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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg
127. Jahrgang | Nr. 02 | 17. Februar 2023
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Google-Fonts-Abmahnungen haben 2022 vielen Betrieben zu schaffen gemacht. Doch zuletzt gab es herbe Rückschläge für die Abmahner. Trotzdem sollten sich Betriebe nicht entspannt zurücklehnen.
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Vier-Tage-Woche Sie überlegen, die Arbeit nur auf vier Tage zu verteilen? Das müssen Sie rechtlich beachten. Seite 3
Foto: Berufsfotografin Liesa Flemming
Kein Stress mit Google Fonts?
Bewertungsportale nutzen Zwei Gründe, die dafür sprechen, drei Kriterien für die Auswahl und Tipps für mehr Bewertungen. Seite 4
azzia beim Abmahnprofi: Weil er unrechtmäßig mehr als 2.400 DatenschutzAbmahnungen an die Betreiber kleiner Websites verschickte, bekamen ein Berliner Rechtsanwalt und sein Mandant nun Besuch von der Polizei. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Berlin: Abmahnbetrug und Erpressung von GoogleFonts-Nutzern. Die Beschuldigten hätten eigens für das Abmahngeschäft eine Software entwickelt, die Datenschutzverstöße entdeckte und diese dann gezielt automatisch auslöste – ohne dass je ein Website-Nutzer tatsächlich betroffen war. Die Abmahner hatten sich ein Urteil des Landgerichts München zunutze gemacht: Die Richter hatten entschieden, dass die Nutzung der GoogleFonts-Schriftarten gegen den Datenschutz verstoße, wenn diese bei jedem Website-Besuch dynamisch vom Server des Internetriesen geladen und dabei automatisch und ohne Einwilligung Nutzer-Daten übermitteln werden. Das Urteil löste 2022 eine Abmahnwelle aus. Die Männer, gegen die die Berliner Justiz ermittelt hat, forderten in ihren Schreiben 170 Euro von den Abgemahnten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen etwa 2.000 Betroffene auf das sogenannte „Vergleichsangebot“ ein und zahlten die geforderte Summe, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die übrigen 420 Abgemahnten erstatteten stattdessen Anzeige – und lösten so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus. Während das Verfahren in Berlin noch läuft, haben andernorts zwei Gerichte längst gegen Google-FontsAbmahner entschieden. Das Amtsgericht Charlottenburg zum Beispiel zeigte einem Abmahner die Rote Karte, weil er nicht nachweisen konnte, warum und in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Google-Fonts-Abmahnungen nicht möglich sind. Genau das deutet auch die Berliner Staatsanwaltschaft an: Sie teilt mit, dass tatsächlich ein Datenschutzverstoß und somit auch ein Unterlassungsanspruch vorliegen dürfte, wenn die IP-Adresse von Website-Nutzern ohne deren Einwilligung in die USA übermittelt wird.
Foto: Privat
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Nachhaltig punkten Warum Nachhaltigkeitsaktivitäten lohnen? Das weiß Katrin Niebuhr aus langjähriger Erfahrung. Seite 6
Viele Fehler – und nun? Unzuverlässige Mitarbeiter? Warum es gerade jetzt auf Ihre Führungsqualitäten ankommt. Seite 7
Mehr Liquidität im Betrieb Mit diesen Tipps reagieren Sie schnell auf Engpässe und beugen langfristig vor. Seite 11
#einfachmachen Azubi-Projekt zur Berufsorientierung ist ein großer Erfolg. Seite 15
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Stressfrei und ohne Abmahnungsrisiken: Fliesenlegermeister Michèl Müller setzt auf einen Dienstleister für seine Website, der sich um alles kümmert.
Website: Meister beauftragt Dienstleister Fliesenlegermeister Michèl Müller weiß, dass Abmahner gerne nach rechtlichen Fehlern auf Websites suchen, um daraus Profit zu schlagen. Doch der Handwerker aus Oldenburg hat solche Probleme nicht und will sie auch nicht bekommen. Er hat einen Dienstleister beauftragt, der sich um die Website seines Betriebs kümmert: „Im Netz sind rechtlich einfach zu viele Dinge zu beachten und oft kommt es auf kleinste Details an, da müssen einfach Profis ran“, betont Meister. Das koste zwar Geld, aber diese Ausgaben lohnten sich für ihn in mehrfacher Hinsicht: ɓ Er habe eine moderne Website, die mobil optimiert sei. ɓ Die Website werde von den Kunden im Netz gut gefunden, da sich der Dienstleister neben den Inhalten auch um die Sichtbarkeit der Seite kümmere.
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Foto: Lilli Gruber
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Im Netz kommt es rechtlich auf kleinste Details an. Michèl Müller, Fliesenlegermeister
Wilde Party trotz Krankheit: Fristlose Kündigung rechtens Der Beweiswert einer Krankschreibung ist hoch. Doch dieser Mitarbeiterin glaubte das Gericht trotzdem nicht.
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Und er müsse sich keine Sorgen um Abmahnungen machen, weil sich der Dienstleister um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie zum Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung kümmere. Handwerker, die sich nicht sicher sind, ob sie auf ihrer Website eine dynamische Variante der GoogleSchriftarten verwenden, können das selbst prüfen. Einige Handwerkskammern empfehlen dafür Google-Fonts-Checker wie www.sicher3.de und www.54gradsoftware.de. Wer dynamische Google Fonts nutzt, sollte diese Schriftarten lokal speichern und von dort in den eigenen Internetauftritt einbinden. Solche Aufgaben kann natürlich auch ein Dienstleister übernehmen. Michèl Müller jedenfalls hat damit gute Erfahrungen gemacht und kann das Kollegen nur empfehlen: „Ich habe so weniger Stress und kann mich auf mein Handwerk konzentrieren.“ ANNA-MAJA LEUPOLD W
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Designtes Salatbesteck aus recyceltem Stahl „Lange Zeit habe ich gedacht, dass ich mein Umweltbewusstsein in meinem Handwerk nicht ausleben kann“, sagt Kunstschmiedin Lilli Gruber von Stahlwandel in Hannover. Das habe sie belastet und daher habe sie nach einer Lösung gesucht, wie sie bei ihrer Arbeit Ressourcen einsparen kann. Heute verwendet Gruber für ihre Arbeiten Neuschrott – also Metallreste aus der verarbeitenden Industrie. Daraus fertigt die Kunstschmiedin Alltagsgegenstände wie zum Beispiel Salatbestecke (Foto), Messer oder Gartenhacken. Deren Form orientiert sich immer an der Form des verarbeiteten Neuschrotts. (AML)
Der Fall: Eine Mitarbeiterin muss am Wochenende arbeiten, doch sie meldet sich bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank. Trotz Krankheit postet die Frau Bilder von einer Party in ihrem Whatsapp-Status. Die Fotos tauchen auch auf der Website des Partyveranstalters auf. Das erfährt der Arbeitgeber und kündigt der Mitarbeiterin fristlos. Die wehrt sich daraufhin mit einer Klage. Das Urteil: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, entscheidet das Arbeitsgericht Siegburg. Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass die Angestellte über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe. Aufgrund der Fotos stand für das Gericht fest, dass die Frau trotz ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) bei „bester Laune und bester Gesundheit“ an der Party teilge-
nommen hat. Der Beweiswert der AUBescheinigung sei damit erschüttert. Im Verfahren gab sie an, dass sie an einer psychischen Erkrankung gelitten habe, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei. Doch damit konnte sie das Gericht nicht überzeugen. Vielmehr gingen die Richter davon aus, dass die Frau zur Unwahrheit neige. Denn ihrem Arbeitgeber hatte sie bei der Krankmeldung mitgeteilt, dass sie sich „wegen Grippesymptomen unwohl und fiebrig gefühlt“ habe. Später habe sie von der psychischen Erkrankung berichtet, die „nach genau einem Wochenende ohne therapeutische Maßnahmen ausgeheilt gewesen sei“. Das sei schlicht unglaubwürdig, befand das Gericht. (AML) AG Siegburg: Urteil vom 16. Dezember 2022, Az. 5 Ca 1200/22