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Norddeutsches Handwerk 10/2022

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www.hwk-oldenburg.de | Einzelpreis 1,50 €

Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg

127. Jahrgang | Nr. 10 | 14. Oktober 2022

Wir sind der Versicherungspartner fĂŒrs Handwerk.

Vorkasse bei Unterschrift: Ein Energieversorger verlangt bei neuen VertrĂ€gen Anzahlungen – bis zu 50 Prozent des Jahresbedarfs sofort. Kein Einzelfall.

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So entlasten Sie Ihr Team Wie Sie Mitarbeitenden bei den Tankkosten helfen können – steuerfrei und sogar umweltfreundlich. Seite 2

Foto: Privat

Versorger fordern Vorkasse

nfang August hat Hermann Strathmann einen neuen Liefervertrag fĂŒr Strom geschlossen, mit der Enercity AG in Hannover, seinem langjĂ€hrigen Versorger. Die Laufzeit: zwei Jahre. Der Preis: 300.000 Euro pro Jahr, das Dreifache der bisherigen Kosten. Dennoch hatte das Angebot fĂŒr ihn einen Vorteil: „Das ist ein Festpreis, mit dem ich zwei Jahre kalkulieren kann“, sagt Strathmann, Chef der Uhe Feinmechanik GmbH im niedersĂ€chsischen Hemmingen. Nur einen Haken gab es: Das Unternehmen sollte eine Anzahlung leisten – 150.000 Euro sofort auf ein Enercity-Konto fĂŒr Lieferungen ab 2023.

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Neunfache Energiekosten?

Foto: Martina Jahn

BĂ€ckerei-Chefin Caterina KĂŒnne ĂŒber Sonderkonditionen und was passiert, wenn diese auslaufen. Seite 3

In Versorgungssicherheit investiert

Kosten rauf, Umsatz runter

Strathmann hat die 150.000 Euro ĂŒberwiesen. „Sonst hĂ€tte ich diese Konditionen nicht bekommen“, berichtet er. Und ohne Strom fĂŒr die Metallbearbeitung lĂ€uft wenig in dem 36-Mann-Betrieb. Eigentlich wollte Strathmann von dem Geld eine neue Maschine anschaffen. Nun hat er den Betrag in seine Versorgungssicherheit investiert. „Ich kann Enercity sogar verstehen“, sagt der Unternehmer. „Die Versorger mĂŒssen beim Stromeinkauf in Vorleistung gehen, das fĂŒhrt aktuell bestimmt zu LiquiditĂ€tsproblemen.“ Dennoch mache er sich Sorgen: „Was machen andere Handwerksunternehmen, die keine RĂŒcklagen haben? Die Kollegen sollten wissen, dass das auf sie zukommen kann.“ TatsĂ€chlich ist die Uhe GmbH kein Einzelfall: Mal geht es um die Stromversorgung, mal um Gaslieferungen, mal um 20 Prozent, mal um 50 Prozent. Das Gewerk scheint dabei keine Rolle zu spielen. Die Enercity AG begrĂŒndet Anzahlungen von 50 Prozent so: Der Versorger mĂŒsse „enorme Geldsummen zur Risikoabsicherung vorhalten und bis zur Belieferung binden“, schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme. Welche Kunden solche Anzahlungen leisten mĂŒssen, „hĂ€ngt vom Beschaffungsmodell ab“. Die Kunden hĂ€tten die Wahl: Bei FestpreisvertrĂ€gen wĂŒrden Anzahlungen sofort fĂ€llig, bei sogenannten „TranchenvertrĂ€gen“ erst bei Order der Tranchen. Nur bei kurzfristigen SpotmarktvertrĂ€gen gebe es keine Anzahlung. Bei SpotmarktvertrĂ€gen gibt es aber auch keine garantierten Preise.

Wir haben in Betrieben nachgefragt, wie sie die gegenwÀrtige Lage einschÀtzen. Seite 4

Vorsicht vor Diskriminierung Worauf Sie bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren unbedingt achten sollten. Seite 6

Aufgabenflut im Griff Wie Sie erfolgreich wieder die Oberhand gegen die tagtÀgliche Flut an Aufgaben gewinnen. Seite 8

Jugend strömt ins BBZ 2.000 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nutzen Tag der Ausbildung. Seite 14

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Trotz 50 Prozent Anzahlung zufrieden: „DafĂŒr habe ich einen Festpreis fĂŒr zwei Jahre und damit Planungssicherheit“, sagt Hermann Strathmann.

Energieexperte: „Es ist legal“ „Enercity ist nicht der einzige Versorger, der das macht, und es ist legal“, berichtet indes Frank-Peter Ahlers, Umweltberater und Energieexperte der Handwerkskammer Hannover. „Wir reden bei SondervertrĂ€gen von GeschĂ€ftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Da besteht im Grundsatz Vertragsfreiheit.“ FĂŒr die betroffenen Betriebe bedeutet das, „jeder Unternehmer muss selbst entscheiden, welche Konditionen und Risiken er eingeht“.

Alternativen fĂŒr den Notfall: Grund- und Ersatzversorgung Ahlers weiß, dass solche Risiken fĂŒr Handwerksbetriebe derzeit sehr schwer zu kalkulieren sind. Doch zumindest gebe es noch Alternativen, betont der Berater, „auch wenn sie nicht attraktiv sind“. Er spricht von dem Ausweg, der allen Handwerksbetrieben offensteht, wenn sonst nichts mehr geht: die Grund- und Ersatzversorgung.

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Insektenhotels fĂŒr den Kinderwald Foto: LV Bau

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Auf der Ideenexpo bauten Kinder und Jugendliche diesen Sommer Insektenhotels, die nun dem Kinderwald in Hannover-Stöcken gespendet wurden. An dem Projekt beteiligt waren das Tischlerund das Malerhandwerk. Tischlermeister und Vorstandsmitglied bei Tischler Nord Andree Zoppke: „Es ist klasse, dass wir mit diesem Projekt zeigen konnten: Ja, die Besucherinnen und Besucher der Ideenexpo haben ein wirkliches Interesse daran, sich fĂŒr Nachhaltigkeit einzusetzen!“ Vor Ort war auch Malermeister Christopher Schmitz. Sein ResĂŒmee: „Das Bemalen der Insektenhotels ermöglichte viele GesprĂ€che mit den SchĂŒlern: Sie konnten live erleben, dass wir in den Bau- und Ausbauberufen jeden Tag nachhaltig unterwegs sind.“ (JA)

Mit diesem Preis kann ich planen. Und ich kann ihn wahrscheinlich weitergeben. Hermann Strathmann, Unternehmer

Die Grundversorgung gebe es fĂŒr Betriebe mit einem Verbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Allen anderen stĂŒnde die Ersatzversorgung offen. Allerdings seien die Preise in beiden Varianten nicht verhandelbar. „In der Grundversorgung kann der Anbieter den Preis monatlich neu kalkulieren und anpassen. DafĂŒr können die Kunden jederzeit kĂŒndigen.“ In der Ersatzversorgung gelte der festgelegte Preis zwar dauerhaft. Doch nach drei Monaten ende der Anspruch auf Ersatzversorgung. In der Zeit „muss der GeschĂ€ftskunde eine andere Alternative finden – aber das sollte möglich sein“, betont Ahlers. Hermann Strathmann traf die Entscheidung im August: „Das Risiko weiterer Preiserhöhungen wollte ich nicht eingehen“, berichtet der Unternehmer. „Mit diesem Preis kann ich planen. Und ich kann ihn wahrscheinlich an meine Kunden weitergeben, die auch Planungssicherheit wollen.“ JÖRG WIEBKING W

Gaspreisbremse „schnell umsetzen“ Das Handwerk begrĂŒĂŸt die PlĂ€ne fĂŒr eine Gaspreisbremse, sieht aber noch viele Fragezeichen. Als „ein gutes Signal“ hat Hans Peter Wollseifer die erste AnkĂŒndigung der Bundesregierung fĂŒr eine Gaspreisbremse Ende September bezeichnet. Das Handwerk habe eine solche „Preisbremse“ schon Wochen zuvor vorgeschlagen, betonte der ZDHPrĂ€sident in einem Statement kurz vor Redaktionsschluss. Jetzt komme es „vor allem auf die konkrete und schnelle Umsetzung“ an“. „Hier sehen wir aktuell noch viele Fragezeichen“, betont Wollseifer. Zudem mĂŒsse klar sein, dass energieintensive Betriebe „weiter dringend gezielte und direkte HĂ€rtefallhilfen brauchen“, um Insolvenzen zu verhindern. Neben einer Strompreisbremse fĂŒr den „Basisverbrauch“ von KMU hatte die Regierung PlĂ€ne fĂŒr eine Gaspreisbremse vorgestellt. Details zur Gaspreisbremse soll eine Expertenkommission bis Mitte Oktober

ausarbeiten, allerdings anhand von „Leitlinien“ der Regierung: ɓ Sie solle die Preise „zumindest fĂŒr einen Teil des Verbrauchs“ „auf ein Niveau“ bringen, „welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schĂŒtzt“. ɓ Sie solle „Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs“ enthalten. ɓ Geplant ist eine zeitliche Befristung mit der Möglichkeit einer VerlĂ€ngerung. ɓ Zudem solle die Gaspreisbremse „handhabbar“ und „zeitlich schnell umzusetzen“ sein. Zudem sollen Unternehmen, „die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden“, LiquiditĂ€ts- und Eigenkapitalhilfen zur VerfĂŒgung stehen. Auch eine „Regelung fĂŒr HĂ€rtefĂ€lle“ will die Regierung schaffen. (JW)


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