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Bürgerwindpark bürgerbeteiligung 04 07 präsentation zi04072016

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Baurecht – Zulässigkeit von Windkraftanlagen Baugesetzbuch unterscheidet zwischen Gebieten mit Bebauungsplänen, Innenbereich und Außenbereich

Innenbereich = im Zusammenhang bebauter Ortsteil Außenbereich = kein Bebauungsplan und kein Innenbereich


Baurecht – Zulässigkeit von Windkraftanlagen Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert (§35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)

 Sofern die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegen stehen, ist die Windkraftanlage zulässig  Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Außenbereich zulässig  Begrenzung der Windkraftnutzung sinnvoll um „Verspargelung“ der Landschaft und „Einkesselung“ der Ortsteile zu verhindern


Baurecht – Teilflächennutzungsplan Planungsverband „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ = Zusammenschluss aller 19 Landkreis-Kommunen

Ziel des Planungsverbandes: Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen“ mit Begrenzung der Windkraftnutzung auf Grundlage eines Fachkonzeptes Fachkonzept: Begrenzung der Eignungsflächen für Windkraft durch  harte Kriterien: TA Lärm, Abstände zu Bundes- und Staatsstraßen, Naturschutzgebiete, geschützte Waldgebiete  weiche Kriterien: mind. 4 WKA müssen im räumlichen Zusammenhang errichtet werden können, Erhöhung der Abstände zur Wohnbebauung


Baurecht – Teilflächennutzungsplan

Hellgrüner Rahmen = Flächen nach harten Kriterien

Dunkelgrüne Fläche = Eignungsflächen nach weichen Kriterien


Baurecht – Teilflächennutzungsplan Ergebnis des Teil-FNP: Eignungsflächen für Windkraftanlagen Eignungsflächen umfassen 2,91 % des Planungsgebietes (Landkreis PAF)


Baurecht – Bebauungsplan „Bürgerwindpark“ Im Bebauungsplan wird insbesondere festgesetzt:  Standorte der WKA (Turm)  max. Höhe der WKA  vom Rotor überstrichene Fläche Ermittlung aller relevanten Belange im Bebauungsplan-Verfahren über eine 2-fache Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden (Landratsamt, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Amt für ländliche Entwicklung, Bay. Bauernverband Wasserwirtschaftsamt etc.)


Bebauungsplan Bürgerwindpark – Zeitplan 4. Juli vorgezogene Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

2. Auslegung im Oktober

1. Auslegung 12. Juli – 22. August

Bürgerentscheid

Juli 7. Juli Auslegungsbeschluss 28. Juli Ratsbegehren

August

September

22. September Billigungsbeschluss

Oktober

November

Dezember 2. Dezember Satzungsbeschluss oder Einstellung des Verfahrens


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