

STEUERRATGEBER


Alle Jahre wieder – und doch neu





Diewichtigsten Treiberder heutigen Welt verdichtet in einemeinzigartigen Programm: nzz-academy.com
Alle Jahre wieder – und doch neu

Der Kanton Zürich senkt den Steuerfuss für 2026 von 98 auf 95 Prozent, in Basel-Stadt sollen die Steuern bald direkt vom Gehalt abgezogen werden, die 13 AHV-Rente erhöht das steuerbare Einkommen von Rentnerinnen und Retnern, für die Unternehmenssteuern steht die Umsetzung der globalen OECD-Mindeststeuer auf der Agenda – dies sind nur vier Änderungen, die hierzulande auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zukommen. Einordnung tut not.
Genau hier will unsere aufgefrischte Publikation ansetzen:Aus der Zeitungsbeilage «Steuern sparen» wird zum zehnjährigen Jubiläum der Schwerpunkt «Steuerratgeber» der erstmals unter diesem Namen als Bestandteil der «Neuen Zürcher Zeitung» erscheint Wie gewohnt, dürfen die Leserinnen und Leser kompetent geschriebene Hintergründe zu steuerrelevanten Themen erwarten – kombiniert mit Nutzwertjournalismus und noch mehr Servicecharakter
Der vorliegende «Steuerratgeber» bietet eine umfassende Analyse aktueller Änderungen. Er beleuchtet die wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2026 sowie die bevorstehende politische Entscheidung zur Individualbesteuerung, die die sogenannte Heiratsstrafe beenden könnte Fachbeiträge erläutern zudem den steuerlichen Umgang mit Immobilien, die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Besonderheiten der kantonalen Vermögenssteuern. Auch komplexe Bereiche wie die Nachzahlung in die Säule 3a, internationale Quellensteuern und neue Transparenzregeln für Firmenbeteiligungen werden behandelt.
Unser Leitfaden soll Privatpersonen und Unternehmen als Orientierungshilfe dienen, um steuerliche Chancen zu nutzen und rechtliche Pflichten zu verstehen. Denn für die zehnte Ausgabe dieser Zeitungsbeilage gilt, was für die Steuererklärung in der Schweiz schon immer galt: alle Jahre wieder – und doch neu.
Norman Bandi, verantwortlich für diesen Schwerpunkt
Bildserie Bienen und Steuern teilen sich eine verblüffende Analogie: Beide basieren auf einem hochkomplexen System kollektiver Organisation, spezialisierter Arbeitsteilung und der Notwendigkeit, Ressourcen für das Überleben des Ganzen (Volk oder Staat) zu sammeln Sowohl im Bienenstock als auch bei Steuern gilt: Individuelle Beiträge sichern die kollektive Funktionalität und Beständigkeit.

Guter Rat ist nicht (S)teuer
Was Privatpersonen sowie Unternehmen wissen müssen und wie sich Individualbesteuerung, Profiberatung, Vermögenssteuer oder Eigenmietwertabschaffung auswirken können
SOPHIE ZELLWEGER
Aktuell beschäftigen Sie sich vielleicht mit der Steuerklärung 2025, die im laufenden Jahr einzureichen ist.
Die Steuererklärung 2026 haben Sie bestimmt noch nicht auf dem Radar, weil diese nächstes Jahr fällig wird.
Trotzdem zeichnen sich bereits einige Neuerungen ab, die mit Blick auf die Zukunft heute schon gut zu wissen sind. Es gibt aber auch Steuerdetails, die erst in den kommenden Jahren für grundlegende Veränderungen sorgen werden bzw. können. Stichworte lauten Individualbesteuerung oder Eigenmietwertabschaffung
Nachstehend eine Auslegeordnung relevanter Tipps für Privatpersonen sowie Unternehmen, die auf den anschliessenden Seiten vertieft werden
Tipps für Privatpersonen
Mit der Steuererklärung 2026 können Erwerbstätige erstmals Vorsorgelücken der Säule 3a rückwirkend nachzahlen, sofern der ordentliche Maximalbeitrag für das laufende Jahr bereits geleistet wurde Dies hilft, versäumte Beiträge bei Teilzeit oder finanziellen Engpässen auszugleichen. Bei der direkten Bundessteuer fällt der Anreiz für Vorauszahlungen durch einen wegfallenden Vergütungszins hingegen komplett weg – hier empfiehlt sich stattdessen eine reine Liquiditätsplanung Im Arbeitsalltag steigen die Kilometerentschädigungen für Privatfahrzeuge auf 75 Rappen. Bei Naturalgeschenken gilt nun eine jährliche Freigrenze von 600 Fran-
ken statt wie bisher 500 Franken pro Anlass Wichtig: Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung divergiert hier teils Immobilieneigentümer im Kanton Zürich müssen sich zudem auf eine deutliche Erhöhung der Steuerwerte um durchschnittlich 48 Prozent einstellen. Wer dies anfechten will, muss dies mit Gutachten in der Steuererklärung 2026 begründen. Seite 4 Diesen Sonntag stimmen wir über die Individualbesteuerung ab Deren Einführung soll die Heiratsstrafe beseitigen und für Steuergerechtigkeit sorgen. Künftig versteuert jeder Partner sein Einkommen und Vermögen separat. Während dies Doppelverdiener entlastet und Arbeitsanreize für Frauen schafft, drohen Einverdienerhaushalten höhere Steuern Das Vorhaben ist politisch umstritten: Befürworter sehen darin ein zeitgemässes Modell, Gegner kritisieren ein Bürokratiemonster und eine Benachteiligung traditioneller Familien. Ein Ja vorausgesetzt: Die Reform wird voraussichtlich aber nicht vor 2032 in Kraft treten Seite 6 Bei einer Annahme der Individualbesteuerung wird das eigenständige Ausfüllen der Steuererklärung für alle Ehepaare zur Pflicht, weshalb es ratsam ist, frühzeitig und selbständig Finanzkompetenz aufzubauen so Nathalie Pavoni, Mitinhaberin und Geschäftsführerin von Adelp Treuhand & Beratung in Wallisellen. Ihr Tipp: Unterlagen unterjährig systematisch sammeln und die kantonale Wegleitung nutzen. Ein strukturierter Prozess – von der Dokumentenablage bis zur Prüfung der Abzüge für Bildung oder Gesundheit – schafft Sicherheit. Bei komplexen Fällen lohnt sich eine einmalige Profiberatung als Vorlage für die Zukunft. Seite 8 Die Vermögenssteuer ist ein zentraler Pfeiler der kantonalen Finanzierung und dient den Behörden zudem als wichtiges Kontrollinstrument für Einkommensentwicklungen.Aufgrund der föderalen Steuerhoheit variiert die Belastung schweizweit extrem Steuerpflichtig ist das gesamte Reinvermögen, inklusive Firmenwerten, wobei insbesondere nicht kotierte Anteile komplexen Bewertungsregeln unterliegen Weil die Wahl der Rechtsform die Steuerlast massiv beeinflussen kann, ist eine kantonsspezifische Strukturierung essenziell. Seite 9
Nachzahlen in die Säule 3a lohnt sich, Vorauszahlen der direkten Bundessteuer nicht mehr
Die Abschaffung des Eigenmietwerts markiert einen Systemwechsel: Künftig entfällt die Besteuerung des fiktiven Mietwerts, im Gegenzug werden jedoch die Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten und Schuldzinsen weitgehend gestrichen Ausnahmen für Schuldzinsen gelten
nur bei vermieteten Liegenschaften oder befristet für Ersterwerber Weil die Reform frühestens 2028 in Kraft tritt, sollten Eigentümer die Übergangsphase nutzen, um anstehende Renovationen oder Erneuerungsfonds-Einlagen steuerlich noch geltend zu machen. Seite 11
Tipps für Unternehmen
Die Steuererklärung 2026 bringt auch für Firmen zentrale Neuerungen: Ab Mitte des Jahres müssen wirtschaftlich Berechtigte ab 25 Prozent Anteil in einem Transparenzregister aufgeführt sein, was die steuerliche Transparenz gegenüber dem Ausland massiv erhöht. Erfreulich ist die auf zehn Jahre verlängerte Verlustverrechnung Multinationale Konzerne stehen bei der OECD-Mindestbesteuerung vor erheblichem administrativem Aufwand. Zudem entfällt die steuerliche Abzugsfähigkeit pauschaler Rückstellungen für Renovationen. Eine frühzeitige Prüfung der neuen Pflichten ist für Unternehmen dieses Jahr unerlässlich Seite 5 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden droht ohne Planung eine Schweizer Verrechnungssteuer von 35 Prozent Um Liquiditätsbindungen zu vermeiden, können Unternehmen das Meldeverfahren oder Rückerstattungen nutzen, sofern Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung prüft dabei streng: Voraussetzung sind die tatsächliche Nutzungsberechtigung sowie eine ausreichende Substanz der Empfängergesellschaft. Seite 10
Wie die Biene den Nektar sammelt, braucht auch Vermögen Pflege und Geduld.
SARA SPARASCIO / ADOBE STOCK
MARK BAER
Wer in den vergangenen Jahren nicht immer den maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen konnte erhält nun eine neue Chance Erstmals dürfen Erwerbstätige rückwirkend ihre Lücke aus einem Vorjahr schliessen – das heisst eine nachträgliche Einzahlung leisten. Dieser Betrag ist in der Steuererklärung 2026 dann vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar Wichtig: Diese Möglichkeit gilt erst ab dem Beitragsjahr 2025. Ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a für Lücken aus früheren Jahren ist leider nicht möglich In Zukunft wird man aber Lücken schliessen können, die bis zu zehn Jahren zurückliegen
Spielregeln fürs Nachzahlen in die Säule 3a Voraussetzung ist, dass man jeweils zuerst den ordentlichen Maximalbeitrag für das laufende Jahr einbezahlt. Zudem muss es im Lückenjahr ein AHVpflichtiges Erwerbseinkommen gegeben haben. Christian Nussbaumer, Partner bei Aeberli Treuhand, ordnet ein: «Diese Möglichkeit ist für alle Erwerbstätigen interessant, die nicht immer den vollen Betrag einzahlen konnten.» Sei es wegen Teilzeitarbeit, Familienzeit oder finanzieller Engpässe, so der Steuerexperte Allerdings müsse man das Geld natürlich auch haben, um es im Nachhinein einzahlen zu können – «eine Steuerersparnis ersetzt keine fehlende Liquidität» warnt der Horgener. Alexandra Lau, Leiterin Region Deutschschweiz bei Forvis Mazars, streicht die klare Reihenfolge hervor: «Steuerpflichtige müssen 2026 zuerst den regulären Maximalbetrag einzahlen und anschliessend den fehlenden Betrag für 2025 nachleisten.» So könnten beide Beträge vollständig abgezogen werden, erklärt das Geschäftsleitungsmitglied weiter Kollege Nussbaumer sieht darin vor allem eine Chance für all jene, «die in guten Jahren versäumte Beiträge nachholen und ihre Vorsorge stabilisieren möchten»
Vorauszahlungen lohnen sich nicht mehr
Ab diesem Jahr fällt der Vergütungszins auf freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer auf 0%. Auch der Verzugszins sinkt leicht auf 4,0%. Der finanzielle Anreiz, die Bundessteuer frühzeitig zu überweisen, fällt damit vollständig weg. Tom Kaufmann, Mitglied der Geschäftsleitung bei BDO Schweiz, zieht
Die Zukunft bringt mehr
Während die meisten noch nicht einmal die Steuererklärung 2025 ausgefüllt haben, lohnt sich bereits
ein klares Fazit: «Aus Zinssicht lohnt sich die Vorauszahlung bei der direkten Bundessteuer nicht mehr.» Entscheidend sei stattdessen die Liquiditätsplanung, erklärt der Luzerner: Der erwartete Betrag müsse innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Schlussrechnung verfügbar sein.
Achtung: Diese Regelung gilt ausschliesslich für die direkte Bundessteuer Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gelten jeweils andere Zinssätze Im Kanton Zürich etwa beträgt der Vergütungszins auf Vorauszahlungen weiterhin 0,75%. Wer dort steuerpflichtig ist, sollte die Vorauszahlungsstrategie für Bund und Kanton separat planen.
Auch im Lohnausweis zählen die Details Schweizweit dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2026 für geschäftliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug neu bis zu 75 Rappen pro Kilometer vergüten, bisher waren es 70 Rappen Wer mehr auszahlt, riskiert eine Aufrechnung durch die Steuerbehörde oder die AHV Bestehende Spesenreglemente mit dem alten Ansatz sollten angepasst werden. Einige Kantone akzeptieren die höheren Ansätze bereits ohne formelle Neueinreichung «Da darf man tatsächlich ein Auge auf die Details werfen, diese werden gerne überlesen», mahnt Kaufmann. Geändert hat sich auch die Regelung für Naturalgeschenke. Bis letztes Jahr mussten Geschenke zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstag bis zu 500 Franken je Anlass nicht deklariert werden. Nun gilt eine neue Freigrenze von 600 Franken, aber nicht mehr je Anlass, sondern gesamthaft pro Kalenderjahr Wird dieser Jahreswert überschritten, muss der gesamte Betrag im Lohnausweis angegeben werden Myriam Minnig Leiterin Fachgruppe Social Security bei BDO Schweiz, weist auf eine Feinheit hin, die in der Praxis oft zu Fehlern führt: «Leider gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den steuerund sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.» Bargeldgeschenke für bestandene Prüfungen müssten beispielsweise immer im Lohnausweis deklariert werden, auch wenn sie sozialversicherungsrechtlich bis zu 600 Franken befreit seien. Ihr Rat: immer für beide Seiten, Steuern und AHV, separat prüfen, was gilt
Liegenschaftswerte in Zürich steigen um 48%
Wer im Kanton Zürich Wohneigentum besitzt, muss sich dieses Jahr auf deutlich
«Die Zeiten, in denen ausländische Firmeninhaber ihre Beteiligungen nicht deklarierten, dürften vorbei sein.»
Christian Nussbaumer, Partner und Geschäftsführer bei Aeberli Treuhand, Vorstandsmitglied Treuhandsuisse

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Struktur schafft Ertrag: Gute Planung bringt finanzielle Vorteile
Christian Nussbaumer
als nur kleine Retuschen
ein Blick aufs laufende Jahr 2026 bringt für Privatpersonen und Unternehmen wichtige Neuerungen

«Eigentümer von Grundstücken können Beanstandungen erst in der Steuererklärung 2026 geltend machen.»
Alexandra Lau Mitglied des Executive Committee und Leiterin Region Deutschschweiz bei Forvis Mazars
höhere Steuerwerte einstellen. Die neuen Bewertungsgrundlagen treiben die Liegenschaftswerte im kantonalen Durchschnitt um 48% nach oben, mit spürbaren Folgen für die Vermögenssteuer. Alexandra Lau rät Betroffenen, die neue Bewertung genau zu prüfen. «Grundstückseigentümer, die mit dem neuen Steuerwert nicht einverstanden sind, können ihre Beanstandungen erst in der Steuererklärung 2026 geltend machen.» Diese müssten aber gut begründet und belegt sein, beispielsweise durch ein eigenes Schätzungsgutachten erklärt die Forvis-Mazars-Expertin weiter In bestimmten Fällen könne auch eine Vermögensaufteilung innerhalb der Familie über eine vorweggenommene Erbfolge sinnvoll sein. Der Zürcher Regierungsrat hat zudem angekündigt, eine Härtefallregelung für übermässig belastete Eigentümerinnen und Eigentümer wieder einzuführen.
Mehr Transparenz bei Firmenbeteiligungen
Ab Mitte dieses Jahres müssen alle wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen, etwa an AGs, GmbHs oder Stiftungen, mit einem Anteil von 25% oder mehr in einem neuen Register eingetragen sein Dieses Transparenzregister ist zwar nicht öffentlich, aber Behörden sowie Personen mit nachweisbarem Interesse erhalten Zugang dazu Kurz gesagt: Es wird für ausländische Steuerbehörden künftig deutlich einfacher herauszufinden, wer hinter einer Schweizer Firma steckt
Christian Nussbaumer von Aeberli Treuhand bringt es auf den Punkt: «Die Zeiten, in denen ausländische Firmeninhaber ihre Beteiligungen in ihrer lokalen Steuererklärung nicht deklarierten, dürften damit de facto vorbei sein.»
Direkte steuerliche Auswirkungen habe das Register zwar nicht, indirekte aber umso mehr

Unternehmen können Verluste länger verrechnen
Gute Nachrichten für Unternehmen mit Verlustjahren: Die steuerliche Verlustverrechnung bei der direkten Bundessteuer wird von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Dies rückwirkend für Verluste ab dem Steuerjahr 2020. «Damit gewinnen Firmen mit Verlustjahren seit 2020 schlicht mehr Luft», sagt Lukas Kretz, Leiter Fachgruppe Steuern National bei BDO Schweiz. Das geplante Inkrafttreten ist der 1.Januar 2028, die Referendumsfrist läuft bis April dieses Jahres Das Sparpotenzial
«Aus Zinssicht lohnt sich die Vorauszahlung bei der direkten Bundessteuer nicht mehr.»
Tom Kaufmann, Leiter Produktbereich Steuern & Recht und Mitglied der Geschäftsleitung bei BDO Schweiz
kann erheblich sein: Bei einem Verlustvortrag von 400000 Franken und einem Steuersatz von 15% resultieren bis zu 60 000 Franken Steuerersparnis Kretz rät Firmen, «gerade nach Fusionen oder Umstrukturierungen nochmals zu prüfen, ob alle Verlustvorträge korrekt geltend gemacht wurden».
Mindeststeuer, MWSt und Rückstellungen

Für multinationale Konzerne mit über 750 Millionen Euro Weltumsatz ist 2026 ein Schlüsseljahr bei der OECDMindestbesteuerung von 15%. «Viele Gruppen werden zwar vorerst keine Nachbesteuerung sehen, tragen aber einen erheblichen Mehraufwand für Analysen, Registrationen und Deklarationen», sagt Benjamin Thumm, Leiter Fachgruppe Steuern International bei BDO Schweiz Er empfiehlt, «die weltweiten Verpflichtungen baldmöglichst anzugehen, weil der Prozess erfahrungsgemäss länger dauert als erwartet» Erstmals muss die nationale Ergänzungssteuererklärung für 2024 eingereicht werden, ebenso ein internationaler Bericht über die Steuerverteilung innerhalb des Konzerns Alexandra Lau warnt: «Die Kosten für Abklärungen, Registrationen und Deklarationspflichten sind beachtlich, auch wenn viele Unternehmen vorerst keine Nachbesteuerung haben werden.» Ausserdem sollten betroffene Konzerne neue kantonale Fördermassnahmen wie Steuergutschriften prüfen, die im Zuge der Mindeststeuer geschaffen wurden. Bei der Mehrwertsteuer (MWSt) können KMU mit einem Jahresumsatz von knapp über 5 Millionen Franken seit diesem Jahr einmal jährlich anstatt quartalsweise abrechnen. Die Begeisterung hält sich hier allerdings in Grenzen: Weil die Akontozahlungen weiterhin quartalsweise fällig sind, entfällt der Liquiditätsvorteil weitgehend. Und schliesslich entfällt ab diesem Jahr die Möglichkeit, pauschale Rückstellungen für Grossrenovationen steuerlich geltend zu machen. Betroffene Firmen sollten ihre Planung entsprechend anpassen
Das Steuerjahr 2026 bringt eine ungewöhnliche Dichte an Neuerungen, von attraktiven Sparmöglichkeiten für Privatpersonen über neue Pflichten für Unternehmen bis zu kantonalen Besonderheiten Dazu kommen punktuelle Anpassungen wie die flexible Besteuerung von Leibrenten in der Säule 3b oder der rekordhohe Finanzausgleich, die vor allem im Detail Beratung erfordern.







































Tom Kaufmann FOTOS: PD
Alexandra Lau
Revolution im Steuersystem: einzeln veranlagen statt gemeinsam büssen
Ehepartner sollen künftig einzeln besteuert werden: Das verlangt das Gesetz über die Individualbesteuerung, über das am 8. März abgestimmt wird Bei einem Ja wäre die Heiratsstrafe Geschichte
KATHARINA FONTANA
Die Ehepaarbesteuerung ist seit mehr als vierzig Jahren ein politischer Dauerbrenner Etliche Anläufe, die vom Bundesgericht als verfassungswidrig bezeichnete Heiratsstrafe abzuschaffen, sind gescheitert 2022 reichten die FDP-Frauen eine Volksinitiative für die Individualbesteuerung ein (Steuergerechtigkeitsinitiative). Der Bundesrat nahm das Anliegen mit einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe auf.
Im Parlament wurde das Gesetz im Sommer 2025 mit hauchdünner Mehrheit von FDP und Linksparteien angenommen. Erwartungsgemäss haben die Gegner von Mitte und SVP das Referendum ergriffen, ebenso zehn Kantone Bei der Individualbesteuerung versteuert jede Person ihre eigenen Einkünfte wie Erwerbseinkommen, Renten, Dividenden oder Mieterträge sowie ihr eigenes Vermögen, also Guthaben auf Bankkonti oder den Anteil an Liegenschaften. Auch die jeweiligen Abzüge werden ihr separat zugerechnet. Für alle Personen gilt derselbe Steuertarif – der Verheiratetentarif fällt weg.
Was ändert sich konkret? Wer frisch heiratet, macht weiter wie bisher: Er füllt wie als Lediger seine eigene Steuererklärung aus. Für bereits verheiratete Personen, die finanziell selbstän-
dig sind, dürfte sich faktisch nicht viel ändern Für jene Ehepaare hingegen, die seit vielen Jahren wirtschaftlich miteinander verschmolzen sind, kann die Umstellung aufwendiger sein. Sie müssen beim Wechsel zur individuellen Veranlagung zuerst miteinander klären, was der Frau gehört und was dem Mann.
Durch die individuelle Veranlagung zahlen verheiratete und unverheiratete Paare, die in gleichen Verhältnissen leben, künftig gleich viel Steuern. Die Heiratsstrafe fällt weg Der Kinder- und Ausbildungsabzug wird von heute 6800 auf 12000 Franken erhöht. Er wird hälftig auf die Eltern verteilt, sofern beide sorgeberechtigt sind bzw zum Unterhalt beitragen. Erzielt ein Elternteil kein Einkommen bleibt der Kinderabzug bei ihm wirkungslos Nicht für alle Ehepaare ist der Wechsel zur Individualbesteuerung vorteilhaft. Die Tendenz geht dahin: Die Doppelverdiener können sich freuen, vor allem jene, bei denen beide Partner ähnlich viel verdienen. Die traditionell organisierten Haushalte bei denen ein Gatte der Hauptverdiener ist, werden verlieren. Dazu folgendes Beispiel: Ein Doppelverdiener-Paar mit zwei Kindern, bei dem beide Partner je 100000 Franken verdienen, zahlt heute 6726 Franken direkte Bundessteuer, künftig wären es
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2696 Franken. Ist der Mann Alleinverdiener, zahlt das Paar bei einem Einkommen von 200 000 Franken heute 8566 Franken direkte Bundessteuer im Jahr Neu müsste es mit 11317 Franken rechnen Auch Alleinstehende und Kinderlose mit hohem Einkommen müssten teilweise höhere Steuern bezahlen
Die möglichen Folgen
Der Bund rechnet mit Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 630 Millionen Franken pro Jahr Wird die Individualbesteuerung angenommen, müssen auch die Kantone und Gemeinden ihre Steuergesetze ändern und zur individuellen Veranlagung wechseln. Wie sich die Steuerreform in den Kantonen und Gemeinden auswirken wird – wo der Grossteil der Leute am meisten Steuern bezahlt –, lässt sich nicht sagen. Das hängt davon ab, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen und wie sie den Tarif und die Höhe der relevanten Abzüge gestalten werden. Vielleicht gibt die Individualbesteuerung in gewissen Kantonen auch frischen Ideen Auftrieb. So könnte die sogenannte Flat Rate Tax vermehrt zum Thema werden – nach dem Vorbild der Innerschweizer Pioniere Obwalden und Uri, die den Einheitssteuersatz bereits vor Jahren mit Erfolg eingeführt haben
Politisch ist die Angelegenheit am 8. März womöglich noch nicht definitiv entschieden. Sagt eine Mehrheit der Stimmenden an der Urne Ja zur Individualbesteuerung, dann ist die Gesetzesvorlage zwar angenommen. Allerdings ist im eidgenössischen Parlament eine Volksinitiative der Mitte-Partei hängig («Faire Steuern»), welche die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten in der Verfassung festschreiben und die Heiratsstrafe auf anderem Weg (Splitting oder alternative Steuerberechnung) beseitigen will
Die Mitte-Partei lässt derzeit offen, ob sie bei einem Ja zur Individualbesteuerung an ihrer Initiative festhalten würde. Sollte das Ergebnis an der Urne sehr knapp ausfallen, ist denkbar, dass sie das Begehren nicht zurückzieht.
Scheitert die Individualbesteuerung, geht die politische Debatte über die Ehepaarbesteuerung weiter Dann werden Volk und Stände in absehbarer Zeit über die Initiative der FDP-Frauen sowie über die Mitte-Initiative entscheiden können
Argumente der Befürworter
Hinter der Individualbesteuerung stehen der Bundesrat, die FDP, die SP, die Grünen und die Grünliberalen. Auch die städtischen Finanzdirektoren enga-

gieren sich für die Reform, ebenso tun dies der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband
Economiesuisse
Arbeit soll sich lohnen: Das ist das wichtigste Argument der Befürworter Mit der individuellen Veranlagung werde das Zweiteinkommen des Ehepaares –meist jenes der Frau – nicht mehr von der Progression «weggefressen» In der Folge würden mehr Frauen, gerade auch
STEUERFRAGEN 2026





gut ausgebildete, ihr Arbeitspensum erhöhen, sagen die Befürworter Das helfe gegen den Fachkräftemangel und führe zu höheren Altersrenten
Laut dem Pro-Komitee bringt die Individualbesteuerung mehr Gleichstellung Eine Ehe sei heute keine Lebensversicherung mehr, im Fall einer Scheidung müssten Frauen laut der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts wieder selber für sich sorgen. Das
Die «Traditionalisten» allen voran die Mitte-Partei und die SVP sowie der Schweizer Bauernverband und der Schweizerische Gewerbeverband, sehen die Ehe auch heute noch als Wirtschaftsgemeinschaft, vor allem bei Paaren mit Kindern. Die Individualbesteuerung halten sie für einen Angriff auf das Institut der Ehe.
Argumente der Gegner
Ein Ja vorausgesetzt:
Die Reform wird voraussichtlich nicht vor 2032 in Kraft treten.
Steuerrecht müsse an diese neue Situation angepasst werden
Auch seien Alleinverdiener-Haushalte ein Auslaufmodell und machten nur noch eine kleine Minderheit aus Der Grossteil der Ehepaare erwirtschafte heute zwei Einkommen. Das Steuerrecht müsse sich an der Realität ausrichten, nicht am früheren Paar-Modell. Die Befürworter räumen ein, dass die Umstellung auf die individuelle
Veranlagung für die Steuerämter aufwendig sein wird – am Anfang Doch sie sind überzeugt, dass die Digitalisierung helfen wird, die Zusatzarbeit zu bewältigen
Im Gegenzug falle der Aufwand weg, wenn eine Person den Zivilstand ändere, durch Heirat, Scheidung oder Verwitwung Dann müssten keine Steuerdossiers mehr zusammengelegt oder getrennt werden

Die Gegner kritisieren, dass die Individualbesteuerung zu neuen Ungerechtigkeiten unter den Ehepaaren führe. Sie stelle zwar Ehepaare und Konkubinatspaare einander gleich, bevorzuge aber «moderne» Doppelverdiener-Ehepaare gegenüber traditionell organisierten Ehepaaren Das sei falsch: Der Staat dürfe nicht ein bestimmtes Lebensmodell fördern.
Die Individualbesteuerung stellt nach Ansicht der Gegner ein Bürokratiemonster dar: Wenn jeder Ehegatte künftig eine eigene Steuererklärung einreichen müsse, ergebe dies 1,7 Millionen zusätzliche Dossiers Das erfordere teure ITUmstellungen, auch müssten Tausende neue Steuerbeamte angestellt werden
Eine grosse Mehrheit der Kantone lehnt die Steuerreform ab Die Individualbesteuerung erhöhe die Komplexität für die Privaten und die Behörden und belaste die öffentlichen Haushalte,sagen sie
Die Kantone stören sich vor allem daran, dass auch sie ihre Steuergesetze auf die Individualbesteuerung umstellen und neue Steuertarife ausarbeiten müssten. Sie argumentieren, dass sie selber das Problem mit der Heiratsstrafe gelöst hätten, durch Splitting-Modelle oder Doppeltarife. Der Bund solle sich den Kantonen anpassen, nicht umgekehrt. Zudem sei ungewiss, wie sich die politische Debatte in den Kantonen entwickeln und wie sich die Steuerreform am Ende auf die Bürger auswirken werde
Vorlage in Kürze
• Heute müssen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Die Einkommen und Vermögen der Gatten werden zusammengerechnet Damit werden verheiratete Paare aufgrund der stark progressiv ausgestalteten Bundessteuer zum Teil erheblich mehr belastet als vergleichbare Konkubinatspaare. Diese Benachteiligung heisst Heiratsstrafe und gilt seit Jahrzehnten als Ärgernis.
• Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung macht das Steuersystem zivilstandsunabhängig Jede Person, ob ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet, füllt allein eine Steuererklärung aus und wird einzeln veranlagt. Die Progression für Doppelverdiener-Ehepaare wird gebrochen, und die Heiratsstrafe verschwindet.
• Doppelverdiener-Ehepaare dazu zählen auch Pensionierte werden von der Steuerreform tendenziell profitieren Dies vor allem dann, wenn beide Gatten ein ähnlich hohes Einkommen erwirtschaften.
• Alleinverdiener-Ehepaare müssen tendenziell mehr Steuern bezahlen. Auch alleinstehende Personen mit hohen Einkommen werden stärker belastet
• Der Bund geht davon aus, dass bei der Hälfte der Steuerpflichtigen die Steuern sinken werden. Bei 36 Prozent bleiben sie gleich, bei 14 Prozent sollen sie steigen.
• Die Mitte-Partei und die SVP bekämpfen die Individualbesteuerung mit dem Referendum. Zudem haben zehn Kantone das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
• Nimmt das Volk die Steuerreform an, müssen auch die Kantone und die Gemeinden auf die Individualbesteuerung umstellen. Die Reform wird voraussichtlich nicht vor 2032 in Kraft treten






«In einer Partnerschaft sollte
Finanzwissen nicht einseitig verteilt sein»
Nathalie Pavoni ist Mitinhaberin und Geschäftsführerin von Adelp Treuhand & Beratung in Wallisellen. Sie erklärt, weshalb es Sinn macht, sich mit der eigenen Steuererklärung auseinanderzusetzen, und wie man sich dazu motiviert.
Frau Pavoni, am 8. März wird über die Individualbesteuerung abgestimmt. Weshalb sollte jeder und jede – unabhängig vom Ausgang der Abstimmung –die Steuererklärung mindestens einmal im Leben selbst ausfüllen?
Weil man dabei unglaublich viel über die eigenen Finanzen lernt. Die Steuererklärung zeigt schwarz auf weiss wie das eigene Leben finanziell konstruiert ist. Wer die Steuererklärung selbst ausfüllt, versteht das System besser und gewinnt finanzielle Selbstsicherheit
Wie motiviert man sich, wenn man das bisher immer dem Ehepartner oder der Ehepartnerin überlassen hat? Mit Neugier statt Druck. Sich einfach mal gemeinsam hinsetzen und aktiv mitmachen. Viele stellen fest: Es ist weniger kompliziert als gedacht. Ausserdem gibt es ein gutes Gefühl, die eigenen Finanzen zu verstehen. Gerade in einer Partnerschaft sollte Finanzwissen nicht einseitig verteilt sein.
Wie geht man beim Ausfüllen einer Steuererklärung strukturiert vor?
Wenn man die Steuererklärung zum ersten Mal selbst ausfüllt, empfehle ich immer, die Wegleitung der Kantone zu nutzen. Zudem hilft es, immer denselben Ablauf zu wählen: Zuerst alle Unterlagen sammeln, dann mit den Personalien starten, danach das Einkommen und das Vermögen deklarieren und zum Schluss die Abzüge geltend machen Wichtig ist, sich Zeit zu nehmen und ohne Stress zu arbeiten Wer jedes Jahr gleich vorgeht, wird schnell routiniert.
Welche Dokumente sollte man griffbereit haben?
Die Konto- und Depotauszüge per 31 Dezember, Lohnausweise, bei selbständig erwerbenden Personen den Jahresabschluss, Belege zu Säule 3a, Krankenkassenprämien und -kosten, Spendenbestätigungen,Weiterbildungsund Berufskosten, Bescheinigungen bezüglich Fremdbetreuung der Kinder sowie Unterlagen zu Wertschriften, Hypotheken und Liegenschaften.
Gibt es Tipps, wie man diese effizient abglegt beziehungsweise sammelt? Ja, direkt unterjährig sammeln. Ich empfehle einen physischen oder einen digitalen «Steuer-Ordner», in dem Belege sofort abgelegt werden können Wer das laufend macht, spart im Frühling sehr viel Zeit und Nerven.
Weshalb muss man sämtliche Bankkonten deklarieren?
In der Schweiz gilt das Prinzip der vollständigen Deklaration Alle Konten und Vermögenswerte müssen aufgeführt werden auch kleine oder kaum genutzte Das hat mit Transparenz und Gleichbehandlung zu tun. Abgesehen davon, können Unstimmigkeiten zu Nachfragen oder Korrekturen führen, was unter anderem mit grossem Zeitaufwand verbunden ist.
Welches sind die wichtigsten Abzüge? Klassisch sind die Beiträge an die Säule 3a, Berufskosten, Krankenkassenprämien,Weiterbildungskosten, Schuldzinsen und – je nach Lebenssituation –Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen. Diese Positionen haben meist den grössten Einfluss auf die Steuerbelastung
Welche Abzüge gehen gerne vergessen? Oft vergessen gehen Weiterbildungskosten, Spenden oder Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden. Auch kleine Beträge summieren sich.
Gibt es weitere vielleicht weniger bekannte Abzugsmöglichkeiten?
«Wer die Steuererklärung selbst ausfüllt, versteht das System besser und gewinnt finanzielle Selbstsicherheit.»

Am Ende zählt, was über die Saison zusammenkommt.
Ja dazu gehören beispielsweise freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse oder auch Kosten für die Drittbetreuung von Kindern. Es lohnt sich, die Abzugsmöglichkeiten jährlich kurz zu prüfen, weil sich Regelungen ändern können. Zudem ist das von Kanton zu Kanton unterschiedlich, weshalb es sich auch nach einem Umzug immer lohnt, sich mit den aktuellen Abzügen auseinanderzusetzen.
Die ordentliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist der 31 März 2026 Was geschieht, wenn man sie nicht pünktlich einreicht?
Zuerst erhält man in der Regel eine Mahnung Reagiert man weiterhin

nicht, kann eine Ermessensveranlagung erfolgen – oft zuungunsten der steuerpflichtigen Person Deshalb unbedingt rechtzeitig eine Fristerstreckung beantragen, wenn es knapp wird. Das geht unkompliziert online.
An wen kann man sich bei Fragen zur Steuererklärung wenden und wann macht es Sinn sie von einer Fachperson ausfüllen zu lassen? Die kantonalen Steuerverwaltungen helfen oft unkompliziert weiter Auch Treuhänderinnen und Treuhänder oder Steuerberater können unterstützen An eine Fachperson kann man sich wenden, wenn eine Situation neu oder komplex ist. Zum Beispiel bei
selbständiger Erwerbstätigkeit Immobilien, Wertschriftenportfolios internationalem Vermögen, Scheidung oder Pensionierungsplanung Auch wer wenig Zeit hat oder unsicher ist, profitiert von einer Fachperson. Es geht nicht nur ums Ausfüllen, sondern um eine saubere und optimierte Gesamtübersicht.
Und zu guter Letzt?
Ein kleiner Geheimtipp: Man kann die Steuererklärung in den vorhin genannten Fällen auch einmalig professionell ausfüllen lassen und diese dann als Vorlage nutzen, um in den kommenden Jahren die Steuererklärung selbstsicher und kostengünstig zu erledigen. Interview: Denise Weisflog
Adelp Treuhand & Beratung
Das im Jahr 2020 gegründete KMU mit Sitz in Wallisellen bietet massgeschneiderte Lösungen im Bereich Treuhandund Beratungsdienstleistungen Diese umfassen die Bereiche Buchhaltung und Jahresabschluss; Lohnbuchhaltung und Personalwesen; Unternehmensberatung; Personal- und Business-Coaching; Steuerberatung und -optimierung sowie das Erstellen der Steuererklärung für private und juristische Personen. Bei dieser Dienstleistung übernimmt das junge vierköpfige Adelp-Team die komplette Abwicklung und stellt sicher, dass die Steuererklärung fristgerecht und korrekt eingereicht wird. Gleichzeitig werden die steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigt mit denen die Belastung minimiert und finanzielle Vorteile maximiert werden können
Wie Co-Gründerin, Geschäftsführerin und Mitinhaberin Nathalie Pavoni erklärt, habe man das Ziel, den Kundinnen und Kunden nicht nur den Rücken freizuhalten, sondern diese aktiv zu unterstützen und bei jedem Schritt zu begleiten. Dabei lege man ein grosses Augenmerk auf Flexibilität und individuelle Betreuung Adelp positioniert sich mit einem Wertefokus auf Qualität, soziale Verantwortung Nachhaltigkeit und langfristige Partnerschaften mit der Kundschaft Zielgruppen des Jungunternehmens sind KMU, Startups und Privatpersonen, die Wert auf Nähe, Verständlichkeit und ganzheitliche Begleitung legen. Mit diesem Ansatz will Adelp eine Lücke zwischen klassischem Treuhandbüro und strategischer Beratung schliessen.
Nathalie Pavoni ist Geschäftsführerin von Adelp Treuhand & Beratung. PD
Vermögen versteuern: Wohnort entscheidet über Steuerlast
Gastbeitrag Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt, mit teils beträchtlichen Unterschieden bei der Steuerbelastung. Besonderes Augenmerk gilt der Bewertung von nicht börsenkotierten Wertschriften.
PHILIPP ZÜND UND RINALDO NEFF
Im Gegensatz zu den meisten Ländern ist die Vermögenssteuer in der Schweiz ein zentrales Element im Steuersystem. Gemäss den aktuellsten Zahlen der Schweizerischen Steuerkonferenz nahmen Kantone und Gemeinden im Jahr 2022 insgesamt rund 9 Milliarden Franken an Vermögenssteuern ein, was mehr als 10 Prozent der Steuereinnahmen entspricht Auch wenn die Vermögenssteuer nicht zu den Haupteinnahmequellen gehört, trägt sie damit spürbar zur Finanzierung der kantonalen und kommunalen Haushalte bei.
Ausserdem erfüllt sie im Rahmen der Steuerveranlagung für die Kantone eine wichtige Kontrollfunktion. Das deklarierte Vermögen und dessen Entwicklung über die Jahre wird jeweils mit dem deklarierten Einkommen abgeglichen. So können ausserordentliche Vermögenszugänge oder Vermögensabgänge von den Behörden identifiziert und untersucht werden.
Die auf den Föderalismus zurückzuführende kantonale Steuerhoheit sorgt schweizweit für einen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und hat unterschiedliche Steuerbelastungen zur Folge. Die Differenzen sind enorm. So entspricht ein Reinvermögen von 1 Million Franken im Jahr 2025 einer Steuerbelastung von rund 1000 Franken in Hergiswil (Nidwalden), rund 2000 Franken in der Stadt Zürich und über 5000 Franken in der Stadt Genf. Die progressive Ausgestaltung der Steuertarife führt dazu, dass für höhere Vermögen höhere Steuersätze angewendet werden, wodurch sich die Unterschiede weiter vergrössern (siehe Grafik rechts)
Was unterliegt der Vermögenssteuer?
Steuerpflichtig ist das sogenannte Reinvermögen, das jeweils zum Verkehrswert bewertet werden muss. Neben den allseits bekannten Vermögenswerten wie Bankguthaben und Depots, Grundstücken und Edelmetallen müssen unter Umständen auch Uhren, Schmuck, Wein und Kunst deklariert werden. Entscheidend ist, ob sie noch zum «Hausrat» zählen oder als nicht steuerpflichtige «persönliche Gebrauchsgegenstände» qualifizieren, was wiederum von den Lebensumständen und den finanziellen Verhältnissen einer Person abhängt. Im Weiteren sind auch nicht kotierte Wertpapiere steuerpflichtig. Für Unternehmer und Investoren führt dies zu einer häufig unterschätzten Steuer-
Vermögenssteuersätze in den Kantonen

Die auf den Föderalismus zurückzuführende kantonale Steuerhoheit sorgt für einen Steuerwettbewerb und hat unterschiedliche Steuerbelastungen zur Folge KPMG
belastung, weil der ermittelte Vermögenssteuerwert des Unternehmens einen relevanten Einfluss auf die Vermögensbzw. Gesamtsteuerlast haben kann.
Bewertung von Firmenwerten
Je nach Lebens- und Vermögenssituation müssen auch Schmuck, Kunst und Wein deklariert werden.
Börsenkotierte Wertschriften werden zum aktuellen Börsenkurs bewertet, nicht kotierte Wertschriften hingegen nach dem Kreisschreiben Nr 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz, falls ein aktueller Verkehrswert basierend auf Transaktionen fehlt. Die Bewertung erfolgt je nach Gesellschaftszweck zum einfachen Substanzwert (z.B bei Holdingoder Vermögensverwaltungsgesellschaften) oder anhand der sogenannten Praktikermethode (z.B bei operativen Gesellschaften), einer Kombination zwischen Ertrags- und Substanzwert Um dem beschränkten Einfluss von Minderheitsaktionären auf Geschäftsleitungs- und Generalversammlungs-

beschlüsse Rechnung zu tragen, können diese auf dem Bruttosteuerwert ihrer Aktien einen Pauschalabzug von 30 Prozent geltend machen, dies jedoch nur, wenn keine angemessene Dividende ausgeschüttet wurde Mit einer gezielten Dividendenstrategie lässt sich der Vermögenssteuerwert einer Beteiligung massgeblich beeinflussen. Mehrheitsaktionäre können nicht vom Pauschalabzug profitieren, womit sich gerade bei personenbezogenen Unternehmen, das heisst, wenn eine enge Beziehung zwischen Eigentümerschaft und Geschäftsleitung besteht, eine gesamtheitliche Betrachtung aufdrängt. Führt eine Beraterin beispielsweise ihre Tätigkeit als Einzelfirma selbständig aus – nicht über eine AG oder GmbH – und macht durchschnittlich einen Gewinn von 300000 Franken, bezahlt sie auf ihrem «Unternehmen» grundsätzlich keine Vermögenssteuer Würde sie diese Tätigkeit jedoch über eine Aktiengesellschaft
ausführen, hätte sie ein Vermögen von 2166667 Franken für die Aktien ihrer Gesellschaft zu versteuern (siehe Kasten unten). In der Stadt Zürich würde dies Vermögenssteuern von rund 6500 Franken bedeuten
Orientierung im komplexen Umfeld
Das historisch gewachsene und kantonal geprägte System der Vermögenssteuer beeinflusst die Steuerbelastung wohlhabender Privatpersonen und kann – insbesondere bei nicht börsenkotierten Wertschriften – zu komplexen Bewertungsfragen führen. Wer sein Vermögen steuerlich effizient strukturieren will sollte die kantonalen Regelungen genau kennen und im Zweifel professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Gastbeitrag Philipp Zünd und Rinaldo Neff Steuerexperten be KPMG Schweiz.
Die Praktikermethode an einem Berechnungsbeispiel erklärt
Die Praktikermethode ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren von Steuerbehörden, um nicht börsenkotierte Unternehmen zu bewerten. Ziel ist eine pragmatische, einheitliche und vergleichbare Bewertung ohne die Komplexität von in der Finanzwelt gängigen Unternehmensbewertungen. Die Methode kombiniert Substanzwert und Ertragswert wobei Letzterer stärker gewichtet wird. Die Formel lautet typischerweise: Unternehmenswert (2 × Ertragswert+ Substanzwert) / 3. Der Ertragswert wird dabei für das Steuerjahr 2025 mit einer standardisierten Risikoprämie von 10 Prozent kapitalisiert. Berechnungsbeispiel: Die Muster AG erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Gewinn von 300 000 Franken, im Vorjahr einen Gewinn von 350000 Franken
und 2023 einen Gewinn von 250 000 Franken. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 500 000 Franken. Die Muster AG hält keine Beteiligungen und ist nicht im Besitz von Liegenschaften. Entsprechend kommt es zu folgenden Firmenwerten:
Substanzwert: 500000 Fr
Durchschnittlicher Jahresgewinn: (300000 Fr + 350000 Fr + 250000 Fr.) / 3 300000 Fr • Ertragswert: 300000 Fr / 10 Prozent = 3000000 Fr • Unternehmenswert: (3000000 Fr ×2 + 500000 Fr.) / 3 = 2166667 Fr
Der Unternehmenswert der MusterAG für Vermögenssteuerzwecke beträgt somit 2166667 Franken.
Wo man lebt, hat Einfluss auf die Steuerrechnung.
SARA SPARASCIO / ADOBE STOCK
Bei grenzüberschreitenden
Dividenden richtig planen
Gastbeitrag Die Schweizer Verrechnungssteuer von 35 Prozent trifft auch ausländische Investoren und internationale Konzerne Wer die Abkommen kennt, kann die Doppelbesteuerung reduzieren – muss dabei aber einige Hürden meistern

MARKUS SEGLIAS UND FRÉDÉRIC GANTE
Als der Finanzchef eines deutschen Industriekonzerns die erste Dividende seiner neuen Schweizer Tochtergesellschaft verbuchte, zeigte sich die steuerliche Realität grenzüberschreitender Ausschüttungen: Ohne vorgängiges Gesuch zur Meldung fiel die Schweizer Verrechnungssteuer an – Kapital, das zunächst im Ausland gebunden blieb Zwar hätte mit dem Meldeverfahren eine Ausschüttung ohne Abzug erfolgen können, doch dafür ist rechtzeitige Planung entscheidend Solche Fälle verdeutlichen, wie steuerliche Weichenstellungen die Liquidität beeinflussen können und dass sie idealerweise schon vor der ersten Auszahlung bedacht werden sollten. Ein oft übersehener bei internationalen Strukturen jedoch zentraler Bereich ist die Quellenbesteuerung von Kapitalerträgen. Sie gewinnt an Bedeutung, wenn grenzüberschreitende Investitionen mehrere Steuerhoheiten betreffen.
Rückerstattung beantragen
Auf Zinsen von Kundenguthaben, Obligationszinsen und Dividenden erhebt die Schweiz eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Angesichts zahlreicher bilateraler und multilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergeben sich in der Praxis entsprechend häufig Fragen zur internationalen Besteuerung Hält eine im Ausland ansäs-
sige natürliche Person Aktien an einer Schweizer Gesellschaft, kann sie die Rückerstattung eines Teils der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern verhandelt wurde, das eine entsprechende Entlastung vorsieht. Umgekehrt können auch in der Schweiz ansässige natürliche Personen für Dividenden aus ihren ausländischen Investments eine Entlastung der ausländischen Quellensteuern beanspruchen, soweit die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsehen.
Entlastung für Konzerne
Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die vorsehen, dass Gewinnausschüttungen im Konzernverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen teilweise entlastet oder ganz von der Quellensteuer befreit werden können. Dadurch kann die Quellensteuer bei Ausschüttungen einer Tochter- an ihre Muttergesellschaft oft bis auf 0 Prozent reduziert werden Dies gilt bei Ausschüttungen ins Ausland gleich wie bei solchen in die Schweiz. Die Entlastung bei der Schweizer Verrechnungssteuer erfolgt nicht automatisch Vielmehr muss sie entweder in Form eines Antrags auf Rückerstattung der bereits entrichteten Verrechnungssteuer geltend gemacht werden – oder was im Konzernverhältnis alternativ möglich ist, in Form eines vorzeitigen
Steuererklärung?
Schonfür Sieerledigt.
Die Befreiung bei der Verrechnungssteuer erfolgt nicht automatisch –sie muss aktiv beantragt werden.
Gesuchs um Meldung anstelle der Entrichtung der Verrechnungssteuer Dieses ist bei Bewilligung fünf Jahre lang gültig Jeder Rückerstattungsantrag und jedes Gesuch um Meldung der Verrechnungssteuer auf grenzüberschreitende Dividenden wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingehend geprüft.
Voraussetzungen geprüft Eine zentrale Voraussetzung für die Beanspruchung dieser Abkommensvorteile ist neben der Ansässigkeit in einem Vertragsstaat, dass die antragstellende Person an der Dividende tatsächlich nutzungsberechtigt ist. Das ist für gewöhnlich der Aktionär Gemäss Praxis und Rechtsprechung liegt dann keine Nutzungsberechtigung vor wenn zwischen dem Aktionär und einer Drittpartei Verpflichtungen bestehen, die letztendlich dazu führen, dass die Dividende, wirtschaftlich gesehen, dieser Drittpartei zuzurechnen ist. Zusätzlich prüft die ESTV, ob ein sogenannter Abkommensmissbrauch vorliegt. Das heisst, ob Strukturen primär dazu dienen, um Abkommensvorteile zu erlangen, die ansonsten nicht gewährt würden.Die Substanz der empfangenden ausländischen Gesellschaft wird dabei eingehend untersucht: Verfügt sie über eigenes Personal und Räumlichkeiten? Ist sie operativ tätig? Hält sie weitere Beteiligungen? Ist sie mit genügend Eigenkapital ausgestattet? Bei unzureichender Substanz wird die ESTV die
Rückerstattung der Verrechnungssteuer oder das Meldeverfahren verweigern Wer grenzüberschreitend investiert oder internationale Konzernstrukturen unterhält, sollte die Quellensteuerfolgen nicht dem Zufall überlassen. Es empfiehlt sich, die Nutzungsberechtigung im Voraus zu klären, im Konzernverhältnis das Meldeverfahren bei der ESTV rechtzeitig zu beantragen und die Auswirkungen von Umstrukturierungen auf bestehende Entlastungen zu evaluieren. Nur mit sorgfältiger Planung gelingt es, Liquidität zu sichern und steuerliche Nachteile grenzüberschreitender Dividendenzahlungen zu vermeiden.
Gastbeitrag Frédéric Gante, Anwalt und Partner, sowie Markus Seglias, Volkswirtschafter, diplomierter Steuerexperte und Counsel bei Prager Dreifuss
Prager Dreifuss
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Grenzüberschreitende Dividenden folgen festen steuerlichen Regeln
Die Reform schafft Klarheit im Grundsatz, nicht aber in allen Details.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: rechtzeitig disponieren.
Der Eigenmietwert ist bald Geschichte –und mit ihm viele Steuerabzüge
Gastbeitrag Was Eigentümerinnen entlastet, trifft Hypothekarschuldner und Renovierende empfindlich. Der Systemwechsel kommt aber frühestens in zwei Jahren Darum gilt es, die Übergangsphase zu nutzen
DAMIANO M. SLONGO UND KATHRIN GUYER
Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die Besteuerung von Wohneigentum grundlegend: Im vergangenen Herbst hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit einem deutlichen Ja einen historischen Entscheid gefällt Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde mit 57,7 Prozent angenommen. Dies nachdem seit Ende der 1990er Jahre vier Initiativen zur Abschaffung des Eigenmietwerts jeweils abgelehnt wurden Damit kehrt die Schweiz einer Praxis den Rücken, die international eine Ausnahme darstellt Bislang mussten Eigentümerinnen und Eigentümer einen fiktiven Mietwert ihrer selbstgenutzten Liegenschaft als Einkommen versteuern. In Zukunft entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohnte Erst- und Zweitliegenschaften auf Bundes- und Kantonsebene Für Zweitliegenschaften können die Kantone aber optional eine Objektsteuer einführen.
Weniger Abzüge?
Mit dem Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts verschwinden jedoch auch zahlreiche Abzugsmöglichkeiten oder sie werden stark eingeschränkt. Künftig können Unterhaltskosten für Liegenschaften steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Auch Abzüge für energiesparende oder umweltschonende Massnahmen sowie für Rückbaukosten entfallen auf Bundesebene. Erhalten bleibt einzig der Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten Bei Kanton und Gemeinde dagegen können – abhängig vom kantonalen Recht – neben den Kosten für Denkmalpflege auch diejenigen für den Rückbau bei Ersatzneubau weiterhin geltend gemacht werden. Besonders stark wirkt sich die Reform bei den Schuldzinsen aus. Bislang konnten private Schuldzinsen – etwa für Hypotheken oder Darlehen – im Umfang der Vermögenserträge zuzüglich eines Pauschalbetrags abgezogen werden. Nach Inkrafttreten der Reform gilt: Wer keine Liegenschaften vermietet oder verpachtet, kann grundsätzlich keine Schuldzinsen mehr abziehen. Das betrifft neben Hypotheken auch Privatund Kleinkredite
Keine Regel ohne Ausnahmen bestehen in zwei Fällen: Erstens können Eigentümerinnen und Eigentümer mit vermieteten oder ver-

pachteten Liegenschaften weiterhin Schuldzinsen abziehen – der Abzug ist jedoch auf den Anteil des Werts der vermieteten und verpachteten Liegenschaften am Gesamtvermögen begrenzt Je höher der Anteil vermieteter Objekte, desto grösser der mögliche Abzug Zweitens profitieren Ersterwerber selbstbewohnten Wohneigentums von einem befristeten Abzug: Personen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben und als Erstliegenschaft nutzen, können neu einen Abzug für Schuldzinsen vornehmen. Der Abzug ist auf zehn Jahre befristet. Ehepaare können im ersten Jahr bis zu 10 000 Franken, Einzelpersonen bis zu 5000 Franken abziehen Dieser Höchstbetrag reduziert sich in den folgenden neun Jahren jährlich um 10 Prozent.
Steuerliche Chancen
Wann die neuen Bestimmungen in Kraft treten, ist noch nicht klar Voraussichtlich frühestens ab 2028. Die Gebirgskantone wollen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts sogar bis 2030 zuwarten Bis zum Inkrafttreten gelten
die bisherigen Regeln weiter Diese Übergangsphase gilt es deshalb zu nutzen: Bei absehbaren Renovationen oder werterhaltenden Modernisierungen von selbstgenutzten Liegenschaften sollten die bestehenden Abzugsmöglichkeiten möglichst noch ausgeschöpft werden. Das heisst, die Arbeiten sollten bis zur Abschaffung noch ausgeführt werden. Stockwerkeigentümer sollten zudem Einlagen in den Erneuerungsfonds überprüfen, die sind bis zur Einführung des Systemwechsels in gewissem Rahmen noch abzugsfähig Keinen Einfluss haben wird die Reform auf die wertvermehrenden Liegenschaftsaufwendungen. Diese sind auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts wie bisher im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig
Die Reform schafft Klarheit im Grundsatz, nicht aber in allen Details Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das vor allem eines: rechtzeitig disponieren.
Gastbeitrag Damiano M. Slongo Tax Partner sowie Geschäftsleitungsmitglied, und Kathrin Guyer, Director Tax bei Treuco
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Die Reform lässt Wohneigentümer aufatmen, streicht aber viele Abzüge
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