Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangen Monat wurde durch die Landesregierung der Gesetzesentwurf
zu
einem
Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzbuch in den Landtag eingebracht. Die Schaffung eines solchen Gesetzes haben wir als FDP-Fraktion mit unserem Koalitionspartner CDU bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Da dieses Gesetz für Ihre Arbeit vor Ort wesentlich ist, möchten wir
Sie
auf
diesem
Weg
über
den
geplanten
weiteren
Beratungsablauf informieren. Der Gesetzesentwurf ist zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden. Der Ausschuss hat sich darauf verständigt am 25. August 2010
eine
öffentliche Anhörung
zu
dem
Gesetzesentwurf
durchzuführen. Nach Durchführung der Anhörung wird es zu den
Christian Grascha, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 11 Fax (0511) 30 30 48 63 christian.grascha@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
weiteren Beratungen im Ausschuss kommen. Das In-Kraft-Treten des Gesetzes ist zum 01. November 2011 geplant. Zu den geplanten inhaltlichen Änderungen haben wir Ihnen ein Informationsblatt angefügt. Über den weiteren Beratungsablauf werden
Mit freundlichen Grüßen,
wir Sie in „Aktuelles aus dem Landtag“ informieren. Bei Fragen sowie Anregungen steht Ihnen selbstverständlich auch unser innenpolitische Sprecher, Jan-Christoph Oetjen, zur Verfügung. Gemeinsam mit der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) – Niedersachsen stehen wir selbstverständlich auch für Veranstaltungen in Ihrer Region zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverfassung 09.07.2010, Seite 2
1. Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzbuch
Im Juni-Plenum wurde durch die Landesregierung der Gesetzesentwurf zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts eingebracht. Durch die Neufassung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes soll die NGO, die NLKrO, das Göttingen-Gesetz und das Gesetz über die Region Hannover zu einem Gesetz zusammenzufasst werden. Durch die Zusammenfassung sollen zielgerichtet entbehrliche Normen abgebaut werden, die Qualität sowie die praktische Handhabbarkeit verbessert und die Attraktivität und Effektivität bürgerschaftlicher Mitwirkung gesteigert werden. Zudem soll die kommunale Gestaltungs- und Leistungskraft gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sind auch inhaltliche Änderungen geplant. Bisher sind in den Gesetzesentwurf folgende inhaltliche Änderungen eingearbeitet:
•
Entlastung der Vertretung (Rat, Kreistag, Regionsversammlung) durch Übertragung einzelner Zuständigkeiten auf den Hauptausschuss
•
Entlastung
des
Hauptausschusses/
Stärkung
der
Fachausschüsse
durch
Übertragung
einzelner
Zuständigkeiten auf den Fachausschuss •
Stärkung der Ortsräte durch Schaffung geeigneter ausschließlicher Entscheidungszuständigkeiten
•
Vorsitz in der Vertretung- keine Wahlmöglichkeit des Hauptverwaltungsbeamten zum Vorsitzenden der Vertretung, Benehmensherstellung zwischen Hauptverwaltungsbeamten und (ehrenamtlich) Vorsitzenden bei der Aufstellung der Tagesordnung
•
Losentscheidung in Angelegenheiten der Vertretung- künftige Entscheidungszuständigkeit des (ehrenamtlich) Vorsitzenden
•
Selbstauflösungsrecht der Vertretung
•
Stärkung der Eigenverantwortung (Hauptsatzung, Geschäftsordnung)
•
Vereinfachung des Entschädigungsrechts für Mitglieder der Vertretung
•
Öffentliche Bekanntmachung im Internet und in allen mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen ermöglichen, Aufhebung der Bekanntmachungsverordnung
•
Wegfall der Altersgrenze von 68 Jahren für Hauptverwaltungsbeamte
•
Änderung des Nds. Kommunalwahlgesetzes und der Nds. Kommunalwahlordnung- Abschaffung der Stichwahl
Kommunalverfassung 09.07.2010, Seite 3
Weitere mögliche Änderungen sind noch nicht in den Gesetzesentwurf eingearbeitet und solle in den weiteren Ausschussberatungen diskutiert werden, so zum Beispiel die Schaffung der Möglichkeit der Aufstellung einer Gesamtliste für alle Wahlbereiche durch die Partei. Die Partei soll demnach selbst entscheiden können, ob sie einzelne Listen für alle Wahlbereiche aufstellt oder eine einzige Liste für alles Wahlbereich. Weitere inhaltliche Änderung wie beispielsweise eine generelle Ratsöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses werden mit dem Koalitionspartner in den Ausschussberatungen nochmals zu diskutieren sein.