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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg
Feines Gespür für Fahrzeuge
Foto: Martina Jahn
128. Jahrgang | Nr. 5 | 15. Mai 2024
Für Ihr Handwerk bieten wir traditionelle und digitale Lösungen!
Lackieren und restaurieren – mit ihren Hobbys haben sich Elena und Manuel Pape einen Traum erfüllt.
signal-iduna.de/handwerk
Diesen Traum lebt das Paar seit mehr als sechs Jahren in der Lackiererei Feinschliff in Uslar. Die Fahrzeuglackierermeisterin und der Feinwerkmechanikermeister arbeiten alte Fahrzeuge auf oder reparieren Lack- und Unfallschäden. Ihre größte Leidenschaft gilt dem Motorsport. Die Meister sind nicht selten zu Besuch auf den Rennstrecken des Landes und treffen dort ihre Kunden. Für sie plant und konstruiert Manuel Pape die Fahrzeuge. Wenn es um die Optik der Autos geht, kommt Elena Pape ins Spiel. Die Lackierermeisterin ist eine von wenigen in Deutschland, die sich auf den Autorennsport spezialisiert hat. Ihre Vorbildfunktion spiegelt sich auch in ihrem Engagement in der Ausbildung wider. Mehr über „Feinschliff“ auf Seite 16. (JA)
Je nach Einkommen Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit von freiwillig versicherten Selbstständigen Seite 2
IdeenExpo
Foto: Privat
Im Juni lockt die IdeenExpo nach Hannover. Es warten spannende Berufe zum Ausprobieren. Seite 4
„Das ist in 6 Monaten machbar“
Reichweite steigern BC Bieder Haustechnik in Westerstede punktet bei Instagram mit Reels und Storybeiträgen. Seite 7
Die E-Rechnung wird für Betriebe bald Pflicht. Bei diesem Hildesheimer Bauunternehmen laufen die Vorbereitungen schon. Wie geht der Betrieb vor?
Online Bewerber finden So räumen Sie Hürden auf Ihrer Webseite aus dem Weg, damit Bewerber finden, was sie suchen. Seite 9
igitalisierung ist kein Sprint, sondern ein Marathon“, sagt Sabrina Gerlof, Digitalisierungsbeauftragte beim Baugeschäft Wolf in Hildesheim. Doch die 39-Jährige ist davon überzeugt, dass sich der Rechnungsein- und -ausgang innerhalb von drei bis sechs Monaten auf die elektronische Rechnung umstellen lässt.
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Software as a Service Kaufen oder mieten bei der Softwareanschaffung? Welche Variante ist für Betriebe besser? Seite 10
Zukunft für alle gestalten
Was ändert sich 2025
Meisterfeier der Handwerkskammer würdigt 552 neue Kräfte. Seite 14
Der Baubetrieb steckt mitten in einem Transformationsprozess: „Wir digitalisieren gerade unsere gesamten Abläufe. Dazu gehört auch, dass wir ab dem 1. Juni 2024 nur noch elektronische Rechnungen verschicken werden“, berichtet Gerlof. Sie weiß, dass der Betrieb damit schon im Sommer für die Pflichten gerüstet sein wird, die bald auf Unternehmen zukommen. Ab 2025 müssen Betriebe in der Lage sein, E-Rechnungen von gewerblichen Auftragnehmern zu empfangen und spätestens ab 2028 müssen Betriebe auch solche Rechnungen an Gewerbekunden verschicken (mehr dazu auf Seite 3). Das Baugeschäft Wolf beschränkt sich nicht darauf, nur die Pflichtanforderungen bei der E-Rech-
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nung zu erfüllen. „Ich will meinen Betrieb zukunftsfähig aufstellen“, sagt Betriebsinhaber Christoph Wilkending. Im Herbst 2023 habe er daher mit der Unterstützung von Gerlof angefangen, eine Digitalstrategie für den Baubetrieb zu entwickeln. Nach einer ersten Bestandsaufnahme setzten sich Gerlof und Wilkending mit dem Steuerberater zusammen: Bis November 2023 seien zwischen Steuerbüro und Baubetrieb regelmäßig Aktenordner hin und her gependelt: „Effektiv war das nicht“, betont Gerlof. „Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass wir künftig über eine Plattform zusammenarbeiten“, sagt sie. Letztendlich sei die Wahl auf „Unternehmen online“ von der Datev gefallen. „Zunächst haben wir die Software getestet und zum Jahreswechsel komplett umgestellt“, erläutert die 39-Jährige. Im Betrieb hat sich seither viel verändert: „Seit Januar arbeiten wir komplett papierlos und haben unsere Ablage in der Cloud“, betont sie. Bei der Umstellung habe der IT-Dienstleister des Betriebs geholfen. Nun steht der nächste Meilenstein im Digitalisierungsprozess an: die Umstellung auf die E-Rechnung.
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Foto: Alexander Schölkopf
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Christoph Wilkending, Geschäftsführer des Baugeschäfts Wolf
EU-Lieferkettengesetz: Folgen für das Handwerk? Die neue Richtlinie für Großunternehmen wird am Handwerk nicht spurlos vorbeigehen, fürchten Verbände.
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Ich will meinen Betrieb zukunftsfähig aufstellen.“
Dafür gibt es zwei etablierte Formate: XRechnung und ZUGFeRD. „Wir haben uns für eine Softwarelösung entschieden, die E-Rechnungen in beiden Formaten verarbeiten kann“, sagt Gerlof. Künftig wolle der Betrieb allerdings bevorzugt Rechnungen im ZUGFeRD-Format versenden: „Anders als bei XRechnungen besteht das ZUGFeRD-Format nicht nur in einem strukturierten Datensatz. Es gibt auch eine Visualisierung als PDF-Datei“, erläutert die Digital-Expertin. Die ersten E-Rechnungen sollen schon im Sommer rausgehen. Doch was ist, wenn die Gewerbekunden noch keine Rechnungen im ZUGFeRD-Format empfangen können? „Das ist nicht schlimm“, meint Gerlof. „Sie sehen dann nur die PDF-Datei und können die strukturierten Daten der E-Rechnung nicht auslesen.“ Bislang liegt das Baugeschäft Wolf gut im Zeitplan. Doch Gerlof weiß auch, dass noch Arbeit vor ihr liegt. Zum einen müssten die Mitarbeitenden im Büro geschult werden. Zum anderen gelte es, die neuen Prozesse noch schriftlich festzuhalten, damit die GoBD-Verfahrensdokumentation entsprechend angepasst werden könne. ANNA-MAJA LEUPOLD W
Fast 200 Jahre altes Instrument restauriert Das Kornett war stark deformiert und nicht mehr spielbar, als Blasinstrumentenbauer Alexander Schölkopf es zum ersten Mal in den Händen hielt. „Ein Sammler hat mich deshalb mit der Instandsetzung beauftragt“, berichtet der Meister, der einen Betrieb in Magdeburg führt. Die Herausforderung: „Ich sollte nur Originalteile verwenden und kein Teil austauschen, da das Instrument von 1835 ist“, berichtet Schölkopf. Mithilfe von Öl, Kriechöl und Erwärmen sei es gelungen, die drei festen Ventilzüge, die Ventilkoben sowie den Stimmzug behutsam zu lösen. „Dadurch ist das Kornett wieder spielbar“, freut sich der Meister. Zudem habe er es geschafft, die Deformierungen zu beheben. Und insgesamt dafür etwa zwei Arbeitstage benötigt. (AML)
Ende April hat das EU-Parlament sein Lieferkettengesetz verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass Großunternehmen etwa Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltverschmutzung entlang einer weltweiten Wertschöpfungskette ausschließen. Für Handwerksbetriebe wird das Gesetz nicht direkt gelten. Doch es gibt einen großen Haken: Als vor- oder nachgelagerte Ausführungspartner in der Wertschöpfungskette von Großunternehmen dürfte eine unverhältnismäßig große Bürokratiebelastung auf kleine Unternehmen zukommen, fürchten Handwerks- und Bauverbände. So urteilt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks: „Das EU-Lieferkettengesetz ist unausgereift und birgt massive Risiken für die regional tätigen Handwerksbetriebe.“ Die neuen Nachweispflichten werden
schrittweise abhängig von Mitarbeiterzahl und Umsatz eingeführt: 2027 für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern, im Jahr darauf ab 3.000 und 2029 ab 1.000 Beschäftigten.
„Druck nicht durchreichen“ Bis der EU-Beschluss in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sind noch zwei Jahre Zeit. „Aufgabe der Verbände wird es nun sein, auf die Bundespolitik einzuwirken, damit bei Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht möglichst verhindert wird, dass Großunternehmen den Dokumentationsdruck einfach an die kleinen Betriebe durchreichen“, sagt Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Denn genau das sei laut ZDH leider beim deutschen Lieferkettengesetz passiert, das Anfang letzten Jahres in Kraft trat. (DEG) W