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Marktzugang Dänemark Auszug

Page 1

MARKTZUGANG DÄNEMARK EIN RECHTLICHER UND PRAKTISCHER LEITFADEN FÜR UNTERNEHMER


MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 2

DER LEITFADEN Dieser Leitfaden gibt einen gesammelten

Das German Nordic Legal-Team von NJORD

Überblick über die Überlegungen, die bei

ist auf die Beratung bei länderübergreifenden

geschäftlichen Aktivitäten in Dänemark in

dänisch-deutschen

Betracht gezogen werden sollten, sei es beim

österreichischen Rechtsfragen spezialisiert.

direkten Verkauf nach Dänemark, beim Verkauf

Unser Team ist die größte Abteilung dieser

durch Handelsvertreter oder Vertragshändler

Art in Dänemark und beschäftigt deutsche,

oder mit einer eigenen Unternehmensgrün-

österreichische und dänische Juristen sowie

dung. Hierbei werden Themen behandelt wie

deutsch-dänische Übersetzerinnen.

und

dänisch-

die Form der geschäftlichen Beziehungen, die Wahl der Gesellschaftsform bei einer

Die Mitarbeiter des German Nordic Legal-

Unternehmensgründung, die Regeln bei der

Teams sind mit dem Wirtschaftsleben in

Einstellung von dänischen Arbeitskräften,

Dänemark, Deutschland und Österreich und

die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten

mit den Möglichkeiten und Herausforderungen

sowie der Kauf von Immobilien.

der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern bestens vertraut

Darüber

hinaus

gibt

der

Leitfaden

– sowohl was die Lösung von Rechtsfragen

Informationen über die wirtschaftlichen

betrifft, als auch auf sprachlicher und

Rahmenbedingungen sowie über Steuern,

kultureller Ebene.

die Möglichkeiten bei Zahlungsausfällen oder Insolvenz des Geschäftspartners und

Marktzugang Dänemark ist als allgemeiner

über außergerichtliche bzw. gerichtliche

Leitfaden gedacht und will daher nicht

Streitbeilegung. Die angegebenen Links bieten

erschöpfend zu allen rechtlichen Fragen

des Weiteren hilfreiche Zusatzinformationen

Auskunft geben. Der Leitfaden kann natürlich

in deutscher oder englischer Sprache.

eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.

Die Verfasser des Leitfadens sind dänische Advokaten und deutsche Rechtsanwälte

Einen guten Einblick in viele Fragen

sowie eine österreichische Juristin der NJORD

des dänischen Rechts erhalten Sie auch

Law Firm in Kopenhagen. NJORD ist eine

auf unserer Website rechtdaenisch.de,

wirtschaftlich ausgerichtete Anwaltskanzlei

wo wir weitere

mit Standorten in Dänemark und im Baltikum.

Rechtsgebieten zusammengestellt haben.

Informationen zu allen


MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 4

MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 5

INHALTSVERZEICHNIS 1. Warum Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

4.1.3

CVR (Zentrales Unternehmensregister) . . . . . . . . . . . . . . .

23

2. Beginn der Geschäftsbeziehungen: Direkter Verkauf nach Dänemark . . . . 11

4.2 Unternehmensgründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

4.2.1

Zweigniederlassung („filial“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

2.1.1

Die Gesellschaftsform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

4.2.2

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

2.1.2

Finanzen und Kreditauskunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.1 Vorab Kundenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

(„anpartselskab“ = „ApS“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

4.2.2.1.

Das Gründungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

2.2 Auf internationale Warenkäufe anwendbares Recht . . . . . . . . . . . . 11

4.2.2.2.

Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4.2.2.3.

Geschäftsanteile und Gesellschafter . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.4 Onlinehandel und Webshop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4.2.2.4.

Stimmrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.4.1 B2C-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4.2.2.5.

Leitung der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.4.2 B2B-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.2.2.6.

Arbeitnehmervertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

2.4.3 Cookie-Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.2.2.7.

Persönliche Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Offenlegungspflicht der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . 27

4.2.2.8.

2.5 Kreditsicherungsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.2.3

2.5.1 Eigentumsvorbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

4.2.3.1.

Das Gründungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2.5.2

Der dänische Konsignationsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

4.2.3.2.

Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

2.5.3

Besitzloses Registerpfandrecht in Dänemark . . . . . . . . . . . . 15

4.2.3.3.

Aktien und Aktionäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

4.2.3.4.

Stimmrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

3. Verkauf durch andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

4.2.3.5.

Die Leitung der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

3.1 „Joint Venture“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

4.2.3.6.

Arbeitnehmervertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.2 Handelsvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

4.2.3.7.

Persönliche Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

4.2.3.8.

Offenlegungspflicht der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.2.1

Definition eines Handelsvertreters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

3.2.2

Der dänische Handelsvertretervertrag . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.2.3

Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters . . . . . . . . . . . . . 18

Die Aktiengesellschaft („aktieselskab“ = „A/S“) . . . . . . . . . .

5. Einstellung von Mitarbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

27 27

30

3.2.4 Wettbewerbsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

5.1.1

Flexicurity - das „dänische Modell“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

5.1 Der dänische Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

5.1.2

Dänische Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände . . . . . . . 30

Der dänische Vertragshändlervertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

5.1.3

Verschiedene dänische Arbeitnehmergruppen . . . . . . . . . . . 31

3.3.2 Kündigungsfristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

5.1.4

Arbeitnehmervertretung und Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . 31

3.3 Vertragshändler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3.3.1 3.3.3

Ausgleichsansprüche des Vertragshändlers . . . . . . . . . . . . . 20

3.4 „Franchise“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

20

5.2 Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark . . . . . . . . . . . . . 31

5.2.1

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . 31

5.2.2

Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

4. Eigene Unternehmensgründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5.2.3 Registrierungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

5.2.4

5.2.4.1.

Personenwagen als Firmenwagen . . . . . . . . . . . . . . . .

5.2.4.2.

Befreiung von der dänischen Registrierungsabgabe . . . . . . 32

5.2.4.3.

Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

5.2.4.4.

Antragstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4.1 Allgemeine Überlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

4.1.1

Notwendige Registrierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

22

4.1.2 RUT-Register

(Register für ausländische Dienstleistungserbringer) . . . . . . .

22

Von entsandten Arbeitnehmern genutzte Firmenwagen . . . . .

32 32


MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 6

MARKTZUGANG DÄNEMARK SIDE 7

5.2.4.5.

Befreiung von der dänischen Registrierungspflicht . . . . . . 33

5.7.3

Tarifvertragliche Rentenvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

5.7.4

Private Rentenversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

5.3 Einstellung von dänischen Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

5.3.1

Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

6. Gewerbliche Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

5.3.2 Einstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

5.3.3

Dänischer Anstellungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

6.1 Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1.1

43

Gewerbliches Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

5.3.4 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

6.1.2 Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

5.3.5 Entlohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.3.6

Urlaub nach dänischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

6.2.1 Immobilienmakler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

5.3.7

6.2 Kauf

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Mutterschutz und Elternzeit in Dänemark . . . . . . . . . . . . . . 36

6.2.2

Digitales Grundbuchsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

5.3.8 Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

6.2.3

Immobilienerwerbsbeschränkung für EU-Ausländer . . . . . . . 45

6.2.4

Dänischer Kaufvertrag für Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . 45

5.3.9

Entlassung von größeren Arbeitnehmergruppen . . . . . . . . . . 37

6.2.5 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

5.4 Einstellung von dänischen Arbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

5.4.1

6.2.6 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

5.4.2 Einstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7. Steuern und Abgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Dänischer Anstellungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7.1 Doppelbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

5.4.4 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7.2 Unternehmensbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

5.4.5 Entlohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7.2.1 Betriebsstätte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

5.4.6

Urlaub nach dänischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

7.2.2

Grundlegendes über die Unternehmensbesteuerung . . . . . . . 49

5.4.7

Mutterschutz und Elternzeit in Dänemark . . . . . . . . . . . . . . 39

7.2.3

Besteuerung bei Arbeitnehmerüberlassung . . . . . . . . . . . . . 49

5.4.3

5.4.8 Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

7.2.4 Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

5.5 Die steuerrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers . . . . . . . . 39 8. Beitreibung von Forderungen und Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

7.3 Einkommenssteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

5.6 Die sozialrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers . . . . . . . .

39

8.1 Beitreibung von Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

5.6.1

Anzuwendendes Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

8.1.1

Außergerichtliche Beitreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

5.6.2

Urlaubskonto („feriekonto“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

8.1.2

Gerichtliche Beitreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

5.6.3

Garantiefond der Arbeitnehmer

8.1.3

Das dänische Zwangsvollstreckungsverfahren . . . . . . . . . . . 54

(„lønmodtagernes garantifond“ = LG ) . . . . . . . . . . . . . . . . 40

8.1.4

Vereinfachtes Mahnverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

5.6.4 Ausbildungsbeitrag

8.2 Insolvenz und Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

(„arbejdsgivernes uddannelsesbidrag“ = AUB) . . . . . . . . . . . 40

8.2.1 Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

5.6.5

Finanzierungsbeitrag („finansieringsbidrag“) . . . . . . . . . . . . 40

8.2.2 Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

5.6.6

Versicherung gegen Berufskrankheiten

8.2.2.1.

Insolvenz eines Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

(„erhverssygdomssikring“ = AES) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

8.2.2.2.

Der Insolvenzverwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Versicherung gegen Arbeitsunfälle

8.2.3 Restrukturierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5.6.7

55

(„arbejdsskadeforsikring“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

5.6.8

Schwangerschaftsfond („Barsel.dk“) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

9. Behörden und Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

5.6.9

Arbeitslosenversicherung („A-kasse“) . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Kontakt

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Die Autoren

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

5.7 Altersvorsorge und Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

5.7.1

Staatliche Altersrente („folkepension”) . . . . . . . . . . . . . . . . 41

5.7.2 Arbeitsmarkt-Zusatzrente

(„arbejdsmarkedets tillægspension“ = ATP) . . . . . . . . . . . . . 41


MARKTZUGANG DÄNEMARK SEITE 58

DIE AUTOREN STEFAN REINEL

NIELS GADE-JACOBSEN

ist Advokat in Dänemark mit Zulassung vor

beschäftigt sich mit wirtschaftsrechtlichen

dem obersten Gerichtshof und ebenfalls

Fragestellungen, insbesondere mit der

zugelassener deutscher Rechtsanwalt.

Beratung deutschsprechender Mandanten

Er ist Fachanwalt für internationales

zu dänischen Rechtsfragen. Niels Gade-

Wirtschaftsrecht und beschäftigt sich seit

Jacobsen berät in Fragen des Handels- und

vielen Jahren mit länderübergreifenden

Vertriebsrechts sowie des Steuerrechts.

German Nordic Legal

Rechtsfragen, die Dänemark, Deutschland und Österreich betreffen. Das Schwergewicht

Als Spezialist im dänischen Handels-

der Beratung liegt hierbei auf dem

vertreterrecht ist er Vertrauensanwalt der

grenzüberschreitenden Handel sowie dem

CDH e.V., Verfasser mehrerer Artikel auf

Bau- und Gesellschaftsrecht.

diesem Gebiet sowie gefragter Referent zum Thema dänisches Handelsvertreterrecht

Er ist der Vertrauensanwalt der deutschen,

und Vertriebsrecht. Niels Gade-Jacobsen

österreichischen und Schweizer Botschaft in

ist zugleich Spezialist im internationalen

Kopenhagen sowie der Deutsch-Dänischen

Steuerrecht

Handelskammer und der österreichischen

steuerrechtlicher Artikel in führenden

Handelsdelegation in Dänemark. Zu seinen

Fachzeitschriften.

und

Verfasser

mehrerer

Mandanten zählen zahlreiche deutsche und österreichische Unternehmen, und er ist

Niels Gade-Jacobsen hat neben seiner

Aufsichtsratsmitglied in einer Anzahl von

rechtswissenschaftlichen Ausbildung auch

Tochtergesellschaften namhafter deutscher

eine Ausbildung als Diplomkaufmann (HD-

Unternehmen.

R). Niels Gade-Jacobsen ist Advokat mit

STEFAN REINEL Advokat (H), Rechtsanwalt, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Partner Tel: + 45 77 40 10 05 E-mail: sr@njordlaw.com

DR. CLAAS THÖLE Rechtsanwalt, Advokat, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Ass. Partner Tel: + 45 77 40 11 65 E-mail: clt@njordlaw.com

NIELS GADE-JACOBSEN Advokat (L) Tel: + 45 77 40 11 96 E-mail: ngj@njordlaw.com

SABINE GLATZ TAULOV Advokatfuldmægtig Tel: + 45 77 40 11 73 E-mail: sag@njordlaw.com

Zulassung bei den dänischen Landgerichten. Stefan Reinel ist Partner und Vorstandsmitglied SABINE GLATZ TAULOV

von NJORD Law Firm.

ist Anwaltsanwärterin („advokatfuldmægtig“) DR. CLAAS THÖLE ist

Mitglied

bei NJORD Law Firm. Durch ihre Ausbildung

der

Hanseatischen

an der juristischen Fakultät in Wien sowie

Rechtsanwaltskammer und zugelassen als

ihr rechtswissenschaftliches Studium an der

Advokat in Dänemark. Auch er ist Fachanwalt

Universität Kopenhagen verfügt Sabine Glatz

für internationales Wirtschaftsrecht. Er berät

über einen internationalen Hintergrund, der

Unternehmen aus dem deutschsprachigen

es ihr ermöglicht, dänische und ausländische

Raum, vor allem auf dem Gebiet des

Mandanten

Gesellschafts-

H a n d e l s re c h t s

wirtschaftsrechtlichen Fragen zu beraten.

sowie bei allen rechtlichen Fragen der

Sie unterstützt insbesondere ausländische

Unternehmensgründung in Dänemark.

Unternehmen, die sich in Dänemark etablieren

und

wollen. Des Weiteren ist er spezialisiert im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Energie aus Wind- und Photovoltaikanlagen. Dr. Claas Thöle ist Partner von NJORD Law Firm.

in

länderübergreifenden


NJORD Kopenhagen • Pilestræde 58 • DK-1112 Kopenhagen K • +45 33 12 45 22


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