MARKTZUGANG DÄNEMARK EIN RECHTLICHER UND PRAKTISCHER LEITFADEN FÜR UNTERNEHMER
MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 2
DER LEITFADEN Dieser Leitfaden gibt einen gesammelten
Das German Nordic Legal-Team von NJORD
Überblick über die Überlegungen, die bei
ist auf die Beratung bei länderübergreifenden
geschäftlichen Aktivitäten in Dänemark in
dänisch-deutschen
Betracht gezogen werden sollten, sei es beim
österreichischen Rechtsfragen spezialisiert.
direkten Verkauf nach Dänemark, beim Verkauf
Unser Team ist die größte Abteilung dieser
durch Handelsvertreter oder Vertragshändler
Art in Dänemark und beschäftigt deutsche,
oder mit einer eigenen Unternehmensgrün-
österreichische und dänische Juristen sowie
dung. Hierbei werden Themen behandelt wie
deutsch-dänische Übersetzerinnen.
und
dänisch-
die Form der geschäftlichen Beziehungen, die Wahl der Gesellschaftsform bei einer
Die Mitarbeiter des German Nordic Legal-
Unternehmensgründung, die Regeln bei der
Teams sind mit dem Wirtschaftsleben in
Einstellung von dänischen Arbeitskräften,
Dänemark, Deutschland und Österreich und
die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten
mit den Möglichkeiten und Herausforderungen
sowie der Kauf von Immobilien.
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern bestens vertraut
Darüber
hinaus
gibt
der
Leitfaden
– sowohl was die Lösung von Rechtsfragen
Informationen über die wirtschaftlichen
betrifft, als auch auf sprachlicher und
Rahmenbedingungen sowie über Steuern,
kultureller Ebene.
die Möglichkeiten bei Zahlungsausfällen oder Insolvenz des Geschäftspartners und
Marktzugang Dänemark ist als allgemeiner
über außergerichtliche bzw. gerichtliche
Leitfaden gedacht und will daher nicht
Streitbeilegung. Die angegebenen Links bieten
erschöpfend zu allen rechtlichen Fragen
des Weiteren hilfreiche Zusatzinformationen
Auskunft geben. Der Leitfaden kann natürlich
in deutscher oder englischer Sprache.
eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die Verfasser des Leitfadens sind dänische Advokaten und deutsche Rechtsanwälte
Einen guten Einblick in viele Fragen
sowie eine österreichische Juristin der NJORD
des dänischen Rechts erhalten Sie auch
Law Firm in Kopenhagen. NJORD ist eine
auf unserer Website rechtdaenisch.de,
wirtschaftlich ausgerichtete Anwaltskanzlei
wo wir weitere
mit Standorten in Dänemark und im Baltikum.
Rechtsgebieten zusammengestellt haben.
Informationen zu allen
MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 4
MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 5
INHALTSVERZEICHNIS 1. Warum Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
4.1.3
CVR (Zentrales Unternehmensregister) . . . . . . . . . . . . . . .
23
2. Beginn der Geschäftsbeziehungen: Direkter Verkauf nach Dänemark . . . . 11
4.2 Unternehmensgründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
4.2.1
Zweigniederlassung („filial“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2.1.1
Die Gesellschaftsform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
4.2.2
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.1.2
Finanzen und Kreditauskunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.1 Vorab Kundenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
(„anpartselskab“ = „ApS“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4.2.2.1.
Das Gründungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2.2 Auf internationale Warenkäufe anwendbares Recht . . . . . . . . . . . . 11
4.2.2.2.
Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4.2.2.3.
Geschäftsanteile und Gesellschafter . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.4 Onlinehandel und Webshop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4.2.2.4.
Stimmrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.4.1 B2C-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4.2.2.5.
Leitung der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.4.2 B2B-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.2.2.6.
Arbeitnehmervertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
2.4.3 Cookie-Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.2.2.7.
Persönliche Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Offenlegungspflicht der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . 27
4.2.2.8.
2.5 Kreditsicherungsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.2.3
2.5.1 Eigentumsvorbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.2.3.1.
Das Gründungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5.2
Der dänische Konsignationsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.2.3.2.
Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
2.5.3
Besitzloses Registerpfandrecht in Dänemark . . . . . . . . . . . . 15
4.2.3.3.
Aktien und Aktionäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4.2.3.4.
Stimmrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3. Verkauf durch andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.2.3.5.
Die Leitung der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.1 „Joint Venture“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.2.3.6.
Arbeitnehmervertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
3.2 Handelsvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.2.3.7.
Persönliche Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4.2.3.8.
Offenlegungspflicht der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . 29
3.2.1
Definition eines Handelsvertreters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3.2.2
Der dänische Handelsvertretervertrag . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3.2.3
Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters . . . . . . . . . . . . . 18
Die Aktiengesellschaft („aktieselskab“ = „A/S“) . . . . . . . . . .
5. Einstellung von Mitarbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27 27
30
3.2.4 Wettbewerbsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
5.1.1
Flexicurity - das „dänische Modell“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
5.1 Der dänische Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
5.1.2
Dänische Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände . . . . . . . 30
Der dänische Vertragshändlervertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
5.1.3
Verschiedene dänische Arbeitnehmergruppen . . . . . . . . . . . 31
3.3.2 Kündigungsfristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
5.1.4
Arbeitnehmervertretung und Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . 31
3.3 Vertragshändler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.3.1 3.3.3
Ausgleichsansprüche des Vertragshändlers . . . . . . . . . . . . . 20
3.4 „Franchise“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
5.2 Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark . . . . . . . . . . . . . 31
5.2.1
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . 31
5.2.2
Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
4. Eigene Unternehmensgründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
5.2.3 Registrierungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5.2.4
5.2.4.1.
Personenwagen als Firmenwagen . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.4.2.
Befreiung von der dänischen Registrierungsabgabe . . . . . . 32
5.2.4.3.
Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
5.2.4.4.
Antragstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4.1 Allgemeine Überlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
4.1.1
Notwendige Registrierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22
4.1.2 RUT-Register
(Register für ausländische Dienstleistungserbringer) . . . . . . .
22
Von entsandten Arbeitnehmern genutzte Firmenwagen . . . . .
32 32
MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 6
MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 7
5.2.4.5.
Befreiung von der dänischen Registrierungspflicht . . . . . . 33
5.7.3
Tarifvertragliche Rentenvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
5.7.4
Private Rentenversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
5.3 Einstellung von dänischen Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
5.3.1
Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
6. Gewerbliche Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
5.3.2 Einstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
5.3.3
Dänischer Anstellungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
6.1 Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1.1
43
Gewerbliches Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
5.3.4 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
6.1.2 Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
5.3.5 Entlohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
5.3.6
Urlaub nach dänischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
6.2.1 Immobilienmakler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
5.3.7
6.2 Kauf
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Mutterschutz und Elternzeit in Dänemark . . . . . . . . . . . . . . 36
6.2.2
Digitales Grundbuchsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
5.3.8 Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
6.2.3
Immobilienerwerbsbeschränkung für EU-Ausländer . . . . . . . 45
6.2.4
Dänischer Kaufvertrag für Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . 45
5.3.9
Entlassung von größeren Arbeitnehmergruppen . . . . . . . . . . 37
6.2.5 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
5.4 Einstellung von dänischen Arbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
5.4.1
6.2.6 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
5.4.2 Einstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
7. Steuern und Abgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Dänischer Anstellungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
7.1 Doppelbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
5.4.4 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
7.2 Unternehmensbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
5.4.5 Entlohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
7.2.1 Betriebsstätte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
5.4.6
Urlaub nach dänischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
7.2.2
Grundlegendes über die Unternehmensbesteuerung . . . . . . . 49
5.4.7
Mutterschutz und Elternzeit in Dänemark . . . . . . . . . . . . . . 39
7.2.3
Besteuerung bei Arbeitnehmerüberlassung . . . . . . . . . . . . . 49
5.4.3
5.4.8 Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
7.2.4 Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
5.5 Die steuerrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers . . . . . . . . 39 8. Beitreibung von Forderungen und Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
7.3 Einkommenssteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
5.6 Die sozialrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers . . . . . . . .
39
8.1 Beitreibung von Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
5.6.1
Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
8.1.1
Außergerichtliche Beitreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
5.6.2
Urlaubskonto („feriekonto“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
8.1.2
Gerichtliche Beitreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
5.6.3
Garantiefond der Arbeitnehmer
8.1.3
Das dänische Zwangsvollstreckungsverfahren . . . . . . . . . . . 54
(„lønmodtagernes garantifond“ = LG ) . . . . . . . . . . . . . . . . 40
8.1.4
Vereinfachtes Mahnverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
5.6.4 Ausbildungsbeitrag
8.2 Insolvenz und Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
(„arbejdsgivernes uddannelsesbidrag“ = AUB) . . . . . . . . . . . 40
8.2.1 Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
5.6.5
Finanzierungsbeitrag („finansieringsbidrag“) . . . . . . . . . . . . 40
8.2.2 Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
5.6.6
Versicherung gegen Berufskrankheiten
8.2.2.1.
Insolvenz eines Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
(„erhverssygdomssikring“ = AES) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
8.2.2.2.
Der Insolvenzverwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Versicherung gegen Arbeitsunfälle
8.2.3 Restrukturierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.6.7
55
(„arbejdsskadeforsikring“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
5.6.8
Schwangerschaftsfond („Barsel.dk“) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
9. Behörden und Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
5.6.9
Arbeitslosenversicherung („A-kasse“) . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Kontakt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Die Autoren
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
5.7 Altersvorsorge und Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
5.7.1
Staatliche Altersrente („folkepension”) . . . . . . . . . . . . . . . . 41
5.7.2 Arbeitsmarkt-Zusatzrente
(„arbejdsmarkedets tillægspension“ = ATP) . . . . . . . . . . . . . 41
MARKTZUGANG DÄNEMARK SEITE 58
DIE AUTOREN STEFAN REINEL
NIELS GADE-JACOBSEN
ist Advokat in Dänemark mit Zulassung vor
beschäftigt sich mit wirtschaftsrechtlichen
dem obersten Gerichtshof und ebenfalls
Fragestellungen, insbesondere mit der
zugelassener deutscher Rechtsanwalt.
Beratung deutschsprechender Mandanten
Er ist Fachanwalt für internationales
zu dänischen Rechtsfragen. Niels Gade-
Wirtschaftsrecht und beschäftigt sich seit
Jacobsen berät in Fragen des Handels- und
vielen Jahren mit länderübergreifenden
Vertriebsrechts sowie des Steuerrechts.
German Nordic Legal
Rechtsfragen, die Dänemark, Deutschland und Österreich betreffen. Das Schwergewicht
Als Spezialist im dänischen Handels-
der Beratung liegt hierbei auf dem
vertreterrecht ist er Vertrauensanwalt der
grenzüberschreitenden Handel sowie dem
CDH e.V., Verfasser mehrerer Artikel auf
Bau- und Gesellschaftsrecht.
diesem Gebiet sowie gefragter Referent zum Thema dänisches Handelsvertreterrecht
Er ist der Vertrauensanwalt der deutschen,
und Vertriebsrecht. Niels Gade-Jacobsen
österreichischen und Schweizer Botschaft in
ist zugleich Spezialist im internationalen
Kopenhagen sowie der Deutsch-Dänischen
Steuerrecht
Handelskammer und der österreichischen
steuerrechtlicher Artikel in führenden
Handelsdelegation in Dänemark. Zu seinen
Fachzeitschriften.
und
Verfasser
mehrerer
Mandanten zählen zahlreiche deutsche und österreichische Unternehmen, und er ist
Niels Gade-Jacobsen hat neben seiner
Aufsichtsratsmitglied in einer Anzahl von
rechtswissenschaftlichen Ausbildung auch
Tochtergesellschaften namhafter deutscher
eine Ausbildung als Diplomkaufmann (HD-
Unternehmen.
R). Niels Gade-Jacobsen ist Advokat mit
STEFAN REINEL Advokat (H), Rechtsanwalt, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Partner Tel: + 45 77 40 10 05 E-mail: sr@njordlaw.com
DR. CLAAS THÖLE Rechtsanwalt, Advokat, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Ass. Partner Tel: + 45 77 40 11 65 E-mail: clt@njordlaw.com
NIELS GADE-JACOBSEN Advokat (L) Tel: + 45 77 40 11 96 E-mail: ngj@njordlaw.com
SABINE GLATZ TAULOV Advokatfuldmægtig Tel: + 45 77 40 11 73 E-mail: sag@njordlaw.com
Zulassung bei den dänischen Landgerichten. Stefan Reinel ist Partner und Vorstandsmitglied SABINE GLATZ TAULOV
von NJORD Law Firm.
ist Anwaltsanwärterin („advokatfuldmægtig“) DR. CLAAS THÖLE ist
Mitglied
bei NJORD Law Firm. Durch ihre Ausbildung
der
Hanseatischen
an der juristischen Fakultät in Wien sowie
Rechtsanwaltskammer und zugelassen als
ihr rechtswissenschaftliches Studium an der
Advokat in Dänemark. Auch er ist Fachanwalt
Universität Kopenhagen verfügt Sabine Glatz
für internationales Wirtschaftsrecht. Er berät
über einen internationalen Hintergrund, der
Unternehmen aus dem deutschsprachigen
es ihr ermöglicht, dänische und ausländische
Raum, vor allem auf dem Gebiet des
Mandanten
Gesellschafts-
H a n d e l s re c h t s
wirtschaftsrechtlichen Fragen zu beraten.
sowie bei allen rechtlichen Fragen der
Sie unterstützt insbesondere ausländische
Unternehmensgründung in Dänemark.
Unternehmen, die sich in Dänemark etablieren
und
wollen. Des Weiteren ist er spezialisiert im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Energie aus Wind- und Photovoltaikanlagen. Dr. Claas Thöle ist Partner von NJORD Law Firm.
in
länderübergreifenden
NJORD Kopenhagen • Pilestræde 58 • DK-1112 Kopenhagen K • +45 33 12 45 22