Wirtschaft
Samstag, 18. Oktober 2025
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Unterstützung für die UBS im Kapitalstreit
Laut Analyse einer Beratungsfirma bewegt sich die Schweiz mit den geplanten Regelverschärfungen gegen den internationalen Trend
HANSUELI SCHÖCHLI
Wie soll die Schweiz künftig mit der UBS umgehen? Das wird ein heftig umstrittenes Traktandum in der Bundespolitik sein. Die Ausgangsfrage: Könnte die UBS in einer künftigen Krise ohne Staatskrücken saniert oder gar liquidiert werden? Bei glaubwürdiger Krisenplanung zwecks Vermeidung einer faktischen Staatsgarantie könnte man den Rest der Regulierungsdebatte etwas lockerer betrachten. Im anderen Fall müssten mehr Hoffnungen auf den Kapital- und Liquiditätspolstern ruhen. Der Bundesrat hat heuer Verschärfungen der Kapitalvorgaben vorgeschlagen. Am stärksten umstritten ist eine geplante Gesetzesänderung, aufgrund derer die UBS ihre Auslandtöchter künftig zu 100 Prozent mit «echtem» Eigenkapital unterlegen müsste, statt wie bisher nur zu etwa 45 Prozent. Dies allein würde laut der Bank etwa 23 Milliarden Dollar an zusätzlichem Eigenkapital erfordern.
Zurzeit im Mittelfeld Die Bank kämpft vehement dagegen. Die Schweiz wäre laut der UBS mit den Regierungsvorschlägen viel strenger als ausländische Konkurrenzfinanzplätze, und die UBS hätte wegen der hohen Eigenkapitalkosten starke Wettbewerbsnachteile. Die Bank erhält nun Sukkurs durch eine neue Analyse der internationalen Beratungsfirma Alvarez & Marsal. Die Analyse sei ohne externen Auftrag entstanden, betonen zwei der Verantwortlichen im Gespräch.
Gemäss den derzeit ausgewiesenen Quoten für das «echte» Eigenkapital (hartes Kernkapital) liegt die UBS laut dem Papier im Vergleich von 19 global systemrelevanten Banken im oberen Mittelfeld. Auch bei den Mindestvorgaben sticht die Schweiz nicht heraus.
Lockerungen unter Trump Doch das Bild verändert sich. Eine Kernbotschaft des Beraterpapiers ist deckungsgleich mit einer gängigen UBS-Parole: Die Amerikaner und Briten seien am Lockern ihrer Kapitalvorgaben für die Grossbanken, während die Schweiz stark in die Gegenrichtung marschiere und damit ein Ausreisser sei. Futter für die Schweizer Debatte liefert das Papier vor allem mit einem Vergleich der mutmasslichen künftigen Kapitalvorgaben unter Berücksichtigung der diskutierten Reformvorschläge in den betrachteten Rechtsräumen. Gemessen an der künftigen Minimalvorgabe zum harten Kernkapital (CET1Kapital) in Prozent der risikogewichteten Aktiven für die UBS wäre die Schweiz laut dem Papier mit gut 19 Prozent fast doppelt so streng wie die USA, etwa 70 Prozent strenger als das Vereinigte Königreich und fast 50 Prozent strenger als die EU (vgl. Grafik). Kleiner wären die Differenzen gemessen an den Kapitalvorgaben ohne Risikogewichtung der Aktiven. Zum Zweck dieser Analyse haben die Autoren laut eigenen Angaben die Risikogewichtung in allen Fällen mit dem Standardansatz nach amerikanischem Muster gemacht, um die Ver-
Die Schweiz sticht heraus
Mutmasslich künftige* Mindestvorgaben zum harten Kernkapital (CET1-Kapital) von globalen Grossbanken, in Prozent der Bankaktiven Mit Risikogewichtung der Aktiven Ohne Risikogewichtung der Aktiven 0
5
10
Was unberücksichtigt blieb
15
20 19,2
Schweiz
5 13
EU
3,7
UK
4,1
USA
4
11,3 9,8
*Unter der Annahme, dass die diskutierten Reformvorschläge in den betrachteten Rechtsräumen umgesetzt werden. Jeweils Durchschnitt der Grossbanken in den betrachteten Rechtsräumen. Die Zahlen für die Schweiz beziehen sich nur auf die UBS. QUELLE: ALVAREZ & MARSAL
ren mit den geplanten Lockerungen stärker wachsen und höhere Eigenmittelrenditen ausweisen. Für die UBS erwarten die Berater die gegenteilige Entwicklung.
NZZ / hus.
gleichbarkeit zu verbessern. Trotzdem bleibt die Vergleichbarkeit wegen zusätzlicher Unterschiede schwierig. Gemäss Abschätzungen der Autoren würde die Bereinigung gewisser zusätzlicher Unterschiede die relative Position der Schweiz aber nicht drastisch verändern. Amerikanische und britische Grossbanken könnten künftig laut den Auto-
Nicht berücksichtigt sind hier mögliche Optimierungen der UBS, um die Folgen von Verschärfungen abzufedern. Auch nicht berücksichtigt sind mögliche Änderungen der Renditeerwartungen am Markt. Verdünnen ausländische Grossbanken ihre Eigenkapitaldecke, steigen die Risiken für die Fremd- und Eigenkapitalgeber – was theoretisch deren Renditeansprüche erhöhen müsste. Bei stärkerer Kapitaldecke wäre das Gegenteil zu erwarten.Akademische Analysen lassen mutmassen, dass deshalb zusätzliches Eigenkapital vielleicht nur etwa halb so teuer ist, wie es ohne diese kompensierenden Effekte wäre. Alvarez & Marsal hatte diesen Mai in einer vom Bund bestellten Studie zu den Kosten schärferer Kapitalvorgaben für die UBS argumentiert, dass die kompensierenden Effekte gering sein dürften. Laut der UBS gibt es in der Praxis gar keine solchen Effekte. Die Nationalbank ortete in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2025 einen positiven Zusammenhang zwischen der Eigenkapitaldecke grosser Banken und deren Marktbewertung im Verhältnis zum Buchwert. Die UBS kann sich durch das neue Papier von Alvarez & Marsal bestätigt fühlen. Sie verwies auf Anfrage nur auf ihre früheren Aussagen zum Thema. Der Bund wollte sich auch nicht zum Papier
äussern. Das Finanzdepartement hatte im September in Erläuterungen zu den geplanten Kapitalregeln erklärt, dass die Minimalvorgabe für die UBS (auf Gruppenstufe) 11,3 Prozent der risikogewichteten Aktiven betragen dürfte, was nahe bei ausländischen Vorgaben liege. Dass der Regierungsvorschlag bei der UBS faktisch klar mehr als 11,3 Prozent erfordern würde, ergibt sich durch separate Vorgaben für das UBS-Stammhaus (Mutterbank) mit seinen bedeutenden Auslandstöchtern. Bei den Grossbanken in den Vergleichsländern ist das Auslandgeschäft weit weniger bedeutend als bei der UBS. Wie diese Rechtsräume eine Bank mit ähnlich gewichtigem Auslandgeschäft regulieren würden, ist unklar. Ein weiterer früherer Hinweis des Bundes: Die Konkurrenten der UBS in der globalen Vermögensverwaltung seien derzeit im Mittel mit 20 Prozent der risikogewichteten Aktiven besser kapitalisiert, als es die UBS künftig sein müsste. Die von der UBS und von Alvarez & Marsal als Vergleichsmassstab benutzten globalen Grossbanken weisen dagegen im Mittel klar unter 20 Prozent liegende Quoten aus. Im Vergleich zur inländischen Volkswirtschaft ist die UBS ein Vielfaches so gross wie systemrelevante Banken in Grossbritannien und den USA. Bei sonst vergleichbaren Umständen wäre damit das Risiko für die Schweizer Steuerzahler in einer künftigen Bankenkrise weit höher. Das ist ein Kernargument für Schweizer Sonderstrenge. Welches Ausmass dies rechtfertigt, ist politisch auszuhandeln.
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PD
auf seine Gesundheit achten, sich ausreichend bewegen und gut schlafen. Im Büro empfehlen wir, nicht zu lange zu sitzen und nicht zu lange zu stehen – jeweils 45 bis 90 Minuten – und dazwischen ein paar Schritte zu gehen. Das wäre sicher vorteilhaft. Wann sollte ich bei Rückenschmerzen zum Arzt gehen? Grundsätzlich sind 80 bis 90 Prozent der Rückenschmerzen sogenannte unspezifische, also harmlose Rückenschmerzen. Sie sind ungefährlich und klingen nach einigen Tagen bis Wochen wieder ab. Wichtig ist, dass man trotz Schmerzen versucht, aktiv zu bleiben
• Ausstrahlung in Beine oder Arme • Rückenschmerzen in Verbindung mit einer Krebserkrankung oder mit Fieber • Ungewöhnlich starke Schmerzen • Deutliche Gefühlsstörungen und/oder Kraftverlust in Armen oder Beinen • Schwierigkeiten beim Wasserlassen oder Stuhlgang (absoluter Notfall)
lich und müssen als Notfall behandelt werden (siehe Kasten). Welcher Arzt sollte meine Rückenschmerzen abklären? Rückenschmerzen werden in der Regel zuerst vom Hausarzt abgeklärt und behandelt. Dieser kann auch erste bildgebende Verfahren wie MRT oder Röntgen veranlassen, wenn dies angezeigt ist. Je nach Verlauf und Befund erfolgt dann die Überweisung an den entsprechenden Facharzt.
und sich zum Beispiel nicht tagelang ins Bett legt. Das bringt keine Besserung! Wann sollten Rückenschmerzen ärztlich abgeklärt werden? Etwa 10 bis 15 Prozent der Fälle werden durch spezifische Veränderungen wie Bandscheibenvorfälle, Verschleiss oder Entzündungen verursacht und sollten dann ebenfalls abgeklärt werden. Wenn Rückenschmerzen über längere Zeit anhalten, ungewöhnlich stark sind oder von bestimmten Symptomen begleitet werden, ist eine weitere Abklärung angezeigt. Sehr selten sind Rückenschmerzen gefähr-
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