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SLOWENIEN PLANT, CANNABIS ZU HANF FÜR DEN LEGALISIEREN FREIZEITKONSUM Slowenien plant in der europäischen Drogenpolitik einen bemerkenswerten Schritt. Als erstes Land in Südost- und Osteuropa will die Republik den privaten Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisieren.

Autofahrer, die nachweisbare Beeinträchtigungen zeigen, müssen künftig, je nach THC-Wert im Blut, mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Liegt die Konzentration bei bis zu drei Nanogramm pro Milligramm Blut, wird eine Strafe von 300 Euro verhängt.

Die politische Initiative geht von der mitregierenden Linken und der sozialliberalen Freiheitsbewegung aus. Natasa Sukic, Abgeordnete der Linken, erklärte im Parlament, dass mit der Vorlage vor allem der Wille der Bevölkerung umgesetzt werden solle. Zudem gehe es um die „Entstigmatisierung“ des Cannabiskonsums. Cannabis sei nicht gefährlicher als legal erhältliche Substanzen wie Tabak und Alkohol. Den Ausschlag für die Reform gaben Volksabstimmungen, die im vergangenen Jahr parallel zur Europawahl abgehalten wurden. Eine knappe Mehrheit von 51,57 Prozent der slowenischen Wähler sprach sich für die Legalisierung von Anbau und Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch aus. 66,71 Prozent stimmten dafür, Cannabis auch zu therapeutischen Zwecken freizugeben.

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Bei drei bis fünf Nanogramm steigt diese auf 600 Euro, und wer über fünf Nanogramm erreicht, muss mit einer Geldbuße von 1200 Euro rechnen. Damit setzt Slowenien ein deutliches Signal, dass eine Legalisierung von Cannabis nicht gleichbedeutend mit völliger Freiheit ist, sondern Regeln zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich bleiben. Maximal sieben Gramm dürfen Konsumenten mit sich führen. Auffällig großzügig ist hingegen die erlaubte Vorratsmenge für den privaten Haushalt: Bis zu 150 Gramm pro Person beziehungsweise 300 Gramm pro Haushalt dürfen dort gelagert werden. Damit liegt Slowenien deutlich über den Grenzen, die etwa in Deutschland oder Malta gelten, wo jeweils nur maximal 50 Gramm erlaubt sind.

Dementsprechend verabschiedete das Parlament bereits im Juni dieses Jahres ein Gesetz, das den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke unter entsprechender Lizenz erlaubt. Nun geht es mit einem weiteren Gesetzentwurf um den privaten Konsum.

Das Rauchen von Cannabis wird in Anwesenheit von Minderjährigen allerdings strikt verboten sein. Auch der Verkauf von selbst angebautem Cannabis bleibt untersagt. Wer jedoch kleine Mengen an Freunde verschenkt, bewegt sich im Rahmen der geplanten Regelung auf legalem Boden.

Die geplanten Regelungen sehen vor, dass Erwachsene künftig bis zu vier Cannabispflanzen pro Person ziehen dürfen, höchstens jedoch sechs pro Haushalt. Gleichzeitig gilt eine Beschränkung für den öffentlichen Raum:

Besonderes Augenmerk richtet der Gesetzgeber auf die Verkehrssicherheit. Ähnlich wie bei den Promillegrenzen im Straßenverkehr sollen auch für Cannabis klare Grenzwerte eingeführt werden. Diese wurden sogar schon definiert:

Was Cannabis am Arbeitsplatz angeht, verfolgt das Land einen liberaleren Ansatz als viele andere Staaten. So soll es Arbeitgebern untersagt sein, THC-Tests bei Beschäftigten durchzuführen. Die Begründung dafür lautet „Konsumentenschutz“. Solange Arbeitnehmer ihre Tätigkeit also nicht offensichtlich beeinträchtigt ausüben, dürfen sie nicht aufgrund ihres privaten Konsums kontrolliert oder sanktioniert werden. Sollte das Gesetz wie vorgesehen verabschiedet werden, könnte es Signalwirkung für andere Länder in Südost- und Osteuropa entfalten, die bislang an einer restriktiven Haltung festhalten. Für Slowenien selbst markiert es einen politischen Meilenstein auf dem Weg zu einer liberaleren Gesellschaftspolitik. Quellen: www.sn.at; www.tageblatt.lu Text: Markus Berger


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