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Norddeutsches Handwerk 5/2023

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg

128. Jahrgang | Nr. 05 | 15. Mai 2023

Wer die Vier-Tage-Woche eingeführt hat, ist vom neuen Konzept überzeugt. Das hat gute Gründe.

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Foto: Privat

Ein Modell für alle Betriebe? er Handwerker-Freitag mit Feierabend kurz nach dem Mittag war nicht mehr wirtschaftlich. Ein guter Anlass für ein Umdenken – und die Einführung der VierTage-Woche bei der Bruns MSR-Technik in Haselünne. Das Zwischenfazit nach vier Jahren: „Das Modell ist noch immer erfolgreich“, sagt Marco Bruns, der mit seinem Vater den Betrieb führt. Der größte Gewinn sei die Einsparung von Fahrzeit und Fahrtkosten. Und die Außenwirkung: „Bei Bewerbern kommt der freie Freitag extrem gut an“, betont der Junior-Chef.

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Nur scheinselbstständig? Worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit Subunternehmern zusammenarbeiten. Seite 2

„Die Kunden stört es nicht“ Dass so viele Kollegen für ihre Fahrten nichts berechnen, kann Florian Weimer nicht nachvollziehen. Seite 3

Freier Freitag: Mut zur Veränderung

Quereinsteiger aufnehmen Wer es richtig anpackt, profitiert doppelt. Heizungsbaumeisterin Vanessa Gluth weiß, warum. Seite 5

Handwerker sind glücklich Laut einer Umfrage schafft Handwerk Glück. Warum ? Das erklärt eine forschende Tischlerin. Seite 8

Risiken mindern Was tun, wenn Partner in die Insolvenz rutschen? So sichern Sie sich ab! Seite 10

Meisterfeier in Oldenburg Mehr als 400 neue Meisterinnen und Meister auf der Bühne. Seite 14

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Krankenstand geht gegen null Der überraschendste Effekt für den Autor war die Entwicklung des Krankenstandes. „Durch das Mehr

Zieht nach vier Jahren mit der Vier-Tage-Woche eine positive Bilanz: Marco Bruns (re.), Inhaber der Bruns MSR-Technik, im Gespräch mit seinem Mitarbeiter Stefan Peterberns.

an Freizeit sind Arbeitnehmer erholter, zufriedener und motivierter. Sie sind gesünder und das wirkt sich auf ihre Arbeitskraft und die Arbeitsleistung aus“, sagt er. Folge: Die Mehrzahl der Firmen berichtet von wenigen bis gar keinen Krankentagen in der Belegschaft. In vielen Betrieben seien zudem die Umsätze gestiegen – auch mit einer geringeren Anzahl an aktiven Geschäftstagen. „Die Mitarbeitenden sind dankbar für die drei Tage Freizeit und nutzen sie zu ihrem Vorteil: Sie verbringen sie mit Familie und Freunden, gehen Hobbys nach, erledigen Termine oder investieren sie in ein Ehrenamt“, fand Gaedt heraus.

Das Team trägt die Veränderungen mit Wichtig ist laut Gaedt, die Mitarbeitenden in den Veränderungsprozess mit einzubinden. „Sie brauchen Informationen, Mitspracherecht und Raum für Fragen“, sagt der Buchautor. Er fand heraus, dass viele Unternehmen mit einer Testphase der VierTage-Woche starten und das Modell immer wieder an ihre Bedürfnisse anpassen. Das komme gut bei den Mitarbeitenden an. Die Zufriedenheit im Team und den Anstieg der Produktivität nehmen Hand-

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Foto: Theresa von Bodelschwingh

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Flexibler, produktiver, zufriedener

Durch das Mehr an Freizeit sind Arbeitnehmer erholter, zufriedener und motivierter. Martin Gaedt, Autor

Auch Unternehmer Marco Bruns hat gemerkt, dass seine Flexibilität positives Feedback auslöst. Arbeiteten vor zwei Jahren noch alle Handwerker von montags bis donnerstags, dürfen sie nun zwischen einer Vier- oder einer Fünf-Tage-Woche wählen. So signalisiere er den Mitarbeitenden, dass er ihre Wünsche ernst nimmt, und bringt ihnen Wertschätzung entgegen. „Ich bin bereit, immer wieder nachzujustieren und nehme Anregungen aus dem Team gerne an“, sagt der 29-Jährige. Das Ergebnis: „Die Stimmung ist super, alle haben Lust, bei uns zu arbeiten, und packen mit an“, resümiert Bruns. Der Krankenstand sei konstant niedrig – und geht seit Langem gegen null. Der Unternehmer ist überzeugt davon, dass die Vier-Tage-Woche der Grund dafür ist. „Davon profitieren wir alle und können ganz anders wirtschaften, wenn das Team fast immer vollzählig ist,“ stellt Bruns klar. MARTINA JAHN W

Kein Verbraucherbauvertrag für einzelne Gewerke Wann liegt nach neuem Bauvertragsrecht ein Verbraucherbauvertrag vor? Der BGH hat diese Frage beantwortet.

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werker seiner Erfahrung nach zum Anlass, weitere Prozesse zu verändern: Mitarbeitende bekommen beispielsweise Diensthandys, damit sie außerhalb der Arbeitszeit nicht gestört werden.

Foto: Viktor Strasse

Foto: Franz Fender

Für die Vier-Tage-Woche als Vollzeit-Modell plädiert auch Martin Gaedt in seinem Buch „4-Tage-Woche“. Er will Unternehmen motivieren, ihr Arbeitszeitmodell zu überdenken und nicht unbedingt am unrentablen Freitag festzuhalten. Welche Voraussetzungen brauchen Betriebe vor der Umstellung der Arbeitszeiten? „Es ist vor allem die Bereitschaft, Strukturen zu hinterfragen und gewohnte Abläufe zu verändern. In vielen Fällen werden Prozesse vorab durchleuchtet und manchmal komplett auf den Kopf gestellt“, sagt Gaedt. Das habe seine Analyse der 151 Praxis-Beispiele ergeben – davon 75 aus dem Handwerk. Er stellt sie alle in seinem Buch vor. Anhand dieser Beispiele könnten Unternehmer prüfen, ob eines der zahlreichen Modellvarianten zu ihnen passt. Aus seinen Recherchen nennt er diese Vorteile der Vier-Tage-Woche: ɓ es bewerben sich wieder Azubis, ɓ der Stamm an Mitarbeitenden verjüngt sich, ɓ die Fluktuation reduziert sich ɓ die Motivation und die Stimmung im Team verbessern sich, ɓ die Produktivität steigt, ɓ Zeit- und Kosten werden erheblich gespart (Wartungskosten, Energiekosten, Tankkosten), Mengen an CO₂ eingespart und das Klima wird geschont, ɓ die Kundenzielgruppe wächst oder verändert sich, es kommen mehr Aufträge rein. Dass die Ursache für die Einführung einer Vier-TageWoche für fast alle Betriebe die höhere Attraktivität für Bewerber gewesen sei, betont Gaedt gleichermaßen. Es gehe aber auch um Mitarbeiterbindung und viele weitere positive Nebeneffekte.

Die Idee kam beim Zwiebelschneiden Zwiebelschalen – so heißt die neue Kollektion von Theresa von Bodelschwingh. Die Idee dazu kam der gelernten Tischlerin beim Kochen, als sie eine Zwiebel halbierte und das Gemüse genauer betrachtete. Die Kollektion besteht aus drei Schalen in verschiedenen Größen, sodass sie sich platzsparend „im Zwiebel-Look“ verstauen lassen. Bodelschwingh hat die Schalen aus lichtdurchlässigem Montblanc-Porzellan gefertigt. Dafür hat die Unternehmerin, die Produktdesign an der Handwerkskammer Münster studiert hat, drei Gipsformen erstellt. Anschließend hat sie die Schalen gegossen, gebrannt und glasiert. Sie eignen sich, um darin kleine Snacks wie Oliven, Nüsse oder Süßigkeiten zu servieren. (AML)

Der Fall: Im Rahmen eines Neubaus vergibt ein Ehepaar Aufträge an verschiedene Firmen. Den Auftrag für die Putzarbeiten erhält ein Betrieb. Nach Ausführung der Arbeiten stellt der Chef eine Abschlagsrechnung in Höhe von rund 30.000 Euro. Doch das Paar überweist nur zwei Drittel der geforderten Summe und rügt Baumängel. Daraufhin verlangt der Unternehmer den restlichen Werklohn und setzt dem Ehepaar eine Frist. Als die verstreicht, fordert der Handwerker die Bauhandwerkersicherung nach § 650 f Abs. 1 Satz 1 BGB. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entscheidet, dass die Firma keinen Anspruch darauf hat. Begründung: Es handle sich hier um einen Verbraucherbauvertrag. Zum Schutz der Verbraucher sei somit die Bauhandwerkersicherung ausgeschlossen. Allerdings ließen die Richter die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Das Urteil: Die Bestimmungen zu Verbraucherbauverträgen gelten nicht für Verträge, die lediglich Leistungen eines Gewerks im Rahmen eines Neubaus betreffen, lautet das BGH-Urteil. Sie stützen sich auf den Wortlaut des § 650 i Abs. 1 Fall 1 BGB. Voraussetzungen für einen Verbraucherbauvertrag sind nach dieser Definition: 1 Es handelt sich um einen Vertrag, den Bauunternehmer mit einem Verbraucher schließen. 2 Der Unternehmer verpflichtet sich damit zum Bau eines neuen Gebäudes. Für einen Verbraucherbauvertrag reiche es daher nicht aus, wenn sich Unternehmer nur dazu verpflichten, ein einzelnes Gewerk im Rahmen eines Neubaus zu erbringen. (AML) BGH: Urteil vom 16. März 2023, Az. VII ZR/22


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