätzlich gut. Doch er fordert, dass die eAUs sofort abrufbar sein müssten: Sollte das nicht möglich sein, wünscht sich der Obermeister die Rückkehr zum gelben Schein. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium eine klare Meinung: „Die bisherige hohe Akzeptanz und Verlässlichkeit begründen keine Rückkehr zur Übermittelung der Papierformbescheinigungen durch die Versicherten.“ Das Ministerium wisse zwar von

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Foto: Privat

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Kai Schaupmann, SHK-Unternehmer

„eAU sollte keine Holschuld sein“ Also liegen die Probleme allein bei den Arbeitgebern? Für Cornelia Höltkemeier von der niedersächsischen Landesvereinigung Bauwirtschaft (LV Bau) machen es sich Ministerium und GKV damit zu leicht. Angesichts des Arbeitsalltags in den Betrieben und der „vielen Umsetzungsprobleme“ sei es irritierend, von Einzelfällen zu sprechen. Vielmehr stelle sich aus Sicht als Arbeitgebervertreter die Frage: Warum können die Krankenkassen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht direkt an die Arbeitgeber senden? „Auch wenn derzeit technische Schwierigkeiten gesehen werden – die Frage ist für uns damit noch nicht endgültig vom Tisch.“ Höltkemeier zufolge müssten Arbeitgeber beim Umgang mit der eAU entlastet werden: „Der Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte auf Dauer keine Holschuld der Arbeitgeber bleiben.“ ANNA-MAJA LEUPOLD UND JÖRG WIEBKING W

Pilotprojekt zur Vier-Tage-Woche startet Betriebe können sich bewerben und erhalten Unterstützung, um neue Arbeitszeitmodelle einzuführen.

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Beim neuen Verfahren sehe ich bislang keine Vorteile.

„einzelnen kritischen Anmerkungen von kleineren und mittelständischen Betrieben zum Abrufverfahren“ und nehme diese „sehr ernst“. Das liege jedoch oft an den Arbeitgebern selbst: „Ein häufiger Fehler ist dabei, dass die Abrufe von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber zu früh gestartet werden.“ Der GKV bewertet die 11 Millionen später beantworteten, erfolglosen und stornierten Anfragen so: „Diese Zahl spiegelt aber nicht wider, dass das Verfahren hier nicht funktioniert, sondern zeigt eher, dass Arbeitgebende vielfach Anfragen starten, obwohl kein abruffähiger eAU-Tatbestand vorliegt.“ Die Gründe für Stornierungen könnten vielfältig sein, zum Beispiel Zahlendreher und falsche Daten durch die Arbeitgeber.

Geschüttelt und gerührt Eine große handwerkliche Herausforderung hat die Autosattlerei Dirk Mönnich gemeistert. Ein Aston Martin DB 6 Volante wurde dem Oldenburger Betrieb, sagen wir einmal aus Sicht von Autosattlern sanft ausgedrückt, in einem traurigen Zustand anvertraut. Für das englische Luxus-Cabrio Baujahr 1968 verarbeiteten Antje Töbermann, Andrev Müller und Dirk Mönnich ein ganz feines schottisches Nappaleder in dunklem Blau. Auch der Wollteppich und die Verdeckhülle kommen in diesem edlen Farbton daher. Das Modell erinnert viele Betrachter an die James-Bond-Filme, in denen der Vorgänger DB 5 erstmalig in „Goldfinger“ (1964) mit Sean Connery zu sehen war und danach ein treuer Bond-Begleiter wurde. Den abgebildeten DB 6 haben die Handwerker in einer mehrmonatigen Mission im besten Bond’schen Sinne geschüttelt – und damit den Besitzer wahrlich gerührt. (HEI)

Eine Pilotstudie soll jetzt auch in Deutschland die Vor- und Nachteile einer Vier-Tage-Woche beleuchten. Ab sofort und noch bis November können sich Unternehmen jeder Größe für eine Teilnahme bewerben. Die eigentliche Projektzeit läuft dann von Februar bis August 2024. Im Zentrum steht die Einführung und Umsetzung einer Vier-Tage-Woche mit reduzierter Arbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt und gleichbleibender Produktivität, heißt es auf der Homepage der Agentur Intraprenör, die das Projekt in Kooperation mit dem NGO „4 Day Week Global“ umsetzt. Es geht also ausdrücklich nicht darum, die übliche Wochenarbeitszeit auf vier Tage zu verteilen, sondern mit reduzierter Arbeitszeit die gleiche Produktivität zu erreichen. Vor und während der Projektzeit werden die Betriebe bei der Pla-

nung und Umsetzung der passenden Arbeitszeitmodelle unterstützt, so Intraprenör. Kostenlos ist die Teilnahme nicht. Je nach Betriebsgröße zahlen die Teilnehmenden zwischen 500 (unter zehn Mitarbeitende) und gut 15.000 Euro (mehr als 1.000 Mitarbeitende). Im Anschluss folgt eine wissenschaftliche Auswertung durch die Universität Münster. Im Beirat des Projekts ist neben der Gewerkschaft IG Metall, dem Arbeitgeberverband BDA auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks vertreten. Bislang hatte es solche Studien unter anderem in Großbritannien, Irland und den USA gegeben – zum Teil mit großem Erfolg. So berichteten die teilnehmenden Betriebe der britischen Studie von niedrigeren Krankenständen und motivierten Mitarbeitenden. W (KW)


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