Christoph Haker, Lukas Otterspeer

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Christoph Haker, Lukas Otterspeer

OBS-Arbeitspapier 83
ISSN: 2365-1962 (nur online)
Herausgeber:
Otto Brenner Stiftung
Can Gülcü
Wilhelm-Leuschner-Straße 79
D-60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069-6693-2584
E-Mail: info@otto-brenner-stiftung.de www.otto-brenner-stiftung.de
Autoren:
Dr. Christoph Haker
Europa-Universität Flensburg
Email: Christoph.Haker@uni-flensburg.de
PD Dr. habil. Lukas Otterspeer
Europa-Universität Flensburg
Email: Lukas.Otterspeer@uni-flensburg.de
Redaktion & Lektorat:
Benedikt Linden (OBS)
Ada Rückert-Roldán (OBS)
Robin Koss (OBS)
Gianna Gumgowski (OBS)
Satz und Gestaltung:
Isabel Grammes, think and act
Titelbild:
Von Charlotte Nordahl – originally posted to Flickr as Denkmal der Bücherverbrennung, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index. php?curid=4017071
Redaktionsschluss: 11. November 2025
Hinweis zu den Nutzungsbedingungen:
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In den Arbeitspapieren werden die Ergebnisse der Forschungsförderung der Otto Brenner Stiftung dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für die Inhalte sind die Autorinnen und Autoren verantwortlich.
Download und weitere Informationen: www.otto-brenner-stiftung.de
2021 wurde durch Recherchen linker Aktivist*innen bekannt, dass sich der Bundeswehrsoldat Franco A. an der Goethe Universität Frankfurt im Fach Jura immatrikuliert hatte. Da gegen A. seit 2017 Ermittlungen wegen rechtsterroristischer Anschlagsplänen liefen, gab es deutliche Kritik an der Leitung der Universität. Studierende sowie der AStA der Universität äußerten öffentlich ihre Besorgnis, dass die Anwesenheit eines mutmaßlichen Rechtsterroristen die Universität zu einem unsicheren Ort für alle Personen machen könnte, die in Franco A.s Weltbild ausgegrenzt oder als Feinde markiert werden. Die Studierendenschaft organisierte Demonstrationen und forderte die Universitätsleitung auf, im Fall Franco A. zu handeln beziehungsweise ein Schutzkonzept für potenziell bedrohte Studierende zu entwickeln. Auch Teile des Lehrpersonals hatte sich mit der Unterstützung von Personalrat und Gewerkschaften früh an die Hochschulleitung gewandt und um Hilfestellung gebeten. Die Universitätsleitung stellte in einer Stellungnahme allerdings klar, dass sie, über das obligatorische Bekenntnis gegen „extremistische und terroristische Einstellungen oder Handlungen“ hinaus, kein Interesse daran hatte, sich mit der Situation zu befassen.
Wir können nur mutmaßen, wie sich die durch A.s Anwesenheit betroffenen Menschen an der Goethe-Universität gefühlt haben. Verängstigt, weil sie mit einem Rechtsterroristen mit militärischer Kampf- und Schusswaffenerfahrung studieren? Überfordert, da sie als Kommiliton*innen oder Dozierende mit dem Umstand umgehen müssen, einen intellektuell geschulten Rechtsextremisten im Seminar sitzen zu haben? Folgt man den Ergebnissen unserer Studie, führen Reaktionen wie die der Universitätsleitung teilweise zu Vereinzelung („Die Angelegenheit ist keine Sache der Organisation“) und Sprachlosigkeit („Neben dem Rechtsweg gibt es keine Handlungsmöglichkeiten für uns und euch“). Damit folgt sie einem Muster, das für den Umgang mit Rechtsextremismus und -populismus im deutschen Wissenschaftsbetrieb typisch zu sein scheint: Involvierte werden „Auf-sich-selbst-zurückgeworfen“.
Die Otto Brenner Stiftung ist froh, mit Lukas Otterspeer und Christoph Haker zwei ausgewiesene Experten dafür gewonnen zu haben, das Verhältnis von Hochschulen und extremer Rechte in Deutschland systematisch aufzuarbeiten und zu analysieren. Ihre Untersuchung verbindet die Auswertung bestehender Studien mit qualitativen Interviews und einer fundierten theoretischen Reflexion.
Dabei zeigt sich: Die Perspektive Betroffener ist von der Forschung bisher kaum beachtet worden. Das „Auf-sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein“ erweist sich als eine spezifische Betroffenheit, die aus den Widersprüchen des Aufeinandertreffens von Rechtsextremismus und Wissenschaft herrührt. Rechtsextremist*innen sind immanent wissenschaftsfeindlich – sie stellen Macht und Gewalt über Argumentation und Diskurs. Zugleich affirmieren und simulieren sie akademische sowie epistemische Autorität. Auch beziehen sie sich auf normative Grundlagen wissenschaftlichen Austausches, wie Meinungsvielfalt und Toleranz, um unwissenschaftliche Positionen und Verhaltensweisen gegen Kritik zu immunisieren. In Kombination mit dem im Hochschulbetrieb weit verbreiteten Anspruch auf „politische Neutralität“ wird dadurch eine breit getragene, routinierte institutionelle und organisationale Gegenreaktion nahezu verunmöglicht. Vereinzelung und Sprachlosigkeit sind die Folge – und werden durch die weite Verbreitung prekärer Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb verstärkt.
Als Gegenmittel empfehlen die Autoren eine interne Diversifizierung der Hochschulen –also eine bewusste Pluralisierung von Problembeschreibungen, Betroffenenperspektiven und Lösungsansätzen. Zu klären wäre: Was genau sind Fälle extrem rechten Handelns an Hochschulen? Wer ist davon betroffen? Und welches Vorgehen kann jeweils Abhilfe schaffen? Als konkrete Handlungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, das Vorgehen Rechtsextremer fachspezifisch zu thematisieren und die Betroffenen selbst sprechen zu lassen.
Dass im Fall Franco A. der Handlungsrahmen über die rechtlichen Möglichkeiten hinausreicht, hat Christina Schmidt bereits 2021 bei Zeit Online betont: „Eine Universität kann selbst entscheiden, wie viel Raum sie einem wie Franco A. gibt. Und wie sie ihn ausgeschmückt hat, wenn er ihn betritt. […] Ein Rechtsextremist kann sich wie ein ganz normaler Student fühlen – oder unbehaglich.“
Franco A. wurde 2022 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt; eine vorzeitige Entlassung 2025 wurde abgelehnt. Damit bleibt der Universität Zeit, zu überlegen, wie sie aus ihrem 2021, unter dem bleibenden (hochschul-)öffentlichen Druck engagierter Studierender und Dozent*innen, gegebenen Versprechen – „mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für alle Universitätsangehörigen einen sicheren Raum zu schaffen“ – Taten folgen lässt. Wir denken, dass diese Studie allen Entscheidungsträger*innen in Hochschulen eine Hilfestellung liefert, wie solche Versprechen eingehalten werden können. Und wir hoffen, dass diese Studie allen engagierten Menschen an Hochschulen zeigt, wie wichtig ihr Einsatz gegen die extreme Rechte ist.
Benedikt
Linden Referat Wissenschaftsförderung
Frankfurt am Main, im Dezember 2025
4.15 Öffentlichkeit:
4.16 Aktionismus
Wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/ -extremismus ist ein breites und offenes Forschungsfeld. Wenn wir über das Verhältnis von Rechtspopulismus/-extremismus und Wissenschaft sprechen, können wir extrem rechte Stiftungen, Vereine oder Verlage in den Blick nehmen, die sich als alternative Orte der Wissensund Wahrheitsproduktion verstehen. Wir können die Verwendung wissenschaftlichen Wissens für die Durchsetzung extrem rechter politischer Ziele untersuchen. Wir können Angriffe von außen auf die Wissenschaft, auf einzelne Disziplinen oder auf Studierende und Kolleg*innen zum Thema machen. Wir können extrem rechte Einstellungen von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen oder Studierenden erfassen. Wir können die wissenschaftspolitische Ausrichtung extrem rechter Parteien untersuchen. Wir können beleuchten, wie Rechtsextremismusforschung Rechtspopulismus/-extremismus zum Gegenstand macht und in welcher Relation Forscher*innen zu diesem Gegenstand stehen. Wir können uns die Frage stellen, wie sich Wissenschaftler*innen etwa in Medien oder in offenen Briefen zu Rechtspopulismus/-extremismus verhalten. Wir können das Verhältnis von Rechtsextremismusforschung zu Handlungsfeldern akademischer Berufe beleuchten. All diese Perspektivierungen und weitere, hier nicht genannte, könnten historisch, im internationalen Vergleich oder mit Blick auf lokale Verhältnisse und Fallbezogen eingenommen werden.
Mit der vorliegenden Studie möchten wir lediglich drei Bausteine zu einer Theorie des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus liefern. Die vorgelegten Bausteine umfassen
erstens eine systematisierende Aufarbeitung des Forschungsstands, aus dem sich Forschungsbedarfe ergeben (Kapitel 2), zweitens die empirische Analyse der als Forschungsdesiderat ermittelten Betroffenenperspektive auf wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus (Kapitel 3) und drittens die Entwicklung von multiperspektivischen Schlaglichtern zur konkreten Fallanalyse und -besprechung (Kapitel 4).
Das breite Feld des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus begrenzen wir in der vorliegenden Studie auf Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in Deutschland.
Wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/ -extremismus in Hochschulen
Mit dem Begriff wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/-extremismus (Haker 2024; Haker/ Otterspeer 2023a; 2023b) kombinieren wir die Felder der Wissenschafts- und Hochschulforschung mit der Rechtsextremismusforschung.
In den Gegenstandsbereich fallen dann alle Bezüge des Rechtspopulismus/-extremismus zu
Wissenschaft, sei es von außen (etwa durch Parteien, Thinktanks oder Einzelpersonen) oder von innen (etwa durch extrem rechtes wissenschaftliches Personal, Verwaltung oder Studierende). Die Kombination Rechtspopulismus/-extremismus verweist auf die enge Verbindung zwischen diesen unterschiedlichen Erscheinungsformen rechten Denkens und Verhaltens. Rechtsextremismus – der sich durch eine „Ideologie der Ungleichwertigkeit“, die „Abwertungen von ‚Anderssein‘ sowie eine Betonung von Homogenität“ und „Gewaltakzeptanz“ (Heitmeyer et al. 2020: 20) auszeichnet und darüber hinaus immer politisch (Rommelspacher 2011) ist – kann sich des Populismus bedienen, muss es aber nicht. Der Kern der rechtspopulistischen „Abgrenzungsideologie“ (Decker/Lewandowsky 2017: 24) ist wie im Rechtsextremismus ein imaginiertes Volk, das durch Anderes und Andere bedroht sei. Während populistische Strategien darauf abzielen, parlamentarische Mehrheiten innerhalb des politischen Systems zu gewinnen, gehören zu rechtsextremen Verhaltensweisen auch klandestine bis terroristische Organisations- und Aktionsformen. Das Syndrom der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer 2002; aktualisiert Heitmeyer et al. 2020) bildet die zentrale Schnittstelle zwischen Rechtspopulismus und -extremismus. Gegenwärtig lässt sich eine Tendenz zum populistischen Rechtsextremismus erkennen: „Die populistisch agierenden Rechtsextremisten bedienen sich populistischer Mittel und Strategien“ (Salzborn 2017: 11). Methodologisch hat sich die Begriffskombination Rechtspopulismus/-extremismus für uns als hilfreich erwiesen, da sich der Begriff Rechtspopu-
lismus vielfach auf Haltungen, Stile oder Strategien bezieht (Decker/Lewandowsky 2017; Salzborn 2017), die sich empirisch vergleichsweise gut etwa anhand von Aussagen rekonstruieren lassen. Da der Begriff Rechtsextremismus auch ein verhältnismäßig geschlossenes Weltbild einzelner Personen benennt, lässt sich dieses kaum anhand einzelner Aussagen aufzeigen (Haker 2024). Alternativ zu Rechtspopulismus/-extremismus nutzen wir auch den Begriff der extremen Rechten, der die Verbindung zwischen unterschiedlichen politisch rechten Phänomenen betont: „Mit der Verwendung der Begrifflichkeit ‚extrem rechts‘ (statt ‚rechtsextremistisch‘) wäre nicht der ‚Extremismus‘ der primäre Bezugsrahmen, sondern eine weiter zu fassende ‚politische Rechte‘, die gesellschaftliche Hierarchien und Ungleichheit als unausweichlich und naturhaft gegeben ansieht“ (Virchow 2016: 17).
Das Selbstbild vieler Hochschulen als offene Orte der Demokratie (Brunkhorst 2002), wie es etwa in der Selbstbezeichnung des Hochschulnetzwerks „Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit“ zum Ausdruck kommt, markiert eine grundsätzliche inhaltliche Distanz zur extremen Rechten. Auch die Klagen in extrem rechten Diskursen, dass Hochschulen linksdominiert seien (Haker et al. 2022) deuten zunächst auf einen Bruch zwischen Rechtspopulismus/-extremismus und Hochschulen hin. Der Anti-Intellektualismus extrem rechter Bewegungen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das wissenschaftliche Feld und insbesondere Hochschulen schon immer eine wichtige Rolle für die extreme Rechte spielen (Stanley 2024: 67–84). Bei nähe-
rem Blick sind Verbindungen von sogenannten Intellektuellen der extremen Rechten (Heitmeyer et al. 2020: 117–124; Pfahl-Traughber 2022) zu Hochschulen zudem wenig überraschend – auch wenn diese Verstrickungen zwischen Hochschulen und Rechtspopulismus/-extremismus von Hochschulen und in der Forschung bisher marginalisiert wurden (Heitmeyer 2019a; 2019b). Allerdings machen die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere die Wahlerfolge der AfD und die offenere Sag- und Zeigbarkeit extrem rechter Positionen, wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus gegenwärtig zu einem öffentlich anerkannten Problem (z. B. Fischer-Lescano 2025; Haker 2025; Heitmeyer 2019a; 2019b; Radvan 2024; Rauch/ Zimmerer 2024; Rosenthal 2024). Hochschulen werden damit zu einem Austragungsort gesellschaftlicher Konflikte und sie werden als Orte der Wissensproduktion von extrem Rechten strategisch angegriffen und delegitimiert. Gleichzeitig will die extreme Rechte sich die Allokations-, Qualifikations- und Legitimationsfunktion von Hochschulen zunutze machen. Schließlich bestimmen diese maßgeblich über den Zugang zu Bildungskarrieren und die Ausbildung von Fachkräften und prägen die politischen Werte, die Machtverteilung und die Stabilität der gesamten Gesellschaft bzw. des politischen Systems. Damit gerät die drängende Frage des Umgangs mit wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus in den Blick.
Soziologische Rechtsextremismusforschung
In unserer Forschung setzen wir uns soziologisch mit Rechtspopulismus/-extremismus in
Hochschulen auseinander. Dabei ist es uns ein Anliegen, das Erkenntnispotential einer multiparadigmatischen Soziologie (Haker 2020; Klinkmann 1981) in der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten zu betonen und einen Teil zu einer pluralistischen soziologischen Perspektive auf Rechtspopulismus/-extremismus beizutragen. Die eingangs angedeutete Vielfalt sozialund gesellschaftstheoretischer Fragestellungen lässt sich nutzen, um Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in seiner Komplexität zu erschließen und zu einer komplexen Problembeschreibungen zu kommen, an die sich dann gegenstandsadäquate Handlungsmöglichkeiten anschließen.
Soziologische Rechtsextremismusforschung untersucht sowohl die gesellschaftlichen „Entstehungsmomente“ (Heitmeyer et al. 1992: 13; Heitmeyer et al. 2020: 43–57) extrem rechter Akteur*innen, als auch deren „Agitation“ (Löwenthal 2021) und „politische Programmatiken“ (Jaschke 2001: 29), die nicht nur Effekt extrem rechter Sozialisationsprozesse, sondern selbst „Einflußgrößen im politischen Prozeß“ (ebd.) sind. Sie geht über die politikwissenschaftliche Unterscheidung von „rechtsextremistischen Einstellungen und rechtsextremistischen Verhalten“ (Stöss 2005: 24; Hervorhebung im Original) hinaus, weil sie sich sozialtheoretisch nicht auf Einstellungsforschung und Handlungstheorie beschränken lässt. Nicht zuletzt ist soziologische Rechtsextremismusforschung insoweit reflexiv, als sie den Begriff „Rechtsextremismus“ selbst als eine „mit Definitionsmacht ausgestattete Etikettierung“ (Jaschke 2006: 30) versteht. Der Begriff
ist damit nicht nur Teil einer wissenschaftlichen Debatte, sondern schafft auch Überlagerungs-, Ergänzungs-, Konflikt- und Konkurrenzverhältnisse zwischen Wissenschaft, Politik, Administration und Rechtsprechung sowie zu Antifaschismus und anderen Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen rechts. Auch die soziologische Rechtsextremismusforschung selbst wird damit Teil jener gesellschaftlichen Wirklichkeit, die die Bedingung für das Entstehen von Rechtspopulismus/-extremismus bildet. So viel Reflexivität bleibt nicht aus. In Bezug auf wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus sind also nicht nur Angriffe der extremen Rechten auf die Wissenschaft, sondern die vielschichtige Wechselwirkung zwischen Wissenschaft und Rechtsextremismus relevant (dieses Verhältnis haben wir an anderer Stelle als Boundary-Work analysiert, siehe methodologisch und zusammenfassend Haker/Otterspeer 2024).
Einig sind sich Ansätze soziologischer Rechtsextremismusforschung darin, dass Rechtspopulismus/-extremismus kein Phänomen an den Rändern der Gesellschaft ist, sondern quer zu gesellschaftlichen Differenzierungen liegt. Aus der Uneinigkeit der Soziologie als Disziplin und ihrer multiparadigmatischen Verfasstheit ergeben sich allerdings methodologische Herausforderungen und Entscheidungsfragen, die nicht spezifisch für den Gegenstand Rechtspopulismus/-extremismus sind. So hängt es von der Wahl der Sozialtheorie ab, wie der empirische Gegenstand soziologischer Rechtsextremismusforschung beobachtet beziehungsweise kon-
struiert wird (Lindemann 2016). Durch die Brillen von Praxis-, Diskurs-, System- oder Handlungstheorien werden unterschiedliche Phänomene des Rechtspopulismus/-extremismus konstruiert. Handlungen und ihre Konsequenzen lassen sich beispielsweise als extrem rechts analysieren, ohne das entscheidend ist, ob die jeweils handelnden Personen ein geschlossen extrem rechtes Weltbild aufweisen. Diskurse lassen sich dahingehend untersuchen, wie zum Beispiel extrem rechte Deutungsmuster Verbreitung finden und an welche Deutungsmuster sie anknüpfen können – unabhängig von Einzelpersonen und ihren Einstellungen oder konkreten Handlungen. Die Frage, ob mit extrem rechten Wahlerfolgen und Regierungshandeln Systemkrisen oder sogar gesellschaftliche Entdifferenzierungen angestoßen werden, lässt sich stellen und beantworten, ohne materiell-körperliche Praktiken extrem rechter Bewegungen in den Blick zu nehmen.
Neben der sozialtheoretischen Verortung sollten die gesellschaftstheoretischen Bezüge soziologischer Rechtsextremismusforschung mindestens die funktionale Differenzierung, soziale Ungleichheit und kulturelle Ordnung moderner Gesellschaften (Schimank 2013) berücksichtigen, denn:
Erstens können extrem rechte Vorkommnisse im Hinblick auf ihre Bezugssysteme – beispielsweise Politik, Recht, Erziehung, Massenmedien und Wissenschaft – qualitativ differenziert werden. Die Grundannahme dahinter lautet, dass sich trotz aller Ge-
meinsamkeiten über diese Systeme hinweg Rechtspopulismus/-extremismus mit Bezug auf einzelne Systeme je spezifisch zeigt und dass in diesen Systemen auch spezifische Umgangsweisen gesucht werden sollten. Die Auseinandersetzung mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus ist alleine schon deswegen nur ein Teilaspekt soziologischer Rechtsextremismusforschung. Zweitens bilden extrem rechte Ungleichheitsvorstellungen einen Knotenpunkt mit strukturellen sozialen Ungleichheiten. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer 2002; aktualisiert Heitmeyer et al. 2020) und Rechtspopulismus/-extremismus stehen in enger Verbindung zu sozialen Ungleichheiten als strukturierende und strukturierte Strukturen (Bourdieu 1987). Soziale Ungleichheiten tauchen, wie Rechtspopulismus/-extremismus, in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Teilbereichen auf und drücken sich etwa wissenschaftsspezifisch in der Verteilung von Kapitalien wie Reputation und wissenschaftlicher Autorität oder in einem spezifischen wissenschaftlichen Habitus aus. Drittens können kulturelle Ordnungen daraufhin untersucht werden, wie sie extrem rechte Positionierungen ermöglichen oder erschweren und wie die in den kulturellen Ordnungen eingelagerten Werte und Normen sich zu extrem rechten Positionierungen verhalten. Ressentiment ist immer auch gekoppelt an gesellschaftlich tradierte Normalitätsvorstellungen, die wiederrum in die Strukturen und Organisation(en) gesellschaftlicher Felder
eingeschrieben sind. In Bezug auf wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus muss also die besondere Organisationskultur von Hochschulen beachtet werden.
Ob dieser Anspruch tatsächlich eingelöst wird, ist indes offen. Insgesamt macht soziologische Rechtsextremismusforschung es also möglich, unterschiedliche theoretische Perspektiven einzunehmen und ihrer jeweiligen Logik folgend Rechtspopulismus/-extremismus zu rekonstruieren. Dass es bisher nicht die eine Theorie des Rechtsextremismus (in Anlehnung an Jaschke 2006: 86) gibt, ist also kein zu beseitigender Mangel der soziologischen Rechtsextremismusforschung, sondern ergibt sich aus dem multiparadigmatischen Feld soziologischer Theorie und der Komplexität der Gesellschaft selbst.
Wie Matthias Quent, Leo Roepert, Viktoria Rösch, Alexandra Schauer und Felix Schilk (2025) jüngst herausgearbeitet haben, sieht sich eine soziologische Rechtsextremismusforschung mit einigen weiteren Herausforderungen konfrontiert, die in der vorliegenden Arbeit reflektiert werden sollen:
Erstens zeigt sich, dass soziologische Rechtsextremismusforschung „stark von politischen Trends und Förderinstrumenten“ (Quent et al. 2025: 14) abhängt. Dies erfahren auch wir in unser drittmittelfinanzierten Rechtsextremismusforschung. Institute und professorale Denominationen, die explizit Rechtsextremismus zum Thema haben, bie-
ten einerseits die Chance, Forschung und Lehre ein Stück weit von Förderinstrumenten abzukoppeln. Andererseits gehen sie mit Gefahren wie Zentralisierung, Kanonisierung und Etablierung von Dominanzperspektiven einher.
Zweitens stellen die Autor*innen fest, dass „neuere Arbeiten [sich] nur selten um eine umfassende Diskussion vorangegangener Forschungsergebnisse bemühen“ und folglich „ein hohes Maß von Vergesslichkeit“ (ebd.: 14) gegeben ist. Hierauf reagieren wir mit einer systematisierenden Darstellung des Forschungsstandes zu Rechtspopulismus/extremismus in Hochschulen. Drittens konstatieren Quent et al. (2025), dass „Grundlagenforschung [...] nur randständig“ (ebd.: 14) betrieben wird und dass ein „Defizit an Gesellschaftstheorie und historischer Verortung ins Auge“ (ebd.: 14) sticht. Der Forschungsstand und insbesondere die bestehenden historischen Analysen, auf die wir Bezug nehmen, führen uns zu Leerstellen und Forschungsbedarfen, durch die wir auch theoretische und empirische Grundlagenforschung zu Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus einfordern und leisten. Viertens beobachten die Forscher*innen, dass „in einer Logik des Sich-behaupten-Müssens oftmals die Dominanz und Überlegenheit einzelner Erklärungsansätze postuliert wird“ (ebd.: 5). Die vorliegende Publikation reagiert auf diese Herausforderung, indem sie eine pluralistische Perspektivierung mittels dreier Bausteine (siehe unten) anstrebt.
Der erste Baustein ist die Rekonstruktion des Forschungsstands zu „Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen – Forschungsstand“ (Kapitel 2). Im Hinblick auf die genannten Herausforderungen der soziologischen Rechtsextremismusforschung geht es dabei darum, die Kontinuität von Rechtsextremismus in Hochschulen über politische Konjunkturen hinweg aufzuzeigen und einen Forschungsstand gegen das Vergessen zu erarbeiten. Auch zielt die Sichtung und Darstellung des Forschungsstandes darauf ab, empirisch kleinteilig angelegte Studien in eine Theorie höherer Reichweite zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu integrieren. Theorie höherer Reichweite bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Einzelstudien durch Systematisierung so abstrahiert und aufeinander bezogen werden, dass Muster und Dynamiken von wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen erkennbar werden. Wir geben Einblicke in historische Studien, um Antworten auf die Frage „Was war?“ (Kapitel 2.1) zu haben. Wir systematisieren Untersuchungen der Gegenwart an Hochschulen, damit beantwortet werden kann „Was ist?“ (Kapitel 2.2). Wir skizzieren Szenarioanalysen, die etwa die Frage beleuchten, was ein extrem rechts geführtes Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf Länderebene für Hochschulen bedeuten würde, womit Antworten auf die Frage „Was wäre, wenn?“ (Kapitel 2.3) gegeben werden können. Unsere Ausführungen in diesem Kapitel fokussieren stark auf extrem rechte Personen, Gruppen und Organisationen in Hochschulen.
Diese Diskussion vorangegangener Forschung zeigt die noch zu bearbeitenden „Leerstellen und Forschungsbedarfe“ (Kapitel 2.4). Hier fällt insbesondere auf, dass die Betroffenen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen für die bisherige Forschung kaum Relevanz haben.
Der zweite Baustein erfasst „Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive“ (Kapitel 3). Dargestellt werden zunächst die forschungsleitenden Fragestellungen (Kapitel 3.1): Wie nehmen Betroffene Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen wahr und welche Umgangsweisen finden sie? Wie kann mit den Herausforderungen eines Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen umgegangen werden? Anschließend bestimmen wir unsere sozialtheoretische Perspektive und verknüpfen diese mit einem Fokus auf Betroffenheit (Kapitel 3.2). Indem wir Betroffenheit soziologisch jenseits eines Täter*innen-Opfer-Dualismus fassen und als Teil des Feldes der Rechtsextremismusforschung plausibilisieren, leisten wir einen Beitrag zur Grundlagenforschung. Rechtsextremismus wird hier nicht allein über extrem rechte Akteur*innen und über ihre Handlungen verstanden, sondern über die Auswirkungen, die ihr Handeln im sozialen Raum entfaltet. Wir wenden folglich die Perspektive vom Fokus auf die extreme Rechte zu den Auswirkungen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Daran anknüpfend stellen wir unser methodisches Vorgehen dar (Kapitel 3.3) und
machen deutlich, dass unsere Analyse auf eine Theorie begrenzter Reichweite von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive zielt. Diese Theorie stellen wir im Anschluss entlang des Konzeptes des Kodierparadigmas der Grounded Theory dar (Kapitel 3.4). Die „Widersprüchlichkeit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen“ (Kapitel 3.4.1), etwa die Beanspruchung von Wissenschaftlichkeit auf der einen Seite und Wissenschaftsfeindlichkeit auf der anderen Seite, fassen wir als eine ursächliche Bedingung der Betroffenheit von Personen im Feld der Wissenschaften. Die Betroffenheit von Rechtsextremismus in Hochschulen bestimmen wir als ein „Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein“, das wir als „institutionalisierte Sprachlosigkeit“ und „organisierte Vereinzelung“ ausdifferenzieren (Kapitel 3.4.2). Als Kontext, der den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen erschwert, arbeiten wir Neutralität in Hochschulen und Arbeitsbedingungen heraus (Kapitel 3.4.3). Betroffene von wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus finden vielfach Umgangsweisen mit diesen Problemen (Kapitel 3.4.4). Auf Basis der Analyse dieser Umgangsweisen stellen wir die These auf, dass insbesondere die Diversifizierung von Hochschulen auf verschiedenen Ebenen es erlaubt, in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus sprachfähig zu werden und einen durch die Organisation Hochschule getragenen Umgang zu finden. Wir schließen diesen Baustein mit einem Zwischenfazit (Kapitel 3.5).
Der dritte Baustein umfasst Schlaglichter (Kapitel 4) auf Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Schlaglichter verstehen wir als theoretische Perspektivierungen, durch die Fälle von Rechtsextremismus in Hochschulen spezifisch ausgeleuchtet werden können. Wir nutzen die Schlaglichter zudem, um der Problematik der Dominanzbehauptung einzelner Erklärungsansätze und Lösungsansätze eine plurale Perspektive entgegenzusetzen. Wir machen dies, um die Möglichkeit zu schaffen, einen konkreten Fall mithilfe der (je unterschiedliche Perspektiven widerspiegelnden) Schlaglichter in seinen unterschiedlichen Facetten zu erfassen, Problembeschreibungen zu generieren und nachzuvollziehen sowie Handlungsmöglichkeiten abzuwägen (Kapitel 4.1 bis 4.17). Statt Rezepte zu liefern,
sollen die versammelten Schlaglichter theoretisch induzierte Problematisierungsweisen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen generieren, damit Entscheidungsspielräume öffnen und Sprachfähigkeit herstellen.
Für uns ist der multiperspektivische Umgang mit theoretischen Perspektiven ein Weg, in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus nicht dogmatisch zu werden und eine unterkomplexe Perspektive auf Gesellschaft beziehungsweise Hochschulen einzunehmen. Um dies zu plausibilisieren, fassen wir im Fazit (Kapitel 5) die drei Bausteine kurz zusammen, um sie selbst als eine Umgangsweise mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus zu reflektieren.
Wie wir einleitend ausgeführt haben, zeichnet sich die extreme Rechte durch enge Bezüge zu Hochschulen und zum wissenschaftlichen Feld aus. Gründe hierfür liegen in der gesellschaftlichen Bedeutung von Hochschulen in der Wissensgesellschaft (Brüning et al. 2025), im Ziel der extremen Rechten, gesellschaftliche Schlüsselpositionen zu besetzen, die nur über akademische Qualifikationen zu erreichen sind, in der aus ihrer Sicht notwendigen extrem rechten Ideologiearbeit, in den Prozessen der extrem rechten (internationalen) Vernetzung und Kaderbildung (Heitmeyer et al. 2020; Mudde 2019) und im Versuch, die Hochschulen zu Stützen ihrer Ideologie zu machen (Stanley 2024).
Umgekehrt haben sich Hochschulen in Deutschland viel zu wenig mit den politischen Einstellungen und den extrem rechten Tendenzen innerhalb der Wissenschaft beschäftigt (Heitmeyer 2019a; 2019b). Die Datenlage zu Studierenden ist mindestens lückenhaft (Haker 2024), es gibt kein flächendeckendes Monitoring zu extrem rechten Angriffen auf und in Hochschulen und die politischen Einstellungen von Professor*innen sind kaum bekannt. Gleichzeitig gibt es zahlreiche verstreute Arbeiten zu Rechtspopulismus/-extremismus, die die Relevanz des Themas aufzeigen, die aber wenig systematisiert sind und bisher nicht zu ei-
nem Gesamtbild zusammengefügt wurden. Im Hinblick auf diesen Befund ist der Aufbau und die Strukturierung von Wissen und damit die Sensibilisierung für die vielfältigen Bezüge der extremen Rechten auf Wissenschaft und insbesondere ihre Aktivitäten in Hochschulen, selbst eine wissenschaftsspezifische Umgangsweise mit dem Phänomen. Dies liegt daran, dass zu bearbeitende Probleme erst einmal benannt werden müssen.
Der in diesem Kapitel ausgearbeitete erste Baustein einer Theorie des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus hat daher die Form eines Forschungsstands und stellt bestehende Studien zu Rechtspopulismus und -extremismus in Hochschulen in einen gemeinsamen Zusammenhang. Im Folgenden rekonstruieren wir Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen entlang der Fragen „Was war?“ (Kapitel 2.1), „Was ist?“ (Kapitel 2.2) und „Was wäre, wenn?“ (Kapitel 2.3). Wir geben damit Einblick in historische Studien zur extremen Rechten in Hochschulen, in Untersuchungen der gegenwärtigen Situation sowie in Szenarioanalysen. Dieses Panorama vorangegangener Forschung zeigt noch zu bearbeitenden „Leerstellen und Forschungsbedarfe“ (Kapitel 2.4) auf, mit denen wir diesen ersten Baustein unserer Ausführungen schließen.
Zur extremen Rechten in Hochschulen finden sich historische Untersuchungen, in die wir im Folgenden mit einem ersten Fokus auf die Weimarer Republik im Übergang zum Nationalsozialismus sowie mit einem zweiten Fokus auf die Zeit nach 1945 Einblicke geben. Die historische Auseinandersetzung halten wir für relevant, da sie zeigt, dass extrem rechte Positionen und Verhaltensweisen in Hochschulen etwa im Nationalsozialismus nicht einfach plötzlich auftraten beziehungsweise von außen in die Hochschulen sickerten, sondern zum Beispiel unter den Studierenden schon früh in der Weimarer Republik dominierten und vorangetrieben wurden. Auch die Professoren1 in der Weimarer Republik standen mehrheitlich in ablehnender Distanz zur jungen Demokratie. Wie die folgenden Ausführungen zeigen, ist Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in Deutschland historisch keine Ausnahme. Die Geschichte der extremen Rechten in Deutschland ist auch eine Geschichte der Hochschulen und die Geschichte der Hochschulen in Deutschland auch eine Geschichte der extremen Rechten.
Die genannten historischen Kontexte erscheinen uns besonders relevant, weil sie als Phasen fundamentaler politischer Umbrüche die Frage nach der demokratischen Ausrichtung von For-
* Wir danken Sandra Wenk für kritisch-konstruktive Rückmeldungen zu diesem Kapitel und für hilfreiche Literaturempfehlungen.
1 In den im Folgenden beleuchteten Zeitabschnitten waren Hochschulen mit Blick auf Studenten und insbesondere das wissenschaftliche Personal weitestgehend männlich (siehe unsere Ausführungen im Folgenden). Wir gendern in unseren historischen Ausführungen in der männlichen Form, um diesem Sachverhalt Ausdruck zu verleihen. schung und Lehre aufwerfen. Von der Monarchie des deutschen Kaiserreichs zur parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik und ihrem Ende sowie vom nationalsozialistischen Staat zur Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zur Deutschen Demokratischen Republik haben sich die Funktionsbedingungen von Hochschulen verändert. Die folgende historische Auseinandersetzung mit diesen Zeitabschnitten zeigt erstens, dass Hochschulen und die in ihnen tätigen Akteur*innen nicht notwendig demokratieaffin waren. Von vielen Hochschulangehörigen wurde die Monarchie oder der völkisch-nationalsozialistische Staat als Voraussetzung für gute Wissenschaft angesehen. Zweitens wird deutlich, dass bestimmte Selbstverständnisse von Hochschulen und den in ihnen Tätigen – etwa Annahmen darüber, als Hochschule und Professor unpolitisch zu sein –eine Voraussetzung dafür waren, dass autoritäre und völkische Selbstverständnisse fortbestehen und sich weiter radikalisieren konnten. Drittens lässt sich festhalten, dass die Studien- und Arbeitsbedingungen in Hochschulen, die etwa aufgrund der Weltwirtschaftskrise schwierig waren, dazu führten, dass sich Studierende und der wissenschaftliche Nachwuchs weitgehend weder mit dem demokratischen System der Weimarer Republik noch mit der Professorenschaft identifizierten und sich früh völkisch radikalisierten. Viertens zeigen sich Kontinuitäten der extremen
Rechten in Hochschulen, die es gegen ein Denken in abgeschlossenen zeitlichen Abschnitten oder in Brüchen selbstkritisch zu reflektieren gilt.
Die Auseinandersetzung mit den historischen Verflechtungen von Hochschulen mit antidemokratischen, monarchistischen und extrem rechten Überzeugungen halten wir auch vor dem Hintergrund als unverzichtbar, Hochschulen in der Gegenwart als Organisationen zu verstehen und zu verteidigen, die demokratische Werte gerade aus einer wissenschaftsimmanenten Logik leben und sich aus dieser heraus der extremen Rechten widersetzen (siehe zum Beispiel Hochschulrektorenkonferenz 2024). Weil Hochschulen in Deutschland für die extreme Rechte zentrale Wirkungsorte waren, gilt es nach der Bedeutung dieser Vergangenheit für die Gegenwart und den daraus folgenden Konsequenzen (nicht erst seit heute) zu fragen.
Im Folgenden gehen wir nun erst auf Hochschulen in der Weimarer Republik ein und beleuchten dann den Übergang zum Nationalsozialismus. Wir springen dann in die Zeit nach 1945 und thematisieren Kontinuitäten vom Nationalsozialismus in die Bundesrepublik Deutschland sowie in die Deutsche Demokratische Republik.
Hochschulen in der Weimarer Republik
Mit Blick auf die Weimarer Republik zeigt sich ein Bild homogener und exklusiver Hochschulen, deren monarchistischer, militaristischer und revanchistischer Zeitgeist auf Seiten der Ordinarien (also der Gruppe der ordentlichen Professoren) und Privatdozenten als unpolitische
Haltung kaschiert wurde, während sie für Studierende ein Milieu waren, in dem völkische und nationalsozialistische Positionen früh dominierend werden konnten.
Die 23 Hochschulen der Weimarer Republik waren staatliche Organisationen, denen „ein relativ hohes Maß an Autonomie“ (Grüttner 2024: 17) zukam und die auf die Macht der Ordinarien zugeschnitten waren. Diese „hatten keine Vorgesetzten, konnten nicht gegen ihren Willen versetzt werden, und sie wurden nicht pensioniert, sondern emeritiert. Als Emeriti bezogen sie weiterhin ihr volles Grundgehalt und besaßen das Recht, ihre Lehrtätigkeit unvermindert fortzuführen“ (ebd.: 18). Ordinarien und Privatdozenten „bildeten um 1932 eine relativ kleine Gruppe von insgesamt rund 5400 Personen“ (ebd.: 17). Diese Gruppe zeichnete sich durch eine hohe Homogenität aus. Sie rekrutierte sich fast ausschließlich aus dem männlichen Bildungs- und Besitzbürgertum. „Lediglich 1 Prozent der Hochschullehrer wuchs in einer Arbeiterfamilie auf“ (ebd.: 21), nur 1,2 Prozent des 6140 Personen umfassenden Lehrkörpers (neben Professoren auch Privatdozenten, Lektoren, Lehrbeauftragte und sonstige Lehrkräfte) waren im Wintersemester 1932/1933 weiblich. Bis 1945 wurde lediglich eine Frau ordentliche Professorin an einer Universität in Deutschland (ebd.: 22). Auf der Seite der Studierenden (insgesamt 92025 Studierende im Wintersemester 1932/33) lag der Anteil von Frauen bei 18,6 Prozent (ebd.: 543).
Wolfgang Abendroth (1966: 202) beschrieb Hochschulen in der demokratisch verfassten Weimarer Republik als „Fremdkörper“. In seiner Mono-
graphie „Talar und Hakenkreuz. Universitäten im Dritten Reich“ stellt Michael Grüttner (2024: 29) heraus, dass „die vehemente Abgrenzung gegen ‚Parteipolitik‘, ‚Parteienhader‘ und ‚Parteizersplitterung‘“ das Selbstverständnis an den Hochschulen prägte. Die Ablehnung des Versailler-Vertrags, und damit verbunden der Wunsch nach einer auch kriegerischen Restauration „über eine Wiederherstellung des Bismarck-Reiches hinaus“ (Hammerstein 1995: 83), war in Hochschulen eine breit geteilte Position (Grüttner 2024). Nur scheinbar paradox ist, dass antidemokratische Positionen und Nationalismus mit dem Anspruch zusammenfielen, als Hochschule unpolitisch beziehungsweise politisch neutral zu sein (Abendroth 1966; Grüttner 2024; Hammerstein 1995). Professoren „trauerten der untergegangenen Monarchie, der vermeintlich freiheitssichernden Atmosphäre des früheren Staates und seiner Wissenschaftsfreundlichkeit nach“ (Hammerstein 1995: 85) –die zum Beispiel den Ausschluss von Frauen und Arbeiter*innen aus Hochschulen bedeutete und damit keinesfalls neutral war. Dieser Gruppe von Hochschullehrern stand in der Professorenschaft eine „Minderheit von Liberalen und wenigen Sozialdemokraten gegenüber, die sich für die Weimarer Republik einsetzten“ (Grüttner 2024: 32).
Unter dem „Schein der ‚unpolitischen‘ Existenz“ (Abendroth 1966: 200) und „vermeintlicher wissenschaftlicher Objektivität“ (ebd.: 201) wurde „die politische Opposition gegen Demokratie und Republik aufgenommen und ihre Zerstörung vorbereitet“ (ebd.: 200–201).
Grüttner (2024: 34) sieht im „Zerfall bürgerlicher Sekurität“ einen Faktor, der neben der weitge-
henden Identifikation mit dem Kaiserreich die Distanz der Professorenschaft zur jungen Republik erklärt: „Im Januar 1920 betrugen die realen Bezüge der akademischen Beamten nur noch ein Fünftel des Vorkriegsstandes“ (ebd.). Damit einher ging „die Überzeugung, dass Demokratie notwendigerweise soziale Nivellierung bedeute und damit auf einen Statusverlust der akademischen Elite hinauslaufe“ (ebd.). Für die Professorenschaft gefährdete „der befürchtete Machtund Einkommensaufstieg der ‚ungebildeten‘ Arbeiterklasse die hierarchische Überordnung der akademisch gebildeten Kreise“ (Abendroth 1966: 200).
Trotz ablehnender bis feindlicher Haltungen gegenüber der Weimarer Republik bestand zwischen großen Teilen der Professorenschaft und den Nationalsozialisten bis 1933 eine gewisse Distanz (Grüttner 2024; Abendroth 1966):
„[D]as plebejische Profil der NSDAP, der demagogische Stil ihrer Propaganda, die Angst vor einer Einschränkung der akademischen Freiheit und die Furcht vor staatlichen Repressalien […] sorgten dafür, dass vor der nationalsozialistischen Machtübernahme nur wenige Professoren den Weg in diese Partei fanden“ (Grüttner 2024: 35).
Grüttner betont jedoch, dass Hochschullehrer neben anderen Eliten des Kaiserreichs durch die Tradierung antidemokratischer Werte bedeutend zum Niedergang der Weimarer Republik beigetragen haben, allerdings „ohne am Aufstieg des Nationalsozialismus zur Massen-
bewegung in nennenswerter Weise beteiligt gewesen zu sein. Eine Organisation nationalsozialistischer Hochschullehrer bildete sich daher erst nach der ‚Machtergreifung‘“ (ebd.: 36). Eine relevante Gegenposition zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) haben Professoren in der Weimarer Republik nicht eingenommen.
Auch in Bezug auf die Studierenden in der jungen Weimarer Republik zeigt sich, dass diese
„sich weiterhin für die Idee des ‚Vaterlandes‘ ein[setzten], eines Vaterlandes, das viele von ihnen als ‚Frontkämpfer‘ in den Schützengräben verteidigt hatten, eines Vaterlandes ohne parlamentarische Demokratie, von einem christlichen Monarchen weitgehend autokratisch regiert, gestützt von einer rigiden sozialen Hierarchie, in der sie selbst einen der obersten Plätze beanspruchten“ (Kater 1975: 19).
Unter den Studierenden waren völkische Positionen weit verbreitet, verbunden mit der Forderung, die Rechte und den Zugang von Juden*Jüdinnen zu Institutionen, eben auch den Hochschulen, erheblich einzuschränken (ebd.). „Die republikanischen Studentengruppen erwiesen sich […] in der Funktion eines Gegengewichts zum Mehrheitsblock der konservativ und völkisch denkenden Hochschüler als völlig wirkungslos“ (ebd.: 24).
Dass es Studierenden mit ihren antidemokratischen, antisemitischen und völkischen Positio-
nen ernst war, zeigt die von ihnen ausgeübte Gewalt. In der jungen Weimarer Republik kämpften sie in Freikorps gegen den linken Flügel der Novemberrevolutionäre, folgten also dem Bündnis zwischen neu eingesetzter Regierung (in Person von Friedrich Ebert) und alter Militärelite (in Person von Wilhelm Groener) (Heither/Schulze 2015; Herbert 1996; Kater 1975). Zentral war hier nicht die Identifikation mit der parlamentarischen Demokratie, sondern der Kampf „gegen die Linke“ (Kater 1975: 96) und gegen eine weitergehende Revolution (Heither/Schulze 2015).
„Studenten engagierten sich im Kapp- und im Hitler-Putsch, sie spielten führende Rollen bei politischen Mordanschlägen“ (Kater 1975: 21).
Nach dem gescheiterten Kapp-Putsch ermordete 1920 ein Freikorps von Marburger Studenten auf einem „Rachefeldzug gegen Demokratie und Arbeiterschaft“ (Heither/Schulze 2015: 17)
15 Arbeiter in der Nähe des thüringischen Dorfes Mechterstädt. Die 14 Angeklagten, in der Mehrheit Mediziner und Juristen, allesamt organisiert in schlagenden Studentenverbindungen, wurden in einem Justizskandal freigesprochen und auch die Universität stellte sich schützend vor die Studenten (ebd.).
In der ersten Hälfte der zwanziger Jahre war es der Deutsche Hochschulring, der völkische Positionen breit propagierte (Herbert 1996; Kater 1975). Der Hochschulring umfasste korporierte und nichtkorporierte Studenten. Zielsetzungen waren die „‚Einheit von Volk und Reich‘, also ‚Großdeutschland‘“, sowie die „Einheit von Staatsbürgerschaft und Volkstum“ (Herbert 1996: 64). Bezogen auf die Universität bedeutete dies
einerseits „die Forderung nach einer ‚großdeutschen Studentenschaft‘ unter Einbeziehung der ‚deutschblütigen‘ Studenten der Universitäten in Österreich, der Tschechoslowakei und anderen Ländern mit deutscher Minderheit“ und andererseits die Forderung, „deutsch-jüdische[…] Studenten aus der Deutschen Studentenschaft“ (ebd.) auszuschließen. Die Studentenschaft, der Dachverband der Allgemeinen Studentenausschüsse, sollte so zu einem „Modell für das zu schaffende ‚Neue Reich‘“ (ebd.) werden. Früh umfasste der Hochschulring „alle wichtigen und großen studentischen Verbindungen, sogar die katholischen“, und „verfügte auf dem Erlanger Studententag 1921 über eine deutliche Zweidrittelmehrheit“ (ebd.: 66). Dass sich in der Zeit der Weimarer Republik das antidemokratische Ressentiment unter Studierenden weiter verstärkte und sich völkische Positionen gegen einen Traditionskonservatismus durchsetzten, erklärt Kater (1975) damit, dass Universitäten Studierende des Bürgertums in der Erwartung enttäuschten, die eigene soziale Position über ein Studium behaupten zu können. Auch Studierende „aus dem unteren Mittelstand, die in ihnen [den Hochschulen] anfangs das Fundament für gesellschaftlichen Aufstieg erblickt hatten, inmitten der Stagnation aber eines anderen belehrt wurden“ (ebd.: 106), waren in ihren Erwartungen enttäuscht. Zudem hatte „[e]ine Elternschaft, die es nicht mehr vermochte, für ihre Jungen mittels der systemkonformen Kanäle, durch Öffnung in die akademischen Berufe, den sozialen Abstieg zu verhindern bzw. den Aufstieg zu gewährleisten, […] ihre pädagogische Mission verraten“ (ebd.: 104).
Im Vergleich zu Professoren waren Studierende früh offen für Positionen der NSDAP (Grüttner 2024). Mitte der zwanziger Jahre verlor der deutsche Hochschulring an Bedeutung und der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB), gegründet 1926, wurde dominierend (Herbert 1996). War für den deutschen Hochschulring die Generation von Studierenden prägend, die weitgehend selbst im ersten Weltkrieg gekämpft hat, ist es im NSDStB die zwischen 1900 und 1910 geborene Kriegsjugendgeneration, die den ersten Weltkrieg von Euphorie bis Kapitulation miterlebte, selbst jedoch nicht an der Front stand (ebd.). 1931 übernahm der NSDStB „die Leitung der Deutschen Studentenschaft, einer überregionalen Dachorganisation“ (Grüttner 2024: 37). Auch Kater (1975: 11) kommt zu dem Schluss, dass 1931 „die Mehrheit der deutschen Studentenschaft als nationalsozialistisch anzusehen“ war. Die Professorenschaft hatte es vertan, dieser Entwicklung entgegenzuwirken (Abendroth 1966; Brunkhorst 1987; Hammerstein 1995). Im Gegenteil habe sie, so Wolfgang Abendroth (1966: 202), einen Beitrag dazu geleistet,
„die antidemokratischen Vorurteile eines großen Teils der Studenten, die aus den Denktraditionen ihrer meist ‚mittelständischen‘ Elternhäuser mitgebracht wurden, zu verhärten, statt sie durch Erziehung zu wissenschaftlicher und also kritischer Reflexion zur Auflösung zu bringen.“
Ulrich Herbert (1996) beleuchtet in seinen „Biographischen Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989“ ins-
besondere die Kriegsjugendgeneration in der Weimarer Republik. Dabei fungiert das Leben von Werner Best, völkischer Aktivist, Autor im Kontext der sogenannten Konservativen Revolution (siehe auch Pfahl-Traughber 2022), promovierter Jurist und Nationalsozialist, als roter Faden. Kennzeichnend für diese Generation sei eine „Kombination aus Radikalismus, weltanschaulichem Antrieb und einer spezifischen Form der Vernunft – einer ideologischen Binnenrationalität einerseits, einer Effizienz und rationelle Herangehensweise mit den ideologischen Grundannahmen verknüpfenden ‚Sachlichkeit‘ andererseits“ (Herbert 1996: 12). Herbert (ebd.: 42) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Generation der Sachlichkeit“. Diese Sachlichkeit drücke sich in der Abgrenzung
„zu der Gruppe der Älteren [aus], die als gefühlig und zu sehr auf Personen statt auf ‚die Sache‘ bezogen kritisiert wurde. Den Vorsprung, den die Älteren durch ihre Kriegsteilnahme und ‚Fronterfahrung‘ hatten, versuchten die Jüngeren durch die Übernahme des Frontkämpferideals für den Kampf im Innern, durch die Stilisierung des kalten, entschlossenen Kämpfers und durch das Trachten nach ‚reinem‘, von Kompromissen freiem und radikalem, dabei aber organisiertem, unspontanem, langfristig angelegtem Handeln zu kompensieren“ (ebd.: 44).
Die Kriegsjugendgeneration rückt auch deshalb in den Fokus der Analyse von Herbert, da im Reichssicherheitshauptamt, aus dem die nationalsozialistische Verfolgung und Vernich-
tung vorangetrieben wurde, viele junge Männer dieser Generation arbeiteten – so auch Werner Best. „Im Jahre 1939 waren – bezogen auf Gestapo und SD [Sicherheitsdienst, der Geheimdienst der SS] – zwei Drittel dieser Männer jünger als 36 Jahre; beinahe ebenso viele hatten ein Universitätsstudium absolviert, die meisten Rechtswissenschaft“ (ebd.: 13). Eine der Pointen der Analyse von Herbert ist, dass es eben nicht „‚Schreibtischtäter‘ in den Kategorien des beflissenen Befehlsempfängers Eichmann“ oder „organisationswütige Spießer ohne jedes persönliche und intellektuelle Format“ (ebd.: 16) waren, die bereit waren, die nationalsozialistische Unterdrückung und Vernichtung durchzusetzen, „sondern im Gegenteil eher überdurchschnittlich intelligente, selbstbewußte, tatkräftige und in der Regel sehr junge Männer mit durchaus eigenen politischen Vorstellungen, die zudem eher der Mitte und den oberen Rängen der deutschen Gesellschaft entstammten als den Randgruppen und Unterschichten“ (ebd.: 15) – und für die in Teilen die Sozialisation in Hochschulen eine Phase ihrer Radikalisierung war.
Hochschulen im Übergang zum Nationalsozialismus
Da die Hochschulen der Weimarer Republik ein anti-demokratisches Milieu beheimateten, war im Übergang zum Nationalsozialismus mit wenig Widerstand gegen die Machtübernahme der NSDAP zu rechnen (siehe auch Brunkhorst 1987).
Grüttner (2024: 57) spricht mit Blick auf Hochschulen sowohl von einer „Machtergreifung von oben“ als auch von einer „Machtergreifung von unten“. Rechtspopulismus/-extremismus
Die Machtergreifung von oben umfasst „die Gesetze, Verordnungen und Erlasse der neuen Kultusminister“ (ebd.: 57). Zentral ist hier die „Säuberung“ der Hochschulen von Hochschullehrern, die 1933 mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums einsetzte und sich bis 1939 zog (ebd.). Rund 20,5 Prozent des Lehrkörpers musste die Tätigkeit aus politischen Gründen aufgeben und die Hochschulen verlassen. Für 80 Prozent dieser Gruppe war ein breit getragener Antisemitismus Grund dafür, nicht weiter an einer Hochschule arbeiten zu dürfen, für 20 Prozent waren Gründe wie die Zugehörigkeit zu einer liberalen oder linken Partei ausschlaggebend. Die betroffenen Lehrenden erfuhren von ihren Kollegen kaum Solidarität. „Von den mehr als hundert Fakultäten, aus denen das deutsche Universitätssystem zum damaligen Zeitpunkt bestand, haben sich, soweit bekannt, nur zwei prinzipiell gegen die Entlassungspolitik ausgesprochen“ (ebd.: 95). Mit dieser Hinnahme „hatte sich die Professorenschaft zum Komplizen des Regimes gemacht, dem sie nun nicht mehr von der Warte höherer moralischer Autorität und Unabhängigkeit entgegentreten konnte“ (Herbert 2021: 112).
Zur Machtergreifung von oben gehört auch die „Einführung des ‚Führerprinzips‘, das den Rektor zum Führer der Universität und die Dekane zu Führern der Fakultäten erklärte“ (Grüttner 2024: 69).
Da der Rektor „vom Ministerium ernannt wurde, bewirkten die neuen Regelungen eine Verlagerung der Kompetenzen von den Hochschulen zur Ministerialbürokratie und damit einen beträchtlichen Verlust an universitärer Autonomie“ (ebd.).
Als Machtergreifung von unten fasst Grüttner (ebd.: 57) „die Aktionen von nationalsozialisti-
schen Studierenden, die versuchten, auf eigene Faust eine nationalsozialistische ‚Hochschulrevolution‘ zu inszenieren.“ Ein Beispiel war das Hissen der Hakenkreuzfahne an Universitäten im Anschluss an die Reichstagswahl 1933, dass der NSDStB vielfach gegen Universitätsleitungen durchsetzte, bis dies schließlich Gesetz wurde. Auch rief „der nationalsozialistische Reichsführer der Deutschen Studentenschaft Gerhard Krüger dazu auf, Informationen über jüdische, kommunistische, liberale und pazifistische Professoren zusammenzutragen“ (ebd.: 59). Über einen Boykott und durch die Störung von Lehrveranstaltungen sollten insbesondere die Personen getroffen werden, die nicht unmittelbar die Hochschulen verlassen mussten. Die öffentlichen Bücherverbrennungen wurden im April 1933 als Teil der „Aktion gegen den undeutschen Geist“ wesentlich durch nationalsozialistische Studierende vorangetrieben (ebd.: 61). Studierende waren mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten „die entscheidende Kraft bei der Nazifizierung der Universitäten. Manche Professoren hatten das Gefühl, die nationalsozialistischen Studentenfunktionäre seien zum eigentlichen Machtzentrum der Hochschulen avanciert“ (ebd.: 62). Im Lehrkörper war es insbesondere die junge Generation, die sich früh der NSDAP anschloss. Etablierte Professoren, Grüttner nennt etwa Carl Schmitt und Martin Heidegger, die 1933 der NSDAP beitraten, trugen dazu bei, „den Nationalsozialismus im Bildungsbürgertum salonfähig zu machen“ (ebd.: 486).
Die Rolle von Wissenschaft und Hochschulen im Nationalsozialismus war von komplexen Verstrickungen geprägt, die auch Abgrenzun-
gen hervorgerufen haben. Hierzu gehört, dass es studentische Widerstandsgruppen wie „Die Weiße Rose“ gab, welche aber als Ausnahme zu betrachten sind (Benz 2005). Ein ambivalentes Beispiel ist laut Hauke Brunkhorst (1987) der Philosoph Theodor Litt, der in der Zeitschrift „Die Erziehung“ versuchte, die Autonomie der Wissenschaft gegenüber dem NS-Regime zu verteidigen, während er ihm ideologisch gleichzeitig nahe stand. Litts Position bildete damit eine Ausnahme unter Professoren, in der sich zwar „die tiefe Ablehnung der Demokratie“ und eine „vage Sehnsucht nach politischer Autorität, sozialer Harmonie und geschichtlicher Größe“ zeigte (Brunkhorst 1987: 85–86), das instrumentelle Wissenschaftsverständnis des Nationalsozialismus aber offen abgelehnt wurde. Er ging vorzeitig in den Ruhestand und wurde nach 1945 Gründer und Direktor des erziehungswissenschaftlichen Instituts der Universität Bonn (siehe Hentges 1999 für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Werk Litts auch nach 1945). Im Folgenden beschränken wir uns auf einige Feststellungen aus der von uns rezipierten historischen Forschung, die das enge Geflecht zwischen Nationalsozialismus und Hochschulen nach der Machtübernahme veranschaulichen.
Für die Zeit bis 1939 beschreibt Herbert (2021: 113) das Verhältnis vieler Professoren zum nationalsozialistischen Staat als von einer grundlegenden Zustimmung getragen bei gleichzeitigen Bedenken im Detail. Mit Kriegsbeginn herrschte auch unter den Professoren Begeisterung. Im Zuge des Krieges stieg die Bereitschaft, Methoden zu verwenden, die kurz vorher wahrscheinlich noch keine wissenschaftliche Zustimmung
gefunden hätten (ebd.). Geforscht wurde „frei von Hemmnissen, auch von moralischen Hemmnissen“ und in der Überzeugung, „etwas für Volk und Nation zu tun, wobei angesichts der Bedeutung der im Kriege gestellten Aufgaben bisher gültige Rücksichtnahmen zu entfallen hätten“ (ebd.: 127). Die Verbrechen der nationalsozialistischen Eroberung, Vertreibung und Vernichtung wurden auch in Hochschulen damit „nicht nur hingenommen, sondern aktiv vorgedacht, konzipiert und mitgetragen“ (ebd.: 9). Wissenschaftler stellten sich dem nationalsozialistischen Staat als Ressource zur Verfügung und nutzten den nationalsozialistischen Staat als Ressource für die eigene Forschung (Ash 1995). Insgesamt zeigt sich eine instrumentelle Bedeutung der Wissenschaft für den Nationalsozialismus (Brunkhorst 1987), wobei sozial- und geisteswissenschaftliche Ordinarien, die mit dem Anspruch angetreten waren, als Vordenker oder Theoretiker des Nationalsozialismus zu fungieren, mit diesem Anspruch scheiterten, während naturwissenschaftlich-technische Forschung, die von militärischem Nutzen sein könnte, an Bedeutung gewann und im Verlauf des Kriegs verstärkt gefördert wurde (Grüttner 2024). Für diese Passung von Wissenschaft und Nationalsozialismus war es allerdings notwendig, rund ein Fünftel des Lehrkörpers und damit auch potentiell kritischen Gegenstimmen aus den Hochschulen zu entfernen, was auch einen erheblichen Verlust an wissenschaftlicher Expertise bedeutete (ebd.). Für den wissenschaftlichen Nachwuchs, auf dessen Loyalität die Nationalsozialisten insbesondere setzten, ergaben sich dadurch neue Karrierechancen. Zwischen 1933 und 1945 wurden „etwa zwei Drittel aller Lehrstühle neu besetzt“
(ebd.: 230). Dabei waren die Personalentscheidungen „mit einer politischen Überprüfung verknüpft: Wer nicht den Eindruck vermittelte, dem Regime mindestens loyal gegenüberzustehen, hatte keine Chance, eine dauerhafte Position im Wissenschaftsbetrieb zu erhalten“ (ebd.). Im Krieg wurde ein erheblicher Anteil von Wissenschaftlern eingezogen und meistens „unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Qualifikationen eingesetzt“ (ebd.: 281). 1943 lag der Anteil der eingezogenen, an Hochschulen tätigen Wissenschaftler bei über 40 Prozent. Dadurch entstand in Hochschulen eine Personalnot, auch weil die Anzahl der Studierenden unter anderem aufgrund einer „rasch wachsende[n] Zahl von Studentinnen, die am Ende der NS-Diktatur etwa die Hälfte der Studierenden stellten“ (ebd.: 286), anstieg. Im Krieg wurden in Hochschulen schließlich auch Zwangsarbeiter*innen eingesetzt, etwa an Universitätskrankenhäusern als „Küchenhelferinnen, Reinigungskräfte oder Pflegepersonal“ (ebd.: 286).
Die Lage von Hochschulen im Nationalsozialismus verdeutlicht, dass es vielfältige ideologische, organisatorische, personelle und formale Verstrickungen zwischen NS-Staat und Wissenschaft gab. Die ohnehin schon fragliche Selbstbeschreibung der Weimarer Professoren als unpolitisch bot keinerlei Schutz davor, dass sich die Hochschulen relativ geräuschlos in das nationalsozialistische System einfügten. Dieser Prozess lässt sich nicht einseitig als Übergriff oder Vereinnahmung durch den Staat beschreiben, sondern wurde auch aus der Wissenschaft selbst vorangetrieben.
Hochschulen nach 1945
Wir springen in die unmittelbare Nachkriegszeit. Diese Phase zeichnete sich zwar durch die Entnazifizierungspolitik aus, war aber gleichzeitig von Kontinuitäten geprägt. Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die Kontinuitäten nicht als ein bruchloses „Weiter so!“ misszuverstehen sind. Vielmehr macht gerade der Blick auf einzelne Wissenschaftskarrieren deutlich, welche Konstruktionsarbeit mit den Kontinuitäten verbunden war.
Im Rahmen der Entnazifizierungspolitik der Alliierten „begann bald nach Kriegsende an sämtlichen noch bestehenden Universitäten die politische Überprüfung des wissenschaftlichen Personals“ (Grüttner 2024: 509; siehe auch Ash 1995), die mit der Wiedereröffnung der Universitäten zum Wintersemester 1945/46 nicht abgeschlossen war. Lehrende mussten über Fragebögen Auskunft zu ihrer politischen Vergangenheit im Nationalsozialismus geben. Daraufhin kam es zu zahlreichen Entlassungen von belasteten Hochschullehrenden. Diese Praxis unterschied sich zwischen den vier Zonen in ihrer Konsequenz deutlich. Für die sowjetische Zone „ordnete der Chef der Sowjetischen Militäradministration 1945 die sofortige Entlassung aller NSDAP-Mitglieder an. Dieser Befehl, der offenbar weithin befolgt wurde, trug zu einer grundlegenden personellen Zäsur im Lehrkörper der sechs ostdeutschen Universitäten bei“ (Grüttner 2024: 510). Auch aufgrund der Flucht von Hochschullehrern aus der sowjetischen Besatzungszone waren 1947 nur noch 17 Prozent der Professoren und Dozenten tätig, die zum Ende des Krieges an
den Universitäten dieser Zone gelehrt hatten. Ein im Vergleich strenges Vorgehen wurde auch in der amerikanischen Zone durchgesetzt, wodurch es an einigen Standorten zur Entlassung von zwei Dritteln der Hochschullehrenden kam. In der britischen und französischen Zone hatte die mit dem Kriegsende beginnende Entnazifizierungspolitik die vergleichsweise geringsten Auswirkungen. Die Universität Kiel entließ beispielsweise ein Drittel des Lehrkörpers und die Universität Tübingen 26 Prozent der Hochschullehrer (ebd.).
Für die amerikanische Zone identifiziert Grüttner (2024) ein Ende dieser Entnazifizierungspolitik im Jahr 1946. In Reaktion darauf, dass die Entlassungen einen funktionierenden öffentlichen Dienst gefährdeten, wurde die Entnazifizierung in deutsche Verantwortung gegeben. Eingeführt wurden „sogenannte Spruchkammern, ein Laiengerichtssystem, das durch einen genaueren Blick auf den Einzelfall die ‚echten Nazis‘ von den ‚nominellen‘ Parteigenossen und Mitläufern unterscheiden sollte“ (ebd.: 511) – eine Vorgehensweise, die 1947 auch in der englischen und französischen Zone übernommen wurde. Die Spruchkammern waren aufgrund der vielen Verfahren überlastet, was im Falle der Hochschullehrenden zur Konsequenz hatte, „dass eine systematische Überprüfung ihrer Publikationen im Rahmen der Entnazifizierungsprozedur nicht stattfand“ (ebd.: 512). Im Falle von Verstrickungen von Hochschullehrenden mit dem Nationalsozialismus wurden „regimeinterne Konflikte“ (ebd.: 512) genutzt, um im Spruchkammerverfahren die eigene Opposition zu beteuern. Zudem
konnte in den Verfahren auf Entlastungszeugnisse aus dem Lehrkörper gezählt werden, nicht zuletzt aus „Mitleid mit Kollegen, die sich nach ihrer Entlassung ohne reguläres Einkommen durchschlagen mussten, und durch ein Gefühl der Solidarität mit den eigenen Landsleuten gegenüber der Besatzungsmacht“ (ebd.: 513). Einige Fakultäten besetzten Lehrstühle entlassener Professoren nicht, um die Möglichkeit ihrer Rückkehr nicht zu verschließen (ebd.).
Die Zuspitzung des Kalten Kriegs veränderte die Entnatifizierungspolitik der westlichen Alliierten. „Nun bestand das vorrangige Ziel darin, die Westdeutschen als Verbündete gegen die Sowjetunion zu gewinnen. Dieses Ziel vertrug sich nicht mit einer rigorosen Säuberungspolitik“ (ebd.: 513). Auch „sprachen sich […] die Vertreter der großen politischen Parteien überwiegend gegen eine kategorische Ausgrenzung der einstigen Nationalsozialisten aus“ (ebd.: 514). Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Spruchkammern zunehmend für die Rehabilitierung, was „an den Universitäten eine kontinuierliche Reintegration ehemaliger NSDAP-Mitglieder“ (ebd.: 514) zur Konsequenz hatte. Nach der Gründung der Bundesrepublik wurde diese Tendenz 1951 durch das sogenannte 131er Gesetz weitergeführt, das „ein Recht auf berufliche Wiedereingliederung oder, sofern das nicht möglich war, Anspruch auf ein Übergangsgehalt“ (ebd.: 514) denjenigen weitgehend zusicherte, die nach Kriegsende aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden waren. Da die finanziellen Ansprüche im Falle der Hochschullehrer durch die Kultusministerien gezahlt werden sollten, waren diese „daran interessiert,
die im Zuge der Entnazifizierung entlassenen Professoren möglichst schnell wieder an einer Universität unterzubringen“ (ebd.: 515). In der Folge wurden in den Ministerien Wartelisten von ehemaligen Hochschullehrenden erstellt, um diese bei der Besetzung von Stellen zu bevorzugen. Die Entnazifizierungspolitik unmittelbar nach Kriegsende wurde so weitgehend zurückgedreht und „im Laufe der 1950er Jahre [kehrten] auch vormals hochrangige Nationalsozialisten an die Hochschulen zurück“ (ebd.: 515). Auch in der sowjetischen Zone und im Anschluss in der DDR kam es, angetrieben durch fehlendes Personal, zur Reintegration vormals entlassener Hochschullehrer. Ehemalige NSDAP-Mitglieder konnten folglich auch in der DDR wieder in Hochschulen arbeiten. Ihr Anteil an der Professorenschaft an ostdeutschen Universitäten „erreichte 1961 mit 29,2 % einen Höchstwert“ (ebd.: 518). Eine für die Wissenschaft spezifische Konsequenz dieser zurückgedrehten Entnazifizierungspolitik war, dass etwa in der Humangenetik und Psychologie im internationalen Vergleich „Innovationen für längere Zeit blockiert blieben“ (Ash 1995: 922) und erst durch den Abgang dieser Generation möglich wurden.
In Abgrenzung zur akademischen Demokratiefeindlichkeit der jungen Weimarer Republik konstatiert Grüttner für die junge Bundesrepublik trotz der beschriebenen Reintegration vieler nationalsozialistischer Hochschullehrender im Zuge des entnazifizierungspolitischen Roll Backs (Herbert 2021: 251), dass „sich weder unter den Lehrenden noch unter den Studierenden bedrohliche rechtsradikale oder gar neonazisti-
sche Tendenzen“ (Grüttner 2024: 519) zeigten. Als einen Grund nennt er hier den beschriebenen Prozess von Entlassungen bis zur Rehabilitierung in Form der Rückkehr an Hochschulen. Für Ash (1995: 914)
„handelte [es] sich keineswegs um eine ‚mühelose‘ oder ‚bruchlose‘ Kontinuität, wie oft polemischerweise und recht pauschal behauptet wird, und auch nicht um einen Neuanfang von einem Nullpunkt an, sondern vielmehr um zum Teil recht beschwerlich konstruierte Kontinuitäten.“
Dieser Prozess verhalf Hochschullehrenden „zu einer zweiten Chance, verlangte aber gleichzeitig, sofern sie weiterhin eine öffentliche Rolle spielen wollten, die mindestens äußerliche Akzeptanz der neuen politischen Ordnung“ (Grüttner 2024: 520). Unter diesen Bedingungen konnten sich „Doppelexistenzen entwickeln –Hochschullehrer, die sich öffentlich zur bundesrepublikanischen Demokratie bekannten, unter der Hand aber an alten Ansichten festhielten“ (ebd.: 520). Dennoch argumentiert Grüttner bezugnehmend auf verschiedene Beispiele von politischen Positionierungen in Hochschulen dafür, dass viele Hochschulangehörige, „die der neu gegründeten Bundesrepublik zunächst abwartend oder skeptisch gegenübergestanden hatten, sich in den 1950er Jahren auch innerlich der zweiten deutschen Demokratie zuwandten“ (ebd.: 521). Ash (1995: 923) konstatiert „eine hohe personelle Kontinuität sowie inhaltlich […] eine subtile Mischung von konstruierten Kontinuitäten und rhetorischen oder sonsti-
gen Anpassungen an die neuen Verhältnisse“. Gleichwohl gründeten sich mit „einer nachlassenden Entnazifizierungspolitik“ (Heither 2013: 100) Burschenschaften wieder, in denen auch Nationalismus, völkisches Denken, autoritäre Praktiken und Geschichtsrevisionismus gepflegt wurden, die aber an hochschulpolitischem und gesellschaftlichem Einfluss verloren. Durchaus im Kontrast zu der historischen Auseinandersetzung Grüttners steht der Erfahrungsbericht Wolfgang Abendroths (1981: 216), der ausführt, dass man sich „[die] politische Atmosphäre in den fünfziger Jahren [...] gar nicht reaktionär genug vorstellen“ kann. Abendroth (ebd.: 216) zufolge war es „[d]ie schlimmste Belastung, welche man an der Universität und unter Intellektuellen in jener Zeit mit sich herumtrug [...], gegen den Faschismus gekämpft zu haben.“ Den „wenigen Antifaschisten“ in Hochschulen wurde in ihrer Tätigkeit zum Verhängnis, dass sie „in der gerade vorangegangenen Zeit als Aushängeschilder gegenüber den Besatzungsmächten und als ‚Persilschein‘-Schreiber im Entnazifizierungsverfahren benutzt werden mußten“ (ebd.: 216). Diese Ausführungen von Abendroth machen aus unserer Sicht deutlich, dass die von Grüttner (2024) konstatierte mehrheitliche Akzeptanz der Bundesrepublik im Wissenschaftsbetrieb in den 1950er Jahren nicht mit einer demokratischen Kultur innerhalb der Hochschulen zusammenfiel.
Auch wenn sich in Hochschulen keine offensichtliche und breite Opposition zur jungen Bundesrepublik formierte, fehlte es lange (wie auch in vielen anderen Einrichtungen, Behörden und gesellschaftlichen Bereichen) an einer Ausei-
nandersetzung mit der eigenen Rolle im Nationalsozialismus. Dies zeigte sich schon unmittelbar nach Kriegsende darin, dass Hochschulen trotz vorliegender Listen nur wenige Wissenschaftler, die ins Exil gegangen waren, auf eine Professur zurückberiefen. Grüttner (2024: 525) weist allerdings darauf hin, dass „auch unter den Emigranten selbst [...] der Wunsch nach Rückkehr gering“ war. „Jubiläumsschriften einzelner Universitäten, die in den 1950 er Jahren erschienen, ließen die NS-Zeit in der Regel unerwähnt“ (ebd.: 528). In den 1960er und 1970er änderte sich dies mit (studentischen) Publikationen, Vorlesungsreihen, Sammelbänden und Demonstrationen, wenn auch „[a]n einer wissenschaftlichen Aufarbeitung der Universitätsgeschichte im Nationalsozialismus […] zu diesem Zeitpunkt kaum jemand interessiert“ (ebd.: 529) war. Brunkhorst (1987: 98) beschreibt das Schweigen zu den Verstrickungen in den Nationalsozialismus und die Schwierigkeit, dieses zu durchbrechen, anschaulich: „Als wir 1967 alte Zeitschriften in der Institutsbibliothek nach Aufsätzen durchstöberten, die unsere Germanistikprofessoren in den 12 Jahren zwischen 1933 und 1945 geschrieben haben, finden wir nichts. Dort, wo das Inhaltsverzeichnis einen Aufsatz nachweist, sind fein säuberlich die entsprechenden Seiten herausgeschnitten.“ Neben dem schwierigen Zugang zu Akten nennt Grüttner (ebd.: 529) die personelle Konstellation in Hochschulen als einen Grund für die lange ausgebliebene Aufarbeitung, da „die meisten damaligen Hochschullehrer ihre akademische Karriere während der NS-Zeit begonnen und sich in dieser Zeit nicht selten politisch kompromittiert [hatten]. Für jüngere Wissenschaftler und
Wissenschaftlerinnen konnte die Beschäftigung mit diesem Thema daher leicht zum Karrierekiller werden.“ In den 1980er Jahren macht Grüttner eine beginnende Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte im Nationalsozialismus an einigen wenigen Universitäten aus, während in den 1990er Jahren zu diesem Thema verstärkt publiziert wird, auch angetrieben durch „diverse Skandale um renommierte Fachvertreter, deren nationalsozialistische Vergangenheit aufgedeckt und mit großer Leidenschaft diskutiert wurde“ (ebd.: 531).
Fallbeispiele für Kontinuitäten nach 1945 Selektiv möchten wir in diesem Kapitel abschließend auf zwei Arbeiten verweisen, die exemplarisch personelle und inhaltliche Kontinuitäten vom Nationalsozialismus bis weit in das Nachkriegsdeutschland hinein zum Gegenstand haben (Auseinandersetzungen mit weiteren Fällen finden sich etwa bei Brunkhorst 1987; Hentges 1999; Herbert 2021; Terschmitten 1999).
Detlef Garbe (1989; 2010) setzt sich mit dem Juristen Erich Schwinge auseinander.
„Nachdem er 1936 an die UniversitätMarburg berufen worden war, stieg er innerhalb weniger Jahre zum führenden Militärstrafrechtsexperten des ‚Dritten Reiches‘ auf, der als Gesetzeskommentator großen Einfluss auf die Ausgestaltung des nationalsozialistischen Kriegsrechts nahm“ (Garbe 2010: 109).
Als Heeresrichter war Schwinge auch praktisch in nationalsozialistische Rechtsprechung einge-
bunden, etwa in Fällen, in denen sich Soldaten dem Dienst entzogen. „Zwischen Januar 1944 und Februar 1945 sind aktenmäßig 18 Fälle des Gerichts der Division Nr. 177 bekannt, in denen Schwinge an Todesurteilen mitwirkte, davon neun als Ankläger, sieben als Richter und zwei als sachverständiger Gutachter“ (ebd.: 118). Nach kurzer Kriegsgefangenschaft nach 1945 kehrte er nicht an die Universität Wien zurück, an die er 1940 gewechselt war, sondern wurde, im Zuge der Entnazifizierung als entlastet eingestuft, „zum Wintersemester 1946/47 erneut in Marburg mit einer Professur betraut“ (ebd.: 121). Parallel zu dieser Tätigkeit betätigte er sich als Verteidiger etwa von Wehrmachtsoffizieren, denen vorgeworfen wurde, sich an Kriegsverbrechen beteiligt zu haben. In den 1950er wurde Schwinge Dekan der juristischen Fakultät, ein Amt, das er zwanzig Jahre bekleidete. 1954 wurde er Rektor der Universität in Marburg. Schwinge war an der Selbstentlastung der Militärjustiz im Nationalsozialismus beteiligt, was „nicht nur vielen der bis zu 3.000 in der Wehrmachtjustiz tätigen Kriegsrichtern die Fortsetzung ihrer juristischen Karrieren [ermöglichte], sondern [...] auch die Voraussetzung dafür [schuf], dass sie ihr in den Kriegsgerichten erworbenes Expertenwissen dem demokratischen Staat andienen konnten“ (ebd.: 123). Auf kritische studentische Thematisierungen der Arbeit Schwinges im Nationalsozialismus im Jahr 1964 reagierte die Universität Marburg mit Disziplinarmaßnahmen und Schwinge mit juristischen Mitteln gegen die Studierenden (Garbe 1989).
Ein anderes Beispiel bildet die Arbeit der studentischen „Arbeitsgemeinschaft gegen ‚Ras-
senkunde‘“2 (1998a; 1999) an der Universität Hamburg. Die Gruppe setzte sich kritisch mit der Lehre und Forschung am Institut für Humanbiologie der Universität Hamburg auseinander. Offensichtlich wurde, wie unter anderem antisemitische, biologistische, frauenfeindliche, homophobe sowie rassistische Positionen die Lehre und Forschung bis in die 1990er Jahre prägten und über Generationen von Forschenden weitergegeben wurden. Die AG gegen „Rassenkunde“ dokumentierte dies in ihren Veröffentlichungen (1998; 1999), indem sie etwa Publikationen aus dem Institut kritisch zum Gegenstand machte. Der damalige Direktor des Instituts, Rainer Knußmann, war ein „Schüler des prominenten NS-Rassenkundlers Egon Freiherr von Eickstedt sowie der Rassenkundlerin Ilse Schwidetzky. Beide begründeten vor 1945 die ‚Breslauer Schule‘ der Rassenkunde, bauten nach 1945 das Anthropologische Institut an der Universität Mainz auf und bildeten zahlreiche Schüler/ innen aus“ (AG gegen „Rassenkunde” 1999: 191; siehe auch Massin 1999). In seiner Tätigkeit folgte Knußmann „mehr dem starren Denken seiner Herkunftsschule als aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ (Massin 1999: 46). Eine durch den akademischen Senat der Universität Hamburg eingerichtete Arbeitsgruppe wies die Recherchen der AG gegen „Rassenkunde“ zurück und für den Präsidenten der Universität sollte es bei einer „geplanten Umbenennung der Rassenkunde-Vorlesung in Geographische Vari-
abilität des Menschen“ (AG gegen Rassenkunde 1998b: 13) bleiben. Die Auseinandersetzung der studentischen AG gegen „Rassenkunde“ – etwa die Veröffentlichung eines Readers zu Lehr- und Forschungsinhalten am Institut, der öffentliche Protest und die unmittelbare Auseinandersetzung in Diskussionen – oder eine professoral verantwortete kritische Ringvorlesung zeigen allerdings auch, dass Teile der Universität eine kritische Auseinandersetzung vorangetrieben haben (Hoffmann/Michelsen 1998).
Die historische Auseinandersetzung mit der Zeit nach 1945 zeigt zusammenfassend, dass eine weitgehend zurückgedrehte Entnazifizierungspolitik dazu führte, dass es sowohl personell als auch inhaltlich zu Kontinuitäten in Hochschulen kam und eine selbstkritische Thematisierung der eigenen Geschichte als Teil des Nationalsozialismus lange ausblieb. Eine solche Aufarbeitung wurde durch die Nähe und Abhängigkeit von Wissenschaftler*innen zur Generation von Kolleg*innen und Vorgesetzten verzögert, die im Nationalsozialismus bereits gelehrt beziehungsweise studiert haben. Das Wirken von Professor*innen wie Erich Schwinge oder Rainer Knußmann zeigt exemplarisch, dass Positionen, die bereits im Nationalsozialismus vertreten wurden, zwar teils anders nuanciert wurden, aber auch das Wirken dieser Personen beziehungsweise des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Nachkriegszeit bestimmten.
2 Die Selbstbezeichnung der Arbeitsgemeinschaft hat sich von der Veröffentlichung 1998 zur Veröffentlichung 1999 verändert. Das Wort „Rassenkunde“ wurde mit der Veröffentlichung 1999 in Anführungszeichen gesetzt.
In Bezug auf Studierende der Universität in Frankfurt zeigten Habermas, Friedeburg, Oehler und Weltz (1961), dass gerade Studierende aus akademischen Elternhäusern tendenziell autoritärer sozialisiert waren und dass noch Ende der 1950er Jahre antidemokratische Einstellungen eine höhere Verbreitung fanden als genuin demokratische Einstellungen, während politisch uneindeutige Einstellungen dominierten. Auch der aufkommende studentische Protest und Aktivismus in den 1960ern und die Problematisierung der AG gegen „Rassenkunde“ in den 1990ern zeigen die großen Beharrungskräfte gegen eine selbstkritische Auseinandersetzung im deutschen Wissenschaftssystem auf. Wenngleich in den 1960er Jahren die Rolle der Professoren im Nationalsozialismus, das „Bild ihrer geistigen Distanz“ (Herbert 2021: 105) hinterfragt wurde, blieb eine systematische Auseinandersetzung aus. Es ging um „politisch-generationale Konfrontationen […] und nicht um Wissenschaftsgeschichte“ (Herbert 2021: 106). Die Hochschulen der Nachkriegszeit waren folglich nicht Organisationen, die eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte vorangetrieben haben – die erst ab den 1980er Jahren einsetzte (Grüttner 2024; Herbert 2021). Sie waren auch keine Initiatorinnen einer gesellschaftlichen Demokratisierung. In der Zuwendung der Hochschulen zur demokratischen BRD zeigt sich eher die grundsätzliche Anpassungsfähigkeit von Wissenschaftler*innen an die politischen Verhältnisse, in die ihre Organisationen eingebettet sind. Zu diesen Verhältnissen gehört auch die Entwicklung von der Elite- zur Massenuniversität, die durch die Bildungsreformen der 1960er und 1970er angestoßen wurde und sich
anschließend in ganz Europa durchsetzte. Damit kam es zu einer strukturellen Demokratisierung im Sinne von einer „Egalisierung der Chancen“ (Brunkhorst 2002: 242), der sich Hochschulen anpassen mussten.
Zwischenfazit
Im Hinblick auf Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen heute sensibilisiert die historische Forschung für Kontinuitäten und die Tendenz von Hochschulen, sich in der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten auf eine scheinbar neutrale Position zurückzuziehen. Die lange ausgebliebene Auseinandersetzung der Hochschulen mit ihrer eigenen Rolle im Nationalsozialismus sehen wir als eine Aufforderung dazu, diese Auseinandersetzung fortzusetzen und sie im Sinne eines selbstkritischen Verständnisses von Wissenschaft in Erinnerung zu halten. Gerade weil es historisch etwa möglich war, dass einerseits oppositionelle und jüdische Professoren im Nationalsozialismus aus Hochschulen entfernt und Bücher verbrannt wurden, zugleich aber wissenschaftliche Expertise im Nationalsozialismus Nachfrage fand, mit Ressourcen ausgestattet wurde und die nationalsozialistische Eroberungs- und Vernichtungspolitik vorantrieb, sehen wir Hochschulen dazu verpflichtet, sich aktiv und selbstkritisch mit der eigenen Vergangenheit und der gegenwärtigen extremen Rechten auseinanderzusetzen. Ob sich aber Hochschulen im Falle einer rechtspopulistischen/-extremen Regierungsbildung (siehe Kapitel 2.3) als widerständige Orte der Demokratie erweisen können, erscheint uns auch vor dem Hintergrund ihrer in diesem Kapitel beleuchteten Geschichte zumindest als fragwürdig.
2.2 Was ist? Ausdifferenzierung und Dynamisierung von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen
Mit diesem Kapitel lösen wir uns aus der historischen Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen und nehmen Forschung zu aktuelleren Entwicklungen im Wissenschaftsbetrieb in Deutschland in den Blick. Uns geht es dabei nicht um eine Beschränkung auf das unmittelbare Heute. Vielmehr sind neben der zeitlichen Komponente auch die Markierung eines Bruchs mit dem Nationalsozialismus und eine sich neuen Gesellschaftsverhältnissen anpassende extreme Rechte Unterscheidungskriterien zwischen den Kapiteln „Was war“ und „Was ist“, sodass auch länger zurückliegende Ereignisse (siehe zum Beispiel das Heidelberger Manifest aus den 1980ern im Folgenden) von uns unter „Was ist“ verortet werden. Die Gegenwart der extremen Rechten in Deutschland fassen wir im Anschluss an Heitmeyer et al. (2020: 266) als einen Prozess der „Ausdifferenzierung und Dynamisierung“, der in den 1960ern seinen Ausgangspunkt nimmt, weshalb „das Bild einer Einkapselung in ein statisches, ideologisch verhärtetes und überaltertes rechtsextremistisches Milieu [schon länger] nicht mehr stimmt“ (ebd.). Im Zuge dieses Prozesses der Ausdifferenzierung und Dynamisierung wurden und werden Begriffe modernisiert, extrem rechte Positionen normalisiert, Bezüge zum Nationalsozialismus verdeckt, die Ästhetik rechtsextremer Subkultur etwa durch extrem rechte Intellektuelle aufgebrochen, die Organisation in Parteien durch lose gekoppelte Bewegungen und Netzwerke ergänzt und über
soziale Medien verbreitbare Aktionsformen gewählt (ebd: 266–280).
Die folgenden Ausführungen geben Einblick in diesen Prozess der Ausdifferenzierung und Dynamisierung, so wie er sich in Hochschulen zeigt. Er ist eng gekoppelt an die Entstehung der Massenuniversität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts, die gleichzeitig als Demokratisierungs- und Globalisierungsprozess geradezu janusköpfig mit Gleichheits- und Ungleichheitssteigerungen einhergeht (Brunkhorst 2002: 242–243): So hat sich einerseits das Recht auf Bildung mit der Massenuniversität im historischen Vergleich weitgehend realisiert – Hochschulen sind nicht mehr die abgeschlossenen elitären Bildungsstätten, die sie etwa noch in der Weimarer Republik waren (Kapitel 2.1). Andererseits zeigt sich eine Ökonomisierung der Hochschulen, mit der Ungleichheitssteigerungen verbunden sind. So stehen Hochschulen im internationalen Wettbewerb, der Hierarchien renommierter und weniger renommierter Standorte samt entsprechender ungleicher Kapitalkonzentrationen produziert, wodurch es auch zu ungleichen Karrierechancen von Studierenden kommt. Der extrem rechte Antiakademismus macht diese Entwicklungen in doppelter, durchaus widersprüchlicher Weise zu seinen Bezugspunkten. Der Massenuniversität wird eine hohe Bedeutung im sogenannten vorpolitischen Raum und metapolitischen Kampf um die Köpfe zugeschrieben. Hier zeigt sich der Bezugspunkt des extrem rechten Antiakademismus (Haker et al. 2022) darin, dass die gesellschaftliche Stellung der Massenuniversität für das eigene Hegemonieprojekt ge-
nutzt werden soll. Zugleich bricht die egalitäre Ausrichtung der Bildungsreformen, die zur Massenuniversität geführt haben, mit extrem rechten Vorstellungen von Hierarchie, akademischen Meister-Schüler-Beziehungen und der Faszination für akademische, charismatische Führer (Brunkhorst 1987; Engelmeier/Felsch 2017). Dieser Bezugspunkt des extrem rechten Antiakademismus will die Demokratisierung der Hochschulen zurückdrehen und wendet sich etwa mit den Schlagwörtern Identitätspolitik, Political Correctness oder Cancel Culture gegen Mitbestimmungsrechte von Studierenden oder marginalisierten Gruppen an Hochschulen. Darüber hinaus sucht der extrem rechte Antiakademismus Anschlusspunkte an den kritischen Diskurs zur Ökonomisierung von Hochschulen (Haker et al. 2022) und stilisiert sich so als Bewahrer eines Ideals von Universitäten als Denkräume die frei von ökonomischen Zwängen sind.
Abschließend thematisieren wir extrem rechte Angriffe auf Hochschulen und Forschungsrichtungen und beenden dieses Kapitel mit einem kurzen Zwischenfazit.
Die Datenlage zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ist insgesamt dürftig. Es liegen Ergebnisse zu den politischen Einstellungen von Studierenden vor, die aber in Bezug auf den Phänomenbereich Rechtspopulismus/-extremismus mit Blick auf ihre Qualität, Regelmäßigkeit und Repräsentativität nicht an die Forschung zur Gesamtbevölkerung (zum Beispiel die Mitte-Studie und Leipziger Autoritarismus-Studie, siehe Decker et al. 2024; Zick et al. 2025a) heranreichen. Die politische Einstellung von wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Personal in Hochschulen ist nicht erforscht. In Bezug auf extrem rechte Vorkommnisse in Hochschulen gibt es Fallrekonstruktionen aber kein bundesweites Monitoring.
Im Folgenden betrachten wir zunächst die Statusgruppe der Studierenden, indem wir auf extrem rechte Orientierungen und Einstellungen von Studierenden sowie auf Schwerpunktsetzungen in bestimmten Disziplinen eingehen und zwei Organisationen, die Deutsche Burschenschaft und die Deutsche Gildenschaft, zum Thema machen. Anschließend nehmen wir das wissenschaftliche Personal, insbesondere Professor*innen, in den Blick und erinnern daran, dass Wissenschaftler*innen in der jungen Geschichte der AfD eine wichtige Rolle spielten und spielen. Dann stehen disziplinäre Anknüpfungspunkte der extremen Rechten im Mittelpunkt.
Orientierungen und Einstellungen von Studierenden
Wir widmen uns nun zunächst Studien, die extrem rechte Orientierungen und Einstellungen von Studierenden in Deutschland fokussieren. Das Studierendensurvey „Studiensituation und studentische Orientierungen“, in dem „Fragen zur Beurteilung der Studienverhältnisse und Lehrangebote an den Hochschulen“ (Multrus et al. 2017: 3) in Deutschland im Mittelpunkt standen, erfasste auch politische Positionen von Studierenden. Entsprechend kann die Langzeitstudie, die von 1982 bis 2016 dreizehnmal (alle
zwei bis drei Jahre) durchgeführt wurde, Auskünfte darüber geben, wie extrem rechte Positionen in der Studierendenschaft verbreitet waren. Das Studierendensurvey beansprucht, dass die Ergebnisse aufgrund der erhobenen Stichproben für Studierende in Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland Aussagekraft haben (ebd.). Aufgrund von Umstrukturierungen der Studie im Zuge der Überführung in die Studierendenbefragung in Deutschland (Universität Konstanz 2022) kam es nach dem Survey 2016 und mit der Befragung 2021 zu Veränderungen und Unregelmäßigkeiten in der Erhebung. Die Ergebnisse der Befragung 2025 lagen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Arbeit noch nicht vor.
Politische Positionierungen von Studierenden wurden im Rahmen des Studierendensurveys „auf drei Ebenen untersucht: der sehr allgemeinen Links-Rechts-Einstufung, der Haltung gegenüber politischen Grundrichtungen und der konkreten Unterstützung einzelner politischer Ziele“ (Bargel 2008: 13; siehe auch Ramm et al. 2014). Zur Selbsteinordnung auf dem groben Links-Rechts-Spektrum (klar links, eher links, mitte, eher rechts, klar rechts und kein Urteil) liegen bis 2013 Ergebnisse im Rahmen des Studierendensurveys vor (Bargel 2017; Ramm et al. 2014). 2013 ordneten sich zwei Prozent der Studierenden als klar rechts und zehn Prozent der Studierenden als eher rechts ein. Als klar rechts und eher rechts bezeichneten sich seit der Wiedervereinigung konstant zwischen 12 und 14 Prozent der Studierenden (Bargel 2017). Zugenommen hat im Verlauf der Erhebungen
der Anteil an Studierenden, der sich nicht verorten will oder kann. Lag der Anteil in den 1990er Jahren bei acht bis zehn Prozent, umfasste er 2013 20 Prozent der Studierenden (ebd.). Neben dem Links-Rechts-Spektrum veröffentlichte das Studierendensurvey (Ramm et al. 2014) bis 2013 die Zustimmung der Studierenden zu politischen Grundrichtungen, wobei sechs Grundrichtungen unterschieden wurden: „christlich-konservativ, grün-alternativ, liberal, kommunistisch-marxistisch, national-konservativ und sozialdemokratisch“ (Bargel 2008: 14). Ausgewiesen wurde, ob Studierende Anhänger*innen oder Gegner*innen dieser Grundrichtungen sind beziehungsweise sich als neutral oder gleichgültig einordnen. Die am weitesten rechtsstehende national-konservative Grundrichtung erfuhr 2013 die geringste Zustimmung (Ramm et al. 2014). Ein Anteil von sechs Prozent der Studierenden befürwortete diese Grundrichtung – ein Ergebnis, das seit 2004 konstant ist. Bezogen auf die Ablehnung der national-konservativen Grundrichtung unter den Studierenden zeigte sich hingegen eine deutliche Abnahme im Zeitverlauf: „Sie fiel von 74 % in der Erhebung 1993 über 65 % (2001) auf 55 % in der Erhebung 2013, ein kontinuierlicher Rückgang um neunzehn Prozentpunkte“ (ebd.: 426). Der Anteil der Studierenden, der sich neutral oder gleichgültig zur national-konservativen Grundausrichtung verhält, stieg von fünf Prozent im Jahr 1998 auf 13 Prozent im Jahr 2013 an (ebd.). Die Selbstauskünfte der Studierenden zum Links-Rechts-Spektrum und zu politischen Grundrichtungen zeigen seit der Wiedervereinigung folglich, dass rechte Positionierungen auf einem relativ stabilen Niveau bleiben, während Rechtspopulismus/-extremismus
die explizite Ablehnung dieser Positionen sinkt. Neben diesen groben Selbstverortungen der Studierenden fragt das Studierendensurvey auch nach der Unterstützung bestimmter politischer Ziele. Für unseren Zusammenhang interessant sind die Ziele „Begrenzung der Zuwanderung von Ausländern“ und „Abwehr ‚kultureller Überfremdung‘“ (Multrus et al. 2017: 22), für die sich bis 2016 Ergebnisse finden. Die „Begrenzung der Zuwanderung von Ausländern“ befürworteten 2016 32 Prozent der Studierenden, bezogen auf das Ziel der „Abwehr ‚kultureller Überfremdung‘“ liegt der Anteil bei 25 Prozent (ebd.). Die Zuordnung von Studierenden zu politischen Spektren wurde in Veröffentlichungen zu neueren Studierendenbefragungen nicht vorgenommen (Multrus et al. 2022).
Alex Demirović und Gerd Paul (1996) befragten 1994 in einer Zufallsstichprobe (N=1.384) Studierende an fünf hessischen Hochschulen. Von Interesse war, „inwieweit sich unter Studierenden wichtige Elemente einer rechten Ideologie finden lassen“ (Demirović/Paul 1996: 140), also etwa nationalistische und rassistische Positionen. Durchaus anschließbar an die von uns referierten Befunde des Studierendensurveys kommen die Autoren zu dem Fazit, „daß sich unter den Studierenden, gleichsam konzentrisch um einen Kern gelagert, Schichten unterschiedlicher Intensitätsgrade einer rechten Ideologie finden lassen“ (ebd.: 149). Auf dem äußersten Kreis verorteten Demirović und Paul einzelne Aspekte extrem rechter Ideologie. Diese einzelnen Ideologeme bekamen 15 bis 20 Prozent Zustimmung. Auf der innen nächstliegenden Schicht sind einige extrem rechte Ideologeme verbun-
den, was auf acht bis zehn Prozent der befragten Studierenden zutraf. Für etwa fünf Prozent der Befragten liegen alle Aspekte extrem rechter Ideologie vor.
Aktuellere Zahlen bietet die Studie zu „Radikalisierung im digitalen Zeitalter (RadigZ)“ (Schröder et al. 2020). In die Auswertung flossen insgesamt 4.835 von Studierenden ausgefüllte Online-Fragebögen ein. Der Befragungszeitraum war das Wintersemester 2018/2019. Die Autor*innen bezeichnen ihre Ergebnisse als „belastbar“ aber nicht „repräsentativ“ (ebd.: 8). Für eine Selbstverortung im Link-Rechts-Spektrum konnten die Studierenden (N = 4.523) zwischen den Werten 1 und 100 wählen. Für die Darstellung wurde die Skala auf 10er Schritte verkürzt. Die Werte 6 bis 10, also rechts der Mitte wählten 26,7 Prozent mit fallender Zustimmung in Richtung ganz rechts (0,8 Prozent). Im Sinne der Sonntagsfrage wurden auch Parteipräferenzen abgefragt (N = 4.216). Die AfD erhielt vier Prozent der Zustimmung. Die Studie untersuchte auch explizit rechtsextreme Einstellungen (N = 4.311).
1,1 Prozent der Befragten weisen über alle Items hinweg rechtsextreme Einstellungen auf (ebd.: 48). Einzelne Aussagen wie „Wir sollten endlich wieder Mut zu einem starken Nationalgefühl haben“ (25,6 Prozent), „Durch die vielen Ausländer fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen Land“ (13,8 Prozent) und „Es leben zu viele Ausländer in Deutschland“ (10,4 Prozent) erhalten deutlich höhere Zustimmungswerte (stimme eher zu und stimme voll und ganz zu) (ebd.:47).
Fünf Prozent der Studierenden (N = 4.316) haben angegeben, mindestens eine rechtsmotivierte Tat im Leben vollzogen zu haben, wobei gefragt
wurde „ob sie bereits jemanden körperlich, verbal oder im Internet angegriffen haben, weil diese Person ein*e Ausländer*in war“ (ebd.: 50).
Vor dem Hintergrund der genannten Studien können wir mit Blick auf fehlende aktuelle Zahlen vorsichtig schlussfolgern, dass der Anteil von Studierenden mit rechtsextremen Orientierungen und Einstellungen verglichen an der Gesamtstudierendenschaft relativ gering ist. Dies gilt unabhängig von der Operationalisierung über alle vorgestellten Studien hinweg.
Die Zustimmung zu rechten Einstellungen in der Studierendenschaft liegt bei vergleichbaren Zeiträumen unterhalb der Werte für die Gesamtbevölkerung. Für 2014 und 2018/2019 weisen beispielsweise 2,5 Prozent der Bevöllkerung ein manifest rechtsextremes Weltbild auf (Zick et al. 2025b: 82). Decker et al. (2024: 50) konstatieren etwas höhere Zahlen (2012: 8,8 Prozent, 2014: 5,7 Prozent, 2016: 5,2 Prozent und 2018: 5,9 Prozent). Die Zahlen zu Studierenden deuten zudem darauf hin, dass der Anteil an Studierenden steigt, der sich gegenüber extrem rechten Einstellungen neutral verhält, während der Anteil der Studierenden sinkt, der sich in expliziter Opposition zu diesen befindet. Gleichzeitig wird deutlich, dass einzelne politische Ziele (Multrus et al. 2017), Ideologeme (Demirović/ Paul 1996) oder Aussagen (Schröder et al. 2020), die für die extreme Rechte zentral sind, unter den Studierenden breite Zustimmung finden. Insbesondere zwei Elemente rechtsextremer Ideologie – Nationalchauvinismus und Ausländerfeindlichkeit – bekommen deutlich höhere Zustimmungen unter Studierenden, als andere. Dies erscheint auch mit Blick auf die Mitte-Stu-
die (Zick et al. 2025a) sowie die Leipziger Autoritarismus Studie (Decker et al. 2024) plausibel, die aktuell bei 3,3 Prozent für 2024/2025 (Zick et al. 2025b: 82) beziehungsweise 4,5 Prozent für 2024 (Decker et al. 2024: 50) der Bevölkerung ein manifestes beziehungsweise geschlossenes extrem rechtes Weltbild feststellen. Zugleich zeigt sich auch hier, dass Dimensionen extrem rechter Einstellungen wie etwa Nationalchauvinismus mit 19,8 Prozent oder Fremdenfeindlichkeit mit 7,6 Prozent (Zick et al. 2025b: 80–81) in der Bevölkerung in Deutschland gegenüber anderen extrem rechten Einstellungen besonders weit verbreitet sind. Solche Einstellungen sind einerseits an extrem rechte Positionen über einschlägige Gemeinschaften, Organisationen und Netzwerke hinaus anschlussfähig und können andererseits als Legitimation für rechtsextreme Verhaltensweisen dienen. Für die bessere Vergleichbarkeit wäre es wünschenswert, wenn die Studierendenbefragung in Deutschland zukünftig bei der Erhebung der politischen Einstellung von Studierenden auf zu denen der genannten Bevölkerungsstudien vergleichbare Messinstrumente zurückgreift.
Mit der Studierendenbefragung in Deutschland 2021 wurde das Studierendensurvey, aus dem wir bereits zitiert haben, neu justiert und erweitert. Auswertungen zu den extrem rechten Einstellungen von Studierenden lagen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der vorliegenden Arbeit allerdings noch nicht vor. In unserem Kontext sind aber die Ergebnisse zu Diskriminierungserfahrungen von Studierenden (Meyer et al. 2022) ebenfalls interessant. Sie lenken den Blick auf Betroffene von Diskriminierungsformen, die
in engem Zusammenhang zu Aspekten extrem rechter Ideologie stehen. Diskriminierung fasst die Studie als „jede Form von Benachteiligung [...], die eine Person oder Gruppe ohne sachliche Rechtfertigung aufgrund bestimmter Merkmale erfährt“ (ebd.: 2), wobei etwa die Merkmale Geschlecht, Migrationshintergrund und sprachliche Ausdrucksweise abgefragt werden. 26 Prozent der Studierenden gaben für die Erhebung 2021 an, im Studium Diskriminierung erfahren zu haben und 46 Prozent der Studierenden haben die Diskriminierung anderer beobachtet. Mit einem Anteil von 14 Prozent erlebten Studierende Diskriminierung am häufigsten entlang des Merkmals Geschlecht. Mit einem Anteil von 27 Prozent beobachten Studierende Diskriminierung bei anderen am häufigsten entlang des Merkmals Migrationshintergrund. Wenngleich diese Befunde nicht implizieren, dass diese Diskriminierungen von extrem rechten Personen ausgehen, sind Abwertungen und Diskriminierungen entlang von Geschlecht und Herkunft zentrale Elemente von extrem rechten Einstellungen und Handlungen. Extrem rechte Akteur*innen treffen in Hochschulen folglich auf einen Alltag, in dem erfahrene Abwertungen entlang von Dimensionen extrem rechter Einstellungen und Handlungen verbreitet sind.
Für die Auseinandersetzung mit extrem rechten Studierenden ist auch die Frage interessant, ob sich studiengangsspezifische Häufungen zeigen. Allerdings liegen auch hierzu keine aktuellen Zahlen vor. Bargel (2000: 18) konstatiert für die 1980er und 1990er Jahre mit Blick auf das Studierendensurvey: „Die meisten National-Konservativen, Anhänger oder Aufgeschlossene,
finden sich in den Wirtschaftswissenschaften, den Rechtswissenschaften und den Ingenieurwissenschaften.“ Eine überproportionale Verteilung von extrem rechten Studierenden in diesen Studiengängen erscheint Bargel (ebd.) als problematisch (siehe auch Demirovic/Paul 1996; Heitmeyer et al. 2020: 121–123), weil sie erstens nach ihrer Ausbildung gesellschaftliche Schlüsselpositionen einnehmen können und zweitens, weil Studien zeigen, dass gerade bei Jurist*innen „das Eintreten für demokratische Grundprinzipien schwächer ausgeprägt ist“ (Bargel 2000: 9). Der Fall des rechtsextremen Franco A., der unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wurde und parallel zum Gerichtsverfahren an der Universität Frankfurt in den Rechtswissenschaften immatrikuliert war (Gutmann 2021), zeigt, dass selbst in juristischen Studiengängen das rechtsterroristische Milieu zu einem Problem wird.
Aktuelle Untersuchungen thematisieren extrem rechte Tendenzen in pädagogischen Studiengängen (Besche 2023; Fazzi/Nothdurfter 2021; Kremsner et al. 2023; Thole et al. 2022). Besonders ausführlich wird die Diskussion in der Sozialen Arbeit geführt (Besche 2022; Ehlert et al. 2020; Lehnert/Radvan 2016; Leidinger/ Radvan 2019; Radvan/Schäuble 2019; Scherr/ Bitzan 2007), auch dahingehend, dass Widerstände in der disziplinären Selbstkritik sichtbar und problematisiert werden (Lehnert/Radvan 2016; Scherr/Bitzan 2007). Vor dem Hintergrund extrem rechter Studierender in Studiengängen Sozialer Arbeit wird hervorgehoben, dass extrem rechte Einstellungen und Handlungen der
„menschenrechtsorientierten Professionsethik“ (Radvan/Schäuble 2019: 216; Ehlert et al. 2020) Sozialer Arbeit grundlegend entgegenstehen und damit professionelles sozialarbeiterisches Handeln verunmöglichen können. Im Rahmen des Studiums zeigt sich einerseits das Problem, dass extrem rechte Studierende „dazu beitragen, dass ein Teil der Studierenden die Hochschule als unsicheren Ort erlebt“ (Radvan/Schäuble 2019: 220). Esther Lehnert und Heike Radvan (2016: 119) arbeiten heraus, dass Hochschulen im Umgang mit solchen Situationen vor einem Dilemma stehen, „das sich aus dem Recht auf Bildung [auch der extrem rechten Person] einerseits und dem Opferschutz andererseits ergibt“, wobei sie für „eine Priorisierung des Opferschutzes“ plädieren. Andererseits wird berichtet, dass sich einschlägige „Studierende im Studium in den meisten Fällen eher unauffällig“ (Radvan/ Schäuble 2019: 219) verhalten. Somit wird die Gleichzeitigkeit von Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit zu einer Herausforderung – etwa in der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. In der Debatte zeigt sich eine Skepsis in Bezug auf die Wirksamkeitserwartungen an das Studium: „Während überzeugte, organisierte, habituell gefestigte Personen und Funktionär_innen kaum erreichbar sind, können in ihrer Meinung noch nicht gefestigte, rechtsorientierte Personen sich im Zuge von längerfristigen Prozessen der Selbstreflexion und Wissensaneignung im Rahmen eines Studiums neu orientieren“ (ebd.: 223).
Eine ebenfalls fachspezifische Auseinandersetzung mit extrem rechten Positionen unter Studierenden hat die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Natur-
schutz (FARN) vorgelegt. Vor dem Hintergrund, das umwelt- und naturbezogene Einstellungen im Rechtsextremismus eine wichtige Rolle spielen – etwa die scheinbar „organische [...] Verbundenheit von Volk, Heimat und Natur“ (FARN 2022: 7) –, hat die Fachstelle eine Umfrage unter Studierenden sogenannter grüner Berufe (etwa Forst- und Agrarwissenschaft) durchgeführt. Die Befragung wurde online mit Studierenden grüner Studiengänge durchgeführt, in die Analyse sind 772 Datensätze eingegangen. Von Interesse war etwa, „inwiefern Studierende Erfahrungen mit extrem rechten Akteur*innen und Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Hochschulkontext machen“ (ebd.: 6). Während zwei Prozent der Befragten sich selbst als eher rechts und rechts einordnen, geben 30 Prozent der Studierenden an, „um extrem rechte und/ oder rechtspopulistische Akteur*innen und Personen an ihrer Hochschule“ (ebd.: 11) zu wissen. Mit extrem rechten oder menschenverachtenden Aussagen sehen sich 15 Prozent der Befragten in ihrem Studium konfrontiert, wobei die Befragten angeben, dass diese erlebten Aussagen zur Hälfte von Mitstudierenden sowie zu etwa 30 Prozent von Dozierenden geäußert wurden. Die Befragten geben auch an, dass in den besuchten Lehrveranstaltungen „extrem rechte Ursprünge, Ausprägungen und Kontinuitäten des deutschen Umwelt- und Naturschutzes kaum bis gar nicht thematisiert“ (ebd.: 10) werden. Dies weist darauf hin, dass Disziplinen in unterschiedlichem Maße eine Expertise zur Reflexion von Rechtspopulismus/-extremismus im Fach mitbringen.
Mit Blick auf die Gruppe der Studierenden zeigt sich, dass der Anteil mit extrem rechten Einstel-
lungen in der jüngeren Vergangenheit stabil und auf einem verhältnismäßig geringen Niveau zu liegen scheint. Allerdings fehlen aktuelle Zahlen, die nötig wären, um die Situation in Hochschulen in ein Verhältnis zu gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen zu setzen – etwa zu den Wahlerfolgen der AfD und der Debatte um ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz oder zu antisemitischen Vorfällen in Hochschulen. Für einen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen erscheint uns darüber hinaus relevant, wie viele Studierende sich diesen Positionen gegenüber explizit ablehnend und wie viele sich diesen Positionen gegenüber neutral oder gleichgültig verhalten. Hier deuten ältere Zahlen auf eine Abnahme ablehnender und eine Zunahme neutraler beziehungsweise gleichgültiger Positionierungen hin.
Institutionalisierte extrem rechte Strukturen Korporationen sind ein weiterer Schwerpunkt der Auseinandersetzung mit extrem rechten Studierenden (Heither 2013; Heitmeyer et al. 2020; Kurth 2020). Damit wendet sich unsere Perspektive von der Ebene extrem rechter Einstellungen und Orientierungen Studierender zu institutionalisierten Strukturen und Verhaltensweisen im Studium. Wilhelm Heitmeyer, Manuela Freiheit und Peter Sitzer (2020: 123) betonen trotz des quantitativen Bedeutungsverlusts von Burschenschaften ihre Funktion als „wichtiges Verbindungsglied zwischen einem spezifischen akademischen Milieu, dem außerparlamentarischen Rechtsextremismus, rechtsextremistischen Parteien und vor allem dem autoritären Nationalradikalismus der AfD“. Diese Vernetzung
vollzieht sich, wie Alexandra Kurth (2020: 31) mit Blick auf die Burschenschaft Jenensia Jena zeigt, „bis hin in die militante extreme Rechte“.
Studentische Korporation oder studentische Verbindung sind synonyme Sammelbegriffe „für alle studentischen Vereinigungen, die sich dem traditionellen Verbindungsstudententum zugehörig fühlen“ (Kurth 2020). Das Korporationsspektrum umfasst etwa katholische Studentenverbindungen oder Corps, die sich als konservativ verstehen, bis hin zum extrem rechten Verband der Deutschen Burschenschaft. In der historischen Auseinandersetzung wird deutlich, dass etwa in der Weimarer Republik die Abgrenzung zum Beispiel zu antidemokratischen Positionen nicht gegeben war (Heither 2013) und auch gegenwärtig extrem rechte Aktivitäten im Verbindungswesen „kaum eindeutig und unmissverständlich kritisiert werden“ (Kurth 2020: 31). Für die extreme Rechte besonders wichtig sind die Deutsche Burschenschaft (Heither 2013; Heitmeyer et al. 2020; Kurth 2020) sowie die Deutsche Gildenschaft (Kellershohn 2004), wie wir im Folgenden herausarbeiten.
War „den deutschen Korporationen nach 1945 von den Alliierten per Kontrollratsgesetz zunächst jede Tätigkeit untersagt worden“ (Heither 2013: 100), kam es zu Neugründungen im Verlauf der nachlassenden Entnazifizierungspolitik. Heither (ebd.: 105) geht für die 1950er Jahre von etwa 50.000 in Verbindungen organisierten Studenten aus. Der „Organisationsgrad der Verbindungen betrug in dieser Zeit knapp 30 % der männlichen Studenten“. Ab den 1960ern sinkt die Zahl der korporierten Studierenden deutlich.
Für 2013 geht Heither (ebd.: 8) von einem Anteil von 0,8 Prozent an der gesamten Studierendenschaft aus, den aktiv in Verbindungen organisierte Studierende ausmachen. 2020 gehörten der Deutschen Burschenschaft – der Dachverband der studentischen Verbindungen in Deutschland, die sich insbesondere durch extrem rechte Positionen auszeichnen – „66 Burschenschaften an, 43 aus Deutschland und 23 aus Österreich. Eigenen Angaben zufolge hat sie 7.000 Mitglieder“ (Kurth 2020: 20). Kennzeichnend für die Deutsche Burschenschaft sind „[e]in völkisches Politik- und Staatsverständnis, Antiliberalismus, kulturalistisch begründeter Rassismus (‚Ethnopluralismus‘), die Beschwörung nationaler Identität, Geschichtsrevisionismus und das Schüren von Überfremdungsängsten, Polemiken gegen die sogenannte Umerziehung sowie gebietsrevanchistische Forderungen“ (Heither 2013: 115). Heither (2013) und Kurth (2020) zeigen, wie sich nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb der Deutschen Burschenschaft, etwa in der Diskussion der mit Blick auf die Mitgliedschaft relevanten „Abstammungsfrage“ (Kurth 2020: 27), bis heute extrem rechte Positionen durchsetzen konnten (allerdings mit der Konsequenz von Austritten aus Protest).
Mit Blick auf Burschenschaftshäuser, strikter Hierarchie und Rituale wie dem Fechten beschreibt Kurth (2020) Burschenschaften als extrem rechte Sozialisations- und Selektionsräume, die von einer autoritär-hierarchischen Ordnung geprägt sind. „Denn ‚geburscht‘ und Vollmitglied werden kann am Ende nur der, der zu den anderen Mitgliedern, die darüber entscheiden, ‚passt‘, das heißt in seinem Verhalten und Denken nicht allzu weit
vom Common Sense der Burschenschaft entfernt ist“ (ebd.: 30). Um ein Vollmitglied zu werden, ist die Bestimmungsmensur zentral, „ein Initiationsritual, man könnte auch formulieren [...] eine Art ‚Mannbarkeitsritual‘“ (ebd.: 16). In dem Fechtkampf dürfen der Torso und die Beine nicht bewegt werden, der Kopf ist die allein zu treffende Fläche. Der Kampf folgt einem Regelwerk und ein Treffer, dem nicht ausgewichen werden darf, wird als Ergebnis eines Fehlers in der Verteidigung verstanden. Kurth beschreibt das Fechten als „eine Erziehung zur Härte, eine Erziehung zur Gleichgültigkeit gegen den Schmerz, eine Erziehung zur Empathielosigkeit“ (ebd.: 18), die letztlich darauf ziele, „die gesellschaftliche Konvention, seine Mitmenschen nicht zu verletzten, überwinden“ (ebd.: 17) zu können. 2024 hat die Deutsche Burschenschaft die Pflichtmensur wieder eingeführt. Mit dem Ende des Studiums endet die Verbindung zur Burschenschaft nicht, die als Lebensbund verstanden wird. Die sogenannten Alten Herren eröffnen den nachrückenden Generationen Zugang zu einflussreichen Berufsfeldern (Heitmeyer et al. 2020) und sind wichtig für die Finanzierung (Kurth 2020). Die Häuser der Burschenschaften sind Veranstaltungs- und Vernetzungsorte, „die zum einen der politischen Bildung der Mitglieder, zum anderen der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Korporationsspektrums (vor Ort) und gegenüber allen Interessierten dienen sollen“ (ebd.: 31).
Die Deutsche Gildenschaft (DG) war historisch und ist gegenwärtig eine vergleichsweise kleine, nicht-schlagende Korporation (Mecklenburg 1996), die seit 1958 auch für Frauen geöffnet ist (Teidelbaum 2019). Mitglieder der DG „leisten
und leisteten [...] signifikante ideologische und personelle Vermittlungsdienste im Übergangsfeld zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus“ (Kellershohn 2004: 3). Kellershohn (2004: 6) geht von vielleicht 100 Korporierten aus und spricht von einer „Tat- und Erziehungsgemeinschaft“, die das selbsterklärte Ziel verfolge, eine „völkisch gesonnenen Elite“ (ebd.: 7, im Original kursiviert) hervorzubringen. Trotz der vergleichsweise geringen Mitgliederzahl konnte die DG eine „politische und gesellschaftliche Breitenwirkung“ (ebd.: 2) entfalten, weshalb sie hier neben der Deutschen Burschenschaft nicht unerwähnt bleiben soll. Die Bedeutung der DG zeigt sich etwa darin, dass die für die extreme Rechte wichtige Wochenzeitung Junge Freiheit von Gildenschaftern mitbegründet wurde. (Ehemalige) Gildenschafter wie Karlheinz Weißmann oder Götz Kubitschek haben mit dem inzwischen selbst aufgelösten Institut für Staatspolitik oder dem Verlag Antaios weitere für die extreme Rechte zentrale Strategie- und Vernetzungsorte geschaffen (Kellershohn 2016), die sich um Wissenschaftlichkeit und Bildungsarbeit bemühen (Haker/Otterspeer 2021). Auch wenn sich zwischen der Jungen Freiheit, dem ehemaligen Institut für Staatspolitik und dem Verlag Antaios Differenzen im Selbstverständnis und in der Strategie zeigten (Kellershohn 2016), sind diese Institutionen für die extreme Rechte gleichermaßen wichtig.
Extrem rechte Positionierungen und Vernetzungen von Wissenschaftler*innen
In unserer Recherche konnten wir keine Studien finden, die extrem rechte Orientierungen oder Einstellungen des wissenschaftlichen Personals in Hochschulen in Deutschland umfassend zum
Gegenstand haben. Gleichwohl existiert Literatur zu einzelnen Fällen und Zusammenschlüssen extrem rechts positionierter, vernetzter oder organisierter Professor*innen und wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen, auf die wir im Folgenden näher eingehen. Hier zeigt sich zumindest die Bereitschaft von wissenschaftlichem Personal, extrem rechten Positionierungen wissenschaftliche Legitimation zu verleihen und extrem rechte Diskurszusammenhänge aufzuwerten. Zentral erscheinen auch positive Bezugnahmen auf Wissenschaftsfreiheit beziehungsweise das Beklagen steigender Political Correctness und Cancel Culture. Über diesen Weg werden etwa diskriminierungskritische Zugänge in der Wissenschaft angegriffen und gleichzeitig extrem rechte Positionierungen und Vernetzungen (mindestens) verschwiegen. Diesen Abschnitt abschließend beleuchten wir die Rolle von Professoren bei der Gründung der AfD.
Im „Heidelberger Manifest“, ein von 15 Professoren unterschiedlicher Disziplinen und Universitätsstandorte verfasstes Dokument, das 1981 öffentlich wurde, zeigt sich eine völkisch-rassistische Positionierung von Hochschullehrern renommierter Hochschulen (vgl. hierzu Wagner 2010). Auch wenn die Positionen des „Heidelberger Manifests“ nicht neu waren, gelangten sie mit der Veröffentlichung „in den frühen 1980er Jahren inmitten einer radikalisierten Grundstimmung zu großer Popularität“ (ebd.: 309) und wurden in extrem rechten Argumentationen „zu einem pseudo-wissenschaftlichen Aushängeschild“ (ebd.: 291). Die Professoren schreiben im Manifest von der „Unterwanderung des deutschen Volkes“ und der „Überfremdung Rechtspopulismus und
unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums“3. Die „zur Erhaltung unseres Volkes notwendige Zahl von Kindern“ werde nicht geboren und schon „jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat“. Völker sind für die Autoren „(biologische und kybernetisch) lebende Systeme höherer Ordnung mit voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch und durch Tradition weitergegeben werden“. Eine „Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer [...] bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes“ oder eine, wie es an anderer Stelle heißt, „multirassische[...] Gesellschaft“ sei nicht möglich. Allen Völkern komme „ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart in seinem Wohngebiet“ zu, weshalb Europa als ein „Organismus aus erhaltenswerten Völkern und Nationen“ gedacht wird. Den Erhalt des deutschen Volkes, so die Professoren, können nur „lebensvolle und intakte deutsche Familien“ gewährleisten und „[n]ur eigene Kinder sind die alleinige Grundlage der deutschen und europäischen Zukunft“. Die „Rückkehr der Ausländer“ könne der „Bundesrepublik Deutschland als eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt nicht nur gesellschaftliche, sondern auch ökologische Entlastung bringen“. Diese völkisch-rassistischen Ausführungen verbinden die Professoren mit dem Hinweis, dem Grundgesetz verpflichtet zu sein, es gerade verteidigen zu wollen, und wenden sich „gegen ideolo3 Siehe hier und im Folgenden: German History in Documents and Images (ohne Datum): Das Heidelberger Manifest rechtsgerichteter Professoren (4. März 1982), online unter: https://germanhistorydocs.org/de/zwei-deutschestaaten-1961-1989/ghdi:document-857 [11.11.2025].
Andreas Wagner (ebd.: 310) sieht das Ziel des Dokuments „in der Verbreitung der rassistisch gefärbten Inhalte in der gesellschaftlichen Mitte, sowie in der Verankerung der Argumentation in akademischen Zentren der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern.“ Rechtspopulismus/-extremismus
gischen Nationalismus, gegen Rassismus und gegen jeden Rechts- und Linksextremismus“. Diese Selbstbeschreibung kann den völkischen und rassistischen Gehalt des „Heidelberger Manifests“ nicht verschleiern. Deutlich tritt ein auch für den gegenwärtigen Rechtsextremismus typischer Rassismus in Erscheinung, der (zumindest mit Blick auf Europa) vorgibt, zwar keine unterschiedliche Wertigkeit von Völkern zu postulieren, aufgrund der völkischen Setzung biologistisch und kulturell gedachter Abstammungsgemeinschaften, die mit bestimmten Wohngebieten natürlich verbunden seien, jedoch einfordert, dass die Anderen, die nicht zum Volk Dazugehörigen, das Land verlassen sollen (Wagner 2010). Dieser Logik folgend werden im Heidelberger Manifest wohlfahrtsstaatliche und ökologische Fragen „als eigentliche rassen- und gruppenbezogene Probleme dargestellt“ (ebd.: 297). 1982 veröffentlichte eine veränderte Autorengruppe eine überarbeitete Fassung des „Heidelberger Manifests“ und beklagte, dass die erste Fassung aufgrund von Indiskretionen radikal Linker an die Öffentlichkeit geraten sei (ebd.). In dieser Version wurden Begriffe ersetzt, die zentrale Argumentation allerdings beibehalten.
Neben völkisch-rassistischen Positionierungen spielen auch misogyne, antifeministische und/ oder transphobe Positionierungen von Professor*innen eine Rolle. Hier zeigt sich die Anschlussfähigkeit an extrem rechte Diskurse und die Bedeutung, die Wissenschaftler*innen mit ihrer Autorität für diese Diskurse haben. Gleichzeitig wird im Falle von einigen Kolleg*innen die Entscheidung deutlich, extrem rechte Diskurse unmittelbar zu unterstützen beziehungsweise sich in diesen zu verorten (siehe auch Villa/Hark 2017). Marion Näser-Lather (2021) untersucht die „Argumentationen, Wirkungen und Kontexte“ von Wissenschaftler*innen, die sich öffentlich/aktiv gegen Gender Studies positionieren. Über eine Analyse wissenschaftlicher Publikationen mit Stichwörtern wie „Genderideologie“ und „Genderismus“ identifiziert sie 22 Wissenschaftler*innen aus Deutschland und arbeitet unter anderem auf Grundlage der Zitationen die zehn Wissenschaftler*innen heraus, denen eine hervorgehobene Deutungsmacht in der Wissenschaftsgemeinschaft zugesprochen werden kann: „Ein Drittel entstammt naturwissenschaftlichen Fächern, die anderen lassen sich den Geistes- und Sozialwissenschaften zuordnen“ (ebd.: 112). In die Analyse eingegangen sind unter anderem Texte dieser Wissenschaftler*innen und (wenn möglich) Interviews mit ihnen. Näser-Lather (ebd.: 114) arbeitet untere anderem den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit und „die Dämonisierung als staatlich beziehungsweise durch den Kapitalismus verordnete Umerziehung“ als Argumente heraus, die gegen die Gender Studies gerichtet werden. Während „aus philosophischer Perspektive vor allem der Konstruktivismus als Theoriegrundlage der Gender Studies in epistemischer
Hinsicht kritisiert“ wird, werden „in Texten aus den Fächern Biologie und Hirnforschung insbesondere evolutionäre und genetisch vorgegebene Geschlechtsunterschiede hervorgehoben“ und aus der Theologie „die ethischen Folgen der Destabilisierung der sexuellen Identität durch ‚Gender‘ fokussiert“ (ebd.: 114). Mit dieser Ausrichtung und etwa der Verwendung abwertender Begriffe ordnet Näser-Lather die Texte antifeministischen Diskursen zu, da „sie sich gegen die Liberalisierung und Entnormierung der Geschlechterverhältnisse wenden, feministische Kritiken ihre Berechtigung absprechen und sich teils misogyn und homo- bzw. transphob äußern“ (ebd.: 115). Näser-Lather (ebd.) betont mit Blick auf die Wirkung dieser Kritik innerhalb der Wissenschaft die andauernde Akzeptanz der Gender Studies in der Wissenschaftsgemeinschaft und argumentiert dafür, dass die Positionierungen insbesondere auf den öffentlichen Diskurs zielen – und dort auch eine größere Resonanz erzeugen. Während sich Fachartikel nur vereinzelt finden, wird „vor allem in Sachbüchern, Zeitungsartikeln und auf Internetforen“ (ebd.: 121) veröffentlicht. Dabei finden sich Artikel in der Tages- und Wochenpresse (zum Beispiel Focus, Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ), die aus dem Kreis der untersuchten Wissenschaftler*innen kommen beziehungsweise in denen Bezug auf die Positionen der Autor*innen genommen wird. Gleichzeitig sind die untersuchten Wissenschaftler*innen in extrem rechten Periodika (zum Beispiel Junge Freiheit und Sezession) mit eigenen Artikeln und/ oder über Zitate präsent. Gerade die eigene Veröffentlichung in diesen Medien kann als aktive Entscheidung verstanden werden, sich in extrem rechten Milieus und Diskursen zu verorten.
Extrem rechte Positionierungen von Wissenschaftler*innen und/oder Vernetzungen mit extrem rechten Akteur*innen finden sich auch, wenn Political Correctness, Cancel Culture oder eine bedrohte Meinungs- und/oder Wissenschaftsfreiheit in Hochschulen diagnostiziert wird (Cortiel/Hanke 2019; Fuchs 2024; Haker 2024; Haker et al. 2022; Schubert 2023). Das nach eigener Angabe (Stand 31.10.2025) 747 Wissenschaftler*innen umfassende Netzwerk Wissenschaftsfreiheit4 ist überzeugt, „dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll“. Zwischen der Gruppe der von Näser-Lather (2021) analysierten Wissenschaftler*innen, die sich auch in extrem rechten Diskursen und Medien gegen die Gender Studies positionieren, und den Mitgliedern des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit finden sich Überschneidungen. Zudem umfasst das Netzwerk Mitglieder, die etwa im Falle von Hans-Christof Kraus, Geschichtsprofessor an der Universität Passau, Michael Meyen, Professor in der Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München, und Sandra Kostner, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Diversitätsbeauftragte an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd, mit extrem rechten Akteur*innen und Institutionen vernetzt sind.
Hans-Christoph Kraus publiziert in Medien und Verlagen, die der sogenannten Neuen Rechten zugehörig sind (AStA/Sprecher:innenrat 2022; Geschichtswerkstatt Göttingen 1995). Michael Meyen war 2023 zeitweise als Redaktionsmitglied der im Zuge von Protesten gegen die Corona-Politik entstandenen Zeitung „Demokratischer Widerstand“ tätig (Forschung & Lehre 2023). In Ausgabe 126 vom 25.03.2023, für die auch Michael Meyen als Herausgeber geführt wird, findet sich ein Interview mit Götz Kubitschek, einem zentralen Akteur der sogenannten Neuen Rechten (Pfahl-Traughber 2022). Sandra Kostner ist erste Vorsitzende des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit und regelmäßig Gesprächspartnerin sogenannter Alternativmedien, die für den gegenwärtigen Rechtspopulismus/-extremismus bedeutsam sind (Hammer 2025; Paulitsch 2024; Strobl 2021). So war Kostner 2024 Interviewpartnerin auf Jasmin Kosubeks YouTube-Channel5. Kosubek ist ehemalige Moderatorin des inzwischen eingestellten russischen Senders RT DE (Beseler 2024; Hammer 2025). Auch für NIUS, ServusTV und Kontrafunk stand Kostner in ihrer Rolle als Wissenschaftlerin wiederholt als Gesprächspartnerin zur Verfügung. Zudem ließ sie sich im Oktober 2023 für einen Podcast des von der ungarischen Regierung geförderten Mathias Corvinus Collegiums beziehungsweise des zugehörigen Deutsch-Ungarischen Instituts für Europäische Zusammenarbeit zum Thema Wissenschaftsfreiheit interviewen6.
4 Netzwerk Wissenschaftsfreiheit (2021): Manifest, online unter: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueberuns/manifest/ [31.10.2025].
5 Jasmin Kosubek (2024): Migrationsforscherin über die „ideologiegetriebene Transformation der Gesellschaft“, YouTubeVideo vom 20.10.2024, online unter: https://youtu.be/jU80FFevvXE?si=NvUW0ehttIE8XGCk [26.08.2025].
6 Mathias Corvinus Collegium (20213): MCC Podcast: Wissenschaftsfreiheit: Sind wir auf dem Weg in den intellektuellen Lockdown?, YouTube-Video vom 06.10.2023, online unter: https://www.youtube.com/watch?v=Ns2lmnAS37k [20.08.2025].
Dass es Kostner dabei nicht – oder nur in einem sehr beschränkten Verständnis – um die Wissenschaftsfreiheit gehen kann, zeigt der Umstand, dass die Regierung Ungarns um Viktor Orbán neben der weitgehenden Auflösung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (Steinbeis 2024: 20–27) massiv in die finanzielle, strukturelle sowie disziplinäre Autonomie der Wissenschaft eingegriffen hat (Halmai/Ryder 2025; Leibniz-Gemeinschaft 2019; Pető 2021; Varszegi 2018; Ziegler 2019). Dies zeigt sich beispielhaft in der Umstrukturierung von Universitätsleitungen: „for example, government-delegated chancellors received many of the rectors’ rights“ (Ziegler 2019). Ein weiteres Beispiel ist das Vorgehen, die „Gender Studies aus dem vom Ministerium für Humane Ressourcen geführten Verzeichnis der zulässigen Studiengänge zu löschen“ (Varszegi 2018: 1; Pető 2021; Ziegler 2019). Gleichzeitig wurde eben jenes Mathias Corvinus Collegium, als Think-Tank auf der Linie Orbáns, mit enormen finanziellen Ressourcen ausgestattet (Abrahamsen et al. 2024; Halmai/Ryder 2025). „One of its principal tasks is to nurture a more patriotic Hungarian intelligentsia, which it does through generously funded stipends“ (Halmai/Ryder 2025: 2).
Aus unserer Sicht sind nicht alleine diese Kontakte und Vernetzungen problematisch, sondern die damit verbundene Entscheidung von Wissenschaftler*innen, neben vielen anderen möglichen Publikations- und Diskussionsformaten gerade solche auszuwählen, die extrem rechte Positionierungen im öffentlichen Diskurs stärken, ihre Vernetzung fördern und damit ein wesentlicher Teil eines extrem rechten Hegemo-
nieprojekts sind. Durch solche Entscheidungen von Wissenschaftler*innen werden diese Formate mit wissenschaftlicher Autorität aufgewertet. Es ist daher wichtig, zu benennen, dass sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zumindest unkritisch gegenüber diesen extrem rechts vernetzten Mitgliedern verhält beziehungsweise in der Person Sandra Kostner entsprechend repräsentiert wird.
Neben dieser exemplarischen Analyse der Vernetzungen von einzelnen Personen im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit geht es im Folgenden um die Positionierung des gesamten Netzwerks –also die Perspektive auf Wissenschaftsfreiheit, der mit ihrer Mitgliedschaft im Netzwerk 747 Kolleg*innen zustimmen. Karsten Schubert (2023: 42) arbeitet in Auseinandersetzung mit dem Manifest des Netzwerks heraus, dass „Wissenschaftsfreiheit als Politikfreiheit“ verstanden wird, also in dem Sinne, frei von etwas zu sein: „So verstandene Wissenschaftsfreiheit erlaubt pauschal alles, was nicht illegal ist und kritisiert Einmischung per se“ (ebd.: 43). Dieses liberale Selbstverständnis (siehe Schubert 2023 und Haker 2024 für eine weitergehende Problematisierung) wird jedoch vom Netzwerk selbst nicht eingehalten, da sich in der Auswahl der Fälle einer aus Sicht des Netzwerks eingeschränkten Wissenschaftsfreiheit und in der Nicht-Problematisierung extrem rechts positionierter Mitglieder eine Politizität des Netzwerks selbst zeigt.
„Die vom Netzwerk kritisierten Politisierungen der Wissenschaft sind überwiegend kritische Forschungsbeiträge, die sich für den Abbau von Diskriminierungen in der Wissenschaft und der Gesellschaft einsetzen“ (Schubert 2023: 43–44).
Wissenschaftsfreiheit im Verständnis einer Freiheit von Sanktionen, Zensur oder Einmischungen in Bezug auf die Forschung (negative Freiheit) ist in epistemischer Hinsicht durchaus bedeutsam: „Es muss Forscher:innen möglich sein, eigene Irrtümer zu erkennen und zu korrigieren und diese Irrtümer sind gerade im Widerstreit vielfältiger Positionen und Perspektiven erkennbar“ (Haker 2024: 217). Ein solcher Widerstreit, das Ringen um das bessere Argument, ein machtfreier Diskurs ist aber nicht per se gegeben. Wissenschaft und Hochschulen sind keine machtfreien Räume – wie auch unsere bisherigen Ausführungen gezeigt haben. Weil es auch in Hochschulen Einschränkungen in der Erkenntnisproduktion etwa entlang von unterschiedlichen Diskriminierungsformen gibt, sehen wir gerade in einer weitergehenden Diversifizierung und Demokratisierung von Hochschulen epistemisches Potential (Haker 2024; Schubert 2023). Indem das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit von einem negativen Verständnis von Wissenschaftsfreiheit ausgeht, gleichzeitig aber gesellschaftskritische Forschung diskreditiert und damit die negative Wissenschaftsfreiheit dieser Zugänge negiert, verdeckt es die eigene Normativität, die Schubert (2023: 43) als „konservative Positionierung“ beschreibt, die allerdings personelle und inhaltliche Verbindungen zu extrem rechten Diskursen und Akteur*innen aufweist (Haker et al. 2022).
Als letzten Aspekt extrem rechter Positionierungen durch Wissenschaftler*innen widmen wir uns der Mitgliedschaft von Wissenschaftler*innen in der AfD. Auch hier wird deutlich, dass extrem rechte Diskurse einerseits anschlussfähig für Wissenschaftler*innen sind und andererseits
Personen in zentralen Positionen an Hochschulen sich bereitwillig in extrem rechte Parteien begeben. In ihrer Auseinandersetzung mit der „Rolle von Intellektuellen“ für die extreme Rechte erinnern Heitmeyer et al. (2020: 117) daran, dass an der Gründung der AfD Professoren beteiligt waren. Mit Bernd Lucke und Jörg Meuthen waren zwei Professoren der Wirtschaftswissenschaften in der jungen Geschichte der AfD Parteivorsitzende und „[u]nter den 64 Erstunterstützern der AfD befinden sich 18 Volkswirtschaftsprofessoren“ (Bebnowski/Förster 2014: 4). Bereits in den Positionierungen des in den ersten Jahren bedeutenden Parteipersonals zeichnete sich das extrem rechte Radikalisierungspotential der Partei deutlich ab (Bebnowski/Förster 2014; Heitmeyer et al. 2020; Kumkar 2015). So arbeiten David Bebnowski und Lisa Julika Förster (2014: 19) in Auseinandersetzungen mit Wortmeldungen von „AfD-nahen Ökonomen“ die politischen Grundzüge eines Wettbewerbspopulismus heraus. Dieser leitet aus der ökonomischen Stärke der Bundesrepublik eine wirtschaftliche und, im Vorwurf, andere Staaten würden diese mit unlauteren Mitteln bekämpfen, auch eine moralische Überlegenheit ab. Dabei „fällt die Logik der Ökonomie [...] in eins mit dem Volkswillen, wird das wir als ökonomisch vernünftiger Alltagsverstand gegen die wirtschaftlich wenig beleckten Politiker ins Rennen geschickt“ (Bebnowski/ Förster 2014: 22, Hervorhebung im Original). Nils C. Kumkar (2015: 138) rekonstruiert in Auseinandersetzung mit der Rede Bernd Luckes auf dem Gründungsparteitag der AfD „formale und inhaltliche Ähnlichkeiten mit Motiven aus dem Diskurs anderer rechtsextremer Gruppierungen“.
Die Parteigründung richtet sich als ein „nationa-
le[s] Erwachen […] gegen die ‚Zwangsjacke der erstarrten und verbrauchten Altparteien‘ [Bernd Lucke], zu denen sich die AfD als Alternative versteht“ (ebd.: 141).
Hans-Thomas Tillschneider, AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt, ist ein Beispiel für einen aktuellen extrem rechten Akteur innerhalb der AfD, der einen deutlichen Wissenschaftsbezug aufweist. Er ist mit der sogenannten Identitäre Bewegung (IB), dem Institut für Staatspolitik und PEGIDA weit vernetzt (Pfahl-Traughber 2019).
Jeanne Cortiel und Christine Hanke (2019: 163) thematisieren, dass sich Tillschneider „im Fach Islamwissenschaft habilitieren (2018)“ konnte. Tillschneider beschrieb „dies ‚als ein kleines Wunder‘ angesichts dessen, dass ‚an meiner Fakultät in Bayreuth kaum noch Wissenschaften betrieben werden, sondern eher Karnevalsumzüge wie Gender Studies oder kritische Weißseins-Forschung‘“ (ebd.: 163). In diesen Analysen kommt gleichzeitig der Wille zu wissenschaftlichen Titeln und formalen Qualifikationen wie auch die eklatante Wissenschaftsfeindlichkeit zum Ausdruck, die für das Verhältnis der AfD zur Wissenschaft von hoher Bedeutung zu sein scheint.
Vor dem Hintergrund, dass die AfD die Partei ist, die „den zweithöchsten Anteil der Bundestagsabgeordneten mit Doktor- oder Professorentitel“ aufweist, stellen Moira De Angelis, Dorothea Harles, Sylvi Mauermeister und Robert Aust (2023: 6) die im akademischen Diskurs häufig angenommene „Kongruenz zwischen demokratischen und akademischen Werten“ in Frage. „Damit sind empirische Fragen dahingehend
adressiert, wie Studierende im Hochschulstudium demokratisch sozialisiert werden, wie Hochschulen ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Auftrag zur gesellschaftlich-demokratischen Teilhabe umsetzen und wie sie die Qualität der Umsetzung sichern“ (De Angelis et al. 2023: 7).
Extrem rechte Anknüpfungspunkte an Fachdiskurse
Im Folgenden gehen wir auf Publikationen ein, die extrem rechte Anknüpfungspunkte an disziplinären Fachdiskurse zum Thema machen.
Dabei beziehen wir uns auf die Soziale Arbeit und auf grüne Fächer wie Forst- und Agrarwissenschaften. Der Fokus auf die Soziale Arbeit begründet sich darin, dass in der Disziplin eine vergleichsweise selbstkritische Auseinandersetzung mit der Frage stattfindet, wie extrem rechte Positionen an eigene Fachdiskurse anschließen können. Hinzu kommt, „dass pädagogische Themen herangezogen werden, um rechtspopulistische Forderungen zu platzieren“ (Andresen 2018: 768). Die Schwerpunktsetzung auf grüne Fächer begründet sich durch die Arbeit der Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (FARN). Hier ist es insbesondere diese Fachstelle, die auf inhaltliche Anknüpfungspunkte aufmerksam macht, während in den grünen Fächern selbst eine entsprechende Problematisierung und Sensibilisierung kaum stattfindet (FARN 2022). Die Auswahl dieser von uns vorgenommenen Fokussierungen ist kontingent und disziplinäre Anknüpfungspunkte zeigen sich selbstverständlich auch in anderen Fächern (siehe z. B. Strube 2024 für eine Auseinandersetzung mit Anknüpfungspunkten für die extreme Rechte in christlichen Texten so-
wie mit einer extrem rechten Pseudo-Theologie oder Wagner 2025 zur Bedeutung der Imitation der Arbeitsweise von Historiker*innen für den Geschichtsrevisionismus). Diese selbstkritisch herauszuarbeiten, halten wir für eine Voraussetzung dafür, wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus in seinen fachspezifischen – zum Beispiel geschichtsrevisionistischen, ökonomistischen und biologistischen –Erscheinungsformen zu erkennen.
In historischer Perspektive zeigt Melanie Werner (2021: 49), dass sich die Annahme eines deutschen Kulturvolkesin klassischen Theorien Sozialer Arbeit findet, wenn auch in unterschiedlicher Weise. So ging Hermann Nohl (1879–1960) von einem metaphysischen Volksgeist aus. Dieser bestimme „den Charakter eines Volkes, er hauche dem Volk eine Seele ein“ (ebd.: 52). Alice Salomon (1872–1948) betonte zwar die „geschichtliche Genese des Volkes, aber für den Einzelnen sei das Volk eine unausweichliche Tatsache, eine ‚Schicksalsgemeinschaft‘, in die er hinein geboren werde und an die er sich anpassen müsse“ (ebd.: 49). In der Setzung eines transzendentalen Volksverständnis (Nohl) beziehungsweise der Idee einer notwendigen Unterordnung unter eine „Schicksalsgemeinschaft“ (Salomon) zeigt sich insofern eine Anschlussfähigkeit an extrem rechte Positionen, als das die Konstitution als Volk der politischen Aushandlung entzogen und das Individuum einer Gemeinschaft untergeordnet wird. Solche Positionen bestehen in der Sozialen Arbeit durchaus fort. „In der Sozialen Arbeit tritt das ‚deutsche Kulturvolk‘ besonders deutlich hervor, wenn es Menschen als ‚kulturell anders‘ etikettierte und Soziale Arbeit dann an-
tritt, diese Menschen in eine ‚deutsche Kultur‘ zu integrieren“ (ebd.: 57–58). Werner Tholes (2020: 107) Auseinandersetzung mit „Problematischen Ablehnungskonstruktionen“ geht von der Beobachtung aus, dass gegenwärtig „in Alltagsgesprächen, auch in pädagogischen Diskussionen und auch in publizierten Beiträgen zur Sozialen Arbeit und zu sozialpolitischen Fragen rassistisch und national-autoritär gefärbte, zumindest jedoch als rechtspopulistisch anzusehende Argumentationen sich weitgehend unsichtbar einmischen, Zustimmung finden und Bedeutung für Selbst- und Weltpositionierungen erlangen“. Wenn etwa in sozialpädagogischen Seminaren diskutiert wird, „Tugenden wie Sauberkeit und Ordnung, Tapferkeit und Disziplin in der sozialpädagogischen Praxis wie in den diesbezüglichen Diskursen mehr Bedeutung beizumessen“ (ebd.: 108), müssen diese Positionierungen nicht Ausdruck einer extrem rechten Einstellung der Studierenden sein. Dennoch leisten sie einen Beitrag, „rechtspopulistische Sicht- und Denkweisen in der Sozialen Arbeit und Pädagogik zu normalisieren“ (ebd.). Thole (ebd.: 111) identifiziert Forderungen nach einem Sozialstaat, der Leistungen nur denjenigen gewährt, „die historisch und aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem nationalstaatlichen Territorium hierzu die Berechtigung erwarben“, und Forderungen nach mehr Autorität im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die es im Sinne einer nationalen Leitkultur zu erziehen gelte, als problematische Ablehnungskonstruktionen, die Eingang in sozialarbeiterische Diskurse finden. Luca Fazzi und Urban Nothdurfter (2021) haben in einer qualitativen Studie 21 Sozialarbeiter*innen in Italien befragt, die auf Facebook rechtspopulistische Rechtspopulismus/-extremismus
Postings veröffentlicht haben. In ihrer Analyse arbeiten sie vier unterschiedliche Typen von Sozialarbeiter*innen heraus, die rechtspopulistische Positionen einnehmen und sich so auch in Deutschland finden lassen dürften. Für unsere Argumentation an dieser Stelle ist spannend, über welche Inhalte sich die rechtspopulistischen Positionierungen dieser Typen zeigt. Der Schutz der sogenannten traditionellen Familie sowie die Aufrechterhaltung von religiösen und kulturellen Bräuchen sind Anliegen des konservativenTyps. Dieser sieht in der Migration eine Bedrohung dieser Werte, gerade dann, wenn Migrant*innen als besonders fremd wahrgenommen werden, was etwa auf Menschen muslimischen Glaubens zutreffe. Für den wütenden Typ sind etwa die eigenen prekären Arbeitsbedingungen Anlass, der rechtspopulistischen Forderung „Italians first“ (ebd.: 644) zuzustimmen, also zwischen ‚richtigen‘ und zum Beispiel sozialpolitisch zu bevorzugenden Italiener*innen und ‚den Anderen‘ zu unterscheiden. Strukturell bedingte Misserfolge im Umgang mit den Adressat*innen der eigenen Arbeit sind für den frustrierten Typ der Grund für Abwertungen. „In this context, migrants become scapegoats made responsible for professional fatigue and are perceived as taking advantage, not understanding, constantly claiming and showing disrespect“ (ebd.: 646). Für den militanten Typ werden Migrant*innen im Vergleich zu Italiener*innen politisch bevorzugt und von den Eliten eine Politik gegen das eigene Volk betrieben. Auch wenn die von Fazzi und Nothdurfter interviewten Sozialarbeiter*innen berufstätig sind, sind die Ergebnisse der Studie auch für die akademische Professionalisierung bedeutsam,
da (professionelle) Einstellungen auch im Studium geprägt werden. Zusammenfassend zeigt sich, wie etwa Gesellschaftsvorstellungen (zum Beispiel im Sinne eines deutschen Kulturvolkes), ein sozialstaatlicher Nationalismus (zum Beispiel im Sinne des Ausschlusses nicht-deutscher Menschen aus sozialen Sicherungssystemen), Vorstellungen von Familie und Erziehung (etwa im Sinne der Verteidigung der heterosexuellen Familie und der Einforderung autoritärer Erziehung) und Abwertungen von Migrant*innen sowie politischen Eliten im sozialarbeiterischen Kontext Anschlüsse zu extrem rechten Diskursen schaffen. Die historische Auseinandersetzung mit klassischen Theorien Sozialer Arbeit zeigt, dass eine fortlaufende und systematisch angelegte Reflexion solcher Anknüpfungspunkte wichtig ist. Auch wird deutlich, dass diese Anknüpfungen nicht durch extrem rechts eingestellte Personen hergestellt werden müssen, sondern unbemerkt in Argumentationen einfließen und trotzdem oder gerade deshalb Wirkung entfalten.
„Anschlussfähige Denkmodelle“ (FARN 2022: 6) für extrem rechte Positionen in den grünen Fächern benennt FARN. Identifiziert werden beispielsweise Perspektiven auf „Bevölkerungswachstum“ (FARN 2022: 6), „Gesundheit und Natürlichkeit“ (ebd.: 7) und „Landromantik“ (ebd.). Anknüpfungspunkte in der Auseinandersetzung mit Bevölkerungswachstum zeigen sich, wenn in „der Rede von einer vermeintlichen ‚Überbevölkerung’ der Erde [...] mit rassistischen und antifeministischen Ressentiments auf den Globalen Süden geblickt“ (ebd.: 6) wird. Anschlüsse
in der Auseinandersetzung mit Gesundheit und Natürlichkeit zeigen sich, wenn gesellschaftspolitische Fragen „übersteigert aus der Natur abgeleitet“ werden, also angenommen wird, es gebe „zugrundeliegende natürliche, ursprüngliche Gesetzmäßigkeiten“ (ebd.: 7). Hier öffnen sich „vielfaltsfeindliche und antifeministische Annahmen über vermeintlich natürliche Geschlechter(-bilder) oder Vorstellungen von der Existenz verschiedener menschlicher Rassen“ (ebd.: 7). Landromantische Vorstellungen lehnen die Stadt „als Repräsentation von Moderne, Technik und Diversität“ (ebd.) ab. „Damit einher gehen tradierte antisemitische Vorstellungen, nach denen in Städten Menschen durch ‚Geld und Handel‘ entwurzelt und den ‚jüdischen Geist‘ negativ beeinflusst würden. Der Bezug auf eine kleinbäuerlich geprägte Landwirtschaft und Kulturlandschaft wird als Ideal angesehen und vormoderne Sehnsüchte mit der Ablehnung von Demokratie und Menschenrechten verknüpft“ (ebd.).
Angriffe auf Hochschulen und Forschungsrichtungen
Den Forschungsstand zu heute abschließend machen wir extrem rechte Angriffe auf Hochschulen und Forschungsrichtungen zum Gegenstand. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die Gender Studies und die Klimaforschung. Auch diese Auswahl ist kontingent, da sich entsprechende Angriffe auch mit Blick auf zum Beispiel rassismuskritische und postkoloniale Perspektiven finden. Die Auswahl der Gender Studies und der Klimaforschung halten wir für aufschlussreich, da sich hier Angriffe sowohl auf sozial- als auch
naturwissenschaftliche Forschung beleuchten lassen. Wir verstehen diese Angriffe immer auch als Angriffe auf Wissenschaft und Hochschule insgesamt, da sie in die Autonomie von Wissenschaft und die akademische Selbstverwaltung einzugreifen versuchen.
Annette Henninger, Denise Bergold-Caldwell, Sabine Grenz, Barbara Grubner, Helga Krüger-Kirn, Susanne Maurer und Marion Näser-Lather (2021: 9) beobachten seit der Jahrtausendwende verstärkte „Kämpfe gegen die Öffnung und Transformation der bisher vorherrschenden Geschlechterordnung und gegen Forderungen nach sexueller und geschlechtlicher Selbstbestimmung“. Dabei geraten auch die Gender Studies „als Ort der kritischen Thematisierung von Geschlechterverhältnissen und -konstruktionen“ (ebd. 9) in den Fokus. Den Angriffen ist gemeinsam, dass sie „auf eine (Re-)Naturalisierung von Geschlecht sowie eine essentialistische Vorstellung von Männlichkeit und Weiblichkeit zielen“ (ebd.). Mechthild Bereswill, Gudrun Ehlert und Anke Neuber (2021) analysieren, wie die AfD in Landtagen und im Bundestag das Instrument der kleinen Anfrage an die Landes- beziehungsweise Bundesregierung nutzt, um die Geschlechterforschung zu delegitimieren. Die Anfragen unterscheiden etwa zwischen der Meinung von Wissenschaftler*innen der Geschlechterforschung, Geschlecht als soziale Konstruktion in den Blick zu nehmen, und dem biologischen Wissen um Geschlechter. Auch rücken Kosten, beispielsweise für Personal und Forschung aber auch Gleichstellungsarbeit in Hochschulen, in den Fokus, die Gender Studies sowie Antidiskri-
minierungsmaßnahmen zumindest im Subtext zur Disposition stellen. Zusammengenommen
„wird die Geschlechterforschung als mit öffentlichen Geldern geförderte unwissenschaftliche Ideologie diskreditiert“ (ebd.: 119) und damit werden „komplexe sozialwissenschaftliche Theorie- und Forschungstraditionen als unseriöser Unsinn markiert“ (Bereswill/Ehlert 2022: 137).
Näser-Lathers (2021) Analyse der Positionierungen von Wissenschaftler*innen, die gegen die Gender Studies polemisieren, zeigt, dass die AfD diese in ihren kleinen Anfragen als Quelle für die eigene Argumentation verwendet. Die Fachgesellschaft Geschlechterstudien (2025) betonte kurz vor der Bundestagswahl 2025 die Notwendigkeit, Forschung im Sinne der im Grundgesetz festgehaltenen Wissenschaftsfreiheit vor politischen Eingriffen zu schützen. Anlass war die Ankündigung der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel, im Falle einer Regierungsverantwortung Professor*innen der Gender Studies rauszuschmeißen. Neben Angriffen auf die Geschlechterforschung als Ganzes sehen sich auch einzelne Forscher*innen gerade online mit Bedrohungen konfrontiert (Einwächter 2022; Pető 2021). Allerdings „fehlt ein gemeinsames Verzeichnis der vielen kleinen und auch größeren Anfeindungen und Übergriffe, die in unterschiedlicher Schwere auf digitalen Plattformen oder in persönlich adressierten Emails tagtäglich geschehen“ (Einwächter 2022: 13).
Angriffe auf die Klimaforschung zeigen sich etwa dann, wenn – entgegen des aktuellen Forschungsstandes – bestritten wird, „dass es in der Wissenschaft einen breiten Konsens über
die Beschleunigung der Erwärmung durch Treibhausgase gibt“ (Quent et al. 2022: 186). Strategien sind, „über vielfältige PR-Manöver eine Masse zweifelhafter Fachleute zu präsentieren, welche die Konsensbehauptungen angeblich widerlegen“ (ebd.) und/oder die Klimaforschung als Teil einer Elite zu beschreiben, die als Minderheit gegen die Interessen des Volkes handelt (Reusswig et al. 2022). Fritz Reusswig, Wiebke Lass und Seraja Bock (ebd.: 188) fassen die Argumentation wie folgt zusammen: „Die Politik hat sich der ‚Klimahysterie‘ gebeugt, die von einer unheiligen Allianz aus Klimaforschung, grün angestrichenen urbanen Milieus und den ökonomischen Profiteuren einer Energiewende massenmedial wirksam inszeniert wurde, obwohl der wissenschaftliche Forschungsstand zum Klimawandel, wenn man ihn genau [...] betrachtet, das alles gar nicht hergibt“. Ein in der Bundesrepublik verorteter Think Tank in diesem Zusammenhang ist der Verein Europäisches Institut für Klima & Energie (EIKE), der schon dem Namen nach Wissenschaftlichkeit für sich beansprucht (Kleber/Richter-Krautz 2022; Moreno et al. 2022; Reusswig et al. 2022). EIKE setzt sich aus „meist emeritierten und/oder fachfremden“ Wissenschaftler*innen zusammen „und scheut nicht davor zurück, rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteuren eine pseudowissenschaftlich verbrämte öffentliche Plattform zu bieten“ (Reusswig et al. 2022: 189; Moreno et al. 2022). EIKE ist vernetzt mit Think Tanks wie dem US-amerikanischen Heartland Institute, das ein wichtiger Akteur in der Diskreditierung der Klimaforschung ist (Kleber/Richter-Krautz 2022; Moreno et al. 2022). Angriffe
auf die Klimaforschung zeigen sich auch dahingehend, dass Klimaforscher*innen „gezielt als Feindbilder aufgebaut“ (Quent et al. 2022: 189) werden.
Zwischenfazit
Die gegenwärtige Situation zu Rechtspopulismus-/extremismus in Hochschulen stellt sich nach dieser Systematisierung des Forschungsstands folgendermaßen dar: Extrem rechte Akteur*innen und Organisationen finden in Hochschulen ein Milieu vor, an das sie thematischen, personellen, organisierten sowie ideologischen Anschluss finden. Die thematischen Anknüpfungspunkte machen die ausgeführten fachspezifischen Diskurse und ihre Nähe zu extrem rechten Diskursen deutlich. Beispiele sind auch extrem rechts positionierte Professor*innen, die Argumente für kleine Anfragen der AfD liefern.
Thematische Anschlusspunkte zeigen sich dabei sowohl in den Sozial-, als auch in den Naturwissenschaften, wie die Annäherung an Soziale Arbeit und an Studiengänge grüner Berufe als auch die Angriffe auf Gender- und Klimaforschung zeigen. Dass es auch in Hochschulen zu personellen und organisierten Anschlüssen kommt, zeigen Burschenschaften, in denen sich verschiedene Akteur*innen und Gruppen der extremen Rechten vernetzen, Zusammenschlüsse von Wissenschaftler*innen wie im Fall des Heidelberger Manifests und die Tatsache, dass Professoren bei der Gründung der AfD eine zentrale Rolle spielten. Ideologische Anknüpfungspunkte sehen wir insbesondere in der Beobachtung, dass die extrem rechte ‚Ideologie der Ungleichwertigkeit‘ in Hochschulen auf fruchtbaren
Boden fällt, weil einzelne Ungleichheitsannahmen – insbesondere Nationalchauvinismus und Fremdenfeindlichkeit – von vielen Studierenden geteilt werden und weil etwa Diskriminierungen aufgrund der Herkunft oder des Geschlechts zum Alltag in Hochschulen gehören.
Die bestehenden Anknüpfungspunkte werden auf mindestens doppelte Weise ausgestaltet: Wissenschaftler*innen legitimieren vermittelt durch ihre wissenschaftliche Autorität und in Form von eigenen Aussagen extrem rechte Diskurse. Dies zeigt sich etwa in Bezugnahmen der AfD auf Wissenschaftler*innen in kleinen Anfragen. Extrem rechte Akteur*innen haben aber auch selbst ein Interesse an wissenschaftlichen Karrieren und Qualifikationen. Dies zeigt sich etwa in der Charakterisierung der AfD als Professorenpartei oder den akademischen Lebensläufen von Burschenschaftlern. Auf Basis dieser Ausgestaltung der Anknüpfungspunkte können widersprüchliche Wissenschaftsbezüge der extremen Rechten entstehen. So werden der Anspruch auf eigene Wissenschaftlichkeit und die Betonung der eigenen Wissenschaftsfreiheit genutzt, um sich gegen Wissenschaft und die Wissenschaftsfreiheit von Kolleg*innen zu positionieren und diese zu diskreditieren. In Hochschulen zeigen sich dabei nicht ‚nur‘ Angriffe, die der diskursiven Logik des wissenschaftlichen Betriebs folgen. Wenn Kolleg*innen Morddrohungen erhalten oder Burschenschaften Bezüge zum militanten Rechtsextremismus haben, muss geschlussfolgert werden, dass Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen bis in das gewalttätige Milieu reicht.
2.3 Was wäre, wenn? Szenarioanalysen
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen deutschen und internationalen politischen Entwicklungen (siehe etwa Frankenberg/Heitmeyer 2022; Frankenberg/Heitmeyer 2025) stellt sich die Frage, welche Strategien extrem rechte Parteien mit Blick auf Hochschulen in der Bundesrepublik verfolgen würden, wenn sie in Regierungsverantwortung kämen und welche rechtlichen Möglichkeiten dafür gegeben sind. Szenarioanalysen sollen deutlich herausarbeiten, welche Handlungsmöglichkeiten extrem rechte Regierungsparteien in Deutschland hätten, um die Autonomie von Hochschulen einzuschränken.
In diesem Kapitel bewegen wir uns also von der Beschreibung der Geschichte (Kapitel 2.1) und Gegenwart (Kapitel 2.2) der extremen Rechten in Hochschulen zu deren zukünftigen Möglichkeiten. Dabei handelt es sich weniger um Zukunftsprognosen, als um Aussagen darüber, welche Handlungsspielräume eine extrem rechte Regierung hätte. Es geht also nicht um Spekulationen, was alles denkbar wäre. Vielmehr fragen Szenarioanalysen (insbesondere Semsrott 2024; Steinbeis 2024) anhand von vergangenen Geschehnissen danach, welche Szenarien innerhalb des bestehenden Systems der Bundesrepublik Deutschlands möglich wären. Die hier folgenden Szenarien werden einerseits aus den starken Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit durch autoritäre Hochschulpolitik extrem rechter Parteien in anderen (europäischen) Ländern abgeleitet. Andererseits werden
sie mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland konfrontiert. Auf diesem Wege können Szenarioanalysen Handlungsoptionen für die Gegenwart eröffnen, etwa mit dem Ziel, die Autonomie von Hochschulen gegen Angriffe einer extrem rechten Regierung widerständiger zu machen. Szenarioanalysen machen damit einerseits deutlich, dass die Zukunft des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen nicht unaufhaltsam autoritärer wird, sondern etwa durch hochschulpolitische Entscheidungen mitbestimmt werden kann. Sie zeigen andererseits aber auch auf, welche Möglichkeiten die gegenwärtige Hochschulpolitik und das gegenwärtige Hochschulrecht extrem rechten Tendenzen bietet. Die Auseinandersetzung mit dem, was sein könnte, sensibilisiert folglich für die Auseinandersetzung in der Gegenwart.
Im Folgenden fokussieren wir zunächst Szenarien extrem rechter Wissenschaftspolitik. Anschließend gehen wir mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung konkreter auf einen Fall extrem rechter Wissenschaftsförderung ein.
Szenarien extrem rechter Wissenschaftspolitik „Was passiert, wenn autoritär-populistische Parteien staatliche Machtmittel in die Hand bekommen?“ Diese Fragestellung stand im Mittelpunkt des „Thüringen-Projekts“, das der Verfassungsblog von 2023 bis 2024 verantwortete (Verfassungsblog o. D.). Anlässlich der Landtagswahl in Thüringen im September 2024 wurde in vertraulichen Gesprächen mit Politiker*innen, Beamt*innen, Richter*innen, Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft
„durchgespielt, was in verschiedenen Bereichen passieren könnte, wenn bestimmte Beteiligungsrechte und Entscheidungskompetenzen in autoritär-populistische Hände fallen“ (Steinbeis 2024: 18). Dabei diente insbesondere die autoritär-populistische Politik in Ungarn und Polen als Hintergrundfolie. Autoritärer Populismus, so das Verständnis des Thüringen-Projekts, agiert im gesetzlichen „Möglichkeitsraum“ (ebd.: 17) mit dem Ziel, demokratische Verfahren zu zerstören. Ein solcher Autoritarismus „braucht sich nicht mehr zu exponieren, braucht keinen Militärputsch und keine Gewalt mehr“ (ebd.: 14), um politisch wirksam zu werden. „Die Institutionen werden unterworfen, umgebaut und mit loyalen Gefolgsleuten besetzt, die dann politische Gegner und Minderheiten und andere nicht zum wahren ‚Volk‘ Dazugehörige drangsalieren, auf das sie die Identifikation mit dem Volks-Spiegelbild nicht länger stören“ (ebd.: 15). Im Folgenden gehen wir auf den Ausschnitt des Thüringen-Projekts ein, der eine solche autoritär-populistische Politik mit Blick auf den Hochschulbereich fokussiert.
Durch die im Grundgesetz verbürgte Wissenschaftsfreiheit kann „die Regierung Forschende nicht anweisen [...], was sie erforschen sollen und was nicht. Aber jenseits dessen wird es schnell komplex“ (ebd.: 163). Landesregierungen müssen zwar Institutionen schaffen und fördern, in denen frei geforscht werden kann, sie haben aber Spielräume hinsichtlich deren Ausstattung mit Ressourcen. So könnte ein autoritär-populistisch geführtes Wissenschaftsministerium in Thüringen „im Landeshaushalt Gelder
für die Hochschulen zusammenkürzen. Wenn der Landtag das beschließt, kann die Wissenschaft dagegen wenig tun“ (ebd.). Für Hochschulen hätte dies zur Folge, dass Stellen gestrichen werden müssen, was langfristig „unausweichlich Konsequenzen für die Profilbildung einer Universität“ (Müller-Elmau 2024) hätte. Steinbeis (2024: 164) geht davon aus, dass diese Streichungen insbesondere befristete Stellen von Promovierenden und Post-Docs treffen würden, dass Geistes- und Sozialwissenschaften härter als Naturwissenschaften getroffen wären und dass „die Abschaffung bestimmter Institute und Lehrstühle indirekt“ erzwungen werden könnte –was angesichts der Angriffe der AfD zum Beispiel auf die Gender Studies (siehe Kapitel 2.2) naheliegt (siehe auch Fischer-Lescano 2025). Eine autoritär-populistische Regierung könnte auch „über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die sie alle vier Jahre mit [...] [Hochschulen] abschließt, Druck auf die Universitäten ausüben“ (ebd.). Wenn Benchmarks etwa mit Blick auf Studierendenzahlen oder eingeworbenen Drittmitteln nicht erreicht werden, könnte die Regierung „unter bestimmten Umständen Mittel zurückfordern“ (ebd.). Fachrichtungen und Hochschulstandorten droht damit eine „Abwärtsspirale“ (Müller-Elmau 2024): „Aufgrund des notwendigen Personalabbaus und drohenden Wegfalls ganzer Lehrstühle nähme die Attraktivität bestimmter Studienorte stetig ab. Die Studierendenzahlen würden sinken und auch Drittmittel wären schwieriger aufzutreiben“ (ebd.). In einer unterfinanzierten Hochschullandschaft könnten dann „rechte Thinktanks und Stiftungen mit gut dotierten Fördermittelprogrammen“ (Steinbeis
2024: 164) besondere Wirkung entfalten, indem sie Anreize liefern, die beforschten Fragestellungen anzupassen. Die große Bedeutung der außeruniversitären Förderungs- und Forschungslandschaft für die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit wird hier deutlich. Auch könnte eine autoritär-populistische Regierung in Thüringen „per Gesetzesänderungen Hochschulen zusammenlegen oder auflösen. Das Recht auf akademische Selbstverwaltung in der Thüringer Verfassung schützt davor genauso wenig wie die Wissenschaftsfreiheit“ (ebd.: 165). Ein weiterer Eingriff in die akademische Selbstverwaltung wäre, wenn ein autoritär-populistisches Wissenschaftsministerium die „Letztentscheidung über Berufungen“ (ebd.: 166) durch eine Gesetzesänderung an sich ziehen würde. Marie MüllerElmau (2024) schlussfolgert, dass diese teils „kleinteilige[n], harmlos wirkende[n] Schritte“ durchaus „das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gefährden“ können.
Das Durchspielen solcher Szenarien und damit die Bewusstmachung der Strategien einer möglichen extrem rechten Wissenschaftspolitik und ihrer Konsequenzen verstehen wir selbst als eine Umgangsweise mit autoritär-populistischer Politik. Entsprechend verwundert es nicht, dass gegenwärtig gleich mehrere Buchprojekte die Frage „Was wäre, wenn?“ stellen. Auch wenn sich
in diesen Publikationen häufig nicht dezidiert mit Wissenschaft, Hochschulen und Hochschulpolitik auseinandergesetzt wird, wie dies im Thüringen-Projekt erfolgt ist, ist ein kurzer Rekurs mit Blick auf die Frage aufschlussreich, was aus einer extrem rechten Politik für Hochschulen folgen könnte.
Philipp Ruch (2024) hält in „Es ist 5 vor 1933. Was die AfD vorhat und wie wir sie stoppen“ ein Plädoyer für ein AfD-Verbot (ein Plädoyer mit deutlichem Bezug zur Wissenschaft formulierte jüngst Fischer-Lescano 2025). Ruchs Buch ist eng an die Webseite AfD-Verbot.de gekoppelt, die als Beweissammlung für ein AfD-Verbotsverfahren dienen soll. Aus dieser Auseinandersetzung mit gegenwärtigen programmatischen Aussagen der AfD lässt sich schlussfolgern, welche Wissenschaftspolitik sie verfolgen würde, wenn sie in Regierungsverantwortung käme. Wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/-extremismus wird insbesondere unter der Kategorie „Wissenschaftsfeindlichkeit“ aufgerufen (Ruch 2024: 223). Hier ist vor allem die Zielsetzung der AfD abgebildet, Professuren für Gender-Studies abzuschaffen oder nicht neu zu besetzen und so die ganze Disziplin von den Hochschulen auszuschließen7. Zudem werden Teile der bestehenden Wissenschaft mit den Begriffen „Agendawissenschaft“ und „Pseudo-Akademi-
7 Siehe die Ausführungen von Maximilian Krah (https://afd-verbot.de/beweise/89616), dem Bundesvorstand der AfD (https://afd-verbot.de/beweise/54193) oder Jean-Pascal Hohm (https://afd-verbot.de/beweise/52569) [alle Links abgerufen am 24.02.2025].
ker“ diffamiert8, während die eigene Position zumindest indirekt als wirklich wissenschaftlich ausgewiesen wird9. Im Anschluss an Ruchs Buch (ebd.: 155–156) ist leicht zu erkennen, dass der Wissenschaftsbezug der AfD nicht an seinen inneren Widersprüchen – etwa dem Verweis auf Wissenschaftsfreiheit und Neutralität der Hochschulen bei gleichzeitiger politischer Einflussnahme und bei Angriffen auf Wissenschaftsfreiheit und Hochschulen (siehe Kapitel 3.4.1) –zerbricht, weil die AfD erstens in der Lage ist diesen programmatisch aufrechtzuerhalten und zweitens weiterhin erfolgreich bei Wahlen abschneidet. Dies legt die Schlussfolgerung nahe, dass die AfD nicht trotz, sondern wegen ihrer Widersprüchlichkeit erfolgreich ist, was aus unserer Sicht eine zentrale Herausforderung im Umgang mit der extremen Rechten in Hochschulen darstellt (siehe Kapitel 3). Ruch verweist immer wieder darauf, dass Wissenschaft keine wirkliche Antwort auf die innere Widersprüchlichkeit der extremen Rechten hat (ebd.: 15, 165–167) und sachliche Widersprüche letztlich wirkungslos geblieben sind (ebd.: 199–200).
Arne Semsrott (2024) nimmt in „Machtübernahme. Was passiert, wenn Rechtsextremisten regieren. Eine Anleitung zum Widerstand“ eine Szenarioanalyse vor, die sich ebenfalls an autoritären Regierungen in anderen Staaten (Po-
len, Italien, Ungarn, Österreich, Türkei) orientiert (ebd.: 18). Semsrott skizziert recht knapp zehn Schritte der Machtübernahme, die sich in unterschiedlichem Maß auf Wissenschaft und Hochschulen beziehen lassen. Der erste Schritt „Personal auswechseln“ (ebd.) scheint in Bezug auf Hochschulen nur eingeschränkt möglich, weil verbeamtete Professor*innen nur schwer zu entlassen sind. Hier ist davon auszugehen, dass der Fokus auf Neubesetzungen liegen wird. Der zweite Schritt „Personal anweisen“ enthält erste konkrete Passagen zur Wissenschaft und zu Hochschulen. Auch hier stehen die Gender-Studies und der Entzug von Mitteln im Fokus (ebd.: 27). Wissenschaft und Hochschulen sind auf staatliche Finanzierung angewiesen, die auch Förderungen und Drittmittel einschließt. Mit dem dritten Schritt „An den Geldhahn“ (ebd.: 29) würde die Forschungslandschaft also deutlich eingeschränkt werden. Im vierten Schritt „Skandal nach Skandal“ skizziert Semsrott (ebd.: 31–35) eine Eskalationsspirale, die aus unserer Sicht auch Wissenschaft und Hochschulen treffen könnte. Sie könnten als ‚linksextrem‘ gerahmt und mit Verweis auf das „Neutralitätsgebot“ (ebd.: 35) mit Klagen und Verboten überzogen werden. Dies sorgt für Verunsicherung, bindet zeitliche und finanzielle Ressourcen in Hochschulen und läuft damit Gefahr, auch an deutschen Hochschulen ein Klima des vorauseilen-
8 Siehe die Ausführungen zu Björn Höcke (https://afd-verbot.de/beweise/99612) und dem Bundesvorstand der AfD (https://afd-verbot.de/beweise/77681) [alle Links abgerufen am 24.02.2025].
9 Siehe die Ausführungen zum Bundesvorstand der AfD (https://afd-verbot.de/beweise/80447) [abgerufen am 24.02.2025].
den Gehorsams zu schaffen, wie es an Universitäten der USA unter der Trump-Administration zu beobachten ist (AAUP 2025). Der fünfte Schritt „Gesetze ändern“ wird von Semsrott (2024: 35) nicht hochschulspezifisch ausgearbeitet, mögliche Schritte wurden jedoch oben im Rahmen des Thüringen-Projektes skizziert. Im sechsten Schritt „Weitere Vernetzung“ spielen Hochschulen dann aber wieder eine zentrale Rolle: „An Hochschulen veranstalten AfD-Verbündete über Burschenschaften Kampagnen, die sich gezielt gegen linke Studierende und Lehrkräfte sowie migrantisierte Menschen richten. Daten dazu erhalten sie über ihre Mitgliedschaften in den Student*innenräten“ (ebd.: 37–38). Im siebten Schritt „Grenzen austesten“ schildert Semsrott (ebd.: 38), wie verfassungswidrige Gesetze erlassen werden können, die so lange Bestand haben, wie der juristische Prozess dauert, um sie zu kippen. Da die AfD in diesem Szenario Zugriff auf die Verwaltungen hat, kann sie die Prozesse in die Länge ziehen und über mehrere Jahre strecken. Ein solches Vorgehen wäre aus unserer Sicht auch im Hinblick auf das Hochschulrecht und insbesondere auf die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit denkbar. Für den achten Schritt „Wiederwahl“ spielt nach Semsrott (ebd.: 38–39) der „Kulturkampf“ eine wichtige Rolle. Hochschulen sind Orte, an denen diese Kämpfe häufig ausgetragen werden. Aus unserer Sicht könnte sich die AfD auch gegenüber widerständigen Wissenschaftler*innen immer wieder als Opfer inszenieren und so ein rechtspopulistisches Ressentiment gegen Hochschulen verschärfen. Schritt neun besteht in Vorarbeit für „Grössere Projekte“ (ebd.: 39–40), die
insbesondere auf Verfassungsänderungen und internationale Vernetzung abzielen. Im letzten und zehnten Schritt zeichnet Semsrott das „Dranbleiben“ (ebd. S. 40–41) der AfD vor, demzufolge selbst eine Abwahl die Gesellschaft über Jahrzehnte beeinflussen würde. Übertragen auf Wissenschaft und Hochschulen bedeutet dies für uns, dass einmal besetzte Professuren, Verwaltungsangestellte und Mitarbeiter*innen in den Wissenschaftsministerien noch viele Jahre aktiv Wissenschaft, Hochschulen und Hochschulpolitik mitbestimmen können.
Die Skizze bestehender Szenarioanalysen zeigt, dass eine extrem rechte Regierungsbeteiligung mit weitreichenden Konsequenzen für Hochschulen verbunden sein könnte. Von Disziplinierung durch Finanzen, Kontrolle durch Strukturänderungen bis hin zu Nicht-Neubesetzungen, Stellenstreichungen und Schließungen gibt das gegenwärtige Hochschulrecht der Hochschulpolitik starke Eingriffsrechte in die Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Widerständiges Verhalten von Hochschulen und Wissenschaftler*innen gegen eine extrem rechte Regierung wird damit nach deren möglicher Regierungsübernahme deutlich erschwert. Da das zentrale Druckmittel der Politik gegenüber der Wissenschaftslandschaft im Allgemeinen und Hochschulen im Besonderen die Finanzierung ist, schildern wir im Folgenden den Fall der Desiderius-Erasmus-Stiftung (Semsrott/ Jakubowski 2021; 2023). Die Debatte über die Finanzierung dieser AfD-nahen Stiftung hat in der Vergangenheit Gesetzesänderungen angestoßen.
Desiderius-Erasmus-Stiftung
Die etablierten „parteinahen Stiftungen sind allesamt in der politischen Bildungsarbeit, in der wissenschaftlichen Forschung und Beratung, der Begabtenförderung und der internationalen Zusammenarbeit tätig“ (Semsrott/Jakubowski 2021: 7). Gegenwärtig werden sie – ausgenommen die 2016 gegründete Desiderius-Erasmus-Stiftung – mit zusammengenommen rund 600 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt gefördert (Semsrott/Jakubowski 2021; 2023). Zwar konnte die AfD 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass der praktizierte Modus der Mittelvergabe an parteinahe Stiftungen als verfassungswidrig festgestellt wurde – angesichts des Umfangs der Förderung „braucht es dafür eine eigene gesetzliche Grundlage, Transparenz und Rechenschaftspflichten (BVerfG 2023)“ (Semsrott/Jakubowski 2023: 4). Eine staatliche Förderung erhält die Desiderius-Erasmus-Stiftung bis heute allerdings nicht. Der Bundestag verabschiedete 2023 im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG). Das Gesetz legt unter anderem als Förderungsvoraussetzung fest, dass die der jeweiligen Stiftung nahestehende Partei „in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen“ sein muss. Auch muss die Stiftung sicherstellen, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“, was zum Beispiel nicht der Fall ist, wenn in der Stiftung Personen mitwirken beziehungsweise durch die Stiftung beauftragt
werden, die „verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“. Was angesichts der begonnen dritten Legislaturperiode mit einer AfD-Fraktion im Bundestag aus dieser Gesetzeslage folgt, wird sich zeigen. Der aktuell offene Ausgang der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz (in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die AfD bereits durch den jeweiligen Verfassungsschutz als solche Bestrebung eingestuft, Stand 01.09.2025) kann im Hinblick auf die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung hohe Bedeutung haben. An der extrem rechten Ausrichtung und Vernetzung der Stiftung besteht allerdings aus wissenschaftlicher Perspektive kein Zweifel (Semsrott/Jakubowski 2021; 2023), wie wir im Folgenden zeigen.
Aufgrund der fehlenden staatlichen Finanzierung werden der Desiderius-Erasmus-Stiftung folgend die eigenen Aktivitäten spendenbasiert und „weitestgehend ehrenamtlich geleistet, darunter auch die Organisation der bisher rund 200 stattgefundenen DES-Bildungsveranstaltungen“ (Semsrott/Jakubowski 2023: 8). Semsrott und Jakubowski (2023) arbeiten mit Blick auf den Vorstand der Stiftung Bezüge etwa zur Deutschen Gildenschaft (siehe Kapitel 2.2) und zu extrem rechten Medien wie der Jungen Freiheit und der Sezession heraus. Auf den Veranstaltungen der Stiftung, Vorträge sind hier der Schwerpunkt, tragen auch Vertreter*innen der Neuen Rechten vor (ebd.: 21). Eingenommen werden völkische und geschichtsrevisionistische Positionierungen sowie biologistische Perspektiven auf Geschlecht,
auch wird der menschengemachte Klimawandel in Frage gestellt und Verschwörungstheorien Raum gegeben (ebd.). Dabei lassen sich Versuche beobachten, nach außen hin gemäßigt aufzutreten (Pfahl-Traughber 2022; Semsrott/Jakubowski 2023), „schließlich geht es [...] vor allem um die Frage der Finanzierung durch Steuergelder“ (Semsrott/Jakubowski 2023: 14). So musste etwa Erik Lehnert, der Geschäftsführer des mittlerweile aufgelösten extrem rechten Instituts für Staatspolitik war, den Vorstand der Desiderius-Stiftung verlassen, was Armin Pfahl-Traughber (2022: 115) damit in Verbindung bringt, dass das Institut durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde. Semsrott und Jakubowski (2023: 14) prognostizieren, dass sich analog zur AfD „mittelfristig auch in der DES diejenigen Personen durchsetzen, die für offen radikale Positionen plädieren – prominent vertreten sind sie in der DES jetzt schon“. Würde die Desiderius-Erasmus-Stiftung Zugang zur staatlichen Förderung erhalten, kann sie, so Semsrott und Jakubowski (2021: 12), „[a]usgehend von einem Anteil von rund 10 Prozent [...] mittelfristig mit rund 60 bis 70 Millionen Euro jährlich rechnen, sofern sie auch Auslandsbüros eröffnen möchte“. Angesichts von 20,8 Prozent der Stimmen bei der Bundestagswahl 2025 wäre diese Summe höher. Eine solche finanzielle Ausstattung würde der Stiftung die Möglichkeit eröffnen, „rechte Studierende und Netzwerke wie Burschenschaften mithilfe von Stipendien und Förderungen deutlich zu stärken und universitären Raum einzufordern“ (Semsrott/Jakubowski 2023: 37). Auch könnte die internationale Vernetzung mit extrem rechten Thinktanks vorangetrieben werden (Semsrott/ Jakubowski 2021).
Der Blick auf Szenarien extrem rechter Wissenschaftspolitik zeigt, dass Parteien wie die AfD die Wissenschaftsfreiheit im Falle einer Regierungsbeteiligung stark einschränken können –und ihre gegenwärtigen Positionen und Handlungen verdeutlichen, dass sie auch gewillt ist, dies zu tun. Hierfür haben autoritäre Regierungen in anderen Ländern Blaupausen geliefert. Hochschulen werden finanziell und durch Strukturänderungen unter Druck gesetzt, während gleichzeitig extrem rechte Think-Tanks und parteinahe Stiftungen gefördert werden. Von Unterlassung von Einstellungen über Stellenstreichungen bis hin zu restriktiven Gesetzesänderungen, Schließungen und Verboten bietet das gegenwärtige Hochschulrecht zahlreiche Zugriffsmöglichkeiten. Die Szenarien sensibilisieren dafür, dass Hochschulen bei einer extrem rechten Regierungsübernahme nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Kritik und des Widerstands hätten, um die eigene Autonomie und die Wissenschaftsfreiheit der in ihnen Lehrenden und Forschenden zu verteidigen. Aus dieser Sicht erscheint Andreas Fischer-Lescanos (2025) Plädoyer folgerichtig, sich als mit dem Feld der Wissenschaften befasste Person heute gegen die AfD zu positionieren:
„Wissenschaft darf […] zum grassierenden Rechtsextremismus nicht schweigen. Sie muss die menschen-, demokratie-, rechtsstaats- und wissenschaftsverachtende Politik des Rechtsextremismus beim Namen nennen. Sie muss sich in die Debatte um das dringend gebotene AfD-Verbotsverfahren einmischen; ja, sie sollte sich an die Spitze einer konzer-
tierten gesellschaftlichen Aktion zum Schutz der Demokratie setzen – eines Bündnisses, das Schulen und Hochschulen, Gewerkschaften, Betriebe und Kirchen sowie all die anderen gesellschaftlichen Institutionen umfasst, die die AfD mit ihren sogenannten metapolitischen Strategien trojanischer Institutioneninfiltration in Angst und Schrecken versetzt“.
Wie der Überblick über Geschichte (2.1) und Gegenwart (2.2) von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zeigt, tat und tut sich Wissenschaft in der Vergangenheit und heute schwer, die extrem rechten Tendenzen im eigenen Feld zu erkennen, zu reflektieren und sich dazu zu verhalten. Das folgende Kapitel 2.4 benennt daher zentrale Leerstellen und Forschungsbedarfe, die aus dem vorgelegten Forschungsstand in den Kapiteln 2.1 bis 2.3 folgen.
Wir haben den Forschungsstand zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in den vorangegangenen Kapiteln entlang der Fragen „Was war?“, „Was ist?“ und „Was wäre, wenn?“ dargestellt. Dieses Vorgehen zeigt eine historische Kontinuität von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen über politischen und gesellschaftlichen Wandel hinweg. Dies liegt insbesondere daran, dass das extrem rechte Hegemonieprojekt Hochschulen als zentrale Institutionen und in der Wissenschaft ein wichtiges Feld für seine vor- und metapolitische Arbeit ausmacht. Im Falle extrem rechter Regierungspolitik erscheint Hochschul- und Wissenschaftspolitik als ein Politikfeld, dem die
extreme Rechte nicht nur besonderes Interesse beimisst, sondern auf dem sie auch weitreichende Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten hat. Mit dem vorgelegten Forschungsstand verfolgen wir das Ziel, empirisch kleinteilig angelegte Studien in eine Theorie höherer Reichweite zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu integrieren. Dieser Baustein liefert eine systematisierte Darstellung des Forschungsstands, die es in der fragmentierten Rechtsextremismusforschung so noch nicht gibt. Vor diesem Hintergrund markieren wir nun Leerstellen und Forschungsbedarfe, die uns über unser Projekt hinaus relevant erscheinen. Anschließend skizzieren wir mit der Betroffenenperspektive auf Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen die Forschungslücke, die wir im weiteren Verlauf unserer Ausführungen bearbeiten.
Die Auseinandersetzung mit der Frage „Was war?“ zeigt eindrücklich, wie homogen und exklusiv Hochschulen in der Weimarer Republik waren und wie der militaristische und revanchistische Zeitgeist auf Seiten der Ordinarien und Privatdozenten als unpolitische Haltung kaschiert wurde. Unter den Studierenden an diesen Hochschulen wurde der Nationalsozialismus vergleichsweise früh dominierend und es waren Studierende, die 1933 mit einer Machtergreifung von unten (Grüttner 2024: 57) beispielsweise gegen jüdische und oppositionelle Professoren vorgingen und Bücherverbrennungen initiierten. Zugleich wurde mit einer Machtergreifung von oben rund ein Fünftel des Lehrkörpers aus antisemitischen Motiven oder wegen ihrer politischen Haltung durch die Nationalsozialisten von den Hochschulen entfernt, ohne dass dies
zu nennenswertem Widerspruch an den Hochschulen führte (ebd.). Hochschulen setzen sich unserer Beobachtung nach gelegentlich mit ihrer extrem rechten/nationalsozialistischen Vergangenheit auseinander (an der Philipps-Universität Marburg erinnert zum Beispiel seit 2019 eine Gedenktafel an die von Studierenden verübten Morde von Mechterstädt). Neben der Notwendigkeit, diese Reflexion weiter zu betreiben, bleibt offen, welche Wirkung und Konsequenzen solche Auseinandersetzungen auf Forschung und Lehre, Organisationskultur oder die öffentliche Rolle der Hochschulen heute haben (sollten). Zentral erscheint uns hier eine weitergehende Auseinandersetzung mit Werten, Inhalten, Strukturen und Personen in der Wissenschaft:
Für die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Werten sehen wir etwa ein Erkenntnispotential darin, über historische Analysen herauszuarbeiten, wann, von wem und wie in Anspruch genommen wurde, die Hochschule als einen unpolitischen Ort zu verteidigen? Welche
Kontinuität haben heutige Neutralitäts- und Werturteilsfreiheitsverständnisse mit diesen historischen Ereignissen und welchen Bruch gibt es?
Zudem stellen sich Fragen danach, wie solche gegenwärtigen und historischen Selbstverständnisse mit der Verteidigung des jeweiligen Status Quo und damit auch mit der Struktur des Wissenschaftssystems zusammenhängen. Dieser Status Quo erscheint gerade in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen nicht unpolitisch: Dass etwa in der Weimarer Republik der umfassende Ausschluss von Frauen und Arbeiter*innen aus Hochschulen eine weitgehende Selbstverständlichkeit war,
kann heute als soziale und geschlechtsspezifische Exklusion und Diskriminierung sowie als Reproduktion gesellschaftlicher Ungleichheiten problematisiert werden. Welche gegenwärtigen Zugangsbeschränkungen zu Hochschulen widersprechen den heutigen Wertvorstellungen und stehen gleichzeitig in Zusammenhang zu extrem rechten Ungleichwertigkeitsvorstellungen?
Mit Blick auf die Zeit nach 1945 wird deutlich, dass eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Kontinuitäten aus dem Nationalsozialismus etwa durch die Nähe zu Kolleg*innen, die im Nationalsozialismus selbst gelehrt oder studiert haben, blockiert war. Hier sehen wir aus der Perspektive der Disziplinen Forschungsbedarf, inhaltliche und personelle Kontinuitäten selbstkritisch aufzuarbeiten. Welches Personal hat nach 1945 die disziplinäre Auseinandersetzung geprägt, welche inhaltlichen (zum Beispiel mit Blick auf Theorien und Methoden) Kontinuitäten und Brüche lassen sich herausarbeiten und wie wurde die eigene Verstrickung in den Nationalsozialismus (nicht) reflektiert? Gegen ein Denken in Zäsuren (das sich durch die vorgenommenen Fokussierungen auch in unserer Auseinandersetzung finden) müsste eine solche Forschung die Frage in den Mittelpunkt stellen, wie Hochschulen und Disziplinen fortbestanden haben und welche Konstruktionsleistungen dafür (nicht) notwendig waren.
Die Auseinandersetzung mit der Frage „Was ist?“ hat gezeigt, dass es zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen kein systematisches Monitoring gibt. Dies erstaunt auch deswegen, weil die Bandbreite und die anhaltende Kontinuität rechtspopulistischer/-extremer Vorkomm-
nisse in Hochschulen keine Einzeltäter- und Einzelfallthesen zulassen. Es gibt auch in Bezug auf Hochschulen ein „Eskalationskontinuum“ (Heitmeyer et al. 2020: 58, siehe auch das gesamte Kapitel S.58–89) von Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bis hin zu gewaltsamen Handlungen. Diese unterschiedlichen Erscheinungsformen der extremen Rechten müssen als ein wechselseitiges Bezugsverhältnis gedacht werden. Obwohl Rechtspopulismus/-extremismus sich mit Hochschulen an einer Institution zeigt, die die Mittel für eine systematische Erfassung selbst an Bord hat, stellt eine solche Analyse eine Forschungslücke dar. Diese gilt es zu schließen, um Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in seinen Erscheinungsformen und Trends vollständiger zu erfassen. Über diese Forschungslücke, in der sich insbesondere Rechtsextremismusforschung mit Wissenschaftund Hochschulforschung überschneiden, sind die bereits vorliegenden fachspezifischen Auseinandersetzungen mit Rechtspopulismus/-extremismus unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften sind gleichermaßen dazu aufgefordert, aus ihren jeweiligen Kontexten heraus extrem rechte Positionierungen und Anschlüsse zum Thema zu machen. Hier gerät die soziologische Rechtsextremismusforschung zu wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus an ihre Grenzen, insoweit sie nur begrenzt die fachimmanenten Diskurse nachvollziehen kann. Es braucht also interdisziplinäre Perspektivierungen. Wir erachten es in diesem Zusammenhang als wichtig, das zukünftige Forschung zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen dokumentiert, wie breit und ausdifferenziert
extrem rechte Akteur*innen Forschung angreifen (siehe beispielsweise die Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (2025) zu drohenden Konsequenzen der Wissenschaftspolitik der Trump-Administration für medizinische Forschung und für die globale Gesundheit). Eine Voraussetzung dafür ist auch, dass sich disziplinär unterschiedlich gelagerte Forschungsvorhaben wechselseitig wahrnehmen und somit ein umfassendes Bild von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zeichnen.
In der Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand wird deutlich, dass insbesondere zu Einstellungen des Hochschul-Personals keine Forschung vorliegt. Wir finden (ältere) Forschung zu Einstellungen und politischen Orientierungen von Studierenden, nicht aber zu Einstellungen und politischen Orientierungen von Professor*innen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Hier sehen wir Forschungsbedarf.
Andreas Hövermann, Bettina Kohlrausch und Dorothea Voss (2022) arbeiten über eine Bevölkerungsbefragung heraus, dass Menschen in akademischen Berufen anti-demokratischen Einstellungen vergleichsweise seltener zustimmen (siehe auch Zick et al. 2025b und Kiess et al. 2024 zu in der Tendenz geringeren Anteilen rechtsextremer Einstellungen bei formal hoher Schulbildung). Allerdings sind solche Ergebnisse dahingehend kritisch zu befragen, ob Menschen mit formal höherer Bildung zu erwünschtem Antwortverhalten neigen und entsprechende Einstellungen latent bleiben (Zick et al. 2025b; Kiess 2024). Andreas Zick, Nico Mokros und Beate Küpper argumentieren, dass Demokratie „im
Alltag und in der politischen Kultur gelebt, in Institutionen verankert und in der Gesellschaft gefestigt werden“ (Zick et al. 2025b: 100) muss, was entsprechend auch für die wissenschaftlichen Institutionen und akademischen Milieus gilt. Dieser Aspekt ist alleine durch formale Bildungsniveaus nicht gewährleistet. Zudem zeigt die extreme Rechte „viel strategisches Geschick und medialen Aufwand“ (Zick et al. 2025b: 100) etwa in Bezug auf Bildungspolitik. Sabine Achour (2025: 356) schlussfolgert in der aktuellen Mitte-Studie entsprechend: „Nicht unbedingt der höhere Bildungsabschluss ist ausschlaggebend, sondern auf Mündigkeit, Autonomie, Demokratieerfahrungen und Politikkompetenz ausgelegte Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationssettings“.
Darüber hinaus wird in der Literatur das Aufkommen anti-demokratischer Einstellungen etwa mit gefährdeter materieller Sicherheit und erlebten Anerkennungsverlusten erklärt (siehe zum Beispiel Hövermann et al. 2022). Aufgrund der meist befristeten Anstellung von wissenschaftlichem Personal jenseits der Professur und der Bedeutung von Anerkennung individueller wissenschaftlicher Leistungen betrachten wir Hochschulen vor diesem Hintergrund durchaus als Institutionen, die demokratische Einstellungen herausfordern. Das führt uns zu einer weiteren Forschungslücke: Obwohl Hochschulen zugeschrieben wird gesellschaftlichdemokratische Teilhabe zu ermöglichen, ist „die Datenlage für Deutschland in Bezug auf die Demokratisierungsprozesse von Studierenden [...] unzureichend“ (De Angelis et al. 2023: 13). Mit dem Konzept des Eskalationskontinuums liegt zwar eine Perspektive vor, die weit verbreitete
Einstellungen im Sinne gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, „autoritäre[...] und nationalistische[...] Bewegungen und Parteien“, neonazistische und schließlich rechtsterroristische Gruppen in ihrer Wechselwirkung fassen kann, und darüber hinaus die Bedeutung von Hochschulen für die vielfältigen und in wechselnden Allianzen verbundenen (extrem) rechten Akteur*innen (Heitmeyer et al. 2020) anerkennt. Nichtdestotrotz sehen wir Forschungsbedarf darin, hochschul- und wissenschaftsspezifische Formen extrem rechter Positionierung in ihrem Zusammenspiel mit explizit extrem rechten Akteur*innen theoretisch und empirisch präziser zu fassen. Der Forschungsstand zeigt jedenfalls, dass Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen nicht auf die Legitimationsfunktion für extrem rechte Parteien oder Bewegungen reduziert werden sollte. Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen nimmt ein komplexes Wechselspiel zu gesellschaftlichem und politischem Wandel außerhalb der Wissenschaft ein.
Antworten auf die Frage „Was wäre wenn?“ verdeutlichen unserer Auffassung nach insbesondere, welche Hebel eine extrem rechte Wissenschaftspolitik nutzen könnte, um Wissenschaftsfreiheit einzuschränken und die eigene Programmatik durchzusetzen. Die Analysen sensibilisieren auf diesem Weg politische Akteur*innen dafür, gegebenenfalls den Zugang zu solchen Hebeln zu erschweren – beispielsweise dahingehend, die Förderung der parteinahen Stiftung einer extrem rechten Partei gesetzlich auszuschließen. Angesichts extrem rechter Wissenschaftspolitik in anderen Staaten und der globalen Vernetzung entsprechender Akteur*innen sehen wir kontinuier-
lichen Forschungsbedarf dahingehend, extrem rechte politische Inhalte und Prozesse (nicht nur) mit Blick auf den Hochschulbereich systematisch zu erfassen und mit Blick auf die Bedeutung für Hochschulen in Deutschland zu reflektieren. Diese Analysen dürfen unserer Auffassung nach allerdings nicht dazu verleiten, den Status Quo in Hochschulen lediglich verteidigen zu wollen, der gerade dahingehend kritisch zu befragen ist, wie er extrem rechte Positionierungen in der Wissenschaft möglich macht (Haker et al. 2022). Es gehört also auch zur Aufgabe der Wissenschaft, aus der eigenen Forschung konkrete Vorschläge für Strukturänderungen, Gesetzesvorhaben und das zukünftige Verhältnis zwischen Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit abzuleiten.
Betroffenenperspektive in (soziologischer) Rechtsextremismusforschung
Die für unser Projekt zentrale und ganz grundlegende Forschungslücke zeigt sich in der Perspektivierung von Rechtspopulismus/-extremismus in der dargestellten Forschung. Benannt werden etwa extrem rechte Einstellungen, Handlungen, Personen, Netzwerke, Organisationen und Diskurse, die mit Blick auf den Hochschulbereich bedeutsam sind. Diese Perspektiven sind für uns wichtig, um den Phänomenbereich zu erfassen. Wie auch unsere Ausführungen bis hierhin tendieren sie allerdings dazu, extrem rechte Positionen zu reproduzieren, wenn etwa extrem rechte Einstellungen abgefragt oder Positionierungen wiedergegeben werden. Auch laufen sie Gefahr, Redundanzen zu erzeugen, wenn deduktiv angenommene Kategorien lediglich Bestätigung finden, beispielsweise wenn Forschung wieder zum Ergebnis hat, das extrem
rechte Akteur*innen Kultur und Nation naturalisieren (Feustel 2019).
Weitgehend nicht untersucht ist hingegen die Wirkung von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen (Leidinger/Radvan 2019; Thole et al. 2022). Gerade die Perspektive von Betroffenen ist eine Leerstelle. Die Perspektive auf Betroffenheit hat erkenntnistheoretisches Potential, weil nicht Forscher*innen entscheiden, was Rechtpopulismus/-extremismus ist, indem sie Begriffe aus dem tradierten Diskurs immer wieder mit Daten füllen. Die Forschungspraxis zielt vielmehr darauf ab, in der Auseinandersetzung mit der Perspektive von Betroffenen offen für Theoretisierungen und Problembeschreibungen zu sein, die einen induktiven und/oder abduktiven Charakter haben. In der Auseinandersetzung mit der Perspektive von Betroffenen, in die wir mit dem folgenden Kapitel einsteigen, zeichnet sich für uns ein Begriff von Rechtspopulismus/-extremismus ab, der das Phänomen etwa nicht über bestimmte Einstellungen und Akteur*innen zu bestimmen versucht, sondern über das, was von betroffenen Personen und in betroffenen Organisationen erfahren wird. Wir gehen davon aus, dass es in der Beschreibung von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen einen zentralen Unterschied macht, lediglich zu zeigen, dass es zum Beispiel extrem rechte Studierende beziehungsweise extrem rechte Professor*innen gibt oder zugleich auch zu erschließen, wie Rechtspopulismus/-extremismus zum Beispiel in Lehrveranstaltungen wirkt beziehungsweise wie extrem rechts positionierte Professor*innen die Organisationskultur verändern. Rechtspopulismus/-extremismus
Vor dem Hintergrund des Forschungsstandes zur Geschichte (Kapitel 2.1), Gegenwart (Kapitel 2.2) und möglichen Zukunft (Kapitel 2.3) von Rechtspopulismus und -extremismus in Hochschulen halten wir die markierte Forschungslücke (Kapitel 2.4) der Betroffenenperspektive für besonders relevant. Nur über eine solche Perspektivierung ist es aus unserer Sicht möglich, die Effekte von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu erfassen und sinnvolle Umgangsweisen zu entwickeln. Aus diesem Grund haben wir eine empirische Studie durchgeführt, die den hier dargelegten zweiten Baustein zu einer Theorie höherer Reichweite des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen bildet.
Während wir in Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand (Kapitel 2) Zugänge unterschiedlicher Disziplinen rezipiert und in einen Zusammenhang gestellt haben, nehmen wir im Folgenden eine soziologische Perspektive ein. Es ist ein grundlegendes Kennzeichen soziologischer Forschung, dass soziale Phänomene als emergent und kontingent zugleich erfasst werden. Emergenz meint, dass soziale Phänomene eine Qualität „in sich selbst“ (Durkheim 2022: 125) besitzen. Sie lassen sich „losgelöst von bewußten Subjekten“ (ebd.) betrachten, verstehen oder erklären und sind daher nicht auf mögliche Einzelelemente zu reduzieren. Kontingenz meint, dass soziale Phänomene weder notwen-
dig noch unabänderlich in ihrer Ausprägung sind. Es gibt immer auch andere Möglichkeiten (Luhmann 1987). Reflexiv muss dabei immer beachtet werden, dass Emergenz und Kontingenz nicht nur Eigenschaften von Objekten soziologischer Forschung sind, sondern die soziologische Perspektive selbst auszeichnen, die sich selbst nicht anders verstehen lässt, als ein eigenes soziales Phänomen. Zur Erforschung der Perspektive von Betroffenen waren zwei Fragestellungen handlungsleitend:
1) Wie nehmen Betroffene Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen wahr und welche Umgangsweisen finden sie?
2) Wie kann mit den Herausforderungen eines Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen umgegangen werden?
Unsere Forschung zielt mit der ersten Fragestellung „Wie nehmen Betroffene Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen wahr und welche Umgangsweisen finden sie?“ auf eine Rekonstruktion der Perspektive von Hochschulmitgliedern ab. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit (zum Beispiel Studium, Forschung und Lehre) in Hochschulen von Rechtspopulismus/-extremismus betroffen. Betroffenheit soziologisch in den Blick zu nehmen, bedeutet, dass wir Betroffen-
heit als Differenzierung des Sozialen – im Sinne von Betroffen/Nicht-Betroffen aber auch im Sinne von Treffend/Getroffen – verstehen, an der uns Betroffenheitskonstruktionen interessieren (Emergenz), die angenommen, zurückgewiesen, modifiziert oder erweitert werden können (Kontingenz). Betroffenheits konstruktionen gehen folglich mit Abweichungen, Rissen, Überschüssen, Unterbestimmtheiten und letztlich Betroffenheitsdekonstruktionen einher – die selbst Betroffenheiten herstellen können. In unserer Forschung ist uns an einem möglichst weit gefassten Betroffenheitsbegriff gelegen, um in der empirischen Analyse möglichst offen zu sein (siehe unsere Ausführungen im Folgenden in Kapitel 3.2). Wir lösen Betroffenheit daher aus dem engen Verhältnis zur Position des Opfers in einem Täter*in-Opfer-Verhältnis und erkennen, dass Betroffenheit nicht zuletzt ein umkämpfter Begriff und ein Kampfbegriff ist, mit dem auch darüber entschieden wird, wer mitreden oder mitbestimmen darf und wem welche Ressourcen zugesprochen oder abgesprochen werden (siehe zur historischen Bedeutung Hannig 2021).
Während sich die erste Fragestellung im Horizont des situativen Handelns von Betroffenen bewegt, verschiebt sich mit der Fragestellung „Wie kann mit den Herausforderungen eines Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen umgegangen werden?“ der Fokus auf Hochschulentwicklung. Hier geht es uns erstens darum, aus den jeweils konkret situierten Umgangsweisen der Betroffenen allgemeinere Schlussfolgerungen zu ziehen. Zweitens vergleichen wir veröffentlichte Konzepte und Positionierungen zum
Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen auf der einen Seite mit den rekonstruierten Umgangsweisen der Betroffenen auf der anderen Seite. Wenn sich Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in einer bestimmten Weise zeigt, dann scheint es uns wichtig, dass sich auch der Umgang mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus bereichsspezifisch ausprägt.
3.2 Pragmatistische Sozialtheorie und Betroffenheit als theoretischer Rahmen
Der Pragmatismus, wie er für den Forschungsstil der Grounded Theory nach Anselm Strauss charakteristisch ist (Strübing 2021), dient uns bei der Rekonstruktion von Betroffenheit als sozialtheoretische Brille. Sozialtheorien „definieren, was als ein soziales Phänomen zu verstehen ist und folglich als ein empirisches Datum für soziologische Forschung in Frage kommt“ (Lindemann 2016: 21). Im Folgenden verzahnen wir also den Pragmatismus als Sozialtheorie mit dem sozialen Phänomen der Betroffenheit.
Pragmatistischer Problemlösezyklus
Durch die Brille des Pragmatismus betrachtet, zeigt sich das Soziale als fortlaufender Problemlösezyklus, der auf Handlungsfähigkeit zielt. Im Problemlösezyklus (siehe etwa Strübing 2021: 43–48) führen Unterbrechungen von Handlungsroutinen dazu, dass es zu reflexiven Problematisierungen der Situation kommt. Diese Problematisierungen sind Anlass, um Annahmen über Problemlösungen zu entwickeln und diese zu erproben. Gelingt die Problemlösung, ist die rou-
tinierte Handlungsfähigkeit wieder hergestellt. Da die Handlungsfähigkeit allerdings immer wieder auf „materielle und soziale Widerständigkeit [stößt], die sich mit routiniertem Weiterhandeln im Handlungsstrom nicht überwinden lässt“ (Strübing 2021: 44), wird der Problemlösezyklus immer wieder angestoßen.
Diese sozialtheoretische Perspektive taucht in unserer Forschung in doppelter Weise auf. In Bezug auf den untersuchten Gegenstand können wir beispielsweise beobachten, dass eine extrem rechte Positionierung in einem Seminar Handlungsroutinen unterbricht und sich den Teilnehmenden die Frage stellt, wie im Seminar (nicht) fortgefahren werden kann. Gleichzeitig stellt sich auf der Ebene des Forschungsprozesses die Frage, wie wir diese Situation gegenstandsadäquat beschreiben können, ohne dass schon eine Theorie des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus vorliegt.
Im Sinne des pragmatistischen Problemlösezyklus können wir dann im Gegenstandsbereich beobachten, wie die Unterbrechung etwa des Seminars beobachtet und reflektiert wird, welches Problem sich jeweils stellt, was die jeweiligen Ursachen für diese Problemstellung sind, welcher Kontext bedeutsam wird und welche kreativen Lösungen, etwa im Sinne von „spontanen Eingebungen und Assoziationen“ (ebd.: 45), für die Bewältigung des Problems gewählt werden beziehungsweise sich anbieten. Um unseren eigenen Forschungsprozess als Problemlösezyklus voranzutreiben, können wir diese sozialtheoretische Perspektive nutzen, um Betroffenheit
von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zur Lösung für das Problem zu machen, dass wir noch keine Theorie höherer Reichweite des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen generiert haben, die ja erst am Ende des Forschungsprozesses steht. Die Auseinandersetzung mit Betroffenheit wird zu einer vorläufigen Problemlösung, die sich im Forschungsprozess hinsichtlich ihres Potentials, Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen anders oder neu zu verstehen, bewähren muss.
Betroffenheit kann sich in unserem weiten Verständnis als unmittelbar oder vermittelt zeigen, sie kann etwa durch Personen, Gruppen oder bestimmte soziale Verhältnisse (zum Beispiel den Bedingungen am Arbeitsplatz) ausgelöst werden, sie kann einschränken oder fördern und die Einbettung in ein soziales Umfeld mit bestimmten Erwartungen und Interaktionsformen irritieren. Betroffenheit kann aber auch eingefordert werden und integrierend wirken, wenn sich etwa eine Gemeinschaft von Betroffenen bildet, die vielfältige Differenzen zwischen den Beteiligten überwinden kann. Dieses Verständnis von Betroffenheit geht nicht im Täter*in-Opfer-Verhältnis auf, weil es einerseits soziale Verhältnisse sein können, die Betroffenheit auslösen und weil Betroffenheit auch auf Menschen zutreffen kann, deren Lebensgestaltung durch das jeweilige Ereignis nicht direkt tangiert ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Angriffe auf eine Person Betroffenheiten im gesamten Kollegium auslösen. Betroffene nehmen sich, bezogen auf unseren Forschungsgegenstand, also nicht
notwendig auch als Opfer von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschule wahr. Was Betroffene auszeichnet, ist, dass situative Erscheinungsformen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zur Unterbrechung ihrer Handlungsroutinen führen und dass sie dies reflexiv als Problem bestimmen. Der Wissenschaftsbezug ist jeweils schnell ausgemacht, weil die situativen Erscheinungsformen sich innerhalb der Hochschule und damit innerhalb des wissenschaftlichen Feldes zeigen. Die Bestimmung Rechtspopulismus/-extremismus nehmen die Betroffenen selbst vor.
Gerd Reinhold (2000) unterscheidet unmittelbare von vermittelter Betroffenheit. Eine unmittelbare Betroffenheit besteht, wenn Ereignisse, etwa Katastrophen, direkte „Umstände für die Lebensgestaltung“ (ebd.: 56) bereiten. Eine vermittelte Betroffenheit beschreibt, wenn ein Ereignis zwar keine unmittelbaren Folgen für Menschen hat, sie jedoch „in einer emotionalen Weise betroffen [sind], indem sie Trauer, Mitleid und Anteilnahme empfinden“ (ebd.: 56–57, Hervorhebung im Original). Es ist praktisch aber eine Herausforderung, unmittelbare und vermittelte Betroffenheit trennscharf festzustellen (Sändig et al. 2018). Betroffenheitskonstruktionen können daher in unterschiedlicher Weise überzeugen – mit der Konsequenz, dass tatsächliche Betroffenheiten auch missachtet werden können. Gerade Betroffenheitsdiskurse (Hannig 2021) zeigen, dass es gar nicht unbedingt die Betroffenen selbst sind, die über ihre Betroffenheit entscheiden können, sondern dass die Konstruktionen in größere gesellschaftliche Kontexte eingebunden sind.
Dies stellt auch die soziologische Betrachtung von Betroffenheit vor Herausforderungen, da sie selbst an Betroffenheitskonstruktionen und damit an Anerkennungs- und Aberkennungsprozessen beteiligt ist. Bei Rüdiger Lautmann (2020: 89) findet sich der Versuch, eine Wertneutralität des soziologischen Betroffenheitsbegriff in Bezug auf die Folgen von Betroffenheit einzuführen, die für die Betroffenen sowohl positiv als auch negativ sein können. Betroffenheit drück sich demzufolge darin aus, dass „jemand vom Handeln anderer oder von gesellschaftlichen Arrangements in seiner Lebenswelt berührt, insbesondere in seinen objektiven Interessen verletzt oder gefördert wird“. Betroffenheit kann hier also auch bedeuten, Ressourcen zu erhalten, sie kann aufbauend und unterstützend sein. Zusätzlich wird die Täter*in-Opfer-Relation überschritten, weil Betroffenheit zunächst in der subjektiven Wahrnehmung auch etwas Positives bedeuten kann. Darüber hinaus wird die binäre Sichtweise auf Betroffenheit grundsätzlicher infrage gestellt.
Insofern Betroffenheit ein gleichermaßen emergentes wie kontingentes Phänomen ist, das in Problemlösezyklen hergestellt und infrage gestellt werden kann, ist es für uns ein zentrales Anliegen, diese Abkehr von einer binären Sichtweise in unsere Forschung zu überführen. Otthein Rammstedt (1981: 458) bestimmt Betroffenheit hierzu passend als „eine Infragestellung der sozialen Identität“. Betroffenheit so zu verstehen und zu beforschen, bedeutet folglich, vom „binären Erklärungsschema (Betroffenheit-auslösendes-Ereignis und Betroffener) abzusehen“ (ebd.:
460), und in eine Rekonstruktion des Prozesses der Infragestellung einzusteigen, für den verschiedene Relationen zentral sind. Betroffenheit „wird dem Einzelnen bewußt als überraschende Veränderung in seinem sozialen Umfeld, auf die er nicht routinisiert problemlösend zu reagieren vermag“ (ebd.: 458). Von daher gefährdet die Veränderung das soziale Umfeld sowie das Selbstverständnis des Einzelnen (ebd.). Rammstedt (1981) unterscheidet dabei drei Dimensionen, auf denen Betroffenheit Kontingenz öffnet: eine zeitliche Dimension – Was kann ich erwarten? –eine sachliche Dimension – Was macht zum Beispiel meinen Arbeitsplatz aus? – und eine prozessuale Dimension – Wie verhalte ich mich in einem bestimmten Interaktionsgefüge? Wenn wir soziale Situationen auf der Gegenstandsseite also sozialtheoretisch als Problemlösezyklen begreifen, in denen Betroffenheitskonstruktionen über die Unterbrechung von Routinen stattfinden, dann ermöglicht uns dieser theoretische Zugang zu Betroffenheit einen Fokus auf die Einbettung in das soziales Umfeld Hochschule, zum Beispiel Wertvorstellungen und Arbeitsbedingungen, das im Erleben von Rechtspopulismus/-extremismus gleichermaßen bedeutsam wird und zur Disposition steht.
Die sozialtheoretische Brille des Pragmatismus ist sowohl mit Blick auf die vorgenommene Theoretisierung von Betroffenheit als auch mit Blick auf das Forschungsfeld Hochschule vielversprechend. Sie betont die Kreativität der Handelnden, sodass der Problemlösezyklus nicht als ein Determinismus zu verstehen ist. Im Sinne des Pragmatismus determinieren „Strukturen
[...] das Handeln nicht, sondern stellen Handlungsvoraussetzungen und -rahmungen dar, auf die die Akteure sich aktiv, selektiv und je spezifisch beziehen“ (Strübing 2021: 114). Im Zuge sich wiederholender Problemlösezyklen, in welchen „die einzelnen Phasen nicht als distinkte Prozessetappen zu verstehen [sind], sondern als flexibles Wechselspiel von Beobachtung, Interpretation, Reflexion und Erprobung“ (ebd.: 47), werden Lösungen modifiziert und bewähren sich. Wenn Betroffenheit Veränderungsprozesse im Sozialen beschreibt, auf die die*der Betroffene „nicht routinisiert problemlösend zu reagieren vermag“ (Rammstedt 1981: 458), dann ermöglicht ein sozialtheoretischer Fokus auf den Umgang mit Problemen, wie er im Pragmatismus im Mittelpunkt steht, die Qualität von Betroffenheit angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu rekonstruieren. Dies trifft vor allem zu, da der Pragmatismus – wie erwähnt – die Kreativität der Handelnden betont: Betroffene suchen im Umgang mit Problemen Umgangsweisen, die sich bewähren, sie reflektieren bewusst überraschende Veränderungen in ihrem sozialen Umfeld (ebd.), sind in der Lage diese als ein Problem wahrzunehmen und nach Handlungsoptionen zu suchen, die immer auch Ausdruck eines bestimmten gegebenen Kontextes sind. Entsprechend sind Betroffenheit und der Kontext Hochschule, in dem diese Betroffenheit emergiert, in dem sie reflektiert und ausgehandelt wird, aufeinander bezogen.
Diese methodologischen Entscheidungen, die der Rückgriff auf die Sozialtheorie des Pragmatismus ermöglicht, zielen zugleich darauf ab,
eine Adressierung der Interviewpartner*innen auf Augenhöhe zu erreichen. Glaser und Strauss (2010: 21) stellen zudem den Anspruch an die Grounded Theory, dass diese für „Soziologen jeglichen Standpunkts, Studenten und interessierte Laien verständlich sein“ und in dem Sinne handhabbar sein muss. Damit verbunden ist die Herausforderung, „dass sich das untersuchte Verhalten mit Hilfe der Kategorien problemlos deuten lässt“. Mit Blick auf unseren Forschungsgegenstand und unsere eigene Verortung im Hochschulkontext sowie im wissenschaftlichen Feld ergibt sich hier eine besondere Konstellation: Indem wir selbst an einer Hochschule arbeiten, nehmen wir einerseits einen Gesellschaftsbereich in den Blick, in dem wir selbst tätig sind. Wir erforschen die Erfahrungen von Kolleg*innen und Studierenden, deren Betroffenheitskonstruktion wir ernst nehmen, ohne ihnen unmittelbar eine Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen entgegenzuhalten. Mit dem entwickelten Betroffenheitsbegriff machen wir die Interviewpartner*innen nicht zu passiven Opfern von Rechtspopulismus/-extremismus, sondern erschließen uns gerade über die Rekonstruktion ihrer Perspektive eine Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Sie bilden damit Gesprächspartner*innen, die wir zu verstehen versuchen und von denen wir lernen können, welche Umgangsweisen mit Blick auf die Bedingungen in Hochschulen (un)möglich sind und wie sich gegebenenfalls das soziale Umfeld in Hochschulen durch Rechtspopulismus/-extremismus verändert. Die Betonung der Agentivität, Kreativität und Reflexivität der Betroffenen bedeutet aber nicht, dass
sie nicht Herrschaft, Diskriminierung, ungleiche Machtverhältnisse, Ohnmacht oder Ausweglosigkeit erfahren können. Der weit gefasste Betroffenheitsbegriff darf folglich nicht unterschlagen, dass Betroffenheit jeweils konkret ganz unterschiedliche Qualitäten einnehmen kann und sich in Problemlösezyklen verändert.
Gleichzeitig sind die interviewten Personen sowie das wissenschaftliche Feld im Allgemeinen Adressat*innen unserer Forschung, erheben wir doch den Anspruch, dass eine Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen selbst ein Beitrag zum Umgang mit diesem leistet. Damit dies gelingen kann, müssen die Erkenntnisse, die die von uns anvisierte Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ermöglicht, über die einzelnen Betroffenenperspektiven unser Interviewpartner*innen hinausgehen. Dies gelingt einerseits, weil die Rekonstruktion der Betroffenenperspektiven nur ein Baustein der Theorie des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus ist und darüber hinaus beispielsweise auch der bisherige Forschungsstand umfassend zur Kenntnis genommen wird. Die Überschreitung der einzelnen Betroffenenperspektiven muss aber auch innerhalb dieses Bausteins geleistet werden, wie sich im folgenden Kapitel zu Methode und Sampling (3.3) zeigt.
Rekonstruiert wird in Orientierung an das pragmatistische Kodierparadigma der Grounded Theory nach Strauss (1998; Strübing 2021), wie sich Betroffenheit angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zeigt,
welche Ursachen und welcher Kontext diese Betroffenheit bedingen und welche Umgangsweisen gefunden werden. Wir nähern uns unserem Gegenstand zusammengefasst „nicht als einer tabula rasa“ (Glaser/Strauss 2010: 21), sondern nutzen die sozialtheoretische Perspektive des Pragmatismus, um zu einer Theorie begrenzter Reichweite zu kommen, „die in den vorgegebenen Bahnen einer Sozialtheorie und der durch diese determinierten Daten entwickelt“ (Lindemann 2016: 23) wird und die „einen kleinen Ausschnitt des sozialen Lebens“ (ebd.) zum Gegenstand hat. Eine Theorie begrenzter Reichweite bewährt sich im Sinne des Pragmatismus, wenn die generierte Perspektive zum einen im Forschungsfeld hilfreich ist und zum anderen in der Forschung dazu dient, neue Fragestellungen zu generieren, Forschungsgegenstände zu konturieren oder Widerspruch zu erzeugen.
Unsere Analyse beansprucht, mit dem dargestellten theoretischen Rahmen (Kapitel 3.2) die emergierende soziale Ordnung in Hochschulen angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus zu rekonstruieren. Diese soziale Ordnung rekonstruieren wir quer zu den geführten Interviews.
Theorie begrenzter Reichweite als Zielsetzung
Damit zielen wir auf eine solche Theorie begrenzter Reichweite, die nicht typische Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen exemplarisch herausarbeitet. Die methodische Herausforderung besteht darin, eine Theorie begrenzter Reichweite zu formulieren, die ein
spezifisches Verhältnis von Nähe und Distanz zu den Interviews aufbaut. Sie wäre zu nah, wenn sie die Ausführungen einzelner Interviewpartner*innen bloß in andere Worte übersetzt. Diese Gefahr besteht in unserem Projekt in besonderer Weise, weil die Interviewten im wissenschaftlichen Feld zu verorten sind und auch aufgrund ihrer Position in Hochschulen interviewt wurden. Sie drücken sich also akademisch aus und sind uns habituell nahe. Die Theorie begrenzter Reichweite wäre zu distanziert, wenn sich die erfasste Betroffenheit in bloßen Abstraktionen auflöst, wenn also das Forschungsmaterial zum Beispiel deduktiv-nomologisch einer bestehenden Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus untergeordnet wird.
Aus diesem Grund verfolgen wir ein analytisches Vorgehen im Sinne des „Konzept-IndikatorModells“ (Strauss 1998: 54). „Empirische Indikatoren sind konkrete Daten wie Verhaltensweisen und Ereignisse, die in Dokumenten und in Interviewtexten beobachtet oder beschrieben werden“ (ebd.). Unsere Analyse zielt darauf ab, diese Indikatoren interviewübergreifend zu erfassen und zu vergleichen. Auf diesem Weg können „Indikatoren einer Klasse von Ereignissen/ Verhaltensmustern“ (ebd.) gewonnen werden. In der verbindenden Eigenschaft einer Klasse von Indikatoren, die analytisch zu erarbeitet ist, zeigt sich das Konzept, dem ein Namen gegeben werden kann: die Kategorie. Eine Kategorie wird zwar aus der Empirie gewonnen, sie ist mit dem jeweiligen Indikator allerdings nicht identisch und kann/sollte durch weitere Indikatoren ausdifferenziert werden. „Kategorien und Eigenschaften
‚leben‘ unabhängig von den sinnlichen Eindrücken, die sie geschaffen haben“ (Glaser/Strauss 2010: 54). Folglich kann eine Kategorie „weder durch empirische Belege noch durch Testverfahren zerstört werden: man kann sie lediglich modifizieren. Abgelöst wird eine Theorie nur durch eine bessere Theorie“ (ebd.: 46). Deutlich wird, dass der Sprung vom Indikator zur Kategorie und die damit verbundenen Abstraktions- und Integrationsschritte auf die Arbeit der Forschenden angewiesen ist. Das Erarbeiten einer Grounded Theory beschreiben Glaser und Strauss (2010: 23) entsprechend als einen fortlaufenden Prozess. Auch „[d]as publizierte Wort ist also nicht das letzte, sondern markiert nur eine Pause im nie endenden Prozess der Theoriegenerierung“ (ebd.: 58). Unsere Forschung zielt also auf die Theoriegenerierung und nicht auf Theorieverifizierung. „Wer sich auf’s Verifizieren verlegt, meint zu früh, es mit Theorie zu tun zu haben, die überprüft werden müsse. Ist jedoch Theoriegenerierung das Ziel, achtet man permanent auf neu auftauchende Perspektiven, die die Theorie verändern und entwickeln helfen“ (ebd.: 58). Gerade in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus der Betroffenenperspektive scheint uns dieser Fokus auf Theoriegenerierung angemessen, da Rechtspopulismus/-extremismus weiterhin zu häufig mit dem Rand der Gesellschaft oder glatzköpfigen Neonazis außerhalb der Hochschule und eher nicht mit Hochschulen assoziiert wird. Das heißt auch: Eine Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen existiert nur im Werden. Die Rekonstruktion der Betroffenenperspektive liefert hierfür einen Baustein.
Das konkrete methodische Vorgehen entspricht dem Forschungsstil der Grounded Theory. „Die grundlegende Operation besteht darin, Daten zeitgleich zu erheben, zu kodieren und zu analysieren“ (ebd.: 60, Hervorhebung im Original). In diesem Vorgehen zeigt sich auch die methodisch-pragmatistische Ausrichtung der Grounded Theory, wird doch „mit der Vorstellung von in aufeinander folgenden Problemlösungsschritten herzustellenden Modifikationen, Differenzierungen und Erweiterungen des theoretischen Modells“ (Strübing 2021: 34) gearbeitet. Im Verlauf der Forschung dient der jeweilige Status Quo in der Interpretation des Materials als Anlass, gezielt – etwa mit Blick auf herausgearbeitete Ereignisse oder Umgangsweisen – weiteres Material zu erheben. Dass wir im Folgenden zunächst auf die Datenerhebung und anschließend auf die Datenauswertung eingehen, folgt entsprechend aus der Notwendigkeit, die Schritte in einem Text darzustellen und entspricht nicht unserer iterativen Forschungspraxis. Aus diesem Grund erläutern wir, wie die Auswertung der ersten Interviews Einfluss auf die weitere Datenerhebung hatte, wo aber auch forschungspraktische Gegebenheiten Grenzen gesetzt haben.
Insgesamt haben wir neun Leitfadeninterviews (Helfferich 2011) und ein Gruppeninterview im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 durchgeführt. Der von uns konstruierte Interviewleitfaden umfasste zunächst drei Erzählaufforderungen, die sich am pragmatistischen Problemlösezyklus orientieren: Erstens standen Erfahrungen mit Rechtspopulismus/-extremismus in der
Hochschule im Mittelpunkt, dann kollegiale, instituts- und fakultätsbezogene sowie gesamtuniversitäre Umgangsweisen und schließlich Wünsche, Empfehlungen und Forderungen vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen. Diesen Leitfaden haben wir im Verlauf der Datenerhebung um einen Erzählanlass zu den Bedingungen an der jeweiligen Hochschule ergänzt. Diese wenigen Fragen zielen darauf ab, die interviewte Person möglichst zum Erzählen anzuregen und damit in der Forschung – mit Blick auf das Ziel der Theoriegenerierung – eine Offenheit mitzubringen, die durch einen zu eng gestrickten Fragekatalog eingeschränkt wäre (Helfferich 2011).
In einer Sortierung nach akademischen Statusgruppen, haben wir mit vier Student*innen, mit drei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, vier Professor*innen und einer*einem Antidiskriminierungsbeauftragten gesprochen, die an Universitäten oder Hochschulen in Deutschland studieren beziehungsweise tätig sind. Ihnen möchten wir auch an dieser Stelle für die Zeit, die gegebenen Einblicke und das Vertrauen herzlich danken. Für uns drückt sich in der Bereitschaft zu einem Interview auch das Selbstverständnis aus, dass ein Austausch und Forschung zu den Bedingungen wissenschaftlicher Praxis einen Unterschied machen kann und Forschung damit selbst eine Umgangsweise mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ist. Für eine Interviewanfrage durch uns war ausschlaggebend, dass sich die Personen selbst als betroffen von Rechtspopulismus/-extremismus im Rahmen ihrer Tätigkeit an einer Hochschule
beschrieben haben und/oder für uns durch eine erste Recherche deutlich war, dass sie in ihrer Tätigkeit an der Hochschule zum Beispiel mit extrem rechten Akteur*innen, Organisationen oder Handlungen konfrontiert waren.
Die Interviewpartner*innen verbindet, dass sie Rechtspopulismus/-extremismus im Kontext ihrer Tätigkeit – etwa in Lehre, Forschung und/oder Administration – als Unterbrechung ihrer Handlungsroutinen erfahren und reflexiv als Problem benannt haben. Dieses weit gefasste und zunächst noch unspezifische Verständnis von Betroffenheit war Kriterium bei unserer Suche von Interviewpartner*innen. Die Suche erfolgte über die Sichtung von öffentlich zugänglichen Positionierungen, Zeitungsartikeln, Postings zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen, über hergestellte Kontakte durch Kolleg*innen und über Anfragen an die Forschungs-Community. Dabei sind wir zu Beginn so vorgegangen, dass wir Kontraste zwischen Erscheinungsformen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen (zum Beispiel extrem rechte*r Student*in, dann extrem rechte*r Professor*in, auch hochschulexterne extrem rechte Akteur*innen auf dem Campus) berücksichtigt haben. Im weiteren Verlauf haben zusätzlich Analyseergebnisse eine Rolle gespielt. In Bezug auf die von uns herausgearbeitete institutionalisierte Sprachlosigkeit (siehe Kapitel 3.4.2) war für uns beispielsweise relevant, ob und wie sich dieses Phänomen in einer Hochschule zeigt, die sich vergleichsweise deutlich beziehungsweise kaum zu extrem rechten Angriffen positioniert hat. Die von uns interviewten Studierenden und Wissenschaft-
ler*innen sind im weiten Feld der Sozial- und Geisteswissenschaften zu verorten – was eine Limitation der Studie ist. Wir gehen davon aus, dass der Zugang hier auch aufgrund unserer eigenen sozialwissenschaftlichen Verortung einfacher war. Anfragen an potentielle Interviewpartner*innen zum Beispiel aus den Rechtswissenschaften oder aus technischen Studiengängen waren nicht erfolgreich. Ein Sampling mit dem Ziel, durch Perspektiven aus weiteren Fächern zu einer weiteren Differenzierung der Kategorien zu kommen, hatte hier Grenzen in den materiellen und zeitlichen Ressourcen des Drittmittelprojekts. Zusätzlich zu den Interviews haben wir in einigen Fällen zugehörige fallbezogene Daten erhoben, etwa E-Mail-Korrespondenzen, Positionierungen/Stellungnahmen und/oder Beiträge aus der medialen Berichterstattung.
Datenauswertung
Das im Verlauf der Forschung erhobene Material haben wir entlang der drei Kodiertechniken der Grounded Theory (Strauss 1998; Strübing 2021) – dem offenen, axialen und selektiven Kodieren – ausgewertet. Diese Kodiertechniken sind „weder als gegeneinander distinkt, noch als in einer festen Sequenzialität aufeinander folgend zu verstehen“ (Strübing 2021: 17), gleichwohl führen wir sie folgend zunächst schematisch ein. Das Vorgehen zielt darauf ab, „eine Theorie zu generieren, die ein Verhaltensmuster erklärt, das für die Beteiligten relevant und problematisch ist. Man entwickelt eine Theorie um eine Schlüsselkategorie herum (und manchmal um mehrere)“ (Strauss 1998: 65, Hervorhebung im Original).
Das offene Kodieren des Materials zielt darauf ab, erste und zunächst provisorische „Konzepte zu entwickeln, die den Daten angemessen erscheinen“ (ebd.: 58). Praktisch haben wir hier die transkribierten Interviews „Zeile für Zeile“ (ebd.: 58) gelesen und Wörter, Zeilen und/oder
Absätze mit ersten Kategorien in Form von Annotationen versehen. Orientiert am pragmatistischen Kodierparadigma war hier die Frage leitend: „Was geschieht eigentlich in den Daten?
Was ist das Grundproblem (Probleme), mit dem die Akteure konfrontiert sind?“ (ebd.: 61, Hervorhebung im Original). Welche Ursachen, Kontexte und Umgangsweisen lassen sich identifizieren?
Ausgewählte kurze Interviewpassagen, die wir mit vielen ersten Konzepten versehen hatten, haben wir sequenzanalytisch „detailliert untersucht: Was bedeutet es, dass die Befragte hier das Wort X verwendet, es wäre ja auch Y oder Z denkbar gewesen?“ (Strübing 2021: 18).
Das Vergleichen ist in dieser Phase die zentrale Technik, um Ausprägungen von Kategorien über Interviews hinweg herauszuarbeiten oder im sequenzanalytischen Vorgehen „verwendete Formulierung vs. nicht verwendete, aber denkmögliche“ (ebd.) abzugleichen und damit eine Kategorie präziser zu fassen.
Mit der Kodiertechnik des axialen Kodierens verlassen wir zu einem gewissen Grad die textliche Ebene der Transkripte und arbeiten mit den generierten Kategorien. Kategorien, die mit Blick auf unser Forschungsinteresse aufschlussreich erschienen, haben wir, orientiert am Kodierparadigma, analysiert. „Der Begriff axiales Kodieren ist für diesen Vorgang zutreffend, weil sich
die Analyse an einem bestimmten Punkt um die ‚Achse‘ einer Kategorie dreht“ (Strauss 1998: 63, Hervorhebung im Original). Auf diese zumindest vorläufig zentral gesetzte Kategorie werden weitere Kategorien versuchsweise bezogen – was sind für dieses Phänomen Ursachen, was ist der Kontext und was die Umgangsweisen? Liegen die Kategorien in der Phase des offenen Kodierens noch unverbundener nebeneinander, werden sie hier in einen Zusammenhang gebracht. In dieser Phase haben wir uns vor dem Hintergrund der Frage, wie Betroffene Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen wahrnehmen, sukzessive auf eine Schlüsselkategorie (ebd.: 63) festgelegt: das Erleben eines Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins, das sich sowohl in institutionalisierter Sprachlosigkeit als auch organisierter Vereinzelung zeigt (siehe Kapitel 3.4.2). Die Schlüsselkategorie zeichnet sich dadurch aus, dass sich andere Kategorien auf sie beziehen lassen, „so daß sie in starkem Maße der Qualifikation und der Modifikation unterliegt. Darüber hinaus hat sie aufgrund ihrer Beziehungen zu den Kategorien mit ihren Eigenschaften primär die Funktion, die Theorie zu integrieren, zu verdichten und zu sättigen, sobald die Bezüge herausgearbeitet sind“ (ebd.: 66, Hervorhebung im Original). Eine Theorie kann gesättigt werden, wenn etwa in Orientierung zur Schlüsselkategorie weiteres Datenmaterial erhoben wird. So hat uns beispielsweise in Auseinandersetzung mit der Kategorie der institutionellen Sprachlosigkeit interessiert, ob und wenn ja, wie sich diese in einer Hochschule zeigt, die sich auch öffentlich vergleichsweise deutlich zu extrem rechten Positionierungen verhält und diese mit Blick auf
zum Beispiel Lehre und Forschung problematisiert. Abgeschlossen wird dieser Prozess mit der Kodiertechnik des selektiven Kodierens. „Der Forscher sucht nach Bedingungen, Konsequenzen usw., die in Bezug zur Schlüsselkategorie stehen, indem er nach diesen kodiert” (ebd.: 63).
Zusammengefasst sind mit dem offenen, axialen und selektiven Kodieren Techniken beschrieben, in denen es zunehmend darum geht, „[ü]bergreifende und integrierende Konzeptualisierungen auf höherem Niveau – sowie die Eigenschaften, die sie spezifizieren – “ (Glaser/Strauss 2010: 54) zu entwickeln, und sie über weiteres Datenmaterial (dass dann wiederum offen, selektiv und axial kodiert werden muss) auszudifferenzieren. „Gegenstand und sich damit forschend befassende Akteure stehen [in diesem Prozess] in einer Wechselbeziehung, in der beide einander verändern“ (Strübing 2021: 11). Der Gegenstand wird sichtbar durch eine Grounded Theory, die als Theorie vor dem Hintergrund einer Fragestellung etwas Bestimmtes ausleuchtet und die nicht identisch mit der empirischen Tatsache ist. Der Forschende verändert sich, da ihn die Grounded Theory durch ihre Gründung im Material dazu zwingt, eigene Vorannahmen und gegenstandsbezogene Theorien zur Seite zu legen.
Im Folgenden stellen wir die Ergebnisse unserer Studie dar. Für die Darstellung orientieren wir uns am pragmatistischen Kodierparadigma, also den Bedingungen und Kontexten, unter denen eine spezifische Form von Betroffenheit entsteht, sowie den daraus folgenden Umgangsweisen.
Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive
3.4 Betroffenheit: Bedingungen, Kontexte und Umgangsweisen
Wie nehmen Betroffene Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen wahr? Welche Umgangsweisen finden sie und welche Kontextbedingungen beeinflussen ihr Handeln? Unsere Analyse der Interviews kommt zu dem Schluss, dass Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen sich mit der Schlüsselkategorie des Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins erfassen lässt. Entlang des pragmatistischen Kodierparadigmas beschreiben wir im Folgenden zunächst die Widersprüchlichkeit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen als ursächliche Bedingung des erlebten Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins (Kapitel 3.4.1). Dann differenzieren wir das Phänomen des Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins als institutionelle Sprachlosigkeit und organisierte Vereinzelung näher aus (Kapitel 3.4.2). Anschließend fokussieren wir den Kontext, in dem das Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein erlebt wird: die von Hochschulen in Anspruch genommene Neutralität sowie die vorherrschenden Arbeitsbedingungen (Kapitel 3.4.3). Danach betrachten wir zunächst die Umgangsweisen, die Betroffene mit der institutionellen Sprachlosigkeit und organisierten Vereinzelung finden und erweitern die Perspektiven um hochschulspezifische Umgangsweisen aus der Fachliteratur (Kapitel 3.4.4). Gemeinsam ist diesen Umgangsweisen, dass sie auf unterschiedlichen Ebenen auf eine weitergehende Diversifizierungvon Hochschulen zielen (siehe dazu Kapitel 3.4.4). Wir schließen diesen Baustein mit einem Zwischenfazit (Kapitel
3.5). Mit diesen Ausführungen greifen wir bereits publizierte Ergebnisse unserer Forschung auf (Haker 2024; Haker/Otterspeer 2023a, 2023b), arbeiten sie weiter aus und integrieren sie.
3.4.1 Widersprüchlichkeit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen Die Aufarbeitung des Forschungsstands (Kapitel 2) hat gezeigt, dass Wissenschaft und Rechtspopulismus/-extremismus sich nicht in zwei separate Bereiche unterscheiden lassen. Stattdessen gibt es vielfältige Verflechtungen auf personeller, inhaltlicher und institutioneller Ebene. Weil es aber doch grundlegende, insbesondere epistemologische Differenzen zwischen beiden Bereichen gibt (Haker/Otterspeer 2021), führen diese Verflechtungen in Widersprüchlichkeiten. In diesem Kapitel gehen wir kurz auf bestehende Forschung ein, die diese Widersprüchlichkeit plausibilisiert und verbinden sie mit unserem pragmatistischen Betroffenheitsbegriff (siehe dazu Kapitel 3.2). Anschließend identifizieren wir konkrete Widersprüchlichkeiten aus unserem Material:
Erstens die Widersprüchlichkeit zwischen der Beanspruchung von Wissenschaftlichkeit durch extrem Rechte Akteur*innen einerseits und einer dem Rechtspopulismus/-extremismus immanenten Wissenschaftsfeindlichkeit andererseits, zweitens eine Täter*in-Opfer-Umkehr, drittens sehen sich Betroffene in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen mit dem Paradox der Toleranz konfrontiert.
In vorliegenden Arbeiten zeigen sich bereits Beschreibungen von Widersprüchlichkeiten im wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus, auch wenn diese bisher nicht verbunden wurden: So zeichnet sich etwa der „science-related populism“ (Mede/Schäfer 2020) durch eine starke Opposition gegen akademische Eliten aus, während er gleichzeitig in besonderem Maße Wahrheit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit für sich beansprucht (Ylä-Anttila 2018). Intellektuelle Organisationen (Mudde 2019) wie das Europäische Institut für Klima & Energie (Quent et al. 2022) und das ehemalige Institut für Staatspolitik (Haker/Otterspeer 2021) üben sich in wissenschaftlicher Performativität (Etzemüller 2019), während sie gleichzeitig wissenschaftlichen Konsens anzugreifen versuchen. Im Antigenderismus und Antifeminismus reklamieren Wissenschaftler*innen ihre wissenschaftliche Autorität, berufen sich auf Wissenschaftsfreiheit sowie Objektivität und sprechen gleichzeitig ganzen Disziplinen wie den Gender-Studies ihre Wissenschaftlichkeit ab (Näser-Lather 2021). Der Antifeminist Éric Zemmour verbindet wissenschaftliche, literarische und politische Quellen, um seine Positionen wissenschaftlich zu verkleiden (Maciel 2021). Im extrem rechten Antiakademismus werden Hochschulen als Orte der Unfreiheit gezeichnet, während gleichzeitig die Demokratisierung von Hochschulen kritisiert wird (Haker et al. 2022).
Unsere Untersuchungen (Haker/Otterspeer 2023a; 2023b) schaffen ein tieferes Verständnis dieser widersprüchlichen Wissenschaftsbezüge
im Rechtspopulismus/-extremismus. Wir zeigen nicht nur, dass der Wissenschaftsbezug der extremen Rechten von Widersprüchen geprägt ist, die sich in vielen Fällen gegen soziale und epistemische Grundlagen der Wissenschaft richten. Darüber hinaus wird deutlich, dass Betroffenheit ursächlich von dieser Widersprüchlichkeit geprägt ist, weil sie mit einer überraschenden Veränderung im Kontext von Hochschulen einhergeht, die nicht oder nur schwer mit den eingeübten Handlungsroutinen bearbeitet werden kann. Die wahrgenommene Widersprüchlichkeit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen fassen wir somit als ursächliche Bedingung (Strauss/Corbin 1996: 75), die zu Betroffenheit im Sinne eines Auf-Sich-SelbstZurückgeworfen-Seins führt (Kapitel 3.4.2). Die Widersprüchlichkeiten sind nur vor einem „normativen Hintergrund […], der als selbstverständlich geltend akzeptiert wird“ (Kannetzky 2004: 48), zu verstehen. Für unsere soziologische Perspektive ist dieser Zusammenhang von besonderem Interesse, weil die wahrgenommene Widersprüchlichkeit der Betroffenen nicht allein eine Fremdbeschreibung des Rechtspopulismus/-extremismus enthält, sondern Auskunft über eigene normative Grundannahmen gibt.
Beanspruchung von Wissenschaftlichkeit und Wissenschaftsfeindlichkeit
Die von den Interviewten erfahrene Widersprüchlichkeit zeigt sich darin, dass extrem rechte Positionen beziehungsweise Akteur*innen die Inanspruchnahme von Wissenschaftlichkeit einerseits und Wissenschaftsfeindlichkeit andererseits verbinden.
In zahlreichen Praktiken des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus zeigt sich gerade kein habitueller Bruch zur akademischen Praxis (siehe auch Kapitel 2). Extrem rechte Einstellungen, die Mitgliedschaft in extrem rechten Organisationen oder die Vernetzung mit extrem rechten Akteur*innen finden sich unter Studierenden und Beschäftigten in Hochschulen. Extrem rechte Studierende nehmen an Seminaren und Vorlesungen Teil, sie halten Referate, beteiligen sich an Gruppenarbeiten, arbeiten als Hilfskräfte und sind in Fachschaften aktiv. Extrem rechte Wissenschaftler*innen führen akademische Titel, sie verantworten Seminare und Vorlesungen, sie halten Vorträge und publizieren in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Dabei nehmen sie Bezug auf den wissenschaftlichen Diskurs, zitieren wissenschaftliche Quellen und verwenden Statistiken. Exemplarisch zeigt sich diese Kontinuität zwischen Rechtspopulismus/-extremismus und Wissenschaft in einem Interview, in dem ein*e Professor*in Folgendes schildert:
„Also solange die Prüfungsleistungen ablegen, wo du sagst ‚Ja, an der Prüfungsleistung an sich ist jetzt nichts irgendwie falsch, der hat jetzt nicht alles falsch zitiert oder so was‘. Du kannst Leute ja nicht aus ideologischen Gründen durchfallen lassen. [...] Und letztlich hast du die Leute irgendwann im Lehramt.“
Extrem rechte Studierende operieren im hier zitierten Fall im Modus der Wissenschaftlichkeit und geraten daher nicht in Widerspruch zur akademischen Praxis.
Wissenschaftsfeindlichkeit zeigt sich wiederum dann, wenn es zu Störungen von Lehrveranstaltungen kommt, wenn verbale oder physische Gewalt ausgeübt, wenn Wissenschaftler*innen oder ganzen Disziplinen ihre Wissenschaftlichkeit abgesprochen und mit fundamentalen Setzungen gearbeitet wird, die nicht mehr hinterfragt werden können – wenn zum Beispiel ein bestimmtes Verständnis von Volk nicht hinterfragbar ist, wenngleich sich mit Blick auf historische Forschung die Kontingenz dieses Verständnisses und mit Blick auf biologische Forschung die Inkonsistenz dieses Verständnisses zeigt. Die von uns Interviewten sehen sich mit antidemokratischen, antisemitischen, (kultur)rassistischen, misogynen, verschwörungstheoretischen, auf die konservative Revolution rekurrierenden, sich als wertkonservativ oder libertär ausgebenden Positionierungen konfrontiert. In diesen Praktiken zeigt sich ein Bruch zum wissenschaftlichen Feld. Hierzu finden wir im Material beispielsweise folgende Schilderung, in der ein*e Professor*in eine*n Student*in mit seinen „geschichtsrevisionistischen und teilweise auch angreifenden Fragen“ konfrontiert:
„Ja, und dann hat er sich so aufgeplustert, es war auch echt unangenehm, weil der auch mindestens zwei Köpfe größer ist als ich, der Kerl. So, und so, noch doppelt so breit, und er hat sich so aufgeplustert und meinte so: Ja, also unter den Bedingungen müsste er davon ausgehen, dassich ihn überhauptnichtmehr objektiv bewerten könnte.“
Hier wird einer*einem Professor*in das fachliche Urteil insofern abgesprochen, als dass ihre*sei-
ne fachwissenschaftliche Bewertung einschlägiger Organisationen und Aussagen dazu führen würde, dass sie*er Objektivität in der Bewertung verliert. Eine*ein Student*in, die*der sich im Seminar extrem rechts positioniert, fordert Objektivität für sich ein. Dies wird aus der Perspektive der betroffenen Person allerdings nicht durch wissenschaftliche Argumente, sondern durch körperlich dominantes und einschüchterndes Verhalten untermauert.
Eine Widersprüchlichkeit im Sinne der Inanspruchnahme von Wissenschaftlichkeit einerseits und Wissenschaftsfeindlichkeit andererseits identifizieren wir auch dann, wenn externe extrem rechte Akteur*innen auf dem Campus auftauchen und an Veranstaltungen teilnehmen oder wenn bestimmte Personen oder Disziplinen zum Ziel extrem rechter Positionierung werden. Im ersten Fall nehmen (gewaltbereite) extrem rechte Akteur*innen in Anspruch, an akademischen Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Dieser Auftritt auf dem Campus sorgt für Verunsicherungen und verunmöglicht einen offenen Austausch von Argumenten, da die extrem rechte Gewaltakzeptanz als Drohkulisse wirkt. Hier findet ein Bruch im gewohnten akademischen Ablauf statt. Gleichzeitig wird die Hochschule als Institution durch diese extrem rechte Strategie gerade nicht abgelehnt oder als Ganzes angegriffen. Beansprucht wird vielmehr, ein Teil der Hochschule sein zu können und sei es nur über die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen. Im Fall von extrem rechten Angriffen auf bestimmte Personen oder Disziplinen zeigt sich die Widersprüchlichkeit dahingehend, dass die
Form des Angriffs – etwa als Bedrohung – selbst zwar wissenschaftsfeindlich ist, sie durch die Fokussierung der Angriffe aber nicht die Hochschule als Ganzes betrifft. Die gewählte Diffamierung und Gewalt geht hier mit dem mal impliziten, mal expliziten Anspruch einher, ‚richtige‘ Wissenschaft und Hochschulen gegen ihre Ideologisierung verteidigen zu wollen.
Täter*innen-Opfer-Umkehr
Als widersprüchlich fassen wir auch die von Betroffenen erfahrene Täter*innen-Opfer-Umkehr –die an den Widerspruch von beanspruchter Wissenschaftlichkeit auf der einen Seite und Wissenschaftsfeindlichkeit auf der anderen Seite anschließt. Personen, die sich extrem rechts äußern, Mitglied in extrem rechten Organisationen oder Teil von extrem rechten Netzwerken sind, nehmen Wissenschaftsfreiheit für sich in Anspruch und beklagen, Opfer von „Political Correctness“ oder „Cancel Culture“ zu sein (siehe auch Kapitel 2.2). Sie seien nicht diejenigen, die diskriminieren, abwerten oder Gewalt ausüben, sondern selbst Opfer von Diskriminierung, da ihre Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt werde. Die von uns interviewten Betroffenen sehen sich andersherum damit konfrontiert, mit ihrer Kritik extrem rechter Positionierungen selbst diejenigen zu sein, die in die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit anderer eingreifen. Der folgende Ausschnitt zeigt exemplarisch, wie einer betroffenen Person eine für den Rechtspopulismus/-extremismus charakteristische Täter*in-Opfer-Umkehr (siehe auch Hümmler 2021) in Bezug auf Meinungsfreiheit begegnet:
„Ja, und es war so ne, also diese rechtspopulistische Umdrehung, dass [unv.] die Menschen, die ihre Meinung nicht sagen können, sind diejenigen, die verletzt sind und die Tatsache, dass Menschen rassistisch angegangen worden sind oder beleidigt worden sind, das ist so sekundär und das ist nicht die, nee darum gehts nicht.“
Die hier umrissene Haltung extrem rechter Akteur*innen beruft sich auf das egalitäre Recht der Meinungsfreiheit, um diskriminierende Aussagen zu rechtfertigen. Gleichzeitig wird anderen die Freiheit abgesprochen, diese Äußerungen als rassistisch zu bezeichnen. Die interviewte Person macht deutlich, dass sie die egalitäre Position der Meinungsfreiheit teilt, diese aber für alle gelten müsse.
„Ich hab gesagt, [anonymisiert: sie*er] darf, alle können sagen, was sie möchten, aber wir müssen ein Miteinander finden, in dem wir alle zu Wort kommen.“
Amlinger und Nachtwey (2022: 210) skizzierten mittels dieser spezifischen Täter*innen-OpferUmkehr einen spezifischen Typus des Intellektuellen im libertären Autoritarismus: „Die Intellektuellen, die uns im Folgenden begegnen, berufen sich beispielsweise eindringlich auf ihre Unabhängigkeit oder auf universalistische Werte – verteidigen jedoch partikulare Positionen. Sie fühlen sich von ihren Antagonisten bevormundet und sehen sich in ihrer Freiheit, das Wort zu ergreifen, bedroht. Die Invektive ist für sie häufig das Mittel der Wahl“. Solche Formen
der Täter*innen-Opfer-Umkehr, in denen sich Positionen im wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus auf ihre Freiheiten berufen, stehen im engen Zusammenhang zum Paradox der Toleranz.
Das Paradox der Toleranz wird in Interviews explizit als Widersprüchlichkeit benannt, die die Umgangsweisen mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus prägt. Es besagt: „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz“ (Popper 1970: 359).
In einem Interview bewegt sich die betroffene Person thematisch in der Debatte um Wissenschaftsfreiheit (siehe auch Haker 2024 sowie Kapitel 2.2). Sie sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, dass eine Veranstaltung mit extrem rechten Akteur*innen und Inhalten geplant ist. Sie vermutet, dass Widerspruch gegen diese Veranstaltung oder auf der Veranstaltung als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewertet wird. Mit Bezug auf das Toleranzparadox sagt sie:
„Und ich könnte mir halt vorstellen, dass es vielleicht, das auch son Knackpunkt ist, wo tatsächlich Meinungen auseinandergehen.
Also ab wann, ab wann ist es wichtig, da was, was, was zu tun, auch auf ner institutionellen Ebene.“
Die betroffene Person beschreibt die Paradoxie damit auf einer Ebene zweiter Ordnung und erkennt, dass die Auflösung der Paradoxie nur im
Konflikt zwischen Beobachter*innenperspektiven möglich wäre. Diskussionswürdig erscheint nicht ob, sondern ab wann intoleranten Positionen mit Intoleranz begegnet werden sollte (siehe hierzu auch Hubacher Haerle/Beckstein 2019). In welche Richtung die Paradoxie aufgelöst werden sollte, wird im Interview klar benannt. Im Einklang mit Popper wird argumentiert, dass es angemessen ist, Angriffen auf die Toleranz selbst Schranken zu setzen und zu diesem Zweck auch „Staatsgewalt“ anzuwenden.
In einem anderen Interview geht es thematisch um einen Studierenden, der „eine klar gelabelte Nazimarke“ als Kleidungsstück trägt.
„Aus meiner Sicht, [hat] das Tragen dieser Marke an einer Hochschule überhauptnichts zusuchen,weildaseineWeltanschauungsofort propagiert, die weder moralisch noch juristisch, gesetzlich, insgesamt gesellschaftlich aber vor allem dann so im Mikrokosmos Bildungsinstitution, Hochschule toleriert werden darf. Das meine ich ja eben auch mit Effekten,soalsToleranzparadoxon.Wennwir das weiterhin tolerieren, dann wird das auch mehr. [...] Das hat in der Hochschule keinen Platz. Und das muss klar benannt werden und da reicht es auch nicht, sich mit Diversity zu beschäftigen und ein Leitbild an die Tür zu kleben. Da müssen eben auch Konsequenzen sein, wenn dann wirklich mal was passiert.“
Der explizite Bezug auf die Paradoxie der Toleranz führt in beiden Fällen dazu, dass die Inter-
viewten die Richtung der Auflösung schon parat haben. Sie schließen sich letztlich Popper an, der fordert: „Wir sollten daher im Namen der Toleranz das Recht für uns in Anspruch nehmen, die Unduldsamen nicht zu dulden. Wir sollten geltend machen, dass sich jede Bewegung, die die Intoleranz predigt, außerhalb des Gesetzes stellt“ (Popper 1970: 359).
Diese herausgearbeiteten Widersprüchlichkeiten von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen machen einen Umgang damit im Rahmen der alltäglichen Routinen schwierig – und stellen damit Betroffenheit her. Durch die beanspruchte Wissenschaftlichkeit extrem rechter Positionierungen in Hochschulen können diese nicht ohne Weiteres exkludiert beziehungsweise als nicht-wissenschaftlich markiert werden. Wenn extrem rechte Akteur*innen in ihrer Praxis in Hochschulen keinen habituellen Bruch zur alltäglichen Praxis zum Beispiel in Lehre und Forschung herstellen, bedarf es eines höheren Begründungsaufwandes, dennoch zu einer kritischen Positionierung und einem konkreten Umgang mit extrem rechten Studierenden und Kolleg*innen zu kommen. Und diese Umgangsweisen – das wird in den Erzählungen der Interviewten deutlich – finden nicht immer das Verständnis der übrigen Kolleg*innen oder Studierenden. Das Benennen extrem rechter Orientierung von Akteur*innen in Hochschulen und damit auch der Umgang mit ihnen wird also schwieriger, je stärker sie sich im akademischen oder spezifisch-disziplinären Modus ausdrücken. Auch die erfahrene Täter*innen-Opfer-Umkehr macht einen routinisierten Umgang schwer.
Betroffene machen die Erfahrung, dass ihre kritische Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen dazu führt, dass sie sich selbst dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Wissenschaft in ihrer Freiheit einzuschränken. Dies führt zu Unsicherheiten dahingehend, welche Umgangsweisen dem Phänomen angemessen sind – und ob es nicht genau die von ihnen gezeigte Reaktion ist, auf die extrem rechte Aktionen in Hochschulen zielen. Zwar sind die interviewten Personen sich darin einig, in welche Richtung das Paradox der Toleranz aufgelöst werden sollte: Die eigene Toleranz hat dort Grenzen, wo sie auf zu starke Intoleranz und Gewaltakzeptanz stößt. Eine Herausforderung für die Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus ist aber die Frage, an welchem Punkt genau freiheitseinschränkende Maßnahmen getroffen werden sollten und ob hierzu ein Konsens gefunden werden kann.
Die hier skizzierten Widersprüchlichkeiten sind ein spezifisches Merkmal des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus, da sie sich aus dem Spannungsverhältnis extrem rechter Einstellungen und Handlungen und dem wissenschaftlichen Feld ergeben. Diese grundlegende Nicht-Passung von Rechtspopulismus/-extremismus und Wissenschaftlichkeit führt aber nicht dazu, dass diese Sphären nur getrennt vorzufinden sind. Vielmehr sind die Verbindungen, die wir aufgezeigt haben (siehe auch Kapitel 2) von der skizzierten Nicht-Passung geprägt. Im Folgenden führen wir das Phänomen des Auf-Sich-Selbst-ZurückgeworfenSeins aus, welches durch die zuvor skizzierten
Widersprüchlichkeiten im wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus bedingt ist.
3.4.2 Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein Betroffenheit angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen fassen wir in analytischer Auseinandersetzung mit den geführten Interviews als ein Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein. Wenn Betroffenheit mit Rammstedt (1981: 458) „dem Einzelnen [...] als überraschende Veränderung in seinem sozialen Umfeld [bewusst wird], auf die er nicht routinisiert problemlösend zu reagieren vermag“, ist dieser Befund auf der einen Seite nicht überraschend. Wenn etablierte Routinen nicht mehr weiterhelfen – weil zum Beispiel extrem rechte Positionen wissenschaftlich daherkommen und nicht ohne weiteres als nicht-wissenschaftlich markiert werden können –dann sind Betroffene auf sich selbst zurückgeworfen. Es gibt keinen etablierten Pfad der Problemlösung, der ohne Weiteres zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite ist die besondere Qualität des Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein angesichts des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen doch überraschend. Dies liegt daran, dass seine Ausprägungen – die institutionalisierte Sprachlosigkeit und die organisierte Vereinzelung – mit dem Ideal einer kommunitaristisch und kommunikativ verfassten Wissenschaft brechen (siehe hierzu etwa Merton 1985).
Mit der Schlüsselkategorie des Auf-Sich-SelbstZurückgeworfen-Seins lässt sich erkennen, dass Betroffene von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen diejenigen sind, Rechtspopulismus/-extremismus
die auf ein Problem (im Sinne unterbrochener Handlungsroutinen) stoßen und Umgangsweisen finden, wobei sie nicht auf geteilte Problembeschreibungen und organisierte Verfahren zurückgreifen können; die in ihrer Auseinandersetzung Problembeschreibungen ausdifferenzieren, eine kollegiale/an der Hochschule breit getragene Auseinandersetzung jedoch ausbleibt; die schlussendlich als Einzelperson oder kleine Gruppe einen Umgang mit dem Problem finden beziehungsweise die mitunter die Aufgabe erhalten, das Problem stellvertretend für die Hochschule, das Institut oder das Kollegium zu bearbeiten.
Damit wird deutlich, dass sich Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen im Sinne eines Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins zwar zunächst an konkreten extrem rechten Äußerungen, Positionierungen oder Handlungen in Forschung und Lehre oder auf dem Campus festmacht. Betroffenheit übersteigt dann aber schnell diese Situation der unmittelbaren Auseinandersetzung. Sie zeigt sich im Sinne eines Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins auch dann, wenn nicht mehr die direkte Relation zu extrem rechten Akteur*innen, Äußerungen oder Handlungen im Mittelpunkt steht, sondern die Konstellation, in der diese direkte Relation eingebettet ist: das Verhältnis der Betroffenen zur Hochschule, in der sie lernen und lehren sowie wiederum die Haltung der Hochschule gegenüber wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus. Mit anderen Worten wird deutlich, dass Rechtspopu-
lismus/-extremismus in Hochschulen nicht nur im Moment seines Auftretens zu Betroffenheit führt, sondern nachhaltig in Hochschulen wirkt, wenn Betroffene ein Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein gerade aufgrund akademischer Routinen und des (fehlenden) Umgangs der Hochschule beschreiben. Hier entfaltet sich das analytische Potential eines Betroffenheitsbegriffs, der nicht bei einem „binären Erklärungsschema (Betroffenheit-auslösendes-Ereignis und Betroffener)“ (ebd.: 460) stehen bleibt. Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ist durch diese Brille betrachtet als Ergebnis verschiedener Relationen zu verstehen, etwa
als unmittelbare Relation zu einer*einem extrem rechten Akteur*in oder zu einer extrem rechten Handlung, durch die wissenschaftliche Praktiken, wie Forschung und Lehre, nicht mehr wie geplant durchgeführt werden können;
als Relation zum Kollegium, zum Institut, zur Fakultät oder Uni-Leitung, die Rechtspopulismus/-extremismus an der eigenen Hochschule und damit die gemachten Erfahrungen nicht als ein Problem der Hochschule anerkennen;
als Relation des Instituts, der Fakultät oder der Uni-Leitung zu rechtspopulistischen/-extremen Akteur*innen an der Hochschule, die sich etwa durch eine fehlende Positionierung oder Konsequenzen der Hochschule ausdrückt und
als Relation von extrem rechten Akteur*innen und potentiell von ihnen besonders bedroh-
ten Gruppen an der Hochschule, die sich aus einer kritischen Auseinandersetzung an der Hochschule herausziehen, weil sie sich bedroht beziehungsweise nicht ausreichend geschützt fühlen.
Diese Relationen zeigen sich in konkreten Fällen spezifisch ausgestaltet und es hängt von der jeweiligen Konstellation ab, wie Betroffenheit erfahren wird. Der von uns verwendete weite Betroffenheitsbegriff darf folglich nicht unterschlagen, dass sich das konkrete Betroffen-Sein (auch von demselben Ereignis) unterscheiden kann.
Im Folgenden erschließen wir Betroffenheit als Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein detaillierter, indem wir sie als institutionalisierte Sprachlosigkeit und organisierte Vereinzelung spezifizieren. Institutionalisierte Sprachlosigkeit bringt zum Ausdruck, dass es an etablierten Selbstverständnissen und (in)formellen Normen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in der Hochschule selbst fehlt. Organisierte Vereinzelung macht deutlich, dass es an Organisationsstrukturen, Ressourcen und Prozessen fehlt, die den Einzelnen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus entlasten. Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen begründet sich folglich in institutionellen und organisatorischen Lücken und Blockaden, die einen routinisierten Umgang schwierig machen.
Institutionalisierte Sprachlosigkeit
Institutionalisierte Sprachlosigkeit beschreibt, dass an der Hochschule Themen oder Probleme in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulis-
mus/-extremismus nicht angemessen benannt und bearbeitet werden können. Das Adjektiv „institutionalisiert“ ist für das Verständnis dieser Sprachlosigkeit entscheidend. Institutionalisierte Sprachlosigkeit drückt sich darin aus, dass die (impliziten) Normen in Hochschulen, unter deren Voraussetzungen sich das Handeln der Hochschulmitglieder vollzieht, nicht ohne Weiteres dazu geeignet sind, einen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in seiner Widersprüchlichkeit zu finden. Unter (impliziten) Normen fassen wir die (unausgesprochenen) Regeln, Selbstverständlichkeiten und Erwartungen, die für das Handeln in Hochschulen kennzeichnend sind. Damit wird deutlich, dass institutionalisierte Sprachlosigkeit nicht bedeutet, dass Betroffene in Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus nichts mehr sagen können, sie keine Worte mehr finden. Die Sprachlosigkeit drückt sich darin aus, dass im Rahmen der institutionalisierten Formen der Problembearbeitung – zum Beispiel bestimmte Verständnisse des Dozent*in-Seins, des Student*in-Seins oder von Wissenschaftlichkeit – keine geteilten (impliziten) Normen verfügbar sind, entlang derer (zum Beispiel durch eine bestimmte institutionalisierte Rolle) ein Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen gefunden werden kann. Die Sprachlosigkeit drückt sich also in fehlenden geteilten (impliziten) Normen im konkreten Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus.
Im Folgenden konkretisieren wir dies anhand von Ausschnitten aus den von uns geführten Interviews, die wir jeweils um eine kurze Interpre-
tation ergänzen. Dabei gehen wir zunächst auf institutionelle Sprachlosigkeit mit Blick auf Dozent*innen und Studierende ein. Im Anschluss zeigen wir, wie institutionelle Sprachlosigkeit auch das Kollegium oder die gesamte Institution betreffen kann. Damit wird deutlich, dass sich institutionelle Sprachlosigkeit auf unterschiedlichen Ebenen etablierter (implizierter) Normen in Hochschulen festmacht.
„Also das war so für mich das erste Mal, dass so was passiert ist. Und ich war auch ein Stückweit so sprach..., sprachlos. Und ich hatte nicht diese, diesen Habitus, so ich bin [anonymisiert: die*der Dozent*in] und ich hab das Recht und ich hab das Wissen und ihr seid alle scheiße, so ungefähr.“
Eine Lehrperson berichtet in diesem Interviewausschnitt von einer Seminarsituation, in der sich ein*e Student*in extrem rechts zu Wort meldet, wodurch sich andere Student*innen unmittelbar verletzt fühlen und dies zum Ausdruck bringen. Die Lehrperson reflektiert die eigene Reaktion darauf als Sprachlosigkeit. Für die sich hier zeigende institutionelle Sprachlosigkeit ist zentral, dass „sprachlos“ gerade nicht bedeutet, dass die Lehrperson schweigt, den Seminarraum verlässt oder die Aufgabe, das Seminar weiterhin zu leiten (zum Beispiel im Sinne der Moderation des Gesprächs, der Beachtung des Zeitplans und so weiter), an eine andere Person delegiert. Sprachlosigkeit wird im Verlauf der Ausführungen von der*dem Dozent*in vielmehr als die Abwesenheit einer
etablierten Dozent*innenrolle deutlich, aus der heraus ein Umgang mit der extrem rechten Wortmeldung gefunden werden könnte. Die Lehrperson verweist zwar auf den Habitus einer autoritären Dozent*in, die durchgreift und klare (auch normative) Verhältnisse schafft und verdeutlicht damit, dass ihr ein bestimmtes Rollenverständnis als Dozent*in im Umgang mit der Situation durchaus zur Verfügung steht. Sie macht im Interview allerdings zugleich deutlich, dass dieser Umgang für sie ausgeschlossen ist. Als Lehrperson formuliert sie den Anspruch an sich, Seminare so zu gestalten, dass sich Studierende mit ihren eigenen Erfahrungen und Perspektiven einbringen und eine Beziehung zueinander herstellen können. Dies sei nicht möglich, wenn ein Seminar stark autoritativ geleitet wird, wodurch eben keine Offenheit für die Perspektiven der Teilnehmenden gegeben sei. Institutionelle Sprachlosigkeit drückt sich hier folglich darin aus, dass ohne Weiteres keine etablierte Rolle als Dozent*in zur Verfügung steht, um abseits eines autoritären Durchgreifens einen, der eigenen Wahrnehmung nach, professionellen Umgang mit der extrem rechten Positionierung zu finden. In der Seminarsituation, unter Handlungsdruck stehend, findet die Lehrperson zwar einen Umgang, beschreibt sich allerdings aufgrund eines fehlenden Dozent*innen-Habitus als sprachlos. Betroffenheit drückt sich hier folglich in der Abwesenheit einer Rolle oder Sprecher*innenposition als Dozent*in aus, die einen routinisiert problemlösenden Umgang mit extrem rechten Positionierungen im Seminar möglich macht.
„Der Rest des Saales hat dazu geschwiegen, wo ich so dachte: ‚Komisch, bei mir in [anonymisiert: Hochschulstandort] hätten jetzt Studis irgendwas dazu gesagt, die anderen.‘ Es war eine ganz komische Stimmung.“
Ein*e Professor*in beschreibt in dieser Sequenz einen Gastvortrag, den er*sie an einem anderen Universitätsstandort hielt. Dabei stellte eine kleine Gruppe von Studierenden Fragen, die der*die Professor*in als extrem rechts einordnet. Anders jedoch als an ihrer*seiner Universität, an der sie*er regulär Lehrveranstaltungen anbietet, kommt es zu keinem Widerspruch, zu keiner Entgegnung durch die anwesenden Studierenden. In diesem Schweigen im Saal identifizieren wir eine institutionalisierte Sprachlosigkeit – die gerade im Kontrast mit den Studierenden, die irgendwas dazu sagen würden, deutlich wird. Verwiesen wird hier auf eine Hochschulkultur, in der es üblich ist, dass sich Studierende in Vorlesungen in irgendeiner Art und Weise einbringen, diskutieren und sich widersprechen, beziehungsweise dies gerade dann zu erwarten ist und von den Lehrenden erwartet wird, wenn es zu extrem rechten Wortmeldungen kommt. Im Gegensatz dazu zeigt sich im hier angeführten Beispiel Schweigen, ausgenommen der extrem rechten Wortmeldungen– wobei mit Blick auf den gewählten Ausschnitt nur spekuliert werden kann, was in dieser Sprachlosigkeit zum Ausdruck kommt. Dies wird im Verlauf des Interviews deutlicher, wenn der*die Professor*in ausführt, wie sie*er die Situation mit einer Kolleg*in reflektiert.
„Genau, und, und das war halt interessant, als [anonymisiert: mein*e Kolleg*in] hinterher sagte: ‚Ja, ja, die darfst du nicht so ernst nehmen, das sind unsere [anonymisiert: extrem rechten Studierenden], ich kenne die schon und so.‘ Da dachte ich halt so: ‚Hätte ich glaube ich echt gerne vorher gewusst, weil dann hätte ich mich anders vorbereiten können.‘ So bin ich halt so ein bisschen, ja, so reingetappst irgendwie. Ich habe mich so ein bisschen gefühlt wie so ein Pinguin, der irgendwie auf einmal auf so einem Untergrund steht, mit dem er nicht so richtig arbeiten kann.“
In der Aufforderung, die extrem rechten Studierenden ‚nicht so ernst nehmen zu sollen‘ und in der Rede von ‚unseren extrem rechten Studierenden‘ zeigt sich, dass die Anwesenheit extrem rechter Akteur*innen an der Hochschule gewissermaßen zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist. In der Aufforderung, etwas nicht so ernst nehmen zu sollen, drückt sich allgemein aus, dass etwas Kontroverses zunehmend akzeptiert oder als alltäglich dargestellt wird. Institutionelle Sprachlosigkeit zeigt sich hier als Normalisierung extrem rechter Akteur*innen an der Hochschule. Unter den Studierenden und den Dozierenden scheint sich die Konvention etabliert zu haben, dies nicht weiter ernst zu nehmen und zu dramatisieren. Diese Konvention zeigt sich, wenn die*der externe Referent*in einen Gastvortrag hält, vorher jedoch nicht darüber informiert wird, dass extrem rechte Studierende anwesend sind, die sich bei solchen
Anlässen zu Wort melden und extrem rechte Positionen explizit zum Ausdruck bringen. Diese Konvention wird auch deutlich, wenn sich im Verlauf des Vortrags extrem rechte Akteur*innen unwidersprochen zu Wort melden können und die Professor*in eine „komische Stimmung“ wahrnimmt. Nicht zuletzt zeigt sich die Konvention noch, wenn erst nach dem Vortrag, im Vier-Augen-Gespräch mit der Kolleg*in, die extrem rechten Studierenden zum Thema werden – mit der Aufforderung, diese nicht so ernst zu nehmen. Dass die Sprachlosigkeit Ausdruck einer impliziten Übereinkunft der Studierenden und Dozierenden ist, legt der Umgang mit der externen Referent*in nahe. Die Nicht-Thematisierung oder das Ignorieren extrem rechter Akteur*innen oder Positionen als bewusste Strategie würde es erwartbar machen, dass externe Akteur*innen, die neu an den Hochschulstandort kommen und erwartbar mit extrem rechten Akteur*innen und Positionen konfrontiert sind, über diese Strategie aufgeklärt werden. Dies findet hier aber nicht statt und die*der Professor*in bringt ihre*seine Betroffenheit in der Metapher eines „Pinguins“ zum Ausdruck, „der irgendwie auf einmal auf so einem Untergrund steht, mit dem er nicht so richtig arbeiten kann“. Die Sprachlosigkeit am Hochschulstandort im Sinne einer impliziten Konvention, extrem rechte Akteur*innen und Positionen nicht mehr so ernst zu nehmen, führt zur Sprachlosigkeit der externen Professor*in, die aufgrund der impliziten Konventionen vor Ort keine unmittelbare Umgangsweise mit den extrem rechten Wortmeldungen im Rahmen ihrer Routinen findet.
„Was aber eher zugenommen hat, ist, also ich dann Leute […] darauf angesprochen hab, dassdiewirklichmitderStimmeruntergegangen sind, wenn es um die betreffenden [anonymisiert: extrem rechten] Personen ging. Und wo, wo ich dachte, wieso, wieso, wieso gehen wir jetzt, also, warum, warum drehen wir jetzt das Volume runter? Wieso darf das niemand hören, dass es hier diese, naja, also dieserechtenBestrebungenirgendwieander Hochschule gibt?“
Angesichts von Vorträgen extrem rechter Redner*innen an der Hochschule beschreibt ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in in diesem Interviewausschnitt die Thematisierungsweise im Kollegium. Wenn mit Kolleg*innen über die vortragenden extrem rechten Personen gesprochen wird, dann mit gesenkter Stimme. Dieses Sprechen mit gesenkter Stimme kann etwa Unsicherheit im Umgang mit extrem rechten Akteur*innen oder darüber, was überhaupt das Problem ist, ausdrücken. Es kann auch darauf hinweisen, dass es einen bestehenden Konflikt bezüglich des Umgangs an der Hochschule, die Angst oder Sorge, etwas Falsches zu sagen, eine empfundene Machtlosigkeit angesichts des Umgangs an der Hochschule oder eine Nachdenklichkeit in der Auseinandersetzung mit dem Thema gibt. Diese Möglichkeiten haben insofern eine institutionelle Sprachlosigkeit gemeinsam, als dass es angesichts extrem rechter Redner*innen an der Hochschule nicht möglich ist, zu einer kollegialen Auseinandersetzung zu kommen, über die etwa genauso wie zum Beispiel über An-/
Abwesenheiten von Studierenden in Seminaren oder über Forschungsthemen diskutiert werden kann. Die implizite Konvention scheint zu sein: wenn über extrem rechte Akteur*innen an der Hochschule gesprochen wird, dann aber mit gesenkter Stimme, weil es an einer geteilten normativen Ordnung fehlt, die eine Thematisierung in normaler Lautstärker ermöglicht. Das Sprechen mit gesenkter Stimme verdeutlicht eine institutionalisierte Sprachlosigkeit, durch die Probleme nicht für alle nachvollziehbar benannt werden und damit auch nicht im Rahmen von Gremien und etablierten Wegen der Problemlösung bearbeitet werden können.
„Das Problem war, also diese, dieses [anonymisiert: Schreiben], das ich vom Justiziariat bekommen hab. […] Das hat mich am meisten getroffen, weil, weil es einfach nicht angesehen, also, es, es wurde nicht gesehen, dass das, was sie*er gesagt hat, als, eine rassistische Aussage war. […] Und ich kam mir dann auch so, also, ob ich so blöd bin. Also das, ich, es war sehr, es war ziemlich abwertend.“
Ein*e Dozent*in berichtet in dieser Interviewpassage von einem Antwortschreiben des Justiziariats ihrer Hochschule. Aufgrund wiederholter rassistischer Wortmeldungen von einer*einem Student*in in einem Seminar hatte sie*er sich mit der Frage an das Justiziariat gewandt, welche Rechte sie*er als Dozent*in im Umgang mit solchen Fällen hat. In dem Brief teilte das Justiziariat dem*der Dozent*in mit, dass die Einordnung, der*die Student*in habe sich rassistisch
geäußert, juristisch nicht geteilt wird. Der*Die Dozent*in, der*die selbst zu Rassismus forscht und hier eine umfassende Expertise für sich beanspruchen kann, machte folglich die Erfahrung, vom Justiziariat ihrer Hochschule die Expertise abgesprochen zu bekommen, eine richtige Problembeschreibung der Seminarsituation zu formulieren. Das Justiziariat ist die Rechtsabteilung einer Hochschule. Es berät etwa die Hochschulleitung, die Verwaltung aber auch Forschende bei rechtlichen Fragen mit dem Ziel, das juristische Risiko der Hochschule zu minimieren –etwa mit Blick auf Arbeitsrecht, Hochschulrecht, Verwaltungsrecht und Datenschutz. Justiziariate sind als Stabsstellen üblicherweise direkt der Hochschulleitung zugeordnet. Aufgrund dieser Verortung in der Organisation Hochschule, der Nähe zur Hochschulleitung und der Beratungsfunktion sowie der Bedeutung des Rechts für die Frage, welches Verhalten im Sinne des Gesetzes richtig und welches Verhalten falsch ist, kommt Justiziariaten in Hochschulen besondere Autorität zu. Dies zeigt sich zum Beispiel dann, wenn Justiziariate bei Personalentscheidungen eingebunden sind und an der Erstellung und Überarbeitung von Hochschulsatzungen und Prüfungsordnungen beteiligt werden. Kurzum: das Wort der Justiziariate hat für das Gewicht, was in Hochschulen zu einem juristischen Problem werden könnte. Diese juristische Autorität der Hochschule spricht der*dem Dozent*in nun ab, dass in ihrem*seinem Seminar Rassismus ein Problem ist. Die*Der Dozent*in erlebt dies als ein Als-Blöd-Verkauft-Werden. Dies bedeutet, das die Person mit ihrem Wissen und ihren Per-
spektiven nicht ernst genommen wird, was als Herabsetzung, als Verletzung, als Vertrauensverlust oder als Ohnmacht erfahren werden kann. Die Dozent*in bringt dies zum Ausdruck, indem sie den Brief des Justiziariats als abwertend bezeichnet. Diese Abwertung lässt sich in diesem Setting als Abwertung einer sozialwissenschaftlichen und didaktischen Auseinandersetzung und Problematisierung von Rassismus in einem Seminar durch eine juristische Perspektive auf Rassismus beschreiben. Eine institutionalisierte Sprachlosigkeit zeigt sich hier, weil die Möglichkeiten der Dozent*in, die rassistische Positionierung in ihrer Lehrveranstaltung in der Hochschule zum Thema zu machen, eingeschränkt wird. Anstelle, dass die juristische Perspektive als eine Brille auf das Seminar-Setting genutzt wird, neben der es eben auch andere Brillen – zum Beispiel sozialwissenschaftliche Rassismustheorien – gibt, tritt die juristische Perspektive für die Dozent*in als eine Autorität in Erscheinung, die ihr die Problematisierung innerhalb der Hochschule erschwert. Sprachlosigkeit zeigt sich hier als eine Einschränkung der Problematisierungsweisen – und auch die juristische Perspektive selbst, die immer auch eine Frage der Auslegung und Auseinandersetzung ist, tritt hier in einer einseitig vereindeutigenden Weise in Erscheinung. Das Charakteristikum institutioneller Sprachlosigkeit zeigt hier deutlich: während die*der Dozent*in zu Problembeschreibungen kommt und an einer Auseinandersetzung interessiert ist – also gerade nicht sprachlos ist in dem Sinne, dass sie*er nichts sagen kann – wird durch die Autorität der juristischen Perspektive diese Form der Auseinandersetzung erschwert,
wenn nicht verunmöglicht. Institutionalisiert ist die Sprachlosigkeit also durch eine in der Hochschule anerkannte oder zumindest angenommene Dominanz juristischer Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus.
Organisierte Vereinzelung beschreibt, dass der Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in der Hochschule über das Handeln und die Biografien Einzelner geregelt wird – etwa indem der Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus zu einer Kompetenzfrage von einer*einem Dozent*in erklärt wird oder an einzelnen Mitarbeiter*innen hängt, die eine ausgewiesene Expertise zu Rechtspopulismus/-extremismus mitbringen. Dies geschieht in vielen Fällen, weil die Hochschule keine Strukturen, Ressourcen oder Prozesse bereitstellt, um kollektive Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu finden. Betroffenheit im Sinne organisierter Vereinzelung zeigt sich folglich, wenn Handlungsroutinen im Sinne organisationaler Verfahren unterbrochen werden bzw. fehlen. Mit dem Begriff der Organisation rücken Hochschulen mit ihren formalisierten Verfahren in den Fokus. Diese drücken sich etwa in der hie rarchischen Struktur von der Hochschulleitung zu Dekanaten zu Instituten zu Arbeitsgruppen oder im Verhältnis der akademischen Statusgruppen zueinander aus. Auch bürokratisch regelgebundenes Vorgehen, etwa in Orientierung an Prüfungsordnungen, ist ein Kennzeichen der Organisation Hochschule. Ein weiteres Merkmal von Hochschulen in Deutschland ist die akademische Selbstverwal-
tung, beispielsweise die weitgehende Selbstbestimmung in Gremien wie dem Senat oder dem Fakultätsrat über verfügbare Budgets, über die Besetzung von Professuren, die Profilierungen der Hochschule oder die Ausrichtung von Studiengängen, an denen die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule über demokratisierte Verfahren beteiligt sind.
Im Folgenden konkretisieren wir organisierte Vereinzelung anhand von vier Ausschnitten aus den von uns geführten Interviews, die wir auch hier um Interpretationen ergänzen. Dabei gehen wir zunächst auf organisierte Vereinzelung ein, die Dozent*innen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in ihrer Lehre erfahren. Organisierte Vereinzelung, die durch die Nicht-Beachtung der Problematik durch Gremien entsteht, steht dann im Mittelpunkt. Abschließend zeigen wir, wie organisierte Vereinzelung in der kollegialen Zusammenarbeit in Gremien entsteht – hier paradoxerweise also gerade keine kollektivkollegiale Auseinandersetzung stattfindet.
„Und [anonymisiert: von der*dem Dekan*in] kam dann die Antwort ‚Also so lange das nicht irgendwie vom Verfassungsschutz verfolgt werden müsste, wär da jetzt erstmal gar nichts zu machen.‘ Und dann hat [anonymisiert: sie*er] mir noch einen Link geschickt […], wie ich rhetorisch mich schulen könnte.“
Da ein*e Student*in sich in einem Seminar extrem rechts äußert, auf extrem rechte Quellen verweist und die*der Dozent*in dies als rhetorisch stark und vorbereitet einordnet, wendet sie*er
sich an Kolleg*innen, an ihre*seinen Vorgesetzte*n sowie an das Dekanat. Dabei formuliert sie*er das Anliegen, sich dazu auszutauschen zu wollen, wie in der Lehre mit solchen Situationen umgegangen werden kann und welche Wirkung solche Positionierungen im Seminar auf die Mitstudierenden haben. Das Anliegen, in dem etwa hochschuldidaktische Fragen (wie kann in einem Seminar mit extrem rechten Aussagen umgegangen werden?), bildungstheoretische Fragen (sind Bildungsprozesse in einem Kontext möglich, in dem sich extrem rechts positioniert wird?) sowie juristische Fragen (wann wird ein extrem rechtes Verhalten im Seminar strafbar beziehungsweise was sind die Rechte als Dozent*in beziehungsweise als Student*in?) zum Ausdruck kommen, wird durch die Antwort von der*dem Dekan*in auf die nachrichtendienstliche Ebene des Verfassungsschutzes verschoben – solange dieser das nicht verfolge, sei nichts zu machen. Der Verweis auf den Verfassungsschutz erfüllt in der Antwort die Funktion, das Anliegen der Dozent*in mit Blick auf die Organisation zurückzuweisen und erst gar nicht in der Fakultät zum Thema zu machen. Zugleich wird durch den mitgeschickten Link zur rhetorischen Schulung mitgeteilt, dass die*der Dozent*in individuell Wege des Umgangs finden kann beziehungsweise finden sollte – womit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen auch darauf reduziert wird, eine argumentative Herausforderung zu sein und zum Beispiel nicht gewalttätig in Erscheinung zu treten. Als Leiter*in der Fakultät könnte der*die Dekan*in das Anliegen von der*dem Dozent*in aufgreifen und es als eine Herausforderung hinsichtlich der inhaltlichen und strategischen
Ausrichtung der Fakultät oder der Qualität der Lehre ernst nehmen und im Rahmen der Gremien bearbeiten. Auch könnte sich die*der Dekan*in ihrer Personalverantwortlichkeit folgend in der Fakultät mit der Frage auseinandersetzen, ob vor dem Hintergrund extrem rechter Studierender Fragen der Sicherheit von Mitarbeiter*innen und von Studierenden relevant werden. Das Dekanat in seiner Funktion als Schnittstelle zu anderen Fakultäten oder zur Universitätsleitung könnte die Anfrage der Dozent*in auch als Anlass nehmen, an der Hochschule entsprechende Fälle zum Thema zu machen und auf diesem Weg differenzierter auszuloten, wie sich Rechtspopulismus/-extremismus in der Organisation zeigt. Dies alles passiert nicht, indem eine Auseinandersetzung im Rahmen der organisationalen Prozesse (zum Beispiel in Gremien) an eine Verfolgung durch den Verfassungsschutz gebunden wird. Dies ist bemerkenswert, da der Verfassungsschutz nachrichtendienstlich arbeitet, also über seine Erkenntnisse (gerade in Bezug auf Einzelpersonen) begrenzt Auskunft erteilt; als Bundesamt etwa die gesetzlich festgeschriebene Aufgabe hat, „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“ (BVerfSchG) zu identifizieren, also nur begrenzt geeignet ist, Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in seiner Ausdifferenzierung zu erfassen; und historisch zum Beispiel in der Erfassung des rechtsterroristischen NSU versagt hat (NSU-Watch 2023; Pichl 2015; von der Behrens 2017). Der NSU mit seinen rechtsterroristischen Morden ist ein prägnantes Beispiel dafür, wie Rechtsextremismus gerade nicht zum
Gegenstand einer effektiven sicherheitsbehördlichen Verfolgung geworden ist, die im Sinne der Ermordeten und ihrer Angehörigen agiert.
Von einer ähnlichen Situation berichtet die*der Dozent*in einer anderen Hochschule. Hier ist es der*die Studiendekan*in, der*die sich zu einer extrem rechten Student*in im Seminar der Dozent*in verhält.
„Und da war [anonymisiert: eine Kolleg*in], also [anonymisiert: die*der war die*der Studiendekan*in] zurzeit, zu der Zeit. […] Und [anonymisiert: die*der] hat dann gemeint, ‚Ja, warum hast Du den nicht einfach rausgeschmissen?‘ So raus war das, so, und so ‚Du hättest den einfach in‘n Arsch treten sollen.‘ Also so überspitzt.“
Auch hier identifizieren wir eine organisierte Vereinzelung, da die Studiendekan*in alleine auf das Handeln und die Kompetenz von der*dem Dozent*in abhebt – ‚Warum hast Du nicht?‘ – und auch hier nicht die Option wählt, Rechtspopulismus/-extremismus in der Lehre im Rahmen ihrer*seiner Aufgaben als Studiendekan*in an der Fakultät organisational zu bearbeiten. Die organisierte Vereinzelung zeigt sich auch darin, dass der von der*dem Studiendekan*in nahegelegte Ausschluss von der*dem extrem rechten Student*in die Herausforderung für die Hochschule nicht löst. Zwar könnte die*der extrem rechte Student*in nicht mehr am Seminar teilnehmen, eingeschrieben bleibt sie*er aber, andere Veranstaltungen besuchen kann sie*er ebenfalls und Mitarbeitende sowie Studierende sind mit
Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive
ihr*im weiterhin beispielsweise auf dem Campus konfrontiert. Auch die Studierenden werden also in ihren möglichen Bedarfen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus durch die Organisation alleine gelassen. So einfach, wie es die Studiendekan*in formuliert, ist es also nicht beziehungsweise es wird deutlich, wie über eine organisierte Vereinzelung komplexen Herausforderungen mit scheinbar einfachen Lösungen begegnet werden kann, die den Betroffenheiten von der*dem Dozent*in sowie der Studierenden nicht gerecht werden.
„Wie kann das sein, dass quasi, also nicht im Fakultätsrat zum Beispiel, das auf die Tagungsordnung kommt? Auch vom Dekanat geleit..., gelandet. Wie kann das sein, dass aus dem Dekanat, also ich hab Studierenden gesagt, wendet euch auch ans Dekanat, die haben nochmal andere Möglichkeiten als ich. Und da wurde gesagt ‚Das haben wir versucht, aber da gibt es keine, keine Form der Antworten, gibts kein Treffen oder was auch immer.‘“
Ein*e interviewte*r Lehrperson berichtet von ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung auf dem Campus, zu der eine Gruppe der örtlichen gewaltbereiten Neonaziszene auftauchte. In dem Interviewausschnitt wird nun Thema, wie dieses Ereignis in der Hochschule im Nachhinein bearbeitet wurde. Die Lehrperson empfiehlt Studierenden, sich auch an das Dekanat zu wenden. Dieses hat Ressourcen, einen Austausch in der Fakultät zu dem Ereignis und zu den möglichen Konsequenzen (zum Beispiel eine Auseinander-
setzung mit dem bestehenden Hausrecht), die daraus möglicherweise folgen, zu organisieren. Die Studierenden berichten nun aber der Lehrperson, dass sie dies bereits versucht haben. Allerdings sind ihre Anfragen unbeantwortet geblieben und es gab keine Einladung zu einem Austausch, etwa im Fakultätsrat. Deutlich wird hier, wie die studentische Thematisierung von Rechtspopulismus/-extremismus auf dem Campus im Fakultätsrat durch das Dekanat abgeblockt wird – und damit eine Auseinandersetzung im Rahmen der formalisierten Verfahren der Fakultät ausbleibt. Organisierte Vereinzelung bedeutet hier nicht, dass die betroffenen Studierenden alleine mit ihren Erfahrungen sind – sie tauschen sich untereinander aus und stehen zum Beispiel im Austausch mit der Lehrperson. Ihre Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus werden aber nicht im Rahmen organisationaler Prozesse aufgegriffen – und bleiben damit zu einem gewissen Grad unsichtbar und vereinzelt. Wenn sich im Fakultätsrat oder im Senat nicht mit dem Problem beschäftigt wird, scheint es an der Hochschule nicht von besonderer Bedeutung zu sein – auch mit der Konsequenz, dass die Organisation Hochschule nichts aus den Erfahrungen der Betroffenen lernen kann.
„So,dasbrauchtechtEnergieunddasbraucht auch die Fähigkeit, dann zu entscheiden, ja gut, dann ich hier halt alleine, ja. Oder vielleicht mit zwei anderen. Das ist ja auch nicht schön, so. Oder es ist eine Entscheidung. Ist ja eh alleiniges Arbeiten ganz oft. Das hat es erschwert. Das würde ich sagen.“
Im Kontext dieses Zitats entscheidet sich ein Fachbereich aufgrund extrem rechts organisierter Studierender dazu, sich aus der eigenen fachlichen Perspektive kritisch zu Rechtspopulismus/-extremismus zu positionieren. Im Kontrast zu den bisher ausgearbeiteten Formen von organisierter Vereinzelung hat in diesem Beispiel die Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus Eingang in organisationale Verfahren gefunden. Spannend ist nun, dass sich organisierte Vereinzelung selbst noch in diesem Prozess zeigt. Die Positionierung des Fachbereichs erfolgt nämlich nicht im Sinne einer kollegialen Auseinandersetzung. Stattdessen wird die Aufgabe einer Positionierung an Kolleg*innen delegiert. In dem Interviewausschnitt beschreibt eine*ein Professor*in die Arbeit an der Positionierung des Fachbereichs als eine Arbeit „alleine“ beziehungsweise in einer kleinen Gruppe. Dass hier aus der Perspektive von der*dem Professor*in keine gelungene kollegiale Arbeitsteilung stattfindet, wird deutlich, wenn sie das alleinige Arbeiten als „nicht schön“ beziehungsweise „schwer“ bezeichnet und betont, dass es auch eine Entscheidung sei, dies zu tun. In der Betonung, dass es eine Entscheidung von ihr*ihm als Professor*in ist, für den Fachbereich mit einer kleinen Gruppe eine Positionierung herauszuarbeiten, zeigt sich uns organisierte Vereinzelung in zweifacher Weise: Wenn die*der Professor*in diese Entscheidung anders treffen würden, gäbe es vermutlich keine Positionierung – sie ist abhängig von der Entscheidung von Einzelpersonen. Zudem zeigt die Entscheidung Einzelner, dass der Prozess der Positionierung gerade keiner ist, der im Rahmen von Gremien, Klausurtagungen, Workshops und
so weiter organisational erarbeitet wurde, sondern Ausdruck der Bereitschaft Einzelner ist, die der Organisation ihre eigene Expertise zur Verfügung zu stellen. Hier wird deutlich, dass Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus nicht bedeutet, dass Betroffene gar nicht mehr routinisiert problemlösend handeln können. Betroffenheit zeigt sich hier vielmehr darin, dass es zur Aufgabe Einzelner beziehungsweise kleiner Gruppen wird, für die Organisation eine Positionierung auszuarbeiten – und zwar mit all den damit verbundenen Auseinandersetzungen und zusätzlich zu all den Aufgaben in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung, die sie ohnehin schon haben. Dass organisierte Vereinzelung ein in Hochschulen weitverbreitetes Phänomen ist, also nicht ausschließlich in Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus bedeutsam wird, zeigt sich, wenn die*der Professor*in davon spricht, dass es „ganz oft alleiniges Arbeiten“ ist.
3.4.3 Neutralität und Arbeitsbedingungen
Entlang des pragmatistischen Kodierparadigmas haben wir bis hierhin herausgearbeitet, wie Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in seiner Widersprüchlichkeit zu Betroffenheit im Sinne eines Auf-Sich-Selbst-ZurückgeworfenSeins führt: alltägliche Handlungsroutinen etwa in der Lehre, im Studium und im Austausch mit Kolleg*innen werden unterbrochen beziehungsweise Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen kann nicht im Rahmen routinisiert verfügbarer Problemlösestrategien bearbeitet werden. Die institutionelleSprachlosigkeitund organisierte Vereinzelung sind dabei eng an den Kontext Hochschule gebunden. In diesem Kapitel rekon-
Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive
struieren wir diesen Kontext, insofern er dazu beiträgt den erfolgreichen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in seiner Widersprüchlichkeit zu hemmen. Wir gehen erstens auf Neutralität ein. Betroffene sehen sich in Hochschulen mit Neutralitätsansprüchen konfrontiert, was institutionelle Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung befördert. Durch diese Kontextbeschreibung wird die Bedeutung der Organisationskultur für den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen verdeutlicht. Dann beleuchten wir zweitens Arbeitsbedingungen in Hochschulen, die in den Interviews als Hindernisse für den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen benannt werden. Hier zeigt sich, wie es von der Organisationsstruktur abhängt, welche Ressourcen zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können, um einen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu finden.
Eine Herausforderung im Umgang mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus besteht zum einen darin, dass extrem rechte Akteur*innen ein Neutralitätsgebot (etwa für Lehrende, für Beamte und Hochschulen allgemein) in Anspruch nehmen, um die Berechtigung der eigenen Position an der Hochschule zu betonen und zu verteidigen. Für den Umgang mit extrem rechten Vorfällen scheint es aber besonders relevant, dass zum anderen der Wert der Neutralität auch von Hochschulmitgliedern (z. B. Kolleg*innen) ins Feld geführt wird, um in solchen Fällen nicht zu intervenieren und Kolleg*innen dafür zu kritisieren, die Fälle von
Rechtspopulismus/-extremismus an der Hochschule problematisieren.
Wissenschaft ist ein von Werten und Normen geprägter gesellschaftlicher Bereich, in dem es zu normativen Institutionalisierungen kommt, ohne dass diese als konkrete Verhaltensregeln verbindlich vorgeschrieben sind (Merton 1985). Bezüge auf Werturteilsfreiheit, Wertfreiheit, Wertneutralität oder politische Neutralität lassen sich also selbst nur als Werte innerhalb der Wissenschaft verstehen und wie alle Werte sind sie kontingent, historisch und kulturell variabel und häufig umstritten oder sogar umkämpft. In den von uns geführten Interviews zeigt sich Neutralität als ein innerhalb des Feldes der Wissenschaft relevant gemachter Wert:
„[...] dieHochschulleitungmöchte,dass,also man kann hier niemanden ausgrenzen, weil die Universität und die Veranstaltung muss politisch neutral bleiben.“
„Aber so im Gespräch sozusagen, wenn ich mit den Themen komme, das gibt, es wird durchaus auch von jemanden, der das ablehnt, auch als, als Argument irgendwie, angebliches Argument, genutzt, zu sagen ‚Wir sind hier neutral, wir sind, wir sind Bildung, wir haben mit Politik nichts zu tun.‘“
„Ich glaube, es gibt bei vielen Kollegen und Kolleginnen die, so die Haltung, wir müssten neutralsein, hier an der Hochschule, wir dürften nicht Position beziehen.“
„Es gab viele, die dann auch neutral geblieben sind.“
Neutralität als organisationskulturelle Norm erschwert den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen insbesondere dann, wenn Wissenschaft zugeschrieben wird, dass sie neutral sein muss (dieses Verständnis von Neutralität steht in engem Verhältnis zum Paradox der Toleranz; Kapitel 3.4.1). Betroffene sehen sich mit Studierenden und Kolleg*innen konfrontiert, die davon ausgehen, dass Menschen, die eine politische Position zeigen, nicht objektiv und damit auch nicht wissenschaftlich sein können. Dies hat zur Konsequenz, dass sie sich nicht zu Rechtspopulismus/-extremismus in der Hochschule positionieren – aus Überzeugung oder Sorge darüber, den Modus wissenschaftlicher Auseinandersetzung zu verlassen.
Ein*e Antidiskriminierungsbeauftrage*r berichtet, dass ihr*ihm in ihrer*seiner Funktion an der Hochschule in Gesprächen das Argument begegnet, an einer Bildungseinrichtung zu sein, was nichts mit Politik zu tun habe, weshalb auch die Arbeit der*des Antidiskriminierungsbeauftragten abgelehnt beziehungsweise die Notwendigkeit nicht gesehen wird. An einer anderen Hochschule werden Plakate von Studierenden vom Reinigungsdienst abgehängt, da die allgemein gehaltenen Statements gegen Rechtspopulismus/-extremismus zu politisch seien. Im Austausch mit dem Dekanat beziehungsweise der Hochschulleitung müssen Betroffene alleine und persönlich zu Terminen erscheinen, weil Sorge von Seiten der Hochschulleitung besteht,
dass per E-Mail etwas Falsches gesagt oder festgeschrieben werden könnte. Neutralität zeigt sich hier im Anliegen von Hochschulleitungen und Dekanaten, zumindest nach außen hin neutral beziehungsweise nicht-positioniert in Erscheinung zu treten, und in der Sorge, sich ‚falsch‘ zu positionieren und angreifbar zu machen.
Ein anders gelagertes Verständnis von Neutralität, das ebenfalls den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus erschwert, zeigt sich im Verweis auf Meinungsfreiheit. Betroffene sehen sich mit Kolleg*innen und Studierenden konfrontiert, die Meinungsfreiheit so ausdeuten, dass sie grenzenlos gilt, also auch für extrem rechte Positionen, die im Sinne der Meinungsfreiheit hingenommen werden müssten (siehe auch hier die Widersprüchlichkeiten in Kapitel 3.4.1). Ein*e Professor*in berichtet, wie Studierende für die Bewertung von Prüfungsleistungen ein sauberes Zitieren und ein vorliegendes Inhaltsverzeichnis als Maßstäbe akzeptieren, die negative Bewertung von extrem rechten Positionen, die sich in der Prüfungsleistung finden, aber als unzulässig im Sinne von politisch zurückweisen. Dozent*innen berichten, wie ihre Anliegen, sich über rechtsextreme Studierende in der Lehre auszutauschen, von Kolleg*innen als Denunziantentum abgelehnt werden. In den Ausführungen zu extrem rechten Wortmeldungen in Seminaren wird deutlich, dass Studierende extrem rechte Wortmeldungen im Sinne einer Pro-Contra-Logik akzeptieren – es sei wichtig, auch diese Perspektiven
Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive
zu Wort kommen zu lassen – oder sich gar nicht zu Wort melden, wenn es zu entsprechenden Situationen kommt.
Nicht zuletzt zeigt sich in unseren Interviews, dass Betroffene auch damit konfrontiert sind, dass extrem rechte Akteur*innen selbst Neutralität einfordern:
„Auch bei den Rechten [...], es geht eher so einbisschendarum,dasssiesotun,alswenn Wissenschaft neutral sein müsste.“
Zusammengefasst erschwert Neutralität als organisationskulturelle Norm den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zum einen, weil ein solcher Umgang als politisch benannt und damit als unwissenschaftlich markiert wird. Zum anderen zeigt sich Neutralität als Auffassung, im Sinne einer grenzenlosen Meinungsfreiheit auch zu extrem rechten Positionen in Hochschulen unparteiisch sein zu müssen. Einen Umgang mit institutioneller Sprachlosigkeit angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu finden, scheint vor dem Hintergrund dieser organisationskulturellen Bedingungen besonders schwer, bedarf es dafür doch gerade einer kritischen Auseinandersetzung mit Neutralitätsauffassungen und einer offenen Debatte über Werte in der Wissenschaft. Und auch organisierte Vereinzelung wird unter diesen Voraussetzungen zu einem besonderen Problem, impliziert Neutralität im Sinne des Verständnisses einer politisch zurückhaltenden Wissenschaft oder im Sinne einer Unparteilich-
keit oder Ausgewogenheit doch gerade, dass Betroffenen eher distanziert als empathisch oder gar solidarisch begegnet wird. In Anspruch genommene Neutralität hält auf Abstand.
Auch die Arbeitsbedingungen in Hochschulen (siehe etwa Bahr et al. 2022; Hobler/Reuyß 2020; Sommer et al. 2022) hemmen den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus. So wird in den Interviews beispielsweise deutlich, was die Notwendigkeit, als Dozierende zwischen Arbeitsplatz und Wohnort zu pendeln, für Auswirkungen auf dem Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen hat. Gerade wenn Dozent*innen nicht in der Region wohnen und mitunter lange Pendelstrecken haben, ist es schwer, einen Überblick über die lokalen extrem rechten Akteur*innen und Codes zu haben. Dies ermöglicht eine Sichtbarkeit auf dem Campus, ohne dass dies durch Lehrende zur Kenntnis genommen wird. Auch befristete Arbeitsverhältnisse erschweren eine kontinuierliche Auseinandersetzung, da Expertise den jeweiligen Standort verlässt, die konkreten Gegebenheiten am neuen Standort mitunter ganz anders sind und entsprechende Arbeits- und Diskussionszusammenhänge erst etabliert werden müssen. Als erschwerender Faktor des Umgangs mit Rechtspopulismus/-extremismus werden auch individualisierte Wissenschaftskarrieren genannt. Berichtet wird, dass der Umgang mit konkreten Fällen von Rechtspopulismus/-extremismus an der Hochschule einen großen Anteil der Arbeitszeit beansprucht, was mit Blick auf die eigene
Wissenschaftskarriere zum Problem wird. Auch Arbeitsüberlastungen werden als Bedingungen angeführt, unter denen eine Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus kaum möglich ist. Selbst bei einer unbefristeten Professur wird hier angeführt, dass für eine Auseinandersetzung mit extrem rechten Positionierungen und Akteur*innen an der Hochschule keine Zeit übrigbleibt.
Zusammengefasst erschweren es Arbeitsbedingungen wie lange Pendelstrecken, befristete Angestelltenverhältnisse, individualisierte Wissenschaftskarrieren und Arbeitsüberlastungen, in einen Prozess einzusteigen, um als Institution sprachfähig zu werden und einen organisational getragenen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in der Hochschule zu finden. Dies ist aus unserer Perspektive insofern wenig überraschend, als unter diesen Bedingungen ein kontinuierlicher sowie regional vernetzter Austausch nur schwer umsetzbar ist. Die Logik individualisierter Wissenschaftskarrieren scheint zudem dazu geeignet, institutionelle Sprachlosigkeit und organisierte Vereinzelung zu verstärken, wenn der kollegiale Austausch, die Arbeit in Gremien und so weiter langfristig der eigenen Karriereplanung eher hinderlich als dienlich ist.
Aus den hier geschilderten Organisationskulturellen und -strukturellen Kontexten – Neutralität und Arbeitsbedingungen – ergeben sich unmittelbar Handlungsoptionen für Hochschulen, die das Ziel verfolgen der Betroffenheit im Sinne von institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung (Kapitel 3.4.2) entgegenzu-
wirken und einen sinnvollen Umgang mit Vorfällen von Rechtspopulismus/-extremismus in seinen Widersprüchlichkeiten (Kapitel 3.4.1) zu finden. Hochschulen können sich beispielsweise um die Veränderung der Arbeitsverhältnisse und insbesondere um die Einrichtung unbefristeter Stellen bemühen oder eine hochschulinterne Verständigung darauf anstoßen, was die Werte der Wissenschaft sind, was Neutralität bedeutet und welche gesellschaftliche Verantwortung eine Hochschule erfüllen will. Hierzu kann auch eine historische Reflexion (Kapitel 2.1) hilfreich sein. Diese Diskussion kann und muss keine rein juristische sein, sondern betrifft den epistemologischen Kern der Wissenschaft (Haker 2024). Im Folgenden gehen wir auf unterschiedliche Umgangsweisen ein, als deren Gemeinsamkeit wir die Diversifizierung identifizieren. Diese erscheint uns sowohl im Material als auch in der Kontrastierung zu bestehenden Konzepten zum Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen als hochgradig bereichsspezifisch.
3.4.4 Erfolgsversprechende Umgangsweisen und Diversifizierung
Im Folgenden stehen erfolgreiche und erfolgsversprechende Umgangsweisen mit institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen im Mittelpunkt. Unsere These ist, dass die interne Diversifizierung (Schubert 2023) von Hochschulen ein gemeinsamer Nenner der Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ist und sein kann. Mit Blick auf institutionalisierte Sprachlosigkeit bedeutet Diversifizierung
zum Beispiel, über das Erschließen neuer Perspektiven, Theorien und Methoden Sprachfähigkeit etwa im Sinne neuer Problematisierungsweisen herzustellen. Hinsichtlich organisierter Vereinzelung kann Diversifizierung zum Beispiel bedeuten, dass Betroffenenper spektiven in Hochschulen anerkannt werden und ihnen solidarisch begegnet wird.
Diversifizierung verstehen wir im Anschluss an Schubert (2023) als einen Prozess der Öffnung und Vervielfältigung von Perspektiven in Hochschulen, der die gegebenen Verhältnisse in Hochschulen machtkritisch reflektiert und auf eine demokratische und epistemologische Stärkung der Hochschule abzielt. Der gemeinsame Nenner der von uns rekonstruierten Umgangsweisen Betroffener, der vergleichend herangezogenen Konzeptpapiere und nicht zuletzt unseres eigenen normativen Standpunkts besteht also in der Diversifizierung von Hochschulen. Die Argumentation für Diversifizierung ergibt sich nicht alleine aus der Notwendigkeit (präventive) Umgangsweisen mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus zu finden. Sie erscheint mit Schubert (2023: 57) „sowohl aus epistemischen Gründen [sinnvoll], weil nur so der Mikrowettbewerb der einzelnen Wissenschaftler*innen effektiv von statten gehen kann, als auch aus demokratischen Gründen, weil die (Erkenntnis-)Interessen [von] Bürger*innen in der Wissenschaft sonst verzerrt repräsentiert sind“.
Im Folgenden gehen wir zunächst auf Umgangsweisen ein, die Betroffene mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen finden.
Diese schätzen wir auch unabhängig von ihrem konkreten Kontext als gewinnbringend ein, weil sie dazu dienen, einen Umgang mit institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung in Hochschulen zu finden. Wir befinden uns damit am Übergang von der rekonstruktiven Forschungsfrage, welchen Umgang betroffene mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen finden, zur generalisierteren Fragestellung: „Wie kann mit den Herausforderungen eines Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen umgegangen werden?“. Um über die Rekonstruktion der Interviews hinaus zu gehen, vergleichen wir diese Umgangsweisen mit konzeptueller Literatur, die Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zum Gegenstand hat. Damit geben wir auch einen Überblick über bestehende Vorschläge zum Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen.
Betroffene finden Umgangsweisen
In den Interviews finden sich auf unterschiedlichen Ebenen Umgangsweisen mit institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung angesichts von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Diese Umgangsweisen zielen häufig darauf ab, die eigene Betroffenheit als Unterbrechung von Handlungsroutinen zu überwinden und routinisierte Umgangsweisen zu finden. Wir haben die Umgangsweisen so sortiert, dass nach ersten unmittelbaren Reflexionshandlungen zunächst die Seminarebene und dann der Umgang im Kollegium und in der Organisation im Folgenden in den Blick genommen werden.
Eine erste, unmittelbar an extrem rechte Handlungen anschließende Umgangsweise ist das Anfertigen von Gedächtnisprotokollen. Im Anfertigen solcher Protokolle sehen wir eine Umgangsstrategie mit institutioneller Sprachlosigkeit, weil die Verschriftlichung es mit sich bringt, erste Beschreibungen der extrem rechten Handlungen anzufertigen und Einblicke in die subjektiven Wahrnehmungen und Erfahrungen zu geben, die in einer abstrakten Auseinandersetzung mit solchen Situationen schnell verloren gehen. Gedächtnisprotokolle können somit einen Beitrag leisten, etwa im Kollegium ein Verständnis für das Problem herzustellen und die eigene Problematisierung für Andere nachvollziehbar zu machen. Gerade wenn verschiedene Akteur*innen in Hochschulen von Rechtspopulismus/-extremismus betroffen sind, können Gedächtnisprotokolle einen Beitrag dazu leisten, unterschiedliche Betroffenheiten zu erkennen und folglich auch zu einem differenzierten Umgang zu kommen. In einzelnen Fällen entscheiden sich Betroffene, ihre Erfahrungen längerfristig zum Forschungsgegenstand zu machen und damit besser zu verstehen, was passiert ist.
Umgangsweisen auf der Seminarebene
Auf der Seminarebene finden die von uns interviewten Betroffenen verschiedene Umgangsweisen mit institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung: Allgemein betonen die Lehrenden die Notwendigkeit, in Seminaren über eine fachspezifische Auseinandersetzung zum Beispiel mit Rassismus und Antisemitismus früh im Studium eine Sprachfähigkeit herzustellen und ein Problembewusstsein zu schärfen.
Über das Lehrangebot wird hier ein proaktiver Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen gesucht. Seminar- und Vorlesungsbeschreibungen werden von Lehrenden so gestaltet, dass schon vor Semesterstart Transparenz bezüglich des Gegenstands der Veranstaltung, der theoretischen Perspektiven und der method(olog)ischen Herangehensweise geschaffen wird. Diese Veranstaltungsbeschreibungen zielen darauf ab, den Anspruch an den wissenschaftlichen Austausch in der Lehrveranstaltung deutlich zu machen und von Seminarbeginn an einen Maßstab zur Hand zu haben, vor dessen Hintergrund extrem rechte Äußerungen durch andere Studierende zurückgewiesen und problematisiert werden können. Eine ähnliche Funktion erfüllt auch die Erarbeitung eines „Codes of Conduct“ für die jeweilige Lehrveranstaltung. Festgehalten wird hier etwa die Bereitschaft der Teilnehmenden, sich um einen diskriminierungssensiblen Austausch in der Lehrveranstaltung zu bemühen und Hinweise auf ein zum Beispiel verletzendes Sprechen als einen Lernanlass anzunehmen. Auch Regeln für Diskussionen, etwa möglichst fair verteilte Redeanteile, werden thematisiert. Lehrende berichten, dass sie Kolleg*innen um die Hospitation ihrer Lehrveranstaltung bitten, um auf diesem Weg zu einer größeren Sicherheit zu kommen, dass die Wortmeldungen von Studierenden extrem rechts sind und für die Lehrveranstaltung beziehungsweise das Studium der Kommiliton*innen ein Problem darstellen. Auch wird auf die Möglichkeit von Team-Teaching zurückgegriffen, um in der Auseinandersetzung mit extrem rechten Positionierungen in der Lehrveranstaltung
selbst, aber auch in der Vor- und Nachbereitung nicht alleine als Lehrperson agieren zu müssen.
Ein*e Lehrende führt hierzu aus:
„Und [anonymisiert: diese*dieser Kolleg*in] war dann auch immer da und das war so ein bisschen für mich so ein, einfach so ein Support, dass da jemand da war. Aber auch so ein Reality-Check, dass das, was ich so wahrnehme, dass ich da so eine*n [anonymisiert: Austauschpartner*in] habe.“
Die Anwesenheit von einer*einem Kolleg*in im Seminar als ‚Support‘ trägt hier dazu bei, sich nicht alleine mit dem Fall von einer*einem extrem rechten Student*in konfrontiert zu sehen und stellt damit einen Ausweg aus einer organisierten Vereinzelung dar. Zugleich ermöglicht es der Austausch mit der*dem Kolleg*in, der ‚Reality-Check‘, sprachfähig zu werden, sich also des Problems zu versichern und dieses artikulieren zu können.
Auch über die Gesprächs- und Diskussionsführung finden Lehrende einen Umgang mit extrem rechten Positionierungen im Seminar: zum einen versuchen sie zu verhindern, dass extrem rechte Studierende im Seminar wiederholt die gesamte Aufmerksamkeit erhalten, das Seminar mit ihren Wortmeldungen dominieren und die Diskussion vor sich hertreiben. Dies versuchen sie durch eine Reflexion der eigenen Gesprächsführung zu erreichen, etwa indem sie sich nicht (mehr) auf eine Eins-zu-Eins-Debatte mit der*dem extrem rechten Studierenden im Seminar einlassen. Vermieden werden didakti-
sche Settings, in deren Rahmen extrem rechte Studierende das Seminar als Plattform nutzen können, um zum Beispiel in Referaten ihre Positionen präsentieren zu können. Stattdessen wird auf Diskussionen wert gelegt, in die die Seminarteilnehmenden vorbereitet gehen können und in welchen auf eine faire Verteilung von Redeanteilen geachtet wird. Ziel ist hier folglich eine stärkere Involvierung der Seminarteilnehmenden bei gleichzeitiger Verschiebung des Fokus von den extrem rechten Studierenden zu den ausgewählten Inhalten des Seminars. Dies beschreiben die Lehrenden auch als ein sie persönlich entlastendes Vorgehen, da sich der Fokus von dem*der extrem rechten Student*in zu den anderen Teilnehmer*innen und ihren Perspektiven, Einwänden und Positionen verschiebt. Lehrende berichten auch, dass die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichem Arbeiten in ihrer Lehrveranstaltung zentraler wird, um die Grenze zwischen Argumenten im Rahmen einer wissenschaftlichen Diskussion einerseits und extrem rechten Positionen andererseits zu markieren. Gleichzeitig suchen Dozierende das Einzelgespräch mit Studierenden, die sich im Seminar extrem rechts positioniert haben, und betonen die Wichtigkeit, in so einem Gespräch in der Lage zu sein, das Problem extrem rechter Handlungen und Positionen etwa mit Blick auf die Seminarsituation aber auch mit Blick auf das Fach konkret zu benennen. Reflektiert wird, dass Ausstiegsprozesse aus extrem rechten Einstellungen und Organisationen möglich sind, diese Prozesse allerdings nicht kurzfristig erfolgen und eine Bereitschaft dazu voraussetzen – ein solches Gespräch also nicht das Pro-
blem aus der Welt schaffen kann. Auch wenn in einer Situation absehbar ist, dass Gespräche mit extrem rechten Studierenden nicht zu einem Ausstiegsprozess beitragen, betonen Lehrende die Wichtigkeit, im Gespräch argumentativ deutlich machen zu können, dass extrem rechte Positionen für das jeweilige Fach und für das wissenschaftliche Studium ein Problem darstellen – gerade dann, wenn mit dem Studium etwa der Zugang zu pädagogischen Professionen erlangt wird. In Fällen, in denen es etwa zu Straftaten, Drohungen oder Gewalt kommt, werden von den Interviewten Möglichkeiten des Ausschlusses geprüft.
Betroffene Studierende finden Umgangsweisen mit extrem rechten Lehrenden, indem sie sich über den Allgemeinen Studierendenausschuss (hochschul)öffentlich positionieren und die Hochschule zum Handeln auffordern. Wenn ihre Initiative an der Hochschule keine Berücksichtigung findet, nutzen sie die Problematisierung über Zeitungen beziehungsweise Soziale Medien, um Öffentlichkeit für ihr Anliegen herzustellen und Hochschulen unter Handlungsdruck zu setzen. Studierende weisen Professor*innen darauf hin, dass extrem rechte Studierende als Hilfskraft eingestellt wurden. Im Falle von extrem rechts organisierten Professor*innen fordern Studierende eine Diversifizierung des Studienverlaufs, um Veranstaltungen umgehen zu können. In dieser Auseinandersetzung suchen sie auch externe Beratungen auf, etwa die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. In Veranstaltungen mit extrem rechts organisierten Studierenden bringen sich Studierende, die inter-
venieren wollen, verstärkt in die Auseinandersetzung ein und suchen den Austausch mit der zuständigen Lehrperson.
Umgangsweisen im Kollegium und der weiteren Organisation Im Kollegium sind extrem rechte Positionierungen an der Hochschule Anlass, um Workshops zu organisieren, wobei auch auf externe Beratungsangebote wie das der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus zurückgegriffen wird. Es werden Vorlesungsreihen veranstaltet, um für extrem rechte Positionen im eigenen Fachgebiet zu sensibilisieren und Umgangsweisen an der Hochschule zu erschließen. Organisiert werden Selbsthilfegruppen, in denen der Austausch darauf zielt, in der Auseinandersetzung mit Erfahrungen extrem rechter Positionierungen auf dem Campus zu einer komplexeren Problembeschreibung zu kommen. Erfolgreiche Umgangsweisen zeigen sich auch in der Erfahrung von Mitarbeiter*innen, von ihren Vorgesetzten solidarisch unterstützt zu werden und zwischen Kolleg*innen informelle Gespräche zu führen, die Betroffene als unterstützend erleben.
Auf der Ebene der Organisation können wir beobachten, wie Betroffene durch die Hochschulleitung, durch die Pressestelle der Universität oder durch das Dekanat ihrer Fakultät Unterstützung erfahren. Dies zeigt sich zum einen in Mitteln, die etwa für Beratungsstellen oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Pressestelle entlastet zum Beispiel eine*n betroffene*n Mitarbeiter*in, indem externe Anfragen an die Hochschule zu extrem rechten Positionen durch
die Pressestelle bearbeitet werden, wobei die Pressestelle die Anliegen von dem*der Mitarbeiter*in ernst nimmt und für diesen Austausch viel Zeit bereitstellt. Es werden zum anderen auch Positionspapiere erarbeitet, die von Gremien der jeweiligen Hochschule verabschiedet und damit an der Hochschule breiter getragen werden. Ein*e Professor*in führt zu einem solchen Positionspapier aus:
„Wenn man jetzt fragt ‚Bringt so eine Positionierung im Kollegium was?‘ […]. Wenn man in so einer Situation ist, dass Studierende weniger positioniert sind oder weniger politisch interessiert, engagiert, ist so eine Positionierung, das ist das, was die dann auch zu mir sagen: ‚Ah, jetzt verstehen wir, was das Problem ist. UndwennSie sich positionieren, dann dürfen wir das ja auch.‘“
Eine kritische Positionierung aus dem Kollegium, die auch von der Hochschulleitung unterstützt wird, führt hier dazu, dass auch Studierende anfangen, sich zu positionieren und über die eigene Verantwortung im Seminar und an der Hochschule nachzudenken. Somit stellt die Positionierung eine Sprachfähigkeit für Studierende wie Kolleg*innen her und schafft gegen die Vereinzelung einen gemeinsamen Orientierungspunkt für Gespräche.
Institutionalisierte Sprachlosigkeit und organisierte Vereinzelung werden in allen Interviews als Herausforderung skizziert. Gleichzeitig zeigt sich das Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein in unterschiedlicher Intensität und Qualität. Die
hier skizzierten Umgangsweisen der Betroffenen machen einerseits deutlich, dass sie nicht im Zustand des Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Seins gefangen bleiben und nach kreativen Problemlösungen suchen. Die Umgangsweisen zeigen zudem, dass die Betroffenheit, die von den Interviewten bearbeitet wird, stärker auf die Praktiken und Diskurse in den Hochschulen zielt, als auf die extrem rechten Akteur*innen. Ein besonderer Fall zeigt sich, wenn ein*e Professor*in sich die vereinzelten Abläufe und die Sprachlosigkeit im Hochschulbetrieb zu eigen macht, um Positionierungen gegen Rechtspopulismus/-extremismus zu etablieren.
„Und das versuche ich jetzt sozusagen, dass ich einfach an den, an den Stellen, wo ich denke, dass es vielleicht gar nicht so sofort auffällt und jemand da irgendwas dagegen haben könnte, versuche ich das jetzt überall reinzubringen. Weil die Strategie, zu sagen ‚So, ich schreibe jetzt ein großes Papier, wir sind gegen Rechtsextremismus, wir sind gegen Rassismus und blablabla und das unterschreiben wir dann alle.‘, das kriege ich jetzt zu der jetzigen Situation am Fachbereich, in der Konstellation, werde ich das nicht durchkriegen. So, da werden dann alle sagen ‚Na ja, brauchen wir doch gar nicht.‘ Sagt ja keiner so ‚Nee, ist ja super, dass wir so viele Nazis haben.‘ Aber es ist schon dieses so ‚Na ja, und die Burschenschaften in [anonymisiert: Hochschulstandort] und die gab es ja schon immer und, so.‘ Und deswegen versuche ich das jetzt sozusagen über so kleine Stellschrauben, genau.“
In dieser Interviewpassage berichtet ein*e Professor*in, dass es in ihrem*seinen Fachbereich nicht möglich ist, zu einem Positionspapier angesichts von extrem rechten Studierenden zu kommen – selbst dann nicht, wenn sie*er es schreiben würde und die Kolleg*innen nur unterschreiben müssten. Er*Sie nutzt dann aber das alleinige Arbeiten, um eine gewissermaßen subversive Umgangsweise zu finden und Positionierungen in Papiere einzubauen, die weniger als festes Kollektiv und eher im Umlaufverfahren erstellt werden.
Die rekonstruierten Umgangsweisen Betroffener decken sich vielfach mit Konzepten, die zu Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen vorliegen. Allerdings handelt es sich bei den rekonstruierten Umgangsweisen eher um experimentelle Überprüfungen von ad hoc-Hypothesen dazu, welche Umgangsweisen erfolgsversprechend sind. Die Konzepte, die wir im Folgenden vorstellen, plädieren für eine deutlich stärkere Institutionalisierung von Umgangsweisen, die eine Aufgabe der gesamten Organisation Hochschule wäre.
Konzepte zu Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen
Im Laufe unserer Studie (2022-2025) sind konzeptuelle Papiere zum Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen erschienen (Bernstein et al. 2024; bukof/afg 2023; Damat 2023; Einwächter 2022; Gutsche 2022; Radvan/Dyhr 2023a; Radvan/Dyhr 2023b). Hervorzuheben ist hier das „Handlungskonzept gegen (extrem) rechte Einflussnahme an der
Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg“ (Radvan/Dyhr 2023a) und die dazugehörige Anlage „Handreichung zum Umgang mit (extrem) rechten und diskriminierenden Erscheinungsformen in der Lehre“ (Radvan/Dyhr 2023b). In diesen Papieren findet eine Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Kontext der Hochschule statt, es wird für einen proaktiven, parteilichen und partizipativen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen argumentiert und die Umgangsweisen werden an ein Monitoring gekoppelt. In Bezug auf die Hochschullehre werden Umgangsweisen mit nicht-intendierten und intendierten diskriminierenden Äußerungen und mit extrem rechts organisierten Studierenden entwickelt und es werden überhöhte (pädagogische) Wirkungserwartungen reflektiert.
Zwar liegen bisher keine Evaluationen solcher Konzepte vor, sie stehen aber in einem gewissen Einklang zu den Umgangsweisen, die die von uns interviewten Betroffenen als hilfreich skizziert haben. Dabei greifen sie auch die von Betroffenen benannten Schwierigkeiten der in Hochschulen wirksamen Neutralitätsnorm, der institutionalisierten Sprachlosigkeit und organsierten Vereinzelung auf. Eine kurze Zusammenfassung (siehe auch Haker 2024: 214) verdeutlicht dies:
Die Konzepte kommen zu dem Schluss, dass die Sprachfähigkeit und eine inhaltliche Diversifizierung dadurch erreicht werden kann, dass Weiterbildungen zum Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen fest im Ange-
bot für das Personal verankert werden und sowohl eine juristische, fachwissenschaftliche als auch hochschuldidaktische Dimension enthalten (Bernstein et al. 2024; bukof/afg 2023; Einwächter 2022; Gutsche 2022; Radvan/Dyhr 2023a; Radvan/Dyhr 2023b). Externe Fortbildungs- und Beratungsangebote, die nicht in die bestehenden Hierarchien der Hochschule eingebunden sind (Damat 2023), können einen zusätzlichen Beitrag zur internen Diversifizierung leisten. Für Studierende können in Professionalisierungsmodulen oder im Studium Generale (verbindliche) Seminare zur gesellschaftlichen Bedeutung von Rechtspopulismus/-extremismus und den Bezügen zur Wissenschaft und zu beruflichen Handlungsfeldern angeboten werden. Gegen die organisierte Vereinzelung schlagen die genannten Handlungskonzepte vor, geschützte Räume von unterschiedlichen und für unterschiedliche Gruppen, etwa FLINTA*, zu ermöglichen und aufzubauen, die dabei helfen, sich über einen gemeinsamen Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus zu verständigen. Da das Konzept dieser „Safer Spaces“ selbst Ziel extrem rechter Angriffe ist (im kulturpädagogischen Kontext siehe Haker et al. 2023b), wäre es angemessen, dass Hochschulen sowohl ideelle Unterstützung als auch Ressourcen dafür zur Verfügung stellen.
Die Erfahrung von institutioneller Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung beschreibt auch die Gefahr, dass Betroffene doppelt getroffen werden. Einmal durch den extrem rechten Angriff oder das Vorkommnis und ein zweites Mal durch das Ausbleiben von Solidarität. Hier verweisen konzeptuellen Papiere auf Schutzkon-
zepte für Forschungsbereiche und Personen, die angegriffen werden (bukof/afg 2023; Gutsche 2022; Radvan/Dyhr 2023a), um dieser Gefahr entgegenzuwirken. Der kontextuellen Bedingung von Neutralität in Hochschulen kann beispielsweise versucht werden, eine Organisationskultur entgegenzustellen, die offen dafür ist, Missstände und Herausforderungen anzusprechen und partizipativ (Radvan/Dyhr 2023a) zu bearbeiten. Vorgeschlagen werden auch selbstkritische Positionspapiere der Hochschulleitungen und die feste Verankerung von Rechtsextremismusprävention und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in Leitbildern, Beratungsangeboten und Diversitätsstrategien (bukof/afg 2023; Einwächter 2022; Gutsche 2022; Radvan/Dyhr 2023a).
Hochschulen können darüber hinaus selbst aktiv werden, wenn sie neben einer rechtlichen Beratung des eigenen Personals (Bernstein u. a. 2024; Einwächter 2022) auch eine mögliche Verschärfung des Hausrechts (bukof/afg 2023: Gutsche 2022; Radvan/Dyhr 2023a) in Betracht ziehen. Gegen die skizzierte kontextuelle Bedingung der Neutralität wirken des Weiteren Abgrenzungen von extrem rechten wissenschaftlichen Akteur*innen. Dazu gehört auch die klare Haltung, nicht mit extrem rechten Akteur*innen zu publizieren (Geschichtswerkstatt Göttingen 1995) und ihnen in Hochschulen keine Bühnen zu bieten (bukof/afg 2023).
Die hier vorgestellten konzeptuellen Papiere sind sich in vielen Punkten einig und im Vergleich zu unseren empirischen Konstruktionen zeigen sich viele Überschneidungen. Gerade der gemeinsame Nenner der Diversifizierung
von Hochschulen erscheint aus diesem Grund erfolgsversprechend, um Umgangsweisen mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/extremismus zu finden und der institutionalisierten Sprachlosigkeit und organisierten Vereinzelung von Betroffenen entgegenzuwirken. Ob diese Konzepte in Hochschulen in Deutschland Anklang finden, sich verbreiten und implementiert werden, bleibt hingegen eine offene Frage.
Das hiermit abgeschlossene Kapitel zur Rekonstruktion von Betroffenenperspektiven bildet den zweiten Baustein einer Theorie höherer Reichweite des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Er zeichnet sich durch einen grundlegenden Perspektivwechsel im Verhältnis zum ersten Baustein des Forschungsstands (Kapitel 2) aus. Während der Forschungsstand extrem rechte Personen, Vernetzungen, Organisationen und ihre inhaltlichen wie performativen Anknüpfungspunkte in Hochschulen fokussiert, gerät die Frage nach der Wirkung, die Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen entfaltet, weitgehend aus dem Blick (Kapitel 2.4). Diese lässt sich aus unserer Sicht mittels der Betroffenenperspektive rekonstruieren, die in der Rechtsextremismusforschung insgesamt eine marginalisierte Rolle spielt und häufig im Sinne einer Täter*innen-Opfer-Binarität eng geführt wird.
Unsere Ergebnisse zeigen, dass das Spannungsverhältnis zwischen den Ungleichwertigkeitsvorstellungen und der Gewaltakzep -
tanz des Rechtspopulismus/-extremismus auf der einen Seite und dem kommunikativen und kommunitaristischen Ideal der Wissenschaft auf der anderen Seite zu Widersprüchlichkeiten im wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus führt (Kapitel 3.4.1). Diese Widersprüchlichkeiten sind ursächliche Bedingungen dafür, dass es bei Betroffenen zu einem Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein kommt, das sich vor allem in der erlebten institutionalisierten Sprachlosigkeit und organisierten Vereinzelung zeigt (Kapitel 3.4.2). Der von uns weit gefasste Betroffenheitsbegriff macht es hier möglich, Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen jenseits einer eng geführten Täter*innen-Opfer-Logik zu verstehen. Betroffenheit im Sinne institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung zeigt sich hier nicht alleine als Ergebnis extrem rechter Positionierungen und ihrer Widersprüchlichkeit, sondern auch als organisationskulturell im Sinne des Werts der Neutralität der Hochschule und organisationsstrukturell im Sinne der Arbeitsbedingungen an dieser bedingt (Kapitel 3.4.3). Erfolgreiche Umgangsweisen mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus sollten einerseits diese Kontexte verändern, was aus der Perspektive von Betroffenen, die in diesen Kontexten verortet sind und mehr oder weniger kurzfristige Umgangsweisen finden müssen, schwer erscheint. Ihre gelungenen Umgangsweisen zielen daher auf die Wiederherstellung von institutioneller Sprachfähigkeit und organisierter Solidarität ab (Kapitel 3.4.4). Der gemeinsame Nenner zwischen den von uns
Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus Betroffenenperspektive
rekonstruierten Umgangsweisen und den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen machen wir in der Diversifizierung aus, der es um eine Öffnung und die Vervielfältigung von Perspektiven in Hochschulen geht.
Insbesondere an das epistemologische Argument für Diversifizierung, also die Idee, dass eine Pluralisierung von Perspektiven die Güte wissenschaftlicher Betrachtungen erhöht, schließt das nächste Kapitel an. Die Schlaglichter (Kapitel 4)
bilden Perspektiven auf Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen, die nicht unmittelbar an den gesellschaftlichen Standpunkt von Personen gekoppelt sind, sondern an theoretische Brillen, die im Hinblick auf wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus eingenommen werden können. Sie erhöhen so die Sprachfähigkeit in Bezug auf konkrete Fälle und können, insofern sie beispielsweise in kollegialen Fallberatungen eingesetzt werden, zu einer gemeinsamen Bearbeitung der Fälle beitragen.
Die folgenden Ausführungen enthalten keine Fallbeispiele, sondern bieten ein theoretisches Vokabular an, um über konkrete Fälle zu sprechen. Der pragmatistische Problemlösezyklus ist wesentlich bestimmt durch die „Definition des Problems“ (Strübing 2021: 43). Die Art und Weise, wie Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen problematisiert wird, ist daher gleichermaßen bedeutsam für die Sensibilität, die nötig ist, um Fälle zu erkennen, als auch für die Lösungswege, die gesucht und eingeschlagen werden.
Unsere Ausführungen zu Umgangsweisen (Kapitel 4.4) haben plausibilisiert, dass Fallbesprechungen und kollegiale Fallberatungen ein wichtiger Baustein im proaktiven und präventiven Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen sein können (siehe etwa Radvan/Dyhr 2023b). Dass es bei Betroffenen zu institutionalisierter Sprachlosigkeit (Kapitel 3.4.2) kommt, deutet darauf hin, dass Angebote einer angemessenen Problematisierung bereits eine Umgangsweise mit extrem rechten Vorfällen in Hochschulen sind. Solche Problematisierungen können in Fallbesprechungen und kollegialer Fallberatung erprobt werden. Insofern sie im Kollegium zur Verfügung stehen, um über Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu sprechen, wirken sie auch der häufig erfahrenen organisierten Vereinzelung (Kapitel 3.4.2) entgegen.
Der nun folgende dritte Baustein einer Theorie des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen umfasst unterschiedliche Möglichkeiten, wie konkrete Fälle problematisiert werden können. Wir plädieren, wie einleitend (Kapitel 1) angekündigt, für eine multiperspektivische Problematisierung von Rechtspopulismus/-extremismus. In Bezug auf Hochschulen kann dies durch Schlaglichter geleistet werden, die jeweils unterschiedliche Problemdefinitionen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen beleuchten. Die folgenden Schlaglichter haben wir aus den Interviews unserer Studie, dem Austausch mit Kolleg*innen, aus Diskussionen bei Vorträgen und den von uns durchgeführten Workshops zu wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus (8 Workshops, jeweils zwischen 3,5 und 7,5 Stunden, zwischen 2021 und 2025) entwickelt. Wenn wir in den folgenden Ausführungen zum Beispiel Umgangsweisen mit bestimmten Situationen knapp skizieren, beziehen wir uns zentral auf unsere Erfahrungen aus diesen Zusammenhängen. Die Arbeit mit Schlaglichtern soll helfen, zunächst Problemlagen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen auszudifferenzieren und damit eine Voraussetzung zu schaffen, einen jeweils geeigneten Umgang mit den verschiedenen Betroffenheiten und den damit verbundenen Herausforderungen zu finden.
Die Funktion von Schlaglichtern
Durch Schlaglichter werden in der Malerei oder der bei der Theaterbeleuchtung bestimmte Bereiche hell hervorgehoben. Das heißt auch: Schlaglichter lassen andere Bereiche im Dunkeln. Sie ermöglichen es uns, einen Fall von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen aus einer theoretischen Perspektive zu betrachten und zu interpretieren, ohne in Anspruch zu nehmen, das Ganze zu erkennen. Die von uns vorgelegten Schlaglichter sind also keine Fallsammlung, sondern beschreiben das Licht selbst, das auf Fälle geworfen werden kann.
Das Verhältnis von Theorie und Praxis ist bei Schlaglichtern so gelagert, dass sie das beleuchtete Objekt in ein jeweils spezifisch gefärbtes Licht tauchen. Sie neigen also dazu, dass sich ihre eigene theoretische Sichtweise am Gegenstand bestätigt. Die Interpretation eines Falles von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen dient also nicht der Verifikation oder Falsifikation der Schlaglichter, sondern einer spezifischen Ausleuchtung des Falls, die durch die Ausrichtung und das Farbspektrum der Scheinwerfer bestimmt ist. In der Praxis erweist sich daher eine pluralistische Verwendung unterschiedlicher Schlaglichter als produktiv, um einen Fall in seiner Komplexität zu erfassen.
Einzelne Schlaglichter halten somit spezifische Problematisierungsweisen für Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen bereit. In Fallbesprechungen ermöglichen die Schlaglichter es, das Gespräch zu fokussieren. Im kollegialen Austausch können Schlaglich-
ter die eigene Situiertheit, also den eigenen Blickwinkel und die Tönung der eigenen Brille, in Relation zu den Schlaglichtern reflektierbar machen. Es geht in dieser Reflexion darum, dass die Probleme, die mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen einhergehen, nicht vom Fall determiniert sind, sondern in einem engen Verhältnis zur Problematisierung stehen, die vorgenommen wird. Das heißt keinesfalls, dass es fragwürdig wird, ob Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ein Problem ist, sondern dass es wichtig ist, in der Fallbesprechung zu klären, worin das Problem besteht und für wen die unterschiedlichen Problematisierungen welche Relevanz und Konsequenz haben (zu Problem und Problematisierung siehe Scherr 2023).
Für die folgenden 17 Schlaglichter gilt: Es handelt sich nicht um eine vollständige Liste möglicher Perspektiven auf Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen und nicht jedes Schlaglicht ist für jeden Fall von Relevanz.
Die Schlaglichter sind im Folgenden entscheidungsoffen und ohne Bezug auf konkrete Fälle formuliert, sie enthalten also keine Rezepte im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Vielmehr sind sie Anlass zu einer Reflexion, die es ermöglicht, eine pluralistische Problematisierung von Fällen vorzunehmen. Weil wir in der Konfrontation mit drängenden Problemen dazu neigen, unsere subjektive Problematisierung und die damit einhergehenden Lösungsansätze stark zu generalisieren, setzt die pluralistische Verwendung der Schlaglichter ein hohes Maß an Ambiguitätstoleranz voraus. Gleichzeitig trainiert die Arbeit mit den Schlaglichtern Am-
biguitätstoleranz, was in unserem Kontext von Bedeutung ist: Rechtspopulismus/-extremismus zu widerstehen, bedeutet auch, der „Vereindeutigung der Welt“ (Bauer 2018) zu widerstehen. So viel Rezeptwissen darf sein.
Die nun folgenden Schlaglichter haben keine spezifische Ordnung. Ihre Verwendung liegt in der Hand der Personen, die über extrem rechte Fälle in Hochschulen sprechen wollen.
Die Klassifizierung einer Aussage, eines Ereignisses, einer Handlung als antidemokratisch, extrem rechts, faschistisch, konservativ, neonazistisch, neurechts, rechtsaußen, rechtspopulistisch, rechtsextrem, rechtsextremistisch, rechtsradikal, rechtsterroristisch, wertkonservativ und so weiter ist nicht nur eine Differenzierungspraxis und Grenzbearbeitung (Haker/Otterspeer 2024), sondern wichtiger Bestandteil der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen.
Der Prozess der Begriffsbestimmung kann von Betroffenen als quälend lang und als Relativierung ihrer Erfahrungen wahrgenommen werden. Zwar ist die Relevanz, einen Begriff für etwas zu finden, nicht von der Hand zu weisen. Gleichzeitig verschiebt sich die Aufmerksamkeit aber schnell auf die Frage, wie etwas benannt wird, statt wie mit etwas umzugehen ist. Gerade auf dem Feld der Wissenschaft besteht diese Gefahr, da begrifflich-theoretische Arbeit hier etabliert
ist und einen hohen Stellenwert hat. Die Frage danach, wie etwas benannt wird, lässt sich zudem beliebig fortsetzen: Besteht Einigung darüber, dass etwas rechtsradikal ist, ließe sich gerade in den Sozial- und Geisteswissenschaften noch lange darüber diskutieren, ob es sich bei diesem Etwas nun um eine Handlung, ein diskursives Ereignis, eine Aussage, eine Positionierung, einen Angriff, eine Praktik, eine*n Akteur*in und so weiter handelt. Zudem liegen in vielen Fällen gar nicht genügend Informationen vor, um das Geschehen mit sozialwissenschaftlicher Präzision beispielsweise als rechtspopulistisch und nicht rechtsextrem zu bezeichnen.
Begriffe wie Rechtsaußenspektrum, extrem rechts oder (extrem) rechts sind Versuche, auf die Messieness empirischer Fälle zu verweisen (Strobel 2021) und eine Deutungsoffenheit beizubehalten, die es trotzdem ermöglicht, konkrete Fälle zu problematisieren und beim Namen zu nennen. Weitere Öffnungen der Deutungsmöglichkeiten durch Bezeichnungen wie diskriminierend, extrem, radikal, populistisch, politisch unkorrekt und auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit können Gefahr laufen, die Spezifik extrem rechter Strukturen, Diskurse und Handlungszusammenhänge aus dem Blick zu verlieren (siehe das Schlaglicht in Kapitel 4.2).
Im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen erscheint es uns vor dem Hintergrund des Gesagten wichtig, den Blick für das empirisch vorfindbare Geschehen zu schärfen, was den differenzierten Umgang mit
Begriffen, den beobachtungsleitenden Annahmen, notwendig macht. Ein sensibler Umgang mit Betroffenen schließt dabei auch ein, ihnen eine gewisse Deutungsmacht über die Situation zu überlassen.
4.2 Rechtspopulismus/-extremismus als politisierte Form von Diskriminierungen
Konkrete Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen werden häufig als Diskriminierungen erfahren, die als spezifische Aspekte gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit –etwa als Rassismus, Sexismus, Klassismus, Ableismus – in Erscheinung treten. In der Auseinandersetzung mit extrem rechten Tendenzen in Hochschulen besteht die Gefahr, dass diese Diskriminierungen nicht als Teil des rechten Eskalationskontinuums (Heitmeyer et al. 2021: 58–89) betrachtet werden. Hier erscheint es uns wichtig, Rechtsextremismus als eine „politisierte Form des Rassismus“ (Rommelspacher 2011: 29) oder als politisierte Form anderer Ungleichheitsbeziehungsweise Ungleichwertigkeitsannahmen zu verstehen und zu problematisieren. Ein extrem rechter Rassismus unterscheidet sich so zum Beispiel von Alltagsdiskriminierungen durch den Anspruch, Ungleichwertigkeitsvorstellungen weiter in die Gesellschaft einzuschreiben.
Wir beobachten, dass an Hochschulen Rechtspopulismus/-extremismus dann problematisiert wird, wenn es zu Diskriminierungen kommt. Zweitens können wir sehen, dass Diskriminierung häufig nur dann als extrem rechtes Verhal-
ten problematisiert wird, wenn die Motivation oder Intention der diskriminierenden Person als eindeutig rechtspopulistisch/-extrem eingeordnet werden kann.
Für den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus ist es jedoch wichtig, im Blick zu behalten, dass Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen problematisiert werden kann, ohne dass es zu konkreten diskriminierenden Verhaltensweisen auf dem Campus kommt: Hochschulen tragen beispielsweise eine Verantwortung dafür, welche Personen sie für spätere (zum Beispiel pädagogische) Berufe qualifizieren und auch in der Hochschule als „unauffällig“ beschriebene Personen können durch ihre deutliche Vernetzung in extrem rechte Milieus als Drohkulisse empfunden werden – und für Betroffene außerhalb der Hochschule in der Stadt, am Wochenende oder am Abend zu einer konkreten Bedrohung werden.
Auch können Vorkommnisse als extrem rechts problematisiert werden, ohne dass den Akteur*innen, die dahinterstehen, ein geschlossen rechtsextremes Weltbild nachgewiesen werden muss. So können beispielsweise die Verbreitung extrem rechter Symbole auf dem Campus und auch die gemeinsame Publikationstätigkeit von Wissenschaftler*innen mit extrem rechten Akteur*innen unter dem Phänomenbereich Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen problematisiert werden, ohne das nachgewiesen werden muss, dass die jeweils adressierten Personen ein geschlossen rechtsextremes Weltbild
aufweisen (zur Unterscheidung von Einstellungen und Verhalten siehe etwa Jaschke 2006). Mit einem Hakenkreuzsticker ist, unabhängig davon, wer ihn aufgeklebt hat, eine politische Bedeutung verbunden, die etwa Verknüpfungen zur Shoa, zum Porajmos und, bezogen auf Hochschulen, zu den engen Verflechtungen von Wissenschaft und Nationalsozialismus herstellt. Und auch die Entscheidung zu einer gemeinsamen Publikationstätigkeit mit extrem rechten Akteur*innen ist dahingehend zu beleuchten, welche Aufwertungen und Legitimationen extrem rechter Positionen damit auch im Raum der Hochschule einhergehen und zu welchen Betroffenheiten dies führt.
Heitmeyer et al. (2020) bestimmen Gewaltakzeptanz als zentrales Merkmal von Rechtsextremismus: „Ihre wesentlichen Varianten sind die Überzeugung, Gewalt gehöre unabänderlich zum sozialen Dasein, die Billigung fremdausgeübter privater beziehungsweise repressiver staatlicher Gewalt, eigene Gewaltbereitschaft sowie tatsächliche Gewalttätigkeit“ (ebd.: 20). Selbst wenn Gewalt auf körperliche Gewalt im engeren Sinne beschränkt werden sollte und strukturelle oder andere Formen der Gewalt ausgeblendet würden, muss die Verwendung des Gewaltbegriffs politisch gedacht werden (Barth/ Lindemann 2024). Es wird also mit der Verwendung immer schon darüber entschieden, was überhaupt als (nicht)legitim gilt.
Dies gilt erstens, weil moderne Gesellschaften sich gerne als gewaltfrei beschreiben, was nur
gelingt, indem zwischen legitimer und illegitimer Gewalt unterschieden wird. In diesem Zusammenhang konkurrieren normative Ordnungen zueinander (ebd.): Was innerhalb eines extrem rechten Milieus als legitime Gewaltausübung, etwa als legitimer Schutz vor dem Fremden, gelten kann, gilt aus Sicht der staatlichen Rechtsprechung als illegitim und illegal.
Zweitens ist sozial und politisch umstritten, was überhaupt als Gewalt gilt, wodurch der Interpretation eines Falls als gewaltaffin oder gar gewalttätig eine konstitutive Bedeutung dafür zukommt, dass es sich um Gewalt handelt (Koloma Beck 2015). Insbesondere im Feld der Hochschule sind extrem Rechte in der Lage, sich durch die Aneignung von wissenschaftlicher Sprache als gewaltfrei dazustellen und so die potenzielle Gewaltaffinität ihrer Aussagen und ihres Verhaltens zu verharmlosen. Entsprechend ist es für den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ein „Legitimitätsrisiko“ (ebd.), wenn die kritischen Reaktionen auf sich gewaltfrei gebenden Rechtspopulismus/-extremismus als gewalttätig gedeutet werden können. Genau hier kann die extrem rechte Täter*innen-OpferUmkehr ansetzen, die nicht nur die Verhältnisse verdreht, sondern in der die selbst zugeschriebene „‚Opferschaft‘ zu einer machtvollen Position wird“ (ebd.).
Gerade in Bezug auf Rechtspopulismus/-extremismus ist es wichtig, zu beachten, dass die extrem rechte Gewaltakzeptanz, die tatsächliche Gewaltausübung einschließt, nicht nur ein Mittel zum Zweck ist, sondern die normative Ordnung
von Hochschulen im Kern berührt. Die in ihr zum Ausdruck kommende „Geringschätzung rationaler Diskurse“ (Heitmeyer et al. 2020: 20) ist grundsätzlich wissenschaftsfeindlich.
Im Umgang mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus ist es also wichtig, die konkreten Fälle, die Machtstrukturen an Hochschulen und die politischen Diskurse mittels eines reflexiven Gewaltbegriffs (Barth/Lindemann 2024) zu betrachten. Es kann nicht (nur) darum gehen, durch die eigene Beobachtung zu bestimmen, ob etwas (legitime oder illegitime) Gewalt ist, sondern es kann in der Fallbesprechung rekonstruiert werden, wie im Feld selbst festgelegt wird, ob es sich um (legitime oder illegitime) Gewalt handelt und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Alle Studierenden haben ein Recht auf Bildung. Insbesondere bei extrem rechten Studierenden kommt dazu, dass im anvisierten Bildungsprozess die Hoffnung liegt, dass sie zu einer Transformation ihrer Selbst- und Weltverhältnisse (Koller 2018) kommen und somit auch ihr extrem rechtes Weltbild verlassen (zu einer Rekonstruktion von Distanzierungs- und Ausstiegsprozessen siehe Sigl 2018). Dies führt dazu, dass insbesondere Dozierende viel Zeit, Aufwand und Aufmerksamkeit auf die extrem rechten Studierenden richten. Gleichzeitig ist ein extrem rechtes Weltbild eine Blockade für Bildungsprozesse, weil die Studierenden, die dieses Weltbild haben, sich gegen Kritik immunisieren, sich aus ihrer Sicht
in einem feindlichen Umfeld mit manipulativen und ideologischen Absichten bewegen und zu einer sehr selektiven Wahrnehmung neigen. Dozierende machen in der Auseinandersetzung mit extrem rechten Studierenden also gegebenenfalls schwache Selbstwirksamkeitserfahrungen und sind von dem, was sie erreichen, enttäuscht (Radvan/Dyhr 2023b).
Ein Recht auf Bildung haben allerdings auch die Studierenden, die bei einer solchen Konfrontation nicht im Fokus stehen, weil sie keine extrem rechten Positionen vertreten. Ihre Bildungsmöglichkeiten werden gegebenenfalls durch die anwesenden extrem rechten Studierenden blockiert, da die Dozierenden weniger Zeit, Aufwand und Aufmerksamkeit für sie haben. Zudem kann es zu einer für Bildungsprozesse hemmenden Diskussionskultur und zu Bedrohungen sowie Gewalt, auch über den Kontext der Lehrveranstaltung hinaus, kommen. Letztlich sehen es extrem rechte Positionierungen darauf ab „andere Diskursarten zum Schweigen zu bringen“ (Koller 2019: 159). Ihre Vorstellung von Transformation bewegt sich „in Richtung totalitaristischer Positionen, die den Ausschluss, die Verfolgung oder gar Vernichtung Andersdenkender zum Ziel haben“ (ebd.: 159). Sie sind damit Bildungsprozessen fundamental entgegengesetzt. Dozierende stehen daher auch in der Pflicht, Studierende zu schützen und gegebenenfalls extrem rechte Studierende aus Seminaren auszuschließen.
Um einen Umgang mit extrem rechten Studierenden zu finden, ist es vor diesem Hintergrund
wichtig, dass Hochschuldozierende eine bildungstheoretische Haltung dazu entwickeln, wie Bildungsprozesse möglich sind. Bis zu welchem Grad und auf welche Weise lassen sich extrem rechte Positionierungen in Bildungssettings integrieren, ohne dass die Bildungsprozesse der Beteiligten blockiert werden? Inwieweit müssen extrem rechte Positionierungen restriktiv aus Bildungssettings ausgeschlossen werden, um Bildungsprozesse weiter zu ermöglichen? Aus einer solchen bildungstheoretischen Haltung heraus können dann die anvisierten Bildungssettings reflektiert werden.
4.5 Unklarheit in Bezug auf einen rechtssicheren aber auch rechtlichen Umgang
Die rechtliche Dimension in Bezug auf den Umgang mit extrem rechten Studierenden und wissenschaftlichem Personal ist in doppelter Weise relevant. Einerseits wird das Recht als Instrument der extremen Rechten zum Gegenstand, da diese sich vielfach bemüht, im Recht und nicht gegen das Recht zu operieren (Steinbeis 2024). Hier stellt sich die Frage, wie ein rechtssicherer Umgang mit extrem rechten Akteur*innen in Hochschulen gefunden werden kann, bei dem Umgangsweisen nicht von der Sorge um eine mögliche Klage – beispielsweise vor SLAPP-Klagen (strategic lawsuit against public participation, siehe auch Egidy 2025) –bestimmt werden. Hierzu gehört auch zu klären, welche rechtliche Unterstützung und welchen Rechtsschutz betroffene Personen haben. An-
dererseits stellt sich für Betroffene häufig die Frage, welche rechtlichen Mittel sie selbst gegen extrem rechte Akteur*innen in Hochschulen einsetzen können, etwa auf der Ebene des Hausrechts, der Bedrohung ihrer Lehr- und Forschungsfreiheit und dem Schutz vor Diskriminierung.
Hochschulen sollten die Möglichkeit einer präventiven Rechtsberatung für alle ihre Mitglieder schaffen, in der die potenziell Betroffenen angemessene Erwartungen in Bezug auf die Rechtssicherheit des eigenen Handelns und die Möglichkeit eigener rechtlicher Schritte entwickeln können. Diese angemessenen Erwartungen an das Recht können dabei helfen, eine Haltung zu extrem rechten Erscheinungsformen in Hochschulen zu entwickeln.
Im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen wird die Erwartung, dass sich Vorkommnisse vor allem auf einer rechtlichen Ebene klären lassen, häufig enttäuscht. Das gilt sowohl für Betroffene, die sich durch das Recht Schutz und Maßnahmen gegen die extreme Rechte erhoffen als auch für Hochschulleitungen und Verwaltungen, wenn eine rechtliche Problematisierung und Lösung von Vorkommnissen bereits als Endpunkt der Suche nach Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen verstanden wird. Über eine Rechtsberatung hinaus sollte daher stets reflektiert werden, welche Schritte im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus neben der rechtlichen Ebene möglich sind.
4.6 Meinung oder wissenschaftliches Wissen?
Extrem rechte Positionierungen können sowohl von Betroffenen als auch von denen, die sie äußern, als „Meinung“ klassifiziert werden. An diese Einstufung sind einerseits Überlegungen zur Meinungsfreiheit gekoppelt. Dabei geht es darum, welche Meinungen jemand haben darf und in welchen Kontexten sie*er sie wie äußern kann. Der Äußerung einer Meinung sind in Deutschland beispielsweise rechtliche Grenzen gesetzt, wenn die Äußerung volksverhetzend, holocaustleugnend oder beleidigend ist. Zum wissenschaftlichen Kontext gehört andererseits auch der Anspruch, den gemeinsamen Austausch zu verwissenschaftlichen. Debatten in Seminaren, Vorträge, Wortmeldungen in der kollegialen Zusammenarbeit und öffentliche Positionierungen sollten sich von bloßen Meinungsäußerungen unterscheiden. Hier kommt die verbreitete Unterscheidung von Episteme (wissenschaftliches Wissen) und Doxa (Meinung) zum Tragen (Bachelard 1974).
Einerseits kann eine Äußerung, die als Meinung klassifiziert wird, den üblichen Sanktionen des Wissenschaftssystems unterworfen werden. Sie kann etwa als theoretisch widersprüchlich, empirisch ungedeckt, methodisch unsauber oder schlicht als unwahr eingeordnet werden. Dies hätte etwa in Lehr-Lern-Beziehungen schlechte Noten, im Peer-Review-Verfahren eine Ablehnung oder bei Vorträgen harte Kritik aus dem Publikum zur Folge. Sollte sich die Meinungs-
äußerung als eine wissenschaftliche Unredlichkeit entpuppen, kann sie auch zum Ausschluss von Fachverbänden bis hin zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen führen. Es handelt sich hierbei zwar um Diskriminierungen im Sinne von Unterscheidungen, die mit Nachteilen für die Betroffenen einhergehen. Diese sind aber durch das Wissenschaftssystem legitimiert. Andererseits ist davon auszugehen, dass die Unterscheidung von Episteme und Doxa empirisch nicht so sauber auftritt. Vielmehr ist das akademische Feld selbst von doxischen Vorannahmen und habituellen Prägungen bestimmt, die allzu schnell durch die Selbstbeschreibung als Episteme verdeckt werden (Bourdieu/Wacquant 2013). Es kommt also innerhalb der Wissenschaft durchaus zu Diskriminierungen, die zwar im Modus akademischer Praxis (zum Beispiel Bewertung von Leistungen, Peer-Review-Verfahren, Kritik von Vorträgen) vollzogen werden, die aber letztlich auf außerwissenschaftlichen Privilegierungen, Ungleichheitsverhältnissen, oder habitualisierten (Nicht-)Passungsverhältnissen basieren.
In der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen gilt es also, die Sanktionsmechanismen des wissenschaftlichen Betriebs im Blick zu behalten. Sie bieten gleichzeitig Handlungsoptionen, wenn zum Beispiel Aussagen wissenschaftlich widerlegt oder als Meinung markiert werden können, und Handlungseinschränkungen, insofern das Repertoire der Sanktionen selbst durch das wissenschaftliche Feld beschränkt wird.
und Rechtsextremismus
Hinzu kommt, dass sich ein reflexiver Blick auf die eigenen Vorannahmen lohnt, um die eigenen doxischen Annahmen über das wissenschaftliche Feld und die eigene Position in diesem zu hinterfragen. Ein Weg, diesen Blick zu schärfen, kann die teilnehmende Objektivierung nach Bourdieu (ebd.) sein. Dabei stellen sich Fragen wie: Welche Meinungsäußerungen werden sanktioniert, welche nicht? Wie hängen die Sanktionen mit der Struktur des akademischen Feldes zusammen? Wie beeinflusst meine Kategorisierung der extremen Rechten meinen Blick für mögliche Erscheinungsformen von wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus? Diese Frage stellt sich beispielsweise im Hinblick auf die doppelte Unsichtbarkeit (Lehnert 2024) von Frauen und Mädchen im Rechtspopulismus/-extremismus. Diese meint, dass Frauen erstens nicht zugeschrieben wird politisch zu sein und zweitens, dass ihnen nicht zugetraut wird extrem rechte Einstellungen zu haben und sich entsprechend zu verhalten. In Bezug auf Wissenschaft ist zu beobachten, dass extrem rechte Frauen lange kein Forschungsgegenstand waren.
4.7 Wer ist wie betroffen?
Rechtspopulismus/-extremismus im Allgemeinen und in Hochschulen im Besonderen wird häufig über Betroffenheit gerahmt, gedeutet und problematisiert (zum Beispiel „Das macht mich betroffen!“). Das Ausmaß von Betroffenheit wird wiederum genutzt, um die Größenordnung und Reichweite von Rechtspopulismus/-extremis -
mus als gesellschaftliches Problem zu bestimmen (zum Beispiel „Das betrifft uns alle!“).
Wir nutzen in unseren Analysen einen Betroffenheitsbegriff, der die Dualität im Sinne von Täter*innen-Opfer-Rahmungen übersteigt und der nicht allein auf individuelle Personen begrenzt ist (Rammstedt 1981). In konkreten Fällen kann erstens reflektiert werden, wie Betroffenheit hergestellt, stabilisiert oder verändert wird. Betroffenheit wird dann als „Betroffen-Werden“ (Bauer/Seier 2024: 14) thematisiert. Zweitens geht es gerade in Bezug auf die Herstellung von Betroffenheit auch darum, diese nicht als Konstruktion von Passivität zu verstehen. Es gilt zu erkennen, dass mit Betroffenheit auch Erkenntnispotenziale und Handlungsmacht einhergehen können – zum Beispiel, wenn Betroffene von Rechtspopulismus/-extremismus konkrete Umgangsweisen entwickeln oder einfordern. Drittens gilt es in einem relationalen und machtsensiblen Verständnis von Betroffenheit nicht aus dem Blick zu verlieren, dass die Unterscheidung von Betroffenen und Nicht-Betroffenen selbst Betroffenheit erzeugen kann. Etwa dann, wenn bestimmten Gruppen abgesprochen wird, von extrem rechten Tendenzen in Hochschulen betroffen zu sein, oder andere Gruppen grundsätzlich als Betroffene adressiert werden. Hieraus folgt auch, dass die Einbindung von Gruppen in die Hochschulentwicklung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungen betroffen sind, nur in sensibler Aushandlung möglich ist, um Prozesse des ‚Otherings‘ zu vermeiden und niemanden unfreiwillig und unvorbereitet in eine
öffentliche Positionierung zu drängen (Brüning et al. 2025).
4.8 ‚Denunziantentum‘ als Argument gegen eine kollegiale Zusammenarbeit
Im Austausch von Kolleg*innen über extrem rechte Akteur*innen in Hochschulen taucht das Argument des ‚Denunziantentums‘ auf. Gemeint ist der Vorwurf, dass ein Austausch über konkrete Studierende (mit Klarnamen, Studiengang, Semester und Fach) oder Kolleg*innen (mit Klarnamen, Fachbereich, Position) zu einer Art Liste von unerwünschten Personen führe, die in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden. Gleichzeitig wird etwa der Umgang mit extrem rechten Studierenden erschwert, wenn sie in unterschiedlichen Seminaren unterschiedlicher Lehrender je unterschiedlich offen oder verdeckt mit extrem rechten Positionierungen auftreten können. Aus der Perspektive von Studierenden formuliert, treffen diese im Laufe ihres Studiums immer wieder auf für sie unbekannte Dozierende, ohne einschätzen zu können, was sie erwartet.
Lehrveranstaltungen, Modulzuordnungen und Lehrpersonal sind in Hochschulen eher lose aneinandergekoppelt, auch wenn Hochschulreformen der letzten Dekaden versucht haben, diese stärker aneinander zu binden (Hüther/ Krücken 2016). Extrem rechte Studierende können folglich gezielt bestimmte Lehrveranstaltungen auswählen, in denen sie erwarten, eine besonders hohe Wirkung auf Kommiliton*innen
oder Dozierende zu entfalten, wenn sie extrem rechte Positionen verbreiten. In anderen Seminaren können sie eher unauffällig auftreten, um ihren Studienverlauf und ihre angestrebte Qualifikation nicht zu gefährden. Umgekehrt haben Studierende an Hochschulen mit extrem rechten Dozierenden ein berechtigtes Interesse daran, eine hohe Wahlfreiheit in Bezug auf Seminare und Dozierende zu bekommen.
Teams und Kollegien können in Bezug auf den Umgang mit extrem rechten Studierenden klären, wie eng sie in ihrer Seminargestaltung kooperieren und sich über die jeweilige Studierendenschaft und Kohorte austauschen. Hieraus könnte auch ein Gewinn für alle Beteiligten entstehen, da die Lehre besser auf die jeweiligen Studierenden und ihren bisherigen Studienverlauf angepasst werden kann. In einer engeren Kopplung wäre es möglich, den Umgang mit extrem rechten Positionierungen präventiv zu besprechen und einzuüben, um nicht nur auf konkrete extrem rechte Studierende zu reagieren, wenn sie da sind. Gleichzeitig kann reflektiert werden, wie eng Studierende durch das Studium geführt werden und welche Freiräume in der Seminarauswahl man ihnen überlässt. Gerade weil Studierende wenig Einfluss auf Personalentscheidungen von Hochschulen haben, kann es angebracht erscheinen, dass sie die Möglichkeit haben, Dozierenden im Verlauf des Studiums ‚auszuweichen‘. Zudem bietet die lose Kopplung Dozierenden Freiräume, die auch im Umgang mit extrem rechten Tendenzen in Hochschulen wichtig bleiben können. Etwa
wenn extrem rechte Professor*innen versuchen, die Lehrinhalte eines Fachbereichs stärker vorzugeben – einzelnen Dozierenden eine gewisse Lehrfreiheit in den eigenen Seminaren aber immer erhalten bleibt.
4.9 Wissenschaftsfreiheit als Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Arbeit
Ein sehr wissenschaftsspezifisches Schlaglicht ergibt sich aufgrund der Ambivalenzen in der Debatte um Wissenschaftsfreiheit (Haker 2024). Sie ist gleichzeitig Abwehrrecht gegen Rechtspopulismus/-extremismus, dient aber auch dazu, dass Wissenschaftler*innen sich von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung lossagen. Hinzu kommt, dass extrem rechte Akteur*innen versuchen, ihre Positionierungen in Hochschulen mit dem Wert der Wissenschaftsfreiheit zu legitimieren.
Wissenschaftsfreiheit umfasst in unserem Verständnis sowohl die Zielsetzung, die Durchführung, die Wahl der Mittel und die Veröffentlichung von Ergebnissen im Forschungsprozess.
Wissenschaftsfreiheit ist damit neben negativer Freiheit (Abwesenheit von äußeren Zwängen) immer auch positive Freiheit, verstanden als soziale, politische und ökonomische Bedingungen, unter denen freie Forschung möglich wird (Wilholt 2012).
Wissenschaftsfreiheit betrifft nicht den Wahrheitsgehalt von Aussagen, sondern die Rahmen-
bedingungen wissenschaftlicher Arbeit. Ihre Einschränkung, auch die Einschränkung schlechter Forschung, erfordert gute Gründe, die in allgemeinen ethischen Überlegungen sowie in den Freiheitsbedingungen einer Hochschule und ihrer Mitglieder zu suchen sind. In der Debatte gilt es, sowohl Ermöglichung als auch Begrenzung zu berücksichtigen: Einerseits geht es um offene, inklusive und demokratische Hochschulen, andererseits um die Gefahr, dass kontroverse Positionen ausgeschlossen werden. Zudem ist die Frage nicht nur theoretisch, sondern auch empirisch: Welche Rolle spielen rechtspopulistische und -extreme Haltungen in Hochschulen, wie wirken sie auf die Gemeinschaft und insbesondere auf Betroffene? Deren Erfahrungen zeigen, wann solche Positionen als Angriff auf Wissenschaftsfreiheit gelten müssen – auch wenn Betroffenheit allein nicht ausreichen, Einschränkungen zu rechtfertigen (Haker 2024: S. 218). Auch die Betroffenheitsperspektive bleibt nur ein Aspekt von Multiperspektivität.
Neutralität ist in Hochschulen und im Umgang mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus ein schillernder Begriff. Einerseits wird der Begriff der Neutralität von extrem Rechten genutzt, um Resonanz im Feld der Wissenschaft zu erzeugen. Nicht-neutrale Positionierungen gegen die extreme Rechte werden als ideologisch, links oder als Bruch mit der zugeschriebenen Neutralitätspflicht der Institution beschrieben. Umgekehrt wird der Begriff der
Neutralität innerhalb der Wissenschaft genutzt, um eine Auseinandersetzung mit der extremen Rechten zu vermeiden. Das Argument nimmt häufig die Form an, dass keine Kritik und keine Sanktionen möglich seien, solange kein juristischer Tatbestand vorliegen würde. Darüber hinaus wird der Begriff der Neutralität auch gegen die extreme Rechte ins Feld geführt, da diese als nicht-neutral und damit als unwissenschaftlich eingeordnet wird.
In Hochschulen hat Neutralität einen hohen Stellenwert, weil es sich häufig um staatliche Einrichtungen handelt, die zum Beispiel zu parteipolitischer Neutralität angehalten sind. Begriffe wie Werturteilsfreiheit lassen darüber hinaus ein gewisses Maß an Neutralität als Bedingung objektiver Erkenntnis erscheinen. Wie die Auseinandersetzung um das Recht auf Bildung, um Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit, ist die Debatte um Neutralität also nie nur eine juristische.
In der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen erscheint eine juristische Aufklärung über die Möglichkeiten und Grenzen von Interventionen notwendig, die sich innerhalb des Rechts bewegen. Gleichzeitig wird schnell klar, dass Wissenschaft und Hochschulen keine neutralen Einrichtungen in dem Sinne sind, dass sie ohne Werte, Parteinahme oder Involviertheit auskommen könnten. Der Begriff der Neutralität verschleiert allzu oft die sozialen und politischen Bedingungen guter Wissenschaft und guter Hochschulen. In der
Auseinandersetzung mit Neutralität lässt sich eine Reflexion darauf anstoßen, welche Werte wissenschaftliches Handeln leiten (sollten). Dass es eine langanhaltende historische Debatte um Werte in der Wissenschaft gibt, ist selbst Ausdruck davon, dass die Werteordnung der Wissenschaft kontingent und durch Debatten veränderbar ist. Max Weber (1988) führt etwa Werturteilsfreiheit selbst als Wert ein, Merton (1985) spricht etwa von Kommunismus, Universalismus, Uneigennützigkeit und Skeptizismus als normative Struktur der Wissenschaft, Habermas (1965) unterscheidet verschiedene Erkenntnisinteressen, die letztlich mit Wertungen einhergehen und Rudner (2013) betont, dass gerade die wissenschaftliche Akzeptanz von Hypothesen auf wissenschaftsexterne Wertungen angewiesen ist (siehe zur differenzierten Darstellung weiterer Positionen Schurz/Carrier 2013).
4.11 Polarisierung im Umgang mit der extremen Rechten
Behrens, Besand und Breuer (2021) weisen für den Kontext der politischen Bildung darauf hin, dass das Engagement und die Positionierung gegen Rechtspopulissmus/-extremismus von der Reflexion eigener politischer Orientierungen abhängt. Betroffene von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen machen die Erfahrung, dass die konkreten Situationen und Konstellationen, die sie erleben, in einen größeren gesellschaftlichen und hochschulöffentlichen Diskurs eingebunden sind. Der Umgang mit Rechtspo-
Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Hochschulen
pulismus/-extremismus in Hochschulen droht zu einer Polarisierung beizutragen, indem eine Haltung, die sich gegen die extreme Rechte positioniert, als links beschrieben wird. Viele Betroffene an Hochschulen finden sich aber in dieser Dichotomie nicht wieder, was zu einer Blockade für ihr Engagement werden kann.
Gerade die soziologische Rechtsextremismusforschung macht deutlich, dass solche „Etikettierungen“ mit „Definitionsmacht“ (Jaschke 2006: 30) einhergehen. Sowohl die extreme Rechte selbst (Haker et al. 2023a) als auch eine in der Rechtsextremismusforschung anzufindende „entweder/oder-Entscheidung“ (Jaschke 2006: 23) legen die skizzierte Tendenz zur Polarisierung nahe. Offenere Begriffe wie extreme Rechte oder Rechtspopulismus/-extremismus sind hingegen bereits so angelegt, dass sie einen Phänomenbereich eingrenzen, ohne ihn bereits über eine Kehrseite zu definieren.
Im Umgang mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus kann die Links/Rechts-Dichotomie insbesondere an Hochschulen unterlaufen werden, weil schnell klar werden sollte, dass die extreme Rechte als eigenständiger Phänomenbereich verstanden wird, der sich (auch forschend) nicht in negativer Abgrenzung zu links verstehen lässt. Einzelpersonen und Initiativen gegen Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen sollten durchaus ihre eigene politische Positionierung und Haltung reflektieren und klären. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, sich zu fragen, ob man für Personen offenbleiben möchte, die sich gegen
die extreme Rechte in Hochschulen engagieren wollen, sich aber selbst nicht als zum Beispiel links beschreiben würden.
Die Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal an Hochschulen werden immer wieder als wesentliche Bedingung für die gefundenen Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen benannt. Sie werden in Bezug auf einen erfolgreichen Umgang als ambivalent charakterisiert.
Ein wichtiger Faktor für den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ist Zeit. Einerseits werden Hochschulen als Orte skizziert, die idealerweise Zeiträume schaffen, in denen Umgangsweisen erarbeitet und umgesetzt werden könnten. Wissenschaft zeichnet sich insgesamt dadurch aus, dass für Forschende Freiräume eröffnet werden, in denen sie (im Vergleich zu anderen Handlungsfeldern) Zeit zugesprochen bekommen. Über diese Zeit können sie im Zuge ihrer selbständigen Forschung verhältnismäßig frei entscheiden. Gleichzeitig schildern Wissenschaftler*innen immer wieder, dass sie unter starkem Zeitdruck stehen. Abgabefristen, projektförmiges Forschen, Drittmittelanträge, Karriereplanungen, Befristungen, Personalrotationen oder Publikationsdruck sorgen dafür, dass es nur wenig Zeit gibt, um kollektiv zu Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen zu kommen (siehe zur individuellen und systemischen Folgen Bahr et al. 2022).
Mangelnde materielle Sicherheit, Anerkennungsverluste und fehlende langfristige Sicherheitsperspektiven sowie ein subjektiv negatives Lohnempfinden werden als Gefahren für die Entwicklung anti-demokratischer Einstellungen angesehen (Hövermann et al. 2022: 70–73). Die Arbeitsbedingungen an Hochschulen weisen einige dieser Merkmale auf. Sie sind durch eine große Zahl von befristeten Anstellungen bei wissenschaftlichem Personal (Sommer et al. 2022) und in Technik und Verwaltung (Hobler/Reuyß 2020) geprägt, sowie von einer verbreiteten kritischen Bewertung des Einkommens (ebd.).
Im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen können also auch die konkreten Anstellungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Beteiligten reflektiert werden. Diese beeinflussen nicht nur die Bereitschaft, sich gegen extrem Rechte Tendenzen in Hochschulen zu engagieren, sondern stellen auch innerhalb konkreter Fallkonstellationen Macht- und Ungleichheitsverhältnisse her, die extrem rechte Einstellungen begünstigen. Ein wesentlicher Kontext für die Betrachtung von Fällen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen ist damit die hierarchische Organisation von Hochschulen.
4.13 Aufmerksamkeit von Dozierenden und didaktisches Vorgehen
Insbesondere Dozierende, die Erfahrungen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Seminaren machen, sind mit den Grenzen ihrer eigenen Aufmerksamkeit konfrontiert. In vielen Fällen neigen Dozierende dazu, den extrem rechten Studieren-
den viel Aufmerksamkeit zu geben. Dabei geraten andere, insbesondere ‚stille‘ Studierende, häufig aus dem Sichtfeld. Zudem hängt von der Verteilung der Aufmerksamkeit in Seminarsettings ab, welche Bühne extrem rechte Positionierungen bekommen.
Im Hinblick auf die Gestaltung der Seminare sollte also reflektiert werden, welche Präsentations-, Prüfungs- und Sozialformen gewählt werden. Welche Beziehungen und auch Abhängigkeiten werden zwischen den Studierenden aber auch zwischen Dozierenden und Studierenden dadurch hergestellt und wie könnten sich extrem rechte Positionierungen in diesen Settings auswirken? Eine solche Reflexion auf die eigene Seminargestaltung wirkt auch präventiv auf „nichtintendierte diskriminierende Äußerungen“ (Radvan/Dyhr 2023b), die Betroffene häufig ebenso erleben wie intendierte Diskriminierungen.
Problematisierungen dieser Art zeichnen sich beispielsweise durch folgende Fragen aus: Haben Studierende in meinem Seminar die Möglichkeit, sich diskriminierenden Situationen zu entziehen? Stellt das von mir gewählte Setting Situationen her, in denen ein großer Teil der Studierenden dem passiv ausgesetzt ist, was einzelne Studierende artikulieren? Unterstütze ich Studierende durch meine Settings darin, sich selbst diskriminierungskritisch zu positionieren und einzubringen? Verursacht mein Setting eine große Abhängigkeit zwischen Studierenden, auch im Hinblick auf Prüfungsleistungen? Wie gehe ich damit um, wenn es in diesen Abhängigkeiten zu Diskriminierungen kommt?
4.14 Stadtgesellschaft und regionaler Kontext
Bekannte Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen machen deutlich, dass die Stadtgesellschaft und Region, in welche Hochschulen eingebunden sind, bedeutsam werden (siehe etwa Sonntag 2025). Dies betrifft insbesondere die Möglichkeiten, die Hochschulen und Betroffene haben, um auf Rechtspopulismus/-extremismus vor Ort und an der Hochschule zu reagieren.
In Großstädten können Studierende und wissenschaftliches Personal sich gegebenenfalls bewusster für ein Wohnviertel oder für bestimmte Orte entscheiden, an denen sie sich sicher fühlen. Umgekehrt können als unsicher angesehene Orte besser gemieden werden. In einer Kleinstadt und an einer kleineren Hochschule ist Anonymität schwieriger herzustellen. Allerdings kann eine Situation, in der ‚man sich kennt‘, auf andere Weise Schutz bieten. Maßnahmen, die gegen extrem rechte Tendenzen in Hochschulen eingeführt werden, sind eventuell viel unmittelbarer zu spüren. Hochschulen können in kleinen Städten möglicherweise eine stärkere Wirkung auf die Stadtgesellschaft entfalten.
Im Hinblick auf konkrete Fälle von und Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen kann dieser Kontext mitreflektiert werden. Wo wohnen betroffene Personen und wie gestalten sie ihren Weg zur Hochschule? Welche Freizeitangebote werden wahrgenommen? Wie sind die extrem rechten
Strukturen vor Ort einzuschätzen und welches zivilgesellschaftliche Engagement gegen solche Strukturen gibt es? Wie kann das Umfeld von Hochschulen für die Situation an Hochschulen sensibilisiert werden und welche Vernetzungen sind möglich?
4.15 Öffentlichkeit: Chancen und Gefahren der Öffnung
Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen können auf unterschiedliche Art und Weise die Hochschulöffentlichkeit verlassen. Die extreme Rechte verfügt selbst über ein differenziertes Geflecht aus Social-Media-Aktivismus, Blogs, Nachrichtenseiten und finanziell gut ausgestatteten Plattformen. Es gehört zur Strategie, einzelne Wissenschaftler*innen, Hochschulen, Hochschulgruppen, Studierende, Institute oder ganze Disziplinen auf diesen Plattformen an eine extrem rechte Öffentlichkeit zu zerren. Betroffene nehmen diese Form der Veröffentlichung als Bedrohungsszenario wahr. Gleichzeitig kommen Hochschulen im Zuge von extrem rechten Tendenzen zu der Entscheidung, sich selbst durch Statements, Positionspapiere oder über Pressestellen an die Öffentlichkeit zu wenden. Dies geschieht zum Teil als präventive Strategie, aber auch auf Druck von Studierenden oder von Akteur*innen außerhalb der Hochschule. Fälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen tauchen immer wieder in den Medien auf (Haker/Otterspeer 2023a), wobei die Lokalpresse eine wichtige Rolle spielt und damit auch die Debatte innerhalb der Stadtgesellschaft.
Die Öffnung im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen für eine mediale Öffentlichkeit ist daher vieldeutig und birgt gleichermaßen Gefahren wie Chancen: Betroffene sehen in diesem Verhältnis zur Öffentlichkeit die Gefahr, durch namentliche Nennung oder durch zu schwache Anonymisierungen in Medienberichten noch angreif- und verletzbarer zu werden. Hinzu kommt, dass gerade in einer frühen Karrierephase solche öffentlichen
Auseinandersetzungen von Betroffenen mit der Befürchtung verbunden werden, sie könnten karriereschädigend sein. Des Weiteren ist die Gefahr zu erkennen, dass Medien extrem rechte Diskurse und Narrative bedienen, gerade wenn es um die Opferinszenierung in Bezug auf Cancel Culture oder Political Correctness geht. Der Weg an die Öffentlichkeit kann aber auch eine Öffnung der Hochschulen für eine kritische
Auseinandersetzung mit der extremen Rechten bedeuten. Pressestellen sind mit Sicherheit wichtige Ansprechpartnerinnen im Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Es ist aber mitzureflektieren, dass es hier zu Zielkonflikten kommen kann zwischen der Aufklärung über Missstände, der positiven Darstellung von Hochschulen nach außen und der Rolle der Hochschule als Arbeitgeberin extrem rechter Personen.
Betroffene nehmen den Umgang mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen häufig als reine Reaktion auf einzelne Fälle wahr. Ein Symptom dieser nachgeordneten Aktivität ist ein
Aktionismus, der sich als ein kurzes Aufflammen von Engagement gegen extrem rechte Tendenzen in Hochschulen zeigt. Dagegen äußern Betroffene den Wunsch, dass es zu nachhaltigen Umgangsweisen in der Hochschulentwicklung kommt, die auch mit Ressourcen ausgestattet werden.
In Bezug auf konkrete Fälle erscheint es daher lohnenswert, sich über akute Maßnahmen hinaus auch mit längerfristigen Umgangsweisen zu beschäftigen und als Hochschule Strukturen dafür aufzubauen. Hier besteht allerdings die umgekehrte Gefahr, dass Betroffene den Eindruck gewinnen, eine nachhaltige Reaktion auf ihre Erfahrungen werde weit in die Zukunft verschoben.
Was Radvan und Dyhr (2023a: 14) als proaktiven Grundsatz von Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen beschreiben, kann als Hintergrundfolie für diese doppelten Problemstellung verstanden werden: „Eine proaktive Haltung impliziert zu allererst eine fundierte Wahrnehmung und Analyse der Probleme sowie eine positionierte Benennung der Konflikte. Sie geht einher mit einer proaktiven Entwicklung und Durchführung von primär- und sekundärpräventiven Interventionsmaßnahmen.“ Primäre (vor dem Auftreten eines Falls) und sekundäre Prävention (während des Auftretens eines Falls) sowie Tertiärprävention (nach dem Auftreten eines Falls) sollten dementsprechend nicht gegeneinander abgewogen werden, sondern als Einheit eines gleichermaßen umfänglichen wie differenzierten Umgangs mit wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus verstanden werden.
Dieses letzte Schlaglicht wendet den Blick erneut reflexiv auf die Umgangsweisen mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen, in die auch Fallbesprechungen und kollegiale Fallberatung eingebunden sein können.
Betroffene von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen schildern immer wieder, dass im Laufe der Ver- und Bearbeitung des Erlebten weniger die extrem rechte Positionierung, Diskriminierung oder Bedrohung zum Problem wird, sondern die in Hochschulen gefundenen Umgangsweisen. Das schließt ein, dass die hier vorgeschlagenen Schlaglichter zur Problematisierung von Rechtspopulismus/-extremismus in
Hochschulen selbst zum Problem werden können. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn sie an den Bedürfnissen von Betroffenen vorbeigehen.
Es lassen sich also reflexive Fragen stellen, inwieweit die gewählten Problematisierungen selbst zum Problem werden (siehe Michel-Schwartze 2002): Werden Ressourcen von Betroffenen etwa durch Bevormundung abgebaut? Wird ihre Selbstbestimmung angegriffen, etwa durch Eingriffe in ihre Autonomie? Wird ihre Handlungsfähigkeit geschwächt, indem ihnen übermäßig geholfen wird? Werden bei ihnen zu große Erwartungen in Bezug auf die Wirkung der Umgangsweisen geweckt, etwa indem die eigenen Einflussmöglichkeiten überschätzt werden?
Unsere Studie zu Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Hochschulen umfasst drei Bausteine einer Theorie des wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus. Sie enthält damit wichtige Elemente auf dem Weg zu einer Theorie mit höherem Generalisierungsgrad, die zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen ist.
Mit dem ersten Baustein (Kapitel 2) haben wir das Forschungsfeld strukturiert: Die Darstellung des Forschungsstands bündelt verstreute historische Forschung, gegenwartsbezogene Untersuchungen und Szenarioanalysen zu Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen und macht so Kontinuitäten, Ausdifferenzierungen und Dynamiken sichtbar – gegen die Vergesslichkeit der Forschung und mit Blick auf Leerstellen. Der Dreiklang aus „Was war? / Was ist? / Was wäre, wenn?“ dient dabei als heuristische Ordnung, um historische Verflechtungen, gegenwärtige Erscheinungs- und Organisationsformen sowie mögliche Entwicklungen von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in den Blick zu nehmen.
Der zweite Baustein (Kapitel 3) verschiebt die Perspektive programmatisch zur Wirkungsebene und rekonstruiert Betroffenheit im Anschluss an Vorfälle von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen: Betroffene erleben ein
Auf-Sich-Selbst-Zurückgeworfen-Sein, das sich in institutionalisierter Sprachlosigkeit und organisierter Vereinzelung niederschlägt. Ursächlich ist die inhärente Widersprüchlichkeit des Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen, der zugleich Ansprüche auf Wissenschaftlichkeit erhebt und epistemologische Grundnormen von Wissenschaft unterläuft – etwa durch Gewaltakzeptanz und Bedrohungsszenarien. Kontextuell wirken eine an Hochschulen beanspruchte und herangetragene Neutralität sowie prekäre und kompetitive Arbeitsbedingungen als Verstärker der Betroffenheit von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen. Erfolgversprechende Umgangsweisen zielen entsprechend auf die Wiederherstellung von Sprachfähigkeit und Solidarität ab. Den gemeinsamen Nenner solcher Umgangsweisen machen wir in einer Diversifizierung von Hochschulen aus, also der Öffnung institutioneller Strukturen, Perspektiven und Verfahren, um kollektive Handlungsfähigkeit statt individueller Vereinzelung zu ermöglichen. Der dritte Baustein (Kapitel 4) übersetzt Einsichten unserer Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen in Schlaglichter. Es handelt sich hierbei um eine unvollständige Sammlung von theoretischen Perspektivierungen, mit denen Fälle multiperspektivisch durchleuchtet, Dominanzbehauptungen einzelner Erklärungen vermieden und
Entscheidungsräume geöffnet werden können. Die Schlaglichter stellen ein Vokabular für kollegiale Fallbesprechungen bereit.
Zusammengeführt verschränken die drei Bausteine den Forschungsstand, eine erfahrungsbasierte Analyse der Wirkung von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschule und praxisorientierte Schlaglichter. Sie sind damit selbst eine Umgangsweise mit extrem rechten Tendenzen in Hochschulen, weil sie dafür argumentieren, Sprachfähigkeit, Solidarität und demokratische Autonomie der Hochschule zu stärken. Aus diesem Grund werden sie selbst
in das wissenschaftliche Feld hineingeschrieben und steigern im besten Falle die Sensibilität und Sprachfähigkeit in Bezug auf wissenschaftsbezogenen Rechtspopulismus/-extremismus. Die drei Bausteine sind ein Plädoyer dafür, dass die reflexive Erforschung von Rechtspopulismus/-extremismus in Hochschulen und der gesellschaftlichen Möglichkeitsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte, Struktur und Praktiken des wissenschaftlichen Feldes eine in besonderem Maße wissenschaftsspezifische Umgangsweise mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Hochschulen ist und weiterhin sein sollte.
Literatur
AAUP (2025): Against Anticipatory Obedience. https://www.aaup.org/report/against-anticipatory-obedience [31.10.2025].
Abendroth, Wolfgang (1966): Das Unpolitische als Wesensmerkmal der deutschen Universität. In Sontheimer, Kurt (Hrsg.): Nationalsozialismus und die deutsche Universität (S. 189–208). Berlin: De Gruyter.
Abendroth, Wolfgang (1981): Ein Leben in der Arbeiterbewegung. Gespräche, aufgezeichnet und herausgegeben von B. Dietrich und J. Perels. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Abrahamsen, Rita; Adler-Bell, Sam; Vucetic, Srdjan; Williams, Michael C. (2024): The World of the Radical Right. Dissent, 71(2): S. 38–47.
Achour, Sabine (2025): Gegen Rechtsextremismus - für politische Bildung: Politische Signale aus den Ergebnissen der Mitte-Studie 2024/25. In Zick, Andreas; Küpper, Beate; Mokros, Nico; Eden, Marco (Hrsg.). Die angespannte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2025/2025 (S. 349–379). Bonn. Dietz.
AG gegen Rassenkunde (1998a) (Hrsg.): Deine Knochen – Deine Wirklichkeit. Texte gegen rassistische und sexistische Kontinuität in der Humanbiologie. Münster: Unrast.
AG gegen Rassenkunde (1998b): Einleitung. In AG gegen Rassenkunde (Hrsg.): Deine Knochen – Deine Wirklichkeit. Texte gegen rassistische und sexistische Kontinuität in der Humanbiologie (S. 12–18). Münster: Unrast. AG gegen „Rassenkunde“ (1999): Rassistische, sexistische und biologistische Wissenschaft am Institut für Humanbiologie der Universität Hamburg. In Butterwegge, Christoph; Hentges, Gudrun (Hrsg.): Alte und Neue Rechte an den Hochschulen (S. 191–201). Münster: Agenda.
Amlinger, Carolin; Nachtwey, Oliver (2022): Gekränkte Freiheit. Aspekte des libertären Autoritarismus. Berlin: Suhrkamp.
Andresen, Sabine (2018): Rechtspopulistische Narrative über Kindheit, Familie und Erziehung. Zwischenergebnisse einer ‚wilden‘ Recherche. Zeitschrift für Pädagogik, 64(4): S. 768–787.
Ash, Mitchell G. (1995): Verordnete Umbrüche – Konstruierte Kontinuitäten. Zur Entnazifizierung von Wissenschaftlern und Wissenschaften nach 1945. Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 43(10): S. 903–923.
AStA/Sprecher:innenrat (2022): AStA/Sprecher:innenrat fordert Universität zur Stellungnahme zu umstrittenem Professor auf. https://blog.uni-passau.de/2022/07/12/asta-sprecherinnenrat-fordert-universitaet-zurstellungnahme-zu-umstrittenem-professor-auf/ [02.10.25].
Bachelard, Gaston (1974): Epistemologie. Ausgewählte Texte. Frankfurt am Main/Berlin/Wien: Ullstein.
Bahr, Amrei; Eichhorn, Kristin; Kubon, Sebastian (2022): #IchBinHanna. Prekäre Wissenschaft in Deutschland. Berlin: Suhrkamp.
Bargel, Tino (2000): Zum Wandel politischer Orientierungen bei Studierenden seit Beginn der 80er Jahre. Konstanz: Arbeitsgruppe Hochschulforschung, Universität Konstanz.
Bargel, Tino (2008): Wandel politischer Orientierungen und gesellschaftlicher Werte der Studierenden: Studierendensurvey – Entwicklungen zwischen 1983 und 2007. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bargel, Tino (2017): Studentische Orientierungen gegenüber Studium, Beruf und Politik im Wandel. Zeitreihen des Studierendensurveys 1983 – 2013. Konstanz: Arbeitsgruppe Hochschulforschung, Universität Konstanz.
Bauer, Thomas (2018): Die Vereindeutigung der Welt. Über den Verlust an Eindeutigkeit und Vielfalt. Stuttgart: Reclam.
Barth, Jonas; Lindemann, Gesa (2024): Intertemporale Freiheitssicherung und die Zukunft der Moderne. Leviathan, 53(4): S. 495–524.
Bebnowski, David; Förster, Lisa Julika (2014): Wettbewerbspopulismus. Die Alternative für Deutschland und die Rolle der Ökonomen. OBS-Arbeitspapier 14. https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/ publikationen/titel/wettbewerbspopulismus/aktion/show/ [11.11.2025].
Behrens, Rico; Besand, Anja; Breuer, Stefan (2021): Politische Bildung in reaktionären Zeiten. Frankfurt a. M.: Wochenschau.
Benz, Wolfgang (2005): Jugend- und Studentenopposition. https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismuszweiter-weltkrieg/dossier-nationalsozialismus/39562/jugend-und-studentenopposition/ [05.09.2025]
Beseler, Arista (2024): Wie deutschsprachige alternative Medien vom Kreml unterwandert und instrumentalisiert werden. Russland-Analysen, 456: S. 2–4.
Bereswill, Mechthild; Ehlert, Gudrun (2022): Kleine Anfragen der AfD als Instrument wissenschaftsfeindlicher Angriffe auf die Geschlechterforschung. Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 7(2): S. 132–144.
Bereswill, Mechthild; Ehlert, Gudrun; Neuber, Anke (2021): Feindselige Anfragen. Die Nutzung eines parlamentarischen Instruments zur Diskreditierung der Geschlechterforschung. In Henninger, Annette; Bergold-Caldwell, Denise; Grenz, Sabine; Grubner, Barbara; Krüger-Kirn, Helga; Maurer, Susanne; Näser-Lather, Marion; Beaufaÿs, Sandra (Hrsg.): Mobilisierungen gegen Feminismus und ‚Gender‘. Erscheinungsformen, Erklärungsversuche und Gegenstrategien (S. 108–122). Opladen: Barbara Budrich.
Bernstein, Julia; Müller, Stefan; Berger, Deidre (2024): Antisemitismus an Hochschulen. Die Neue Hochschule, 1: S. 7.
Besche, Julia (2022): Studierende der Sozialen Arbeit im Kontext recht(sextrem)er Strömungen. In Gille, Christoph; Jagusch, Birgit; Chehata, Yasmine (Hrsg.): Die extreme Rechte in der Sozialen Arbeit. Grundlagen –Arbeitsfelder – Handlungsmöglichkeiten (S. 145–156). Weinheim: Beltz Juventa.
Besche, Julia (2023). Rechte und rechtsextreme Studierende in der Sozialen Arbeit. Wissensbestände und Leerstellen. Zeitschrift für Sozialpädagogik, 21(1), S. 70–89.
Bourdieu, Pierre (1987): Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Bourdieu, Pierre; Wacquant, Loïc J. D. (2013). Reflexive Anthropologie. 3. Aufl., Frankfurt am Main: Suhrkamp. Brüning, Christina; Haker, Christoph; Nüthen, Inga; Otterspeer, Lukas (2025): Bedrohte Wissensgesellschaft. Rechtsextremismus im Kontext von Bildung und Wissenschaft. In Beutel, Silvia-Iris; Busch, Matthias; Ruberg, Christiane (Hrsg.): Krisenmodus verlassen – Transformationen gestalten. 3. Jahrbuch Demokratiepädagogik & Demokratiebildung (S. 30–42). Schwalbach a. T.: Debus Pädagogik/Wochenschau Verlag.
Brunkhorst, Hauke (1987): Der Intellektuelle im Land der Mandarine. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Brunkhorst, Hauke (2002): Die Universität der Demokratie. Blätter für Deutsche und Internationale Politik (2): S. 237–247.
bukof; afg (2023): Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext – Handlungsempfehlungen für Hochschulleitungen. https://bukof.de/wp-content/uploads/23-05-15-bukof-afg-Handlungsempfehlungenfuer-Hochschulleitungen-zu-diskriminierenden-Angriffe-im-Hochschulkontext.pdf [01.11.2025].
Cortiel, Jeanne; Hanke Christine (2019): Universität und Neue Rechte. Geisteswissenschaftliche Positionierungen. Zeitschrift für Medienwissenschaft, 11(1): S. 162–175.
Damat, Gamze (2023): Beratung und Prävention bei demokratiefeindlichen Vorfällen an Hochschulen. Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 8(1): S. 64–72.
De Angelis, Moira; Harles, Dorothea; Mauermeister, Sylvi; Aust, Robert (2023): Gesellschaftlich-demokratische Teilhabe: trotz hochschulischer oder durch hochschulische Bildung? Das Hochschulwesen, 71(1/2): S. 6–17.
Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Heller, Ayline; Brähler, Elmar (2024): Die Leipziger Autoritarismus Studie 2024: Methoden, Ergebnisse und Langzeitverlauf. In Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Heller, Ayline; Brähler, Elmar (Hrsg.): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen (S. 29–99). Gießen: Psychosozial Verlag.
Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Heller, Ayline; Brähler, Elmar (Hrsg.) (2024): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen (S. 29–99). Gießen: Psychosozial Verlag.
Decker, Oliver; Lewandowsky, Marcel (2017): Rechtspopulismus in Europa: Erscheinungsformen, Ursachen und Gegenstrategien. Zeitschrift für Politik, 64(1): S. 21–38.
Demirović, Alex; Paul, Gerd (1996): Rechte Tendenzen unter Studierenden an hessischen Hochschulen. In Falter, Jürgen W.; Jaschke, Hans-Gerd; Winkler, Jürgen R. (Hrsg.): Rechtsextremismus. Ergebnisse und Perspektiven der Forschung (S. 138–151). Opladen: Westdeutscher Verlag.
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (2025): Pressemitteilung – Regierung Trump gefährdet die globale Gesundheit. https://dgpi.de/pressemitteilung-regierung-trump-gefaehrdet-die-globalegesundheit-06-02-2025/ [31.10.2025].
Durkheim, Émile (2022): Die Regeln der soziologischen Methode. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Egidy, Stefanie (2025): Einschüchterung ist das Ziel. Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) in Deutschland. OBS-Arbeitspapier 77. https://www.otto-brenner-stiftung.de/einschuechterung-ist-das-ziel [11.11.2025].
Ehlert, Gudrun; Radvan, Heike; Schäuble, Barbara; Thiessen, Barbara (2020): Verunsicherungen und Herausforderungen. Strategien im Umgang mit Rechtsextremismus in Hochschule und Profession. Sozial Extra, 44(2): S. 102–106.
Einwächter, Sophie G. (2022): Feindlichkeit gegenüber Wissenschaftler*innen – Kartierung eines Phänomens. Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 7(2): S. 10–28.
Engelmeier, Hanna; Felsch, Philipp (2017): „Gegen die Uni studieren“. Ein Vorwort. Mittelweg, 36 (4-5): S. 4–13. Etzemüller, Thomas (2019): „It’s the performance, stupid“. Performanz → Evidenz: Der Auftritt in der Wissenschaft. In Etzemüller, Thomas (Hrsg.): Der Auftritt. Performanz in der Wissenschaft (S. 9–43). Bielefeld: Transcript.
Fachgesellschaft Geschlechterstudien (2025): Angriffen auf die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen entgegentreten. https://www.fg-gender.de/angriffen-auf-die-freiheit-von-forschung-und-lehre-entschlossenentgegentreten/ [31.10.2025].
FARN (2022): Ist-Analyse unter Studierenden der grünen Berufe hinsichtlich des Themenfelds „Natur-/ Umweltschutz und Rechtsextremismus“. https://www.nf-farn.de/system/files/documents/farn_diversu_dokukurz_final.pdf [01.11.2025].
Fazzi, Luca; Nothdurfter, Urban (2021): Why Are You Backing Such Positions? Types and Trajectories of Social Workers’ Right-Wing Populist Support. British Journal of Social Work, 51(2): S. 636–654.
Feustel, Robert (2019): Substanz und Supplement. Mit Rechten reden, zu Rechten forschen? Eine Einladung zum Widerspruch. sub\urban. Zeitschrift für kritische Stadtforschung, 7(1/2): S. 137–147.
Fischer-Lescano, Andreas (2025): Wer die Wissenschaft schützen will, muss die AfD verbieten. https://www. jmwiarda.de/blog/2025/05/27/wer-die-wissenschaft-schuetzen-will-muss-die-afd-verbieten [05.09.2025].
Forschung & Lehre (2023): Disziplinarverfahren gegen LMU-Professor eingeleitet. https://www.forschung-undlehre.de/recht/disziplinarverfahren-gegen-lmu-professor-5776 [31.10.2025].
Fuchs, Christiane (2024): Hochschule als rechtes Kampffeld? Rechte Angriffe und Instrumentalisierungen von Wissenschaftsfreiheit. In BdWi; fzs; GEW; NGAWiss; ÖH (Hrsg.): Umkämpfte Wissenschaftsfreiheit. Verhältnis von Wissenschaft und Politik, BdWi-Studienheft 14 (S. 11–14). Marburg: BdWi.
Garbe, Detlef (1989): „In jedem Einzelfall … bis zur Todesstrafe“. Der Militärstrafrechtler Erich Schwinge. Ein deutsches Juristenleben. Hamburg: Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Garbe, Detlef (2010): Der Marburger Militärjurist Prof. Erich Schwinge. Kommentator, Vollstrecker und Apologet nationalsozialistischen Kriegsrechtes. In Kirschner, Albrecht (Hrsg.): Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marbuger Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945 (S. 109–130). Marburg: Historische Kommission für Hessen.
Geschichtswerkstatt Göttingen (1995): „Weimar läßt grüßen.“ Die Göttinger Akademie der Wissenschaften verleiht ihren Historikerpreis an einen „Neuen Rechten“. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 10(3): S. 138–150.
Glaser, Barney G.; Strauss, Anselm L. (2010) Grounded Theory. Strategien qualitativer Forschung. Bern: Hans Huber.
Grüttner, Michael (2024): Talar und Hakenkreuz. Die Universität im Dritten Reich. München: C.H. Beck.
Gutmann, Andreas (2021): Rechtsterrorist*innen im Hörsaal? Kritische Justiz, 54(4): S. 440–443.
Gutsche, Peps (2022): Handlungsempfehlungen zum Umgang mit (extrem) rechten Positionen an Hochschulen. Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 7(1): S. 89–102.
Habermas, Jürgen (1965): Erkenntnis und Interesse. Merkur, 19(213): S. 1139–1153.
Habermas, Jürgen, von Friedeburg, Ludwig, Oehler, Christoph, & Weltz, Friedrich (1961). Student und Politik. Eine soziologiosche Untersuchung zum politischen Bewußtsein Frankfurter Studenten. Neuwied: Luchterhand. Haker, Christoph (2020): Immanente Kritik soziologischer Theorie. Bielefeld: Transcript. Haker, Christoph (2024): Rechtspopulismus und Rechtsextremismus an Hochschulen. Zur Debatte um Wissenschaftsfreiheit. Berliner Debatte Initial, 35(2): S. 207–223.
Haker, Christoph (2025): Freie Wissenschaft ist mehr als die Abwesenheit von äußeren Zwängen. https://www. deutschlandfunkkultur.de/freie-wissenschaft-ist-mehr-als-die-abwesenheit-von-aeusseren-zwaengen-100. html [05.09.2025].
Haker, Christoph; Otterspeer, Lukas (2021): Die epistemische Dimension des Rechtspopulismus. Eine Kritik des Wissenschafts- und Bildungsverständnisses der Neuen Rechten. In Sehmer, Julian; Simon, Stephanie; Ten Elsen, Jennifer; Thiele, Felix (Hrsg): recht extrem? Dynamiken in zivilgesellschaftlichen Räumen (S. 249–273). Wiesbaden: Springer VS.
Haker, Christoph; Otterspeer, Lukas (2023a): Wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/-extremismus an Hochschulen – eine Feldexploration und Herausforderungen in der Lehre. Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 43(4): S. 373–390.
Haker, Christoph; Otterspeer, Lukas (2023b): Wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/-extremismus an Hochschulen – Perspektiven von Betroffenen. Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung, 3(1): S. 102–117.
Haker, Christoph; Otterspeer, Lukas (2024): Soziale Grenzen und Grenzbearbeitungen. Ein Zugang zur sozialwissenschaftlichen Bildungsforschung. In Drerup, Johannes ; Göddertz, Nina; Mattig, Ruprecht; Thole, Werner; Uhlendorff, Uwe (Hrsg.): Bildungsforschung – Erziehungswissenschaftliche Perspektiven (S. 87-103). Berlin: Metzler.
Haker, Christoph; Otterspeer, Lukas; Schildknecht, Lukas (2022): Antiakademismus heute. In Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Demokratie unter Druck, Band 12 (S. 82–93). Jena.
Haker, Christoph; Lehnert, Esther; Otterspeer, Lukas; Thole, Werner (2023a): Wissenschaftsbezogener Rechtspopulismus/-extremismus. Eine Podiumsdiskussion. In Villa, Paula-Irene (Hrsg.): Polarisierte Welten. Verhandlungen des 41. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bielefeld (S. 1–15). https:// publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2022/article/view/1687/1869 [31.10.2025].
Haker, Christoph; Otterspeer, Lukas; Thole, Werner (2023b): Einladung zum Draußen-Bleiben. Safer Spaces sind nicht nur Schutzraum, sie sind eine Methode der Herrschafts- und Erkenntniskritik. https://www.iteswerkstatt.de/einladung-zum-draussen-bleiben/ [31.10.2025].
Halmai, Gábor; Ryder, Andrew (2025): How the Destroyers of Academic Freedom Masquerade Themselves as Its Victims. The Battle for Hearts and Minds in Hungarian Academia. https://verfassungsblog.de/how-thedestroyers-of-academic-freedom-masquerade-themselves-as-its-victims/ [31.10.2025].
Hammer, Dominik (2025): Welche Rolle spielen alternative Medien in Radikalisierungsprozessen? Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 38(1): S. 83–95.
Hammerstein, Notker (1995): Antisemitismus und deutsche Universitäten. 1871–1933. Frankfurt am Main: Campus.
Hannig, Florian (2021): Eine kurze Geschichte der Betroffenheit(skritik) in der Bundesrepublik. Merkur, 75(871): S. 28–37.
Heither, Dietrich (2013): Burschenschaften. Köln: PapyRossa.
Heither, Dietrich; Schulze, Adelheid (2015): Die Morde von Mechterstädt 1920. Zur Geschichte rechtsradikaler Gewalt in Deutschland. Berlin: Metropol.
Heitmeyer, Wilhelm (2002): Deutsche Zustände. Folge 1. Berlin: Suhrkamp. Heitmeyer, Wilhelm (2019a): Raus aus der Blase. Die Universitäten vernachlässigen die Auseinandersetzung mit dem Autoritären Nationalismus. Deutsche Universitätszeitung, (1): S. 32–33.
und Rechtsextremismus
Heitmeyer, Wilhelm (2019b): Rechte Bewegungen an Hochschulen. „Universitäten nehmen die Situation nicht ernst“. https://www.deutschlandfunk.de/rechte-bewegungen-an-hochschulen-universitaeten-nehmendie-100.html [05.09.2025].
Heitmeyer, Wilhelm; Buhse, Heike; Liebe-Freund, Joachim; Möller, Kurt; Müller, Joachim; Ritz, Helmut; Siller, Gertrud; Vossen, Johannes (1992): Die Bielefelder Rechtsextremismus-Studie. Erste Langzeituntersuchung zur politischen Sozialisation männlicher Jugendlicher. Weinheim: Juventa.
Heitmeyer, Wilhelm; Freiheit, Manuela; Sitzer, Peter (2020): Rechte Bedrohungsallianzen. Berlin: Suhrkamp.
Heitmeyer, Wilhelm; Freiheit, Manuela; Sitzer, Peter (2021): Das rechte Eskalationskontinuum. In Schultz, Tanjev (Hrsg.): Auf dem rechten Auge blind? Rechtsextremismus in Deutschland (S.75–93). Stuttgart: Kohlhammer.
Helfferich, Cornelia (2011): Die Qualität qualitativer Daten. Manual für die Durchführung qualitativer Interviews. Wiesbaden: VS.
Henninger, Annette; Bergold-Caldwell, Denise; Grenz, Sabine; Grubner, Barbara; Krüger-Kirn, Helga; Maurer, Susanne; Näser-Lather, Marion (2021): Mobilisierungen gegen Feminismus und ‚Gender‘. Erscheinungsformen, Erklärungsansätze und Gegenstrategien. In Henninger, Annette; Bergold-Caldwell, Denise; Grenz, Sabine; Grubner, Barbara; Krüger-Kirn, Helga; Maurer, Susanne; Näser-Lather, Marion; Beaufaÿs, Sandra (Hrsg.): Mobilisierungen gegen Feminismus und ‚Gender‘. Erscheinungsformen, Erklärungsversuche und Gegenstrategien (S. 9–24). Opladen: Barbara Budrich.
Hentges, Gudrun (1999): Debatten um die politische Pädagogik bzw. Bildung vor und nach 1945. Theodor Litt und Theodor Wilhelm (Pseudonym: Friedrich Oetinger) als Beispiele. In Butterwegge, Christoph; Hentges; Gudrun (Hrsg.): Alte und Neue Rechte an den Hochschulen (S. 159–176). Münster: Agenda.
Herbert, Ulrich (1996): BEST. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989. Bonn: Dietz.
Herbert, Ulrich (2021): Wer waren die Nationalsozialisten? München: C.H. Beck.
Hobler, Dietmar; Reuyß, Stefan (2020): Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen in Deutschland. https://www.dgb.de/++co++bb03675a-4e8f-11eb-b39d-001a4a160123/DGB-Hochschulreport_ Beschaeftigtenbefragung.pdf [06.03.2024].
Hochschulrektorenkonferenz (2024): Wissenschaft braucht freiheitliche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/wissenschaft-brauchtfreiheitliche-demokratie-und-rechtsstaatlichkeit-5036/ [31.10.2025].
Hoffmann, Felix; Michelsen, Jakob (1998): Chronologie der Proteste. In AG gegen Rassenkunde (Hrsg.): Deine Knochen – Deine Wirklichkeit. Texte gegen rassistische und sexistische Kontinuität in der Humanbiologie (S. 182–194). Münster: Unrast.
Hövermann, Andreas; Kohlrausch, Bettina; Voss, Dorothea (2022): Wie Arbeit, Transformation und soziale Lebenslagen mit anti-demokratischen Einstellungen zusammenhängen. Befunde einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Hubacher Haerle, Pablo; Beckstein, Martin (2019): Das Paradox der Toleranz zwischen politischer Theorie und zivilgesellschaftlicher Praxis. Zeitschrift für Politische Theorie, 10, H. 2: S. 169–192.
Hümmler, Lilian (2021): Die Bibliothek des Konservatismus als (extrem) rechter Thinktank. Hamburg: Marta Press.
Hüther, Otto; Krücken, Georg (2016): Hochschulen Fragestellungen, Ergebnisse und Perspektiven der sozialwissenschaftlichen Hochschulforschung. Wiesbaden: Springer VS.
Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.
Jaschke, Hans-Gerd (2006): Politischer Extremismus. Wiesbaden: VS. Kannetzky, Fank (2004): Kollisionen mit der Doxa. Versuch über die Anwendbarkeit eines beliebten Begriffs. Berliner Debatte Initial, 15(1): S. 46–61.
Kater, Michael H. (1975): Studentenschaft und Rechtsradikalismus in Deutschland 1918–1933. Eine sozialgeschichtliche Studie zur Bildungskrise in der Weimarer Republik. Hamburg: Hoffman und Campe.
Kellershohn, Helmut (2004): Im „Dienst an der nationalsozialistischen Revolution“. Die Deutsche Gildenschaft und ihr Verhältnis zum Nationalsozialismus. https://www.diss-duisburg.de/Internetbibliothek/Artikel/ kellershohn--gildenschaft-und-ns.pdf [01.11.2025].
Kellershohn, Helmut (2016): Das Institut für Staatspolitik und das jungkonservative Hegemonieprojekt. In Braun, Stephan; Geisler, Alexander; Gerster, Martin (Hrsg.): Strategien der extremen Rechten. Hintergründe –Analysen – Antworten (S. 439–467). Wiesbaden: Springer VS.
Kiess, Johannes (2024): Die Verbreitung rechtsextremer Einstellung in Deutschland. In Virchow, Fabian; Hoffstadt, Anke; Heß, Cordelia; Häusler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus (S. 1–22). Wiesbaden: Springer VS.
Kiess, Johannes; Dilling, Marius; Heller, Ayline; Brähler, Elmar (2024): Soziale Ungleichheit, Deprivation, sozialräumlicher Kontext und rechtsextreme Einstellung. In Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Heller, Ayline; Brähler, Elmar (Hrsg.): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen (S. 101–131).
Gießen: Psychosozial-Verlag.
Klinkmann, Norbert (1981): Das systematische Vergleichen von Theorien. Ein Versuch und die Unausweichlichkeit seines Scheiterns. Soziale Welt, 32(2): S. 249–260.
Kleber, Arno; Richter-Krautz, Jana (2022): Klimawandel FAQs. Fake News erkennen, Argumente verstehen, qualitativ antworten. Berlin: Springer.
Koller, Hans-Christoph (2018): Bildung anders denken. Einführung in die Theorie transformatorischer Bildungsprozesse. Stuttgart: Kohlhammer.
Koller, Hans-Christoph (2019): Ist jede Transformation als Bildungsprozess zu begreifen? Zur Frage der Normativität des Konzepts transformatorischer Bildungsprozesse. In Verständig, Dan; Holze, Jens; Biermann, Ralf (Hrsg.): Von der Bildung zur Medienbildung (S. 149–161). Wiesbaden: Springer VS. Koloma Beck, Teresa (2015): Sozialwissenschaftliche Gewalttheorie heute. Sechs Thesen. https://www. soziopolis.de/sozialwissenschaftliche-gewalttheorie-heute.html [14.04.2025].
Kremsner, Gertraud; Schimek, Bernhard; Kaluza, Claudia; Müller, Matthias; Proyer, Michelle (2023): Rechtspopulismus als Herausforderung für eine diversitätssensible und inklusionsorientierte Lehrer*innenbildung –Reflexionen von Hochschullehrenden. In Hinz, Andreas; Jahr, David; Kruschel, Robert (Hrsg.): Inklusive Bildung und Rechtspopulismus. Grundlagen, Analysen und Handlungsmöglichkeiten (S. 167–181). Beltz Juventa. Kumkar, Nils C. (2015): „… Als ob man von Bratenduft satt werden könnte“ – Der Diskurs der AfD am Beispiel der Gründungsparteitagsrede von Bernd Lucke. In Decker, Oliver; Kiess, Johannes¸ Brähler, Elmar (Hrsg.): Rechtsextremismus der Mitte und sekundärer Autoritarismus (S. 127–150). Gießen: Psychosozial-Verlag.
Kurth, Alexandra (2020): Expertise zum Thema: Aktivitäten rechter/rechtsextremer Gruppierungen im Bereich politische Bildung mit besonderem Fokus auf die Burschenschaften der Deutschen Burschenschaft (DB). München: Deutsches Jugendinstitut.
Lautmann, Rüdiger (2020): Betroffenheit. In Klimke, Daniela; Lautmann, Rüdiger; Stäheli, Urs; Weischer, Christoph; Wienold, Hanns (Hrsg.): Lexikon zur Soziologie (S. 89). 6. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. Lehnert, Esther (2024): Die extreme Rechte und Gender. In Virchow, Fabian; Hoffstadt, Anke; Heß, Cordelia Häusler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS.
Lehnert, Esther; Radvan, Heike (2016): Rechtsextreme Frauen – Analysen und Handlungsempfehlungen für Soziale Arbeit und Pädagogik. Opladen: Barbara Budrich.
Leibniz-Gemeinschaft (2019): „Regierungspläne in Ungarn mit Wissenschaftsfreiheit unvereinbar“. https:// www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/neues/forschungsnachrichten/forschungsnachrichten-single/ newsdetails/regierungsplaene-in-ungarn-mit-wissenschaftsfreiheit-unvereinbar [31.10.2025].
Leidinger, Christiane; Radvan, Heike (2019): Rechtsextremismus und völkischer Autoritarismus an Hochschulen. Femina Politica, 28(1): S. 142–147.
Lindemann, Gesa (2016): Das Soziale von seinen Grenzen her denken. Weilerswist: Velbrück.
Löwenthal, Leo (2021): Falsche Propheten. Studien zur faschistischen Agitation. Berlin: Suhrkamp Luhmann, Niklas (1987): Soziale Systeme: Grundriss einer allgemeinen Theorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Maciel, Emmanuelle (2021): Using Science to Justify the “Crisis of Masculinity”. Æther, 6: S. H1–H15.
Massin, Benoît (1999): Anthropologie und Humangenetik im Nationalsozialismus oder: Wie schreiben deutsche Wissenschaftler ihre eigene Wissenschaftsgeschichte? In Kaupen-Haas, Heidrun, Saller, Christian (Hrsg.): Wissenschaftlicher Rassismus. Analysen einer Kontinuität in den Human- und Naturwissenschaften (S. 12–63). Frankfurt am Main: Campus.
Mecklenburg, Jens (1996) (Hrsg.): Handbuch Deutscher Rechtsextremismus. Berlin: Elefanten Press.
Mede, Niels G.; Schäfer, Mike S. (2020): Science-related populism: Conceptualizing populist demands towards science. Public Understanding of Science, 29(5): S. 473–491.
Merton, Robert K. (1985): Entwicklung und Wandel von Forschungsinteressen. Aufsätze zur Wissenschaftssoziologie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Meyer, Jasmin; Strauß, Susanne; Hinz, Thomas (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen. DZHW Brief, 08/2022: S. 1–12.
Michel-Schwartze, Birgit (2002): Handlungswissen der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS.
Moreno, Jose E.; Kinn, Mira; Narberhaus, Marta (2022): A Stronghold of Climate Change Denialism in Germany: Case Study of the Output and Press Representation of the Think Tank EIKE. International Journal of Communication, 16: S. 267–288.
Mudde, Cas (2019): The Far Right Today. Cambridge: Polity Press.
Müller-Elmau, Marie (2024): Autoritärer Populismus und die Wissenschaftsfreiheit. https://www.gewthueringen.de/aktuelles/detailseite/autoritaerer-populismus-und-die-wissenschaftsfreiheit [31.10.2025].
Multrus, Frank; Majer, Sandra; Bargel, Tino; Schmidt, Monika (2017): Studiensituation und studentische Orientierungen. Zusammenfassung zum 13. Studierendensurvey an Universitäten und Fachhochschulen. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Multrus, Frank; Strauß, Susanne; Hinz, Thomas (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu populistischen Tendenzen unter Studierenden. DZHW Brief, 07/2022: S. 1–12.
Näser-Lather, Marion (2021): Wissenschaftler_innen vs. Gender Studies. Argumentationen, Wirkungen und Kontexte einer ‚wissenschafts‘-politischen Debatte. In Henninger, Annette; Birsl, Ursuala (Hrsg.): Antifeminismen. ‚Krisen‘-Diskurse mit gesellschaftsspaltendem Potential? (S. 105–148). Bielefeld: Transcript.
NSU-Watch (2023): Aufklären und Einmischen. Der NSU-Komplex und der Münchener Prozess. Berlin: Verbrecher Verlag.
Paul, Barbara; Seier, Andrea (2024): Betroffenheit verteidigen. (Selbst-)Politisierung in Kunst und audiovisueller Kultur. In Paul, Barbara; Seier, Andrea (Hrsg.): Betroffenheit. Praktiken der (Selbst-)Politisierung in Kunst und audiovisueller Kultur (S. 7–56). Berlin: Neofelis.
Paulitsch, Luis (2024): Gegenerzählungen für „Selberdenker“. Ein Versuch der Einordnung von „Alternativmedien“ im konservativen Spektrum. Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, 7(2): S. 211–219.
Pető, Andrea (2021): Angriffe gegen die Institutionen der Wissenschaft und ihre Instrumentalisierung im illiberalen Regime. Eine Anregung zum Überdenken der gesellschaftlichen Rolle der Wissenschaft und ihre Perspektiven. In Strube, Sonja A.; Perintfalvi, Rita; Hemet, Raphaela; Metze, Miriam; Sahbaz, Cicek (Hrsg.): Anti-Genderismus in Europa. Allianzen von Rechtspopulismus und religiösem Fundamentalismus. Mobilisierung – Vernetzung – Transformation (S. 187–199). Bielefeld: Transcript.
Pfahl-Traughber, Armin (2019): Die AfD und der Rechtsextremismus. Eine Analyse aus politikwissenschaftlicher Perspektive. Wiesbaden: Springer VS. Pfahl-Traughber, Armin (2022): Intellektueller Rechtsextremismus. Das Gefahrenpotential der Neuen Rechten. Bonn: Dietz.
Pichl, Maximilian (2015): Der NSU-Mord in Kassel – eine Geschichte deutscher Staatsapparate und ihrer Skandale. Kritische Justiz, 48(3): S. 275–287.
Popper, Karl (1970): Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band 1. Der Zauber Platons. Bern: A. Francke.
Quent, Matthias; Richter, Christoph; Salheiser, Axel (2022): Klimarassismus. Der Kampf der Rechten gegen die ökologische Wende. München: Piper.
Quent, Matthias; Roepert, Leo; Rösch, Viktoria; Schauer, Alexandra; Schilk, Felix (2025): Herausforderungen der (soziologischen) Rechtsextremismusforschung: Einleitung zum Themenheft. Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung, 5(1): S. 5–20.
Radvan, Heike (2024). Rechtsextreme Einflüsse an Hochschulen – was lässt sich dagegen tun? URL: https:// www.ardaudiothek.de/episode/wissen/rechtsextreme-einfluesse-an-hochschulen-was-laesst-sich-dagegentun/rbbkultur/13114705/ [30.08.2024].
Radvan, Heike; Dyhr, Susanne (2023a): Handlungskonzept gegen (extrem) rechte Einflussnahme an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. https://www-docs.b-tu.de/presse/public/ Handlungskonzept-gegen(extrem)rechte-Einflussnahme-an-der-BTU_RZ.pdf [01.11.2025].
und Rechtsextremismus
Radvan, Heike; Dyhr, Susanne (2023b): Handreichung zum Umgang mit (extrem) rechten und diskriminierenden Erscheinungsformen in der Lehre. https://www-docs.b-tu.de/fg-methoden-theorien-sozialearbeit/public/ PDF/Anlage_HK_Empfehlungen_f%C3%BCr_die_Lehre_BTU_Cottbus.pdf [01.11.2025].
Radvan, Heike; Schäuble, Barbara (2019): Rechtsextrem orientierte und organisierte Studierende – Umgangsweisen in Hochschulen Sozialer Arbeit. In Köttig, Michaela; Röh, Dieter (Hrsg.): Soziale Arbeit in der Demokratie – Demokratieförderung in der Sozialen Arbeit (S. 216–227). Opladen: Barbara Budrich.
Ramm, Michael; Multrus, Frank; Bargel, Tino; Schmidt, Monika (2014): Studiensituation und studentische Orientierungen. 12. Studierendensurvey an Universitäten und Fachhochschulen. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Rammstedt, Otthein (1981): Betroffenheit – was heißt das? In Klingemann, Hans-Dieter; Kaase, Max (Hrsg.): Politische Psychologie (Politische Viertelsjahresschrift, Sonderheft 12/1981) (S. 452–463). Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Rauch, Geraldine & Zimmerer, Jürgen (2024): Die Demokratie muss auch in der Wissenschaft verteidigt werden. https://www.jmwiarda.de/2024/02/23/die-demokratie-muss-auch-in-der-wissenschaft-verteidigt-werden/ [30.08.2024].
Reinhold, Gerd (2000): Soziologie-Lexikon. Berlin: Oldenbourg Wissenschaftsverlag.
Reusswig, Fritz; Lass, Wiebke; Bock, Seraja (2022): Populistische Narrative der Energiewende und die Zukunft der Demokratie. In Zilles, Julia; Drewing, Emily, Janik, Julia (Hrsg.): Umkämpfte Zukunft. Zum Verhältnis von Nachhaltigkeit, Demokratie und Konflikt (S. 183–202). Bielefeld: Transcript.
Rommelspacher, Birgit (2011): Was ist eigentlich Rassismus? In Melter, Claus; Mecheril, Paul (Hrsg.): Rassismuskritik, Rassismustheorie und -forschung (S. 25–38). Schwalbach: Wochenschau Verlag.
Rosenthal, Walter (2024): Doppelzüngiges Spiel. DSW-Journal, (1): S. 44–45.
Rudner, Richard (2013): Der Wissenschaftler qua Wissenschaftler fällt Werturteile. In Schurz Gerhard; Carrier, Martin (Hrsg.): Werte in den Wissenschaften. Neue Ansätze zum Werturteilsstreit (S. 108–117). Berlin: Suhrkamp.
Ruch, Philipp (2024): Es ist kurz vor 1933. Was die AfD vorhat und wie wir sie stoppen. München: Ludwig. Salzborn, S. (2017): Rechtsextremismus und Rechtspopulismus. Sozialmagazin, 42(11-12): S. 7–12. Sändig, Jan; von Bernstorff, Jochen; Hasenclever, Andreas (2018): Affectedness in international institutions: promises and pitfalls of involving the most affected. Third World Thematics, 3(5-6): S. 587–604.
Scherr, Albert (2023): Probleme und Problematisierungen. Argumente für eine reflexive und gegenstandsbezogene Integration vermeintlich gegensätzlicher Perspektiven der Soziologie sozialer Probleme. Soziale Probleme, 34(1): S. 129–147.
Scherr, Albert; Bitzan, Renate (2007): Rechtextreme Studierende und JugendarbeiterInnen. Phantom oder Tabu? Sozial Extra, 31(1–2): S. 8–10. Schimank, Uwe (2013): Gesellschaft. Bielefeld: Transcript.
Schröder, Carl Philipp; Goede, Laura-Romina; Lehmann, Lena (2020): Perspektiven von Studierenden. Ergebnisse einer Befragung zu den Themen Politik, Religion und Gemeinschaft im Rahmen des Projektes „Radikalisierung im digitalen Zeitalter (RadigZ)“. Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.
Schubert, Karsten (2023): Zwei Begriffe der Wissenschaftsfreiheit. Zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik. Zeitschrift für Praktische Philosophie, 10(1): S. 39–78.
Schurz, Gerhard; Carrier, Martin (Hrsg.) (2013): Werte in den Wissenschaften. Neue Ansätze zum Werturteilsstreit. Berlin: Suhrkamp.
Semsrott, Arne (2024): Machtübernahme. Was passiert, wenn Rechtsextremisten regieren. Eine Anleitung zum Widerstand. München: Droemer.
Semsrott, Arne; Jakubowski, Matthias (2021): Desiderius-Erasmus-Stiftung. Politische Bildung von Rechtsaußen. OBS-Arbeitspapier 51.
Semsrott, Arne; Jakubowski, Matthias (2023): Desiderius-Erasmus-Stiftung. Immer weiter nach rechts außen. OBS-Arbeitspapier 61.
Sigl, Johanna (2018): Biografische Wandlungen ehemals organisierter Rechtsextremer. Eine biografieanalytische und geschlechterreflektierende Untersuchung. Wiesbaden: Springer VS. Sommer, Jörn; Jongmanns, Georg; Book, Astrid; Rennert, Christian (2022): Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2022/abschluss bericht-evaluation-wisszeitvg.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [06.03.2024].
Sonntag, Alisa (2025): Warum Hochschulen für Angriffe der extrem Rechten besonders anfällig sind. Rechtsextreme Übergriffe an Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Interview mit Christoph Haker und Rebekka Blum von Alisa Sonntag. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/rechtsextremismushochschulen-interview-ueberblick-102.html [31.10.2025].
Stanley, Jason (2024): Wie Faschismus funktioniert. Westend.
Steinbeis, Maximilian (2024): Die verwundbare Demokratie. Strategien gegen die populistische Übernahme. Hanser: München.
Stöss, Richard (2005): Rechtsextremismus im Wandel. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung.
Strauss, Anselm L. (1998): Grundlagen qualitativer Forschung. München: Wilhelm Fink.
Strauss, Anselm; Corbin, Juliet (1996): Grounded Theory: Grundlagen qualitativer Sozialforschung. Weinheim: Beltz.
Strobl, Natascha (2021). Radikalisierter Konservatismus. Berlin: Suhrkamp.
Strube, Sonja Angelika (2024): Rechte Versuchung. Bekenntnisfall für das Christentum. Freiburg: Herder.
Strübing, Jörg (2021): Grounded Theory. Zur sozialtheoretischen und epistemologischen Fundierung eines pragmatistischen Forschungsstils. Wiesbaden: Springer VS.
Terschmitten, Tina (1999): Der Fall Schneider an der RWTH Aachen. In Butterwegge, Christoph; Hentges, Gudrun (Hrsg.): Alte und Neue Rechte an den Hochschulen (S. 177–190). Münster: Agenda.
Teidelbaum, Lucius (2019). Für Volk und Heimat. Die „Deutsche Gildenschaft“ (DG). https://www.lotta-magazin. de/ausgabe/76/fur-volk-und-heimat/ [31.10.2025].
Thole, Werner (2020): Problematische Ablehnungskonstruktionen. Sozial Extra, 44(2): S. 107–112.
Thole, Werner; Simon, Stephanie; Wagner, Leonie (2022): Neue Rechte, Rechtspopulismus und Soziale Arbeit. Sozial Extra, 46(4): S. 244–250.
Universität Konstanz (2022): Studierendensurvey: Daten aus drei Jahrzenten auf einen Blick. https://www.unikonstanz.de/universitaet/aktuelles-und-medien/aktuelle-meldungen/aktuelles/studierendensurvey-datenaus-drei-jahrzehnten-auf-einen-blick/ [05.09.2025].
Varszegi, Mark (2018): Gender Studies und die starken Männer von der Donau – Vorgehen gegen einen unliebsamen Studiengang in Ungarn. https://www.juwiss.de/78-2018/ [31.10.2025].
Verfassungsblog (o. D.): Das Thüringen-Projekt. https://verfassungsblog.de/thuringen-projekt/ [31.10.2025].
Villa, Paula-Irene; Hark, Sabine (2017): „Gender Wahn Stoppen“ (AfD). Wer sich wie und warum gegen die Kontingenz von Sexualität und Geschlecht artikuliert. In Lessenich, Stephan (Hrsg.): Geschlossene Gesellschaften. Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016. https://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2016/article/view/457 [31.10.2025].
Virchow, Fabian (2016): ›Rechtsextremismus‹: Begriffe – Forschungsfelder – Kontroversen. In Virchow, Fabian, Langebach, Martin, Häusler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Edition Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS.
von der Behrens, Antonia (2017): Kontrolle als Gestaltung: Der Verfassungsschutz und der NSU-Komplex. Kritische Justiz, 50(1): S. 38–50.
Wagner, Andreas (2010): Das „Heidelberger Manifest“ von 1981. Deutsche Professoren warnen vor „Überfremdung des deutschen Volkes“. In Klatt, Johanna; Lorenz, Robert (Hrsg.): Manifeste. Geschichte und Gegenwart des politischen Appells (S. 285–313). Bielefeld: Transcript.
Wagner, Jens-Christian (2025). Zwischen Schuldabwehr, Schuldumkehr und Instrumentalisierung. Rechter Geschichtsrevisionismus in Deutschland. In Wagner, Jens-Christian; Steinbacher, Sybille (Hrsg.): Rechter Geschichtsrevisionismus in Deutschland. Formen, Felder, Ideologie (S. 15–38). Göttingen: Wallstein.
Weber, Max (1988): Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. 7. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck. Werner, Melanie (2021): Das Kulturvolk in klassischen Theorien Sozialer Arbeit. In Gille, Christoph; Jagusch, Birgit; Chehata, Yasmine (Hrsg.): Die extreme Rechte in der Sozialen Arbeit. Grundlagen – Arbeitsweisen –Handlungsmöglichkeiten (S. 49–60). Weinheim: Beltz Juventa.
Wilholt, Torsten (2012): Die Freiheit der Forschung. Begründungen und Begrenzungen. Berlin: Suhrkamp. Ylä-Anttila, Tuukka (2018): Populist knowledge: ‚Post-truth‘ repertoires of contesting epistemic authorities. European Journal of Cultural and Political Sociology, 5(4): S. 356–388.
Zick, Andreas; Küpper, Beate; Mokros, Nico; Eden, Marco (Hrsg.) (2025a): Die angespannte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2025/2025. Bonn. Dietz.
Zick, Andreas; Mokros, Nico; Küpper, Beate (2025b): Rechtsextremismus in der Mitte der Gesellschaft. In Zick, Andreas; Küpper, Beate; Mokros, Nico; Eden, Marco (Hrsg.) (2025): Die angespannte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2025/2025 (S. 69–103). Bonn. Dietz.
Ziegler, Tamas Dezso (2019): It’s Not Just About CEU: Understanding the Systemic Limitation of Academic Freedom in Hungary. https://verfassungsblog.de/its-not-just-about-ceu-understanding-the-systemiclimitation-of-academic-freedom-in-hungary/ [31.10.2025].
Über die Autoren
Dr. Christoph Haker ist Soziologe und Lehrer. Er hat mehrere Jahre an Stadtteilschulen in Hamburg gearbeitet und ist aktuell wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Erziehungswissenschaften und am Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Europa-Universität Flensburg. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der sozialwissenschaftlichen Theorie, Wissenschaftsforschung und bildungs- und wissenschaftsbezogenem Rechtspopulismus/-extremismus.
PD Dr. habil. Lukas Otterspeer ist Erziehungswissenschaftler an der Europa-Universität Flensburg. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der qualitativen Sozialforschung, der Forschung zu sozialen Grenzen und Sozialtheorien sowie in der Forschung zu Rechtspopulismus/-extremismus in Bildung, Kultur und Wissenschaft.
OBS-Arbeitspapiere Infos und Download: www.otto-brenner-stiftung.de
Nr. 82 Die Politik-Erklärer*innen. Wie Explainer-Formate von funk gesellschaftspolitische Wirklichkeit konstruieren (Janis Brinkmann)
Nr. 81 Journalismus leicht verständlich. Berichterstattung für Menschen mit eingeschränkter Literalität (Steffen Grütjen, Friederike Herrmann, Milan Skusa)
Nr. 80 Ich-Erzähler*innen. Neue Reportage-Formate im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Janis Brinkmann, Christof Amrhein, Anna Pröhle)
Nr. 79 Über Reichtum berichten. Der „Gute Rat für Rückverteilung“ in den Medien (Hendrik Theine, Carlotta Verita, Moritz Gartiser)
Nr. 78 Künstliche Intelligenz im medialen Diskurs. Wird soziale Gerechtigkeit ausgeblendet? (Elke Grittmann, Lina Brink, Peter Kann)
Nr. 77 Einschüchterung ist das Ziel. Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) in Deutschland (Stefanie Egidy)
Nr. 76 Im öffentlichen Auftrag. Zusammensetzung und Arbeitsweise der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien (Peter Stawowy)
Nr. 75 Künstliche Intelligenz in politischen Kampagnen. Akzeptanz, Wirkung und Wahrnehmung (Simon Kruschinski, Pablo Jost, Hannah Fecher, Tobias Scherer)
Nr. 74 Tragische Einzelfälle? Trendreport zur Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen (Christine E. Meltzer)
Nr. 73 Social-Media-Partei AfD? Digitale Landtagswahlkämpfe im Vergleich (Maik Fielitz, Harald Sick, Michael Schmidt, Christian Donner)
Nr. 72 Öffentlichkeit ohne Journalismus? Rollenverschiebungen im lokalen Raum (Barbara Witte, Gerhard Syben)
Nr. 71 Finanzbildung als politisches Projekt. Eine kritische Analyse der FDP-Initiative zur finanziellen Bildung (Thomas Höhne)
Nr. 70 ‚Falsche Propheten‘ in Sachsen. Extrem rechte Agitation im Landtag (Ulf Bohmann, Moritz Heinrich, Matthias Sommer)
Nr. 69 ARD, ZDF und DLR im Wandel. Reformideen und Zukunftsperspektiven (Jan Christopher Kalbhenn)
Nr. 68 Engagiert und gefährdet. Ausmaß und Ursachen rechter Bedrohungen der politischen Bildung in Sachsen (Thomas Laux, Teresa Lindenauer)
Nr. 67 Viel Kraft – wenig Biss. Wirtschaftsberichterstattung in ARD und ZDF (Henrik Müller, Gerret von Nordheim)
Nr. 66 Reklame für Klimakiller. Wie Fernseh- und YouTube-Werbung den Medienstaatsvertrag verletzt (Uwe Krüger, Katharina Forstmair, Alexandra Hilpert, Laurie Stührenberg)
... ist die gemeinnützige Wissenschaftsstiftung der IG Metall. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Als Forum für gesellschaftliche Diskurse und Einrichtung der Forschungsförderung ist sie dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Ausgleich zwischen Ost und West.
... initiiert den gesellschaftlichen Dialog durch Veranstaltungen, Workshops und Kooperationsveranstaltungen (z. B. im Herbst die OBS-Jahrestagungen), organisiert Konferenzen, lobt jährlich den „Otto Brenner Preis für kritischen Journalismus“ aus, fördert wissenschaftliche Untersuchungen zu sozialen, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Themen und legt aktuelle medienkritische und -politische Analysen vor.
... informiert regelmäßig mit einem Newsletter über Projekte, Publikationen, Termine und Veranstaltungen.
... veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Forschungsförderung in der Reihe „OBS-Arbeitshefte“ oder als Arbeitspapiere (nur online). Die Arbeitshefte werden, wie auch alle anderen Publikationen der OBS, kostenlos abgegeben. Über die Homepage der Stiftung können sie auch elektronisch bestellt werden. Vergriffene Hefte halten wir als PDF zum Download bereit unter: www.otto-brennerstiftung.de/wissenschaftsportal/ publikationen/
... freut sich über jede ideelle Unterstützung ihrer Arbeit. Aber wir sind auch sehr dankbar, wenn die Arbeit der OBS materiell gefördert wird.
... ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main V (-Höchst) vom 16. November 2023 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig anerkannt worden. Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Otto Brenner Stiftung sind Spenden steuerlich absetzbar bzw. begünstigt.
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• Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens
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BIC: HELA DE FF
Für Spenden mit zweckgebundenem Verwendungszweck zur Förderung von Wissenschaft und Forschung zu den Schwerpunkten:
• Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland (einschließlich des Umweltschutzes)
• Entwicklung demokratischer Arbeitsbeziehungen in Mittel- und Osteuropa
• Verfolgung des Zieles der sozialen Gerechtigkeit
Bank: HELABA Frankfurt/Main
IBAN: DE86 5005 0000 0090 5460 11
BIC: HELA DE FF
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Aktuelle Ergebnisse der Forschungsförderung in der Reihe „OBS-Arbeitshefte“
OBS-Arbeitsheft 114*
Marlis Prinzing, Mira Keßler, Melanie Radue Berichten über Leid und Katastrophen Die Ahrtalflut 2021 aus Betroffenen- und Mediensicht sowie Lehren für künftige Krisen
OBS-Arbeitsheft 113*
Janine Greyer-Stock, Julia Lück-Benz Moderne Wirtschaftsberichterstattung? Wie Podcasts auf Spotify und in der ARD Audiothek über Wirtschaft sprechen
OBS-Arbeitsheft 112*
Leif Kramp, Stephan Weichert Whitepaper Non-Profit-Journalismus Handreichungen für Medien, Politik und Stiftungswesen
OBS-Arbeitsheft 111*
Janis Brinkmann
Journalistische Grenzgänger Wie die Reportage-Formate von funk Wirklichkeit konstruieren
OBS-Arbeitsheft 110*
Henning Eichler Journalismus in sozialen Netzwerken ARD und ZDF im Bann der Algorithmen?
OBS-Arbeitsheft 109*
Barbara Witte, Gerhard Syben Erosion von Öffentlichkeit Freie Journalist*innen in der Corona-Pandemie
OBS-Arbeitsheft 108*
Victoria Sophie Teschendorf, Kim Otto Framing in der Wirtschaftsberichterstattung Der EU-Italien-Streit 2018 und die Verhandlungen über Corona-Hilfen 2020 im Vergleich
OBS-Arbeitsheft 107*
Leif Kramp, Stephan Weichert Konstruktiv durch Krisen? Fallanalysen zum Corona-Journalismus
OBS-Arbeitsheft 106*
Lutz Frühbrodt, Ronja Auerbacher
Den richtigen Ton treffen Der Podcast-Boom in Deutschland
OBS-Arbeitsheft 105*
Hektor Haarkötter, Filiz Kalmuk
Medienjournalismus in Deutschland
Seine Leistungen und blinden Flecken
OBS-Arbeitsheft 104*
Valentin Sagvosdkin
Qualifiziert für die Zukunft?
Zur Pluralität der wirtschaftsjournalistischen Ausbildung in Deutschland
* Printfassung leider vergriffen; Download weiterhin möglich.
Diese und weitere Publikationen der OBS finden Sie unter www.otto-brenner-stiftung.de Otto Brenner Stiftung | Wilhelm-Leuschner-Straße 79 | D-60329 Frankfurt/Main
