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Norddeutsches Handwerk 10/2022

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www.hwk-hannover.de | Einzelpreis 1,50 €

Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Hannover

127. Jahrgang | Nr. 10 | 14. Oktober 2022

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Vorkasse bei Unterschrift: Ein Energieversorger verlangt bei neuen Verträgen Anzahlungen – bis zu 50 Prozent des Jahresbedarfs sofort. Kein Einzelfall.

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Foto: Privat

Versorger fordern Vorkasse

nfang August hat Hermann Strathmann einen neuen Liefervertrag für Strom geschlossen, mit der Enercity AG in Hannover, seinem langjährigen Versorger. Die Laufzeit: zwei Jahre. Der Preis: 300.000 Euro pro Jahr, das Dreifache der bisherigen Kosten. Dennoch hatte das Angebot für ihn einen Vorteil: „Das ist ein Festpreis, mit dem ich zwei Jahre kalkulieren kann“, sagt Strathmann, Chef der Uhe Feinmechanik GmbH im niedersächsischen Hemmingen. Nur einen Haken gab es: Das Unternehmen sollte eine Anzahlung leisten – 150.000 Euro sofort auf ein Enercity-Konto für Lieferungen ab 2023.

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Neunfache Energiekosten?

Foto: Martina Jahn

Bäckerei-Chefin Caterina Künne über Sonderkonditionen und was passiert, wenn diese auslaufen. Seite 3

In Versorgungssicherheit investiert

Kosten rauf, Umsatz runter

Strathmann hat die 150.000 Euro überwiesen. „Sonst hätte ich diese Konditionen nicht bekommen“, berichtet er. Und ohne Strom für die Metallbearbeitung läuft wenig in dem 36-Mann-Betrieb. Eigentlich wollte Strathmann von dem Geld eine neue Maschine anschaffen. Nun hat er den Betrag in seine Versorgungssicherheit investiert. „Ich kann Enercity sogar verstehen“, sagt der Unternehmer. „Die Versorger müssen beim Stromeinkauf in Vorleistung gehen, das führt aktuell bestimmt zu Liquiditätsproblemen.“ Dennoch mache er sich Sorgen: „Was machen andere Handwerksunternehmen, die keine Rücklagen haben? Die Kollegen sollten wissen, dass das auf sie zukommen kann.“ Tatsächlich ist die Uhe GmbH kein Einzelfall: Mal geht es um die Stromversorgung, mal um Gaslieferungen, mal um 20 Prozent, mal um 50 Prozent. Das Gewerk scheint dabei keine Rolle zu spielen. Die Enercity AG begründet Anzahlungen von 50 Prozent so: Der Versorger müsse „enorme Geldsummen zur Risikoabsicherung vorhalten und bis zur Belieferung binden“, schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme. Welche Kunden solche Anzahlungen leisten müssen, „hängt vom Beschaffungsmodell ab“. Die Kunden hätten die Wahl: Bei Festpreisverträgen würden Anzahlungen sofort fällig, bei sogenannten „Tranchenverträgen“ erst bei Order der Tranchen. Nur bei kurzfristigen Spotmarktverträgen gebe es keine Anzahlung. Bei Spotmarktverträgen gibt es aber auch keine garantierten Preise.

Wir haben in Betrieben nachgefragt, wie sie die gegenwärtige Lage einschätzen. Seite 4

Vorsicht vor Diskriminierung Worauf Sie bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren unbedingt achten sollten. Seite 6

Aufgabenflut im Griff Wie Sie erfolgreich wieder die Oberhand gegen die tagtägliche Flut an Aufgaben gewinnen. Seite 8

Fit für die Zukunft Vier Baubetriebe absolvieren erfolgreich die Zukunftswerkstatt. Seite 15

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Trotz 50 Prozent Anzahlung zufrieden: „Dafür habe ich einen Festpreis für zwei Jahre und damit Planungssicherheit“, sagt Hermann Strathmann.

Energieexperte: „Es ist legal“ „Enercity ist nicht der einzige Versorger, der das macht, und es ist legal“, berichtet indes Frank-Peter Ahlers, Umweltberater und Energieexperte der Handwerkskammer Hannover. „Wir reden bei Sonderverträgen von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Da besteht im Grundsatz Vertragsfreiheit.“ Für die betroffenen Betriebe bedeutet das, „jeder Unternehmer muss selbst entscheiden, welche Konditionen und Risiken er eingeht“.

Alternativen für den Notfall: Grund- und Ersatzversorgung Ahlers weiß, dass solche Risiken für Handwerksbetriebe derzeit sehr schwer zu kalkulieren sind. Doch zumindest gebe es noch Alternativen, betont der Berater, „auch wenn sie nicht attraktiv sind“. Er spricht von dem Ausweg, der allen Handwerksbetrieben offensteht, wenn sonst nichts mehr geht: die Grund- und Ersatzversorgung.

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Insektenhotels für den Kinderwald Foto: LV Bau

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Auf der Ideenexpo bauten Kinder und Jugendliche diesen Sommer Insektenhotels, die nun dem Kinderwald in Hannover-Stöcken gespendet wurden. An dem Projekt beteiligt waren das Tischlerund das Malerhandwerk. Tischlermeister und Vorstandsmitglied bei Tischler Nord Andree Zoppke: „Es ist klasse, dass wir mit diesem Projekt zeigen konnten: Ja, die Besucherinnen und Besucher der Ideenexpo haben ein wirkliches Interesse daran, sich für Nachhaltigkeit einzusetzen!“ Vor Ort war auch Malermeister Christopher Schmitz. Sein Resümee: „Das Bemalen der Insektenhotels ermöglichte viele Gespräche mit den Schülern: Sie konnten live erleben, dass wir in den Bau- und Ausbauberufen jeden Tag nachhaltig unterwegs sind.“ (JA)

Mit diesem Preis kann ich planen. Und ich kann ihn wahrscheinlich weitergeben. Hermann Strathmann, Unternehmer

Die Grundversorgung gebe es für Betriebe mit einem Verbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Allen anderen stünde die Ersatzversorgung offen. Allerdings seien die Preise in beiden Varianten nicht verhandelbar. „In der Grundversorgung kann der Anbieter den Preis monatlich neu kalkulieren und anpassen. Dafür können die Kunden jederzeit kündigen.“ In der Ersatzversorgung gelte der festgelegte Preis zwar dauerhaft. Doch nach drei Monaten ende der Anspruch auf Ersatzversorgung. In der Zeit „muss der Geschäftskunde eine andere Alternative finden – aber das sollte möglich sein“, betont Ahlers. Hermann Strathmann traf die Entscheidung im August: „Das Risiko weiterer Preiserhöhungen wollte ich nicht eingehen“, berichtet der Unternehmer. „Mit diesem Preis kann ich planen. Und ich kann ihn wahrscheinlich an meine Kunden weitergeben, die auch Planungssicherheit wollen.“ JÖRG WIEBKING W

Gaspreisbremse „schnell umsetzen“ Das Handwerk begrüßt die Pläne für eine Gaspreisbremse, sieht aber noch viele Fragezeichen. Als „ein gutes Signal“ hat Hans Peter Wollseifer die erste Ankündigung der Bundesregierung für eine Gaspreisbremse Ende September bezeichnet. Das Handwerk habe eine solche „Preisbremse“ schon Wochen zuvor vorgeschlagen, betonte der ZDHPräsident in einem Statement kurz vor Redaktionsschluss. Jetzt komme es „vor allem auf die konkrete und schnelle Umsetzung“ an“. „Hier sehen wir aktuell noch viele Fragezeichen“, betont Wollseifer. Zudem müsse klar sein, dass energieintensive Betriebe „weiter dringend gezielte und direkte Härtefallhilfen brauchen“, um Insolvenzen zu verhindern. Neben einer Strompreisbremse für den „Basisverbrauch“ von KMU hatte die Regierung Pläne für eine Gaspreisbremse vorgestellt. Details zur Gaspreisbremse soll eine Expertenkommission bis Mitte Oktober

ausarbeiten, allerdings anhand von „Leitlinien“ der Regierung: ɓ Sie solle die Preise „zumindest für einen Teil des Verbrauchs“ „auf ein Niveau“ bringen, „welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt“. ɓ Sie solle „Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs“ enthalten. ɓ Geplant ist eine zeitliche Befristung mit der Möglichkeit einer Verlängerung. ɓ Zudem solle die Gaspreisbremse „handhabbar“ und „zeitlich schnell umzusetzen“ sein. Zudem sollen Unternehmen, „die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden“, Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung stehen. Auch eine „Regelung für Härtefälle“ will die Regierung schaffen. (JW)


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