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Norddeutsches Handwerk 08/2024

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Den Wohnungsbau günstiger und unbürokratischer machen soll das Gebäudetyp-E-Gesetz – indem Regeln wegfallen dürfen. Doch die Sache hat einen großen Haken.

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Echte Rechnung oder Fake? Wie Sie Datensätze von E-Rechnungen auslesen und Fake-Rechnungen sicher erkennen können. Seite 2

Erste Zwischenbilanz zeigt, was gut läuft und welche Herausforderungen es gibt. Seite 8

teigende Baupreise in Kombination mit höheren Zinsen für Kredite. Das ist Gift für die Auftragsentwicklung am Bau. „Der Neubausektor ist weitgehend tot“, beobachtet Ulrich Schonlau, Kreishandwerksmeister in Northeim und Chef des Bauunternehmens Schonlau. Sein 38 Mitarbeiter starker Betrieb ist mit gut einem Drittel der Belegschaft auf Wohnobjekte ausgerichtet. Er fängt die Entwicklung am Bau zurzeit mit anderen Leistungen ab. „Aktuell machen wir vor allem Sanierungen“, berichtet Schonlau. Die Auftragssituation, die das Bauunternehmen in seiner Region erlebt, steht exemplarisch für den gesamten Wohnungsbausektor in Deutschland. Von einer „Wohnungsbaukrise“ spricht der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Ein Vorstoß, den Wohnungsbau günstiger zu machen und so zu beleben, kommt aktuell in Form eines Gesetzesentwurfs vom Bundesjustizministerium. Der Plan: Einfacher bauen, indem auf Komfort-Standards verzichtet werden darf. Das sieht der Entwurf des sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetzes – „E“ für einfach – vor. Doch es gibt einen großen Haken: Es soll nur für Verträge zwischen „fachkundigen Unternehmern“ gelten.

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Freiwillige DIN-Normen

Was sie können und wem sie nutzen, erklärt ein unabhängiger Versicherungsberater. Seite 10

Derzeit muss beim Bauen eine Vielzahl von DIN-Normen eingehalten werden, die für Gebäudesicherheit und Wohngesundheit keine Relevanz haben. Zwar gilt: „Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig“, wie das Deutsche Institut für Normung schreibt. Die Praxis sieht aber anders aus. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland geht davon aus, dass die DIN-Normen die sogenannten anerkannten Regeln der Technik abbilden. Also einen Baustandard der gängigen Praxis darstellen. Nur wer nach diesen Regeln baut, liefert ein mangelfreies Werk ab. Wer das nicht tut, zieht im Rechtsstreit den Kürzeren. Wollen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach geltendem Recht auf einen Bau einigen, der von diesem Standard abweicht, müssen Auftragnehmer umfangreiche Aufklärungspflichten erfüllen. „Für den Auftragnehmer birgt das selbst bei größter Sorgfalt ein enormes juristisches Risiko“, sagt Carsten Woll, Leiter

Fotos: Pink-Chocolate | Gille, erstellt mit KI Midjourney

Mit Gebäudetyp E zum Ziel?

KMU im Fokus von Cyberkriminalität. Wie gut ist Ihr Betrieb vorbereitet?

S

Selbstständig und schwanger

Foto: Niclas Flenter

Immer noch kein Anspruch auf Mutterschutz. Wie vier Unternehmerinnen damit umgehen. Seite 3

Wenn der Ex-Inhaber bleibt Gute Kommunikation hilft, für Klarheit zu sorgen. Diese Erfahrung hat Johanna Czech gemacht. Seite 5

Pilotprojekt Vier-Tage-Woche

Energiegeladen durchstarten Solarcamp vermittelte Wissen in Theorie und Praxis. Seite 15

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Können Neubaupläne künftig schneller in die Realität umgesetzt werden? Der Gebäudetyp E soll es durch weniger Regularien ermöglichen.

Gute Idee mit geringer Anwendbarkeit Das neue Gesetz soll über Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch einen rechtssicheren Weg schaffen, damit Vertragspartner von Normen, die nur dem Komfort, aber nicht der Sicherheit dienen, abweichen können und das Werk dennoch als mangelfrei gilt. „Die Grundidee, über einen Gebäudetyp E eine Möglichkeit zu schaffen, rechtssicher günstigere Gebäude zu realisieren und so den Wohnungsbau zu beleben, ist natürlich absolut begrüßenswert“, betont Carsten Woll. Der Rechtsanwalt fürchtet allerdings, dass das Gesetz in der Praxis kaum eine positive Wirkung entfalten wird. Gründe dafür gibt es mehrere. Der wichtigste: Das Gesetz beschränkt sich mit der nicht näher definierten Gruppe der „fachkundigen Unternehmer“ ausschließlich auf gewerbliche Vertragspartner, die über ausreichende Kenntnisse beim Bauen verfügen. „Die bilden im Bau mit Abstand die kleinste Gruppe von Auftraggebern. Weder private Auftraggeber noch die öffentliche Hand können den Gebäudetyp E nutzen, um günstiger bauen zu lassen“, sagt Woll. So setzt auch Ulrich Schonlau keine große Hoffnung in das Gesetzesvorhaben. „Es sind ja

Foto: Keno Claassen

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Andere Umsetzung notwendig

Glaubt nicht an positive Effekte durch den aktuellen Gesetzesentwurf für sein Bauunternehmen: Ulrich Schonlau.

Damit ein Gebäudetyp E spürbare Auswirkung auf den Wohnungsbau hat, ist nach Meinung des BVN-Rechtsexperten eine andere gesetzliche Implementierung notwendig. „Aus unserer Sicht sollten die erlaubten Abweichungen von den DIN-Normen als Kriterienkatalog Gebäudetyp E in die Musterbauordnung des Bundes aufgenommen werden“, sagt Woll. So könnten sie von den Ländern in den Landesbauordnungen übernommen werden. „Zusätzlich ist im Werkvertragsrecht festzulegen, dass bei einer Bauausführung nach dem Kriterienkatalog Gebäudetyp E kein Mangel vorliegt. Gewerbliche oder private Auftraggeber könnten dann schlicht ankreuzen, auf welchen Komfort sie zugunsten geringerer Kosten verzichten“, erklärt der Rechtsanwalt. DENNY GILLE W

Auftragsflut: Zuschüsse zur Energieberatung sinken Mehr als 80.000 Anträge waren zu viel. Seit Anfang August gelten gekürzte Fördersätze.

Hier könnte Ihr Name stehen.

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nicht nur Einfamilienhäuser ausgenommen. Auch wenn ich ein Mehrfamilienhaus für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bauen will, greift der Gebäudetyp E nicht“, sagt er. Woll bestätigt das: „Auch wenn mehrere Eigentümer einen Bauträger beauftragen, bleiben sie die Auftraggeber und sind damit von den geplanten Erleichterungen ausgeschlossen.“

der Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN).

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg

128. Jahrgang | Nr. 8 | 21. August 2024

Ein Stück Geschichte erhalten Dieses zweiflüglige Tor aus dem 19. Jahrhundert hat der Restaurator im Metallbauerhandwerk, Keno Claassen, aufbereitet. Es gehört zur Anlage am Glockenturm der Kirche in Roggenstede. Über 100 Stunden Arbeit hat Claassen in sein Prüfungsstück investiert. Dafür forschte er in Bibliotheken und Archiven. „Die Geschichte des Metallstücks macht es wertvoll. Sei es noch so unscheinbar“, sagt der Inhaber der Schmiede Eysenwerk. Bei dem Tor wurde Puddeleisen verwendet und in einem mühsamen Verfahren immer wieder per Hand umgerührt. Die fehlenden Zierspitzen hat Claassen im alten Sandgussverfahren in Bronze gegossen. (WF)

Mehr als 83.000 Anträge auf Förderung einer Energieberatung für Gebäude gingen im ersten Halbjahr 2024 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein, 80.000 davon für private Wohnhäuser. Nun wird das Geld knapp: Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage sei eine Anpassung unerlässlich, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit und kürzt die Fördersätze. Ab sofort beträgt der Zuschuss statt bisher 80 Prozent nur noch 50 Prozent des Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung werden um die Hälfte auf maximal 850 Euro reduziert. So könnten auch in Zukunft möglichst viele Interessenten berücksichtigt werden, argumentiert das Ministerium. Die geförderten Energieberatungen und die dabei erstellten individuellen

Sanierungsfahrpläne (ISFP) sind für Hausbesitzer wichtig. Wer einen ISFP vorlegt, der mithilfe einer geförderten Energieberatung erstellt wurde, erhält höhere Zuschüsse, wenn tatsächlich Fenster ausgetauscht oder die Außenwände gedämmt werden. Schornsteinfegermeister Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, kritisiert vor allem die kurzfristige Umsetzung der Kürzung: „Sowohl Energieberatende als auch Verbraucher können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können“, bemängelt er. Stattdessen hätten Gelder umverteilt und die Förderung zum kommenden Jahr reformiert werden können. „Damit hätten alle Beteiligten genug Zeit, sich darauf einzustellen, und die Mittel kämen mehr Bürgern zugute“, so Bolln. (KW)


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