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Aktuelles aus dem Landtag Februar

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Februar 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, die Diskussion um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und die Energiepolitik des Landes – das waren die bestimmenden Themen des Februar-Plenums. In der Debatte um Christian Wulff habe ich deutlich gemacht, dass die liberale Fraktion selbstverständlich offene Fragen sachlich aufklären will. Dazu gab es in den vergangenen Wochen mehrere Fragestunden im Parlament, zum Teil vertrauliche Unterrichtungen in den Ausschüssen, Akteneinsicht des Landtages sowie das Prüfungsbegehren des Landtages an den Landesrechnungshof. Außerdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit. Die Aufklärungsarbeit ist also auf dem Weg, so dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss derzeit nicht notwendig ist. In der Aktuellen Stunde haben wir sowohl das Energiekonzept des Landes als auch die Frage der Endlagersuche diskutiert. Unser Umwelt- und Energieminister Stefan Birkner hat darauf hingewiesen, dass die Energieversorgung eine der zentralen Aufgaben der Zukunft sein wird. Niedersachsen ist dabei besonders gefordert, wird zugleich aber auch profitieren. Bei der Endlagersuche darf es keine Vorfestlegung gegen Gorleben geben. Stattdessen muss nun eine offene und wissenschaftlich fundierte Suche beginnen. Selbstverständlich wird die Landtagsfraktion auch wieder mit einem Stand auf dem Landesparteitag in Hameln präsent sein. Auch dort sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da! Herzliche Grüße!

Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: christian.grascha@lt.niedersachsen.de

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Inhaltsverzeichnis: Zukunft der Pflege in Niedersachsen

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Wohnraum: Mehr Bedarf trotz demographischen Wandels

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Gemeinsam aus der Staatsschuldenkrise

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Antrag für mehr Europaschulen

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Offene Hochschule: Bessere Qualifikation ist ein gesellschaftliches Anliegen

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Rettungsdienstgesetz: Mehr Entscheidungsspielraum für Kommunen

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Brandschutzgesetz an die Praxis angepasst

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Debatte über Verfassungsschutz-Beobachtung der Linken

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Privatwaldbesitzer übernehmen Verantwortung

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Aktuelle Stunde zur Energiewende im Landtag

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Für die Endlagersuche braucht es eine bundesweite Verantwortungsgemeinschaft

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Sozialpolitik

Zukunft der Pflege in Niedersachsen Im Februarplenum dominierte das Thema Pflege den Sozial- und Gesundheitsbereich. Das Thema war Gegenstand einer Aktuellen Stunde, der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Herausforderungen und Chancen in der Pflege – Niedersachsen gestaltet die Zukunft“ (Drs. 16/3632) wurde abschließend abgestimmt und der Gesetzesentwurf über die Stiftung der Altenpflegeausbildung

(Drs.

16/4095)

wurde

mit

den

Stimmen

der

Regierungsfraktionen

angenommen.

Welche Maßnahmen sind bisher durch CDU- und FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag eingeleitet worden, um der Situation der Pflege gerecht zu werden? Zu nennen sind hier: 

die Steigerung der Auszubildenden in der Altenpflege von etwa 2.000 im Jahr 2000 auf etwa 6.200 im Jahr 2011

die Steigerung der Zahl der Altenpflegeabsolventen von 1.211 im Jahr 2009 auf 1.324 im Jahr 2010

die Erhöhung der Schulgeldzahlung auf bis zu 160 €/Monat, so dass mittlerweile 80 % aller Altenpflegeschüler in der Altenpflege von den Schulkosten befreit sind

die Übernahme der Umschulungskosten für das 3. Lehrjahr

die Erhöhung der Zahl der Pflegefachkräfte von 6.500 im Jahr 1999 auf 13.200 im Jahr 2011

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die Erhöhung der solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen von 19 Einrichtungen im Jahr 2011 auf 35 Einrichtungen im Februar 2012 – die Zahl der Plätze hat sich in diesem Zeitraum von 514 auf 677 erhöht

die Novellierung des Niedersächsischen Heimgesetzes, welches zu einer Reduzierung der Anzeigepflichten geführt hat. Das Gesetz vermeidet Doppelprüfungen und stärkt flexible alternative Wohneinrichtungen.

die Einrichtung eines dualen Studienganges Pflege an der Hochschule Osnabrück seit dem Wintersemester 2011/2012

die flächendeckende Einrichtung und Förderung von Palliativstützpunkten seit 2006, die mit Hospizen eng verzahnt sind

die Errichtung der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“

der Abschluss des Pflegepaktes durch die Landesregierung. Die Partner des Pflegepaktes haben vereinbart, Pflegesätze dort neu zu verhandeln, wo sie besonders niedrig liegen und dabei Tariflöhne zu berücksichtigen

die Imagekampagne „Mensch Alter – Du bist meine Zukunft“ der Landesregierung, die sich an die jungen Menschen richtet, um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen und aufzeigt, dass das Ergreifen eines Pflegeberufes zukunftsgerichtet ist und es dabei viele Qualifizierungsmöglichkeiten gibt

Die Opposition in Form der SPD-Fraktion kritisierte die Entwicklungen in der Pflege und forderte zum wiederholten Mal eine Anerkennung der tariflichen Entlohnung bei den Pflegesätzen, die Erhöhung der Pflegesätze in Niedersachsen, die Rücknahme der Kürzungen bei der Kurzzeitpflege und die

„Die Zahl der PflegeAzubis ist von 2000 im Jahr 2000 auf etwa 6.200 im Jahr 2011 gestiegen“

Einführung einer umlagefinanzierten Altenpflegeausbildung. Diese Kritikpunkte lassen sich allerdings allesamt entkräften.

Kritikpunkt 1: Die Anerkennung der tariflichen Entlohnung bei den Pflegesätzen und der Forderung der Erhöhung der Pflegesätze in Niedersachsen Klarzustellen ist, dass das Land keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Pflegesätze hat. Die Pflegesatzverhandlungen finden zwischen den Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger, den Pflegekassen sowie den Trägern der Einrichtungen statt. Das Land sitzt bei den Verhandlungen nicht mit am Tisch. Im Rahmen des im November 2011 geschlossenen Pflegepaktes haben sich die Beteiligten, namentlich die Kassen, die Einrichtungsträger und die Verbänden, darauf verständigt, dass in den Pflegesatzverhandlungen die Tarifverträge beziehungsweise Tariflöhne, die in den Einrichtungen gezahlt werden, Grundlage werden und auch anerkannt werden. Im Pflegepakt ist auch deutlich gemacht, dass diejenigen, die sich auf einem Niedrigpflegesatzniveau befinden, in die Pflegesatzverhandlungen einsteigen sollen. Im Rahmen der Debatte ging der Appell in Richtung

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SPD-Fraktion, sich zum Beispiel in den Kreistagen für höhere Pflegesätze einzusetzen, um in die Pflegesatzverhandlungen einzusteigen.

Kritikpunkt 2: Rücknahme der Kürzungen bei der Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege

wird

in

speziell

dafür

zugelassenen

Einrichtungen

(so

genannte

solitäre

Einrichtungen) als auch in vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege angeboten. Seit 2004 hatte das Land als freiwillige Leistung Kurzzeitpflegeplätze in stationären Einrichtungen gefördert. Diese Förderung war mit Beginn des Jahres 2011 wegen der Haushaltskonsolidierung entfallen. Die Kurzzeitpflege ist aber weiterhin möglich und förderfähig – allerdings beschränkt auf die speziell für Kurzzeitpflege zugelassenen (solitäre) Einrichtungen. Eine solitäre Einrichtung kann dabei auch ein abgeschlossener Teil einer Einrichtung der Dauerpflege sein. Die positive Entwicklung der Zahlen zu den Einrichtungen und Plätzen in der so genannten solitären Kurzzeitpflege sind oben genannt. Bei der eingestreuten Kurzzeitpflege wechselten in der Vergangenheit 37 % der Pflegebedürftigen in anschließende Dauerpflege. Bei Pflegebedürftigen in solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen waren dies nur 20 %. Die Förderung der Kurzzeitpflege durch das Land soll jedoch nicht zuerst den Übergang in die stationäre Dauerpflege vorbereiten. Die Förderung soll vielmehr pflegende Angehörige entlasten. Insofern geht die Kritik der SPD-Fraktion auch an dieser Stelle fehl.

Kritikpunkt 3: Einführung einer umlagefinanzierten Altenpflegeausbildung Voraussetzung für die Einführung einer Umlage ist nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) die Beseitigung oder Verhinderung eines Mangels an Ausbildungsplätzen. Dies ist in Niedersachsen offenkundig nicht der Fall. Da die Voraussetzungen für eine (Wieder)-Einführung einer Altenpflegeumlage nicht vorliegen, unterstützten FDP- und CDUFraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gründung der Stiftung Altenpflege. In das Stiftungsvermögen werden die noch vorhandenen Mittel aus der Umlagefinanzierung in Höhe von rund 10 Millionen Euro einfließen, die seinerzeit in Niedersachsen galt. Die Zinseinnahmen werden zur Unterstützung der Altenpflegeausbildung, insbesondere zur Steigerung der Attraktivität eingesetzt. Dem Kuratorium der Stiftung wird im Gesetz aufgegeben, durch Satzung zu regeln, wie bei der Vergabe von Fördermitteln aus der Stiftung der Sachverstand der Altenpflege einbezogen wird.

Sozialpolitik

Wohnraum: Mehr Bedarf trotz demographischen Wandels Seit 2007 erhalten die Länder nach dem Entflechtungsgesetz jährlich einen Betrag von 518,2 Millionen Euro für Investitionen in die Wohnraumförderung. Hiervon erhält das Land Niedersachsen nach

dem

gesetzlich

festgelegten

Schlüssel

knapp

40

Millionen

Euro

im

Jahr.

Im

Entflechtungsgesetz sind die Mittel, die der Bund dem Land für die Wohnraumförderung zuweist,

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allerdings nur bis 2013 festgeschrieben. Aufgrund des Wegfalls der Zweckbestimmung wäre es somit ab 2014 möglich, die bisher für die Wohnraumförderung verwendeten Mittel für andere investive Bereiche einzusetzen. Obwohl ein Rückgang der

„Mehr ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen werden preiswerten Wohnraum in Stadtzentren suchen.“

Bevölkerungszahl erwartet wird, gehen Fachleute von einem Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten aus. Mehr ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen werden preiswerten Wohnraum in Stadtzentren suchen, der teilweise barrierefrei sein muss. Mit dem Entschließungsantrag „Wohnraumförderung zukunftsfähig gestalten“ (Drs. 16/4356) haben sich deshalb die Regierungsfraktionen dafür eingesetzt, dass die Mittel, die der Bund dem Land für die

Wohnraumförderung

zuweist,

auch

ab

2014

in

bedarfsgerechter

Höhe

für

die

Wohnraumförderung zur Verfügung stehen.

Roland Riese MdL Sozialpolitischer Sprecher

Tel: (0511) 30 30 34 07 Fax : (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roland.riese@lt.niedersachsen.de

Europapolitik

Gemeinsam aus der Staatsschuldenkrise Ein Thema der Plenarsitzung im Februar war die Staatsschuldenkrise in einigen Staaten der Europäischen Union. Dabei ist aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag deutlich: Fernab jeglicher ideologischer oder auch akademischer Diskussionen hat sich gezeigt,

dass

schnelles Handeln geboten ist. Deutschland hat im Interesse Europas, aber auch aus eigenem Interesse, große Verantwortung bei der Bewältigung der Staatsschuldenkrise übernommen. Dass dies getan wurde, ist auch richtig, denn: Die Einigung Europas ist ein Erfolg. Sie hat in der Vergangenheit Völker miteinander versöhnt und die deutsche Einheit ermöglicht. Im weltweiten Wettbewerb gibt sie uns die Chance erfolgreicher zu sein, als es ein Land allein sein könnte. Auch wirtschaftlich profitieren wir maßgeblich von der Europäischen Union. Wir exportieren den Großteil der bei uns hergestellten Güter in unsere europäischen Nachbarländer – das sichert unseren Wohlstand und viele tausend Arbeitsplätze.

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CDU und FDP unterstützen das Ziel der gemeinsamen Bewältigung dieser Krise. Dieses Ziel verfolgte auch die SPD. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen über den Weg und die Instrumente, die angewendet dazu werden sollen. Bestes Beispiel hierfür sind die Eurobonds. Eine auf diese Weise entstehende Transferunion - die die Risiken auf die Staatengemeinschaft überträgt, also eine kollektive Haftung für Defizitsünder übernimmt, würde für Deutschland ein erhöhtes Kreditrisiko und damit eine ansteigende Zinsbelastung bedeuten. Für Niedersachsen könnte das eine jährliche Belastung von etwa 600 Millionen Euro bedeuten.

Europapolitik

Antrag für mehr Europaschulen Die Europäische Union wird immer bedeutender für die Bürger in den Mitgliedstaaten. Es ist daher wichtig, frühzeitig den Kindern und Jugendlichen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen in der EU nahezubringen. Schulen, die sich unter anderem erfolgreich für internationale Projekte einsetzen, entsprechende Sprachförderungen anbieten und Partnerschaften mit Schulen aus dem Ausland pflegen, können sich beim Niedersächsischen Kultusministerium als Europaschule bewerben. Das Qualitätssiegel „Europaschule“ wird den Schulen jedoch zunächst für drei Jahre verliehen. Bereits jetzt gibt es in Niedersachsen 89 Europaschulen, die sich mit großem Engagement für die jungen Menschen einsetzen. Mit dem Antrag soll der Weg für weitere Europaschulen geebnet werden.

„Bereits jetzt gibt es in Niedersachsen 89 Europaschulen.“

In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, welche zahlreichen Vorteile eine Europaschule mit sich bringt: Durch das vielseitige Fremdsprachenangebot und den bilingualen Unterricht wird den Schülern

die

Hürde

genommen,

an

einem

Schüleraustauschprogramm teilzunehmen oder ein Praktikum im EU-Ausland zu absolvieren. Außerdem wird durch schulinterne Europakonzepte die interkulturelle und sprachliche Kompetenz der jungen Menschen gestärkt sowie das Wissen über die Europäische Union vermittelt. Es ist wichtig, dass den Schülern die Chancen und Möglichkeiten Europas gezeigt werden und sie diese sinnvoll für ihre Zukunft nutzen. Mit dem Antrag „Europa-Kompetenz im Bildungsbereich fördern – Leuchttürme Europaschulen in den Regionen stärken“ (Drs. 16/4460), der im Rahmen des Februar-Plenums einstimmig beschlossen

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wurde, werden neben der Gründung regionaler Bündnisse auch entsprechende Beratungssysteme eingerichtet.

Klaus Rickert Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Europa- und Medienpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: klaus.rickert@lt.niedersachsen.de

Wissenschaftspolitik

Offene Hochschule: Bessere Qualifikation ist ein gesellschaftliches Anliegen Berufstätigen ohne Abitur ein Studium ermöglichen - das ist das Ziel der Offenen Hochschule. Bereits seit 2010 ist die Offene Hochschule im Niedersächsischen Hochschulgesetz verankert. Trotzdem studieren bis jetzt lediglich zwei Prozent der Berufstätigen ohne Abitur, da die Möglichkeiten offenbar noch zu unbekannt sind. Der gemeinsame Entschließungsantrag Offene Hochschule Niedersachsen- ein Erfolgsmodell der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll nun dazu beitragen, dass Berufsschulen, Fachschulen, Arbeitgeberverbände, Kammern und Gewerkschaften offen für die Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur werben. Die Offene Hochschule findet breite Zustimmung. Es ist ein gesellschaftliches Anliegen, dass mehr Menschen bessere Qualifikationen erreichen. Wir brauchen hohe Qualifikationen, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden zu können. Die gewollte Energiewende bietet dafür das beste Beispiel, denn wer - wenn nicht Techniker und Ingenieure – sollen und können Lösungen entwickeln, die die Energieversorgung auch künftig sicherstellen?

„Berufstätigen ohne Abitur ein Studium ermöglichen das ist das Ziel der Offenen Hochschule.“

Um die Durchlässigkeit vom Beruf zur Hochschule zu

erhöhen,

soll

Weiterbildungsplattform Informationsmöglichkeit

eine als

für

niedersächsische Beratungs-

Interessierte,

sowie

und eine

Online-Datenbank mit allen einschlägigen Hochschul- und Erwachsenenbildungseinrichtungen aufgebaut werden. Darüber hinaus erachte ich es als wichtig, dass die Hochschulen selbst in ihrem Internetauftritt Informationen über einen Zugang zum Studium ohne Abitur informieren. Zudem sollten die Hochschulen Studienvorbereitungs- und Begleitkurse anbieten oder diese den Einrichtungen der Erwachsenenbildung übertragen, damit die künftig Studierenden Kenntnisse über die Organisation des Studiums erhalten und wissenschaftliches Arbeiten erlernen. Die Zusammenarbeit von Hochschulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen und

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insbesondere auch von Berufsschulen, sowie die Entwicklung gemeinsamer Strukturen und die Anerkennung bereits erreichter Abschlüsse und Qualifikationen habe ich ebenfalls in meiner Rede hervorgehoben, da eine gut koordinierte Arbeit für dieses gesellschaftliche Anliegen von großer Bedeutung ist. Mit diesem Antrag, der im Rahmen des Februar Plenums thematisiert wurde, wollen wir auch einen wesentlichen Beitrag zum lebenslangen Lernen leisten. Besonders vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels werden mit der Offenen Hochschule neue Wege und Perspektiven für den eigenen Erfolg durch den beruflichen Aufstieg eröffnet.

Almuth von Below-Neufeldt Wissenschaftspolitische Sprecherin

Tel.: (0511) 30 30 34 03 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: almuth.vonbelow-neufeldt@lt.niedersachsen.de

Innenpolitik

Rettungsdienstgesetz: Mehr Entscheidungsspielraum für Kommunen Im Februar-Plenum wurde das novellierte Rettungsdienstgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz wollen FDP- und CDU-Fraktion den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum geben. Die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes sollen selbst entscheiden können, ob sie öffentlich

ausschreiben

oder

eine

Konzession

vergeben

wollen.

Die

Möglichkeit

der

Konzessionsvergabe wurde durch die Novelle neu eingefügt.

Beim Konzessionsmodell verhandeln nicht mehr die Kommunen mit den Kostenträgern (Krankenkassen), sondern die Rettungsdienstleister direkt. Sie tragen dann auch das wirtschaftliche Risiko. Beim Submissionsmodell dagegen verhandeln die Kommunen selbst mit den Kostenträgern und vergüten dann den Rettungsdienstleister. Der FDP-Fraktion ist wichtig, dass sich Kommunen zwischen beiden Modellen entscheiden können. Darüber hinaus bleibt, wie bisher, auch die Möglichkeit, den Rettungsdienst selbst durchzuführen. Die Kommunen haben damit jetzt drei Möglichkeiten.

Im

Gesetzentwurf

ist

außerdem

vorgesehen,

dass

die

Kommunen

die

Eignung

des

Rettungsdienstleisters, am Katastrophenschutz mitzuwirken, berücksichtigen können. Das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Im Hinblick auf Wettbewerbsgründe soll dies offengelassen werden.

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Die Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück, dass vor etwa einem

Jahr

gefällt

worden

war.

Demnach

besteht

für

Kommunen

keine

EU-weite

Ausschreibungspflicht, sondern lediglich eine Bekanntmachungspflicht.

Innenpolitik

Brandschutzgesetz an die Praxis angepasst CDU und FDP im Landtag haben einen Entwurf für ein novelliertes Brandschutzgesetz eingebracht. Anlass hierfür ist im Wesentlichen der demographische Wandel und seine Folgen für den Brandschutz. In der Anwendung des Gesetzes zeigte sich in den vergangenen Jahren darüber hinaus grundsätzlich ein Bedarf für Änderungen und für Neuregelungen. Das Brandschutzgesetz wird an die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen sowie an die Erfahrungen der Praxis aus den letzten Jahren angepasst, um unter Berücksichtigung des demographischen Wandels ein den heutigen und zukünftigen Anforderungen entsprechendes neues Gesetz zu schaffen.

Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind: •

Die so genannte „Feuerwehrbedarfsplanung“ wird als Grundlage für die Feststellung, ob eine den örtlichen Verhältnissen

entsprechende

leistungsfähige

Feuerwehr besteht, benannt. •

Die Gemeinde soll künftig Eigentümer, Besitzer und

„Für aktive Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren soll die so genannte Doppelmitgliedschaft eingeführt werden.“

sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken oder Anlagen, von denen erhöhte Gefahren ausgehen, dazu verpflichten können, zum Beispiel die für die Abwehr der Gefahren erforderlichen (zusätzlichen) Mittel oder Geräte zu beschaffen oder einen zusätzlichen Vorrat an Löschwasser oder Sonderlöschmitteln bereitzustellen. Dies soll jedoch nur dann der Fall sein, wenn es für die zu Verpflichtenden wirtschaftlich vertretbar ist. •

Für aktive Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren soll die Möglichkeit einer Mitgliedschaft sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort (so genannte Doppelmitgliedschaft) eingeführt werden.

•

Kinder- und Jugendfeuerwehren sollen als Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in einer eigenständigen Regelung gesetzlich verankert und damit in ihrer Bedeutung besonders hervorgehoben werden.

•

Die bisherigen so genannten Hauptberuflichen Wachbereitschaften werden im NBrandSchG erstmals definiert.

•

Künftig sollen die Vorhaltekosten für Feuerwehrgeräte und Feuerwehrfahrzeuge auf der Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten für Fahrzeuge und Geräte berechnet werden können.

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•

Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Kostenerstattung in Form von Auslagenersatz (zum Beispiel Kosten für die Beseitigung von kontaminiertem Löschwasser) zu verlangen.

Die FDP-Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Flexibilisierung der Altersgrenze aus, um dem demographischen Wandel noch mehr Rechnung zu tragen und älteren Mitgliedern bei entsprechender gesundheitlicher Konstitution die aktive Mitgliedschaft über das 62. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen.

Innenpolitik

Debatte über Verfassungsschutz-Beobachtung der Linken Anlässlich eines Antrags wurde über die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz debattiert. Die Oppositionsparteien forderten damit die Einstellung der Beobachtung. Für die FDP-Fraktion steht fest: Der Verfassungsschutz hat einen gesetzlichen Auftrag, Organisationen und Parteien zu beobachten, die womöglich verfassungsfeindlich sind. Die Partei „DIE LINKE“ hält der Niedersächsische Verfassungsschutz in bestimmten Teilen für verfassungsfeindlich. Diese Einschätzung beruht unter anderem darauf, dass sie freundschaftliche Kontakte zu terroristischen Organisationen im Ausland wie der FARC, ETA, PKK sowie den islamistischen Organisationen Hamas und Hisbollah unterhält. Mehrere Abgeordnete der Partei DIE LINKE stimmten zudem der Erklärung der Bundestagsfraktion „Entschieden gegen Antisemitismus“ nicht zu und dokumentierten so teils bedenkliche antisemitische Sympathien. Dies sind nur einige Beispiele, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob DIE LINKE die freiheitlich demokratische Grundordnung respektiert und auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht. Der Antrag wurde in sofortiger Abstimmung mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.

Jan-Christoph Oetjen Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jan-christoph.oetjen@lt.niedersachsen.de

Landwirtschaftspolitik

Privatwaldbesitzer übernehmen wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Verantwortung Nach neun Jahren auf der Regierungsbank bin ich in die Reihen der Parlamentarier zurückgekehrt. Als erste „Amtshandlung“ trat ich zu einer Entschließung der Fraktion DIE LINKE gegen den Verkauf von ausgesuchten Waldflächen aus dem Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten ans

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Rednerpult. Schon die Wahl der Überschrift der Entschließung bescheinigt die Unkenntnis der LINKEN. „Niedersachsens Wälder erhalten und nachhaltig nutzen – Privatisierung stoppen“ heißt es dort. Nun muss man wissen, dass fast zwei Drittel des niedersächsischen Waldes in Privatbesitz sind und in 15 Jahren rund 12.000 Hektar Wald neu gepflanzt wurden. Mit 1,1 Millionen Hektar Waldfläche liegen wir im Flächenranking aller Bundesländer an dritter Stelle und die naturschutzgesetzlichen Vorgaben gelten gleichermaßen für den Staatswald aber auch für den Privatwald. Der Privatwaldbesitzer übernimmt also eine wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Verantwortung, ohne dass es dem Staat in irgendeiner Form zur Last fällt. Selbst die Holzvorräte in kleinen Privatwäldern sind größer als in großen Privat- oder in Staatswäldern.

Neben der Verankerung des Waldbesitzes in der Bevölkerung, derzeit haben wir über zwei Millionen Waldbesitzer in Deutschland, leisten diese Bürger einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz, für die Erholung und für den Tourismus. Der Waldumbau ist im vollen Gange, so dass wir permanent den Laub- und Mischwaldanteil erhöhen. Die Landesforsten leisten mit ihrer Arbeit und auf der Basis des LÖWE-Programms seit über 20 Jahren hervorragende Arbeit. Seit dem wir an der Regierung sind, ist es sogar gelungen, die Wirtschaftlichkeit der Landesforsten herzustellen. Inzwischen leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes. Alles in allem ist der Antrag der LINKEN überflüssig, fachlich falsch und verkennt die erfolgreiche Realität in Niedersachsens Wäldern.

Hans-Heinrich Sander Landwirtschaftspolitischer Sprecher Sprecher für Verbraucherschutz, Forst und Jagd Tel.: (0511) 30 30 34 14 Fax: (0511) 30 30 48 63

Umweltpolitik

Aktuelle Stunde zur Energiewende im Landtag Die SPD-Landtagsfraktion versuchte mit einer überflüssigen und rhetorischen Frage die „Aktuelle Stunde“ im Februar-Plenum zu dominieren. „Kann die Energiewende der Landesregierung erfolgreich sein“ lautete der Titel der SPD und die Antwort lieferte Stephan Weil, Oberbürgermeister von Hannover und SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2013, höchst selbst. In einem Interview (http://bit.ly/y3eF0I) bescheinigte er der amtierenden schwarz-gelben Landesregierung, dass sie bei der Energiewende auf dem richtigen Weg sei und forderte von Bündnis 90/Die Grünen, sich zur Energiewende, einschließlich des dafür nötigen Netzausbaus, zu bekennen.

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Nach diesem dezenten Hinweis meinerseits legte ich die Ziele, Ergebnisse und Randbedingungen der schwarz-gelben Energiewende dar. Niedersachsen will mit Schwarz-Gelb in acht Jahren einen Versorgungsgrad von 90 Prozent im Strombereich bei erneuerbaren Energien erreichen. Dies erfordert einen enormen Gestaltungswillen und darf nie zu Lasten der Akzeptanz in der Bevölkerung gehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Energiewende mit all ihren Konsequenzen tragen und finanzieren. Windkraftanlagen, Biogasanlagen einschließlich Energiepflanzenanbau und der Netzausbau werden unser Lebensumfeld enorm verändern. Hinzu kommt, auf Grund der Unstetigkeit in der Erzeugung durch

„Niedersachsen will in acht Jahren einen Versorgungsgrad von 90 Prozent im Strombereich bei erneuerbaren Energien erreichen“

Wind und Sonne, die Frage der Versorgungssicherheit über das Jahr betrachtet. Um dem steigenden Energiebedarf entgegenzuwirken, gilt es darüber hinaus, die Energieeffizienz zu fokussieren. Handel, Industrie und Gewerbe und die Privathaushalte sollen Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Allerdings darf dies, aus Gründen der Akzeptanz, nicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Wenn der Staat anfängt, den Eigenheimbesitzern und Vermietern Vorgaben über Investitionen vorzuschreiben, dann ist etwas „faul“ in Deutschland. Schwarz-Gelb setzt auf Anreize statt Gebote, Schwarz-Gelb setzt auf Freiwilligkeit statt auf indirekte Enteignung und Schwarz-Gelb setzt auf Akzeptanz statt Zwang. Mein Appell geht an die Opposition, sich endlich zur Energiewende zu bekennen und sich nicht an die Spitze jeder Protestbewegung zu setzen um die Energiewende aus politischen und populistischen Gründen zu gefährden.

Umweltpolitik

Für die Endlagersuche braucht es eine bundesweite Verantwortungsgemeinschaft In unserem Beitrag haben wir in der Aktuellen Stunde die Endlagersuche in Deutschland thematisiert. Unter der Überschrift „Endlagersuche konsequent voranbringen – Ehrliches Verfahren statt Parteientaktik“ haben wir der Opposition den Spiegel ihres Handels in dieser Frage vorgehalten.

Seit Rot-Grün das zehnjährige Moratorium über Gorleben verhängt hat, gab es, trotz 200 Millionen Euro für die Offenhaltung, weder Erkenntnisgewinne noch Ablehnungsgründe zur Eignung über Gorleben als Endlagerstandort. Deshalb ist es richtig, Gorleben zum einen im Topf potenzieller Endlagerstandorte zu belassen und zum anderen die bundesweite Suche, auch in anderen Formationen als Salz, voranzutreiben. Hier nehmen die SPD und insbesondere Bündnis 90/Die Grünen zum Teil unverantwortliche Positionen ein. Einerseits gibt es in beiden Parteien die Aussage, Gorleben aus politischen Gründen als Endlagerstandort herausfallen zu lassen. Andererseits gibt es Erklärungen,

wie

zum

Beispiel

des

grünen

Ministerpräsidenten

Winfried

Kretschmann

(http://bit.ly/ufR81l), Gorleben jetzt nicht als Atomendlager auszuschließen. Insbesondere die Grünen

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in Niedersachsen betreiben mit ihrer „Zivilreligion“ (http://bit.ly/ucxxDn) ein fragwürdiges Spiel, wie ich bereits im vergangenen Monat an dieser Stelle beschrieben habe. Wie bei der Energiewende setzen die Grünen auf Populismus durch Protest gegen alles, ohne eine Antwort zu liefern. SchwarzGelb macht sich durch das Endlagersuchgesetz, durch die „Weiße Landkarte“ (http://bit.ly/xVLul2) und durch ein Mehr an Bürgerbeteiligung auf den Weg, Antworten zu liefern.

Unser neuer Umweltminister, Dr. Stefan Birkner, hat mit seinen Antrittsbesuchen in Gorleben und in der Asse neue Akzente gesetzt. Mit seiner Forderung nach einer „Lex Asse“ und dem Vorschlag, die

„Wie bei der Energiewende setzen die Grünen auf Populismus durch Protest gegen alles, ohne eine Antwort zu liefern.“

Erkundung von Gorleben nach der nächsten Phase der geologischen Untersuchung auszusetzen, will er Akzeptanz für beide Prozesse schaffen und das Ende der politischen Grabenkämpfe herbeiführen. Er hat sich damit gegen Stillstand und Verantwortungslosigkeit, wie unter RotGrün praktiziert, ausgesprochen und verkörpert eine Politik

der bundesweiten Verantwortungsgemeinschaft. Wer Gorleben jetzt aus politischen Gründen fallen lassen würde, der bereitet jedem anderen potenziellen Endlagerstandort in Deutschland den Boden, aus politischen Gründen nicht geeignet zu sein. Soweit darf es nicht kommen - dann haben wir eine Politik der Ideologen und Anhängern von Zivilreligionen. Nur wissenschaftliche Argumente, also Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit, können das Fundament von politischen Entscheidungen darstellen, alles andere wäre politische Willkür.

Dr. Gero Hocker Umweltpolitischer Sprecher

Tel.: (0511) 30 30 34 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: gero.hocker@lt.niedersachsen.de

Ihre Ansprechpartner in der FDP-Fraktion: Bianca Beyer Geschäftsführerin Tel.: (0511) 30 30 43 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: bianca.beyer@lt.niedersachsen.de

Martin Brüning Pressesprecher Tel.: (0511) 30 30 43 02 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: martin.bruening@lt.niedersachsen.de

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Steffen Dähne Grundsatzreferent Tel.: (0511) 30 30 43 15 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: steffen.daehne@lt.niedersachsen.de

Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Haushalt und Finanzen Referent für Medien Tel.: (0511) 30 30 43 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: fabian.fischer@lt.niedersachsen.de

Angela Frohmann Vorstandssekretärin Tel.: (0511) 30 30 43 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: angela.frohmann@lt.niedersachsen.de

Roswitha Kahle Buchhaltung und Sekretariat Tel.: (0511) 30 30 43 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roswitha.kahle@lt.niedersachsen.de

Daniela Knappik Sekretariat der Fraktion und des Parlamentarischen Geschäftsführers Tel.: (0511) 30 30 43 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: daniela.knappik@lt.niedersachsen.de

Jule Lehmann FSJ Politik

Tel.: (0511) 30 30 43 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jule.lehmann@lt.niedersachsen.de

Nadine Passenheim Referentin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Tel.: (0511) 30 30 43 06 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: nadine.passenheim@lt.niedersachsen.de

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Axel Rehwinkel Referent f端r Umwelt und Landwirtschaft Tel.: (0511) 30 30 43 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: axel.rehwinkel@lt.niedersachsen.de

Frederic Sieling Referent f端r Innen-, Rechts- und Sportpolitik Tel.: (0511) 30 30 43 14 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: frederic.sieling@lt.niedersachsen.de

Juliane Topf Referentin f端r Bildung, Wissenschaft, Kultur und Europa Tel.: (0511) 30 30 43 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: juliane.topf@lt.niedersachsen.de

FDP-Fraktion im Nieders辰chsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel.: 05 11 / 30 30 - 43 01 Fax: 05 11 / 30 30 - 48 63 info@fdp-fraktion-nds.de

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