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Norddeutsches Handwerk 7/2022

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7|2022 127. Jahrgang

www.hwk-bls.de

Selbst ausbilden Hagen Energiesysteme setzt auf eigene Fachkräfte Bei Sanierung: Tierschutz am Gebäude

Wie der Krieg die Arbeit verändert

Preisanpassung nicht immer möglich

Geschützte Arten in Planungen einbeziehen

Ein Unternehmer beschreibt Abläufe und Widrigkeiten

Das gilt aktuell in Sachen Preisgleitklauseln


Mit dem Newsletter von handwerk.com informiere ich mich zwei Mal pro Woche verlässlich über aktuelle Themen aus Bereichen wie Recht, Steuern, Personal oder Marketing & Werbung. Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

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Editorial

ast jede Branche klagt heute über Fachkräftemangel. Trotzdem bilden nur 18 Prozent unserer Mitgliedsbetriebe aus. Das ist schade, denn wer ausbildet, zieht sich seine eigenen Fachkräfte selbst heran und muss sie nicht mühsam auf dem heiß umkämpften Markt suchen. Denn mit einer guten Ausbildung und einer entsprechenden Perspektive können junge Leute langfristig ans Unternehmen gebunden werden. Besser geht es doch eigentlich gar nicht. Tatsächlich ist das Ausbilden im eigenen Betrieb unkomplizierter und weniger aufwändig, als viele denken. Die größte formale Hürde ist die Ausbildungsberechtigung: Die braucht zum einen der Betrieb, zum anderen eine Person, die als Ausbilderin oder Ausbilder tätig wird. Ausbilderinnen und Ausbilder haben schließlich einen verantwortungsvollen Job: Sie zeigen, wie’s geht, leiten an, motivieren, lassen ausprobieren und beurteilen natürlich auch. Sie sollten aber auch Probleme erkennen und Ängste nehmen können. Das erfordert ein gewisses pädagogisches Geschick. Außerdem sollten ihnen die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ausbildung bekannt sein. Bei all diesen Fragen werden Betriebe, die ausbilden wollen, aber nicht alleine gelassen. Bei Unsicherheiten erhalten sie jederzeit Unterstützung durch unsere Ausbildungsberatung. Denn auch wir als Handwerkskammer wollen ja Ausbildung fördern und alles tun, um sie gelingen zu lassen. Wer also gut erklären kann, Feuer und Flamme für sein Gewerk ist und dies jungen Leuten näherbringen möchte, der wird als Ausbilderin oder Ausbilder auf jeden Fall viel Freude haben. Und davon profitiert auch der Betrieb, denn letztlich ist eine gute und fundierte Ausbildung eine Investition in die Zukunft eines Unternehmens.

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Foto: privat

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Zum Schluss noch ein Tipp für alle, die im nächsten Jahr das erste Mal ausbilden möchten: Melden Sie sich am besten gleich nach den Sommerferien bei uns, um alle notwendigen Formalitäten zu erledigen und die nötigen Berechtigungen einzuholen. Das verpflichtet zu nichts – aber dann ist wenigstens schon mal alles erledigt und es kann rechtzeitig losgehen! Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre

Hester Hansen, Abteilungsleiterin Nachwuchswerbung und Ausbildungsberatung

Wir sind der Versicherungspartner fürs Handwerk. NDH 7/2022

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Infos unter signal-iduna.de


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36 AUS DER HANDWERKSKAMMER 6 Schutz für Spatz und Schwalbe Bei der Sanierung auf Tiere achten 10 Stolzer Ausbildungsbetrieb Neues Kapitel für Hagen Energiesysteme 16 Für jeden Kopf den passenden Hut Modistin Margret Porwoll im Porträt 18 Goldener Meisterbrief verliehen Ehrung für Hans-Georg Wurthmann 20 Zertifikate für die Sicherheit Pflichtschulungen für Asbest, Laser, Elektro BETRIEB 22 Freiwillige ins Handwerk! Diskussion um den Bundesfreiwilligendienst 24 Vertrag mit Ortstermin Urteile zum Widerrufsrecht 26 Wie der Krieg die Arbeit verändert Schwierigkeiten bei den Abläufen im Handwerk 28 BEM: Das müssen Sie wissen Eingliederungsmanagement in Betrieben 30 Teure Falle Wann sich Leistungsverweigerung rächt

» App Handwerk

Abo- und Vertriebsservice Tel. 0511 Tel.: 05118550-8822 8550-8822 E-Mail: vertrieb@schluetersche.de

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Foto: Denny Gille | Titelfoto: Astrid Bauerfeld

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7 Fotos: Astrid Bauerfeld | spaskov - stock.adobe.com

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Richtiger Umgang mit Fehlern Negative Fehlerkultur schadet dem Betrieb

REGIONALES 34 Herausforderungen nehmen zu Kundenzufriedenheit und Fachkräftemangel BETRIEB 36 Preisanpassungen nicht immer möglich Probleme mit den Kommunen 39 Das gilt für Verträge mit Privatleuten Preisgleitklausel richtig formulieren 40 So vergraulen Sie Ihre Kunden Sechs Killersätze, die Sie besser weglassen 42 Das Handwerk wird digitaler Aktuelle Studie von ZDH und Bitkom 44 Drei gute Gründe Darum lohnt sich eine Bauhandwerkersicherung PANORAMA 48 Alte Automobile wie neu – oder besser Sattlermeister Dirk Mönnich im Porträt IMPRESSUM 50 Pflichtangaben

Feinstes Interieur für edle Oldtimer Dirk Mönnich und sein Team restaurieren alte Autos. Mit schweren Nähmaschinen und mit den Händen bearbeiten sie Sitze, Verdecke und Türverkleidungen. | 48

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7. und 8. September 2022 Hannover

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Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Schutz für Spatz und Schwalbe Wer alte Häuser saniert, sollte frühzeitig auf tierische Bewohner achten. VON SANDRA JUTSCH

iele Häuser bieten nicht nur Wohnraum für Menschen, sondern auch für geschützte Vogelarten oder Fledermäuse. Das hat Auswirkungen auf die Arbeiten an diesen Gebäuden, zum Beispiel bei einer Sanierung. Grundsätzlich ist zwar der Hausbesitzende verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass geschützte Tierarten durch die Baumaßnahme nicht bedroht oder vertrieben werden. Aber auch Handwerksbetriebe können belangt werden. Und das kann gravierende Folgen haben: So kann das Zerstören der Nester oder Quartiere mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und das Töten einer besonders geschützten Art sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, schon vorab zu prüfen, ob das Gebäude von geschützten Tieren bewohnt wird. Denn werden erst während der Sanierung Nester brütender Vögel, Eier oder Jungvögel gefunden, muss der Bau unterbrochen werden - und so ein Baustopp kann teuer werden. Daher sollten alle Beteiligten schon vor Beginn der Baumaßnahme

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auf entsprechende Hinweise achten: Fledermäuse nutzen zum Beispiel gern Spalten am Haus, Mauersegler umfliegen abends ihr Quartier oder Spatzen verraten ihre Nester unter den Dächern durch das Tschilpen auf der Dachrinne. Wer Tiere oder ihre Nester findet, sollte mit seiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen. Unterstützung und Beratung bietet auch der Naturschutzbund, kurz NABU. Er bietet außerdem einen besonderen Service für Hauseigentümer und verleiht auf Antrag eine Plakette, die nach Beendigung der Baumaßnahme an dem Gebäude befestigt werden kann, um auf den Beitrag des Hausbesitzers zum Artenschutz hinzuweisen. W

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Schwalben sind auf Lebensräume an Gebäuden angewiesen.

Online-Informationsveranstaltung „Artenschutz am Gebäude“ Themen: Worauf Handwerksbetriebe und ihre Auftraggebenden achten müssen, was es für Möglichkeiten gibt, geschützte Tierarten bei einer Sanierung miteinzubeziehen, und an wen sich Betroffene wenden können, bevor Probleme auftreten. Referentin: Regina Tantau, freie Referentin Termin: Donnerstag, 19.01.2023, 11:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr Foto: © ChrWeiss - stock.adobe.com

Veranstalter: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Anmeldung: Teilnahme nur mit Anmeldung unter www.hwk-bls.de/artenschutz Technische Voraussetzungen: Die Veranstaltung wird über die Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt. Die Einwahldaten werden rechtzeitig vor der Veranstaltung versandt. Anmeldefrist: 17.01.2023

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IM WETTBEWERB

Weltbester Bäcker Für den 26-jährigen Dominik Reuter aus Rotenburg hätte dieses Jahr kaum besser laufen können: Im Frühjahr hat er seine auf zweieinhalb Jahre verkürzte Ausbildung zum Bäcker mit einem derart guten Ergebnis abgeschlossen, dass

Weltmeisterlich: Das Siegerteam freut sich über den Erfolg.

er im Sommer als Innungsbester ausgezeichnet wurde. Gemeinsam mit den Nachwuchsbesten dieses Jahres aus den anderen Bundesländern hat er nun um den Sieg im Bundeswettbewerb gebacken und den Titel des Deutschen

Bäcker-Meisters gewonnen. Aber damit nicht genug: Mit der 24-jährigen Bäcker- und Konditormeisterin Susanna Rupp und der 22-jährigen Tina Maria Reicherter holt er noch die Weltmeisterschaft. Dafür trainierten sie zwei Monate

lang bis zu 14 Stunden täglich. Die Stadtbäckerei Freitag in Verden ist der Ausbildungsbetrieb des ausgezeichneten Bäckers. „Es sind alle sehr stolz – ein tolles Gefühl“, sagt der Weltmeister.

DR. ANDREAS BIERICH INFORMIERT:

Sachgrundlose Befristung und die achtwöchige Vorbeschäftigung

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und kurze Arbeitsverhältnis schon sehr lange zurück, ist die Befristung zulässig. Aber was ist eine sehr lange und kurze Vorbeschäftigung? Der Fall: Ein Arbeitnehmer war für die Gesamtdauer von zwei Jahren bei einem Arbeitgeber vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2019 beschäftigt. 13 Jahre zuvor war er für acht Wochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt; nach Ende der Anschlussbeschäftigung berief sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit deren Befristung. Zu Unrecht, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.12.2021, Az. 7 AZR 530/20). In verfassungskonformer Auslegung des § 14 TzBfG sei

nicht jede frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers bei demselben Arbeitnehmer ausgeschlossen. Immer dann, wenn eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers nicht besteht und dieser ein legitimes Interesse als Arbeitssuchender an einer auch nur befristeten Beschäftigung hat, steht eine sehr lange zurückliegende Vorbeschäftigung von nur kurzer Dauer nicht der Befristung entgegen. Zwar seien 13 Jahre nicht „sehr lange“, sondern lediglich „lange“. In Verbindung mit der sehr kurzen Zeit der Vorbe-

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich

schäftigung sei aber das Verbot einer sachgrundlos befristeten Wiedereinstellung in diesem Einzelfall nicht zu rechtfertigen. Tipp: Lassen Sie sich als Innungsmitglied in Zweifelsfällen stets von Ihrer Kreishandwerkerschaft vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kostenlos beraten.

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Foto oben: privat/Foto unten: Schmitz

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu zwei Jahren befristen kann. Innerhalb dieses Zeitraumes darf er den befristeten Vertrag maximal dreimal verlängern. In der betrieblichen Praxis erweisen sich Befristungen als sehr fehleranfällig. Das gilt umso mehr, wenn es um das sogenannte „Anschlussbeschäftigungsverbot“ geht, also das Verbot einer früheren Vorbeschäftigung des Arbeitnehmers bei dem betreffenden Arbeitgeber. Allerdings ist nicht jegliche Anschlussbeschäftigung unzulässig: Liegt das frühere


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MACH WAS! WETTBEWERB

Mit Sitzbank zum Bundessieg Die Klasse 9a der Findorff-Realschule in Bremervörde hat mit ihrem Projekt den Bundeswettbewerb „Mach was!“ gewonnen. Die Betriebe Poppe Malereibetrieb aus Bremervörde und Fahrzeuglackierung und die Peimann Metallbau GmbH aus Basdahl unterstützten die Schüler bei der Umsetzung ihres Vorhabens: den Handwerkswettbewerb der

Firma Würth unter der Schirmherrschaft der „Aktion modernes Handwerk“ zu gewinnen. Die Fachjury war sich nun einig, dass die Umsetzung und der Bau der Hightech-Sitzanlage mit Solardach, Stromspeicher und Handyladestation auf dem Pausenhof der Realschule den ersten Platz verdient. Jeder Schüler hat ein Preisgeld in Höhe von 200 Euro erhalten. Die stolze 9a: Den Sieg hat sich die Klasse der Realschule verdient.

INS EHRENAMT GEWÄHLT

SOCIAL MEDIA

Neue Obermeister

Auf Instagram

Jens Rieger Als Nachfolger von Jens Pieper ist Jens Rieger aus Dorfmark neuer Obermeister der Fliesen-, Plattenund Mosaikleger-Innung Lüneburger Heide. Der 52-jährige führt den gleichnamigen Fliesenlegerbetrieb in Bad Fallingbostel.

Über Betriebe, unseren Kammerbezirk, Veranstaltungen und unsere Mitglieder berichten und zeigen wir auch auf Instagram tolle Fotos und Infos. Unter @hwkbls und @schreibwerkerin sind wir ganz nah am Handwerk. Immer unterwegs auf der Suche nach spannenden Geschichten und interessanten Stories aus unserem Kammerbezirk vom Harz bis ans Meer.

Mathias Möller Klaus Hartmann wurde von Mathias Möller als Obermeister der Elektro – Innung Lüneburg abgelöst. Mathias Möller ist technischer Betriebsleiter der Energieversorgung Dahlenburg – Bleckede AG aus Dahlenburg.

Folge uns auf Instagram: @hwkbls @schreibwerkerin

Jan-Hendrik Motzkau Jan-Hendrik Motzkau aus Visselhövede wurde zum neuen Obermeister der Zimmerer-Innung des Kreises Rotenburg (Wümme) gewählt. Der bisherige stellvertretende Obermeister löst damit Horst Fricke ab.

Das Portal zum Magazin www.hwk-bls.de/magazin Bei Fragen & Anregungen melden Sie sich gern: Foto oben: © Ralf G. Poppe Fotos unten: Motzkau =

Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 bauerfeld@hwk-bls.de

KHW Elbe-Weser, privat

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Stolzer Ausbildungs­ betrieb Mit frisch erteilter Ausbildungsberechtigung der Handwerkskammer für Hagen Energiesysteme in Peine startet für den Betrieb ein neues Kapitel: Camilo Guzman Gaviria beginnt seine Ausbildung zum Elektrotechniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik schon im August. VON ASTRID BAUERFELD


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Die meisten Auszubildenden gibt es im Elektround Metallgewerbe

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Elektrotechniker Torben Hagen (rechts) wird Ausbilder von Camilo Guzman Gaviria.

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igene Fachkräfte selbst auszubilden halten die Brüder Christian und Torben Hagen für die beste Zukunftsstrategie. Als Betriebsinhaber der Hagen Energiesysteme in Peine setzen sie künftig auf Qualifikation durch Ausbildung. Dafür hat Torben Hagen nun seine Ausbildungsberechtigung erhalten. Für ihn hat die Qualifikation im eigenen Betrieb gleich mehrere Vorteile: „Motivierte junge Menschen können schnell einen produktiven Beitrag im Betrieb leisten, außerdem wollen wir proaktiv dem drohenden Fachkräftemangel vorbeugen.“ Um Ausbildungsbetrieb werden zu können, habe es jedoch ein paar wenige Hürden gegeben. „Wir

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mussten uns zunächst mit einer Reihe von Vorschriften auseinandersetzen und Qualifikationen beachten“, erzählt Anna Lena Hagen. Zwar bringe Torben Hagen die fachlichen Voraussetzungen mit, die Befähigung zur Ausbildung von Mitarbeitern über eine bestandene Ausbildereignungsprüfung fehlte jedoch. „Die Handwerkskammer prüft außerdem vor Ort, ob der Betrieb alle Maßstäbe erfüllt“, sagt Torben Hagen. Neben der fachlichen und betrieblichen müsse auch die persönliche Eignung vorliegen. Mit der nun frisch erteilten Ausbildungsberechtigung legt der Betriebsinhaber sofort los: „Zum 1. August startet Camilo Guzman Gaviria seine Ausbildung“. Der 20-Jährige kennt als Minijobber bereits die Abläufe im Betrieb. Dies sei sicherlich ein großer Vorteil. Laut Torben Hagen kennen und schätzen alle Mitarbeiter den künftigen

Hagen Ener­ giesysteme in Peine setzt künftig auf Qualifikation durch Ausbil­ dung.

Lehrling sehr. „Für mich ist es eine große Chance ins Berufsleben einzusteigen“, sagt Camilo Guzman Gaviria. „Im Unternehmen fühle ich mich wohl, auf die Arbeit beim Kunden bin ich gespannt.“ Mit einem Neubauprojekt geht es für den Auszubildenden im August gleich los. „Wir sind vollkommen digitalisiert“, erklärt Anna Lena Hagen. Alle Mitarbeiter haben ein iPad, sehen Monate im Voraus, welche Aufträge und Termine anstehen. Auch der Auszubildende. So starte das jüngste Teammitglied nicht ständig mit dem ungewissen Tagesablauf. „Während meiner Ausbildung blieb an manchen Tagen nur das Werkstattputzen für mich übrig“, erinnert sich Torben Hagen. Dies gelte es gänzlich zu vermeiden. Hagen Energiesysteme ist spezialisiert auf E-Mobilität und Solarenergie. Dennoch solle die Ausbildung auch ganz klassische Elemente

18 % Foto: Bauerfeld / Statistiken: Zahlen aus dem Kammerbezirk Braunschweig-Lüneburg-Stade

der Betriebe bilden aus

17 % Anna Lena Hagen organisiert alles rund um die Ausbildung. Auch der Auszubildende wird von Anfang an mit Laptop, Diensthandy und Dienstwagen ausgestattet.

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der Auszubildenden sind weiblich

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250.000

beinhalten: Stemmarbeiten, Verkabelung, Installationen. „Ich bin auf alle Tätigkeiten gespannt“, sagt Gaviria. Seine Ausbildung zum Elektroniker mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik dauert in der Regel dreieinhalb Jahre. Danach könne er sich gut vorstellen, weitere Berufserfahrungen im Betrieb zu sammeln. „Das ist auch in unserem Interesse“, betont Torben Hagen. Die Branche wachse stark. Künftig werden laut Hagen sicherlich weitere Fachkräfte gebraucht. Hagen Energiesysteme ist Teil der Hagen GmbH, Dienstleister für Arbeitsund Gesundheitsschutz in Peine. „Wir haben uns aus der Intention heraus gegründet, unsere eigene Vorstellung von Klimaschutz und Energienutzung an die Kunden weiterzugeben.“ Es gehe um einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und darum, dabei Kosten zu sparen, indem die gewonnene Energie effizient genutzt wird. Mit sieben Instal-

fehlende Fachkräfte bundesweit

„Unser Aus­ zubildender kann sich schon jetzt darauf verlas­ sen, dass wir ihn optimal vorbereiten.“

Es ist gar nicht so schwer, ein Ausbildungsbetrieb zu werden und eigene Fachkräfte auszubilden – die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer hilft dabei.

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In einem betriebseigenen Fitnessstudio können Mitabeitende ihre Kondition und Kraft trainieren.

lateuren, einer Flotte Elektrofahrzeugen und dem Grundgedanken der Klimaneutralität als Motivation gehe es bei Hagen Energiesysteme insbesondere um Ladesäulen für den Privatgebrauch und neue Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Region. „Ich glaube, dass ich schwindelfrei bin“, sagt der neue Auszubildende lächelnd. Es gibt laut Ausbilder aber auch viele Aufgaben neben der Dachinstallationen. Zuversichtlich betont er: „Unser Auszubildender wird Teil des Teams und kann sich schon jetzt darauf verlassen, dass wir ihn optimal auf die Gesellenprüfung vorbereiten werden.“ Langfristig könne er sich vorstellen, mehrere Auszubildende in den Betrieb zu holen. „Jetzt legen wir erst einmal los.“ W Web-Wegweiser: www.hagengmbh.de

Informationen und Kontakt: ausbildungsberatung@hwk-bls.de www.hwk-bls.de/fachkraft-ausbilden

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Foto: Bauerfeld

Torben Hagen freut sich auf das neue Kapitel in seinem Betrieb: endlich ausbilden.


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Christoph Recke zum Thema Ausbildungsberechtigung:

Christoph Recke, Ausbildungsberater

Herr Recke, was passiert, wenn ein Betrieb bei Ihnen anruft und sagt, er möchte ausbilden?

Warum gibt es diese Hürde der Ausbildungsberechtigung? » Christoph Recke: Die gibt es in erster Linie zum Schutz der jungen Menschen, die ausgebildet werden. Es muss gewährleistet sein, dass sie fachlich gut ausgebildet werden, dass sie einen Ausbilder an der Seite haben, der weiß, worauf es bei einer Ausbildung ankommt, dass sie also nicht einfach nur als billige Arbeitskräfte eingestellt werden. Wer ausbildet, übernimmt Verantwortung für diesen jungen Menschen, das sollte jedem bewusst sein. Auf der anderen Seite dient die Ausbildungsberechtigung natürlich auch der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz. Der Kunde eines Handwerksbetriebs muss sich schließlich darauf verlassen können, dass die beauftragten Arbeiten vernünftig ausgeführt werden. Und das geht nur mit einer guten Ausbildung.

Ist es schwer, so eine Ausbildungsberechtigung zu bekommen? » Christoph Recke: Nicht nur wir als Handwerkskammer, sondern auch die Politik und der Gesetz-

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Wie kann denn ein Betrieb ohne Meisterin oder Meister in einem zulassungsfreien Handwerk ausbilden?

„Wer ausbildet, übernimmt Verant­ wortung für diesen jungen Menschen“ Christoph Recke, Ausbildungsberater Kontakt: Telefon 0531 1201-214 recke@hwk-bls.de

» Christoph Recke: Neben der Meisterprüfung gibt es weitere Qualifikationen, die zum Ausbilden berechtigen. Das ist in erster Linie natürlich die Ausbildereignungsprüfung. Wir bieten an allen drei Standorten und auch als E-Learning Vorbereitungskurse auf diese Prüfung an. Der Kurs schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung ab, die auch als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt wird. Handwerkerinnen und Handwerker können also in sehr kurzer Zeit diese Ausbildungsberechtigung erhalten. Der Gesellenbrief im jeweiligen Handwerk muss vorhanden sein.

Wenn man einmal diese Ausbildungsberechtigung hat, darf man dann in jedem Beruf ausbilden? » Christoph Recke: Ganz klar nein. Neben der persönlichen Eignung und den pädagogischen Kenntnissen spielt natürlich das Fachliche die Hauptrolle. Ausgebildet werden darf also immer nur in dem Beruf, der auch gelernt wurde. Auch ein Meister darf nur in dem Beruf ausbilden, in dem er die Meisterprüfung bestanden hat. Ein Dachdeckermeister darf also keinen Zimmerer ausbilden, auch wenn beide zusammen auf dem Dach stehen. Ausnahmen gibt es allerdings immer mal. Viele Handwerkerinnen und Handwerker haben aber zwei Meistertitel oder einen zusätzlichen Meister in einem anderen Gewerk angestellt.

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Foto: Fotostudio Sascha Gramann

» Christoph Recke: Dann freuen wir uns erstmal! Wir müssen aber natürlich prüfen, ob der Betrieb die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt, um überhaupt ausbilden zu dürfen. Bei Meisterbetrieben ist das in der Regel kein Problem, da mit der Meisterprüfung ja auch die für die Ausbildung erforderlichen fachliche Kenntnisse sowie Fertigkeiten und die Befähigung zur berufs- und arbeitspädagogischen Ausbildungseignung erworben wurden. Aber bei Betrieben ohne Meister müssen wir eingehender prüfen, ob eine Ausbildungsberechtigung vorliegt oder ob sie noch nachgeholt werden muss. Eine betriebliche Prüfung zur Ausbildungsberechtigung muss in beiden Fällen erfolgen.

geber haben ja ein großes Interesse daran, dass ausgebildet wird. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist die Ausbildung junger Handwerkerinnen und Handwerker ja eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir prüfen daher natürlich immer mit dem Ziel, möglichst unkompliziert dem Betrieb die Berechtigung zur Ausbildung zu erteilen. In den meisten Fällen gelingt das auch.


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Für jeden Kopf der passende Hut Modistin Margret Porwoll ist nun auch Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kunsthandwerk der Region Braunschweig. Kopfbedeckungen für jeden Anlass fertigt Margret Porwoll in ihrer Werkstatt mit angeschlossenem Laden im Braunschweiger Magniviertel. „Ich habe schon als Kind genäht, weil mir die klassischen Puppenkleidchen nicht gefallen haben“, erzählt die gelernte Modistin. „Und die Kopfbedeckungen waren schon damals das i-Tüpfelchen, die gehörten einfach dazu.“ Sie war nicht nur handwerklich begabt, sondern hatte auch eine soziale Ader. Schon in der Schulzeit half sie an Wochenenden und in den Ferien im Altenheim aus. „Meine Eltern haben mir dann geraten, eine Ausbildung zur Krankenschwester zu machen, um finanziell auf sicheren Beinen zu stehen.“ Diese Ausbildung schloss sie ab. Die Leidenschaft für individuelle Kopfbedeckungen aber blieb. Margret Porwoll brachte sich autodidaktisch viel bei. Sie nähte, experimentierte, schnitt Kleidungsstücke auseinander und schuf etwas Neues – am liebsten

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Mit 28 Jahren entschied sie sich, eine zweite Ausbildung zu machen und Modistin zu werden.

für den Kopf. Mit 28 Jahren entschied sie sich, eine zweite Ausbildung zu machen und Modistin zu werden. „Ich wollte das Handwerk richtig lernen.“ Nach der dreijährigen Lehre arbeitete sie einige Zeit frei in Hamburg und ging dann ein Jahr nach China. „Auf den dortigen Stoffmärkten habe ich Seide gekauft, die ich nun für Dekorationen von Hüten nutzen kann“, erzählt die Modistin. Wieder zurück in Deutschland zog sie nach Braunschweig und machte sich mit dem Atelier Raum23 selbstständig. Die Corona-Pandemie hat Margret Porwoll zeitweise ihre Geschäftsgrundlage genommen. „Keine Feiern, keine Pferderennen und damit auch keine Hüte“, fasst sie die Problematik zusammen. Da kam ihr ihre erste Ausbildung zugute: Sie fing wieder an, in der Altenpflege zu arbeiten. „Es musste ja irgendwie weitergehen“, sagt sie. Auch jetzt, wo ihr Atelier wieder läuft,

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arbeitet sie noch einmal in der Woche als Alltagsbegleiterin für Seniorinnen und Senioren. Außerdem legt Margret Porwoll viel Wert auf Netzwerken und beruflichen Austausch. Sie hat den Vorsitz der Arbeitsgruppe Kunsthandwerk Braunschweig von der Goldschmiedemeisterin Anne Theis übernommen. „Die Arbeitsgruppe steht vor einem Generationswechsel. Mehrere Mitglieder sind nicht mehr aktiv und ich möchte neue junge Handwerkerinnen und Handwerker als Mitglied gewinnen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich gegenseitig zu inspirieren und zu unterstützen“, sagt die Vorsitzende. Die Arbeitsgruppe biete Kunsthandwerkern aus der Region Braunschweig eine Plattform zum Erfahrungsaustausch. Außerdem veranstalte sie jährlich mit dem Markt der schönen Dinge eine gemeinsame Verkaufsausstellung. „Ich möchte einen Markt machen, auf dem ich auch gerne selbst einkaufe.“

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Fotos oben links & rechts: privat/Foto unten: Helge Brzoska

Margret Porwoll steht vor ihrem Ladengeschäft in Braunschweig. Sie ist Modistin aus Leidenschaft und hat den Vorsitz der Arbeitsgruppe Kunsthandwerk übernommen.

„Ich wollte das Handwerk richtig lernen.“ Margret Porwoll, Modistin

Das Ausstellungsniveau sei hoch, die Aussteller sollen möglichst alles selbst gemacht haben. Der nächste Markt findet am 3. und 4. September in der H_LLE am Hauptgüterbahnhof Braunschweig statt. CB W

Web-Wegweiser: www.raum23kopfbedeckungen.com bs-kunsthandwerk.de

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Goldener Meisterbrief für den Malermeister Hans-Georg Wurthmann Auf mehreren Ebenen engagierte sich der Jubilar im Handwerk. VON CHRISTIANE BARTEL Mit dem goldenen Meisterbrief: Hans-Georg Wurthmann freut sich über die Ehrung.

in Leben für das und mit dem Maler- und Lackiererhandwerk liegt hinter Hans-Georg Wurthmann aus Grasberg. Sein Vater führte einen Malerbetrieb und so lernte auch er das Maler- und Lackiererhandwerk. „Mein Opa war Friseur, das hätte ich auch werden können. Aber das wollte ich nicht. Das Malerhandwerk fand ich gut“, erzählt Hans-Georg Wurthmann. So schloss er an seine Gesellenprüfung die Meisterschule an und übernahm schließlich den Betrieb von seinem Vater. Im Laufe der Zeit engagierte sich Hans-Georg Wurthmann für sein Gewerk auf mehreren

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27 JAHRE ehrenamtlich für das Handwerk tätig: Malermeister Hans-Georg Wurthmann

Ebenen: Zunächst von 1987 bis 2001 als stellvertretender Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Bremervörde-Osterholz, danach bis 2008 als Obermeister. Er war Mitglied der Meisterprüfungskommission der Handwerkskammer und Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Osterholz-Verden. Seit 2004 als Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Lüneburg-Stade und nach der Fusion bis 2014 Vizepräsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. „Dann war es für mich an der Zeit, meine Ämter an jüngere Handwerker zu übergeben und das war eine gute Entscheidung“, sagt der

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Herzlichen Glückwunsch

Maler- und Lackierermeister Manfred Lohsen, Alfstedt, 13.12.2021

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gratuliert zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg:

Kfz-Mechanikermeister Matthias Blaue, Wittingen, 17.06.2022

Schornsteinfegermeister Ralf Lorbeer, Lauenbrück, 01.07.2022 Dipl.-Ing. Gerhard Rabe, Südheide, 01.07.2022 Maler- und Lackierermeister Johannes Tibbe, Bleckede, 01.07.2022 Maurermeister Heinrich Brandes, Barnstedt, 22.07.2022 25-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Maler- und Lackierermeister Manfred Lohsen, Alfstedt, 10.02.2022 Berger Elektroinstallation GmbH & Co. KG, Scheeßel, 01.07.2022 Detlef Melzer GmbH, Wurster Nordseeküste, 01.07.2022 50-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Kraftfahrzeugmechanikermeister Christoph Röse, Schwanewede, 23.02.2021 Lipinski GmbH – Heizung Sanitär, Bad Fallingbostel, 19.06.2022 60-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Gregor Bauschke GmbH & Co. KG, Braunschweig, 12.03.2022 heute 75-jährige. Seinen Betrieb führte er bis zum 66. Lebensjahr. „Leider habe ich keinen Nachfolger gefunden. Nachdem mein letzter Auszubildender ausgelernt hatte, habe ich alles verkauft.“ Als Anerkennung für sein Engagement im Handwerk bekam Hans-Georg Wurthmann in diesem Jahr auf der Innungsversammlung der Maler- und Lackierer-Innung Bremervörde-Osterholz von Obermeister Joachim Runge den Goldenen Meisterbrief für sein 50-jähriges Meisterjubiläum überreicht. W

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75-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN G. Brandenburg Heizung-KlimaSanitär GmbH, Bardowick, 18.07.2022 100-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Friseurbetrieb Petra Helmke, Geestland, 01.06.2022 25-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM

Maurermeister Heinrich Brandes, Barnstedt, 27.06.2022 Zimmerermeister Stefan Lühmann, Wendisch Evern, 07.07.2022 50-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM Bäckermeister Bernd Kappelmann, Wietze, 12.07.2022 Bäckermeister Wilhelm Pippel, Celle, 12.07.2022 Zimmerermeister Claus Beckmann, Drochtersen, 26.07.2022 Schlossermeister Karl-Hans Nölke, Celle, 26.07.2022 60-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM Elektroinstallateurmeister Hermann Schütze, Wieren, 29.06.2022

Ehrungen und Urkunden Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden. Web: www.hwk-bls.de/ehrungen Mail: ehrungen@hwk-bls.de

Foto: Bartel

25-JÄHRIGE SELBSTSTÄNDIGKEIT

Zimmerermeister Jan Stegen, Dehnsen, 07.06.2022

Maler- und Lackierermeister Andreas Hamann, Achim, 25.10.2021

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Foto: © Parilov - stock.adobe.com

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Arbeiten mit Gefährdungspotenzial dürfen nur mit entsprechenden Zusatzqualifikationen ausgeübt werden.

Zertifikate für die Sicherheit Zusatz: Pflichtschulungen für Asbest, Laser und Elektro.

Für bestimmte Arbeiten, die ein besonderes Gefährdungspotenzial aufweisen, müssen zusätzliche Qualifikationen erworben werden. „Wer beispielsweise als Tischler beim Küchenaufbau auch gleich den Herd anschließen will, bei Abriss-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommt oder Laser bestimmter Klassen einsetzt, benötigt dafür eine besondere Qualifikation. Viele Betriebe führen diese Arbeiten meist schon seit Jahren einfach so aus und wissen oftmals gar nicht, dass dafür eine besondere Sachkunde erforderlich ist“, berichtet Judith Kraus, Abteilungsleiterin Bildungsmarketing. Dabei ist der Besuch entsprechender Lehrgänge gesetzlich vorgeschrieben und dient vor allem dem Eigen- und Fremdschutz. Das kann auch Werner Krassau als Experte für Laseranwendungen bestätigen: „Der Einsatz von Lasern birgt viele gesundheitliche Risiken.

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„Viele Betriebe führen Arbeiten aus und wissen gar nicht, dass dafür eine besondere Sachkunde erforderlich ist.“ Judith Kraus, Abteilungsleiterin Bildungsmarketing

Kommen Laser mit entsprechender Leistung ohne geeignete Schutzmaßnahmen mit der Haut oder den Augen in Kontakt, sind schlimme Verletzungen die Folge. Diese können von leichteren Verbrennungen über irreparablen Schäden an der Netzhaut bis hin zur Erblindung reichen.“ Dabei ließen sich solche Unfälle durch eine fundierte Ausbildung vermeiden. „Laserschutzbeauftragte definieren unter anderem die erforderlichen Schutzmaßnahmen und unterstützen den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Mitarbeitenden. Alles in allem sind sie für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtung verantwortlich“, erklärt Krassau. Die Handwerkskammer bietet in ihren Technologiezentren in Braunschweig, Lüneburg und Stade entsprechende Lehrgänge an, die staatlich anerkannt sind. Neu im Angebot ist ab Oktober der Tageslehrgang zum Laserschutzbeauftragten.

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Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen

Sachkundenachweis Asbest

im Metall-/SHK-/Holz-Handwerk

Laser kommen in vielen Gewerken zum Einsatz. Bevor jedoch Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 in Betrieb genommen werden dürfen, müssen Arbeitgeber gemäß § 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlich optischer Strahlung (OStrV) mindestens einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen.

Asbest wurde über viele Jahre in großen Mengen und vielfältigen Erzeugnissen im Bauwesen verwendet. Alle Personen, die Umgang mit Asbestprodukten haben oder die Aufsicht über Arbeiten mit Asbest führen, müssen laut der Gefahrstoffverordnung die Sachkunde in einem behördlich anerkannten Lehrgang erwerben.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metall-/ SHK-Handwerk (Erstschulung) 48 Unterrichtseinheiten im TZH Lüneburg ɓ 25.- 29.07.2022 ɓ 01. - 05.08.2022 ɓ 08. - 12.08.2022 ɓ 18. - 19.08.2022 ɓ 24. - 28.10.2022

Es wird empfohlen, mindestens alle fünf Jahre das Wissen in einer Fortbildungsveranstaltung aufzufrischen. 14.10.22 · TZH Stade Online-Anmeldung: www.hwk-bls.de/laserschutz

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk (Nachschulung) 10 Unterrichtseinheiten im TZH Braunschweig ɓ 04.10.2022 ɓ 05.10.2022 ɓ 06.10.2022

Online-Anmeldung: www.hwk-bls.de/ elektrofachkraft

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Sachkundenachweis Asbest nach TRGS 519 Anlage 4c (Erstschulung) 18 Unterrichtseinheiten ɓ 02. - 03.08.2022 TZH Stade ɓ 20. - 21.10.2022 TZH Stade ɓ 07. - 08.11.2022 TZH Lüneburg ɓ 15. - 16.11.2022 TZH Braunschweig

Asbest-Fortbildungslehrgang i. S. der Anlage 5 zur Erhaltung des Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4 (Nachschulung)

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metall-/SHK-/ Holz-Handwerk (Nachschulung) 10 Unterrichtseinheiten im TZH Lüneburg ɓ 10.10.2022 ɓ 12.10.2022 ɓ 01.11.2022 ɓ 03.11.2022

Der Sachkundenachweis ist sechs Jahre gültig. Die Gültigkeit verlängert sich um weitere sechs Jahre, wenn während der Geltungsdauer eine behördlich anerkannte Nachschulung besucht wird.

„Der Einsatz von Lasern birgt viele gesundheitliche Risiken.“

8 Unterrichtseinheiten ɓ 02.09.2022 · TZH Lüneburg ɓ 28.10.2022 · TZH Stade ɓ 29.11.2022 · TZH Braunschweig ɓ 02.12.2022 · TZH Lüneburg Online-Anmeldung: www.hwk-bls.de/asbest

Foto: privat

In vielen Handwerksbetrieben fallen regelmäßig Arbeiten an, die nach DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen, wie zum Beispiel der Netzanschluss einer neuen Heizungsanlage. Mit der Weiterqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch Nichtelektriker festgelegte, d. h. gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln vornehmen.

Werner Krassau, Experte für Laseranwendungen

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Betrieb

Azubis gewinnen mit einem Bundesfreiwilligenjahr? Das könnte aufgehen, prognostizieren Stimmen aus dem Handwerk.

Freiwillige ins Handwerk! Entscheiden sich mehr Jugendliche für eine Ausbildung, wenn der Bundesfreiwilligendienst auf das Handwerk ausgeweitet wird? Ein Modell mit Zukunft, findet eine Unternehmerin. MARTINA JAHN UND KATHARINA WOLF

inen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung könnte ein Freiwilligenjahr im Handwerk leisten. Davon ist Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), überzeugt. Er schlägt deshalb vor, den Bundesfreiwilligendienst auf das Handwerk auszuweiten. Über den Zeitraum eines Jahres könnten sich Jugendliche in verschiedenen Tätigkeitsfeldern ausprobieren und diese Erfahrungen für eine anschließende Berufsausbildung nutzen. Berührungspunkte mit dem Handwerk hat der Freiwilligendienst schon jetzt – beispielsweise im Bereich der Denkmalpflege. Eine Auswei-

tung auf andere Branchen könnte, so Wollseifer, mehr Jugendliche für die Berufe im Handwerk begeistern.

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Kirstin Rathmann, Bauwerk, Ahmstorf

Foto: Privat

Erst Freiwilligenjahr, dann Ausbildung Kirstin Rathmann von Bauwerk in Ahmstorf teilt diese Ansicht. Durch die Spezialisierung auf Altbausanierung hat der Betrieb eine Anfrage erhalten, ob sie einen Freiwilligen beschäftigen würden. „Dass wir zusagt haben, war unser Glück“, berichtet Rathmann rückblickend. Sie führt den Betrieb gemeinsam mit ihrem Mann – er ist Maurermeister und Restaurator im Handwerk. Der junge Mann, der über den Freiwilligendienst kam, sei nicht nur

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Betrieb

interessiert, sondern auch talentiert gewesen. „Es hat kein halbes Jahr gedauert, bis er gefragt hat, ob er bei uns eine Ausbildung zum Maurer anfangen darf“, sagt Rathmann.

Intensive Einblicke in die Betriebe Ohne den persönlichen Kontakt wäre das Ausbildungsverhältnis nicht zustande gekommen, ist sich die Energieberaterin für Baudenkmale sicher. „In unserer Branche gibt es wenig Nachwuchs und der Beruf ist für Jugendliche auf den ersten Blick leider nicht sehr attraktiv“, betont sie. Durch das Freiwilligenjahr habe der junge Mann intensive Einblicke in das Spektrum des Handwerksbetriebs erhalten. Er konnte feststellen, dass ein Maurer eben nicht nur mauert, sondern im Sanierungsumfeld noch andere Aufgaben hat. „In einem kurzen Praktikum kommt es zu solchen Erkenntnissen oft gar nicht“, sagt Rathmann. Zudem könnten Betriebsinhaber die Zeit nutzen, Jugendliche über die Karrieremöglichkeiten im Handwerk zu informieren. „Die meisten Schü-

ler wissen gar nicht, welche Optionen sie nach der Ausbildung mit dem Gesellenbrief haben.“

Klimawandel als Anknüpfungspunkt

„Wir brauchen den intensiven persönlichen Kontakt zu jungen Menschen.“ Kirstin Rathmann, Bauwerk, Ahmstorf

Gut aufgestellter Maler-, Boden- und Glaserbetrieb im nördlichen Emsland aus Altersgründen zu verpachten oder zu verkaufen. Der Betrieb hat eine Größenordnung von 18 Mitarbeitern und einen festen Kundenstamm im privaten und öffentlichen Bereich. Alles weitere gern in einem persönlichen Gespräch. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann schreiben Sie uns unter Chiffre 40173 an „Norddeutsches Handwerk“, Schlütersche Fachmedien, 30130 Hannover.

Diese Chance für den Freiwilligendienst im Handwerk sieht auch ZDH-Präsident Wollseifer. Als Beispiel nennt er das Interesse junger Menschen am Klimawandel und dessen Bekämpfung. „Wenn es gelingen würde, junge Menschen über ein solches Freiwilligenjahr für eine handwerkliche Ausbildung zu begeistern, wäre das ein Erfolg.“ Schon jetzt gibt es in den Klima-Gewerken wie SHK, Dachdecker oder Kfz große Engpässe: Laut aktuellen Zahlen des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima aus dem Winter 2021/22 verzeichnet allein die für die Energiewende wichtige SHK-Branche 68.000 offene Stellen, davon 41.000 beim technischen Personal. Branchenübergreifend fehlten 190.000 Handwerker. „Nur mit qualifizierten Handwerkerinnen und Handwerkern lassen sich die Klima-, Energie- und Verkehrswende umsetzen“, betont Wollseifer. W

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Betrieb

Keine Widerrufsbelehrung bei Außergeschäftsraumverträgen: Die Widerrufsfrist für Verbraucher verlängert sich um knapp ein Jahr.

Vertrag nach Ortstermin Zwei fast gleiche Fälle, zwei verschiedene Ausgänge: Kunden widerrufen einen Vertrag. Der eine bekommt Recht, der andere nicht. Warum? ANNA-MAJA LEUPOLD

N

eu ist das Widerrufsrecht für Verbraucher nicht. Trotzdem kommt es immer wie­ der zu Streit zwischen Handwerkern und Kunden, die vom Vertrag zurücktreten wollen. Mit solchen Fällen mussten sich kürzlich die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig­Holstein und des Kammergerichts Berlin befassen. Die Fälle weisen zwar deutliche Parallelen auf, doch die Urteile gingen für die Unternehmer ganz unterschiedlich aus. Laut Tobias Hullermann, Fachanwalt für Bau­ und Architektenrecht, ist an den Gerichtsentscheidungen nichts auszusetzen. Sie seien ganz im Einklang mit der geltenden Rechtslage. Das Widerrufsrecht für Verbrau­ cher gebe es bei Außergeschäftsraum­, Fernabsatz­ und Verbraucherbauverträgen. Doch in einem der beiden Fälle habe ein solcher Vertrag nicht vorgelegen.

Fall 1: Kundin zahlt die Schlussrechnung und fordert dann das Geld zurück Die Kundin will ihren Garten neu gestalten lassen. Zunächst vereinbaren sie einen Ortstermin und der Unternehmer nimmt das Aufmaß. Sein Angebot schickte er anschließend per Post, das akzeptiert die Frau per E­Mail. Im Laufe der Bauarbeiten kommt noch ein zweiter Vertrag hinzu, den die Kundin telefonisch

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„Ein persönliches Treffen führt dazu, dass der Vertrag kein Fernabsatzvertrag mehr ist.“ Tobias Hullermann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

annimmt. Der Gartenbauer erledigt alle Arbeiten und stellt die Rechnung. Zunächst zahlt die Kundin rund 29.000 Euro. Dann widerruft sie den Vertrag und verlangt das Geld zurück. Sie habe einen Fernabsatz­ vertrag geschlossen und habe daher ein Widerrufs­ recht, argumentiert die Frau.

Urteil 1: Kein Fernabsatzvertrag nach Ortstermin auf der Baustelle Das Schleswig­Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 1 U 122/20) entscheidet zugunsten des Unter­ nehmers. Er habe die Verträge mit der Kundin zwar ausschließlich unter Verwendung von Fernkommu­ nikationsmitteln geschlossen – laut Gesetz seien das etwa Briefe, Telefonanrufe, E­Mails, erläutert Hullermann. Doch obwohl der Vertrag auf diese Weise zustande gekommen ist, hätten die Parteien in diesem Fall keinen Fernabsatzvertrag geschlossen. Gemäß § 312c BGB liege ein solcher Vertrag nur vor, wenn die Vertragsverhandlungen und der Vertrags­ schluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel geführt werden. Durch den Ortstermin habe die Kundin jedoch einen persönlichen Eindruck vom Gartenbauer und dessen Fachkunde gewinnen können sowie Gele­ genheit gehabt, ihre Vorstellung darzulegen und Fragen

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Betrieb

zu stellen. Daher sei sie nicht weiter schutzbedürftig und habe kein Widerrufsrecht. Das bestätigt auch Hullermann: „Ein persönliches Treffen führt dazu, dass der Vertrag kein Fernabsatz­ vertrag mehr ist.“ Daher liege ein normaler Werkver­ trag vor, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht hätten. Zudem hätte die Frau den Vertrag nach Abschluss der Bauarbeiten auch nicht mehr kündigen können, da er bereits vollständig erfüllt war.

„Ausnahmen gibt es nur für gute Stammkunden“ Drei Fragen an Petra Reupke (Foto) vom Sanitär- und Heizungsbetrieb Frank Reupke in Garbsen

Fall 2: Streit um Abrechnung führt zum Widerruf

Urteil 2: Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, verlängert sich die Widerrufsfrist Das Kammergericht Berlin (Az. 21 U 41/21) entschied zugunsten des Kunden. Gemäß § 312b Abs. 1 und § 312g Abs. 1 BGB habe er den Vertrag wirksam widerrufen. Zudem sei der Widerruf rechtzeitig erfolgt, da er vom Handwerker bei Vertragsabschluss nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei. Dadurch endete die Widerrufsfrist erst nach 12 Monaten und 14 Tagen – in diesem Fall im Juli 2020. Da die Leistungen des Handwerkers im Haus einge­ baut sind, könne der Kunde sie nicht zurückgeben. Dem Kammergericht zufolge habe der Handwerker auch keinen Anspruch auf Wertersatz.

Unser Praxis-Tipp Was können Sie bei Außergeschäftsraumverträgen tun, damit es Ihnen nicht so geht wie dem Kollegen? „Sie müssen Ihre Kunden über das 14­tägige Widerrufsrecht am besten schriftlich aufklären und unterschreiben lassen“, sagt Hullermann. Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch sei in Anlage 1 ein Muster zu finden, das Handwerker nutzen könnten. Musterfor­ mulierungen sind auch auf der Website des Zentral­ verbands des Deutschen Handwerks zu finden. W

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Klären Sie Ihre Kunden immer über das Widerrufsrecht auf?

„Sie müssen Ihre Kunden über das 14-tägige Widerrufsrecht am besten schriftlich aufklären und unterschreiben lassen.“ Tobias Hullermann, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

» Petra Reupke: Nein, bei kleineren Aufträgen für gute Stammkunden verzichten wir auf die Widerrufsbelehrung. Wenn wir Verbrauchern per Post oder E-Mail ein Angebot für einen größeren Auftrag schicken, ist das anders. Dann klären wir die Kunden mit einem Formular auf, sofern sie ein Widerrufsrecht haben. Denn für eine Badsanierung oder eine Heizungserneuerung müssen wir teureres Material bestellen und bei den Kunden einbauen. Auf diesen Kosten wollen wir nicht sitzen bleiben, wenn die Kunden widerrufen. Daher achten wir bei solchen Aufträgen konsequent darauf, dass wir unsere Pflichten beim Widerrufsrecht erfüllen.

Was für ein Formular nutzen Sie? » Reupke: Wir verwenden ein Muster, das von den Handwerksorganisationen erstellt wurde. Den Text haben wir eins zu eins übernommen und ergänzen das Formblatt nur um unsere Kontaktdaten – also Betriebsname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Kunden erhalten von uns zwei Exemplare der Widerrufserklärung, eins müssen sie unterschrieben zurückschicken. Wenn wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit den Bauarbeiten beginnen sollen, holen wir uns von den Kunden eine zusätzliche Bestätigung, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten.

Und wie reagieren die Kunden darauf? » Reupke: Es hat noch nie jemand komisch reagiert, bislang haben alle unterschrieben. Nur in seltenen Fällen hatten Kunden noch Fragen zum Widerrufsrecht, die konnten wir aber immer klären.

Foto: Martina Jahn

Einen Außergeschäftsraumvertrag hatte hingegen der Handwerker geschlossen, über dessen Fall das Kam­ mergericht Berlin entscheiden musste. Zuvor hatte der Unternehmer eine Baustelle besichtigt. Dort beauftragte ihn der Kunde mündlich mit diversen Sanierungsarbeiten. Dann begann der Handwerker mit den Arbeiten und im Gegenzug erhielt er eine Abschlagszahlung in Höhe von rund 5.500 Euro. Bei der Abrechnung der Leistungen kommt es zum Streit. Im Mai 2020 widerruft der Kunde den Vertrag und fordert sein Geld zurück, der Handwerker habe ihn bei dem Außergeschäftsraumvertrag nicht über das Widerrufs­ recht aufgeklärt. Aus Sicht Hullermanns ist dieser Fall ein Klassiker – es komme häufig vor, dass Kunden solche Verträge widerrufen. „Für Handwerker wird es problematisch, wenn sie die Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt haben“, sagt der Jurist.

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Foto: Denny Gille

Betrieb

„Die Angebotserstellung dauert jetzt doppelt so lange.“ Handwerksunternehmer Kai Schaupmann spricht über Lieferengpässe und Preissteigerungen.

Wie der Krieg die Arbeit im Handwerk verändert Erst Pandemie, jetzt Krieg: Gewohnte Abläufe im Handwerk gibt es nicht mehr. Dieser Unternehmer schildert, wie er damit umgeht. DENNY GILLE

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ieferengpässe, Preisexplosionen, verunsicherte Kunden. Seit Februar diesen Jahres mischen sich die Widrigkeiten aus der Corona-Pandemie mit neuen Extremzuständen aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Das Bau- und Ausbauhandwerk ist damit je nach Branche auf verschiedene Weise betroffen. Im Sanitär- und Heizungsbereich beispielsweise erlebt SHK-Unternehmer Kai Schaupmann einen sprunghaften Nachfrageanstieg für Wärmepumpen bei gleichzeitiger Knappheit unterschiedlichster Komponenten und teils extremen Preisanstiegen.

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Die lange Suche nach Bauteilen und Systemen

„Der Kunde ist der Leid­ tragende.“ Kai Schaupmann, SHK-Unternehmer

„Die Angebotserstellung dauert jetzt doppelt so lange“, berichtet der Geschäftsführer der Joh. Wolfgang Fischer GmbH und Obermeister der SHK-Innung Osnabrück-Stadt. Aktuell sei es für Kai Schaupmann oberstes Gebot, zu jeder Zeit ausreichend Material zusammenzubekommen, damit sein Team unterbrechungsfrei arbeiten kann. Diese Arbeit müsse er inzwischen flexibel über die verschiedenen Baustellen verteilen. „Bleibt der Materialnachschub für ein Projekt

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Betrieb

aus, ziehen wir unsere Mitarbeiter von der Baustelle ab und schicken sie zur nächsten“, sagt Schaupmann. Die Lieferengpässe beträfen Einzelkomponenten ebenso wie ganze Heizsysteme. Und je spezieller die Artikel werden, desto unsicherer sei es, wann man sie bekommt. „Wir arbeiten auch für Industrie und Gewerbe, die sehr spezialisierte Systeme einsetzen. Für manche Komponenten in diesen Bereichen bekommen wir überhaupt keine Lieferzeiten mehr genannt“, erklärt Kai Schaupmann. Früher habe der Unternehmer entweder bei Händler A oder B bestellt und innerhalb von einer Nacht die nötigen Bauteile für einen Auftrag erhalten. Nun müsse er viel mehr Zeit investieren, um seinen Materialbedarf über verschiedenste Händler zu decken. Bestellt werde nicht mehr „just in time“, sondern sobald ein Auftrag erteilt wird. Das sei auch die einzige Option, um den nächsten Unsicherheitsfaktor etwas zu stabilisieren: die Preise.

Preisstabilität? Zusage gilt nur für vier Wochen „Jeder Kunde, der einen Auftrag nicht heute, sondern ein paar Tage später erteilt, könnte schon wieder fünf Prozent mehr zahlen“, sagt Schaupmann. Hätten die Hersteller ihre Preise in der Vergangenheit turnusmäßig Anfang Januar und Juli geringfügig angepasst, seien die Preise mancher Produktgruppen dieses Jahr bereits um bis zu 60 Prozent gestiegen. „Gerade hat wieder ein großer Heizungshersteller eine Erhöhung um sechs Prozent für seine Systeme angekündigt. Und das ist schon seine dritte oder vierte Erhöhung dieses Jahr.“ In seinen Angeboten weist der SHK-Unternehmer Kunden auf diesen Umstand hin. Jahrelang sei es unter Kunden üblich gewesen, sich zum Winterende ein Sanierungsangebot vom Handwerker zu holen und erst im Herbst auf dieses viele Monate alte Angebot zurückzukommen. „Damals konnten wir das mit einer ganz kleinen Preisanpassung problemlos umsetzen“, sagt Schaupmann. Heute macht der Unternehmer in seinen Angeboten deutlich, dass eine Preiszusage nur noch von sehr kurzer Gültigkeit ist. „Im Schnitt lässt sich ein Preis vielleicht vier Wochen halten“, sagt Schaupmann. Danach könne es teuer werden. Die einzige Preisgarantie bringe eine verbindliche Bestellung. „Dann ändert sich höchstens noch der Liefertermin, aber ich habe den Preis sicher.“

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Bei aller Unsicherheit im Hinblick auf die Preisentwicklung stellt der Obermeister aber auch klar: „So ärgerlich die hohen Preise sind, uns hat deswegen noch kein Kunde einen Auftrag storniert.“

Stornierungen? Die Nachfrage hat sich verändert

„Im Schnitt lässt sich ein Preis vielleicht vier Wochen halten.“ Kai Schaupmann, Geschäftsführer der Joh. Wolfgang Fischer GmbH und Obermeister der SHK-Innung Osnabrück-Stadt

Auftragsstornierungen hat es bei Kai Schaupmann in den letzten Monaten dennoch gegeben – allerdings nicht, weil Kunden Investitionen fürchteten. Vielmehr hätten sie die Entscheidung für ein bestimmtes Heizungssystem noch einmal gründlich überdacht. Hintergrund sei die Sorge um die unsichere Versorgungssituation mit Gas. „Seit Februar gibt es Stornierungen bei Gasheizungen. Die Kunden wollen lieber in teurere alternative Heizsysteme investieren, um sich von russischem Gas unabhängig zu machen“, erklärt der SHK-Unternehmer. Der Obermeister unterstützt Kunden grundsätzlich beim Wunsch, statt des Gasbrennwertkessels alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen einzusetzen. Allerdings mit Ausnahmen, denn eine Wärmepumpe sei nicht für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet. „In vielen Objekten gerade im Neubau führt an der Wärmepumpe kaum ein Weg vorbei“, sagt Schaupmann. Aber es gebe auch viele Ausnahmen: „Das typische 1960er-Siedlungshaus, das vor 20 Jahren mal eine Dach- und Fenstersanierung bekommen hat, eignet sich nicht ohne Weiteres für die Wärmepumpe“, nennt er beispielhaft. Daher sei gerade jetzt gute Beratung wichtig, um Kunden vor ärgerlichen Fehlinvestitionen zu bewahren.

Verlässlichkeit? Sicher, denn: „Wir sind verfügbar“ Der SHK-Unternehmer kann die härteren Umstände im Zuge des Krieges beim europäischen Nachbarn durch entsprechenden Aufwand gut kompensieren. Belastend findet er die Situation daher vor allem aus Sicht seiner Auftraggeber. „Der Kunde ist der Leidtragende“, sagt Schaupmann. Gleichzeitig versichert er, dass sich die Kunden auf ihn und seine Kollegen aus der Branche verlassen können. „Jede Wasserleitung, die kaputtgeht, wird auch weiterhin umgehend repariert“, erklärt der Obermeister. „Wir sind verfügbar und handlungsfähig. Auch wenn die Liefersituation gerade außergewöhnlich schwierig ist“, berichtet Schaupmann. W

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Betrieb

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Anbieten müssen es Arbeitgeber. Annehmen müssen Mitarbeitende es nicht.

BEM: Das müssen Sie wissen Wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen krank sind, muss der Betrieb ein Eingliederungsmanagement anbieten. KATHARINA WOLF

enn Mitarbeiter über längere Zeit ausfallen, sind sie oft nicht sofort wieder voll einsatzbereit. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einzuleiten. Was dabei beachtet werden muss und welche Pflichten Betrieb und Mitarbeiter haben, erklärt Trixi Hoferichter, auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin.

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Wann kommt es zu einem BEM? „Der Arbeitgeber muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einleiten, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres entweder länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen ist“, erläutert Hoferichter. So regelt es das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ein BEM kann bei langzeiterkrankten Mitarbeitern notwendig werden sowie auch bei häufig kurz erkrankten. Wichtig: „Die Jahresfrist bezieht sich dabei nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit“, so die Anwältin.

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Darf der Arbeitgeber ein BEM ablehnen?

„In Klein­ betrieben mit einer dünnen Personaldecke können lange oder wieder­ holte Arbeits­ ausfälle zu Problemen führen.“ Trixi Hoferichter, Anwältin

„Nein“, sagt Hoferichter. Das Sozialgesetzbuch verpflichte alle Arbeitgeber ohne Ausnahme, ein BEM durchzuführen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Unternehmensgröße oder die Branche spielen dabei keine Rolle. „Auch kleine Handwerksbetriebe unterfallen daher der Verpflichtung zur Einleitung und Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements“, sagt die Anwältin.

Muss der Mitarbeiter das BEM akzeptieren? Anders als der Arbeitgeber darf ein erkrankter Mitarbeiter ein BEM ablehnen. „Der Arbeitnehmer muss seine Ablehnung nicht näher begründen“, so Hoferichter. Allerdings geht sie nicht davon aus, dass das in der Praxis häufig geschieht. Gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber kein BEM-Verfahren einleiten.

Kann ein Mitarbeiter das BEM einklagen? Hier wird es kompliziert. Bislang war es umstritten, ob ein Arbeitnehmer ein einklagbares Recht auf ein

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Betrieb

BEM hat. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber entschieden – und dieses Recht verneint. Nach Ansicht des BAG trifft nämlich die Verpflichtung ausschließlich den Arbeitgeber. Dem erkrankten Arbeitnehmer stehe deshalb gerade kein individueller Anspruch zu. „Dies begründen die Richter und Richterinnen vor allem mit der Regelung in § 167 Absatz 2 Satz 8 SGB IX. Sie räumt nur den Interessensvertretungen wie Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung durchsetzungsfähige Ansprüche ein, nicht jedoch dem einzelnen Arbeitnehmer“, erläutert Hoferichter.

Drei Fragen an ... Geschäftsführer Henning Müller (Foto) von Henning Müller Son­ dermaschinenbau GmbH in Deensen

Was tun Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter? » Henning Müller: Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut, deshalb ist Mit­ arbeitergesundheit ein wichtiges Thema für uns. Wir haben zum Beispiel im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Analyse der gesundheitlichen Situation im Betrieb vorgenommen und Ziele gemeinsam festgelegt. In der Metallverarbeitung ist die Lärm­ belastung ein Problem. Aus dem Grund haben wir alle Mitarbeiter mit individuell angepasstem Hörschutz ausgestattet. Außerdem haben wir in Hebehilfen investiert.

Und wenn der Betrieb kein BEM anbietet? Trotzdem sollten Arbeitgeber eine Wiedereingliederung nicht ignorieren, betont die Anwältin. Das Verweigern habe Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. „Die Durchführung eines BEM stellt ein ,milderes Mittel‘ gegenüber einer Kündigung dar“, sagt Hoferichter. „Und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung mildere Mittel ausschöpfen muss.“

„Grundsätzlich erlaubt das Gesetz eine gewisse Flexibilität, um möglichst Erfolg versprechende Maßnahmen für den jeweiligen Einzelfall zu finden“, sagt Hoferichter. Deshalb müsse sich der Arbeitgeber sowohl mit dem Betroffenen als auch mit den Interessensvertretungen wie Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung abstimmen. „Ausgehend von diesen Beratungen können dann individuelle Maßnahmen ergriffen werden wie etwa eine stundenweise Wiedereingliederung in den Betrieb oder Änderungen an der Arbeitsumgebung“, sagt die Anwältin. Auf den Arbeitgeber kommen verschiedene Verpflichtungen zu. „Zunächst ist es wichtig, den betroffenen Arbeitnehmer in einem Aufklärungsanschreiben auf die Ziele des BEM hinzuweisen und aufzulisten, welche personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden“, betonte Hoferichter. Ziel eines BEM sei immer, den Arbeitsplatz zu erhalten, indem eine bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werde.

„Gegen den Willen des betroffenen Arbeitneh­ mers darf der Arbeitgeber kein Eingliede­ rungsverfah­ ren einleiten.“

Hatten Sie schon mal längere Ausfälle im Team? » Müller: Ja, ein Mitarbeiter ist krankheits­ bedingt mal länger ausgefallen. Als er an den Arbeitsplatz zurückkehren konnte, haben wir ihm Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten. Mit seinem Einverständnis haben wir Kontakt mit der Rentenversiche­ rung aufgenommen, das ist in solchen Fällen üblich. Jemand von dort war daraufhin bei uns im Betrieb und hat mit dem Mitarbeiter und mit uns gesprochen. Anschließend fand ein vertrauliches Gespräch zwischen dem Mit­ arbeiter und der Rentenversicherung statt. Dabei ging es nicht darum, zu kontrollieren. Ziel war es, mögliche Ursachen am Arbeits­ platz festzustellen und gemeinsam Abhilfe zu schaffen.

Trixi Hoferichter, Anwältin

Würden Sie BEM wieder anbieten, wenn ein Mitarbeiter längerfristig ausfällt?

Hier gibt die Anwältin Entwarnung: „Wenn es bei der Durchführung eines BEM zu Fehlern kommen sollte, drohen dem Arbeitgeber keine Geldbußen oder andere Strafen.“ Allerdings liege eine ordnungsgemäße Durchführung des BEM im Interesse des Arbeitgebers. „Gerade in Kleinbetrieben mit einer dünnen Personaldecke können lange oder wiederholte Arbeitsausfälle zu Problemen führen.“ W

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Foto: Trixi Hoferichter

Was, wenn dem Betrieb Fehler unterlaufen?

» Müller: Ja, auf jeden Fall. Dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, ist für mich aber nicht der einzige Grund. Gesunde Mitarbeiter sind wichtig für unseren Betrieb. Gesundheit hat für uns oberste Priorität – deshalb gucken wir regelmäßig, welche Probleme es gibt und wie wir sie lösen können. (AML)

Foto: Denny Gille

Wie läuft das BEM ab?

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Betrieb

Bei Streit um die Höhe des Nachtrags: Handwerker dürfen die Leistung nicht verweigern.

Teure Falle: Wann sich Leistungsverweigerung rächt Der Kunde zahlt den Abschlag nicht. Das sollten Sie nicht tun: Die Leistung verweigern! ANNA-MAJA LEUPOLD

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treit um Geld ist ein Klassiker auf dem Bau, den wohl jeder Handwerker schon erlebt hat: Mal begleichen die Kunden die Rechnung nicht, mal akzeptieren sie den Nachtrag nicht. In einer solchen Situation ist der erste Impuls von Handwerkern oft, die Arbeiten auf der Baustelle komplett einzustellen. Doch dabei ist höchste Vorsicht geboten. „Die Leistungsverweigerung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich“, warnt Florian Herbst, Fachanwalt für Bau- und

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„Der Teufel steckt im Detail.“ Florian Herbst, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

Architektenrecht in Hamburg. Wer die Leistung ohne triftigen Grund verweigere, geht dem Juristen zufolge erhebliche finanzielle Risiken ein. Hier sind drei typische Beispiele aus der Praxis.

Beispiel 1: Handwerker haben keinen fälligen Vergütungsanspruch Bei einem größeren Bauprojekt begleicht ein Kunde die Abschlagsrechnung nicht. Die weiteren Leistungen können Handwerker laut Herbst nur dann

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Betrieb

Beispiel 2: Kunden akzeptieren Nachtrag nur „dem Grunde nach“ Wenn Handwerker auf der Baustelle Leistungen erbringen sollen, die der Vertrag nicht vorsieht, verhandeln sie mit den Kunden über einen Nachtrag. Oft kommt es dabei zum Streit über die zusätzliche Vergütung und das kann den Baufortschritt erheblich behindern. In dieser Situation greifen Bauherren laut Herbst oft zu einem Trick: Sie akzeptieren den Nachtrag zwar „dem Grunde nach“, aber nicht „der Höhe nach“. Das bedeutet: Sie sind mit der zusätzlichen Leistung einverstanden, aber nicht mit der geforderten Vergütung. Dem Baurechtler zufolge steht Handwerkern in dieser Situation kein Leistungsverweigerungsrecht zu. „Betriebe sind dann zur Leistung verpflichtet“, betont Herbst. Kommen sie ihren Verpflichtungen auf der Baustelle nicht nach, könnten Bauherren den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Handwerker seien dann genauso schadensersatzpflichtig wie in Beispiel 1. Zugute kommt ihnen in dieser Situation allerdings das neue Bauvertragsrecht, so Herbst. Denn seit 2018 regelt der § 650c BGB die Höhe

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„Ob Handwerker die Leistung einstellen können, sollten sie unbedingt zusammen mit einem Rechtsanwalt klären.“ Florian Herbst, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

der Vergütung, wenn die Vertragsparteien selbst keine Einigung über die Nachtragsvergütung erzielen können. So dürfen Handwerker dem Kunden bei der nächsten Abschlagsrechnung 80 Prozent der streitigen Nachtragsforderung ansetzen, die sie in ihrem Nachtragsangebot genannt haben. „Hierdurch soll die Liquidität des Handwerkers gesichert werden“, sagt der Jurist.

Beispiel 3: Überhaupt keine Einigung beim Nachtrag Manchmal akzeptieren Kunden das Nachtragsangebot weder dem Grunde noch der Höhe nach. Ob Handwerker in dieser Situation die Arbeiten einstellen dürfen, hängt laut Rechtsanwalt Herbst vom Einzelfall ab. Entscheidend sei, ob es wirklich eine Mehrleistung ist, die der Kunde haben will, und ob der Handwerker hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen kann. „Diese Frage lässt sich nicht allein juristisch beantworten“, betont der Baurechtler. Es komme in den meisten Fällen auch auf technische Aspekte an. „Ob Handwerker die Leistung einstellen können, sollten sie deshalb unbedingt zusammen mit einem Rechtsanwalt klären“, sagt Herbst. Nicht möglich sei die Leistungsverweigerung, wenn die vom Kunden geforderten Arbeiten keine Mehrleistung sind. Wer erforderliche Leistungen trotzdem verweigere, riskiere die Kündigung aus wichtigem Grund. „Auch in diesem Fall können Kunden Schadensersatz verlangen und das wird in der Regel nicht billig für Handwerker“, sagt Herbst. W

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verweigern, wenn sie einen fälligen Vergütungsanspruch haben. „Auch wenn das einfach klingt, steckt hier der Teufel im Detail“, sagt der Jurist. Seiner Erfahrung nach begründen Kunden die Zahlungsverweigerung häufig mit Baumängeln. Handwerker hingegen schätzen die Sache meist anders ein und ein Streit um Baumängel beginnt. Dem Juristen zufolge kann die Leistungsverweigerung in einer solchen Situation zwar ein gutes Druckmittel sein, um den Bauherren zum Einlenken zu bewegen. Allerdings rät er Handwerkern, davon nur Gebrauch zu machen, wenn sie sich 100-prozentig sicher sind, dass sie im Recht sind. Denn liegen tatsächlich Baumängel vor, hätten Kunden das Recht, die Mängelbeseitigungskosten in doppelter Höhe einzubehalten. Stellen Handwerker die Arbeiten auf der Baustelle dann ein, verhalten sie sich laut Herbst vertragswidrig. „Kunden können den Vertrag dann aus wichtigem Grund kündigen und Handwerker machen sich schadensersatzpflichtig“, erläutert Herbst. Dem Juristen zufolge bedeutet das: 1 Die Kunden dürfen einen anderen Betrieb mit den ausstehenden Leistungen beauftragen und der Handwerker muss für die Mehrkosten aufkommen. 2 Zudem muss der Handwerker für alle Schäden zahlen, die dem Kunden durch die längere Bauzeit entstehen. Das können beispielsweise die Kosten für eine Mietwohnung sein, weil das Eigenheim noch nicht fertig ist.

Baumängel oder nicht? Wer als Handwerker eine Leistung ohne triftigen Grund verweigert, geht erhebliche finanzielle Risiken ein.

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Betrieb

Anbrüllen von Kolleginnen und Kollegen, wenn Fehler geschehen? Das sorgt für kein gutes Arbeitsklima.

So schadet eine negative Fehlerkultur Ihrem Betrieb Wenn Fehler passieren, ist professionelle Führung wichtig. Sonst wird alles noch schlimmer. KATHARINA WOLF

er etwas falsch macht, wird bestraft, das war zu Opas Zeiten so. Als Chef können Sie heutzutage damit nicht mehr punkten. Tatsächlich schaden Sie Ihrem Betrieb mit einem solchen Verhalten, warnt Unternehmensberater Axel Schröder.

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Drei schädliche Folgen einer negativen Fehlerkultur 1 Sie verlieren Ihre guten Mitarbeiter: Erinnern Sie sich an Ihre Schulzeit –

wer war Ihr Lieblingslehrer? Der, der Schüler bei Fehlern anbrüllte oder sogar in die Ecke stellte? Oder der, der die Klasse ermutigte, eigene Wege zu gehen und falsche Antworten als Umweg zur richtigen Lösung sah? Ganz ähnlich ist es mit den Mitarbeitern. „Gerade jüngere Mitarbeiter akzeptieren es nicht, wenn Sie bei Fehlern persönlich angegangen werden“, sagt Schröder. „Sie kennen ihren Wert und wissen, dass sie sich ihren Job

„Die Verantwortung für Fehler liegt beim Chef.“ Axel Schröder, Unternehmensberater

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aussuchen können.“ Die Konsequenz: Die Mitarbeiter kündigen, „weil sie keine Lust haben, sich das jeden Tag anzutun“, so Schröder. 2 Sie verlieren bares Geld: Jeder Fehler, der Ihren Mitarbeitern unterläuft, kostet Sie bares Geld. „Wenn Fenster falsch zugeschnitten werden, weil das Maßnehmen schlecht lief, wird das für Sie teuer und die Marge ist weg“, nennt Schröder ein Beispiel. In einer negativen Fehlerkultur führe ein Fehler zu Ärger für den Mitarbeiter, einer Entschuldigung beim Kunden und Kosten für den Betrieb. Nur das Problem löse sie nicht. 3 Sie verlieren Ihren guten Ruf: Wenn Ihre Mitarbeiter ihre Fehler aus Angst

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Betrieb

vor Konsequenzen nicht mehr offen zugeben, sondern vertuschen, steht auch Ihr guter Ruf auf dem Spiel. Früher oder später fällt der Fehler beim Kunden auf. Selbst wenn Sie jetzt nacharbeiten: Einen Folgeauftrag und eine Weiterempfehlung dürfte es von diesem Kunden nicht geben – im Gegenteil.

Verantwortung für Fehler liegt beim Chef. „Aufgabe der Führungskraft ist es, für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, in dem Mitarbeiter arbeiten können, ohne Fehler zu machen“, so Schröder. Auch die Arbeitsabläufe so zu organisieren und zu erklären, dass Fehlerquellen minimiert werden, sei Sache des Chefs. „Und wenn ich die Verantwortung in erster Linie bei mir sehe, gibt es keinen Grund, Mitarbeiter wegen Fehlern anzubrüllen.“ 2. Schritt: eine offene Kommunikation pflegen: Dass trotzdem Fehler vorkommen, sei klar. Nun gehe es darum, mit-

So schaffen Sie eine konstruktive Fehlerkultur 1. Schritt: Verantwortung übernehmen: Für Axel Schröder ist die Sache klar: Die

hilfe guter Kommunikation mit dem Team herauszufinden, woran es hakt. „Meist kommen viele kleine Dinge zusammen, die zu großen Fehlern führen“, ist Schröder überzeugt. Wenn aber die Mitarbeiter von der harschen oder desinteressierten Reaktion des Chefs auf Fehler oder Kritik frustriert seien, entwickelten sie gegenüber den kleinen Widrigkeiten eine große Frustrationstoleranz, anstatt sie offen anzusprechen. „Die Folgen sind immer wieder auftretende Fehler, deren Ursache nicht bekämpft wird“, warnt Schröder. W

Drei Fragen an ... Holger Schulz, Geschäftsführer der Günther Schulz GmbH & Co. KG in Balgstädt

Dürfen Ihre Mit­ arbeiter Fehler machen? » Holger Schulz: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das soll nicht bedeuten, dass unsere Mitarbeiter Fehler machen sollen. Aber sie dürfen gemacht werden und das passiert auch ab und zu mal. Dann besprechen wir sie und suchen gemeinsam die Ursache.

Werden Sie als Chef über alle Fehler informiert? » Schulz: Das kommt darauf an. Wir arbeiten in Teams an verschiedenen Projekten. Daher sind die Projektleiter vor Ort die Ansprechpartner der Mitarbeiter. Ist es nichts Großes, müssen sie mich nicht informieren, sondern klären das auf kurzem Weg. In wöchentlichen Besprechungen mit den Projektleitern erfahre ich, was gut läuft und was nicht.

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Wie beugen Sie Fehlern vor? » Schulz: Wir legen Wert auf Qualitätsmanagement und sind zertifiziert. Soweit es geht, arbeiten wir mit Standards und Projektunterlagen. Die helfen besonders bei wiederkehrenden Prozessen. Mir ist wichtig, dass wir offen kommunizieren, Probleme zeitnah ansprechen und beheben. (JA)

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Foto: Martina Jahn

Regionales

Engagiert für ihr Unternehmen und ihr Handwerk: Fleischermeisterin Nina Sebert aus Göttingen

Kundenzufriedenheit und Fachkräftemangel Regionale Lieferanten und schmackhafte Waren. Damit ist die Fleischerei Sebert erfolgreich. Nur an einem fehlt es: an Fachkräften. MARTINA JAHN

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icht mehr viele Fleischereibetriebe schlachten noch selbst. Die Göttinger Fleischerei Sebert hat die Hausschlachtung über drei Generationen bis heute beibehalten. „Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal“, sagt Fleischermeisterin Nina Sebert, die den Betrieb mit ihrem Vater und ihrem Mann führt. In Göttingen und Umgebung seien sie der einzige Betrieb dieser Art. Davon profitiere die Fleischerei: „Unsere Kunden schätzen uns als regionalen und handwerklichen Betrieb“, sagt die 34-Jährige. In den vergangenen Jahren habe sich das Kaufverhalten der Kunden verändert, die Nachfrage nach regionalen Produkten sei gestiegen. „Das hat uns in

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„Gute Rohstoffe sind die Grundlage für gute Produkte.“ Nina Sebert, Fleischermeisterin

der strategischen Ausrichtung des Familienbetriebs bestärkt“, sagt Sebert. So kaufen sie ihre Tiere von regionalen Bauern. Sie legen Wert auf kurze Transportwege, um die Tiere vor der Schlachtung keinem unnötigen Stress auszusetzen. Denn das wirke sich auf die Qualität des Fleisches aus.

Wurst ohne Geschmacksverstärker „Gute Rohstoffe sind die Grundlage für gute Produkte“, betont Sebert. In dem Hauptgeschäft in Göttingen-Geismar wird das Fleisch zerlegt und weiterverarbeitet. Das umfangreiche Wurstsortiment stamme zu 100 Prozent aus eigener Herstellung und werde mehrmals in der Woche frisch produ-

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Regionales

ziert. „Wir verwenden seit Jahren kein Glutamat mehr und verzichten komplett auf Geschmacksverstärker“, sagt die Unternehmerin. Weniger sei manchmal mehr – und das wirke sich positiv auf den Geschmack aus.

Namen und Nachrichten UFH wählen Vorstand Die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) Niedersachsen haben bei der Mitgliederversammlung in Hannover ihren Vorstand für die kommenden drei Jahre gewählt. Vorsitzende des Landesverbandes bleibt Meike Lotze-Franke (Foto) aus Hann. Münden. „Unser Ziel ist es, die Arbeitskreise zu stärken, die in den beiden Corona-Jahren gelitten haben. Wir wollen ihnen helfen, Mitglieder zu binden und neue zu gewinnen“, sagt Lotze-Franke. Zudem wollen die UFH die „weißen Flecken“ auf der Karte schließen. Zweite Vorsitzende bleibt Gabi Diedrich, die neue dritte Vorsitzende ist Anke Freund. Schriftführerin bleibt Dagmar Kopp, Kassenwartin Gudrun Spottke und Internetbeauftragte Bettina Otte-Kotulla. (JA)

Bevor Nina Sebert 2014 mit in die Geschäftsführung einstieg, machte sie ihre Ausbildung in dem Familienbetrieb und hängte den Meistertitel dran. Schon früh übertrug ihr Vater ihr Führungsaufgaben. „Da bin ich schnell reingewachsen und froh, dass ich den handwerklichen Hintergrund habe und mich in allen Bereichen auskenne“, sagt sie. Heute ist die Mutter zweier Töchter für das Büro, das Personal und den Verkauf verantwortlich. Ihr Mann leitet die Produktion und ihr Vater hält den Kontakt zu den Bauern. Die tägliche Abwechslung sei das, was sie am Unternehmertum reizt. „Manchmal weiß ich morgens nicht, was nachmittags noch passiert“, sagt Sebert – und meint diesen Satz nicht nur positiv. Denn einerseits habe sie in den Jahren gelernt, „in brenzligen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren“. Doch durch den ständigen Mangel an Fachpersonal seien die Anforderungen an die Betriebsführung enorm gestiegen. So könne es sein, dass sie in einer Filiale im Verkauf einspringen oder ein Geschäft schließen muss, weil jemand ausfällt. „Junge Leute interessieren sich nicht mehr für unser Handwerk“, bedauert Sebert. Dabei sei der Kontakt zu Kunden, die immer wieder positive Rückmeldungen zu den Produkten geben, eine tolle Motivation für die Arbeit.

Mitarbeitersuche auf allen Kanälen Seit Jahren nutzen die Seberts nahezu alle Kanäle für die Mitarbeitersuche: die Arbeitsagentur, Anzeigen in Tageszeitungen und Internet, Schulbesuche und Praktika. Doch die Suche sei zäh, es komme kein Nachwuchs nach, weiß Sebert. Sie engagiert sich in der Prüfungskommission der Handwerkskammer: „Nur drei Prüflinge gab es im Verkaufsbereich im gesamten Einzugsgebiet Südniedersachsen im vergangenen Jahr“, berichtet die Meisterin. Gern würde der Betrieb mit 37 Mitarbeitern sowohl im Verkauf als auch in der Produktion ausbilden. Dass es keine Interessenten gibt, sei aus einem Grund besonders traurig: „Die Nachfrage ist riesig, wir könnten mehr Filialen haben und noch mehr anbieten – aber ohne Personal geht das nicht“, sagt Sebert. So wünscht sich die Unternehmerin, dass wenigstens die aktuellen Filialen erhalten bleiben. „Unser Ziel ist es, das Handwerk mit vereinten Kräften gegenüber der Industrie zu stärken“, sagt Nina Sebert. W

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„Manchmal weiß ich morgens nicht, was nachmittags noch passiert.“ Nina Sebert, Fleischermeisterin

Neuauflage des Digitalbonus Der Digitalbonus.Niedersachsen geht in die nächste Runde. Seit dem 22. Juni können Betriebe den Zuschuss bei der NBank wieder beantragen. Der Bonus wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 3.000 und maximal 10.000 Euro. Geld gibt es für Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Land Niedersachsen stellt dafür 15 Millionen Euro bereit. (JA) Infos und Antrag unter:

w svg.to/digitalbonus.de

Neuer Landesfachgruppenleiter Die Fachgruppe Fliesen und Naturstein im Baugewerbe-Verband Niedersachsen hat Fliesenlegermeister Stefan Bohlken (Foto) aus Oldenburg mehrheitlich zu ihrem neuen Landesfachgruppenleiter gewählt. Bohlken löst damit seinen Vorgänger Fliesenlegermeister Rolf Dipp aus Salzgitter ab. Bohlken hatte sich unter anderem durch seine Aktivitäten zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für das Fliesenlegerhandwerk im Jahre 2020 einen Namen gemacht. Als neuer Fachgruppenleiter will er unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit der Fliesenleger nach vorne bringen und in den Social Media beim Nachwuchs für sein Gewerk werben. (JW)

Fotos: Privat | Martina Jahn

Herausforderung Fachkräftemangel

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Betrieb

Preisanpassung nicht immer möglich Die Regeln für Materialpreisanpassungen bei Aufträgen von Bund und Ländern sind verlängert worden. Doch das löst nicht immer die Probleme mit den Kommunen. JÖRG WIEBKING UND ANNA-MAJA LEUPOLD

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Bundeserlasse zu Preisgleitklauseln: Das sind die wesentlichen Punkte ɓ

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Ausweitung der Preisgleitklauseln: „Durch die Bundeserlasse wurde der Engpass für Bundesaufträge beseitigt“, berichtet Cornelia Höltkemeier von der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Durch die aktuell erfolgte Laufzeitverlängerung sei nun zumindest bis zum 31. Dezember 2022 klargestellt, dass in Ausschreibungen des Bundes „grundsätzlich für alle relevanten Produktgruppen Stoffpreisgleitklauseln aufgenommen werden könnten“. Schwelle abgesenkt: Stoffpreisgleitklauseln können den aktualisierten Erlassen zufolge nun vereinbart werden, wenn der Anteil des betroffenen Stoffes bei 0,5 Prozent der Auftragssumme liegt. Bislang war das erst ab einem Anteil von 1 Prozent möglich. Weitere Erleichterung: Wenn die klare Zuordnung der einzelnen Stoffanteile einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert, könne jetzt auch auf den Stoff mit dem höchsten Stoffanteil abgestellt werden, erläutert Höltkemeier die neue Fassung der Erlasse.

Kurz laufende Verträge: Die Bundeserlasse erlaubten die Vereinbarung von Preisgleitklauseln bereits dann, wenn zwischen Auftragserteilung und Ausführung mehr als ein Monat liegt. ɓ Länger laufende Verträge: „Hier hat der Bund für eine Klarstellung gesorgt“, freut sich Höltkemeier. Demnach gelten die Stoffpreisgleitklauseln nun bis zum jeweiligen Vertragsende – auch dann, wenn die Vertragslaufzeit über den 31. Dezember 2022 hinausgeht. Positiv ist laut Höltkemeier auch, dass viele Bundesländer, unter anderem Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, klar festgelegt haben, die Regelungen der Bundeserlasse auch auf Landesaufträge anzuwenden. ɓ

Bestehende Verträge: Anspruch auf Einzelfallprüfung Stoffpreisgleitklauseln können nach aktueller Erlasslage auch noch nachträglich vereinbart werden. Höltkemeier weist allerdings darauf hin, dass die nachträgliche Einbeziehung von Stoffpreisgleitklauseln nach den aktualisierten Erlassen „als nicht geboten“ angesehen wird, wenn kein Bieter das Fehlen der Klauseln gerügt hat. Der Juristin zufolge könne für Betriebe daher im Einzelfall eine Rüge in Betracht kommen: „Lassen Sie sich hier im Zweifel von Ihrer Innung oder Ihrem Verband beraten“, empfiehlt sie.

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u Beginn des Ukraine-Kriegs war die Vereinbarung von Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen für viele Materialien durch Bundesregelungen nicht möglich. Im März 2022 änderte sich das durch Erlasse des Bundesbauministeriums und des Bundesverkehrsministeriums. Diese Regeln hat der Bund jetzt bis Jahresende verlängert und um weitere Erleichterungen ergänzt.

Öffentliche Aufträge: Bei Neuverträgen mit Bund und Ländern helfen Preisgleitklauseln gegen die steigenden Materialpreise.

„Durch die Bundeserlasse wurde der Engpass für Bundesaufträge beseitigt.“ Cornelia Höltkemeier, Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen

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Cornelia Höltkemeier, Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen

Foto: Privat

In den Fällen, in denen in bestehenden Verträgen keine Stoffpreisgleitklausel zur Anwendung kommen könne, hätten die Auftragnehmer eine Chance, dass der Auftraggeber zumindest einen Teil der Preissteigerung übernimmt. Grund dafür seien folgende Regelungen in den Erlassen: ɓ Prüfpflicht: Der Krieg wird nun „grundsätzlich als Störung der Geschäftsgrundlage eingeordnet“. Die Auftraggeber seien verpflichtet, „zumindest zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall eine Anpassung der vereinbarten Materialpreise zu erfolgen hat“. ɓ Höhe der Preissteigerung: Stelle der Auftraggeber bei dieser Prüfung „deutliche“ Preissteigerungen fest, müsse er sich daran beteiligen. Das führt zu der Frage, wann eine solche „deutliche“ Steigerung vorliegt. Höltkemeier: „Wenn die Preissteigerung mehr als 29 Prozent beträgt, besagen die Erlasse, dass sich der öffentliche Auftraggeber in jedem Fall daran

beteiligen muss.“ Im Einzelfall könne aber auch schon eine geringere Steigerung genügen. Höhe der Beteiligung: Die Höhe der Beteiligung hänge vom Einzelfall ab. In den Erlassen wird allerdings darauf hingewiesen, dass in der Regel nicht mehr als die Hälfte der nachgewiesenen Kostensteigerungen übernommen wird. „Handwerker sollten sich daher vor dem Gespräch mit den Auftraggebern immer von ihrer Innung oder ihrem Verband beraten lassen“, empfiehlt die Juristin.

Aufruf zum Verhandeln Für Städte, Kreise und Gemeinden gelten die Bundeserlasse nicht – zumindest nicht direkt. Doch zum Beispiel hätten in Niedersachsens das Wirtschafts- und das Innenministerium die Kommunen aufgerufen, „durch Anwendung der Grundideen in den Erlassen über einen Ausgleich der unerwarteten Preissteigerungen zu verhandeln“, betont Höltkemeier.

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Tatsächlich würden sich viele kommunale Auftraggeber mit den Auftragnehmern bei neuen Verträgen über Preisgleitklauseln verständigen, ergänzt die Juristin. „Es gibt aber auch kommunale Auftraggeber, die lieber mit Festpreisen arbeiten.“ Ähnlich sieht es in Sachsen-Anhalt aus: „Die Kommunen handeln bei Preisgleitklauseln unterschiedlich, es gibt keine einheitliche Regelung“, berichtet Giso Töpfer vom Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt.

Bieteranfrage bei Neuverträgen mit Kommunen Sieht eine öffentliche Ausschreibung weder Preisgleitklauseln noch eine Verlängerung der Ausführungsfrist vor, rät Höltkemeier zu einer Bieteranfrage. Sie empfiehlt diese Formulierung: In der Ausschreibung vom … ist als Fertigstellungstermin der … vorgesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir jedoch nicht beurteilen, ob dieser Termin gehalten werden kann, da wegen der kriegsbedingten Störungen in den Materiallieferketten und den Unterbrechungen in der Logistik sowie der Unsicherheiten durch Quarantänezeiten bei dem eingesetzten Personal derzeit massive Beeinträchtigungen erfolgen. Wir fragen daher an, ob sich im Falle solcher unabwendbarer Beeinträchtigungen die vertraglich vorgesehenen Ausführungsfristen verlängern/wir fragen an, ob eine Preisgleitungsklausel vorgesehen ist. Besteht der Auftraggeber auf Festpreisen und verbindlichen Ausführungsfristen, liege es im Ermessen des Betriebs, ob er eine Festpreis-Kalkulation wagt oder auf die Erstellung eines Angebots verzichtet.

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Vertragsanpassung bei Altverträgen mit Kommunen Anders sieht es bei Aufträgen aus, die Kommunen vor Ausbruch des Krieges vergeben haben. Theoretisch könnten die Auftraggeber auf der Einhaltung der Verträge beharren. Wehrlos sind Auftragnehmer jedoch nicht. Hier greife § 313 BGB, berichtet Giso Töpfer. Dieser Paragraf legt fest, wann eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliegt: bei schwerwiegenden Änderungen der Umstände nach Vertragsabschluss. „Dann kann ein Handwerker eine Anpassung des Vertrags wegen Störung des Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB verlangen“, sagt Töpfer. Doch nach seiner Erfahrung seien die Handwerksbetriebe wie auch die Kommunen eher an einer Lösung ohne langwierigen Rechtsstreit interessiert. „Wenn sich eine Kommune einen neuen Auftragnehmer suchen müsste, würde es für sie auch nicht billiger – wenn sich dafür überhaupt jemand findet“, sagt der Jurist. Daher seien die Auftraggeber „schon gewillt, eine Einigung herbeizuführen“. Guter Wille alleine genüge allerdings nicht immer. Es komme auch darauf an, was sich der Auftraggeber überhaupt noch leisten kann, weiß Töpfer: „Die Finanzierung der Kommunen ist oft sehr eng, auch dann, wenn sie mit Fördermitteln arbeiten.“ W

Langfristiger Rechtsstreit ums kommunale Bauprojekt? Dem gehen auch die Kommunen selbst gern aus dem Weg, sagen Fachleute wie Giso Töpfer vom BaugewerbeVerband Sachsen-Anhalt.

„Die Kommunen handeln bei Preisgleitklauseln unterschiedlich, es gibt keine einheitliche Regelung.“ Giso Töpfer, Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt

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Das gilt für Verträge mit Privatleuten Eine Preisgleitklausel regelt bei Vertragsschluss, wie Handwerker und Kunden mit Preissteigerun­ gen für bestimmte Produktgruppen umgehen. Das sei in verschiedenen Varianten möglich, berichtet Cornelia Höltkemeier von der Landesvereinigung Bauwirtschaft in Niedersachsen (LBN): ɓ Index-Preisgleitklausel: Möglich sei zum einen die Variante, dass sich der vom Kunden zu bezahlende Preis nach einem Materialpreis­ index richtet. Dazu müssten sich die Vertrags­ parteien darüber einigen, für welche Materia­ lien welcher Index gelten soll. ɓ Prozentuale Preisgleitklausel: Möglich sei zum anderen die Vereinbarung einer prozentua­ len Preisgleitklausel. In diesem Fall vereinbaren Auftragnehmer und ­geber, dass der Kunde die Preissteigerung für ein Material übernimmt, wenn der Preis einen vereinbarten Prozentsatz übersteigt. Alternativ könnten die Vertragspar­ teien auch einen Schlüssel vereinbaren, wie sie solche Preissteigerungen gemeinsam tragen. Die Juristin empfiehlt Betrieben in der Regel die Vereinbarung prozentualer Preisgleitklauseln.

Details in der Vertragsgestaltung beachten Dabei müssten Betriebe mehrere Punkte beach­ ten, betont Höltkemeier: ɓ Benennen Sie in der Klausel konkret das von der Preisgleitung betroffene Produkt oder Material. ɓ Belegen Sie die Preissteigerung, zum Beispiel indem Sie die Ausgangspreise offenlegen. ɓ „Es genügt nicht, die Preisgleitung einfach als Beiblatt beizufügen. Sie muss Vertragsinhalt sein“, sagt Höltkemeier. Daher sollten Sie die Preisgleitklausel entweder direkt in den Vertragstext aufnehmen. Alternativ könnten Sie im Vertrag darauf hinweisen, dass dieser nur zustande kommt, wenn der Kunde eine Zusatz­ vereinbarung ebenfalls unterschreibt. Für den Angebots­ und Vertragstext empfiehlt die Juristin folgende Formulierung: Wie mit Ihnen ausführlich besprochen, verlangt die aktuelle Situation, dass wir eine gesonderte Vereinbarung für die Materialpreise treffen. Die für Ihren Auftrag benötigten Materialien sind am Markt derzeit so schwer zu beschaffen, dass wir von unseren Lieferanten nur noch

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Sie wollen sich als Handwerker mit einer Preisgleitklausel gegen steigende Materialpreise absichern? Eine Muster-Vorlage als Download hilft Ihnen dabei.

Gerichtsfeste Preisgleitklauseln gibt es für Verträge mit privaten Verbrauchern nicht.

„Es genügt nicht, die Preisgleitung einfach als Beiblatt beizufügen. Sie muss Vertragsinhalt sein.“ Cornelia Höltkemeier, Landesvereinigung Bauwirtschaft in Niedersachsen.

Angebote mit Tages- bzw. Wochenpreisen bekommen. Die Preise schwanken von Woche zu Woche teilweise um bis zu ___ Prozent. Daher müssen wir mit Ihnen, damit der Vertrag gültig werden kann, zusätzlich eine Vereinbarung zur Preisanpassung bei Materialpreisänderungen treffen. Wir weisen daher darauf hin, dass das Zustandekommen dieses Vertrags unter der Bedingung des gleichzeitigen Zustandekommens der beigefügten Vereinbarung steht.

Download: Vorlage für Preisgleitklauseln Einen Haken haben Preisgleitklauseln in Privat­ verträgen jedoch: Sie gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und unterliegen im Streitfall einer strengen gerichtlichen Kontrolle, warnt Höltkemeier. Das sei unproblematisch, wenn der Kunde ein Unternehmer ist, mit dem ein Werkvertrag geschlossen wird. Dann sei die Vereinbarung einer Preisgleitung auch gerichts­ fest möglich. Für die Vereinbarung einer solchen Klausel mit privaten Verbrauchern gebe es hinge­ gen keine gerichtsfeste Formulierung. Doch durch offene Kommunikation und Ver­ handlungen mit Kunden auf Augenhöhe könnten Handwerker einem Streit vorbeugen, betont Hölt­ kemeier. Dazu gehöre auch eine für den Kunden nachvollziehbar gestaltete Preisgleitklausel – wie in der Musterformulierung der LBN. (JW) W Download unter Kurzlink:

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„Alles Pfusch hier“: Mit diesem Killersatz halten Ihre Kunden Sie für arrogant.

Sechs Killersätze, mit denen Sie Ihre Kunden vergraulen Mit manchen Phrasen schlagen Sie selbst den gutwilligsten Kunden in die Flucht: Sechs Killersätze und wie Sie besser formulieren. KATHARINA WOLF

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illersätze, mit denen Sie Kunden abschrecken, können Sie teuer zu stehen kommen: Gute Kunden springen ab, Sie riskieren Ihren guten Ruf und müssen mit miesen Google-Bewertungen rechnen. Deshalb ist gute Kommunikation mit Kunden auch in Zeiten voller Auftragsbücher wichtig, sagt Verkaufs- und Kommunikationstrainer Lars Schäfer. Seine sechs „Worst of“ und wie Sie es besser machen.

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„Geben Sie zu, dass Sie etwas nicht wissen.“ Lars Schäfer, Verkaufs- und Kommunikationstrainer

Killersatz 1: „Dafür habe ich jetzt keine Zeit“ Natürlich haben Sie viel zu tun. Und nicht jeder Kunde ruft zum optimalen Zeitpunkt an. Dennoch sollten Sie Anfragen nicht abbürsten und dem Kunden nicht das Gefühl vermitteln, dass er stört. „Kommunizieren Sie lösungsorientiert: Sagen Sie, was geht – und nicht, was nicht geht“, sagt Schäfer.

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Sein Tipp: „Erklären Sie dem Kunden, warum Sie sich nicht sofort um seinen Auftrag kümmern können. Für Lieferengpässe oder hohen Krankenstand hat derzeit jeder Verständnis.“ Oder räumen Sie ein, dass Sie im Moment ausgelastet sind: „Aber bleiben Sie positiv: ,Ich kann nicht versprechen, dass ich mich in den kommenden 14 Tagen darum kümmern kann, aber wir finden eine Lösung.‘ Geht das nicht, empfehlen Sie einen Kollegen, der nicht ausgelastet ist.“

„Das kann ich erst nachher sagen“ stellt sie nicht zufrieden. „Wer ein größeres Projekt in Auftrag geben will, braucht zumindest eine Preisspanne, an der er sich orientieren kann“, sagt Schäfer. Sein Tipp: „Eine freundliche Antwort könnte sein: ,Auf Basis der Informationen, die ich jetzt habe, wird es zwischen Summe X und Summe Y kosten.‘ Holen Sie so viele Einzelheiten wie möglich aus den Kunden heraus, damit die Preisspanne nicht zu groß wird.“

Killersatz 2: „Das haben wir so noch nie erlebt“

Killersatz 3: „Das ist ja alles Pfusch“ Eine Situation, die Kunden nur zu gut kennen: Ein Handwerker kommt und seine ganze Haltung drückt aus: Hier ist bislang nur gepfuscht worden. „Kommunikation drückt sich auch in der Körpersprache und der Mimik aus“, betont Schäfer. „Eine Haltung, die von Kunden als arrogant empfunden wird, kommt nicht gut an.“ Sein Tipp: „Machen Sie nicht die anderen schlecht, sondern machen Sie es besser.“

Killersatz 6: „Keine Ahnung!“ Lars Schäfer, Verkaufs- und Kommunikationstrainer

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Eine Kundin kommt mit einer Reklamation. Die Reaktion des Handwerkers ist wie eine kalte Dusche: „Das haben wir ja noch nie gehabt.“ „Das geht gar nicht“, meint Schäfer. Die Kundin fühle sich nicht ernst genommen. Außerdem: „Es interessiert sie nicht, ob das oft auftritt oder nie, sie will eine Lösung.“ Sein Tipp: „Klären Sie, was das Problem ist. Stellen Sie offene Fragen: ‚Was ist passiert? Was genau stört Sie?‘ Suchen Sie dann eine Lösung.“

Nicht jede Kundenfrage ist leicht zu beantworten. Und manchmal fragen Kunden auch den Tischler nach der Wandfarbe. Aber: Die Kunden mit „Keine Ahnung!“ abzufertigen, sei keine gute Idee, meint der Verkaufsberater. Sein Tipp: „Geben Sie zu, dass Sie etwas nicht wissen. Aber versprechen Sie, sich darum zu kümmern – und tun Sie es dann auch. Wenn ein Kollege helfen kann oder dessen Betrieb besser auf solche Aufträge eingestellt ist, dann empfehlen Sie ihn weiter. Kunden wissen das zu schätzen und werden beim nächsten Mal trotzdem wieder auf Sie zukommen. W

Killersatz 4: „Das könnte passen“

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Ein Ehepaar will einen Wintergarten anbauen, ist aber unsicher, ob er nicht zu dicht an die Garageneinfahrt reicht. Die Reaktion des Handwerkers: „Das könnte passen.“ „Diese Antwort bringt die Kunden nicht weiter“, sagt der Verkaufsberater. „Passt es nun oder nicht? Für die Antwort auf diese Frage haben die Kunden den Handwerker als Profi geholt.“ Sein Tipp: „Bleiben Sie nicht unverbindlich, sondern treffen Sie verlässliche Aussagen: ‚Ja, das passt.‘ Oder: ‚Nein, das wird zu eng.‘ Wenn Sie die Frage nicht beantworten können, fragen Sie nach den Informationen, die Sie dafür benötigen. Aber lassen Sie Ihre Kunden nicht im Ungefähren. Wie sollen sie sich dann für oder gegen den Auftrag entscheiden?“

Killersatz 5: „Was es kostet, kann ich erst hinterher sagen“ Kunden wollen vorab wissen, mit welcher Summe sie rechnen müssen – und was sie dafür bekommen.

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Wenn Kunden ein größeres Projekt in Auftrag geben, brauchen sie zumindest eine Preisspanne, an der sie sich orientieren können.

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Trotz Corona erfolgreich im Export Zwei Handwerksbetriebe wurden bei der Verleihung des 12. Außenwirtschaftspreises ausgezeichnet. dersächsischen Wirtschafts­ minister Bernd Althusmann ausgezeichnet. Den Sieg in der Kategorie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) holte sich das Unternehmen Agra­ forum aus Walsrode. Bei der Preisverleihung in Hannover sagte Althus­ mann: „Mit dem Außenwirt­ schaftspreis würdigen wir innovative Unternehmen, die langfristig auf interna­ tionalen Märkten und auch in der schwierigen Zeit der Corona­Pandemie erfolgreich sind.“ Er lobte die Ideen des Mittelstands und der Familienunternehmen.

genbau aus dem Landkreis Osnabrück. Beide Handwerks­ betriebe wurden im Rahmen der Hannover­Messe vom nie­

Foto: HWK Hildesheim-Südniedersachsen/ Pietsch

Nominiert waren in diesem Jahr Bornemann Gewinde­ technik aus dem Landkreis Holzminden und Keil Anla­

Bernd Althusmann (li.) mit Martin von Soden (Bornemann), Thomas Hüster (Agraforum) und Michael Krause (Keil Anlagenbau)

Erfolg auf den Märkten Bornemann hat sich auf die Produktion großer und komplexer Gewindeteile spezialisiert, die weltweit in 48 Ländern verbaut wer­ den. Der Betrieb hat sich auch mit einem raffinierten Online­Marketing­Konzept die europäische Marktführer­ schaft erarbeitet. Das Unternehmen Keil Anlagenbau konnte trotz der widrigen Bedingungen in der Corona­Krise seine Export­ geschäfte weiter ausbauen und sich darüber hinaus international neue Märkte erschließen. (JA) W

Wie Tools Beziehungen verändern Zwei Drittel der Betriebe nutzen laut einer aktuellen Studie inzwischen digitale Technologien und Anwendungen, 2020 waren es 53 Prozent.

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formen allerdings häufiger als kleinere (29 Prozent). Soziale Medien machen es den Kunden laut Bitkom­ Geschäftsleiter Niklas Velt­ kamp leicht, sich zu informie­ ren und Termine zu buchen. Er empfiehlt Handwerksun­ ternehmen daher zu prüfen, auf welchen Plattformen es für sie lohnt, aktiv zu sein. Weiteres Ergebnis: In­ folge der Corona­Pandemie nutzen Betriebe für die Kun­ denkommunikation verstärkt digitale Tools und Lösungen, darunter Videokonferenzen (42 Prozent) und Messenger­

Dienste (63 Prozent). Die Tools haben auch die Bezie­ hungen verändert – nicht immer zum Positiven. 97 Pro­ zent der Befragten gaben an, dass Kunden durch die Foto: fotogestoeber - Fotolia.com

Am häufigsten setzen Betriebe auf Cloud Compu­ ting (45 Prozent), gefolgt von Trackingsystemen (15 Pro­ zent) und vorausschauen­ der Wartung (14 Prozent). Das hat die repräsentative Studie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Bundesver­ band Informationswirtschaft (Bitkom) ergeben. In sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram machen inzwischen 40 Prozent der Betriebe auf sich aufmerk­ sam. Größere Betriebe (57 Prozent) nutzen die Platt­

Fast alle Betriebe erleben, dass Kunden durch die Digitalisierung schnellere Reaktionen erwarten.

Digitalisierung eine schnellere Rückmeldung erwarteten. Neben dem Alltags­ geschäft müssten Betriebe auf die veränderten Kunden­ bedürfnisse und Entwicklun­ gen reagieren, so ZDH­Ge­ schäftsführer Karl­Sebastian Schulte. Die Digitalisierung sei hierbei Ursache und Lösung zugleich. „Ein Grund mehr, sich aktiv mit dem Thema und dessen Einsatzmöglichkeiten auseinanderzusetzen“, sagt Schulte. (AML) W Web-Wegweiser:

w Kurzlink svg.to/digi NDH 7/2022


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Mit Vorsorge Mitarbeitende binden Diesen Trend vermeldet die Signal Iduna Gruppe, die gene­ rell weiter auf Wachstumskurs ist. Um 3,4 Prozent hat sie die gebuchten Bruttobeiträge im vergangenen Jahr gestei­ gert, auf 6,3 Milliarden Euro. „Damit sind wir mehr als dop­ pelt so schnell gewachsen wie der Gesamtmarkt“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Sig­ nal Iduna, Ulrich Leitermann, bei der Vorlage der Bilanz. Trotz höherer Schadenkosten sei das Gesamtergebnis mit 856,1 Millionen Euro nahezu auf Vorjahresniveau geblieben. Sehr zufrieden sei er auch mit dem ersten Quartal 2022.

Versicherungsleistungen für das Team Dass Betriebsinhaber ihre Mitarbeitenden verstärkt mit zusätzlichen Versicherungs­ leistungen binden wollen, betont Vertriebsvorstand

Torsten Uhlig. Insgesamt sei die Nachfrage 2021 erheblich gestiegen: „Die Neuabschlüsse lagen mehr als 70 Prozent über dem Vorjahr. Hohe Zuwächse verzeichnen wir dabei auch bei Handwerksbetrieben“, erklärt das Signal­Iduna­Vorstands­ mitglied. Der Nutzen für einen besseren Krankenversiche­ rungsschutz sei ohnehin durch die Corona­Pandemie noch deutlicher geworden. „Auch viele kleinere Betriebe mit drei bis sechs Beschäftigten nutzen die Möglichkeit, mit einer betrieb­ lichen Krankenversicherung Steuern zu sparen und attraktive Zusatzleistungen im Bereich der privaten Kranken­ versicherung ohne Gesund­ heitsprüfung und Wartezeiten zu erhalten“, stellt Uhlig klar. Dabei ließen sich verschiedene Tarifbausteine bedarfsgerecht miteinander kombinieren:

von Schutzimpfungen über Akutleistungen nach Unfäl­ len bis hin zu umfangreichen Angeboten beim Zahnarzt. Was wird besonders nachgefragt? „Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilkunde und Zahn­ medizin, aber auch Vorsorge­ untersuchungen“, erläutert der Vertriebschef. Es gebe auch eine verstärkte Nach­ frage der Mitarbeitenden im Handwerk nach einer ergän­ zenden Absicherung ihrer Familienangehörigen. Dies sei im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung auch problemlos möglich.

Arbeitgeberportal macht die Verwaltung einfach Der Fachkräftemangel führt nach Aussage des Vertriebs­ vorstands nicht nur zu mehr Abschlüssen bei der betrieb­ lichen Krankenversicherung,

Foto: Signal Iduna

Betrieblicher Versicherungsschutz bekommt im Handwerk immer mehr Dynamik.

Vertriebsvorstand Torsten Uhlig

sondern auch bei der betriebli­ chen Altersvorsorge. Außerdem habe es ein deutliches Plus bei Produkten zur Absicherung der Arbeitskraft gegeben. „Die Steigerung im Neugeschäft lag bei knapp 10 Prozent, über 50 Prozent der Neuabschlüsse kommen aus dem Handwerk“, sagt Uhlig. Wie können Betriebe die Verträge verwalten? „Sehr viele Betriebe nutzen dazu unser Arbeitgeberportal. Das macht die Verwaltung einfach“, betont der Vertriebs­ vorstand. (FRÖ) W

VERORDNUNG

Regierung verlängert Sonderregeln für Kurzarbeit

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Schon die Corona­Krise hat für Störungen in den welt­ weiten Lieferketten gesorgt. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat das noch verschärft. Die Bundesregie­

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rung geht davon aus, dass die Störungen in den weltweiten Lieferketten deshalb weiter zunehmen könnten. Sie hat deshalb den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung für weitere drei Monate verlängert – die Regeln gelten damit noch bis zum 30. September 2022. Laut Bundesarbeitsminis­ terium (BMAS) werden bis dahin die Voraussetzungen, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt

sein müssen, herabgesetzt. Konkret regle die Verordnung folgende Punkte: ɓ Die Zahl der Beschäftig­ ten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt weiter auf zehn Prozent abgesenkt. Normalerweise wäre Kurz­ arbeit erst möglich, wenn mindestens ein Drittel betroffen ist. ɓ Zudem müssen Betriebe weiterhin keine negativen Arbeitszeitsalden aufbauen.

Die Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft. Das BMAS weist darauf hin, dass die übrigen pandemiebedingten Sonder­ regeln zum 30. Juni auslaufen. Das betrifft zum Beispiel die Regeln zur maximalen Bezugs­ dauer von bis zu 28 Monaten und die stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Bezugsmonat. Im März hatten Bundesrat und Bundes­ tag diese Sonderregeln per Gesetz verlängert, Ende dieses Monats laufen sie aus. (AML)

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Mit der Bauhandwerkersicherung können Sie Ihr finanzielles Risiko senken. Stellen Kunden keine Sicherheit, haben Sie drei Optionen.

Drei gute Gründe für eine Bauhandwerkersicherung Eine Bauhandwerkersicherung können Sie vom Kunden während und sogar noch nach Abschluss der Arbeiten fordern. Warum sich das lohnt. ANNA-MAJA LEUPOLD

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ls Bauhandwerker gehen Sie immer in Vorleistung: Anspruch auf den Werklohn haben Sie erst, wenn das Werk mangel­ frei vom Bauherrn abgenommen wurde. „Damit tragen Handwerker immer ein finanzielles Risiko und aus dieser Schieflage gibt es nur wenig Befreiungsmöglichkeiten“, sagt Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Bau­ und Architektenrecht. Zwar könnten Handwerker Abschläge verlangen und bei Nichtzahlung die Arbeit einstellen oder den Vertrag kündigen. Doch aus Erfahrung weiß der Rechts­ anwalt, dass das in Praxis oft schwer durchzusetzen ist. Ein Ausweg aus dem Dilemma ist laut Hinrichs die Bauhandwerkersicherung.

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„Anspruch auf die Bauhandwerkersicherung haben Handwerker zu jeder Zeit.“ Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

Ihre Vorteile durch die Bauhandwerker­ sicherung „Durch die Forderung nach Sicherheit bekommen Handwerker Gewissheit, ob ihre Kunden liquide sind oder nicht“, sagt Hinrichs. Und als Auftragnehmer verschaffen Sie sich mit der Forderung mehr Hand­ lungsmöglichkeiten, falls ein Kunde die Bauhand­ werkersicherung nicht fristgerecht stellt: 1 Sie können die Leistungen einstellen: So gehen Sie nicht noch weiter ins Vorleistungs­ risiko und begrenzen den möglichen Verlust. 2 Sie können den Vertrag kündigen: „Dann haben Handwerker automatisch Anspruch auf Vergütung“, sagt Hinrichs. Das gelte nicht

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nur für die bereits erbrachten Leistungen. Zusätzlich könnten Sie fünf Prozent für die noch nicht ausgeführten Arbeiten verlangen. Beispiel: Bei einem Auftrag über 200.000 Euro sind zum Zeitpunkt der Kündigung die Hälfte der Leistungen erbracht. Abrechnen können Handwerker dann 100.000 Euro für die aus­ geführten Arbeiten sowie 5.000 Euro für die noch nicht ausgeführten Leistungen. 3 Sie können die Sicherheit einklagen: Laut Hinrichs kommt das in der Praxis allerdings selten vor, da bis zu einem Urteil in der Regel etwa ein Jahr vergehe. Daher lasse sich die Sicherheit in der Praxis kaum schneller durchsetzen als die Zahlung. Nach Einschät­ zung des Juristen sei eine Klage sinnvoll, wenn Auftraggeber den Bauherrn ärgern wollen. Doch dazu sagt er klar: „Das hat keine große Praxisrelevanz.“

„Durch die Forderung nach Sicherheit bekommen Handwerker Gewissheit, ob ihre Kunden liquide sind oder nicht.“ Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht

Bauhandwerkersicherung: Wie hoch und wie schnell? Gesetzliche Grundlage für die Bauhandwerker­ sicherung ist § 650f BGB. Demnach können Sie als Auftragnehmer eine Sicherheit über die volle vereinbarte Vergütung verlangen. Zusätzlich kön­ nen Sie zehn Prozent Sicherheitsaufschlag fordern: „Damit muss man aber vorsichtig sein, weil das nur Streitpotenzial birgt“, sagt der Baurechtler. Auftraggebern bleibt laut BGB eine „angemessene Frist“, um die Sicherheit bereitzustel­ len. Hinrichs zufolge entspricht das etwa sieben bis zehn Kalendertagen. In welcher Form Kunden die geforderte Sicherheit stellen, könnten sie selbst entscheiden. Gesetzlich erlaubt sei zum Beispiel die Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers. Hinweis: Nicht möglich ist die Bauhandwerker­ sicherung bei Aufträgen für die öffentliche Hand und bei Verbraucherbauverträgen.

Wie teuer ist die Bauhandwerkersicherung für Auftragnehmer? Ganz ohne Haken ist die Bauhandwerkersicherung nicht: „Wer diese Sicherheit fordert, muss für die Bereitstellungskosten aufkommen“, erläutert Bau­ rechtler Hinrichs. Es geht um den sogenannten Aval­ zins, der laut Gesetz bis zu zwei Prozent betragen kann. Auf einen Handwerker, der eine Sicherheit in Höhe von 200.000 Euro fordert, können also Kosten von bis zu 4.000 Euro zukommen. „Das macht schon etwas aus“, sagt der Jurist. Doch nach seiner Erfahrung nehmen Handwerker den Avalzins meist gerne in Kauf, wenn sie vom Kunden die Sicherheit bekommen. W

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Wann können Handwerker die Sicherheit fordern? „Anspruch auf die Bauhandwerkersicherung haben Handwerker zu jeder Zeit“, sagt Hinrichs: ɓ Sie können die Sicherheit daher nach Vertrags­ unterschrift, während der Bauphase oder sogar nach Abschluss der Arbeiten verlangen – also auch noch nach mehreren Jahren. ɓ Nach Abschluss der Arbeiten können Sie allerdings nur noch eine Sicherheit über die noch offenen Beträge verlangen, sagt Hinrichs. Haben Handwerker bei der Auftragssumme von 200.000 Euro schon Abschläge in Höhe von 120.000 Euro erhalten, sei die Bauhand­ werkersicherung für die offenen 80.000 Euro möglich.

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Nach Hinrichs’ Erfahrung verlangen Handwer­ ker die Sicherheit meist erst, wenn sich im Bauablauf oder nach Fertigstellung Probleme abzeichnen. Zum Beispiel, ɓ wenn Kunden Abschläge nicht zahlen oder ɓ wenn sie wegen angeblicher Mängel Zahlungen verweigern und Handwerker Zahlungsschwie­ rigkeiten vermuten.

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Fotos: Dennis Gauert

BetriebPLUS

Der e-Partner kann als ausgewogener Kleintransporter mit Nutzwert punkten.

Elektrisch kalt serviert Der E-Transporter von Peugeot hat es im Praxistest nicht leicht. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt sinkt die Reichweite kräftig ab. DENNIS GAUERT

E-Antrieb nur am Schriftzug identifizierbar

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ur Dekarbonisierung setzen Unternehmen vermehrt auf E-Mobilität. Ein wichtiges Parkett ist dabei auch der Nutzfahrzeugbereich. Meist sind es urbane Lieferdienste und Servicetechniker, die Transporter und Kastenwagen mit Akkus in Betrieb nehmen. Einer von ihnen ist der Peugeot e-Partner, die Elektroversion des bekannten Kompakt-Transporters aus dem in Stellantis aufgegangenen PSA-Konzern.

BETRIEBSKOSTEN FABRIKAT/MODELL:

PEUGEOT E-PARTNER L2 PREMIUM

Laufleistung jährlich: Laufzeit/Monate:

10.000 km 36

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Restwert von UPE €:

12.780,88

11.143,92

Listenpreis UPE netto €:

31.480,00

31.480,00

Kosten pro Monat €:

527,80

516,86

Kosten je km €:

0,6334

0,6202

19.000,69

24.809,31

Kosten gesamt €:

Quelle: fuhrpark.de, Stand: Februar 2022

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728 KILOGRAMM Ladung nimmt der e-Partner mit langem Radstand auf.

Ab 28.990 Euro (alle Preise netto zzgl. USt.) können die Kunden im 4,40 Meter langen e-Partner mit seinem 136-PS-Elektromotor zusteigen. Die L2-Variante mit erhöhter Nutzlast und 4,75 Metern Länge ist ab 31.480 Euro zu haben und dann nur in der Ausstattung „Premium“ – sie stand für unseren Test bereit. Optisch gibt nur der Schriftzug am Heck Auskunft über den Antrieb im e-Partner. Spätestens der Start an der Ampel sorgt für Aufsehen, denn mit 260 Newtonmeter Drehmoment grenzt man sich leicht vom Dieseltransporter ab. Sobald das Ortsausgangsschild kommt, wird der Schub des elektrischen Peugeot-Lieferwagens zäher. Gedacht ist er mit maximal Tempo 135 ohnehin eher für den urbanen Bereich. Insbesondere deshalb, weil die Reichweite dort durch die Rekuperation maßgeblich höher ausfällt.

Kälte verringert die Reichweite erheblich Im Winter und im Sommer werden Elektroautos von Verbrauchern regelrecht ausgebeutet. Die Heizung oder die Klimaanlage, vielleicht sogar eine Sitzheizung lassen sich mit Elektronen volllaufen, wäh-

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rend diese eigentlich ihr Temperament im Antrieb rauslassen sollten. So kommt es bei unserem Test im Winter, dass auch der Peugeot e-Partner seine WLTP-Reichweite von 275 Kilometern nicht erreicht. Bei einem Extremverbrauch von 32 kWh pro 100 Kilometer ist der Akku des Elektro-Transporters schnell leer, denn er stellt bei voller Aufladung brutto 50 kWh bereit. Lädt man den Akku nur auf die batterietechnisch empfohlenen 80 Prozent, sind es nur 40 kWh. Im Praxistest fährt unser e-Partner unter winterlichen Bedingungen nach einer Akku-Ladung auf 87 Prozent immerhin 150 Kilometer weit – wobei wir aus den drei möglichen Fahrmodi mit unterschiedlicher Maximalleistung den mittleren mit 110 PS wählten.

Bitte einladen: Beim Nutzwert leistet sich der e-Partner keine Fehltritte. Mit 3,9 bis 4,4 Kubikmetern Raum eignet er sich für Servicetechniker und Handwerker.

Ausgewogenes Fahrverhalten Zugute kommt der Elektroantrieb dem soliden Partner an anderen Stellen: Zwar ist der Kastenwagen fast 300 Kilo schwerer als sein Pendant mit Verbrennungsmotor, hat durch den tiefen Schwerpunkt und das direkt verfügbare Drehmoment aber eine schnittigere Gangart im urbanen Bereich zu bieten. Das Mehrgewicht geht freilich nicht spurlos an der Nutzlast vorbei, die maximal 728 Kilogramm (L2), mindestens jedoch 542 Kilogramm (L1) beträgt. Mit Beladung fährt der von uns getestete L2-Kastenwagen durch das Gegengewicht unter der Ladefläche ebenfalls präziser und ruhiger. Nahezu geräuschlos kurvt man per Sportlenkrad zielgenau durch enge Siedlungsstraßen und wird bei der Traktion von einer elektronischen Antriebsverteilung unterstützt, die auch auf Schnee sanft und gleichmäßig regelt. Lediglich beim beherzten Anfahren mit vollem Lenkeinschlag aus dem Stand hält das ESP des e-Partner kurz inne. Mit zwei seitlichen Schiebetüren, ausreichend Stauraum und dreistufig arretierbaren Hecktüren ist der geräumige Franzose sehr praktisch und sieht dazu modern und markentypisch aus.

Fazit Peugeot e-Partner Wo die Routen kurz sind, empfiehlt sich der mit dem Citroen e-Berlingo und Opel Combo-e baugleiche Peugeot e-Partner. Der Transporter ist solide verarbeitet, komfortabel und schnittig zu fahren. Sein Laderaum garantiert reibungsloses Be- und Entladen und ist in der E-Variante voll erhalten geblieben. Negativ ins Gewicht fällt die unbeständige Reichweite, die – wie bei jedem Elektrofahrzeug – stark von der Witterung abhängt. Interessierte Betriebe und Fuhrparks sollten deshalb im Vorfeld eine Bedarfsanalyse durchführen. Geladen werden kann der e-Partner übrigens sowohl an einer Haushaltssteckdose als auch an 11-kWh-Wallboxen und Schnellladestationen mit 100 kWh. W

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Versteckte Kraft: Durch die unterflur angebrachten Akkus bleibt der Laderaum des auf der EMP2-Plattform basierenden e-Partner unangetastet.

Das klappt: Falls der Laderaum hinten zu voll wird, steht Stauraum im vorderen Abteil anstatt des Sozius bereit.

À la bonne heure: Im Innenraum des e-Partner warten moderne Technik, französische Designelemente und ein sportliches, oben und unten abgeflachtes Volant.

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Fotos: Denny Gille

Panorama

Sattlermeister Dirk Mönnich inmitten von Oldtimern in seiner Werkstatt: „Hier ist die Zeit stehen geblieben.“

Alte Automobile wie neu – oder noch besser Feinstes Interieur für edle Oldtimer. Das ist die Spezialität von Sattlermeister Dirk Mönnich und seinem Team. DENNY GILLE

einstes Leder hängt quadratmeterweise an einer Wand in der Werkstatt. Davor strahlen einige Schmuckstücke des Karosseriebaus um die Wette: Mercedes 230 SL, Volvo P1800 und Aston Martin DB6. Von außen sehen die Boliden schon aus wie neu. Jetzt erhalten sie nach und nach ihr edles Interieur. Wenn das Team der Sattlerei Mönnich mit seiner Arbeit fertig ist, werden die Fahrzeuge aussehen wie frisch vom Band gelaufen – „nur ein bisschen besser“, sagt Sattlermeister Dirk Mönnich. Der Oldenburger führt die Sattlerei in dritter Generation. Technisch ist der Betrieb traditionell geblieben. „Hier ist die Zeit stehen geblieben“, sagt Mönnich über seine Werkstatt. Zur wichtigsten Ausstattung gehören die schweren Nähmaschinen. An einer von ihnen näht Mitarbeiterin Antje Töbermann gerade die Teppichauskleidung des elfenbeinfarbenen Volvo P1800 aus den 60er-Jahren. Am großen Montagetisch bezieht Azubi Maximilian Winkler den Sitz eines Porsche 911 Targa aus den 70ern mit neuem Leder, während Geselle Andrev Müller ein

letztes Mal Hand an das gleich fertig restaurierte Verdeck des Fahrzeugs legt.

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Vom Bussitz bis zum Rolls Royce

„Es geht allein um die Qualität.“ Dirk Mönnich, Sattlermeister

Dass edle Oldtimer eine Spezialität des Unternehmens sind, sehen Besucher der Werkstatt auf den ersten Blick. Überraschen dürfte die Einwohner der Stadt, dass sie wohl selbst schon mal auf der Qualitätsarbeit des vierköpfigen Teams Platz genommen haben: Die Sattler reparieren etwa die kaputten Sitze von den Bussen des ÖPNV und auch mancher Gesetzeshüter soll auf generalüberholten Autositzen von Mönnich die Straßen der Stadt sicherer machen. „Wir machen alles vom Bussitz bis zum Rolls Royce und arbeiten auch für Kunden mit normalgroßen Geldbeuteln“, sagt Dirk Mönnich. Jetzt in der Cabriosaison erneuert das Unternehmen etwa Verdecke von alten wie modernen Fahrzeugen. In ganz anderen zeitlichen Dimensionen bewegt sich das Team dagegen bei seiner Königsdisziplin: den alten Boliden, die von Grund auf erneuert werden. „Die Fahrzeuge, die wir hier machen, sind häufig kom-

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Panorama

Jeder Schnitt muss sitzen. Schließlich stecken in der neuen Türverkleidung schon 50 Arbeitsstunden.

plette Restaurationen“, sagt Mönnich. Sie wandern von einem Spezialbetrieb zum nächsten und werden komplett auseinandergenommen, bevor die Karosse neu geschweißt und die Technik erneuert wird, erklärt der Sattlermeister. Die Sattler bilden das letzte Glied dieser Restaurationskette. Die Vorgabe für die Restauration ist klar: „So original wie möglich, aber mit der heutigen Qualität“, sagt Mönnich.

Ein Bolide, 15 Meter Teppich Was das bedeutet, erklärt er am Beispiel des blauen Aston Martin DB6, dem aktuell vielleicht spektakulärsten Fahrzeug in der Werkstatt. „An dem Aston Martin machen wir alles, was man als Sattler machen kann: neuer Teppich, neuer Innenraum, neues Verdeck und dazu alle Lederarbeiten von den Türen bis zum Armaturenbrett“, erzählt der Unternehmer. Da das Fahrzeug im Zuge der Restauration zudem vom Rechts- zum Linkslenker umgebaut wurde, müssten außerdem viele Teile gespiegelt werden. Natürlich verwendet der Betrieb bei so einer Restauration nur edelste Materialien. Der blaue Teppich sei aus echter Schurwolle und das weiche blau gegerbte Leder komme aus einer kleinen Manufaktur in Schottland. Alles mindestens so edel wie im Original. Entsprechend kostspielig sind allein die Materialien. Aber so viel Leder wird schon nicht in ein einzelnes Auto gehen, oder? „Tatsächlich stecken in solchen Restaurationen 25 bis 30 Quadratmeter Leder und 15 laufende Meter Teppich!“, sagt Mönnich. Dennoch macht der Materialeinsatz an den Kosten den kleinsten Anteil aus. „Wie viel Zeit hast du in die Verkleidung der Tür investiert?“, fragt der Unternehmer die Sattlergesellin Antje Töbermann. Die Antwort kommt prompt: „Das waren 50 Stunden.“

Kurzer Check am Handy zum Abgleich mit Original-Bildern.

„Was die Leute in ihren Liebling stecken, übertrifft teilweise sogar den Wert des Wagens.“ Dirk Mönnich, Sattlermeister

Schurwolle und blau gegerbtes Leder aus Schottland. In den Aston Martin DB6 kommt nur edelstes Material.

Kontakte zu Bestandskunden, Händlern und anderen Restaurationsbetrieben. Dabei spielten die Transportwege keine Rolle. „Es geht allein um die Qualität“, sagt Mönnich. „Was die Leute in ihren Liebling stecken, übertrifft teilweise sogar den Wert des Wagens.“ Dass das ganze Team seiner Arbeit mit großer Sorgfalt nachgeht, ist ihnen bei jedem Handgriff anzusehen. Jede Naht soll exakt dort sitzen, wo sie hingehört, keine Ungleichmäßigkeit wird geduldet – und damit jedes eingesetzte Stück exakt dort platziert wird, wo es hingehört, werden alte Originale selbst beim Einbau noch auf dem Smartphone studiert. Hohe Genauigkeit und Ruhe seien für diesen Job ebenso wichtig wie Problemlösungskompetenz und Kreativität. Bei so viel Liebe zum Handwerk – welches Hobby hat der Unternehmer da wohl neben dem Beruf? Wer jetzt denkt: „Klar, Oldtimer!“, liegt daneben. „Die Arbeit erfüllt mich, aber ich will nicht auch noch am Wochenende in der Werkstatt stehen und an Oldtimern herumschrauben“, erklärt der 55-Jährige. „Da gehe ich lieber mit meiner Familie segeln.“ W

Erfüllende Arbeit Die Aufträge für das Unternehmen kämen zu großen Teilen über ein gewachsenes Oldtimer-Netzwerk:

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Geselle Andrev Müller bei der Montage des neuen Verdecks für den Porsche 911 Targa.

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Impressum

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Organ der Handwerkskammern 127. Jahrgang Herausgeber: Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg, Oldenburg, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Ostfriesland. Verlag: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe Postanschrift: 30130 Hannover

W VIER FRAGEN AN

Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0, Fax 0511 8550-2403 www.schluetersche.de, www.handwerk.com

Firmenname Elektro-Blitz & Antennenbau GmbH Webseite www.eba-elektro.de Ort Burg Gewerk Elektrohandwerk Mitarbeiterzahl 16 Funktion Geschäftsführer

Jörg Wiebking (Redaktionsleiter) Tel.0511 8550-2439 wiebking@schluetersche.de Denny Gille, Tel. 0511 8550-2624 gille@schluetersche.de Martina Jahn, Tel. 0511 8550-2415 Martina.jahn@schluetersche.de Anna-Maja Leupold, Tel. 0511 8550-2460 leupold@schluetersche.de

1. Welche App nutzen Sie beruflich am meisten? SCC-Mobil: Damit kann man Büroarbeit gleich auf der Baustelle mit erledigen.

Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 hamacher@schluetersche.de

2. Was war Ihre größte digitale Herausforderung?

Antje Todt, Tel. 0511 8550-2550 todt@schluetersche.de

Wir stellen gerade auf iPads für Techniker und Projektleiter um und führen die App SCC-Mobil von Ziemer ein – passend zur Handwerkersoftware SCC-Control Professionell. Der Fokus liegt da auf digitalen Projekten und der Zeiterfassung.

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3. Wofür nutzen Sie Social Media? Zur Kommunikation und zur Gewinnung von Mitarbeitern und Praktikanten.

4. Was wollen Sie als Nächstes digitalisieren? Zum Ausbildungsstart wollen wir eine App für das digitale Berichtsheft unserer neuen Azubis nutzen.

Verkauf: Tanja Ehlerding (Anzeigenleitung) Tel. 0511 8550-2647 ehlerding@schluetersche.de

W ZU GUTER LETZT

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Podcast gegen den Fachkräftemangel: „Wer macht Morgen?“ Mit einem Podcast geht die Imagekampagne des Deutschen Handwerks in die nächste Runde: „Wer macht Morgen? Warum wir für die Zukunft jetzt umdenken müssen“ heißt er. Moderiert wird der Podcast von Anna Planken. Insgesamt gibt es acht Folgen, in jeder interviewt die Journalistin einen prominenten Gast aus Handwerk, Politik, Wissenschaft oder öffentlichem Leben. Die erste Folge ist mit einer Frau, die ihren Schreibtisch gegen die Werkbank getauscht hat: Kathrin Martin hat nach dem BWL-Studium zunächst Karriere als Unternehmensberaterin gemacht. Doch als sie mit 40 ihren zweiten Burn-out hatte, hängte sie ihren Job an

Druckunterlagen: anzeigendaten-ndh@schluetersche.de Tel. 0511 8550-2522 Fax 0511 8550-2401 Abonnement-Service: vertrieb@schluetersche.de Tel. 0511 8550-8822 Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studenten ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten. Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel

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den Nagel und krempelte ihr Leben um. Heute ist Martin selbstständige Tischlermeisterin. Im Interview erzählt sie, warum es nie zu spät ist, sich beruflich umzuorientieren. In weiteren Podcast-Folgen kommen Gäste wie die Bundesbildungsministerin Bettina

Stark-Watzinger, Gewichtheber Matthias Steiner, der Philosoph Julian Nida-Rümelin und die Konditorin Bettina SchliephakeBurchardt zu Wort. Die ersten Folgen sind bereits auf handwerk.de, zeit.de und den gängigen Podcast-Plattformen zu hören. (AML)

Foto: handwerk.de/DHKT

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Foto: Privat

Alexander Laube

Redaktion: Irmke Frömling (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2455 froemling@schluetersche.de

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