August 2023
Originalbetriebsanleitung Einweg-Hebebänder Bestimmungsgemäße Verwendung
• Stellen Sie sicher, dass die Kennzeichnung und Tragfähigkeit (WLL) mit dem Zertifikat übereinstimmt. • Stellen Sie sicher, dass nur geschulte und unterwiesene Personen Hebevorgänge durchführen.
Hebevorgänge, Einmaliger Transport von Gütern - von der Herstellung bis zum Endverbraucher Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der DIN 60005 Anhang C und der nationalen Vorschriften. Österreich: AM-VO; Deutschland: DGUV Regel 109-017; DGUV-I 209-061.
Einsatzbeschränkungen Benutzungseinschränkungen wegen Umgebungseinflüssen oder gefährlicher Anwendung a) Einsatz in Chemikalien: Der Einsatz in Alkalien (Laugen) ist verboten! Bei Verdacht höherer Konzentrationen an Säuren oder Alkalien, auch durch Verdunstung, sofort außer Betrieb nehmen. In Zweifelsfällen stets Informationen des Herstellers einholen, auch wegen der Reinigung. Metallische Beschlagteile nicht unter SäureBedingungen einsetzen. b) Einsatz zulässig nur im Temperaturbereich von -40° bis +100°C. Feuchte Hebebänder nicht bei niederen Temperaturen einsetzen, da hier Vereisungsgefahr besteht. Der Temperaturbereich ist beim Einsatz von Chemikalien veränderlich. c) Einweghebebänder sind anfällig gegen Schnitte/Einrisse und Abrieb. Bei Lasten mit scharfen Kanten nur mit geeigneten Kantenschonern einsetzen. Eine Kante gilt als scharf, wenn der Radius kleiner ist als die Banddicke, also z.B. Kantenradius < 1,8mm für übliche EinwegHebebänder mit Banddicke 1,8mm. Bei rauen Oberflächen Schutzschläuche verwenden. d) Ultraviolettlicht oder direktes Sonnenlicht im längeren Einsatz und bei der Lagerung vermeiden. e) Einweg-Hebebänder dürfen nicht wiederverwendet werden und müssen am Ende der Transportkette zerstört werden.
Vor dem Erstgebrauch • Stellen Sie sicher, dass die Einweg-Hebebänder exakt den bestellten entsprechen. • Stellen Sie sicher, dass das Zertifikat des Herstellers, die Betriebsanleitung und die EG-Konformitätserklärung vorhanden sind.
Während des EinwegTransportvorgangs Einweg-Hebebänder sind während des Transportvorgangs regelmäßig von Sachkundigen auf Fehler und Schäden zu überprüfen. Beispiele für Fehler und Schäden sind: übermäßige Scheuerstellen, Schnitte, Nahtbrüche, aufgeweichte bzw. spröde Fasern, Abplatzen von Oberflächenfasern, glänzendes Aussehen durch Überhitzung, unleserliches bzw. fehlendes Etikett. Solche Einweg-Hebebänder dürfen nicht verwendet werden, sie sind zu entsorgen oder einem Sachkundigen zu übergeben.
Auswahl und Benutzung a) Anschlagmittel unter Berücksichtigung von Lastgewicht (Masse), Schwerpunkt, geeigneter Anschlagpunkte und geeigneter Anschlagart bestimmen. b) Das ausgewählte Einweg-Hebeband muss sowohl eine ausreichende Festigkeit als auch die richtige Länge aufweisen. Wenn mehr als ein Einweg-Hebeband verwendet wird, sind immer gleiche Typen einzusetzen. c) Einweg-Hebebänder dürfen nicht überbelastet werden. Der richtige Anschlagfaktor muss hierzu berücksichtigt werden, sowie der max. Neigungswinkel ß. d) Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstellen verwenden. Hebebänder nicht knoten, nicht verdrehen und nicht durch Ineinanderschnüren verlängern. Bei Schlaufenbändern sollte die Länge der Schlaufe am Haken mindestens das 3,5-fache der maximalen Dicke des Hakens betragen, der Öffnungswinkel der Endschlaufen darf max. 20° sein. Nur bewährte Anschlagtechniken verwenden, entsprechende Tragfähigkeit lt. Etiketten berücksichtigen, z.B. Schnürgang. Anschlag,- Hebe- und Absetzvorgänge sollten vor Beginn des Hebens geplant werden. e) Einweg-Hebebänder so anschlagen, dass sie die Last mit ganzer Breite tragen, auch im Kranhaken. Ausnahme, nur für Hebebänder mit weniger als 75 mm Breite: Der
Originalbetriebsanleitung für Textile Anschlagmittel - Einweg-Hebebänder aus Polyester
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