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Aktuelles aus dem Landtag

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März 2012

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

das Schulgesetz zur Inklusion sowie die geplante Schuldenbremse waren die bestimmenden Themen im März-Plenum.

Für uns ist es wichtig, dass behinderte Schülerinnen und Schüler die individuell beste Förderung bekommen. Das machte Björn Försterling, unser bildungspolitischer Sprecher, in der Debatte um die Inklusion deutlich. Dafür leisten auch die Förderschulen eine gute Arbeit.

Nachdem die Sozialdemokraten ihren Vorschlag zur Schuldenbremse präsentiert haben, ist klar, dass die SPD bis 2020 ihre Schuldenpolitik fortsetzen will. Das ist für uns nicht akzeptabel. Wir streben die schwarze Null für den Landeshaushalt schon für das Jahr 2016 an. Gemeinsam mit der CDU wollen wir das Neuverschuldungsverbot in der Verfassung für 2017 festlegen. Christian Dürr, unser Fraktionsvorsitzender, und ich haben unsere Position in der zum Teil hitzigen Debatte klar gemacht.

Ich wünsche Ihnen ein frohes und sonniges Osterfest!

Herzliche Grüße!

Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: christian.grascha@lt.niedersachsen.de

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Inhaltsverzeichnis: „In der Haushaltspolitik sind wir der SPD um Lichtjahre voraus“

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Elbvertiefung: FDP setzt sich weiter für Deichsicherheit ….

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Woran es bei der Energiewende im Offshore-Bereich hakt

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Weser- und Werra-Versalzung: Niedersachsen darf nicht mehr am Katzentisch sitzen 5 FDP will Verbesserungen bei der Finanzmarkt-Regulierung….

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Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

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Bauen in Niedersachsen wird einfacher, schneller und kostengünstiger

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Bisher nur wenige Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten

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Antrag zur maritimen Wirtschaft verabschiedet

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Entscheidung zum Betreuungsgesetz im Landtag

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Gemeinsame Länder-Überwachungsstelle für die elektronische Fußfessel

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Änderung des Aufnahmegesetzes beschlossen

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Niedersachsen unterstützt den Freiheitskampf der syrischen Opposition

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Einsatz von Staatstrojanern: Qualitätsstandards und Rechtssicherheit erhöhen

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Landtag beschließt Gesetz zur Inklusion in der Schule

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Anlaufstelle gegen Missbrauch und Diskriminierung

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Anfrage zur Medienbildung von Lehrern

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Aktuelle Stunde

„In der Haushaltspolitik sind wir der SPD um Lichtjahre voraus“ Im vergangenen Plenum hat die FDP-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema Schuldenbremse beantragt, in der wir die SPD scharf kritisiert haben. Die Sozialdemokraten haben nach wie vor nichts Nennenswertes zur Schuldenbremse vorgelegt. Ganz im Gegenteil: Sie sind viel mehr „Schuldenbeschleuniger“. Vor dem Hintergrund der vergangenen Jahre ist das besonders unverständlich. Denn schließlich waren es die Sozialdemokraten Schröder und Eichel, die mit dem Aufweichen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts 2005 Europa ins Schlingern gebracht haben. Die SPD behauptet, Haushaltskonsolidierung könne nur mit höheren Steuern gelingen kann. Dies ist nachweislich falsch. Richtig ist dagegen, dass CDU und FDP seit dem Jahr 2003 die Neuverschuldung stetig verringert und trotzdem bei Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft und Innovation Schwerpunkte

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„Was wir jetzt brauchen, ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik“


gesetzt haben. Trotz unseres harten Sparkurses – für den wir auch oft genug Kritik einstecken mussten – geben wir heute über eine Milliarde Euro mehr für Bildung in Niedersachsen aus als die SPD in ihrem letzten Amtsjahr 2003. Was wir jetzt aber dennoch brauchen, ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik. Dazu hat die FDP-Fraktion vor kurzem ihr Konzept einer Schuldenbremse PLUS vorgestellt. Unser Ziel: Wer mehr neue Schulden macht als er darf, der muss die Konsequenzen spüren. Und er muss im Extremfall auch damit rechnen, dass der Sparkommissar kommt und die Sache selbst regelt. Es ist paradox, dass gerade ganz Europa darum kämpft, Griechenland wieder zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu führen und die SPD in Niedersachsen zur gleichen Zeit genau das Gegenteil von dem fordert, was jetzt in Griechenland passiert und passieren soll. In Griechenland wird das Renteneintrittsalter erhöht. Hier wehrt sich die SPD bei der Rente mit 67 und macht eine Rolle rückwärts. In Griechenland werden wegen der hohen Arbeitslosigkeit Mindestlöhne gesenkt. Hier will die SPD einen Mindestlohn einführen. In Griechenland werden buchstäblich Berge versetzt, um aus der Schuldenfalle zu kommen. Hier bei uns will die SPD munter weiter Schulden machen und orientiert sich dabei an Nordrhein-Westfalen. Daraus wird ersichtlich: In der Haushaltspolitik ist die Regierungskoalition der SPD um Lichtjahre voraus. Das Konzept zur Schuldenbremse PLUS finden Sie bei uns im Internet: www.fdp-fraktion-nds.de

Christian Dürr MdL Fraktionsvorsitzender

Tel.: (0511) 30 30 34 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: christian.duerr@lt.niedersachsen.de

Umweltpolitik

Elbvertiefung: FDP setzt sich weiter für Deichsicherheit und Obstanbau im Alten Land ein Nachdem die Elbvertiefung sowohl im vergangenen Oktober als auch im Januar im Landtag thematisiert wurde, war sie diesmal Bestandteil der Aktuellen Stunde. Bündnis 90/Die Grünen versuchten dieses, für Niedersachsen ernste Thema, durch Klamauk für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen. Dies ist gründlich fehlgeschlagen. Zwar stellten die Grünen medienwirksam einen schwarzen und einen gelben Gummistiefel auf die Regierungsbank, unterschlugen aber die Tatsache, dass es die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 war, welche die aktuelle Elbvertiefung in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat. Beim Versuch, die Aktivitäten und gewissenhaften Prüfungen der Landesregierung in Misskredit zu bringen, zeigten sich die Grünen darüber hinaus schlecht informiert. In der zehnten Kalenderwoche hatten Stefan Birkner und ich einen Termin mit Betroffenen vor Ort. Neben dem Kreisrat, den Bürgermeistern der Gemeinde

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„Die Zustimmung der Landesregierung wird nicht unter Druck erfolgen“


Jork und der Samtgemeinde Lühe trafen wir mit Vertretern des Obstbauversuchsringes, des Wasserbereitstellungsverbandes und der Deichverbände zusammen. Unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen prüfen die Belange der Wasserwirtschaft und Landeskultur ausführlich und gewissenhaft. Dabei spielt auch die Terminsetzung Ende März keine Rolle, denn bei den für Niedersachsen so wichtigen Themen geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Hamburg und SchleswigHolstein haben nicht die gleichen Fragestellungen, die für Niedersachsen relevant sind, zu beantworten. Der Bund wiederum hat ein übergeordnetes und gesamtstaatliches Interesse zu vertreten. Die Deichsicherheit und der Erhalt der Obstanbauregion Altes Land stehen allein im niedersächsischen Fokus. Dafür werden wir uns weiterhin und unabhängig von Terminen einsetzen. Wir werden die Unterlagen so lange prüfen, bis wir keine Fragen mehr haben. Die Zustimmung der Landesregierung steht in Abhängigkeit der Faktenlage und wird nicht unter Druck erfolgen. Selbst die SPD hatte den Grünen die Ernsthaftigkeit in dieser Debatte abgesprochen.

Jan-Christoph Oetjen Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jan-christoph.oetjen@lt.niedersachsen.de

Umweltpolitik

Woran es bei der Energiewende im Offshore-Bereich hakt Die Offshore-Windenergie wurde zweifach, auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen bei den Firmen „Bard“ und „SIAG Schaaf Industrie“ in Emden, im März-Plenum diskutiert. Die CDULandtagsfraktion hatte die vielfältigen Potenziale der Offshore-Windenergie zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht, die SPD-Landtagsfraktion forderte im Rahmen einer Entschließung einen „Masterplan Offshore-Windenergie“ für Niedersachsen. Beide Tagesordnungspunkte hatten ihre Berechtigung, denn derzeit hakt es an der Umsetzung der Energiewende insbesondere im Offshore-Bereich. Dies liegt zum einen daran, dass es Probleme beim Netzanschluss und Netzausbau, Lieferengpässe bei den Kabelherstellern und infolgedessen eine allgemeine Investitionszurückhaltung gibt. Zum anderen haben insbesondere die Grünen kein Interesse an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Im Plenum fordern sie zwar regelmäßig den Ausbau regenerativer Energien, unabhängig von den volkswirtschaftlichen Kosten. Vor Ort treten sie dann aber als Bremser, Verhinderer oder Bedenkenträger auf. Diese Doppelzüngigkeit, ähnlich wie beim Salzstock Gorleben, schadet der Energiewende, der Volkswirtschaft und somit Deutschland.

„Vor Ort treten die Grünen als Bremser, Verhinderer oder Bedenkenträger auf.“

Bei all dem Klamauk, den die Opposition beim Thema Energie regelmäßig fabriziert, darf nicht vergessen werden, dass es die schwarz-gelbe Landes- und die schwarz-gelbe Bundesregierung sind, die an der erfolgreichen und finanzierbaren

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Umsetzung der Energiewende arbeiten. Die Potentiale, die sich für Niedersachsen aus der Energiewende ergeben, sind enorm. Unser neuer Umweltminister hat sie im „Energiekonzept des Landes Niedersachsen“ (http://bit.ly/GI1Bju) auf 80 Seiten zusammengefasst. Wir haben in Emden und Cuxhaven hervorragende Ausgangshäfen und Produktionsbedingungen für die OffshoreWindindustrie und die Arbeitslosenzahlen sind hier bereits überproportional zurückgegangen. Darüber hinaus hat Schwarz-Gelb ein KfW-Sonderprogramm aufgelegt, die Energieeinspeisevergütung für Offshorewindenergieanlagen erhöht und sich bereits im Dezember für einen „Masterplan Offshorewindenergie“ ausgesprochen. Aktuell nimmt sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, zusammen mit dem Bundesumweltminister, der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, allen Netzbetreibern und Offshore-Windparkbetreibern die Beschleunigung der Netzanbindung vor. Hierfür wurde unter Federführung der Stiftung Offshore-Windenergie die „AG Beschleunigung“ zur Optimierung der Netzanbindung gegründet. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die Entschließung der SPD in der Sache zwar richtig ist, aber viele Forderungen bereits umgesetzt oder angegangen worden sind. Wir begrüßen daher, dass sich die SPD im Niedersächsischen Landtag von den kritischen Äußerungen ihres Spitzenkandidaten Stefan Weil („Monostruktur“, „gigantische Windparks“) distanziert und sich zu den Potentialen der Windenergie in Niedersachsen wieder bekennt.

Umweltpolitik

Weser- und Werra-Versalzung: Niedersachsen darf nicht mehr am Katzentisch sitzen Seit rund zwei Jahren beschäftigt sich der Landtag intensiv mit der aktuellen Problematik der Werraund Weserversalzung durch den Kali-Abbau in Thüringen und Hessen. Die SPD hat einen seriösen Entschließungsantrag zum Thema eingebracht, welcher umfänglich im Umweltausschuss besprochen wurde. FDP und CDU haben die Entschließung aufgegriffen, qualitativ verbessert und weitere wichtige Punkte eingearbeitet. Obwohl man sich eigentlich in Niedersachsen parteiübergreifend in der Thematik einig sein sollte, „Wir entlassen die machten die Grünen erneut eine Ausnahme. Sie haben Verursacher nicht aus einen eigenen Antrag vorgelegt. Leider haben sie durch ihr der Verantwortung“ Ausscheren der von FDP, CDU und SPD beschlossenen Entschließung die politische Durchschlagskraft genommen. In meinem Redebeitrag habe ich die umfängliche und gleichberechtigte Beteiligung unseres Bundeslandes beim Genehmigungsverfahren eingefordert. Die Zeit, dass Niedersachsen am Katzentisch sitzt und andere über die Verunreinigung unserer Fließgewässer und der Nordsee entscheiden, muss endgültig ein Ende finden. Schleierhaft ist mir dabei die Haltung der Grünen. Sie fordern den Bau einer Pipeline bis in die Nordsee. Hierdurch würde der Firma K+S der unkontrollierbare Abtrag sämtlicher Halden in den betroffenen Bundesländern ermöglicht. Schädigungen der Tier- und Pflanzenwelt im Weltnaturerbe Wattenmeer sind, aufgrund überhöhter Werte von Kalium und Magnesium, zu befürchten. Warum sich die Grünen hier auf Gutachten des Betreibers verlassen, warum sie niedersächsische Interessen gegen thüringische, hessische und bremische Interessen in Hannover vertreten, bleibt ihr Geheimnis.

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FDP-Umweltminister Stefan Birkner hat für die Landesregierung unmissverständlich klargestellt, dass die Landesregierung für ihr Beteiligungsrecht auch vor Gericht ziehen würde und dass eine Salzverminderungsstrategie am Entstehungsort das Mittel der Wahl und das Mittel der Zeit darstellt. Im Gegensatz zu den Grünen entlassen wir die Verursacher nicht aus der Verantwortung und verraten auch nicht die umweltpolitischen Interessen Niedersachsens.

Dr. Gero Hocker Umweltpolitischer Sprecher

Tel.: (0511) 30 30 34 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: gero.hocker@lt.niedersachsen.de

Finanzpolitik

FDP will Verbesserungen bei der Finanzmarkt-Regulierung und nicht nur eine neue Einnahmequelle Im März-Plenum wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zur Finanzmarkttransaktionssteuer abschließend beraten und vom Landtag mehrheitlich abgelehnt. Ich habe die klare Haltung der FDP erneut deutlich gemacht und die Zustimmung zu einer solchen Steuer davon abhängig gemacht, dass alle EU-Staaten mit im Boot sind. Bereits heute finden 70% aller europäischen Finanzmarktgeschäfte in London statt. Es wäre ein Leichtes, die restlichen 30% auch dorthin zu verlagern – etwa im Falle eines deutsch-französischen Alleingangs. Das ist im Übrigen auch die Position der EU-Kommission, die wir in dieser Hinsicht unterstützen. Darüber hinaus habe ich verdeutlicht, dass für uns die tatsächliche Verbesserung der Regulierung „Bereits heute finden der Finanzmärkte entscheidend ist, während die 70% aller europäischen Opposition das vornehmliche Ziel verfolgt, zusätzliche Finanzmarktgeschäfte Einnahmen für die Staatskasse zu erzeugen. in London statt“ Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat Anfang März einen 8-Punkte-Plan zur Regulierung der Finanzmärkte vorgestellt. Uns Liberalen ist an echten Verbesserungen gelegen – etwa durch mehr Transparenz bei so genannten Schattenbanken (Hedge Fonds, etc.) oder mehr Wettbewerb unter Ratingagenturen – statt lediglich an einer reinen Einnahmequelle.

Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: christian.grascha@lt.niedersachsen.de

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Wirtschaftspolitik

Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Standorte Aurich und Hannover sollen erhalten bleiben In der andauernden Diskussion zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat der Landtag einen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 16/4453) verabschiedet, der die niedersächsische Position verdeutlicht. Der Antrag ist ein klares Signal des Landtags zur Bedeutung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Niedersachsen, sowohl unter strukturpolitischen als auch unter hafen- und schifffahrtspolitischen Gesichtspunkten. In dem Antrag fordern FDP- und CDU-Fraktion, dass die beiden niedersächsischen Standorte Aurich und Hannover im Zuge der geplanten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erhalten bleiben. Außerdem sollte bei den Überlegungen zur personellen Reform auch stets überprüft werden, ob im Falle eines Personalabbaus sozialverträgliche Lösungen erreicht werden können. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zuwächse im Güterverkehr sollte aber auch darauf geachtet werden, dass beim Personal bedarfsgerechte Strukturen vorgehalten werden. Diese niedersächsische Positionierung kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, da der Reformvorschlag des Bundesverkehrsministeriums derzeit überarbeitet wird. Das Ergebnis dieser Überarbeitung soll bis zur Sommerpause vorliegen. Bis zum Jahresende soll es dann einen beschlussreifen Gesetzentwurf geben.

Sozialpolitik

Bauen in Niedersachsen wird einfacher, schneller und kostengünstiger Im März-Plenum wurde der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zugestimmt (Drucksache 16/4587). Bauen wird in Zukunft einfacher, schneller und kostengünstiger. Mit der Novellierung werden Rechtsvereinfachung und Deregulierung im Baurecht weiterentwickelt. Dies zeigt sich dadurch, dass Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und wesentlich beschleunigt werden. Zugleich werden die Baugenehmigungsbehörden entlastet. Ebenso wird mit der Novellierung die Niedersächsische Bauordnung an die von der Bauministerkonferenz der Länder beschlossene Musterbauordnung angepasst. Schwerpunkte der Novellierung sind:

 Der

Katalog der verfahrensfreien Baumaßnahmen (§ 60 NBauO) wird erweitert. Beispielsweise werden in Zukunft gebäudeunabhängige Solaranlagen genehmigungsfrei sein.

„Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und wesentlich beschleunigt werden“

 Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird zum Regelverfahren. Es wird für alle baulichen Anlagen, die nicht Sonderbauten sind, gelten.

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 Die Genehmigungsfreistellung (§ 62 NBauO) für Wohngebäude wird auf Wohngebäude mit Räumen für freie Berufe und sonstige Gebäude geringer Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten erweitert.

 Das Abstandsrecht wird neu geregelt. Der Regelabstand wird halbiert und liegt nunmehr bei 0,5 H, mindestens 3 m. Dadurch wird eine sehr große Nachverdichtung möglich.

 Bei der Errichtung von Gebäuden werden grundsätzlich ab der 6. Wohnung Kinderspielplätze für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren anzulegen sein. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz vorhanden bzw. ein Spielplatz wegen der Art und Lage der Wohnungen nicht erforderlich ist.

 Die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern wird verpflichtend eingeführt. Bestehende Wohnungen werden nach Ablauf des 31.12.2015 in die Verpflichtung einbezogen. CDU- und FDP-Fraktion haben sich im Rahmen der Verhandlungen ausdrücklich dafür eingesetzt, dass der jeweilige Eigentümer für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern und die tatsächlichen Nutzungsberechtigten für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den entsprechenden Räumlichkeiten verantwortlich sind. Von einer Regelung über die Kontrolle vorhandener Rauchwarnmelder wurde abgesehen.

 Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung tritt am 01.11.2012 in Kraft, wobei abweichend die Regelungen über die Grenzabstände, die Spielplatzregelung sowie die Regelung bezüglich der Rauchwarnmelder bereits am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten. In den langen und intensiven Beratungen zu dem Gesetzesentwurf war es uns wichtig, Bürokratie zu vereinfachen, die Anzahl der Genehmigungserfordernisse zu reduzieren, mehr verfahrensfreie Bauvorhaben zu ermöglichen sowie Regelungen im Zweifelsfall so zu fassen, dass kommunale Gestaltungsfreiheit möglich bleibt und auch diejenigen, die Verantwortung tragen, wie beispielsweise die Entwurfsverfasser, die Bauherren genügend Gestaltungsspielraum haben.

Sozialpolitik

Bisher nur wenige Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten Auf meine Anfrage an die Landesregierung, ob die E-Zigarette eine gesündere Alternative zur herkömmlichen Zigarette darstellt (Drs. 16/4608), teilte mir die Landesregierung mit, dass eine präzise Bewertung der gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten derzeit nicht möglich sei, da es bisher nur unzureichende Erkenntnisse über die E-Zigarette gäbe.

„Behörden und andere Einrichtungen können frei darüber entscheiden, ob sie die E-Zigarette in ihren Räumen verbieten oder zulassen wollen“

E-Zigaretten fallen nicht unter das Rauchverbot nach dem Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz, da diese ausschließlich auf die Gefahren des Tabakrauchens gerichtet sind. Die E-Zigarette aber enthält keinen Tabak. Die Landesregierung teilt mit, dass der gegenwärtige Erkenntnisstand keinen Anlass dazu bietet, die E-Zigarette dem Gesetz zum Schutz vor

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Passivrauchen zu unterstellen. Dies gilt, solange nicht hinreichend geklärt ist, ob und in welcher Form durch Passivrauchen bei E-Zigaretten gesundheitliche Risiken zu befürchten sind. Für Behörden und andere Einrichtungen wird es somit vorerst keine Regeln geben, wie sie in den Büros mit den E-Zigaretten umgehen. Sie können der Antwort der Landesregierung zufolge frei darüber entscheiden, ob sie die E-Zigarette in ihren Räumlichkeiten verbieten oder zulassen wollen.

Roland Riese MdL Sozialpolitischer Sprecher

Tel.: (0511) 30 30 34 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roland.riese@lt.niedersachsen.de

Wirtschaftspolitik

Antrag zur maritimen Wirtschaft verabschiedet Die maritime Wirtschaft ein Erfolgsmodell. Sie ist ein Aushängeschild für den Norden, für Niedersachsen. Alle nationalen und internationalen Wirtschaftsprognosen gehen übereinstimmend davon aus, dass die maritime Wirtschaft im kommenden Jahrzehnt mit der weiter voranschreitenden Globalisierung noch an Bedeutung zunehmen wird. Das Exportland Deutschland transportiert einen Großteil seiner Güter über den Seeweg. Dies ist auch der Weg über den wir einen Großteil unserer Rohstoffe importieren. Niedersachsen hat aufgrund seiner langen Küstenlinien und als Land mit den meisten Seehäfen in Deutschland in der maritimen Wirtschaft einen klaren Standortvorteil. Mit dem am 23. Februar beschlossenen Antrag von FDP und CDU (Drucksache 16/3620) wirkt der Landtag darauf hin, dass die sich verändernde Situation im Bereich der maritimen Wirtschaft berücksichtigt und der erfolgreiche Ausbau dieses Wirtschaftsbereiches weiter betrieben wird. Der Antrag der Fraktionen geht aber weit über den rein wirtschaftlichen Bereich hinaus. Er setzt sich dafür ein, maritime Bildungseinrichtungen in Niedersachsen auch künftig durch die Bereitstellung ausreichender Fördergelder zu unterstützen, um Innovationskraft zu sichern. Und FDP und CDU im Landtag regen an, eine Exzellenzinitiative für Forschung und Entwicklung zu starten.

„Das Exportland Deutschland transportiert einen Großteil seiner Güter über den Seeweg“

Auch Meeresbiologie, Meeresbergbau, Eis- und Polartechnik, Aquakultur, Hydrographie, Küstenmanagement, Tourismus und der Schutz einer sehr sensiblen Küstenregion, sowie des Weltnaturerbes Wattenmeer, werden in dem Antrag berücksichtigt. Nicht zuletzt beinhaltet der Antrag die Bitte, technologieoffene Konzepte für die Reduzierung von Emissionen zu unterstützen.

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In der maritimen Wirtschaft Wachstum zu generieren und den Standort Niedersachen weiterhin attraktiv zu gestalten, muss von langer Hand geplant werden und darüber hinaus stetig überprüft und angepasst werden.

Gabriela König MdL Wirtschaftspolitische Sprecherin Verkehrs- und Tourismuspolitische Sprecherin Tel.: (0511) 30 30 34 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail : gabriela.koenig@lt.niedersachsen.de

Rechtspolitik

Entscheidung zum Betreuungsgesetz im Landtag Im März-Plenum wurde eine Novelle des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz verabschiedet (Drucksache 16/4535). Die Zahl der Betreuten wächst in Niedersachsen und auch bundesweit kontinuierlich. Aber noch viel schneller ist in den vergangenen Jahren der Betrag gewachsen, den das Land pro einzelnen Betreuten aufwendet. Insofern ist es im Sinne einer sparsamen Haushaltspolitik durchaus richtig, sich über günstigere Formen der Betreuung Gedanken zu machen - natürlich immer unter der Bedingung, dass die Qualität der Betreuung nicht leidet. Das wesentliche Instrument des Gesetzentwurfs hierfür ist, dass die Betreuungen anstelle von Berufsbetreuern von Behördenmitarbeitern übernommen werden. Durch die Gesetzesänderung soll eine Betreuungsbehörde auf Landesebene beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichtet werden. Eine solche Aufgabenverlagerung von „Die Zahl der Betreuten privaten auf staatliche Stellen entspricht nicht unbedingt liberalen Grundsätzen. Sie kann für uns wächst in Niedersachsen ordnungspolitisch daher nur hinnehmbar sein, wenn die und auch bundesweit spezifische Aufgabe tatsächlich unter Berücksichtigung kontinuierlich“ aller Aspekte vom Staat besser erfüllt werden kann. Unter fiskalischen Gesichtspunkten ist das sicher der Fall. Die Behördenbetreuung soll nicht von zusätzlichen neu einzustellenden Beamten geleistet werden, sondern von bereits vorhandenem, jedoch dienstunfähigem oder begrenzt dienstfähigem Personal. Das ist sicher ein interessantes Modell, das allerdings auch Fragen und Bedenken aufwirft. Diese Fragen und Bedenken kann allerdings erst die zukünftige Entwicklung beantworten beziehungsweise ausräumen. Daher wird dieses Gesetz auf Initiative der FDP-Fraktion regelmäßig und umfassend evaluiert werden.

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Rechtspolitik

Gemeinsame Länder-Überwachungsstelle für die elektronische Fußfessel Um das in der Strafprozessordnung neu eingeführte Führungsaufsichtsinstrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) sicher und ökonomisch durchführen zu können, wurde ein Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder beraten und der Beitritt Niedersachsens beschlossen (Drucksache 16/4593). Dazu muss man wissen, dass es in der aktuellen Diskussion nur um die Überwachung eines sehr kleinen Kreises von Straftätern, nämlich solcher, die nach Verbüßung ihrer Haft und gegebenenfalls anschließender Sicherungsverwahrung wieder in Freiheit sind, obgleich sie noch als möglicherweise gefährlich gelten. Virulent geworden ist diese Konstellation auch durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die im Kern vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt worden sind. Die elektronische Fußfessel soll durch die Überwachung dieser Straftäter zum Schutz der Gesellschaft beitragen. Seit dem 1. Januar 2011 können Gerichte für Verurteilte, die nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unter Führungsaufsicht stehen, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Voraussetzung ist, dass die Verurteilten schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen haben und diesbezüglich weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Die Überwachungsstelle wird in Hessen eingerichtet. Der Staatsvertrag ist zunächst von Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen geschlossen worden. Niedersachsen tritt jetzt bei. Den Beitritt erklärt haben außer Brandenburg alle anderen Länder. Ratifiziert wurde der Vertrag bisher von neun Ländern. Der Staatsvertrag ist notwendig, weil hoheitliche Aufgaben der Führungsaufsichtsstellen auf die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder übertragen werden müssen.

Prof. Dr. Dr. Roland Zielke MdL Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rechtspolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roland.zielke@lt.niedersachsen.de

Innenpolitik

Änderung des Aufnahmegesetzes beschlossen Abschließend beraten und verabschiedet wurde der bereits im November 2011 beratene Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes (Drucksache 16/4539). Gegenüber der eingebrachten Fassung ist die Landesregierung den kommunalen Spitzenverbänden weiter entgegengekommen und hat eine Dynamisierung der Kostenabgeltung eingefügt, die es dem Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ermöglicht, die Kostenabgeltungspauschale, die den Kommunen vom Land für die Unterbringung von Asylbewerbern gewährt wird, anzupassen, wenn die Kosten der Unterbringung die Pauschale um

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mindestens 2 % erhöhen würden. Bisher galt hier der unbestimmte Rechtsbegriff der „wesentlichen Veränderung“. Mit der Änderung wird also die Deckung der Kosten für die Kommunen bei sich steigenden Ausgaben gesichert.

Innenpolitik

Niedersachsen unterstützt den Freiheitskampf der syrischen Opposition Die Landesregierung hat wegen der Bürgerkriegslage bereits seit Mai 2011 keine Abschiebungen mehr nach Syrien durchgeführt. Aufgrund der weiteren Zuspitzung der humanitären Situation hat Niedersachsen auf Ebene der Innenministerkonferenz die Initiative zum Erlass eines förmlichen Abschiebungsstopps ergriffen. Damit wird eine allgemeine Schutzgewährung für Personen syrischer Herkunft, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer individuellen Gefährdung, ermöglicht und humanitärer Schutz in dieser besonderen Lage geboten. Der Landtag hat eine entsprechende Resolution einstimmig beschlossen (Drucksache 16/4596). Darüber hinaus wird die Landesregierung unter den gegebenen Umständen keine wirtschaftlichen oder politischen Delegationen in die Republik Syrien begleiten, organisieren oder unterstützen. Die Landesregierung setzt damit ein deutliches Signal und unterstützt den Freiheitskampf der oppositionellen Bewegung in Syrien.

Innenpolitik

Einsatz von Staatstrojanern: Qualitätsstandards und Rechtssicherheit erhöhen Der in der jüngeren Vergangenheit viel diskutierte Einsatz von Computersoftware zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation mittels Internet durch die Ermittlungsbehörden war in diesem Plenum anlässlich einer großen Anfrage (Drucksache 16/4545) erneut Thema. Für die FDP-Fraktion sind dabei jenseits aller technischen Fragen folgende Punkte von zentraler Bedeutung: -

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Für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der eine Veränderung des Endgeräts (Computer) erforderlich ist, sollte eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Bisher wurde dieser Eingriff als so genannter Annexkompetenz auf die Rechtsgrundalge gestützt, die die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung regelt. Zwar wurde dieses Vorgehen gerichtlich bestätigt, ist aber umstritten. Eine neue Rechtsgrundlage würde hier für Rechtssicherheit sorgen. Staatstrojaner sollten erst dann wider eingesetzt werden, wenn auf Bundesebene hierzu einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards festgelegt worden sind.

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Die parlamentarische Kontrolle muss verbessert werden, damit das Parlament kontrollieren kann, ob die Rechtsstaatlichkeit bei derart eingriffsintensiven Maßnahmen eingehalten wird.

Jan-Christoph Oetjen Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jan-christoph.oetjen@lt.niedersachsen.de

Bildungspolitik

Landtag beschließt Gesetz zur Inklusion in der Schule Im Zuge des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde am 20. März 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen durch die Fraktionen FDP, CDU und SPD verabschiedet (Drucksache 16/4591). Mit dem Gesetz wird Kindern mit Behinderung ein barrierefreier und gleichberechtigter Schulbesuch ermöglicht. Zum 01. August 2013 ist inklusive Beschulung beginnend ab der 1. Klasse in den Grundschulen möglich. Freiwillig können die Grundschulen bereits zum 01.08.2012 mit der inklusiven Beschulung beginnen. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist das Elternwahlrecht. Eltern sollen frei entscheiden können, ob ihr Kind die Förderschule oder die Regelschule besucht. Das Elternwahlrecht kann nur unter sehr stark eingegrenzten Bedingungen eingeschränkt werden. Dazu zählt, wenn sich Eltern trotz intensiver Beratung für die inklusive Beschulung entscheiden, obwohl das Kind nachhaltig unter der Situation leidet und dadurch das Kindeswohl gefährdet wird. Gleichwohl besteht auch die Möglichkeit, dass ein Schüler an eine andere für ihn geeignete Schule, mitunter auch Förderschule, überwiesen wird. Dies setzt allerdings voraus, dass ein Schüler die Sicherheit der Menschen gefährdet oder der Schulbetrieb nachhaltig beeinträchtigt wird. Für die FDP-Fraktion ist es wichtig, dass jedes Kind die bestmögliche Bildung ermöglicht bekommt. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. In den überwiegenden Fällen kommt es durch die Beratung der Schulen zu einvernehmlichen Lösungen mit den Eltern. Darüber hinaus ist eine Doppelzählung von Kindern mit Behinderung vorgesehen, um das „Das Wohl des Kindes Lernen in kleinen Klassen zu gewährleisten. Mit steht im Vordergrund“ Überschreitung der Klassenteiler verkleinern sich somit die Lerngruppen und sorgen für eine bessere individuelle Förderung. Es ist auch zu betonen, dass Förderschulen – mit Ausnahme der Förderschule Lernen im Primarbereich – bestehen bleiben, um die Wahl des bestgeeigneten Lernortes zu gewährleisten. Das Gesetz tritt zum 01.08.2012 in Kraft. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an mich wenden, die Fraktion hat ein umfassendes Informationspapier erstellt.

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Bildungspolitik

Anlaufstelle gegen Missbrauch und Diskriminierung Immer häufiger werden Fälle von sexuellem Missbrauch und Diskriminierung von Kindern bekannt. Bereits jetzt werden zahlreiche Präventionsmaßnahmen von der Niedersächsischen Landesregierung ergriffen. Es ist dennoch wichtig, derartige Fälle bereits frühzeitig zu erkennen, aufzudecken und den Kindern zu helfen. Der Landtag hat auf diese Problematik reagiert und am 21. März 2012 einstimmig über einen Antrag zur Errichtung einer Ombudsstelle zum Schutz von Kindern entschieden (Drs. 16/2874). Mit der Einrichtung einer landesweiten Anlaufstelle, die im Kultusministerium angesiedelt wird, sollen Schüler, Kinder, Eltern und Lehrkräfte einen Ansprechpartner bekommen, der für alle Fragen im Zusammenhang mit Missbrauch und Diskriminierung zur Verfügung steht. Die Anlaufstelle wird mit einer Hotline ausgestattet. Die Nummer dieser Hotline wird in allen niedersächsischen Schulen gut sichtbar platziert werden. Um die Lehrkräfte und Mitarbeiter an den Schulen für dieses Thema zu sensibilisieren, sollen gezielte Schulungen angeboten sowie in der Aus- und Fortbildung die Themen Missbrauch und Diskriminierung umfassend berücksichtigt werden. Nach zwei Jahren wird eine Überprüfung der Akzeptanz und Wirksamkeit der Anlaufstelle erfolgen.

Björn Försterling MdL Bildungspolitischer Sprecher Jugendpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: bjoern.foersterling@lt.niedersachsen.de

Wissenschaftspolitik

Anfrage zur Medienbildung von Lehrern Medienbildung rückt immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und wird auch zu einem immer wichtiger werdenden Bestandteil der schulischen Bildung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, Schüler, Lehrer und Eltern zunehmend die Nutzung von sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel „facebook“ darzulegen und die Chancen und Risiken aufzuzeigen. Besonders in der Schule ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen einen kritischen „Es muss bereits in der Umgang mit den Medien zu vermitteln. Lehrerausbildung und im Daher muss bereits in der Lehrerausbildung und im Vorbereitungsdienst damit begonnen Vorbereitungsdienst damit werden, den künftigen Lehrkräften Medienbildung begonnen werden, den zu vermitteln. Ich habe mich daher in meiner künftigen Lehrkräften Mündlichen Anfrage über die Vermittlung der Medienbildung zu vermitteln.“ Medienkompetenz in der Lehrerausbildung informiert.

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Die Landesregierung teilte mir mit, dass im Jahr 2007 in der Verordnung über die Master-Abschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen die Kompetenzen festgeschrieben wurden, die ein Studierender nach Abschluss vorweisen muss. Zudem wurde im Juli 2010 die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst weiterentwickelt. Demnach müssen die angehenden Lehrkräfte den Unterrichtsablauf eigenständig planen und den Einsatz von Medien im Hinblick auf die Optimierung der Lernprozesse einbeziehen. Trotz der vergangenen Fortschritte in der Lehrerausbildung, sieht die Landesregierung auch weiterhin die Notwendigkeit diese zu optimieren. So ist ein Gesamtkonzept zur phasenübergreifenden Medienbildung angedacht, in dem für die Lehrerausbildung Standards einer medienpädagogischen Grundausbildung festgelegt sind. Auch in der Lehrerfortbildung sollen die Mindeststandards Anwendung finden. Neben dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung, der Niedersächsischen Landesmedienanstalt sowie den Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung gibt es auch zahlreiche private Anbieter, die eine verbesserte Lehrerfort- und weiterbildung in der Medienbildung anbieten. Die Zentren arbeiten vor allem in der Vermittlung von Kompetenzen beim sicheren Umgang mit den Medien sowie in der Anwendung von Medien im Unterricht und geben die Chancen und Gefahren im Internet wieder.

Almuth von Below-Neufeldt MdL Wissenschaftspolitische Sprecherin Sprecherin für Verbraucherschutz, Forst und Jagd Tel.: (0511) 30 30 34 03 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: almuth.vonbelow-neufeldt@lt.niedersachsen.de

Ihre Ansprechpartner in der FDP-Fraktion: Bianca Beyer Geschäftsführerin Tel.: (0511) 30 30 43 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: bianca.beyer@lt.niedersachsen.de

Martin Brüning Pressesprecher Tel.: (0511) 30 30 43 02 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: martin.bruening@lt.niedersachsen.de

Steffen Dähne Grundsatzreferent Tel.: (0511) 30 30 43 15 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: steffen.daehne@lt.niedersachsen.de

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Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Haushalt und Finanzen Referent für Medien Tel.: (0511) 30 30 43 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: fabian.fischer@lt.niedersachsen.de

Angela Frohmann Vorstandssekretärin Tel.: (0511) 30 30 43 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: angela.frohmann@lt.niedersachsen.de

Roswitha Kahle Buchhaltung und Sekretariat Tel.: (0511) 30 30 43 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roswitha.kahle@lt.niedersachsen.de

Daniela Knappik Sekretariat der Fraktion und des Parlamentarischen Geschäftsführers Tel.: (0511) 30 30 43 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: daniela.knappik@lt.niedersachsen.de

Jule Lehmann FSJ Politik

Tel.: (0511) 30 30 43 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jule.lehmann@lt.niedersachsen.de

Nadine Passenheim Referentin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Tel.: (0511) 30 30 43 06 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: nadine.passenheim@lt.niedersachsen.de

Axel Rehwinkel Referent für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: (0511) 30 30 43 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: axel.rehwinkel@lt.niedersachsen.de

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Frederic Sieling Referent f체r Innen-, Rechts- und Sportpolitik Tel.: (0511) 30 30 43 14 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: frederic.sieling@lt.niedersachsen.de

Juliane Topf Referentin f체r Bildung, Wissenschaft, Kultur und Europa Tel.: (0511) 30 30 43 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: juliane.topf@lt.niedersachsen.de

FDP-Fraktion im Nieders채chsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel.: 05 11 / 30 30 - 43 01 Fax: 05 11 / 30 30 - 48 63 info@fdp-fraktion-nds.de

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