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Die Cannabis-Zeitschrift seit 1985

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BUNDESWEHR VERKLAGEN! KONSUMVERBOT FÜR SOLDATEN IST DISKRIMINIERUNG

Der Deutsche Hanfverband (DHV) verklagt die Bundeswehr. Zu diesem Zweck werden zurzeit insbesondere Soldaten gesucht, die sich der Klage gegen ihren Arbeitgeber anschließen. Es geht um das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das damit einhergehende Konsumverbot für Angehörige der Armee, das seit der sogenannten Legalisierung gültig ist. Denn so weit ging selbst das Betäubungsmittelgesetz nicht.

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Obwohl der Besitz von Cannabis seit April dieses Jahres in Teilen entkriminalisiert wurde – von einer echten Legalisierung kann nach wie vor nicht die Rede sein –, geht die Ungleichbehandlung der deutschen Bundesbürger munter weiter. So dürfen Angestellte der Bundeswehr, die sich im Soldatenstatus befinden, in ihrer Freizeit keine psychoaktiven Hanfprodukte konsumieren. Und das nicht einmal im Urlaub. Das Argument: Cannabis könne einen Flashback herbeiführen, der auch Tage nach dem letzten Gebrauch auftreten und die staatlichen Kämpfer auch im Nachhinein beeinträchtigen könne. Diese Begründung ist so hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen wie nur irgend möglich, ist doch das Phänomen des Flashbacks ein Prohibitionsmärchen, das nicht mal beim Umgang mit potenten Psychedelika auftreten kann und das ohnehin seit den 80er Jahren schon längst widerlegt ist. Die Flashback-Theorie ist damit einer der engsten Verwandten der Theorie von der „Einstiegsdroge Cannabis“. Wo echte Argumente

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Vorschrift zu verklagen. Dabei geht es darum, rechtliche Klarheit zu schaffen, die Rechte von Soldatinnen und Soldaten zu stärken und diskriminierende Regelungen bezüglich Cannabisgebrauchs anzufechten. Damit will der Hanfverband die öffentliche Debatte anregen: „Wir wollen zeigen, dass es keinen Grund gibt, Cannabiskonsumenten in irgendeiner Form im Vergleich zu Alkoholkonsumenten schlechter zu stellen“ (Website DHV). fehlen, werden eben welche konstruiert. Das war bei den illegalisierten Drogen schon immer der Fall. Das Konsumverbot für Soldaten geht dabei weiter als es die Reglements des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) je konnten, war doch im Rahmen des BtMG der Konsum der gebannten Substanzen nie illegalisiert, sondern lediglich der Erwerb und Besitz, wie auch die Herstellung, Ein- und Ausfuhr und Weitergabe. Erst seit der angeblichen „Legalisierung“ ist auch der Konsum von Cannabis erstmals dezidiert verboten. So für Soldaten, aber auch für alle anderen, z.B. rund um Schulen und Sporteinrichtungen, zu bestimmten Zeiten in Fußgängerzonen etc. Es gibt sogar eine „Verbotszonen-App“, die grafisch bzw. kartografisch Auskunft darüber erteilt, wo überall der Genuss von Cannabis explizit eine illegale Handlung darstellt. Der DHV sucht nun Soldaten, die sich gegen die Ungerechtigkeit einsetzen mögen und helfen wollen, die Bundeswehr wegen dieser

Interessierte Bundeswehrangehörige sollten aufgrund der zu erwartenden Prozessdauer noch einige Jahre beim Militär verpflichtet sein und eine gewisse Beharrlichkeit im Klageverfahren mitbringen. Der Hanfverband strebt an, mehrere diesbezügliche Klagen zu begleiten. Auch sollten sich teilnehmende Soldaten darüber bewusst sein, dass sich die Medien für diesen Vorstoß interessieren werden, wie auch, dass entsprechende Gerichtsverfahren nicht von allen Kollegen und Vorgesetzten befürwortet und unterstützt werden – es ist eher das Gegenteil zu erwarten. Es ist also der hierfür notwendige Mut, gepaart mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit, vonnöten. Der Hanfverband garantiert dafür die Übernahme aller anfallenden Kosten und stellt den Klägern eine „durchgehende professionelle juristische Begleitung“ zur Seite. Quelle und weitere Infos: www.hanfverband.de Text: Markus Berger


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