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Kammerreport Nr. 1 vom 02.03.2026

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02.03.2026

VORSTANDSWAHLEN

Vom 10.03. bis 26.03.26

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IN DIESER AUSGABE ...

Tätigkeitsberichte des Vorstands für das Jahr 2025

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum Gesamtvorstand 2026 rak-stuttgart.de

SEITE

03

Gesamtvorstandswahlen 2026

08SEITE

Tätigkeitsbericht des Vorstands für 2025

SEITE

Berufsrecht

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HIGHLIGHTS

03 Gesamtvorstandswahlen 2026 – Vorstellung der K andidatinnen und Kandidaten

08 Tätigkeitsberichte des Vorstands für 2025

• Die Präsidentin berichtet ...

• Zulassungsabteilung

• Abteilung Geldwäscheaufsicht

• Abteilung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

• Abteilung Fachgebietsbezeichnungen

• Beschwerdeabteilungen I, II, III

• Widerspruchsabteilung

• Gebührenabteilung

• Ausbildungsabteilung

• Ausschuss für Gesetzgebung und Planung

• Sozialausschuss

• Kassenbericht 2025

• Bericht des Rechnungsprüfers

• Verstöße gegen RDG/UWG

• Schlichtungen im Jahr 2025

24 Tätigkeitsbericht des Anwaltsgerichts

25 Berufsrecht – Einlasskontrollen an den Gerichten

26 Ausbildungsabteilung

• Termine der Abschlussprüfungen 2026

• Termin der Zwischenprüfung 2026

27 Neuzulassungen und Fachanwaltsverleihungen *

• Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

• Neu zugelassene WHO Anwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

• Neu zugelassene Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer

• Neue Fachanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

• Neue Rechtsanwaltsgesellschaften im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

30 Impressum

* Es werden nur die Namen der zugelassenen neuen Mitglieder und Fachanwälte sowie Fachanwältinnen veröffentlicht, die sich damit einverstanden erklärt haben. Die Veröffentlichung ist daher nicht abschließend.

VORSTANDSWAHL 2026 –

DIE KANDIDATEN/-INNEN

Prof. Dr. Martin Diller

Dr. Silvan Bächle

Ich bin seit 2015 als Rechtsanwalt tätig und berate bei GRUB BRUGGER schwerpunktmäßig im Insolvenz- sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Unternehmensfortführungen und Restrukturierungen. Seit 2022 gehöre ich dem Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an, seit 2024 dem Präsidium.

Die unterschiedlichen Tätigkeiten im Gesamtvorstand und im Präsidium haben meinen Blick für die Bedeutung und die Verantwortung der anwaltlichen Selbstverwaltung nachhaltig geschärft. Für eine anwaltsnahe, handlungsfähige Kammer und ausgewogene Antworten auf Regulierung, Digitalisierung und Wandel möchte ich mich weiterhin engagiert einsetzen.

Ich bin seit 1992 Rechtsanwalt und seit 1996 Partner bei Gleiss Lutz. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht, insbesondere betriebliche Altersversorgung. Seit dem Jahr 2010 halte ich Vorlesungen an der Universität Würzburg und bin dort seit 2016 Honorarprofessor.

Ich bin vielfältig im Berufsrecht tätig, u.a. seit dem Jahr 2006 im Vorstand der RAK Stuttgart, seit 2007 in der Satzungsversammlung der BRAK in Berlin, die für BORA und FAO zuständig ist, und seit 2021 in der Vertreterversammlung des Versorgungswerks. Mein besonderes Interesse gilt den Fragen von Haftung, Versicherung, Risikomanagement und Interessenkollisionen, die für den Einzelanwalt genauso wichtig sind wie für Groß-Sozietäten.

Prof. Ingo Hauffe

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt übe ich in eigener Kanzlei in Ludwigsburg aus. Im Kammervorstand bin ich Vorsitzender der Ausbildungsabteilung und der Beschwerdeabteilung I, sowie Mitglied des Präsidiums. Mit dem Berufsrecht beschäftige ich mich, indem ich als Dozent in der Referendarausbildung für den Schwerpunkt Rechtsanwalt tätig bin.

Aus meiner Sicht ist es notwendig, dass der Schutz der Rechtsanwaltschaft auch im Grundgesetz (Art. 19) seinen Niederschlag findet, denn in verschiedenen Ländern wird die Unabhängigkeit des freien Berufes stark angegriffen.

Dr. Christopher Iliou

Dr. Frank J. Hospach

Zulassung seit 1992. Partner der Kanzlei Kasper Knacke PartmbB. Mitglied des Vorstands der RAK Stuttgart seit 2002, von 2006-2012 Beisitzer im Präsidium, von 2012- 2025 Zweiter und seit 2025 Erster Vizepräsident der RAK Stuttgart.

Ressortverantwortlicher für das Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart, zudem Vorsitzender der Zulassungsabteilung und stellvertretender Vorsitzender der Beschwerdeabteilung I. Den Anwaltsberuf der Zukunft zu gestalten unter Wahrung der Kernwerte anwaltlicher Berufsausübung, ist mir ein besonderes Anliegen.

Seit dem Jahr 2002 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Nach anwaltlichen Stationen in Stuttgart und Nürnberg bin ich seit 2013 in eigener Kanzlei in Stuttgart tätig und Leiter der Hauptabteilung Legal & Compliance beim Familienunternehmen SEW-EURODRIVE GmbH & Co KG mit Sitz in Bruchsal. Dort bekleide ich auch diverse Organfunktionen bei den ausländischen Tochtergesellschaften.

Es wäre mir ein Anliegen, mich dafür einzusetzen, dass der vielfach beschworene Abbau von Bürokratie und unsinnigen Vorschriften auch tatsächlich angegangen wird.

Dr. Thomas Lennarz

Ich bin seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2012 Partner bei CMS Hasche Sigle. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Prozessführung vor staatlichen Gerichten sowie die Tätigkeit in Schiedsverfahren als Parteivertreter und Schiedsrichter. Inhaltlich liegt mein Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht, im Produkthaftungsrecht sowie im allgemeinen Vertragsrecht.

Als Managing Partner des Stuttgarter Standorts von CMS Hasche Sigle und als Mitglied der Prüfungskommission für den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2014) bin ich vielfältig mit berufsrechtlichen Themen befasst. Ich würde mich daher zukünftig gerne auch im Vorstand der Rechtsanwaltskammer engagieren.

Ulrike Paul

Martin Neusch

Ich bin seit 2019 als Rechtsanwalt tätig und begann meine berufliche Laufbahn als angestellter Rechtsanwalt bei der Sozietät bbs bauer bischoff seidel. Studium und Referendariat habe ich in Tübingen absolviert. Fort- und Weiterbildung sind mir von Beginn an besonders wichtig. Seit 2023 führe ich den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Seit 2026 bin ich Partner unserer Sozietät, die nun unter dem Namen bbs Rechtsanwälte firmiert. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im privaten Baurecht.

Die Anwaltschaft liegt mir persönlich sehr am Herzen. Im Vorstand der Anwaltskammer möchte ich mich dafür einsetzen, dass der Anwaltsberuf für Studierende, Referendarinnen und Referendare sowie für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiv, praxisnah und zukunftsfähig bleibt.

Seit 1987 Rechtsanwältin und seit 1995 Fachanwältin für Strafrecht. Seniorpartnerin der Sozietät Kullen Müller Zinser. Seit 1998 im Vorstand der RAK Stuttgart, seit 2002 im Präsidium, seit 2008 Vizepräsidentin und seit 2012 Präsidentin der RAK Stuttgart. Von 2015 - 2023 Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die selbstverwaltete und unabhängige Anwaltschaft ist zentraler Bestandteil des Rechtsstaats und essentiell für den Zugang des Einzelnen zum Recht. In einer Zeit, in der sich die Anwaltschaft vielfältigen Herausforderungen stellen muss, ist es wichtig, das Bewusstsein für die wichtige Rolle der Anwaltschaft im und für den Rechtsstaat in Politik, Justiz und Gesellschaft zu schärfen und mit Entschlossenheit zu verteidigen.

Dr. Friderike Rahne

Seit 2008 bin ich in Stuttgart als Rechtsanwältin zugelassen. Nach verschiedenen Stationen als Syndikusrechtsanwältin im Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie und in Industrieunternehmen war ich zuletzt Head of Corporate Legal in einem internationalen Konzern. Seit 2025 bin ich als Rechtsanwältin bei Haver & Mailänder PartmbB tätig. Hier sind meine vornehmlichen Tätigkeitsfelder IP/IT- und Datenschutzrecht.

Die fortschreitende Digitalisierung sowie die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz prägen den Anwaltsberuf in wachsendem Maße. Hier sehe ich vielfältige Chancen, aber auch Gestaltungsbedarf. Mein Bestreben ist es, diesen Wandel positiv zu begleiten.

Sebastian Siepmann

Klaus-Dieter Schick

Rechtsanwalt seit 1990; seit 1993 bei CMS Hasche Sigle mit Schwerpunkt im Immobilien– und privaten Baurecht.

Präsidiumsmitglied, Mitarbeit im Kammervorstand seit 2002.

Die Arbeit in der Kammer lebt vom Ehrenamt. Gerne würde ich die Tätigkeit für die Kammer fortsetzen und meine Erfahrung nochmals einbringen.

In den vergangenen zwölf Jahren habe ich mich vor allem um das Berufsrecht gekümmert: Um seine Fortentwicklung als Mitglied der 7. und 8. Satzungsversammlung, und um seine Anwendung als Mitglied der Beschwerdeabteilung II. Nicht überall passt das Berufsrecht zur modernen anwaltlichen Lebenswirklichkeit: Auf manche neuen Entwicklungen hat es noch keine befriedigende Antwort, und hier und da steht es einer freien Berufsausübung auch unnötig im Wege. Bei seiner Fortentwicklung und Anwendung sind daher Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefragt. Hier profitiere ich von meiner langjährigen Berufserfahrung als Strafverteidiger.

Roland Spiegel

Ich bin 44 Jahre alt und habe Rechtswissenschaften in Augsburg studiert. Seit 2009 bin ich als Rechtsanwalt in der Kanzlei Mössner & Partner mbB in Ulm tätig, deren Partner ich seit dem Jahr 2012 bin. Seit 2016 bin ich im Kammervorstand aktiv und dort in der Beschwerde-, Gebühren-, Widerspruchs- und Ausbildungsabteilung tätig. Seit dem Jahr 2021 führe ich auch den AnwaltVerein Ulm e.V. und setze mich auch dort für die Interessen der Anwaltschaft ein. Zudem bin ich seit dem Jahr 2020 als Dozent im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare tätig und unterrichte zum anwaltlichen Gebührenrecht und zum anwaltlichen Berufsrecht. Gerne würde ich die abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit fortführen.

Dr. Klemens Werner

Peter Wilhelm Wagner

Seit 2014 engagiere ich mich im Vorstand und im Ausschuss für Gesetzgebung & Planung. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr und andere organisatorische Fragen der Berufsausübung, unter anderem auch im Dialog mit der Justiz.

Rechtsanwalt in Stuttgart bin ich seit 2001. Ich berate vorwiegend zum Wirtschafts-, IT- und Baurecht, auch in Gerichts- und Schiedsverfahren. Zudem bin ich Officer des IBA Committees Sales & Distribution und Mediator.

Mein Anliegen sind praxisgerechte und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für alle Kollegen – ob Einzelanwältin / Einzelanwalt, in Kanzlei oder als Syndikus. Diesen Einsatz möchte ich fortsetzen als Beitrag zur Stärkung unserer Selbstverwaltung und damit der Freiheit der Anwaltschaft.

Seit 2022 bin ich im Kammervorstand aktiv. Besonders die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten liegt mir am Herzen, weil wir alle von qualifizierten Mitarbeitern profitieren. Bei Problemen in der Ausbildung versuche ich zu vermitteln und ich habe mich für die Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung eingesetzt, u.a. für das Siegel „AusbildungPlus“ oder für die Anhebung der empfohlenen Vergütung. Zugleich bin ich davon überzeugt, dass KI die Beratungstätigkeit von uns Anwälten tiefgreifend verändern wird. Seit 2016 bin ich Gesellschafter der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, die mit 11 Anwältinnen & Anwälten und insgesamt 70 Mitarbeitern Leistungserbringer im Gesundheitswesen berät.

BERICHT DER PRÄSIDENTIN

I. Rechtspolitik auf Bundesebene

Auf Bundesebene nahmen die Gesetzgebungsverfahren nach den Neuwahlen und der erfolgreichen Regierungsbildung wieder Fahrt auf. Eine Reihe von Gesetzesinitiativen, die wegen des Bruchs der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt werden konnten, wurden neu aufgenommen. Beispielhaft seien das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung des Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen und das Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe genannt. In hohem Maße befremdlich war, dass die Einbindung sog. Stakeholder in die Gesetzgebungsverfahren überwiegend mit derart kurzen Fristen- zum Teil von lediglich zwei Tagen- erfolgte, dass begründete Stellungnahmen kaum oder in Einzelfällen überhaupt nicht möglich waren. Ich habe hierüber bereits im Editorial zu Kammerreport 2/2025 berichtet.

Erfreulich ist, dass der Nichtbeanstandungserlass bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreu-

handkonten von Rechtsanwälten bis 31. Dezember 2026 verlängert worden ist. Dieser Erfolg ist das Ergebnis des Beschlusses der BRAK-Hauptversammlung vom 19.09.2025 sowie intensiver Gespräche der Bundesrechtsanwaltskammer mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bankenverband. Die Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses erfolgte auf der Grundlage, dass die Bundesrechtsanwaltskammer ein elektronisches System zur automatisierten Prüfung von Fremdgeldern auf Sammelanderkonten durch die regionalen Rechtsanwaltskammern entwickelt. Hierzu leitet die Bundesrechtsanwaltskammer derzeit die notwendigen Maßnahmen in die Wege.

Die freie anwaltliche Berufsausübung wird zunehmend bedroht. Diese Entwicklung betrifft explizit auch Staaten, die auf dem rechtsstaatlichen Prinzip aufbauen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer einstimmig für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen. Der hierfür von Bremen und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag konnte sich nicht durchsetzen, weil viele Länder, u.a. auch BadenWürttemberg, den Antrag nicht unterstützten. Erfreulich ist, dass Deutschland am 26. Januar dieses Jahres die Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung unterzeichnet hat. Mit dieser Konvention werden Mindeststandards für die Gewährleistung der anwaltichen Berufsausübung geschaffen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die anwaltliche Dienstleistung und ihre Bedeutung für den Rechtsstaat werden zunehmend auch in Deutschland in Frage gestellt. Nicht anders deuten lässt sich ein Vorstoß des bayerischen Justizministeriums in der Konferenz der

Justizminister. Demnach sollte die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen zugunsten von Rechtsschutzversicherungen weiter liberalisiert werden. Rechtsschutzversicherungen sollten ihre Kunden in deren Rechtsstreitigen in erheblichem Umfang sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten können. Der Vorstoß Bayerns wurde in der Konferenz mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Voraus gingen zahlreiche Gespräche der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern mit den zuständigen Justizministern der Länder.

II. Hauptversammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Hauptversammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer tagten im Frühjahr 2025 in Landau und im Herbst 2025 in Hannover. Neben diesen regulären großen Hauptversammlungen, an denen neben den Präsidentinnen und Präsidenten weitere Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammern teilnehmen, kamen die Präsidentinnen und Präsidenten zu vier Präsidentenkonferenzen in Berlin zusammen.

III. Rechtspolitik auf Landesebene

Auf Landesebene wurde die Rechtsanwaltskammer zu verschiedenen Gesetzgebungsverfahren angehört. Näheres hierzu finden Sie im Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesetzgebung und Planung auf Seite 19 dieses Kammerreports. Themen des Ministergesprächs im vergan-

genen Jahr waren u.a. die Pflicht zur Einführung der elektronischen Akte in der Anwaltsgerichtsbarkeit, die personelle Ausstattung der Justiz, der Wunsch der Anwaltschaft nach vermehrtem Einsatz von Videoverhandlungen, das Fremdbesitzverbot und der Umgang mit den Beratungshilfestellen. Im Hinblick auf die Einführung der E-Akte in der Anwaltsgerichtsbarkeit konnte erreicht werden, dass die Anwaltsgerichte bis Ende des Jahres 2026 von der Verpflichtung befreit sind. Ein Anschluss an das E-AktenSystem der Justiz, wie er in einigen anderen Bundesländern erfolgt, ist in Baden-Württemberg seitens der Justiz nicht vorgesehen. Die Rechtsanwaltskammern sind nun gehalten, den Anwaltsgerichten ein Softwaresystem zur Verfügung zu stellen, das die Anforderungen an das Führen der E-Akte erfüllt.

Ein großes Thema im vergangenen Jahr waren die Beratungshilfestellen nach dem Beratungshilfegesetz. Diese werden aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Rechtsanwaltskammern, den Anwaltsvereinen und der Justiz von den Anwaltsvereinen organisiert. Eine sehr geringe Vergütung der anwaltlichen Berater und die räumliche Situation vieler Beratungsstellen führten dazu, dass die Besetzung der Beratungshilfestellen zunehmend schwieriger wurde, obwohl es sich bei dem Angebot der Beratungshilfe auch in eigens dafür eingerichteten Beratungshilfestellen um eine Berufspflicht handelt. Ein Gespräch der Präsidentinnen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und des Anwaltsvereins Stuttgart mit den zuständigen Vertretern der Justiz im Sommer des vergangenen Jahres brachte keine Lösung, weshalb der Anwaltsverein nunmehr den Vertrag mit der Jus-

tiz gekündigt hat. Ob und wie es mit den Beratungshilfestellen in Stuttgart weitergeht, ist offen.

IV. Rechtsanwaltskammer intern

Die Kammerversammlung fand am 24. März 2025 im Hotel Steigenberger statt. Als Gastredner gab der Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, unter dem Titel „Unser Versorgungswerk: Überblick, aktuelle Entwicklungen und Ausblick“ einen Einblick in die Strukturen des Versorgungswerks und der anwaltlichen Altersvorsorge.

Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart tagte im Jahr 2025 zweimal. Das Präsidium tagte in acht Sitzungen. Die verschiedenen Abteilungen des Vorstands tagten ebenfalls in der Regel mehrfach im Jahr. Details hierzu finden Sie in den Berichten der einzelnen Abteilungen.

Mit einer Einladung zu einem sommerlichen Abend am Fuße des Stuttgarter Fernsehturms bedankte sich die Rechtsanwaltskammer Stuttgart am 17.07.2025 bei allen ehrenamtlich in der anwaltlichen Selbstverwaltung Engagierten.

Auch an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich in der anwaltlichen Selbstverwaltung engagieren!

V. Anwaltsgerichtbarkeit

Für das Anwaltsgericht Stuttgart wurde Frau Rechtsanwältin Ingrid Hönlinger als Nachfolgerin von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Winkelbauer zur Richterin ernannt. Wir danken Herrn Prof. Dr. Winkelbauer für sein langjähriges Engagement als Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und wünschen Frau Hönlinger im neuen Amt alles Gute! Den Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichts für das Jahr 2026 finden Sie hier. Als Anwaltsrichter am Anwaltsgerichtshof wurde für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart erneut Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Marcus Dannecker ernannt.

ZULASSUNGSABTEILUNG

Zulassungen

Die Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart stieg von 8026 im Jahr 2024 auf 8211 im Jahr 2025. Die Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist damit erneut leicht gestiegen.

Widerrufsverfahren

In insgesamt sieben Fällen musste die Rechtsanwaltskammer Widerrufsverfahren von Amts wegen durchführen, etwa weil ein Mitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig war, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben oder wenn Vermögensverfall vorlag. Die weit überwiegende Zahl der Widerrufsverfahren beruhte auch im Jahr 2025 auf einem freiwilligen Verzicht der Mitglieder auf ihre Zulassung.

In vier Fällen sind gerichtliche Verfahren wegen des Widerrufs der Zulassung anhängig geworden.

Abwicklertätigkeit

Auch im Jahr 2025 musste die Rechtsanwaltskammer in sechs Fällen von Amts wegen Abwickler für ehemalige Kanzleien bestellen. In fünf Fällen konnte die Abwicklung zum Jahreswechsel 2025/2026 noch nicht abgeschlossen werden.

Mein Dank gilt auch in diesem Jahr allen Kolleginnen und Kollegen, die die oftmals herausfordernde Aufgabe der Abwicklung übernommen und sich mit viel Einsatz und Arbeitsaufwand für die Belange der Anwaltschaft eingesetzt haben.

Vizepräsident Dr. Frank J. Hospach, Vorsitzender der Zulassungsabteilung

ABTEILUNG GELDWÄSCHEAUFSICHT DURCH DIE RAK STUTTGART

Achim Bächle, Vorsitzender der Abteilung Geldwäscheaufsicht nach dem GwG

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist zuständige Aufsichtsbehörde für verpflichtete Rechtsanwälte und Rechtsbeistände nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) und hat die Einhaltung der Vorgaben des GwG durch ihre Mitglieder anlassunabhängig zu überwachen. Rechtsanwälte und Rechtsbeistände unterliegen dabei nicht generell den Pflichten des GwG, sondern nur um Rahmen der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG enumerativ genannten Tätigkeiten. Über die Aufsichtstätigkeit hat die Rechtsanwaltskammer dem Bundesministerium der Finanzen jährlich Bericht zu erstatten.

In Erfüllung der Aufsichtstätigkeit hat die Rechtsanwaltskammer im Jahr 2025 insgesamt 800 Mitglieder angeschrieben und um Auskunft darüber gebeten, ob sie Verpflichtete i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind. In 52 Fällen wurden schriftliche Prüfungen angeordnet und weitere Unterlagen zur Umsetzung des Risikomanagements in den Kanzleien angefordert. In zwei Fällen hat die Rechtsanwaltskammer sog. Vor-Ort-Prüfungen bei Mitgliedern durchgeführt, um die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu überprüfen.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart informiert ihre Mitglieder in regelmäßigen Abständen auf der Homepage der Kammer, im Newsletter sowie im Kammerreport über neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der Geldwäscheaufsicht und die diesbezüglichen Verpflichtungen der Mitglieder. Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart finden sich zudem allgemeine Informationen und Unterlagen zum Geldwäschegesetz, etwa ausführliche Auslegungs- und Anwendungshinweise, die nationale Risikoanalyse der Bundesrepublik Deutschland sowie ein Muster für die von den Verpflichteten zu erstellende Risikoanalyse.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat auf ihrer Homepage (https://goaml.fiu.bund.de/Home) ebenfalls umfassendes Informationsmaterial zum Thema Geldwäsche eingestellt. Hier finden sich spezifische Hinweise und Publikationen der FIU zum Thema Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, welche als wichtige Hilfestellungen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen dienen.

ABTEILUNG ZUR VERFOLGUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist gem. § 73b Abs. 1

BRAO i.V.m. §§ 50 Satz 1 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG als Verwaltungsbehörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ihrer Mitglieder nach § 56 GwG zuständig. Der Abteilung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem GwG gehörten im Geschäftsjahr 2025 Rechtsanwältin Sonja Fingerle als Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus-Dieter Schick als stellvertretender Vorsitzender, Rechtsanwältin Dr. Ilka Hüftle als Schriftführerin sowie Rechtsanwältin Ulrike Paul und Rechtsanwalt Sebastian Siepmann an. Die Abteilung tagte im Jahr 2025 zweimal. In der Abteilungssitzung am 10.03.2025 wurden zwei Fälle aus den Erhebungszeiträumen 2020 und 2021 bearbeitet (darunter wurde eine Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid und eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR beschlossen); aus dem Erhebungszeitraum 2022 wurden die restlichen elf Fälle bearbeitet; beschlossen wurden sechs Verfahrenseinstellungen sowie der Erlass einer Verwarnung ohne Verwarnungsgeld. In zwei Fällen wurde eine weitere Prüfung durch die Abteilung beschlossen, in zwei weiteren Fällen wurde ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verworfen, einem anderen Einspruch wurde abgeholfen. In der Sitzung am 10.07.2025 befasste sich die Abteilung mit zwei Fällen aus dem

Erhebungszeitraum 2023 (darunter wurden eine Verfahrenseinstellung und eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR beschlossen) sowie mit 59 Fällen aus dem Erhebungszeitraum 2024; beschlossen wurden 43 Verfahrenseinstellungen, der Erlass von vier Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld sowie von zehn Bußgeldbescheiden; in zwei Fällen wurde eine weitere Prüfung durch die Abteilung beschlossen. In den meisten von der Abteilung bearbeiteten Fällen handelte es sich erneut um Vorwürfe gegen Mitglieder, die der Aufforderung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Auskunftserteilung, ob sie Verpflichtete i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, nicht nachgekommen waren. Die Abteilung ruft daher die Kolleginnen und Kollegen auf, die nach dem Zufallsprinzip für die Prüfung ausgewählt wurden, das Auskunftsersuchen der Kammer ernst zu nehmen und den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt rechtzeitig an die Kammer zurückzusenden.

Sonja Fingerle, Vorsitzende der Abteilung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem GwG

ABTEILUNG FACHGEBIETSBEZEICHNUNGEN

I. Wichtige Änderungen im Bereich der Fachanwaltsordnung zum 01.12.2025

Die Satzungsversammlung der BRAK hat in ihrer Sitzung am 26.5.2025 beschlossen, die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Ferner wurden im Bereich des Arbeitsrechts, Familienrechts, Strafrechts, Erbrechts sowie Bank- und Kapitalmarktrechts Änderungen im Bereich des Erwerbs der besonderen praktischen Erfahrungen (§ 5 FAO) beschlossen. Weiter wurden im Bereich Sozialrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht Änderungen im Bereich der nachzuweisenden besonderen Kenntnisse beschlossen.

II. Die Fachanwaltschaften in Zahlen

Im Jahr 2025 wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Anträge auf Gestattung zur Führung einer Fachgebietsbezeichnung gestellt. Von den insgesamt 69 Anträgen entfielen drei Anträge auf Mitglieder anderer Rechtsanwaltskammern. Arbeitsrecht und Erbrecht waren auch 2025 wieder die beliebtesten Fachanwaltschaften.

Unverändert bestand kein Interesse an den Fachanwaltschaften Versicherungsrecht, Internationales Wirtschafts-

recht, Transport- und Speditionsrecht, Agrarrecht, Urheber- und Medienrecht. Auch im Bank- und Kapitalmarktrecht und Sportrecht gingen keine Anträge ein.

Im Medizinrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Informationstechnologierecht und Sozialrecht gingen dagegen mehr Anträge als im Vorjahr ein.

Im Einzelnen verteilen sich die Anträge auf die einzelnen Fachanwaltschaften wie folgt:

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Vorsitzender der Abteilung Fachgebietsbezeichnungen

III. Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren hielt auch 2025 der Trend zur Online-Fortbildung unvermindert an. Online-Fortbildungen sind anzuerkennen, wenn der Nachweis der Interaktionsmöglichkeit zwischen Referenten und Teilnehmern, sowie der Teilnehmer untereinander und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (§ 15 Abs. 2 FAO). Wurde die Fortbildung durch dozierende Teilnahme an anwaltlichen oder fachspezifischen, der Ausbildung oder Fortbildung dienenden Veranstaltung (z.B. Vorlesungen an Hochschulen) erbracht ist eine Bestätigung des Veranstalters einzureichen, aus der sich die Dauer der Vortragstätigkeit und der Inhalt der Veranstaltung ergeben müssen. Neben der Vortragsdauer ist nach § 15 Abs. 1 S. 3 FAO die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen, die Rechtsanwaltskammer Stuttgart legt hier einen Faktor 1:1 zugrunde. Längere Vorbereitungszeiten können nur bei Vorlage weiterer Unterlagen und plausibler Begründung berücksichtigt werden. Wird die Fortbildung durch Veröffentlichungen erbracht, erkennt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart pro veröffentlichte Seite zwei Stunden Fortbildung an. Auch im Jahr 2025 gehörte das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle, welches mit max. fünf Zeitstunden zulässig ist, zu einer beliebten Form der Fortbildung.

Gemäß §15 Abs. 5 FAO können die notwendigen Fortbildungsstunden in angemessener Frist nachgeholt werden. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ermöglicht ihren Mitgliedern die Nachholung der Fortbildungsstunden bis zum 31.03. des Folgejahres.

BESCHWERDEABTEILUNGEN I BIS III

Die Anzahl der bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Jahr eingegangen Beschwerden ist 2025 zurückgegangen. Im Jahr 2024 waren insgesamt 1.289 Beschwerden gegen Mitglieder eingereicht worden, im Jahr 2025 waren es insgesamt 1.112 Beschwerden, von denen jedoch noch nicht alle erledigt werden konnten.

Die Zahl derjenigen Beschwerden, die in ein förmliches Beschwerdeverfahren überführt und in den Beschwerdeabteilungen behandelt wurden, ist von 237 auf 251 gestiegen. Die überwiegende Anzahl der eingehenden Beschwerden konnte noch vor Abgabe in die Beschwerdeabteilungen abgeschlossen werden. Die Beschwerdeabteilung I behandelte 77 Beschwerden, die Beschwerdeabteilung II 79 Beschwerden und die Beschwerdeabteilung III 95 Beschwerden.

In 79 der behandelten Angelegenheiten wurde eine Rüge erteilt (27 Missbilligungen, 31 scharfe Missbilligungen, 21 schärfste Missbilligungen). 81 Verfahren wurden eingestellt und in 52 Fällen wurde die Beschwerde zurückgewiesen. 8 Verfahren wurden zur weiteren Ermittlung an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben.

Dr. Helmut Schuster Vorsitzender der BA II
Prof. Dr. Martin Diller Vorsitzender der BA III
Prof. Ingo Hauffe Vorsitzender der BA I

Die überwiegende Anzahl der ausgesprochenen Rügen wurde bestandskräftig. Es gab 13 Einsprüche gegen verhängte Rügen, die in der Mehrzahl der Fälle von der jeweils anderen Abteilung als unbegründet zurückgewiesen wurden. In zwei Fällen wurde gegen diese Entscheidung ein Antrag nach § 74 a BRAO gestellt. Weiterhin wurden Zwangsgelder verhängt, wenn sich die betroffenen Rechtsanwälte trotz Auskunftspflicht nicht zu den Vorwürfen geäußert hatten.

Die Mehrzahl der Beschwerden stammt von Bürgern, welche sich überwiegend über Untätigkeit und Nichtunterrichtung (§ 11 BORA) beschwerten. Weitere Beschwerdegründe waren unter anderem der Vorwurf der Vertretung widerstreitender Interessen nach § 43 a Abs. 4 BRAO, der Umgehung (§ 12 BORA) und der Vorwurf der nicht unverzüglichen Abgabe des Empfangsbekenntnisses (§ 14 Abs. 1 BORA).

WIDERSPRUCHSABTEILUNG

Die Widerspruchsabteilung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bearbeitete im Jahr 2025 insgesamt 12 Widerspruchsverfahren. Damit hat sich die Zahl der Widersprüche gegenüber dem Vorjahr leicht verringert.

Die Widersprüche richteten sich

• in einem Fall gegen die Verweigerung der Herausgabe der Daten der Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts

• in fünf Fällen gegen den Widerruf der Zulassung wegen Nichteinrichtung des beA gem. § 14 Abs. 3 Nr. 4 BRAO

• in einem Fall gegen die Darstellung des erzielten Gesamtergebnisses im Prüfungszeugnis der Rechtsanwaltsfachangestellten

• in einem Fall gegen den Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfall gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO

• in einem Fall gegen das Ergebnis der Abschlussprüfung zum/ zur geprüften Rechtsfachwirt/in

• in drei Fällen gegen die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung der Re chtsanwaltsfachangestellten

In einem Fall wurde der Bescheid aufgehoben. In acht Fällen wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Drei Widerspruchsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Dr. Julia Blind Vorsitzende der Widerspruchsabteilung

GEBÜHRENABTEILUNG

Der Tätigkeitsbereich der Gebührenabteilung liegt in der Erstellung von Gutachten im Rahmen von Gerichtsverfahren nach § 14 Abs. 3 RVG und nach § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Hierbei geht es um die Beurteilung, ob die abgerechneten Gebühren angemessen waren. Im Jahr 2025 sind bei der Rechtsanwaltskammer fünf Anträge auf Erstattung von Gebührengutachten eingegangen und erledigt worden.

Überdies bietet die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rechtsanwälten und deren Mandanten die Möglichkeit, die Angemessenheit der Höhe der Gebühren im Rahmen eines außergerichtlichen Schiedsverfahrens zu prüfen. Von dieser Möglichkeit machen jedoch nur Wenige Gebrauch. Im vergangenen Jahr wurden zwei Schiedsverfahren durchgeführt und durch Schiedssprüche beendet.

Die Anzahl der Beschwerden von Mandanten, die Gebührenrechnungen als falsch oder zu hoch ansehen, sind gestiegen. Die Anzahl lag bei 96, wovon 68 abschließend bearbeitet wurden und zwei in ein Schiedsverfahren übergegangen sind. 13 Gebührenbeschwerden wurden an die Beschwerdeabteilung abgegeben. Zudem wurden zehn Beschwerden aus 2024 abschließend bearbeitet.

Gebührenanfragen von Kolleginnen und Kollegen werden schriftlich beantwortet. Im Jahr 2025 hatten wir hiervon sieben. Zudem wurden neun allgemeine Gebührenanfragen von Bürgern von der Gebührenabteilung beantwortet.

Mit dem KostBRÄG 2025 sind mit Wirkung zum 01.06.2025 sämtliche Beträge der Wertgebühren für den Wahlanwalt in § 13 Abs. 1 RVG um ca. 6 % angehoben worden. Für den beigeordneten und bestellten Anwalt liegt das Erhöhungsvolumen gemäß § 49 RVG mit ca. 12 % höher. Die wertunabhängigen Betragsgebühren sind um ca. 9 % erhöht worden, ebenso die Anrechnungsgrenzen bei der sozialrechtlichen Geschäftsgebühr.

Wie auch bei vergangenen Gebührenanpassungen begründet der Gesetzgeber die geringe Erhöhung bei den Wertgebühren damit, dass sich aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung auch die Gegenstandswerte entsprechend erhöht hätten. Eine mathematisch nachvollziehbare Begründung dieser Auffassung wurde bislang noch nie geliefert. Die Zurückhaltung des Gesetzgebers bei der Anpassung der Gebühren führt dazu, dass vermehrt Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Werden wie häufig Zeitgebühren vereinbart, ist auf eine nachvollziehbare Dokumentation der geleisteten anwaltlichen Arbeit zu achten. Wird der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit streitig, dann treffen den Rechtsanwalt strenge Darlegungsanforderungen hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.09.2024 – IX ZR 65/23 – nochmals darlegte. Der Rechtsanwalt hat die erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzutun. Insoweit hat der Rechtsanwalt etwa anzugeben, welche Akten und Schriftstücke einer

Durchsicht unterzogen, welcher Schriftsatz vorbereitet oder verfasst wurde, zu welcher Rechtsoder Tatfrage welche Literaturrecherchen angestellt und zu welchem Thema mit welchem Gesprächspartner wann eine mündliche Unterredung geführt wurde. Er hat diesen Zeitaufwand zudem im Streitfall zu beweisen. Dies erfordert eine zeitnahe und sorgfältige Dokumentation der Arbeitsschritte. Zu empfehlen sind regelmäßige Zwischenrechnungen.

Diese Darlegungsanforderungen dürften auch dann gelten, wenn bei Rahmengebühren wie beispielsweise der Geschäftsgebühr der gemäß § 14 Abs. 1 RVG für die Gebührenhöhe relevante Umfang der anwaltlichen Tätigkeit streitig ist.

Dr. Markus Sickenberger Vorsitzender der Gebührenabteilung

AUSBILDUNGSABTEILUNG

Bericht der Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Prof. Ingo Hauffe

Vorsitzender der Abteilung Ausbildung

Die rückläufigen Ausbildungszahlen – insbesondere in den Schulbezirken außerhalb Stuttgarts – stellen die Anwaltschaft und die Berufsschulen weiterhin vor große Herausforderungen. Für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist dies ein klarer Auftrag: Wir setzen uns mit Engagement und Nachdruck dafür ein, den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten sichtbar zu machen, zu stärken und junge Menschen dafür zu begeistern.

Wir sind daher regelmäßig auf Ausbildungs- und Berufsmessen sowie an Schulen vertreten, um dort über die vielseitigen Aufgaben, Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven dieses Berufsbildes zu informieren. In diesem Zusammenhang, möchten wir uns vor allem bei unseren Ausbildungsbotschafterinnen und -botschaftern ganz herzlich bedanken! Sie begleiten uns auf den Messen und geben hierbei authentische Einblicke in den Kanzleialltag, berichten aus ihrer Ausbildung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung.

Auf folgenden Messen war die Rechtsanwaltskammer Stuttgart als Aussteller vertreten:

Datum Messe Ort

22.03.2025 Stuzubi Stuttgart

23./24.05.2025 Bildungsmesse Heilbronn

03.07.2025 Local Career Bad Cannstatt

10.10.2025 Rosenstein Gymnasium Heubach

16.10.2025 Hausmesse Schickhardschule Stuttgart

17./18.10.2025 Berufswelt Heilbronn

23.10.2025 Studien- und Berufsinfov. KSN Stuttgart

22.11.2025 Messe Berufsschulzentrum Ellwangen

28.11.2025 Hausmesse Andreas-Schneider Heilbronn

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist es uns, ausbildende Kanzleien mit potentiellen Auszubildenden zu vernetzen. Wir freuen uns daher über jede Kollegin und jeden Kollegen, die wir in unsere stetig wachsende Liste von Kanzleien aufnehmen dürfen, die Ausbildungs- oder Schülerpraktikumsplätze anbieten. Diese Übersicht ist auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart abrufbar und stellt für interessierte Schülerinnen und Schüler eine wertvolle Orientierungshilfe und erste Anlaufstelle dar. Wie in jedem Jahr gilt unser besonderer Dank auch den Mitarbeiterinnen des Projekts „Erfolgreich ausgebildet –Ausbildungsqualität sichern“. Durch ihre Begleitung und Betreuung

von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben tragen sie maßgeblich dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und die Qualität der Ausbildung nachhaltig zu stärken.

Ergänzend möchten wir erneut auf das Ausbildungssiegel „AusbildungPlus – das Siegel für besondere Ausbildungsqualität“ der Rechtsanwaltskammer Stuttgart hinweisen. Mit diesem Siegel zeichnen wir Ausbilder aus, die sich in besonderer Weise für eine hochwertige, strukturierte und zukunftsorientierte Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten einsetzen. 2025/2026

Ausbildungsverträge 2025/26

Insgesamt gibt es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aktuell 348 laufende Ausbildungsverträge. Für das Ausbildungsjahr 2025 wurden 125 neue Verträge eingetragen.

Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025

Am 15.10.2025 fand die Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten statt. Aufgrund des schlechten Notendurchschnitts von 4,8 steht die Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Gespräch mit der Berufsschule, um die Ursachen des schlechten Ergebnisses zu ermitteln und Verbesserungsmöglichkeiten zu finden.

Die schriftlichen Abschlussprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten fanden vom 04.11.-06.11.2025 statt.

Die mündliche Abschlussprüfung fand am 15.01.2026 statt, von 14 geladenen Prüflingen haben 13 die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden.

Der Durchschnitt betrug 68,5 Punkte, was der Note 3,3 entspricht.

Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“

Die schriftlichen Prüfungen fanden vom 15.09.-17.09.2025 statt.

Insgesamt haben 58 Teilnehmer die schriftliche Prüfung abgelegt. 17 Teilnehmer haben die schriftliche Prüfung nicht bestanden. Weitere 17 Prüfungsteilnehmer wurden zur Ergänzungsprüfung geladen, wovon 6 Teilnehmer diese nicht bestanden haben, sodass insgesamt 35 Prüflinge zur mündlichen Prüfung geladen wurden. 34 Prüflinge haben die mündliche Prüfung erfolgreich bestanden.

Die beste Leistung wurde mit der Punktzahl 88 erreicht, was einer Note von 1,8 entspricht.

Der Gesamtdurchschnitt betrug 56,5 Punkte was der Note 4,0 entspricht. Damit wurde leider das bisher schlechteste Gesamtergebnis eines Rechtsfachwirt Lehrgangs erzielt.

Wir sind jedoch guter Dinge und hoffen, dass es sich hierbei um ein einmaliges Ergebnis handelt und künftig wieder bessere Noten erzielt werden.

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV) soll zudem erneuert werden und damit einhergehend die Schaffung neuer Fortbildungsabschlüsse zum Bachelor Professional und zum Berufsspezialisten erfolgen. Hierzu stehen in nächster Zeit Informationsveranstaltungen bei der Bundesrechtsanwaltskammer an. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

AUSSCHUSS FÜR GESETZGEBUNG UND PLANUNG (EINSCHLIESSLICH EU-FRAGEN)

Auch im Jahr 2025 hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Stellungnahmen in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene abgegeben.

Auf Bundesebene gerieten die Gesetzgebungsverfahren mit dem Ende der Ampelkoalition ins Stocken. Viele Verfahren wurden nach der Bundestagswahl unter der neuen Regierung wieder aufgenommen. Zu beobachten war dabei bedauerlicherweise, dass die Fristen zur Stellungnahme zum Teil derart verkürzt wurden, dass uns eine sachgerechte Befassung mit und Kommentierung von Gesetzesentwürfen kaum möglich war; eine Stellungnahme innerhalb von zwei Tagen kann ernsthaft nicht erwartet werden.

Auf Bundesebene hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich rechtsberatender Berufe Stellung genommen. Die mit dem Gesetz geplante Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren beinhaltet eine Umstellung des Rechtsbehelfsverfahrens gegen Rügebescheide auf die Verwaltungsgerichtsordnung, wobei die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts beibehalten werden soll. Zudem soll mit dem sog. „belehrenden Hinweis“ ein neues verbind-

liches und rechtsmittelfähiges Instrument in der berufsrechtlichen Beratung/Aufsicht geschaffen werden. Die Rechtsanwaltskammer hat sich gegen die – zumal im Gesetzentwurf nicht konsequente – Neuregelung ausgesprochen, da sich das berufsrechtliche Aufsichtsverfahren mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung besser abbilden lässt. Der Gesetzentwurf öffnet zudem die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auch für ausländische Berufsausübungsgesellschaften. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat sich hiergegen ebenso ausgesprochen wie gegen die Möglichkeit ausländischer Berufsausübungsgesellschaften Angehörige nicht verkammerter freier Berufe aufzunehmen. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf und die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hier.

Auf Landesebene wurde die Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes angehört. Ziel der Gesetzesänderung ist es, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung und in der Justiz zu schaffen. Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Stuttgart haben wir im Intranet veröffentlicht.

Schließlich wurde die Rechtsanwaltskammer angehört zu

einer Änderung der Juristenausbildungsverordnung, mit der Verfassungsfeinden der Zugang zum Referendariat versagt werden kann. Die Rechtsanwaltskammer hat sich ausdrücklich für die Aufnahme einer entsprechenden Extremismusklausel ausgesprochen.

Vizepräsident Lars Kuchenbecker Vorsitzender des Ausschusses GuP

Im Jahr 2025 verstarben insgesamt 20 Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil ihre Zulassung aus Altersgründen schon aufgegeben hatten.

Im Jahr 2025 wurden fünf Anträge auf Auszahlung von Sterbegeld gestellt. Es sind bisher zwei Auszahlungen erfolgt. Einmal in Höhe von 8.198,05 € und einmal in Höhe von 3.922,85 €. Bei den anderen drei Anträgen wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Die Unterstützungszahlungen erfolgen entsprechend dem Beschluss des Sozialausschusses an vier bedürftige Anwaltswitwen.

Der Sterbegeldfonds hatte am 01.01.2025 einen Stand von

Ausbezahlt wurden:

Sterbegeld in Höhe von Unterstützungszahlungen in Höhe von

Der Stand per 31.12.2025 beträgt somit

KASSENBERICHT 2025 FÜR DIE

ZEIT VOM 01.01.2025 BIS 31.12.2025

von Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht

Bei allen Beträgen handelt es sich um €-Beträge

Dr. Thomas Leicht Schatzmeister

Einnahmen/Ausgaben – Überschuss-Rechnung 01.01.2025 –31.12.2025

Mitgliederbeiträge 3.272.586,18

Zulassungsgebühren 170.150,00

Gebühr für Berufsattribut - 45,00

Antragsgebühren RA-Ausweis

Sonstige Antragsgebühren

Antragsgebühren Fachanwälte

Mahngebühren, Zwangsgeld, Gutachten, Strafen 25.987,42 Zinsen und Erträge 49.296,68

Azubi Gebühren

26.190,00

RFWI Prüfungsgebühren 24.400,00

Anwaltsgericht 1.372,10

Vermietung FI Miete und Betriebskostenpausch/Parkplätze

Büroeinrichtung/EDV Hardware/Telefon 10.586,53

Personalkosten 1.297.729,35

Raumkosten 487.972,21

Versicherungen 13.076,38

Beiträge/Abgaben 995.950,32

EDV-Kosten 80.413,94

Internet-Kosten 17.717,01

Repräsentationskosten 16.951,25

Kammerveranstaltungen 23.881,05

Berufsbildungsausschuss/Azubi/RFWI 68.656,93

Abwicklerkosten - 403,17

Juristenausbildung 63.987,44

Vorstandsaufwendungen 177.697,67

FA-Ausschüsse Aufwendungen 7.600,00

Satzungsversammlung 4.273,54

Anwaltsgericht 6.280,61

RA-Ausweis 14.258,52

Porto/Telefon/Fremdleistungen 43.428,81

Miete Einrichtung 4.605,16

Bürobedarf 10.780,55

Fachliteratur 5.647,23

GV-/Gerichtskosten/Beratungskosten/AnwG-VerfK 1.672,95

Kammerreport 9.865,10

Nebenkosten Geldverkehr 3.237,71

Geldwäscheaufsicht/Datenschutz 3.570,00

Sonstiger Betriebsbedarf 796,43

Summe 3.370.233,52 3.746.708,03

Überdeckung per 31.12.2025 376.474,51 3.746.708,03 3.746.708,03

Bei allen Beträgen handelt es sich um €-Beträge

BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFERS

Bericht des Rechnungsprüfers

Rechtsanwalt Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen, Stuttgart

In der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wurde ich zum Rechnungsprüfer bestellt.

Am 19.01.2026 habe ich die Rechnungslegung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für das Geschäftsjahr 2025 geprüft. Die Prüfung fand im Beisein von Frau Doepelheuer, der Buchhalterin der Rechtsanwaltskammer, statt.

Sie legte eine vollständige, geordnete und einwandfreie Sammlung von DATEV-Kontoausdrucken, Bankkontoauszügen und sonstigen Belegen sowie das vollständig geführte Kassenbuch vor und konnte sämtliche Nachfragen beantworten.

Die Rechnungsprüfung führte zu folgender Feststellung:

1. Die Einnahmen und Ausgaben sind zutreffend auf die Buchhaltungskonten verbucht. Die Schlusssalden der Konten stimmen mit den entsprechenden Positionen mit der intern geführten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung überein.

2. Die in der Vermögensübersicht ausgewiesenen Bestände stimmen mit den jeweils letzten Kontoauszügen des Jahres 2025 und dem Kassenbuch überein. Die Einkünfte aus den Finanzanlagen sind zutreffend verbucht.

3. Eine Überprüfung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ergab keine Beanstandungen. Stichprobenartig wurden auch die Belege eingesehen.

4. Auf der Ausgabenseite wurden keinerlei Kosten festgestellt, die nicht durch die Aufgaben der Kammer veranlasst worden waren oder deren jeweiligen Höhe nicht vertretbar erscheinen. Insbesondere die Vorstandsaufwendungen – mit Tagegeldern, Reisekosten und Fallvergütungen – und die sonstigen Repräsentationskosten sind nachvollziehbar belegt und erscheinen in der Höhe angemessen.

Zusammenfassend bestätige ich, dass nach dem Ergebnis der Prüfung

-die Rechnungslegung ordnungsgemäß aus den Büchern der Kammer abgeleitet ist,

-die Einnahmen und Ausgaben zutreffend verbucht wurden,

-sämtliche Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind,

- keine Kosten festgestellt wurden, die nicht durch die Kammerarbeit veranlasst sind oder deren jeweilige Höhe nicht vertretbar erscheinen.

Ich empfehle daher der Kammerversammlung, die Rechnungslegung zu genehmigen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

Stuttgart, 22.01.2026

Maximilian von Gaisberg - Rechnungsprüfer -

VERSTÖSSE GEGEN RDG/UWG

Dr. Julia Blind

Beauftragte des Vorstands für Wettbewerbssachen

Im Jahr 2025 gingen bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart insgesamt 17 Hinweise wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ein. Die Abteilung RDG/UWG prüft in ihrer Funktion als Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG entsprechende Hinweise auf unerlaubte Rechtsdienstleistungen, den Missbrauch anwaltlicher Berufsbezeichnungen sowie sonstige wettbewerbsrechtlich relevante Sachverhalte und ergreift – soweit erforderlich – geeignete Maßnahmen. Die Verfahren betrafen insbesondere den unbefugten Gebrauch der Bezeichnung „Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin“, den Auftritt vor Gerichten ohne entsprechende Zulassung, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Internet, im Forderungseinzug oder durch Vereine sowie Fragen der Zuständigkeit anderer Kammern. Die Hinweise stammten unter anderem von Gerichten, Behörden, Kammermitgliedern und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Ein Teil der Verfahren konnte nach Prüfung eingestellt werden, da ein Verstoß gegen das RDG nicht feststellbar war. In anderen Fällen erfolgten Abgaben an zuständige Rechtsanwaltskammern, Hinweis- und Belehrungsschreiben an die Betroffenen oder weitere Sachverhaltsaufklärungen. Mehrere Verfahren befinden sich noch in Bearbeitung.

Die Tätigkeit der Abteilung zeigt, dass insbesondere die Außendarstellung im Internet sowie der Missbrauch anwaltlicher Berufsbezeichnungen weiterhin praktische Relevanz haben. Durch die konsequente Prüfung und Verfolgung entsprechender Hinweise leistet die Rechtsanwaltskammer Stuttgart einen Beitrag zum Schutz des rechtsuchenden Publikums und zur Sicherung eines lauteren Wettbewerbs.

SCHLICHTUNGEN IM JAHR 2025

Gesamt 8

Abgabe an die Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer 2

Erledigung mangels Einlassung des Antragsstellers 0

Erledigung mangels Schlichtungsbereitschaft 2

Ablehnung durch den Schlichter 0

Erledigung durch erfolgreiche Schlichtung 0

Ablehnung des Schlichtungsvorschlag 0

Sonstige Erledigung (Rücknahme, Weiterbehandlung als Beschwerde etc.) 2

Noch nicht abgeschlossen 2

ANWALTSGERICHT

Das Anwaltsgericht Stuttgart befindet sich in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Es besteht aus zwei Kammern, die wie folgt besetzt sind:

I. Kammer

RA Dr. Klaus Scherf, Stuttgart –Vorsitzender der I. Kammer

RAin Jana Pilgrim, Stuttgart

RAin Melanie Reinke, Stuttgart

RA Bernd Kiefer, Fellbach

RA Dr. Markus Bessler, Stuttgart

II. Kammer

RA Dr. Joachim Bauer, Stuttgart –Geschäftsleitender Vorsitzender und Vorsitzender der II. Kammer

RA Malte Hugo, Sindelfingen

RAin Martina Kohler, Stuttgart

RA Dr. Max Klinger, Schorndorf

RAin Ingrid Hönlinger, Ludwigsburg

Die Verfahren hatten zum 31.12.2025 folgenden Stand:

Dr. Joachim Bauer Geschäftsleitender Vorsitzender

Verfahren des Anwaltsgerichts Stuttgart

Anträge auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gemäß § 74a BRAO

Kontaktdaten des Anwaltsgerichts:

Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Geschäftsstelle

Königstraße 14

70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 222155-90

E-Mail: anwaltsgericht@rak-stuttgart.de beA

EINLASSKONTROLLEN AN DEN GERICHTEN

Das Landgericht Stuttgart weist darauf hin, dass für die Einlasskontrolle der Anwaltsausweis vorzuzeigen ist. Kolleginnen und Kollegen, die sich weder durch einen Anwaltsausweis noch mittels Ladung ausweisen können, müssen die Sicherheitskontrolle passieren, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Im Interesse eines reibungslaufen Ablaufs und für die Sicherheit aller Beteiligten wird daher gebeten, den Anwaltsausweis mit sich zu führen.

Sollten Sie noch keinen Anwaltsausweisen besitzen, können Sie diesen bei der RAK Stuttgart beantragen. Das Formular finden Sie hier.

TERMINE DER ABSCHLUSSPRÜFUNGEN FÜR RECHTSANWALTSUND

NOTARFACHANGESTELLTE

Schriftliche Prüfungen:

Alle Berufsschulen 11. – 13.05. 2026

Mündliche Prüfung:

Die Termine für die mündliche Prüfung werden zeitnah auf der Homepage und im Newsletter der RAK Stuttgart veröffentlicht. Die genauen Prüfungszeiten werden den Prüflingen gemeinsam mit den Noten der schriftlichen Prüfung postalisch mitgeteilt.

ZWISCHENPRÜFUNG 2026 FÜR

Die diesjährige Zwischenprüfung findet am 06.10.2026 im Waldaupark SSB statt.

Datenabgleich in Ausbildungsverträgen

Bitte beachten Sie, dass nach der Registrierung eines Ausbildungsvertrages die Daten der Ausbilder/in sowie der Auszubildenden der RAK aktuell vorliegen müssen, da sowohl den Kanzleien als auch den Auszubildenden Prüfungsinformationen zugesandt werden. Änderungen bitten wir der Ausbildungsabteilung anzuzeigen.

Ihre Ausbildungsberaterinnen:

Berufsschule Stuttgart:

Frau Sarah Zeitler

Telefon: 0711 222155 33

E-Mail: zeitler@rak-stuttgart.de

Auswärtige Berufsschulen:

Frau Steffanie Werner

Telefon: 0711 222155 66

E-Mail: werner@rak-stuttgart.de

Ausbildungsvergütung

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung:

1. Ausbildungsjahr: 1.000€

2. Ausbildungsjahr: 1.150€

3. Ausbildungsjahr: 1.250€

Stellenbörse der RAK

Stellen Sie Ihre Ausbildungsplatzangebote kostenlos auf unserer Homepage ein. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, da wir interessierte Schulabgänger/innen auf dieses Portal verweisen.

Ebenso bitten wir um Ihre Bereitschaft, Praktikumsplätze für den Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie auch hierfür unsere Stellenbörse.

Termine für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin“ im Jahr 2026

Schriftliche Prüfung: 21. – 23.09.2026

Mündliche Prüfung: 16. – 27.11.2026

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung: Freitag, 10.04.2026

NEUE MITGLIEDER IM BEZIRK DER RAK STUTTGART

Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Adjoyi, Jessica

Bauer, Justus

Becher, Hanna

Behrendt, Karina

Bischof, Simon

Böttcher, Dr. Lukas

Bringmann, Anna-Lena

Can, Alihan

Czerwinski, Dennis

Eberenz, Katharina

Fuss, Johanna

Glöckle, Daniela

Stuttgart

Stuttgart

Stuttgart

Schwäbisch Gmünd

Altenriet

Stuttgart

Crailsheim

Stuttgart

Böblingen

Stuttgart

Heilbronn

Stuttgart

Hehl, Laura Stuttgart

Höss, Gina Marie Stuttgart

Hunger, Sarah Stuttgart

Jenninger, Tilmann

Stuttgart

Kern, Felicitas Kernen

Kilpper, Annkatrin

Vaihingen/Enz

Kimmerle, Aislinn Leonberg

Korff, Karoline Stuttgart

Neu zugelassene europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte WHO im Bezirk der RAK Stuttgart

Aksoy, Alper –

Erdil, Engin Stuttgart

Soysal, Hayrünnisa Stuttgart

Soysal, Muhammed Yunus Stuttgart

Krinn, Max-Georg Stuttgart

Krüger, Julie Stuttgart

Kuhnle, Franziska Stuttgart

Lukacic, Marcel Stuttgart

Mir, Constanze Heilbronn

Pfleger, Kim Stuttgart

Popp, Celine Leonberg

Saricicek, Safak Stuttgart

Schirpke, Jan Stuttgart

Schmidt, Anna-Lena Stuttgart

Schomerus Häusle, Svenja Marie Waldenbuch

Schreiber, Eva Aalen

Silec, Julia Stuttgart

Steigleider, Henner Stuttgart

Voss, Niels Stuttgart

Wenz-Kaden, Anna-Lena Nürtingen

Werz, Julian Aalen

Wetzel, Maximilian Tübingen

Wiens, Maya Stuttgart

Wochele, Kevin Stuttgart

Neu zugelassene Syndikusanwältinnen und -anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Biermaier, Patrizia

Bux, Tamara

Funk, Henry

Heim, Marvin

Hönes, Janine

Horn, Staphanie

Jutz, Milena

Leinfelden-Echterdingen

Stuttgart

Stuttgart

Stuttgart

Stuttgart

Stuttgart

Karlsruhe

Kapsalou Fischer, Maren Waiblingen

Klempnow, Julia Aichtal

Köpp, Charlotte

Latzko, Bastian

Löffler, Kerstin

Leinfelden-Echterdingen

Eislingen/Fils

Stuttgart

Mitterweger, Lea Wendlingen

Pricker, Valentina Stuttgart

Retter, Max Sindelfingen

Rieder-Blanck, Cornelia Stuttgart

Röhrken, Nora Stuttgart

Saravanja, Amadeus Stuttgart

Schempp, Tanja Stuttgart

Schifrin, Sofia Stuttgart

Schmid, Christopher Stuttgart

Schneider, Jan Boris Oberkochen

Schwuchow, Christina Nicole Kornwestheim

Skoeries, Gunnar Luxemburg

Thiel, Kevin Esslingen

Thon, Dr. Leopold Erlangen

Moll, Tina Plochingen Wagner, Jan Stuttgart

Nemec, Carolin Heidelberg

Noll, Dr. Christopher Heidenheim

Oprea, Cristian

Stuttgart

Oschmann, Philipp Stuttgart

Özkan-Ersen, Eslem

Stuttgart

Walling, Sebastian Gerlingen

Weiß, Dr. Nicole Alexandra Ulm/Donau

Wetzel, Maximilian Stuttgart

Yücekaya, Anna Neckarsulm

NEUE FACHANWÄLTINNEN UND -ANWÄLTE IM BEZIRK DER RAK STUTTGART

Arbeitsrecht

Bögner, Anja Künzelsau

Lacher, Dr. Achim Stuttgart

Gewerbl. RS

Link, Angelika Stuttgart

Familienrecht

Briese, Jochen Dieter Crailsheim

Metz, Simon Steinheim

Handels- & Gesellschaftsrecht

Kreuz, Dr. Thomas Stuttgart

Informationstechnologierecht

Münch, Antje Stuttgart

Miet- und WEG Recht

Hofelich, Martin Stuttgart

NEUE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFTEN IM BEZIRK DER RAK STUTTGART

Dr. Hofmann Rechtsanwalts-GmbH

Dr. Kanzler Legal GmbH

Heidenheim

Stuttgart

Dr. Wingerter, Ehninger, Zelmer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Heilbronn

SOLVING LEGAL Rechtsanwälte GmbH

Stuttgart

IMPRESSUM

Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Berufliche Vertretung aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Kammerbezirks, der die Landgerichtsbezirke Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Ellwangen umfasst. Die Rechtsanwaltskammer ist das Selbstverwaltungsorgan der Anwaltschaft.

Gesetzliche Grundlage:

Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959, BGBl. I S. 565. Organe: Gesamtvorstand mit 26 ehrenamtlichen Mitgliedern und Präsidium.

Präsidentin: Rechtsanwältin Ulrike Paul, Sindelfingen.

Aufgaben: Befassung mit allen Angelegenheiten, die für die Anwaltschaft von allgemeiner Bedeutung sind; Vertretung der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgeber, Gerichten, Behörden, Rechtsuchenden; Mitwirkung bei der Juristenausbildung und der Ausbildung und Fortbildung von Rechtsanwälten, Geprüften Rechtsfachwirten und Rechtsanwaltsfachangestellten; Zulassungsrecht; Berufs- und Gebührenrecht; Berufs- und Zulassungsaufsicht; Verleihung von Fachanwaltschaften; Gutachtenerstattung; Mitwirkung in der Berufsgerichtsbarkeit; Gesetzgebung und Rechtsprechung; Satzungsversammlung. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Präsidiums- und Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführung wird verwiesen auf die im Internet abrufbaren Organisations- und Geschäftsverteilungspläne (Organigramme).

Kammerreport der Rechtsanwaltskammer Stuttgart: Informationen zu Berufs- und Gebührenrecht und Berufspolitik und aus dem Kammerbezirk. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Registriert bei der Deutschen Bibliothek: ISSN 1865-6684

Herausgeber:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 / 22 21 55-0, Fax 0711 / 22 21 55-11, E-Mail info@rak-stuttgart.de, Internet www.rak-stuttgart.de

Verantwortliche Schriftleitung:

Geschäftsführerin RAin Heidi Milsch

Grafik und Layout:

Bad Wolf Design, Vogelsangstraße 4, 70176 Stuttgart, www.badwolfdesign.de

Fotografie:

Bilder S. 5 und 8 Bundesrechtsanwaltskammer, die anderen Bilder von privat

Bezugspreise:

Den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer wird der Kammerreport im Rahmen der Mitgliedschaft ohne Erhebung einer besonderen Bezugsgebühr zugestellt.

Urheberrechte:

Die im Kammerreport veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieses Kammerreports darf ohne schriftliche Genehmigung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen, verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos.

Kammerreport online:

Ältere Jahrgänge des Kammerreports sind im Intranet für Kammermitglieder unter www.rak-stuttgart.de als PDF-Ausgabe abrufbar.

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Online-Registrierung unter http://rak-stuttgart.de Erscheinungsweise: 12-mal jährlich

Leserbriefe erbeten an: info@rak-stuttgart.de

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Kammerreport Nr. 1 vom 02.03.2026 by Rechtsanwaltskammer Stuttgart - Issuu