Dezember 2011 Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mittelpunkt der Haushaltsplan-Beratungen für die Jahre 2012 und 2013 standen im Dezemberplenum die Senkung der Nettoneuverschuldung und wichtige Investitionen in Bildung und Infrastruktur. Wir haben die Nettokreditaufnahme um fast eine Milliarde Euro gesenkt. FDP und CDU wollen weiter den niedersächsischen Weg aus der Schuldenfalle gehen. Die SPD hat sich auch in diesem Plenum dagegen nicht festgelegt, wie sie es mit der geplanten Schuldenbremse hält. Wir warten weiter. Außerdem hat die SPD in diesen Haushaltsberatungen keinen einzigen Änderungsantrag eingebracht. Dies zeigt offensichtlich, dass die größte Oppositionsfraktion keine Alternative aufzeigen kann.
Zugleich verabschiedeten im vergangenen Plenum alle Fraktionen eine Resolution gegen Rechtsterrorismus. Unser innenpolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen machte in seiner Rede deutlich, dass wir erschrocken sind über die schrecklichen Taten und nun überlegen müssen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.
Auf den folgenden 22 Seiten erhalten Sie einen umfassenden Überblick des letzten Plenums in diesem Jahr. Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein hoffentlich erfolgreiches Neues Jahr für uns Liberale.
Herzliche Grüße!
Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: christian.grascha@lt.niedersachsen.de
1
Inhaltsverzeichnis: Haushalt mit den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur und ländlicher Raum
2
Wirtschaftshaushalt: Investitionen in Infrastruktur und Häfen
5
Kulturtourismus in Niedersachsen
5
Agrarhaushalt: Land unterstützt Dorferneuerung, Tierschutz und Ökolandbau
6
Haushalt im Innenressort: Mehr Geld für Polizei und Sprachförderung
7
Debatte über Ausländerrecht in der Plenarsitzung
8
Resolution gegen Rechtsextremismus im Landtag verabschiedet
9
Anfrage zur Cybersicherheit in Niedersachsen
10
Umwelthaushalt: 68 Millionen für den Deichschutz an der Küste
11
Bestandsmanagement für den Kormoran
12
Justizhaushalt: Fast 500 Stellenhebungen im mittleren Justizdienst
13
Sponsoring nicht unter Generalverdacht stellen
13
Nachfolger gesucht: Wir lassen den Arzt im Dorf
14
Sozialhaushalt: 6,5 Millionen Euro für die Pflege in Niedersachsen
15
Drogenkonsum und die neue Gefahr durch synthetische Drogen
16
Kulturhaushalt: Unterstützung für kleine haupt- und ehrenamtlich geführte Museen
17
Energiewende in der Energiebildung
19
Kultushaushalt: Beste Schüler-Lehrer-Relation seit 1990 in Niedersachsen
19
Haushaltspolitik
Haushalt mit den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur und ländlicher Raum Vom 06. bis 10. Dezember 2010 fand im Landtag die zweite Beratung über den niedersächsischen Landeshaushalt für die Jahre 2012 / 2013 statt. Der Landesetat einschließlich der Einzelhaushalte der Ressorts sowie das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz wurden am Ende der Plenarwoche verabschiedet. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen im nächsten Jahr 27.202,9 Mio. Euro, 2013 sind es 27.494,3 Mio. Euro. Darin enthalten ist eine Nettokreditaufnahme von 1.225 Mio. Euro im Jahr 2012 und 970 Mio. Euro im Jahr 2013. Der Doppelhaushalt setzt insgesamt das Signal, dass CDU und FDP in Niedersachsen ihre verantwortungsvolle, verlässliche und auf die Zukunft ausgerichtete Finanzpolitik fortsetzen. Dies zeigt 2
sich insbesondere daran, dass die Haushälter der Regierungsfraktionen einen Fahrplan aufgestellt haben, um das Ziel, die Neuverschuldung bis spätestens zum Jahr 2017 auf null zu bringen – und damit drei Jahre vor dem Greifen der grundgesetzlich festgelegten Schuldenbremse zu erreichen.
Die Gesamtausgaben des Landes verteilen sich wie folgt: Das Jahr 2012: Epl. 01 49,9 Mio. EUR Epl. 15 398,1 Mio. EUR
Epl. 17 2,0Mio.EUR
Epl. 14 16,1 Mio. EUR
Epl. 02 Epl. 20 91,9 34,0 Mio. EUR Mio. EUR
Epl. 03 1.687,3 Mio. EUR
Epl. 04 821,4 Mio. EUR
Haushaltsplan 2012 Gliederung der Ausgaben nach Einzelplänen
Epl. 05 3.844,4 Mio. EUR
27.202,9 Mio. EUR
Epl. 13 9.099,5 Mio. EUR Epl. 12 0,2 Mio. EUR
Epl. 06 2.961,6 Mio. EUR
Epl. 11 1.121,0 Mio. EUR
Epl. 09 472,1 Mio. EUR
Epl. 08 1.622,2 Mio. EUR
Epl. 07 4.981,0 Mio. EUR
Das Jahr 2013: Epl. 01 55,6 Mio. EUR
Epl. 15 392,0 Mio. EUR
Epl. 17 2,0Mio.EUR
Epl. 02 Epl. 20 126,7 34,1 Mio. EUR Mio. EUR
Epl. 14 15,7 Mio. EUR
Epl. 03 1.715,7 Mio. EUR
Epl. 04 817,9 Mio. EUR
Haushaltsplan 2013 Gliederung der Ausgaben nach Einzelplänen
Epl. 05 4.092,4 Mio. EUR
27.494,3 Mio. EUR
Epl. 13 9.055,9 Mio. EUR Epl. 12 0,2 Mio. EUR Epl. 06 2.950,1 Mio. EUR
Epl. 11 1.117,8 Mio. EUR
Epl. 09 475,5 Mio. EUR
3 Epl. 08 1.579,9 Mio. EUR
Epl. 07 5.062,7 Mio. EUR
Innerhalb dieses verantwortungsbewusst aufgestellten Haushalts haben die Fraktionen von FDP und CDU noch Schwerpunkte, vor allem in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und ländlicher Raum gesetzt. Beispielhaft seien hier folgende Punkte genannt: -
Ausbau der Kinderbetreuungsplätze + 40 Millionen Euro Erhöhung der Investitionsmittel bei der landeseigenen Hafengesellschaft NPorts: + 19 Millionen Euro Mehr Geld für kommunalen Straßenbau: + 10 Millionen Euro Unterstützung des Schaufensters Elektromobilität: + 10 Millionen Euro Umsetzung der Inklusion an Niedersächsischen Schulen: + 5,5 Millionen Euro Ausstattung der Oberschulen mit sozialpädagogischen Fachkräften: + 921.000 Euro Stellenhebungen mittlerer und gehobener Dienst: + 10 Millionen Euro Unterstützung kleiner Museen: + 2 Millionen Euro Förderung des Programms Dorferneuerung: + 14 Millionen Euro Förderkonzept Ärztenachwuchs in ländlichen Gebieten: + 2 Millionen Euro Sprachprogramm bei der Landesaufnahmebehörde: + 1,6 Millionen Euro
Einzelheiten zu diesen – und den anderen – Beschlüssen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 22.11.2011 unter http://bit.ly/v0Eyrn, sowie in den jeweiligen Fachabschnitten dieser Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag, die sich mit den Haushaltsberatungen befassen. Diesem soliden Haushalt konnten die Oppositionsfraktionen keine realistischen Alternativen gegenüberstellen. Die SPD-Fraktion versuchte es auch nicht einmal, sie legte keine Änderungsvorschläge zum Landeshaushalt vor. Dies ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis und unterstreicht die Konzeptlosigkeit der niedersächsischen Sozialdemokratie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschränkte sich auf Änderungsvorschläge für das Jahr 2012. Lediglich die Fraktion Die Linke kam der Aufgabe der Opposition nach, umfassende Alternativvorschläge einzubringen. Diese waren allerdings davon geprägt, zur Finanzierung der Anträge auf Mehreinnahmen durch bundesrechtliche Änderungen zu setzen. Deren Umsetzung ist allerdings in Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer zustimmen müssten, mehr als fraglich. Ein Beispiel für diese Änderungen ist die Wiedererhebung einer reformierten Vermögensteuer. Allein hiervon erwartet die Linke zusätzliche Einnahmen von 1.100 Mio. Euro. Ein weiteres Beispiel sind Änderungen bei der Erbschaftssteuer. Diese sollen zusätzliche 600 Mio. Euro ergeben.
Christian Dürr MdL Fraktionsvorsitzender
Tel: (0511) 30 30 34 05 Fax : (0511) 30 30 48 63 E-Mail: christian.duerr@lt.niedersachsen.de
4
Wirtschaftspolitik
Wirtschaftshaushalt: Investitionen in Infrastruktur und Häfen Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums wurde deutlich, dass sich Niedersachsen im vergangenen Jahr sehr gut entwickelt hat. Die Arbeitslosigkeit ist im November in Niedersachsen auf 6,2 Prozent zurückgegangen. Die Jugendarbeitslosigkeit sogar auf 4,9 Prozent. In einigen Regionen des Landes kann sogar von Vollbeschäftigung gesprochen werden. Insgesamt ist die Arbeitslosenquote in Niedersachsen von November 2002 bis November 2011 um über 30 Prozent zurückgegangen. Diese positive Entwicklung hätte in der Wirtschaftskrise niemand für denkbar gehalten. Sie ist auch der Verlässlichkeit der niedersächsischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen zu verdanken. Umgesetzt werden konnte sie aber nur in Verbindung mit der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in Niedersachsen.
„Insgesamt ist die Arbeitslosenquote in Niedersachsen seit November 2002 um über 30 Prozent zurückgegangen.“
Auch Investitionen in die Infrastruktur sind ein wichtiger Bereich für eine positive Weiterentwicklung. So wurde im Haushaltsplan für die Jahre 2012 und 2013 mehr für den Straßenbau eingestellt als jemals zuvor. In jedem Jahr stehen 87,5 Mio. Euro für Investitionen auf den Landesstraßen zur Verfügung. Die Steigerung gegenüber 2003 beträgt 40,3 Mio. Euro oder 85 Prozent. Das bedeutet nicht nur eine hohe Investitionssumme, sondern auch Planungssicherheit.
Auch in den Schienenverkehr wird investiert. Der bereits von uns eingesetzte Zuschuss in die Investitionen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen von 2 Mio. Euro wurde nochmals um 50% erhöht und beträgt somit nun 3 Mio. Euro. Auch in unsere Häfen wird investiert. Um die Standortvorteile der niedersächsischen Seehäfen zu stärken haben die Fraktionen von FDP und CDU den Ansatz für Investitionsmittel bei der landeseigenen Hafengesellschaft NPorts um 4 Mio. Euro im Jahr 2012 und 15 Mio. Euro im Jahr 2013 erhöht. Letztes, aber keineswegs unwichtigstes Beispiel für das verlässliche und zukunftsorientierte Handeln von FDP und CDU im Landtag ist der Bereich Elektromobilität. Um die Bewerbung des Landes Niedersachsen, der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg sowie der Volkswagen AG im Rahmen des „Schaufensters Elektromobilität zu unterstützen, haben die Fraktionen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 je 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftspolitik
Kulturtourismus in Niedersachsen Kultur- und Kreativwirtschaft haben sich in Deutschland zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Auch Niedersachsen hat den Kulturtourismus als Wachstumspotenzial erkannt und sieht Kultureinrichtungen als wichtigen Baustein für die Stärkung der Tourismuswirtschaft an. Aus diesem 5
Grund haben sich die Fraktionen von FDP und CDU dafür eingesetzt, dass der vielfältigen Tourismuslandschaft in Niedersachen das Markenzeichen des Kulturtourismus hinzugefügt wird. Die Verbindung von Kultur und Tourismus ist für die Städte und Regionen Niedersachsens von großer Bedeutung. Besonders strukturschwache Städte und Regionen können durch gestärkte oder zusätzliche kulturelle Angebote die touristische Nachfrage steigern. Kultur hilft der Vermarktung einer Stadt oder Region. Hierzu muss das kulturelle Angebot noch stärker vermarktet und die Zusammenarbeit der Akteure, wie beispielsweise der Kulturveranstalter und der Tourismusorganisationen intensiviert werden.
Gabriela König Wirtschaftspolitische Sprecherin Verkehrs- und Tourismuspolitische Sprecherin Tel.: (0511) 30 30 34 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail : gabriela.koenig@lt.niedersachsen.de
Landwirtschaftspolitik
Agrarhaushalt: Land unterstützt Dorferneuerung, Tierschutz und Ökolandbau Der Doppelhaushalt des Agrarressorts ist, wie im vergangenen Jahr, wieder durch Kontinuität und Verlässlichkeit geprägt. Das Gesamtausgabevolumen beträgt für 2012 472,1 Millionen Euro und für das Jahr 2013 insgesamt 475,5 Millionen Euro. Dem stehen Gesamteinnahmen für 2012 von 205,7 Millionen Euro und 210,1 Millionen Euro für 2013 gegenüber. Die Differenz stellt den derzeitigen Zuschussbedarf dar. Der Haushalt bindet die in Aussicht gestellten EU- und Bundesmittel, „Wir haben weitere Mittel er passt die Haushaltsansätze an die aktuellen Bedürfnisse an und für die Forschung und leistet weiterhin seinen Beitrag zur unumgänglichen Konsolidierung. Allerdings schlägt sich die 100 Millionen Euro-Kürzung des Bundes die Einführung eines bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Tierschutzlabels zur (GAK) als Einnahmereduzierung von über 14 Millionen Euro für Verfügung gestellt.“ Niedersachsen nieder. Wir setzen an dieser Stelle ganz bewusst einen Schwerpunkt gegen diesen Verlust, in dem wir jährlich sieben Millionen Euro für private Maßnahmen der Dorferneuerung einstellen. Uns sind attraktive und moderne Strukturen im ländlichen Raum wichtig. Ein weiterer Schwerpunkt des Agrarhaushalts ist der Tierschutz. Die Landesregierung hat einen Tierschutzplan zur Verbesserung der Nutztierhaltung entwickelt. Diesen gilt es jetzt konsequent umzusetzen. Hierfür haben wir durch die zusätzlich Aufstockung von einer Million Euro weitere Mittel für die Forschung, für den Ausgleich von Verlusten und für die Einführung eines Tierschutzlabels zur Verfügung gestellt. 6
Darüber hinaus habe ich auch die Aufstockung der Forschungsmittel für den ökologischen Landbau thematisiert. Erstmalig stehen dem Ökolandbau durch ein Plus von 300.000 Euro eine Million Euro zur Verfügung. Ein Ziel dieser Mittelerhöhung ist es, den Umstieg auf den ökologischen Landbau zu erleichtern. Weitere Ziele sind die Erschließung neuer Marktsegmente und die Intensivierung der Forschung, zum Beispiel bei der Versorgung mit heimischen Eiweißpflanzen. Wir stärken mit dem Haushalt den ländlichen Raum, Forschung „Wir stärken mit dem und Entwicklung in den Bereichen Ökolandbau und Tierschutz und Haushalt mittelständische damit die mittelständischen landwirtschaftlichen Familienbetriebe landwirtschaftliche insgesamt. Darüber hinaus entwickeln wir den Verbraucherschutz, zum Beispiel durch den Laborneubau in Oldenburg für insgesamt Familienbetriebe.“ 33 Millionen Euro, fort und stärken die Bereiche Fischerei und Binnenfischerei durch wichtige Infrastrukturvorhaben im Raum Cuxhaven. Abschließend möchte ich noch die Niedersächsischen Landesforsten erwähnen. Sie entwickeln sich durch unsere Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu einer Erfolgsstory. Der Beitrag der Landesforsten zur Haushaltskonsolidierung betrug im Jahr 2010 noch 1,4 Millionen Euro. Bereits jetzt sind es 4,3 Millionen Euro und für 2012 und die folgenden Jahre werden es 6,3 Millionen Euro sein.
Innenpolitik
Haushalt im Innenressort: Mehr Geld für Polizei und Sprachförderung Ein wesentliches Ziel der FDP-Fraktion in den Haushaltsberatungen war die Umsetzung von Stellenhebungen im Bereich der Polizei, um den seit langem bestehenden Beförderungsstau aufzulösen. Die Landesregierung hat einen Erlass auf den Weg gebracht, der „Wir sind der Meinung, dafür sorgt, dass diejenigen Polizisten, die höherwertige Aufgaben übernehmen, auch entsprechend bezahlt werden. Wir sind der dass sich Leistung lohnen Meinung, dass sich Leistung lohnen muss – auch und gerade bei muss – auch und gerade der Polizei. Wir schließen nun mit 819 Beförderungen über den bei der Polizei.“ Doppelhaushalt die verbleibende Beförderungslücke, nachdem ein Teil bereits über die vorherigen Haushalte geschlossen wurde. Wir setzen damit das um, was wir vorher angekündigt haben. Neben diesem Erfolg sind insbesondere folgende Punkte aus dem Haushalt des Innenressorts hervorzuheben: Das Landeskriminalamt soll einen Neubau erhalten, damit das Umfeld für kriminalistische Ermittlungen und Untersuchungen den neuesten Standards entspricht. Hierfür konnten die Regierungsfraktionen insgesamt 60 Mio. Euro bereitstellen. Für die Modernisierung von Polizeidienststellen werden insgesamt 9,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 7
Für Millionen Menschen ist das Grenzdurchgangslager Friedland ein Symbol für einen Neuanfang sowie ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Für 4 Mio. Euro soll hier nun ein Museumskonzept umgesetzt werden, das diese Erinnerung und das Gedenken wach hält. Asylbewerber in den Einrichtungen der Landesaufnahmebehörde sollen schon sehr frühzeitig die Möglichkeit bekommen, Deutsch zu lernen. Je früher der Erwerb der deutschen Sprache beginnt, desto besser sind die Chancen für eine gelungene Integration. Das gilt insbesondere für Menschen, bei denen abzusehen ist, dass Asylgründe vorliegen oder ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist. Mit insgesamt 1,6 Millionen Euro statten wir daher ein neues Programm für Sprachförderung aus. Angesichts der jüngsten Fälle extremistischer Gewalt wollen wir die Bekämpfung des Extremismus insgesamt stärken. Hierfür wird zusätzlich 1 Mio. Euro bereitgestellt. Für die IT-Sicherheit investiert das Land 1 Mio. Euro mehr. Die Cyber-Kriminalität ist im vergangenen Jahr enorm gestiegen. Die Polizei muss mit ihrer Technik und Ausrüstung, dem Schutz der eigenen Daten und den Ermittlungsmethoden auf dem Stand der Zeit sein.
Asylpolitik
Debatte über Ausländerrecht in der Plenarsitzung Neben dem Haushalt war erneut das Ausländerrecht ein bestimmendes Thema in der Plenarsitzung im Dezember. Es ging dabei um die schon im letzten Plenum behandelten Fragen zur Abschiebepraxis, die aktuellen aus den Medien bekannten Fälle und das Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer. Die FDP-Landtagsfraktion hat dazu sowohl durch ihr Zehn-Punkte-Papier als auch in den Debatten des letzten Plenums ihre Position bereits deutlich gemacht. Während die Opposition wie üblich Milde, Nachsicht und Ausnahmen bei der Anwendung geltenden Rechts fordert, wünschen wir uns Änderungen beim Bleiberecht und in anderen Fragen der Asylpolitik. Dabei geht es aber in erster Linie darum, die geltende Rechtslage zu verändern. Der Vollzug der meist bundesrechtlichen Bestimmungen durch die Landesregierung ist an Recht und Gesetz gebunden. Als Rechtsstaatspartei setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlichen Bestimmungen zeitgemäß verändert werden. Ein Aushöhlen des Rechtsstaats durch immer neue Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen sehen wir nach wie vor kritisch. In diesem Sinne ist es aus liberaler Sicht sehr zu begrüßen, dass auch die Innenminister der Länder eine Neuregelung des Bleiberechts in Angriff nehmen wollen.
„Ein Aushöhlen des Rechtsstaats durch immer neue Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen sehen wir nach wie vor kritisch.“
Darüber hinaus war die Härtefallkommission und deren Regeln ein zentrales Thema. Die Bestimmungen für das Verfahren werden durch eine Verordnung des Landes geregelt. Nach dem bisher geltenden Recht können Betroffene keine Eingabe mehr an die Härtefallkommission richten, wenn ein Abschiebetermin bereits feststeht. Dies stellt einen sogenannten Nichtannahmegrund dar. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass es, wie der Fall der Familie Nguyen aus Hoya gezeigt hat, immer wieder Fälle geben kann, in 8
denen aus nachvollziehbaren Gründen eine rechtzeitige Eingabe nicht möglich erfolgt. Dies kann dann im Einzelfall zu Ergebnissen führen, die für alle Beteiligten nicht wünschenswert sind. Für die FDP-Fraktion steht auch fest, dass es nicht darum gehen kann, den Sinn dieses Nichtannahmegrundes zu unterlaufen. Sinn und Zweck der Regelung ist es zu verhindern, dass Abschiebungen, die schon vollzogen werden, noch in letzter Minute wieder abgebrochen werden müssen, weil ein Härtefallgesuch gestellt wird. Dies würde die Durchführung rechtmäßiger Abschiebungen nahezu unmöglich machen und auch finanziell erheblichen Mehraufwand bedeuten, etwa weil bereits organisierte Flüge oder Einsatzkräfte verlegt werden müssen. Deshalb schlagen wir vor, Eingaben so kurzfristig wie möglich noch annehmen zu können ohne den Ablauf der Abschiebung selbst zu gefährden. Hier kann eine praktikable Fristenlösung gefunden werden. Ebenso hielten wir es für sinnvoll, wenn das unverschuldete Verstreichen eines Abschiebtermins kein Nichtannahmegrund ist. Dies darf den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen. In jedem Fall soll es nach den Plänen des Innenministeriums folgende Änderungen an der Verordnung geben: Bei fahrlässig begangenen Straftaten soll künftig kein Nichtannahmegrund mehr vorliegen. Dies vermeidet wenig wünschenswerte Ergebnisse. Wenn etwa eine gut integrierte Person einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Menschen zu Schaden kommen, ist dies jetzt kein Grund mehr, für die Nichtannahme des Härtefallersuchens. Über die Möglichkeit des Härtefallersuchens sollen vollziehbar Ausreisepflichtige künftig frühzeitig durch die Behörden hingewiesen werden. Das ist ein großer Erfolg für die Asyl- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Jeder, dem eine Abschiebung droht, wird jetzt also schriftlich darüber informiert, dass er/sie die Härtefallkommission anrufen kann.
Innenpolitik
Resolution gegen Rechtsextremismus im Landtag verabschiedet Die Mordserie der so genannten Zwickauer Terrorzelle stand auch im Landtag auf der Tagesordnung. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde hierzu eine Resolution gegen Rechtsextremismus verabschiedet, wie sie bereits der Bundestag gefasst hat. Für die FDP-Fraktion steht fest, dass kritisch geprüft werden muss, wie es dazu kommen konnte, dass eine den Sicherheitsbehörden bekannte Gruppe rechtsextremer Gewalttäter offensichtlich unbemerkt in den Untergrund gehen und dort über viele Jahre hinweg derart ungestört agieren konnte. Dabei muss das Augenmerk insbesondere auf die bestehenden Strukturen von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden gerichtet werden. Auch die Praxis des Einsatzes von Vertrauenspersonen (V-Leuten) gehört auf den Prüfstand. Wir 9
„Wie konnte eine Gruppe rechtsextremer Gewalttäter offensichtlich unbemerkt jahrelang im Untergrund agieren?“ müssen prüfen, ob wir einheitliche
Standards in den Bundesländern dafür, in welcher Art und Weise V-Leute eingesetzt werden, auf den Weg bringen können und ob es sinnvoll ist, die V-Leute in den höheren Ebenen abzuschalten oder sie nicht mehr finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass wir weiterhin Erkenntnisse aus der rechtsextremen Szene bekommen. Ein Abzug der V-Leute ist vor diesem Hintergrund sorgfältig abzuwägen. Die Aufklärung muss Vorrang haben vor Schnellschüssen jedweder Art. Aus Sicht der FDP ist die rechtsextreme NPD eine verfassungsfeindliche Partei, die zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus beiträgt, das schwerste Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist. Abhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen könnte die Frage eines NPD-Verbotes neu zu prüfen sein. Die Konferenz der Innenminister der Länder will dies jetzt erneut sorgfältig prüfen. Ein NPDVerbotsverfahren macht ungeachtet aller anderen in die Entscheidung einzubeziehenden Umstände gleichwohl nur dann Sinn, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg führen würde. Solange das Bundesverfassungsgericht im Einsatz von V-Leuten in der NPD ein maßgebliches Problem für ein Parteiverbot sieht, ist mit einem erfolgreichen Verfahrensausgang nicht zu rechnen. An einem erneuten Scheitern aber kann es aus liberaler Sicht kein Interesse geben.
Innenpolitik
Anfrage zur Cybersicherheit in Niedersachsen Anlässlich nationaler und internationaler Veranstaltungen zur Cybersicherheit und ihrer immer größer werdenden Bedeutung für Wirtschaft und kritische Infrastrukturen im Land hat die FDP-Fraktion das Thema mit einer Mündlichen Anfrage auf die politische Tagesordnung gesetzt. Laut ihrer Antwort sieht die Landesregierung ein hohes Gefährdungspotenzial für Unternehmen in Niedersachsen, Opfer von Hacker-Angriffen zu werden. Demnach gibt es seit 2005 deutlich mehr Angriffe auf IT-Systeme gegen Bundesbehörden, Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen. In der Antwort heißt es: „Die Anzahl nachrichtendienstlicher Angriffe in Deutschland summiert sich nach Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bis Ende Dezember 2010 auf ca. 2000 pro Jahr, wobei überwiegend Verursacher aus dem asiatischen Raum festgestellt wurden.“ Unternehmen in Niedersachsen können sich seit elf Jahren vom Verfassungsschutz beraten lassen. Die Beratungen werden der Antwort zufolge stark nachgefragt. „Im Rahmen dieser präventiven Tätigkeit wurden bisher mehr als 5000 Unternehmen in Niedersachsen erreicht, über 600 Unternehmen gehören zum ständigen Kundenkreis des Wirtschaftsschutzes“, heißt es in der Antwort. Zudem gebe es seit November eine neu eingerichtete Abteilung im Landesinnenministerium, welche die strategischen Maßnahmen zur Cybersicherheit künftig noch intensiver steuern werde.
„Die Entwicklung der Cyber-Kriminalität kann insgesamt als besorgniserregend angesehen werden.“
Die Entwicklung der Cyber-Kriminalität kann insgesamt als besorgniserregend angesehen werden. Mittelfristig müssen wir darüber nachdenken, die Beratungsleistung für Unternehmen noch auszuweiten, um uns vor Wirtschaftsspionage und anderen Hacker-Angriffen noch besser zu schützen. Auch das 10
neue nationale Cyber-Abwehrzentrum muss in diesem Zusammenhang möglicherweise gestärkt werden.
Jan-Christoph Oetjen Landwirtschaftspolitischer Sprecher Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jan-christoph.oetjen@lt.niedersachsen.de
Umweltpolitik
Umwelthaushalt: 68 Millionen für den Deichschutz an der Küste Die Grundlage für die erfolgreiche Umwelt- und Klimaschutzpolitik in Niedersachsen für die Jahre 2012 und 2013 bildet der beschlossene Doppelhaushalt mit Ausgaben in Höhe von 398,1 Millionen Euro beziehungsweise 392,0 Millionen Euro. Die Einnahmeseite beläuft sich auf 255,4 Millionen Euro und einem Zuschussbedarf von 142,6 Millionen Euro für 2012 und 241,6 Millionen Euro und einem Zuschussbedarf von 150,4 Millionen Euro für 2013.
„Im Jahr 2012 werden weiterhin 68 Millionen Euro in den Deichschutz an der Küste investiert.“
Soweit die Zahlen, aber was steckt dahinter? Im Jahr 2012 werden weiterhin 68 Millionen Euro in den Deichschutz an der Küste investiert. Für den Hochwasserschutz im Binnenland werden in Niedersachsen 17 Millionen Euro aufgewendet und zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie erhöhen wir die Mittel um 3,9 Millionen Euro.
Aber auch im Bereich der Altlasten werden wir unsere Leistungen steigern. Zur Abwehr von Gefahren durch Altlasten wird ein neues Förderprogramm aufgelegt. Wir unterstützen hierbei die Kommunen in den kommenden vier Jahren mit insgesamt 10 Millionen Euro für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere für den Grundwasser- und Gewässerschutz. Zur Umsetzung der Vorgaben für NATURA 2000 und dem Erhalt der biologischen Vielfalt ist unser „Werkzeug“ der Vertragsnaturschutz. Hierfür stärken wir den Mitteleinsatz um 3,1 Millionen Euro. Der Wiesenvogelschutz hat seine Heimat in Niedersachsen. Ein neues Wiesenvogelschutzprojekt schlägt sich mit über 22 Millionen Euro bis ins Jahr 2020 nieder. Aber auch an die jungen Menschen denken wir, indem wir die Plätze für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) auf 255 noch einmal anheben. Damit gewinnt die Umweltbildung in Niedersachsen und erreicht einen historischen Höchststand. Für die Sanierung des Dümmer-Sees ist eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2014 und 2015 in Höhe von jeweils 7,5 Millionen Euro beschlossen worden. Wir versprechen uns dadurch einen erheblichen Schritt in Richtung Stabilisierung des landesweit bedeutsamen Flachsees. Während durch die Abschaltung der Kernkraftwerke dem Land Wasserentnahmegebühren in Millionenhöhe entgehen 11
werden, kostete der vergangene Castor-Transport rund 33 Millionen Euro. Mit beiden Summen zusammen hätten über mehrere Jahre betrachtet zahlreiche weitere sinnvolle Maßnahmen in Niedersachsen finanziert werden können.
Umweltpolitik
Bestandsmanagement für den Kormoran Natur- und Artenschutz dürfen sich nicht auf einzelne oder leicht erlebbare Tier- und Pflanzenarten begrenzen. Am Beispiel des Kormorans kann man erfolgreichen Artenschutz gut nachvollziehen, aber auch die negativen Auswirkungen auf andere und schutzbedürftige Tierarten erkennen. 1976 gab es nur noch 15 Brutpaare in Niedersachsen, dies war Grund genug, den Kormoran auf die Rote Liste zu nehmen. 1979 wurde die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union verabschiedet und der europaweite Schutz des Kormorans etabliert. Der Bestand entwickelte sich rasant bis zu einer heutigen Bestandsgröße von über 2 Millionen Tieren in Europa. Jeder Kormoran verspeist täglich zwischen 0,5 kg bis über 0,75 kg Fisch. In der Regel werden die mittelalten und mittelgroßen Fische verletzt oder gefangen und verspeist. Dies hat Auswirkungen auf die Fischbestände und Fischartenzusammensetzung der betroffenen Fließ- und Stillgewässer. Besonders dramatisch wird die „Fischentnahme“ in Niedersachsen durch winterliche Zug- und Gastvögel aus dem nordeuropäischen Einzugsgebiet. Zwar hat das Europäische Parlament am 4.12.2008 eine Entschließung zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans verabschiedet, doch blieb diese Absichtserklärung bisher ohne Folgen. Deshalb haben wir im Dezember-Plenum die Entschließung „KormoranBestandsmanagement auf wissenschaftlicher Grundlage einführen“ (Drucksachen-Nummer 16/4027) zusammen mit der CDU verabschiedet. Ebenso hat schwarz-gelb im Bundestag (Drucksachen-Nummer 17/7352) sich des Themas jüngst angenommen und sich für eine europaweite Einführung ausgesprochen. Für FDP und CDU hört der Artenschutz nicht an der Wasseroberfläche auf, Aal, Äsche, Zander und Barsch verdienen unsere Aufmerksamkeit genauso wie ehemals gefährdete Vogelarten.
Dr. Gero Hocker Umweltpolitischer Sprecher
Tel.: (0511) 30 30 34 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: gero.hocker@lt.niedersachsen.de
12
Justizpolitik
Justizhaushalt: Fast 500 Stellenhebungen im mittleren Justizdienst Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode eine schrittweise jährliche Umsetzung von Strukturverbesserungen im Justizbereich festgelegt, insbesondere beim Abbau des Beförderungsstaus. Und wir haben Wort gehalten. Wir haben dieses Konzept Jahr für Jahr durchgehalten, auch nach der Rezession. Auch im Haushalt 2012/2013 setzen wir die geplanten Verbesserungen ohne Abstriche fort. Mit 488 Stellenhebungen im mittleren Justizdienst löst die Landesregierung ihr Versprechen ein und setzt ihren eingeschlagenen Weg der Verlässlichkeit fort. Die Amtsanwälte erhalten die allgemeine Stellenzulage, wodurch eine Gerechtigkeitslücke gegenüber den Rechtspflegern geschlossen wird. Das Eingangsamt für Justizwachtmeister wird den gestiegenen Anforderungen an diesen Beruf entsprechend in der Besoldungshierarchie angehoben. Ein großes Bauvorhaben im Justizvollzug ist die Errichtung einer eigenen Anstalt in Rosdorf für Täter in Sicherungsunterbringung nach den Standards, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Frühjahr vorgegeben hat. Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass es am Ende zu einer länderübergreifenden Lösung für die nördlichen Bundesländer gekommen ist. Ebenfalls zu begrüßen ist der Einstieg in den Neubau des Justizzentrums Osnabrück. Um die Behörden am Justizstandort Osnabrück baulich zu konzentrieren und die in die Jahre gekommene Bausubstanz der bestehenden Gebäude zu sanieren, stellen wir 2012 insgesamt 2 Millionen Euro und 2013 weitere 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Justizpolitik
Sponsoring nicht unter Generalverdacht stellen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die in der Antikorruptionsrichtlinie festgelegten Regelungen zur Veröffentlichung von Sponsoringvereinbarungen ausdehnen. Die Landesregierung soll sämtliche Leistungen der Höhe und dem Grunde nach unverzüglich veröffentlichen. Dies ist wesentlicher Inhalt eines entsprechenden Entschließungsantrags. Die jetzt bestehende Pflicht zur Veröffentlichung von Leistungen ab 1.000 Euro ist jedoch aus unserer Sicht ausreichend. Sie sorgt für Übersichtlichkeit und Transparenz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte auch eine Änderung des Parteiengesetzes bewirken, damit einzelne Spenden an eine Partei künftig auf 100.000 Euro jährlich begrenzt und die Grenzen für die Veröffentlichung von Parteispenden gesenkt werden. Sponsoringeinnahmen sollen denselben Regeln wie Parteispenden unterliegen. Hiermit soll dem Anschein der Käuflichkeit politischer Entscheidungen vorgebeugt werden.
„Sponsoring unter Generalverdacht zu stellen, geht eindeutig zu weit.“
13
Sponsoring unter Generalverdacht zu stellen, geht eindeutig zu weit. Bei Sponsoring-Verträgen mit Parteien kann man in der Tat eine Parallelität zu direkten Spenden sehen. Aber die Grenze zwischen Sponsoring und normalen geschäftlichen Verträgen ist fließend. Wie wenig Bedarf für die oben genannten Forderungen besteht, zeigen auch Daten von Transparency International. Weder der BPI, der bribe payers index, noch der CPI, der corruption perception index, gerade neu herausgekommen am 1. Dezember, lassen steigende Bestechungsaktivität oder Korruption in Deutschland erkennen. Bei beiden Indizes liegt Deutschland seit Jahren stabil sehr weit oben. Bestechlichkeit ist also kein akutes Problem in Deutschland.
Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rechtspolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roland.zielke@lt.niedersachsen.de
Sozialpolitik
Nachfolger gesucht: Wir lassen den Arzt im Dorf „Man darf in einer Stadt, in der kein Arzt ist, nicht wohnen“, hieß es bereits im Jerusalemer Talmud. Seit altersher gehört die Nähe eines Mediziners zur Grundversorgung. Mit fortschreitender Spezialisierung der Medizin ist dabei der Beruf der Allgemeinmediziner oder der Hausärzte in den Hintergrund getreten. In Niedersachsen hat sich die Gesamtzahl der Ärzte in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig erhöht. Ende 2010 waren 25.830 Ärztinnen bei der Ärztekammer im ambulanten oder Praxisbereich oder im Krankenhausbereich registriert. Das waren 16,5 Prozent oder 3.663 mehr als zehn Jahre zuvor! Die Zahl der Mediziner hat sich erhöht – gleichwohl könnte in jedem Landkreis Niedersachsens ein ansiedlungswilliger Hausarzt schon morgen eine Kassenzulassung erhalten. CDU, CSU und FDP haben auf Bundesebene die flächendeckende „Man darf in einer und bedarfsgerechte medizinische Versorgung im Koalitionsvertrag Stadt, in der kein Arzt zum zentralen gesundheitspolitischen Anliegen erklärt. Zu den ist, nicht wohnen.“ vereinbarten Maßnahmen gehörte dabei auch die Prüfung der fachlichen Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder, die Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten für Ärzte und Anreize für die Niederlassung in von Unterversorgung bedrohten Gebieten. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, welches in der vergangenen Woche im Bundestag verabschiedet wurde, enthält unter anderem folgende Schwerpunkte: • • • •
Flexibilisierung der Planungsbereiche Aufhebung der Residenzpflicht Neue Steuerungsmöglichkeiten für die Kassenärztlichen Vereinigungen Einrichtungen von Strukturfonds mit neuen Möglichkeiten für die Kassenärztlichen Vereinigungen 14
• • • •
Ambulante spezialärztliche Versorgung als Schritt zur Überwindung der Abgrenzungen zwischen stationärem und ambulantem Sektor Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und ärztlichem Beruf Wiedervergabe von Praxissitzen in überversorgten Bereichen kann ausgesetzt werden Verzicht auf Abstaffelung, also Honorarschmälerung ab einem bestimmten Leistungsvolumen des Hausarztes, in unterversorgten Gebieten
Das Gesetz stärkt die Selbstverwaltung in ihrer Verantwortung für die Versorgung. Insgesamt setzt das Gesetz auf Anreize statt zusätzlicher Gängelungen und Regelungen. Auch in Niedersachsen wurde gemeinsam mit dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) bereits einiges auf den Weg gebracht. Exemplarisch möchte ich hier das Modellprojekt Niedersachsen (MoNi) nennen, wonach ärztliche Tätigkeiten an medizinische Fachangestellte delegiert werden, die Förderung des Praktischen Jahres für Medizinstudierende im Wahlfach Allgemeinmedizin sowie die Zukunftsregionen Gesundheit, wonach gemeinsam mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitsbereich eine Vernetzung dahingehend hergestellt wird, dass Hausärzte, Fachärzte, andere Gesundheitsberufe und Krankenhäuser intensiver zusammenarbeiten.
Sozialpolitik
Sozialhaushalt: 6,5 Millionen Euro für die Pflege in Niedersachsen Im Jahr 2012 umfasst der Sozialhaushalt rund 3,8 Mrd. Euro und um Jahr 2013 über 4 Mrd. Euro. Nachdem im vergangenen Jahr im Bereich der Eingliederungshilfe auf die Erhöhung der Personal- und Sachkosten für die Träger aufgrund der Einsparvorgaben verzichtet wurde, werden die Träger in den nächsten Jahren dahingehend entlastet, dass sie im Jahr 2012 1,7 Mrd. Euro und im Jahr 2013 1,8 Mrd. Euro erhalten. Im so genannten Quotalen System handelt es sich hierbei um den höchsten Ansatz, den es je gegeben hat. Hervorzuheben ist der Haushaltsansatz von jeweils 1 Mio. Euro für 2012 und 2013 zur Förderung der hausärztlichen Versorgung im Vorgriff auf den Strukturfonds, zur Unterstützung der ärztlichen Versorgung in von Unterversorgung bedrohten Gebieten. Mit den eingestellten Mitteln sollen beispielsweise Praxisübernahmen oder die Gründung von Zweigpraxen in Regionen mit einem Versorgungsgrad von unter 90 % gefördert werden. Im Bereich der Pflege speziell zum Pflegepakt stellt das Land 6,5 Mio. Euro bereit. Hiermit kann ein Großteil der Altenpflegeschüler vom Schulgeld freigestellt werden. Für die Übernahme der Kosten des dritten Umschulungsjahres für 2013 wurde 1 Mio. Euro eingestellt. In der Pflege geht es aber nicht nur um die beruflich Pflegenden. Vielmehr muss auch die Situation der pflegenden Angehörigen besonders beachtet werden, weil ein Großteil der Pflege im häuslichen Bereich von Angehörigen erbracht wird. Diese Menschen werden mit
„Im Bereich der Pflege stellt das Land 6,5 Millionen Euro bereit.“
15
Mitteln begleitet, die ihnen eine Vertretung ermöglichen, so dass sie gelegentlich durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und Strukturen der Selbsthilfe entlastet werden können. Niedersachsen hat als erstes Bundesland in Deutschland eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme bzw. Familienentbindungspfleger eingeführt. Das Konzept der Familienhebammen ist in Niedersachsen sehr erfolgreich. Familienhebammen sind in 40 Kommunen aktiv. Sie begleiten und unterstützen Mütter und Familien, die Hilfe benötigen. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 90.000 Euro für jeweils 2012 und 2013 soll die Weiterbildung gefördert werden. Damit erhöht sich der Haushaltsansatz für dieses Arbeitsfeld auf rund 400.000 Euro pro Jahr. In Bezug auf die Mehrgenerationenhäuser ist sichergestellt, dass alle niedersächsischen Mehrgenerationenhäuser – unabhängig davon, ob sie vom Bund gefördert werden oder nicht, 5.000 Euro aus Landesmitteln erhalten. Weitere 5.000 Euro muss die Standortkommune gewährleisten. Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes werden die Kommunen, die das Bundesprogramm in Anspruch nehmen wollen, zusätzlich entlastet. Im Rahmen der Neuregelung der Förderrichtlinie von Frauenhäusern und den Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen werden 1,36 Mio. Euro mehr als bisher aufgewandt. Insgesamt hat sich der jährliche Ansatz für Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen auf 5,2 Mio. Euro erhöht – das ist gegenüber dem Jahr 2011 eine Steigerung von über 35 %. Mit 550.000 Mio. Euro pro Jahr können die familienentlastenden Dienste erneut aus Landesmitteln unterstützt werden. Familien mit Angehörigen, die schweren Behinderungen unterliegen, erhalten aus dieser freiwilligen Leistung flexible, verlässliche und nutzerorientierte Hilfen. Auf Anregung der FDP-Fraktion wurde ein Ansatz in Höhe von 40.000 Euro für jeweils 2012 und 2013 zur Förderung der theaterpädagogischen Arbeit für Menschen mit Behinderungen in den Landeshaushalt eingestellt. Vorbild für diesen Ansatz ist ein Emder Verein, der sich seit etwa zehn Jahren der inklusiven Kulturarbeit mit Chören und Theateraufführungen verschrieben hat. Von der Konzeption der jeweiligen Produktion bis hin zur Aufführung hat sich der Verein Theartic e. V. vorgenommen, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt und gleichwertig zusammenarbeiten. Besonders hervorzuheben ist hier, dass der Verein mit seinen Produktionen an einem Modellprojekt auf europäischer Ebene teilnimmt. Der Ansatz soll bewirken, dass dem Beispiel guter Praxis weitere Projekte folgen.
Sozialpolitik
Drogenkonsum und die neue Gefahr durch synthetische Drogen Aus dem Jahresbericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht vom 15.11.2011, der von der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmans vorgestellt wurde, geht zwar hervor, dass der Drogenkonsum in Deutschland stagniert, als zunehmend problematisch wird aber auf das neue Phänomen der synthetischen Drogen hingewiesen, bei denen zahlreiche Substanzen parallel konsumiert werden.. Auf meine Mündliche Anfrage, wie sich die Situation der synthetischen Drogen in 16
Niedersachsen darstellt, hat mir die Landesregierung mitgeteilt, dass die Gefährlichkeit von synthetischen Drogen als hoch eingeschätzt wird. Die besondere Gefahr liege dabei in einer Verharmlosung der Produkte, die sich unter anderem durch bunte, professionelle Verpackungen von „herkömmlichen“ Drogen unterscheide. Auch die Bezeichnungen wie „Kräutermischungen“ oder „Legal Highs“ würden den falschen Eindruck von harmlosen Stoffen verstärken. Zur Sensibilisierung der niedersächsischen Polizeibeamten wurde vom Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die Polizeibeamten erhalten hierzu Aus- und Fortbildungen.
Roland Riese MdL Sozialpolitischer Sprecher
Tel: (0511) 30 30 34 07 Fax : (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roland.riese@lt.niedersachsen.de
Wissenschaftspolitik
Kulturhaushalt: Unterstützung für kleine haupt- und ehrenamtlich geführte Museen In Niedersachsen gibt es inzwischen 162.000 Studierende. Damit wurde das Ziel erreicht, die Zahl der Plätze deutlich zu erhöhen, um dem doppelten Abiturjahrgang und dem Wegfall des Wehrdienstes Rechnung zu tragen. Um auch für die Jahre 2012 und 2013 die Hochschul- und Kulturlandschaft in Niedersachsen intensiv zu unterstützen, werden insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einem Plus von etwa zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein Schwerpunkt des Haushalts liegt im Kulturbereich. Hier investieren die Fraktionen von FDP und CDU jeweils eine Million Euro in den Jahren 2012 und 2013 für die kleinen haupt- und ehrenamtlich geführten Museen. Damit kann in vielen Museen eine Verbesserung erreicht werden, zum Beispiel bei der Verbesserung der technischen Ausstattung, die die Attraktivität der Museen steigert. Damit wird ein breiteres Publikum erreicht. Niedersachsen hat seit 2010 ein weiteres anerkanntes UNESCO Weltkulturerbe, das Oberharzer Wasserregal: Die Arbeiten zum Erhalt und zur Präsentation und Ausweisung des Oberharzer Wasserregals werden mit jährlich „Bei der Betreuungsquote 200.000 Euro unterstützt. an Hochschulen nimmt
Niedersachsen bundesweit Mit dem Fund des römisch-germanischen Schlachtfeldes am einen Spitzenplatz ein.“ Harzhorn wird die europäische Geschichte neu geschrieben. Deshalb legt Niedersachsen ein besonderes Augenmerk auf die Landesausstellung „Roms vergessener Feldzug“. Dafür werden im Jahr 2012 650.000 Euro investiert. Zum einen werden die Mittel für die Modernisierung des Landesmuseums in Braunschweig und zum anderen für die Präsentation des Schlachtfeldes am Harzhorn eingesetzt. 17
Aber auch für die Hochschulen haben wir in diesem Jahr viel erreicht. Im Rahmen des Zukunftsvertrages II werden in der Zeit von 2011 bis 2015 35.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen – bereits 2011 waren es 11.200 neue Plätze. Bei der Betreuungsquote nimmt Niedersachsen bundesweit einen Spitzenplatz ein – mit 20,2 Studierenden pro Lehrenden an Fachhochschulen und 15,5 Studierenden pro Lehrenden an Universitäten. Die Zahl der studentischen Hilfskräfte und Tutoren konnte von 1.300 auf 15.000 erhöht werden! Zudem kann die European Medical School an der Universität Oldenburg in Zusammenarbeit mit der Universität in Groningen auf den Weg gebracht werden. Es ist ein vollkommen neues Studienkonzept für angehende Ärzte; der Kontakt zum Patienten ist schon frühzeitig vorgesehen. Hierfür stellen wir in der Zeit von 2012 bis 2015 über 57 Millionen Euro bereit. Die EMS startet mit 40 Plätzen. Die Studierenden machen ihr Examen nach deutscher Approbationsordnung. Mit der EMS hat Niedersachsen nun auch im Nordwesten eine medizinische Fakultät. Das kann ein Beitrag zum Aufwuchs von Ärzten im ländlichen Raum sein und dient der Gesundheitsversorgung. In meiner Rede habe ich vor allem deutlich gemacht, wie wichtig die Studienbeiträge für die Studierenden aber auch für die Hochschulen sind. Die Studienanfängerzahlen sind seit Einführung der Studienbeiträge kontinuierlich gestiegen, von Sozialauswahl kann also keine Rede sein, weil die Beiträge in vielen Fällen erlassen und im übrigen günstig finanziert werden können. Wer Beiträge zahlt, der erwartet gute Studienbedingungen und gute Lehre. Knapp 90 % der Studierenden werden zu Absolventen, in Niedersachsen studiert man zügig und erfolgreich. Deshalb gibt es hier auch viele Studierende aus studienbeitragsfreien Bundesländern. Dies zeigt, dass Studienbeiträge keine abschreckende Wirkung haben. Die Studienbedingungen sind gut, es konnten die Öffnungszeiten der Bibliotheken verlängert werden. Zudem gibt es bessere Beratungen und verbesserte Bedingungen bei sozialen Diensten wie zum Beispiel der Kinderbetreuung. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Niedersachsen. Ich habe mich daher für eine zusätzliche Mittelausstattung der Hochschule für Bildende Künste eingesetzt. Mit einer jährlichen Finanzierung in Höhe von 200.000 Euro kann damit die Gründung eines Kultur- und Kreativzentrums unterstützt werden. Das ist auch deshalb so wichtig, weil die Nachfrage aus der Wirtschaft oder Wissenschaft gezielt an diesen Gründungsinkubator gerichtet werden kann – das fördert den Wissenstransfer. Auch die fünf Studentenwerke erhalten für den Aufwuchs an Studentenzahlen bedarfsorientiert drei Millionen Euro pro Jahr zusätzlich. Neben den genannten Schwerpunkten habe ich mich erfolgreich für ein weiteres Projekt eingesetzt: Die Jade-Hochschule in Elsfleth plant ein Kooperationsprojekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die „Innosphäre“. Das Projekt hat zum Ziel, Märkte für Morgen zu entwickeln, Produkte zukunftsfähig zu machen. Es erhält pro Jahr 100.000 Euro. Weitere wichtige wissenschaftliche Projekte, die unterstützt werden, sind das Laser-Laboratorium in Göttingen mit jährlich 200.000 Euro für einen Photonik-Inkubator sowie die HörTech GmbH in Oldenburg mit 400.000 Euro für 2013. Wir investieren aber nicht nur in die Lehre, sondern auch in die Forschung. Drei neue Zentren zur Gesundheitsforschung für Infektions-, Lungen- und Herz-Kreislauf-Forschung werden in den kommenden Jahren mit 4,5 Millionen Euro finanziert. Es sind Institute und Hochschulen in der 18
Metropolregion Hannover, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg – sehr erfreulich aus Braunschweiger Sicht!
Almuth von Below-Neufeldt Wissenschaftspolitische Sprecherin Sprecherin für Verbraucherschutz, Forst und Jagd Tel.: (0511) 30 30 34 03 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: almuth.vonbelow-neufeldt@lt.niedersachsen.de
Bildungspolitik
Energiewende in der Energiebildung Die Energiewende ist ein zentrales Thema in der deutschen Gesellschaft. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, in Europa die Vorreiterrolle in der Energiewende einzunehmen. Im Rahmen des Dezember-Plenums haben die Fraktionen von FDP und CDU einen entsprechenden Antrag zur Energiebildung beschlossen (Drs. 16/3914). Der Antrag beinhaltet im Kern Prüfaufträge, um herauszufinden inwiefern Energiethemen in den Unterricht eingebunden werden können. Bereits jetzt gibt es zahlreiche erfolgreiche Projekte in Niedersachsen, wie den „Energieparcours Nordwest“ an der Universität Oldenburg. Dabei wurden Unterrichtsmaterialien zum Thema Energiebildung entwickelt. Aber auch die 400 nachhaltigen Schülerfirmen in Niedersachsen zeigen, dass Niedersachsen einen Spitzenplatz in Deutschland einnimmt. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass im Wesentlichen vier Dinge wichtig sein werden, um diesen Spitzenplatz weiter zu halten: 1. Mit der Verlagerung der Geschäftsstelle an die Universität Oldenburg und mit der Sicherstellung der Finanzierung muss über den 01. August 2013 hinaus die Bildung für nachhaltige Entwicklung in Niedersachsen gestärkt und gesichert werden. 2. Es ist notwendig, die Fortbildung für alle Lehrkräfte in der Bildung für nachhaltige Entwicklung zu intensivieren, insbesondere für gesamte Kollegien. 3. In den Studienseminaren muss der Gedanke der Bildung für nachhaltige Entwicklung noch stärker implementiert werden. 4. Es sollte eine Arbeitsgruppe eingeführt werden, um in den Kerncurricula herauszufinden, welche Themen fachübergreifend angeboten werden können.
Kultushaushalt: Beste Schüler-Lehrer-Relation seit 1990 in Niedersachsen Mit einem Volumen von jeweils fünf Milliarden Euro für die Jahre 2012 und 2013 macht der Haushalt für den Bereich Kultus über 18 Prozent des Landeshaushalts aus. In diesem Jahr wurde bewiesen, dass die großen Herausforderungen, wie der doppelte Abiturjahrgang, sehr gut gemeistert wurden.
19
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Haushaltsplanes ist der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Niedersachsen. Um bis 2013 eine Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, werden in den kommenden zwei Jahren über 40 Millionen Euro zusätzlich investiert. Damit werden wir im Ländervergleich wieder aufholen und die Betreuungsquote erhöhen können. Darüber hinaus ist die Ausstattung der Oberschulen in Niedersachsen ein weiterer wichtiger Bestandteil des Haushaltes. Bereits zum Schuljahr 2011/2012 sind 132 Oberschulen an den Start gegangen. Für die Umwandlung von 15 Konkordatsschulen zu Oberschulen werden insgesamt 2,8 Millionen Euro investiert.
„Der Kultushaushalt macht nahezu 1/5 des gesamten Landeshaushalts aus.“
Ich möchte betonen, dass sich die FDP auch der Herausforderung der Unterrichtsversorgung gestellt hat und die beste Schüler-Lehrer-Relation seit 1990 erreicht hat. Dies wird mit 87.000 Lehrkräften trotz sinkender Schülerzahlen sichergestellt. Auch für das nächste Schuljahr haben wir es erreicht, 6.000 Plätze für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen. Damit kann die Unterrichtsversorgung langfristig sichergestellt werden. Zudem wird derzeit an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gearbeitet. Für einen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung werden wir in den Jahren 2012 und 2013 daher 5,5 Millionen Euro investieren. Allein zum vergangenen Schuljahr haben wir 1.590 Förderschullehrerstunden zusätzlich zur Verfügung gestellt und auch erste Fortbildungen für die Lehrkräfte angeboten. Im Frühjahr 2012 wird das Gesetz zur Inklusion im schulischen Bereich umgesetzt. Damit bekommen alle Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinbildenden Schule ermöglicht. Neben den genannten Schwerpunkten werden jedoch auch andere wichtige Projekte im Kultusbereich finanziell unterstützt. Bis 2014 sollen 80 Stellen der Schulpsychologen in Niedersachsen auf den Weg gebracht werden. Dafür werden über 1,2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Aber auch die Ausstattung der Oberschulen mit sozialpädagogischen Fachkräften wird zusätzlich mit 921.000 Euro sichergestellt. Danach bekommen ein-, zwei- und dreizügige Schulen eine halbe Stelle und eine vierzügige Schule eine Dreiviertelstelle.
Björn Försterling MdL Bildungspolitischer Sprecher Jugendpolitischer Sprecher Tel: (0511) 30 30 34 01 Fax : (0511) 30 30 48 63 E-Mail: bjoern.foersterling@lt.niedersachsen.de
20
Ihre Ansprechpartner in der FDP-Fraktion: Bianca Beyer Geschäftsführerin Tel.: (0511) 30 30 43 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: bianca.beyer@lt.niedersachsen.de
Martin Brüning Pressesprecher Tel.: (0511) 30 30 43 02 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: martin.bruening@lt.niedersachsen.de
Steffen Dähne Grundsatzreferent Tel.: (0511) 30 30 43 15 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: steffen.daehne@lt.niedersachsen.de
Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Haushalt und Finanzen Referent für Medien Tel.: (0511) 30 30 43 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: fabian.fischer@lt.niedersachsen.de
Angela Frohmann Vorstandssekretärin Tel.: (0511) 30 30 43 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: angela.frohmann@lt.niedersachsen.de
Roswitha Kahle Buchhaltung und Sekretariat Tel.: (0511) 30 30 43 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: roswitha.kahle@lt.niedersachsen.de
21
Daniela Knappik Sekretariat der Fraktion und des Parlamentarischen Geschäftsführers Tel.: (0511) 30 30 43 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: daniela.knappik@lt.niedersachsen.de
Jule Lehmann FSJ Politik
Tel.: (0511) 30 30 43 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: jule.lehmann@lt.niedersachsen.de
Nadine Passenheim Referentin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Tel.: (0511) 30 30 43 06 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: nadine.passenheim@lt.niedersachsen.de
Axel Rehwinkel Referent für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: (0511) 30 30 43 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: axel.rehwinkel@lt.niedersachsen.de
Frederic Sieling Referent für Innen-, Rechts- und Sportpolitik Tel.: (0511) 30 30 43 14 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: frederic.sieling@lt.niedersachsen.de
Juliane Topf Referentin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Europa Tel.: (0511) 30 30 43 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: juliane.topf@lt.niedersachsen.de
FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel.: 05 11 / 30 30 - 43 01 Fax: 05 11 / 30 30 - 48 63 info@fdp-fraktion-nds.de
22