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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg
128. Jahrgang | Nr. 09 | 15. September 2023
Für Ihr Handwerk bieten wir traditionelle und digitale Lösungen!
Sie betreten jetzt auch die Baustellen im Handwerk. Malermeister Robert Sachs hat mit einem Roboter gearbeitet. Wer ist wann schneller?
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Kettenschenkung So vermachen Sie Enkeln einen Teil Ihres Vermögens steuerfrei und erhöhen den Freibetrag Seite 2
Fotos: Robert Sachs, Youtube (Conbotics)
Roboter beeindruckt Meister ann immer Robert Sachs etwas entdeckt, das die Arbeit auf der Baustelle vereinfachen kann, wird der Malermeister hellhörig. Diese Neugier hat dem vierköpfigen Team sein Handwerk schon in vielen Bereichen vereinfacht. Drei Beispiele: ɓ Daten für seine Aufmaße ermittelt der Malermeister per Lasermessung. ɓ Beim Verkleben von Malervlies helfen Abrollgerät mit Meterzähler und eine spezielle Akku-Schere. ɓ Und auch beim Beschichten setzt der Meister vorzugsweise moderne Technologie statt Pinsel und Farbrolle ein.
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Chance oder Risiko?
Foto: Werbeagentur Wieprich
Viele Bewerbungen aus Marokko, Vietnam und anderen Ländern erreichen das Handwerk Seite 3
Ist begeistert vom neuen Arbeitstier: Robert Sachs will sich mit ihm an größere Aufträge wagen.
Das Leben einfacher machen
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„Ich versuche, sinnvoll in die Vereinfachung unserer Arbeit zu investieren, weil es uns das Leben einfach leichter macht“, sagt der 36-jährige Unternehmer, der 80 Prozent seiner Arbeitszeit selbst auf der Baustelle verbringt. Die potenziell größte Vereinfachung für sein Gewerk konnte der Unternehmer erstmals im Herbst 2022 in einem Projekt einsetzen: einen Roboter, der eigenständig beschichtet – zum Beispiel Wände mit Wandfarbe. „Das war der erste Testlauf unter realen Bedingungen und das Ergebnis hat sehr überzeugt“, sagt Sachs. Der Einsatz habe auf einer echten Baustelle unter realen Bedingungen stattgefunden. Die zu beschichtende Fläche: 40 Quadratmeter. Und das war nicht der letzte Test. Inzwischen ist der Malermeister selbst einmal gegen den Roboter angetreten. Bei kleinen Flächen habe der Maler in Sachen Geschwindigkeit noch die Nase vorn. Sobald mehrere Räume oder größere Flächen zu machen seien, wäre der Roboter schneller. „Im Test hat er denselben Job noch präziser erledigt und dadurch 20 Prozent weniger Material verbraucht als ich“, sagt Sachs. „Und er kann einfach ohne Pausen durcharbeiten.“ Der Kontakt zu den Erfindern des Roboters, dem Berliner Start-up Conbotics, geht zurück auf das Jahr 2020. „Conbotics schrieb mich an, ob ich sie mit einigen Details zu den technischen Abläufen meines Handwerks unterstützen kann“, erinnert sich der Berliner Unternehmer. Sachs half und es entwickelte sich ein kooperatives
Die Basis: Airless-Spritzen Hilfreich war bei der Anbahnung der Kooperation, dass der Malermeister bereits eine Technik einsetzt, der sich auch der Maler-Roboter bedienen sollte: das Airless-Spritzverfahren. Bei diesem Verfahren wird die Wandfarbe oder ein Lack unter hohem Druck luftlos sehr fein zerstäubt und so per Spritzpistole auf die Oberfläche aufgetragen. „Damit schafft man viel mehr Flächenleistung als mit der Hand und erzielt weit bessere Oberflächenergebnisse“, sagt Sachs. „Die Lackierung einer Altbautür, die konventionell eine Stunde dauern würde, habe ich mit einem Airless-Gerät in wenigen Minuten abgeschlossen.“ Der Roboter kann dieses Verfahren aus Sicht des Malermeisters künftig auf die nächste Stufe bringen – und zugleich ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen Fachkräftemangel sein. Denn er könne Arbeit erledigen, die im Grunde niemand gerne mache. Zwar sei Airless-Spritzen bereits eine große Arbeitserleichterung im Vergleich zum Streichen von Hand. „Trotzdem macht es wenig Spaß, den ganzen Tag im Vollschutzanzug mit FFP2-Maske im Farbnebel zu stehen, während einem die Arme müde werden“, gibt der Handwerker zu bedenken. Während die Maschine also Wände, Decken, Böden oder Fassaden beschichtet, könnten er und sein Team sich auf andere Arbeiten konzentrieren.
Foto: Melanie Kahle
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Der Roboter könnte ein Werkzeug gegen Fachkräftemangel sein. Robert Sachs, Unternehmer
Besonders gründlich müssten beim Robotereinsatz etwa Vorarbeiten wie die Untergrundvorbereitung erledigt werden. „Zudem muss alles sehr sauber abgedeckt sein“, sagt Sachs. „Der Roboter nimmt keine Rücksicht, wenn versehentlich etwas offen liegt, das keine Farbe abbekommen soll.“ Große Ausschnitte wie Fenster und Türen könne der Roboter allerdings automatisch aussparen, dafür müssten sie nur in den Plänen enthalten sein, mit denen die Maschine gefüttert wird. Für den Handwerksunternehmer, der bereits Lasermessung und 3D-Aufmaße nutzt, ist das keine Herausforderung. Stimmt die technologische Basis, sei auch die Einrichtung des Roboters vor dem Beginn des Jobs einfach: Erst übermittelt man dem Roboter einen digitalen Plan des Raumes, dann fährt man ihn grob an die Wand heran. „Den Rest macht er alleine“, erzählt der Malermeister. Für seinen Betrieb sieht Sachs in der Technologie noch einen weiteren großen Vorteil: „Mit so einem Roboter kann ich mich an größere Aufträge wagen, wo sehr viel Fläche gespritzt werden muss“, erzählt der Meister. „Da könnte man sogar im Schichtdienst arbeiten“, sagt Sachs. Die Markteinführung für den Maler-Roboter ist für 2024 geplant. Und für Robert Sachs steht schon fest: Wenn der Preis stimmt, will er ein paar Projekte mit der Maschine machen. DENNY GILLE W Infotext: https://youtu.be/YJpRToKnUzk
Fristlose Kündigung für Sprung in den Rhein? Feier auf dem Partyschiff: Doch dann geht ein Mitarbeiter baden. Der Betrieb kündigt ihm. Darf er das?
Hier könnte Ihr Name stehen.
E-Mail: vertrieb@schluetersche.de
Der Arbeitsschwerpunkt verschiebt sich.
Verhältnis zwischen dem Handwerker und dem Forschungs-Start-up.
Dachsanierung mit Hindernissen Strom vom eigenen Dach – genau das wünschte sich ein Kunde von Dachdeckermeister HansJürgen Kahle. Nach knapp drei Jahren ist der Wunsch in Erfüllung gegangen: Allerdings hat er keine aufgeständerte Photovoltaikanlage. „Ursprünglich hatte die Stadt nur auf der Nordostseite des Dachs Solarmodule erlaubt“, berichtet der Meister. Unsinn, befand der Kunde und suchte nach einer Alternative. Kahle fand sie: Solardachziegel. Erst schwarze, dann rote. „Dafür gab die Stadt schließlich grünes Licht“, so der Meister. Anfang 2023 hat er mit seinem Team das knapp 230 Quadratmeter große Dach saniert und der Kunde freut sich über grünen Strom. (AML)
Der Fall: Ein Betrieb veranstaltet eine Firmenfeier auf einem Schiff am Kölner Rheinufer. Es geht nachmittags los. Dank der guten Stimmung zieht sich die Feier bis in die Abendstunden. Gegen 22 Uhr kippt die Stimmung: Ein Mitarbeiter geht von Bord, zieht sich am Ufer bis auf die Unterhose aus und springt ins Wasser. Er schwimmt um das Schiff und geht dann über das Partydeck an den Gästen vorbei und zum Ausgang. Kurz darauf stellen ihn die Chefs zur Rede. Er habe nur Spaß haben wollen, erklärt der Mitarbeiter. Die Verantwortlichen bewerten den Vorfall anders: Der Mann habe mit seinem Verhalten den Betriebsfrieden massiv gestört. Zudem habe er sich und andere „erheblichen Gefahren ausgesetzt“. Drei Tage nach der Feier stellt der Betrieb dem Mitarbeiter die fristlose Kündigung aus, doch der klagt. Das Urteil: Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf kassiert der
Betrieb eine Niederlage. Der Mitarbeiter habe mit seinem Verhalten zwar eine Pflichtverletzung begangen, so die Richter. Er habe sich aufgrund der Strömungen und des Schiffsverkehrs potenziell in Lebensgefahr gebracht. Somit habe er potenziell auch andere gefährdet, sofern sie ihn aus dem Wasser hätten retten müssen. Trotzdem scheiterte die Kündigung, weil in diesem Fall eine vorherige Abmahnung fehlte. Sie sei hier nicht „entbehrlich, sondern das richtige und vorrangige Mittel als Reaktion auf die Pflichtverletzung“, so das LAG. Der Betrieb erklärte sich im Verfahren bereit, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Im Gegenzug akzeptierte der Mitarbeiter eine Abmahnung sowie einen Eintrag in seine Personalakte. (AML) LAG Düsseldorf: Urteil vom 18. Juli 2023, Az. 3 Sa 211/23