So nutzt Du den MOBIL PASS ALLGÄU.
Dein MOBIL PASS ALLGÄU ist im Allgäu-Walser-Pass freigeschaltet und kann vom Anreisetag bis zu deiner Abreise genutzt werden!
Allgemeine Bedingungen und Hinweise.
ist Dein Gäste-Pass!
Bitte beachten Sie diese allgemeinen Bedingungen und Hinweise, insbesondere auch die Nutzungsbedingungen zum MOBIL PASS ALLGÄU (unter www.mobilpass-allgaeu.de) und die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde sowie verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen und Tarifverbünde. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten, dass sich ebenfalls nach deren Bedingungen oder ggf. Gesetzgebung ergibt. Jedweder Missbrauch ist untersagt.
Tipp!
1. Der MOBIL PASS ALLGÄU gilt ausschließlich in den Busund Bahnlinien im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten Geltungsbereich des MOBIL PASS ALLGÄU (inkl. EMMI-Mobil in Bad Hindelang). Ausgeschlossen von der zuzahlungsfreien Nutzung ist der Fernverkehr (z. B. IC, EC, ICE, ECE) sowie einzelne besonders gekennzeichnete Buslinien. Für Details siehe Übersichtskarte (auf der Rückseite) und www.mobilpass-allgaeu.de.
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2. Der MOBIL PASS ALLGÄU gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf dem Allgäu-Walser-Pass mit MOBIL PASS ALLGÄU namentlich genannt ist. Der MOBIL PASS ALLGÄU ist nicht übertragbar.
Als Übernachtungsgast in diesen Orten erhältst Du den MOBIL PASS ALLGÄU. Gratis!
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6. Aus rechtlichen Gründen ist die zuzahlungsfreie Nutzung des MOBIL PASS ALLGÄU im Tannheimer Tal (Tirol, Österreich) auf den Linien 110 und 120 für Zweitwohnsitzinhaber der teilnehmenden Kommunen am MOBIL PASS ALLGÄU nicht möglich. Betroffene müssen für die Nutzung der Linien 110 und 120 des Verkehrsverbundes Tirol einen Fahrschein unter Entrichtung des regulären Beförderungsentgeltes erwerben. 7. Störungen der Funktionalität des Passes sind unverzüglich der Allgäu-Walser-Service GmbH, hilfsweise der Gemeinde bzw. dem Gastgeber anzuzeigen. Bei ausgedruckten QRCodes ist der Passinhaber selbst dazu verpflichtet, jederzeit für einen lesefähigen Ausdruck Sorge zu tragen.
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Bad Hindelang Bolsterlang Obermaiselstein Fischen
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3. Alle Übernachtungsgäste und kurbeitragspflichtige Zweitwohnsitzinhaber der teilnehmenden Kommunen (siehe www.mobilpass-allgaeu.de oder die auf diesem Flyer gedruckte Übersichtskarte) ab einem Alter von 6 Jahren erhalten einen MOBIL PASS ALLGÄU, welcher zur zuzahlungsfreien Fahrt berechtigt. Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen eigenen MOBIL PASS ALLGÄU, werden aber in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters mit dem MOBIL PASS ALLGÄU zuzahlungsfrei mitbefördert.
5. Die Nutzungsberechtigung ist beschränkt auf den Aufenthaltszeitraum vom Ankunfts- bis zum Abreisetag und besteht im Rahmen des Aufenthalts auf der Grundlage des tatsächlichen Gastaufnahmevertrages. Im Übrigen wird auf die Nutzungsbedingungen zum MOBIL PASS ALLGÄU verwiesen.
8. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsunternehmen und –verbünden und dem Geltungsbereich des MOBIL PASS ALLGÄU erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber, den Tourist-Informationen oder direkt unter www.mobilpass-allgaeu.de. Führt Ihre Fahrt über den Geltungsbereich des MOBIL PASS ALLGÄU hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im Geltungsbereich zu entrichten.
Wertach
Oberstaufen
Oberstdorf
4. Der MOBIL PASS ALLGÄU gilt ausschließlich zur Personenbeförderung. Eine kostenlose Mitnahme von Tieren und/oder Fahrrädern ist nicht inbegriffen. In diesem Zusammenhang gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen und Verbünde, nach denen zur Mitnahme von Tieren und/oder Fahrrädern ggf. ein gesondertes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.
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