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DEUTSCHLAND: HANF LEGAL IM CANNABIS SOCIAL CLUB Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland werden nach und nach immer klarer. Die verantwortlichen Politiker haben angekündigt, dass der Konsum von psychoaktivem Cannabis noch in diesem Jahr freigegeben werden soll. Auf einer Bundespressekonferenz zum Thema, die am 12. April in Berlin stattfand, erläuterten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (B90/Grüne), wie sie sich den Umgang mit legalisiertem Hanf vorstellen. Demnach wird es vorerst keine Fachgeschäfte geben, in denen Cannabisprodukte erworben werden können, wie es sie zum Beispiel in den Niederlanden mit den Coffeeshops und in den USA mit den Dispensaries gibt. In Deutschland sollen die Herstellung und Weitergabe vornehmlich über Vereine geregelt werden, also über sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC), deren Konzept vor Jahren vom Belgischen Aktivisten Joep Oomen (1962-2016) erfunden worden war und u.a. in Spanien erfolgreich installiert werden konnte. Insgesamt sieht der Eckpunkteplan der Bundespolitik vor, dass mit der Legalisierung der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf straffrei bleiben soll. Anbau, Verarbeitung und Abgabe sollen dabei entsprechend über die CSCs umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass registrierte Mitglieder der Clubs, die pro Verein insgesamt bis zu 500 voll-
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jährige Personen aufnehmen dürfen, am Tag ein Maximum von 25 Gramm Cannabis erwerben dürfen sollen. Das hört sich zunächst akzeptabel an, allerdings will die Ampelkoalition rechtlich verankern, dass Einzelpersonen im Monat höchstens 50 Gramm Hanfprodukte beziehen dürfen. Für Personen unter 21 Jahren sollen überdies eigene Regeln geschaffen werden: Sie dürfen maximal 30 Gramm pro Monat kaufen und besitzen - außerdem sollen für diese Bevölkerungsgruppe Höchstwerte des psychotropen Inhaltsstoffs THC festgelegt werden. Der Konsum soll, geht es nach Lauterbach, in den Clubs übrigens verboten sein. Darüber sei das letzte Wort innerhalb der Koalition jedoch noch nicht gesprochen. In Sachen Eigenanbau sollen nach der Gesetzesänderung bis zu drei Pflanzen erlaubt werden. Mitglieder eines CSC sollen zu diesem Zweck auch Hanfsamen und -stecklinge für den Anbau zuhause über die
Clubs beziehen können. Als Obergrenze will die Bundespolitik dabei sieben Samen bzw. fünf Stecklinge pro Monat und Person festlegen. Weibliche Pflanzen seien vor Kindern und Jugendlichen zu verbergen. Die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften soll in der Bundesrepublik zunächst nur in einigen Modellregionen versuchsweise und über einen Zeitraum von fünf Jahren erprobt werden. Die hessischen Städte Frankfurt und Offenbach haben erklärt, dass sie das Vorhaben einer Regulierung des Cannabismarktes begrüßen und sich als entsprechende Modellregionen bewerben wollen. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) erklärte gegenüber den Magazinen Apotheken Umschau und Ärzteblatt, dass der Gesundheitsschutz gewährleistet wäre, „wenn Cannabis nur in Fachgeschäften verkauft wird“. Konsumentinnen und Konsumenten würden „vor dem Kauf über die Substanzen aufgeklärt, erklärte Blienert. Außerdem wolle man bei Cannabis keine Werbung und kein Sponsoring zulassen“. Dass es nicht flächendeckend und per se Cannabis-Fachgeschäfte geben soll, ist dem politischen Gedanken geschuldet, einer etwaigen Tendenz zum Drogentourismus von vornherein entgegenzuwirken. Die Details zu diesem Modellprojekt und der damit angestrebten zweiten Stufe der Legalisierung sollen der Öffentlichkeit nach der politischen Sommerpause vorgestellt werden. Quellen: www.pharmazeutische-zeitung.de; www.aerzteblatt.de; lucys-magazin.com Markus Berger