Die Zukunft ist offen. Sie hängt von uns ab –von uns allen.
Karl
Popper Wissenschafts- und Sozialphilosoph
LIECHTEN-
Landtagssekretär Stefan Hassler
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
Der Staatsaufbau des Fürstentums Liechtenstein LANDTAG
Aufgaben und Stellung
Institution Landtag
Mitglieder des Landtags
Ständige Kommissionen
Weitere Landtagsgremien
Das Landtagspräsidium Der Parlamentsdienst
der Liechtensteiner Volksvertretung
Landtagspräsidenten seit 1862
VORWORT STEFAN HASSLER
STEFAN HASSLER LANDTAGSSEKRETÄR
Liebe Leserinnen und Leser
Das Liechtensteiner Volk wählt alle vier Jahre den Landtag. Er nimmt die Rechte und Interessen der Bevölkerung wahr und gestaltet den Staat massgeblich mit. Mit der vorliegenden Broschüre erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung der politischen Gremien und die Kräfteverhältnisse für die Legislaturperiode 2025 – 2029.
Nach einleitenden Worten des Landtagspräsidenten und der Landtagsvizepräsidentin erläutert die Broschüre nebst Beiträgen der Sprecherinnen und der Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien den dualistisch geprägten Staatsaufbau, die Volksrechte und die drei Staatsgewalten. Es folgt eine Darstellung der Institution Landtag mit ihren zentralen Elementen. Informationen zu den Mitgliedern des Landtags, der Kommissionen und Delegationen, des Parlamentsdienstes sowie des Präsidiums finden Sie ab Seite 28.
Ein weiterer Abschnitt ist meinem geschätzten Vorgänger Josef Hilti sowie seiner feierlichen Verabschiedung gewidmet. Er stand dem Parlamentsdienst über 23 Jahre hin-
weg in höchst kompetenter Weise vor und begleitete während dieser Zeit drei bedeutende Landtagsreformen.
In einer kurzen Zeitreise führen wir Sie zu den ehemaligen Versammlungsorten des Landtags, zur Architektur des Landtagsgebäudes und zu wichtigen historischen Meilensteinen. Das Jahr 1862 gilt als Geburtsjahr des Landtags: Die damalige Verfassung verband die Monarchie mit dem Volk und verlieh diesem erstmals Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung, bei der Zustimmung zu bedeutenden Staatsverträgen sowie bei der Kontrolle der Staatsverwaltung. Der geschichtliche Rückblick endet mit einer Übersicht der Landtagspräsidenten seit 1862.
Wir freuen uns, liebe Leserinnen und Leser, wenn wir Ihnen den Landtag näherbringen dürfen, und wir laden Sie herzlich ein, eine Landtagssitzung im Hohen Haus zu besuchen, um das Wirken des Landtags vor Ort mitzuerleben.
Stefan Hassler Landtagssekretär
VORWORT MANFRED KAUFMANN
MANFRED KAUFMANN LANDTAGSPRÄSIDENT
Im Februar 2025 hat das Volk eine neue Volksvertretung, den Landtag, für die vierjährige Legislaturperiode gewählt.
Gemäss Verfassung bildet der Landtag eine der staatstragenden Gewalten im liechtensteinischen Staatswesen. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen insbesondere die Gesetzgebung, die Zustimmung zu Staatsverträgen, die Kontrolle der Staatsverwaltung sowie die Ausübung der Finanzhoheit.
Erstmals sind acht Frauen im 25 Mitglieder umfassenden Landtag vertreten. Dies stellt die bisher höchste Anzahl weiblicher Abgeordneter dar und ist ein Ergebnis, das mich besonders freut.
Als Landtagspräsident steht für mich das Miteinander im Vordergrund. Ein starkes Liechtenstein braucht das Verbindende, nicht das Trennende. Mein Ziel ist es, alle im Landtag vertretenen Parteien bestmöglich in die parlamentarische Arbeit einzubinden und eine sachliche, respektvolle sowie effiziente
Zusammenarbeit zu fördern. Legitimen Anliegen der Bevölkerung und übergeordneten Landesinteressen soll rasch und lösungsorientiert begegnet werden.
Liechtenstein ist als Kleinstaat in besonderem Masse von internationalen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen betroffen. Gerade im Spannungsfeld rascher globaler Veränderungen ist ein gut funktionierendes Zusammenspiel der Staatsgewalten eine Grundvoraussetzung, um Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.
Es ist mir eine ausserordentliche Freude, Ihnen die Landtagsbroschüre 2025 – 2029 präsentieren zu dürfen. Gleichzeitig lade ich Sie herzlich ein, eine Landtagssitzung im Hohen Haus zu besuchen und die parlamentarische Arbeit aus nächster Nähe mitzuerleben.
Manfred Kaufmann Landtagspräsident
VORWORT FRANZISKA HOOP
FRANZISKA HOOP LANDTAGS–VIZEPRÄSIDENTIN
Die Legislaturperiode 2025 – 2029 beginnt in bewegten Zeiten. Unser Landtag steht vor der Aufgabe, Bewährtes zu bewahren und zugleich neue Antworten auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu finden. Im Zentrum steht das Ziel, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die parlamentarische Arbeit transparent, nachvollziehbar und bürgernah zu gestalten.
Mir ist es ein grosses Anliegen, Brücken zu bauen und den Dialog über politische Grenzen hinweg zu fördern. Demokratie lebt vom Zuhören, vom Respekt gegenüber unterschiedlichen Meinungen und davon, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gerade in einem kleinen Staat wie Liechtenstein können wir mit Nähe, Offenheit und Verantwortung viel bewirken.
Meine besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigung.
Sie verdienen unsere Unterstützung, damit niemand durchs Netz fällt und alle faire Chancen erhalten. Ebenso wichtig ist mir, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern und so die Rahmenbedingungen für ein starkes Miteinander schaffen.
Der Landtag ist nicht nur das Parlament unseres Staates, sondern auch ein Symbol für Teilhabe und Zusammenhalt. Ich wünsche mir, dass er als offenes Haus verstanden wird, als Ort, an dem Demokratie gelebt, diskutiert und gemeinsam gestaltet werden kann. Lassen wir uns von gegenseitigem Respekt und dem Willen zur Zusammenarbeit leiten, damit Liechtenstein auch in Zukunft ein Land bleibt, in dem wir uns wohlfühlen.
Franziska Hoop Landtagsvizepräsidentin
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Die Vaterländische Union (VU) ist mit zehn ordentlichen Abgeordneten und drei Stellvertretern die stärkste Fraktion im aktuellen Landtag und trägt in dieser Legislatur die Hauptverantwortung in der Regierung. Mit Brigitte Haas stellt die VU zudem erstmals eine Regierungschefin – ein historischer Moment, der uns mit Freude und Stolz erfüllt.
Als Volkspartei der Mitte setzt sich die VU seit jeher für den Ausgleich unterschiedlicher Interessen und für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Wir verstehen Politik als gemeinsame Aufgabe zum Wohl unseres Landes und seiner Menschen. Die Verantwortung, die uns die Wählerinnen und Wähler übertragen haben, bedeutet für uns, mit Augenmass zu handeln, die Staatsfinanzen sorgsam zu bewirtschaften und die nachhaltige Weiterentwicklung Liechtensteins zu sichern.
Als Fraktionssprecherin liegt mir besonders der gute Zusammenhalt innerhalb der Fraktion am Herzen. Unterschiedliche Meinungen sollen gehört und respektiert werden, um am Ende mit einer starken Stimme nach aussen auftreten zu können. Denn unsere Demokratie lebt vom Wettbewerb der Argumente und von tragfähigen Kompromissen.
Erfreulich ist zudem die wachsende Vielfalt im Landtag: Erstmals sind acht Frauen vertreten (drei von der VU), was einem Anteil von 32 Prozent entspricht. Damit wird die politische Arbeit breiter abgestützt – ein Gewinn für die demokratische Kultur und die Zukunft unseres Landes.
Dagmar Bühler-Nigsch Fraktionssprecherin der Vaterländischen Union
DER STAATSAUFBAU DES FÜRSTENTUMS
LIECHTENSTEIN
STAATSAUFBAU
«Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert …», besagt Artikel 2 der liechtensteinischen Verfassung. Der Staatsaufbau ist durch den Dualismus von Fürst und Volk charakterisiert, sie stehen auf gleicher Stufe nebeneinander.
VOLK UND VOLKSRECHTE
Das Volk kann seine Rechte gemäss Verfassung direkt durch Wahlen und Abstimmungen wahrnehmen. Weitere direktdemokratische Rechte sind das Initiativ- und Referendumsbegehren auf Gesetzeswie auch auf Verfassungsebene. Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sind verpflichtet, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Der Landesfürst, der Landtag und die wahlberechtigten Landesangehörigen haben das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung.
LANDTAG
Im dualistisch konzipierten Staatswesen des Fürstentums Liechtenstein nimmt der Landtag die wichtige Funktion des gesetzmässigen Organs der Gesamtheit der Landesangehörigen ein. Der Landtag wird direkt vom Volk im Proporzwahlsystem gewählt. Der Wahlkreis Oberland stellt 15 Abgeordnete, der Wahlkreis Unterland 10 Abgeordnete. Der Landtag wird
vom Fürsten einberufen und geschlossen. Dem Fürsten steht auch das Recht zu, das Parlament aus erheblichen Gründen aufzulösen.
Hauptaufgabe des Landtags ist die Gesetzgebung. Zur Gültigkeit eines Gesetzes bedarf es ausser der Zustimmung des Landtags der Sanktion des Landesfürsten, der Gegenzeichnung des Regierungschefs und der Kundmachung im Landesgesetzblatt. Jedes vom Landtag beschlossene und von ihm nicht als dringlich erklärte Gesetz sowie auch jeder von ihm genehmigte völkerrechtliche Vertrag unterliegt dem fakultativen Referendum.
In die Kompetenz des Landtags fällt auch das Vorschlagsrecht bei der Ernennung der Regierung, die im Einvernehmen zwischen Fürst und Landtag zu erfolgen hat. Neben der Mitwirkung bei Gesetzen sind auch die Finanzhoheit und die Kontrolle der Staatsverwaltung einschliesslich der Justizverwaltung von besonderer Bedeutung. Dazu kommen verschiedene Wahlgeschäfte.
REGIERUNG
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein beruht auf dem Kollegialitätsprinzip. Sie besteht aus dem Regierungschef und vier weiteren Mitgliedern. Sie werden auf Vorschlag des Landtags durch den Landesfürsten ernannt. Alle wichtigen Angelegenheiten unterliegen
der Beratung und Beschlussfassung der Kollegialregierung. Innerhalb der Regierung werden die Geschäfte nach Ministerien aufgeteilt. Der Regierungschef ist Vorsitzender des Kollegiums, unterzeichnet die beschlossenen Erlasse und Verfügungen, vollzieht sie und den Geschäftsgang. Es steht ihm wie den übrigen Regierungsmitgliedern nur eine Stimme zu. Seine Befugnisse steigern sich aber gegenüber den Regierungsräten durch die ihm übertragene Kontrolle der Gesetzmässigkeit der Kollegialbeschlüsse, durch das Vortragsrecht beim Landesfürsten und durch das Erfordernis der Gegenzeichnung der vom Landesfürsten sanktionierten Gesetze. Von besonderer Bedeutung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Landesfürsten ist das Gegenzeichnungsrecht des Regierungschefs gemäss Artikel 86 der Verfassung.
RECHTSPFLEGE
Die Gerichtsbarkeit in Zivilund Strafsachen wird im Auftrag des Landesfürsten in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch den Verwaltungsgerichtshof und in gewissen Fällen auch durch den Staatsgerichtshof ausgeübt.
LIECHTENSTEINER
LANDTAG
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Die Landtagsreform ist ein schon länger andauerndes Bestreben beziehungsweise Ziel, welches sich das Parlament auf die Fahne geschrieben hat. In den Jahren 2017 und 2018 befasste sich bereits eine Besondere Landtagskommission, bei der ich den Vorsitz innehatte, mit entsprechenden Erneuerungen – doch konnten sich die Abgeordneten damals letztlich zu keinen selbstbewussteren Reformbewegungen entscheiden. Die Stärkung des Landtags als Legislative wäre, um nur einigermassen auf Augenhöhe mit der Regierung zu kommen, eminent wichtig. Derweil hat der Landtag – gerade mit der Schaffung des ÖffentlichenUnternehmen-Steuerungsgesetzes (ÖUSG) – ein sehr zentrales Kompetenzfeld zur Regierung verschoben und die Volks vertretung in ihren Entscheidungs- und Lenkungsbefugnissen geschwächt. Bei den staatsnahen Unternehmen hat der Landtag seither – ausser die Finanzen zur Verfügung zu stellen – keinerlei Interventions- und Einflussmöglichkeiten auf die Eignerstrategien.
Das Modell des Milizparlamentarismus hat sich in unserem Land sehr bewährt, und es ist essenziell, dass die gewählten Parlamentarier aus verschiedensten Berufsgattungen stammen, unterschiedliche Meinungen vertreten und so mit dem Volk verwurzelt sowie in ihm geerdet sind. Es zeigt sich jedoch das Bild, dass das Unternehmertum im Kreis des Landtagsplenums immer weniger vertreten ist. Auch ist bei einer Landtagsreform darauf zu achten, dass der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Wahrnehmung eines politischen Amtes in Form eines Landtagsmandates entsprochen wird. Die Volksvertretung soll ein Spiegelbild der Vielfalt des Volkes sein – mit einem entsprechenden Wahlangebot an die Bürgerinnen und Bürger.
Johannes Kaiser Fraktionssprecher der Fortschrittlichen Bürgerpartei
LANDTAG AUFGABEN UND STELLUNG
AUFGABEN UND STELLUNG
GRUNDLAGEN
Das Fürstentum Liechtenstein ist gemäss Verfassung eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Der Landtag ist Vertretung und Organ des Volkes und als solches berufen, dessen Rechte und Interessen wahrzunehmen.
GESETZGEBUNG
Die vornehmste Aufgabe des Landtags besteht in der Mitwirkung an der Gesetzgebung. Ohne Landtag kann kein Gesetz erlassen oder abgeändert werden. Dem Landtag steht neben dem Landesfürsten und dem Volk das Recht der Verfassungs- und Gesetzesinitiative zu. In der Praxis werden
die meisten Gesetzesvorlagen von der Regierung bzw. deren Experten erarbeitet. Der Landtag kann Gesetzesvorlagen an die Regierung zurückweisen oder eigene Kommissionen zur Überarbeitung bilden. Über jede Gesetzesvorlage findet zunächst eine Eintretensdebatte statt, dann folgen in der Regel eine zweimalige Gesetzesberatung und eine Schlussabstimmung. In der Eintretensdebatte wird darüber entschieden, ob der Landtag überhaupt auf eine Vorlage eintreten will. In der ersten Beratung können Anregungen gemacht werden, die von der Regierung bis zur zweiten Beratung überprüft werden. In der zweiten Beratung wird über jeden einzelnen Artikel abgestimmt.
Stellen Abgeordnete Abänderungsanträge, so muss zunächst über diese abgestimmt werden. Mit der artikelweisen Abstimmung wird der definitive Wortlaut der Artikel festgelegt. Im Anschluss an die zweite Beratung findet eine Schlussabstimmung statt, mit der die Gesetzesvorlage als Ganzes verabschiedet wird.
STAATSVERTRÄGE
Internationale Verträge, die staatliche Befugnisse betreffen, neue Verpflichtungen für das Land schaffen oder in die Rechte der Bürger eingreifen, müssen dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden.
Blick in den Plenarsaal
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Mit einem historischen Wahlergebnis sind die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) mit sechs Abgeordneten im Landtag vertreten. Dieses Vertrauen ist für uns Verpflichtung und Auftrag. Als gestärkte Opposition werden wir uns verantwortungsbewusst, sachlich und konstruktiv in die politische Arbeit einbringen und ein wirkungsvolles Gegengewicht zur Regierung bilden.
Wir begleiten die Tätigkeit der Koalitionsparteien und der Regierung aufmerksam, gewissenhaft und kritisch. Unser besonderes Anliegen ist es, Transparenz zu stärken, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und mögliche Fehlentwicklungen klar anzusprechen. Als Oppositionspartei verstehen wir uns als Stimme der Bevölkerung und tragen ihre Anliegen und Ideen direkt in den Landtag. Wir werden politische Vorhaben prüfend hinterfragen, fundierte Alternativen aufzeigen und, wo erforderlich, auch Konsequenzen einfordern. Demokratie lebt vom fairen und klaren Austausch der Argumente; dazu wollen wir aktiv beitragen.
Die DpL politisieren nach ihren obersten Leitsätzen: ‹Das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen fördern› sowie ‹Die Mitglieder des Landtages stimmen einzig nach ihrem Eid und ihrer Überzeugung›. Grundlage unseres Handelns bleiben die in den Statuten der DpL verankerten Werte.
Thomas Rehak
Fraktionssprecher der Demokraten pro Liechtenstein
LANDTAG INSTITUTION LANDTAG
INSTITUTION LANDTAG
PLENUM
Der Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Er übt seine Rechte in den Sitzungen des Gesamtlandtags aus. Auch die Detailberatung von Gesetzen erfolgt in der Regel im Plenum. Der Landtag wird deshalb als «Arbeitsparlament» charakterisiert. Im Vergleich zu anderen Parlamenten werden wenige Aufgaben an Kommissionen delegiert. Soweit Kommissionen gebildet werden, kommt diesen weitgehend nur die Aufgabe zu, bestimmte Geschäfte für den Gesamtlandtag vorzubereiten und entsprechende Anträge zu formulieren.
ABGEORDNETE
Alle Abgeordneten sind Milizparlamentarier. Sie üben ihr Mandat neben ihrem Beruf aus. Als Entschädigung erhalten sie eine Jahrespauschale sowie ein Taggeld. Abgeordnete können für ihre Äusserungen im Parlament nicht rechtlich belangt werden. Sie geniessen Immunität.
LANDTAGSPRÄSIDENT
Der Landtagspräsident und der Landtagsvizepräsident werden jeweils in der Eröffnungssitzung für das laufende Jahr gewählt. Der Landtagspräsident beruft die Sitzungen während des Jahres ein, er leitet die Sitzungen und vertritt den Landtag nach aussen. Der Landtagsvizepräsident vertritt ihn im Verhinderungsfall.
STÄNDIGE KOMMISSIONEN
Ebenfalls in der Eröffnungssitzung wählt der Landtag für das laufende Jahr drei ständige Kommissionen: die Aussenpolitische Kommission, die Finanzkommission und die
Geschäftsprüfungskommission. Entscheidungskompetenzen hat lediglich die Finanzkommission, indem sie über gewisse Finanzgeschäfte befinden kann. Die ständigen Kommissionen bestehen aus drei bis sieben Abgeordneten.
NICHT-STÄNDIGE KOMMISSIONEN
Gemäss Geschäftsordnung kann der Landtag auch nicht-ständige Kommissionen bestellen. Diese konstituieren sich entweder als besondere Kommissionen oder als Untersuchungskommissionen. Sie können aus drei bis sechs Abgeordneten bestehen. Ihre Funktionsdauer endet mit der Erledigung des Auftrags, spätestens jedoch mit Ablauf der Mandatsperiode. Aufgabe der besonderen Kommissionen ist es, einzelne Gesetze oder auch andere Geschäfte vorzubereiten und dem Gesamtlandtag entsprechend Antrag zu stellen. Die EWR-Kommission überprüft EWRRechtsvorschriften darauf, ob sie der Zustimmung des Landtags bedürfen. Untersuchungskommissionen sind als starkes Minderheitenrecht ausgestaltet: Auf Antrag von nur sieben Abgeordneten ist der Landtag verpflichtet, eine Untersuchungskommission zu bestellen.
PARLAMENTARISCHE DELEGATIONEN
Zu Beginn einer Mandatsperiode wählt der Landtag die Delegationen zu den internationalen Parlamentariergremien, bei denen er mitwirkt. Das sind jeweils zwei Delegierte und zwei Stellvertreter für die Parlamentarische Versammlung des Europarats, für die EWR/EFTAParlamentarierkomitees, für die
Parlamentarische Versammlung der OSZE, für die Interparlamentarische Union (IPU) sowie vier Delegierte für die Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz (IPBK). Die Wahl dieser Delegationen erfolgt für die gesamte Mandatsperiode, das heisst auf vier Jahre. Der Landtag hat zudem zur Pflege der Beziehungen mit anderen Parlamenten die Möglichkeit, besondere Delegationen zu bestellen.
LANDTAGSPRÄSIDIUM
Das Landtagspräsidium besteht aus dem Landtagspräsidenten, dem Landtagsvizepräsidenten und den Fraktionssprechern. Der Landtagssekretär gehört ihm mit beratender Stimme an. Das Landtagspräsidium berät den Präsidenten insbesondere bei der Erstellung der Tagesordnung für die Landtagssitzungen, erstellt das Budget des Landtags und entscheidet über die Anstellung von Personal für den Parlamentsdienst.
STIMMENZÄHLER
In der Eröffnungssitzung eines jeden Jahres wählt der Landtag traditionsgemäss zwei Stimmenzähler.
FRAKTIONEN
Zur Bildung einer Fraktion braucht eine im Landtag vertretene Partei mindestens drei Abgeordnete, ansonsten handelt es sich um eine Wählergruppe. Die Fraktionen bilden die Brücke zwischen den Parteien und den Abgeordneten. Bevor ein Geschäft im Landtag behandelt wird, treffen sich die Abgeordneten zu parteiinternen Fraktionssitzungen. Diese dienen der gemeinsamen Meinungsbildung.
LIECHTENSTEINER LANDTAG
Ein Fraktionszwang ergibt sich daraus nicht, wohl aber eine gewisse Fraktionsdisziplin. Die Meinung der Fraktion wird im Landtag durch den Fraktionssprecher bekannt gegeben. Den Fraktionen bzw. Wählergruppen kann ein ihrer Grösse entsprechender Sitzungsraum zur Verfügung gestellt werden.
LANDESAUSSCHUSS
Der Landesausschuss wahrt die Rechte des Gesamtlandtags, wenn
der Landtag nicht versammelt ist und deswegen seine Funktionen nicht wahrnehmen kann (d. h. von der Schliessung am Ende eines Jahres bis zur Wiedereröffnung zu Beginn des folgenden Jahres) oder im Falle einer Vertagung oder Auflösung des Landtags. Der Landesausschuss besteht aus dem Landtagspräsidenten und vier weiteren Abgeordneten, wobei die beiden Landschaften gleichmässig zu berücksichtigen sind. Der Landesaus-
schuss kann keine bleibende Verbindlichkeit für das Land eingehen.
GESCHÄFTSORDNUNG
Die Aufgaben und die Arbeitsweise des Landtags sind in der Verfassung, im Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) sowie in der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein (GOLT) geregelt.
Landtagseröffnung
15. Januar 2026: Altersvorsitzender Erich Hasler und S. D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Die Freie Liste (FL) ist seit 1993 als wichtige Oppositionsstimme im Landtag vertreten. Sie steht für eine Politik, die die Volkswohlfahrt ins Zentrum stellt, über den Tellerrand hinausschaut und sich konsequent für soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung, demokratische Teilhabe und ökologische Verantwortung einsetzt. Seit 2025 ist die FL mit zwei Frauen im Landtag vertreten. In einem Parlament mit nach wie vor mangelnder Frauenvertretung und insgesamt geringer Vielfalt bilden ihre beiden Mandate einen deutlichen Kontrast zur politischen Realität.
Wir leben in einer Zeit tiefgreifender Umbrüche: Macht und Ressourcen sind zunehmend ungleich verteilt, kurzfristige Interessen dominieren. Soziale Sicherheit, Gleichstellung und der Schutz unserer Lebensgrundlagen geraten unter Druck. Politische Verantwortung heisst, auch hierzulande klar Stellung zu beziehen. Werte und Haltung müssen sich in unseren sozialen, wirtschafts- und umweltpolitischen Entscheidungen widerspiegeln, im Interesse der heutigen und künftigen Generationen.
Deshalb braucht es eine Politik, die sich entschlossen für soziale Gerechtigkeit, eine friedliche, gleichberechtigte Gesellschaft und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzt. Die FL steht für diesen Anspruch. Wir kämpfen für konkrete Verbesserungen im Alltag: bezahlbare Gesundheits- und Lebenshaltungskosten, faire Löhne, Geschlechtergerechtigkeit, starke Rechte für benachteiligte Gruppen sowie einen Umwelt- und Klimaschutz, der die Menschen mitnimmt statt Einzelinteressen zu schützen.
Eine lebendige Demokratie braucht echte Vielfalt, unterschiedliche Perspektiven und kritische Stimmen. Darum braucht es die Freie Liste.
Manuela Haldner-Schierscher
Wählergruppe der Freien Liste
MITGLIEDER DES LANDTAGS MANDATSPERIODE 2025
–2029
Manfred Kaufmann 1978
Dipl. Wirtschaftsprüfer
Wohnort: Balzers Im Landtag seit 2013 Landtagspräsident
MITGLIEDER DES LANDTAGS
MANDATSPERIODE 2025–2029
Dagmar Bühler-Nigsch 1969
Co-Geschäftsführerin VLGST
Wohnort: Triesenberg Im Landtag seit 2021 Fraktionssprecherin
Stefan Öhri 1976
Geschäftsleitungsmitglied
Bank
Wohnort: Mauren Im Landtag seit 2025
Johannes Zimmermann 1961
Schulleiter OSE, M.A. in Bildungsmanagement
Wohnort: Eschen Im Landtag seit 2025
VATERLÄNDISCHE UNION
Tanja Cissé 1980
Selbständig, Jugendarbeiterin
Wohnort: Eschen Im Landtag seit 2021
Roger Schädler 1976
Dipl. Bankfachexperte/ Kundenberater
Wohnort: Triesenberg Im Landtag seit 2025
1975
Marketingexperte
Wohnort: Gamprin Im Landtag seit 2025
Thomas Vogt 1976
Rechtsanwalt
Wohnort: Triesen Im Landtag seit 2009
Stellvertretende Abgeordnete
Markus Gstöhl 1978
Lebensmittelinspektor
Wohnort: Triesen Im Landtag seit 2021
Marc Risch 1975 Arzt
Wohnort: Schaan Im Landtag seit 2025
Carmen Heeb-Kindle 1985
Lehrerin
Wohnort: Balzers Im Landtag seit 2025
Christoph Wenaweser 1963
Unternehmer
Wohnort: Schaan Im Landtag 2013 – 2021 sowie ab 2025
Leiterin Opferhilfestelle Wohnort: Schaan Im Landtag seit 2021
Stellvertretende Abgeordnete
Benjamin Risch 1993
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Physiotherapeut Wohnort: Schaan Im Landtag seit 2025
1968
Corporate Services Manager Wohnort: Schellenberg Im Landtag seit 2017
Patrick Risch
LANDTAG
FREIE LISTE
Landtag 2025 – 2029: Vordere Reihe v. l.: Marion Kindle-Kühnis, Carmen Heeb-Kindle, Dagmar Bühler-Nigsch, Landtagspräsident Manfred Kaufmann, Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop, Sebastian Gassner, Daniel Seger, Sandra Fausch, Manuela Haldner-Schierscher
Mittlere Reihe v. l.: Thomas Rehak, Erich Hasler, Tanja Cissé, Dietmar Hasler, Johannes Zimmermann, Lino Nägele, Daniel Salzgeber, Stefan Öhri, Johannes Kaiser
Hintere Reihe v. l.: Simon Schächle, Achim Vogt, Martin Seger, Thomas Vogt, Bettina Petzold-Mähr, Roger Schädler, Christoph Wenaweser
LIECHTENSTEINER
LANDTAG
LANDTAG STÄNDIGE KOMMISSIONEN
STÄNDIGE KOMMISSIONEN
AUSSENPOLITISCHE KOMMISSION (APK)
Die Aussenpolitische Kommission prüft und begutachtet Staatsverträge, die der Zustimmung des Landtags bedürfen, und nimmt in Zusammenarbeit mit der Regierung in auswärtigen Angelegenheiten die Interessen des Landes wahr.
LIECHTEN
LANDTAG
FINANZKOMMISSION (FKO)
Die Finanzkommission prüft den Voranschlag des Staates. Sie prüft und begutachtet überdies sämtliche von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedeten Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen. Der Finanzkommission obliegt des Weiteren die Wahrnehmung von Aufgaben nach der Finanzhaushaltsgesetzgebung.
GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION (GPK)
Die Geschäftsprüfungskommission übt die Kontrolle nach Massgabe der Verfassung und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags mit der Regierung, die Kontrolle der Staatsverwaltung sowie des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen aus. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Prüfung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes, die Ämterprüfung und besondere Aufgaben gemäss konkreten Aufträgen des Landtags.
V. l. Patrick Risch, Simon Schächle (Vorsitz), Tanja Cissé und Daniel Seger. Auf dem Bild fehlt Marion Kindle-Kühnis.
V. l. Martin Seger, Stefan Öhri, Christoph Wenaweser (Vorsitz), Johannes Kaiser, Sandra Fausch und Lino Nägele
V. l. Johannes Zimmermann, Marion Kindle-Kühnis, Bettina Petzold-Mähr (Vorsitz), Franziska Hoop und Roger Schädler
WEITERE LANDTAGSGREMIEN
WEITERE LANDTAGSGREMIEN
EWR/SCHENGEN-KOMMISSION
Der Landtag setzt zur Überprüfung der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstandes auf die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Landtag gemäss Art. 8 Abs. 2 der Verfassung eine EWR/Schengen-Kommission als besondere Kommission ein.
VERTRETUNG DES LANDTAGS IM RICHTERAUSWAHLGREMIUM
Das Richterauswahlgremium hat die Aufgabe bezüglich der Bestellung der Richter die Beurteilung und Auswahl der hierfür in Betracht kommenden Kandidaten zu treffen. Vorsitzender des Gremiums ist der Landesfürst. Das Richterauswahlgremium wird ergänzt von je einem Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe, dem für die Justiz zuständigen Regierungsmitglied sowie einer den Landtagsvertretern entsprechenden Anzahl weiterer Mitglieder.
DELEGATION FÜR DIE EWR/EFTAPARLAMENTARIERKOMITEES
Die Hauptaufgaben der EWR/EFTA-Parlamentarierkomitees sind, sich mit Fragen des EWR bzw. der EFTA auseinanderzusetzen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Durch die Dialoge und Beratungen trägt das Komitee zu einem besseren Verständnis zwischen der Europäischen Union und den EFTAStaaten bei.
LIECHTENSTEINER
LANDTAG
V. l. Bettina Petzold-Mähr (Ersatzmitglied), Roger Schädler (Mitglied), Sebastian Gassner (Delegationsleiter) und Thomas Vogt (Ersatzmitglied)
V. l. Daniel Salzgeber, Thomas Vogt, Manuela Haldner-Schierscher und Thomas Rehak
V. l. Bettina Petzold-Mähr, Dietmar Hasler, Achim Vogt (Vorsitz), Franziska Hoop und Markus Gstöhl
DELEGATION FÜR DIE INTERNATIONALE PARLAMENTARISCHE BODENSEE-KONFERENZ
Die Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz (IPBK) ist ein Forum mit der Aufgabe und dem Ziel, in einem zweimal jährlich durchgeführten Informations- und Meinungsaustausch grenzüberschreitende Probleme zu erörtern, gemeinsame Lösungen anzustreben und sich über ihre Mitglieder in den Parlamenten für deren Umsetzung einzusetzen.
DELEGATION FÜR DIE
INTERPARLAMENTARISCHE UNION
Die Interparlamentarische Union (IPU) ist ein Kontaktgremium von Parlamenten aller souveränen Staaten und hat ihren Hauptsitz in Genf. Sie entwickelte sich von einer zunächst kleinen Vereinigung zur globalen Organisation nationaler Parlamente mit zurzeit 183 Mitgliedstaaten. Sie setzt sich insbesondere für die friedliche Verständigung in Konfliktsituationen ein, für den Schutz der Menschenrechte und für eine Stärkung der demokratischen Institutionen.
DELEGATION FÜR DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DER OSZE
Ziel der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist es, die parlamentarische Seite innerhalb der OSZE zu stärken sowie den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Abgeordneten zu erleichtern. Sie spielt eine führende Rolle bei Wahlbeobachtungen und stärkt die internationale Zusammenarbeit zur Umsetzung gemeinsamer Selbstverpflichtungen in den Bereichen Sicherheit und Politik, Wirtschaft und Umwelt sowie Demokratie und Menschenrechte.
DELEGATION FÜR DIE PARLAMENTARISCHE
VERSAMMLUNG DES EUROPARATS
Die Parlamentarische Versammlung ist das beratende Gremium des Europarats, das aus Abgeordneten der 46 nationalen Parlamente besteht. Aufgaben bzw. Ziele des Europarats sind insbesondere die Verteidigung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten, die Stärkung der demokratischen Stabilität Europas und die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen.
V. l. Benjamin Risch (Mitglied), Helmut Hasler (Mitglied), Manfred Kaufmann (Delegationsleiter) und Simon Schächle (Mitglied)
V. l. Achim Vogt (Ersatzmitglied), Christoph Wenaweser (Delegationsleiter), Nadine Vogelsang (Mitglied) und Marc Risch (Ersatzmitglied)
V. l. Sebastian Gassner (Ersatzmitglied), Johannes Kaiser (Mitglied), Carmen Heeb-Kindle (Delegationsleiterin) und Oliver Indra (Ersatzmitglied)
V. l. Sebastian Gassner (Ersatzmitglied), Dagmar Bühler-Nigsch (Delegationsleiterin), Daniel Salzgeber (Mitglied) und Carmen Heeb-Kindle (Ersatzmitglied)
DAS LANDTAGSPRÄSIDIUM
DAS
LANDTAGSPRÄSIDIUM
Das Landtagspräsidium besteht in der laufenden Legislaturperiode aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin, den Fraktionssprechern und der Fraktionssprecherin. Der Landtagssekretär gehört dem Landtagspräsidium mit beratender Stimme an. Das Landtagspräsidium ist im Besonderen zuständig für
die Erstellung der Tagesordnung der Landtagssitzungen und die Festlegung der Art der Beratung der Tagesordnungspunkte gemäss Art. 20 der Geschäftsordnung, die Festlegung der Sitzungstermine des Landtags auf wenigstens ein Jahr, die Erstellung des Landtagsbudgets zuhanden des Landtags,
die Beschaffung von Informationen und Unterlagen sowie die Vermittlung von Informationen durch den Parlamentsdienst zuhanden der Abgeordneten, der Kommissionen und Delegationen sowie der dem Landtag zugeordneten Stellen.
Die Mitglieder des Landtagspräsidiums: V. l. Abg. Thomas Rehak, Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop, Landtagspräsident Manfred Kaufmann (Vorsitz), Abg. Dagmar Bühler-Nigsch und Abg. Johannes Kaiser
DER PARLAMENTSDIENST
Der Landtag wurde als förmliche Institution im Jahr 1818 geschaffen. Das Landtagssekretariat, das seit der Reform der Geschäftsordnung als Parlamentsdienst firmiert, nahm seinen Betrieb allerdings erst im Jahr 1990 auf. Der Arbeitsanfall hat seit der Errichtung des Landtags insbesondere aufgrund der generell verstärkten Internationalisierung der Parlamentsarbeit sowie der damit einhergehenden Komplexität der zu erledigenden Aufgabenbereiche stark zugenommen. Somit existiert erst seit diesem Zeitpunkt ein eigentlicher
Parlamentsdienst in Liechtenstein. Heute besteht der Parlamentsdienst aus dem Landtagssekretär, seinem Stellvertreter, zwei Vollzeitangestellten und sechs TeilzeitMitarbeitenden.
Der Landtagssekretär und sein Stellvertreter werden vom Landtag bestellt. Stefan Hassler bekleidet das Amt des Landtagssekretärs, sein Stellvertreter ist Philipp Pfeiffer. Die Aufgaben und der Pflichtenkatalog des Parlamentsdienstes sind in der Geschäftsordnung für den Landtag, LGBl. 2013
Nr. 9, Art. 16 und 17, umschrieben. Er sieht insbesondere die Organisation, die Vor- und Nachbereitung sowie Betreuung der Landtagssitzungen, die Protokollierung der Landtagsdebatten, der Kommissions- und Delegationssitzungen sowie die Erstellung der Landtagsbeschlüsse vor. Zudem ist der Parlamentsdienst die offizielle Anlaufstelle des Landtags für Belange der Regierung bzw. Verwaltung, der Öffentlichkeit sowie anderer Parlamente und internationaler Organisationen.
Die Mitglieder des Parlamentsdienstes: Vordere Reihe v. l. Philipp Pfeiffer (Landtagssekretär-Stellvertreter), Gabriela Hilti, Stefan Hassler (Landtagssekretär), Hannes Matt, Giulia Notaro-Limani; Hintere Reihe v. l. Sandra Gerber-Leuenberger, Ariane Schwarz, Jessica F. Bucher, Gabriele Wachter und Pamela Bühler
PARLAMENT
LIECHTENSTEINER LANDTAG
Impressionen der Verabschiedung des Landtagssekretärs
Josef Hilti
NACH 23 DIENSTJAHREN:
FEIERLICHE VERABSCHIEDUNG VON LANDTAGSSEKRETÄR
JOSEF HILTI
Der Landtag hat den langjährigen Landtagssekretär Josef Hilti im Anschluss an die Oktober-Sitzung 2025 in der Säulenhalle mit einem Überraschungsapéro feierlich verabschiedet.
Als am 10. April 2025 der neu gewählte Landtag seine Arbeit aufnahm, startete Josef Hilti in seine siebte Legislatur als Landtagssekretär und Chef des Parlamentsdienstes. Er arbeitete dabei mit und für fünf Landtagspräsidenten. Ende Oktober 2025 trat Josef Hilti nach 23 Dienstjahren in den Ruhestand.
Wie Landtagspräsident Manfred Kaufmann in seiner Laudatio erklärte, sei Josef Hilti den Abgeordneten immer für grössere oder kleinere Anliegen beratend zur Seite gestanden: «Josef war immer mit Rat und Tat zur Stelle.» Mit der aktuell laufenden Reform der Geschäftsordnung des Landtags hat der Landtagssekretär insgesamt drei Reformprozesse des Landtags begleitet. 2008 bezog der Landtag das mit elektronischer Abstimmungsanlage und Übertragungstechnik ausgestattete Hohe Haus und verfügte damit erstmals in seiner Geschichte über ein eigenes Gebäude.
Josef Hilti war von Beginn an in die entsprechenden Kommissionen involviert, hat den Bau eng begleitet und dabei die Interessen des Landtags vertreten.
Mit einem «Danke Josef» wünschte Landtagspräsident Manfred Kaufmann dem scheidenden Landtagssekretär alles Gute für die Zukunft. Die Nachfolge von Josef Hilti trat Stefan Hassler aus Vaduz am 1. November 2025 an.
VERSAMMLUNGSORTE DER LIECHTENSTEINER VOLKSVERTRETUNG
Der Landtag hat im Februar 2008 im Zentrum von Vaduz ein neues, repräsentatives Gebäude bezogen. Es ist auf seinen Beschluss hin in unmittelbarer Nähe des Regierungsgebäudes erstellt worden. Im Folgenden wird dargelegt, wo sich im Laufe der Geschichte die Volksvertretung in unserem Land versammelt hat, wie die Volksvertretung zustande kam, wie sie sich zusammensetzte und versammelte. Auch ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sind von Interesse.
GERICHTS- UND LANDSGEMEINDEN BEI DER LINDE IN VADUZ, AUF ROFENBERG UND IN BENDERN Die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg bildeten je eine Landschaft oder Gerichtsgemeinde. Jede bestellte ein Gericht, das sich aus einem Landammann und zwölf Richtern zusammensetzte. Sie vertraten die Landschaften gegenüber Obrigkeit und
Herrschaft und trugen Verantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens. Sie hatten wesentlichen Anteil an der Landesverwaltung und am Gerichtswesen. Bis ins 17. Jahrhundert sprachen sie an den Gerichtsorten öffentlich Recht, für die Obere Landschaft in Vaduz bei der Linde, in der Nähe der Herrschaftskapelle St. Florin, für die Untere Landschaft in Eschen, auf Rofenberg bei der Kapelle Heiliges Kreuz.
Dort, wo öffentlich Gericht gehalten wurde, versammelten sich auch die waffenfähigen Männer zu einer Landsgemeinde und wählten Landammann und Richter. Der Unterländer Wahlplatz war im 18. Jahrhundert beim Schwibboga in Bendern. Die öffentlichen Versammlungen fanden bis ins beginnende 19. Jahrhundert alle zwei Jahre mit einem festgesetzten Ablauf und in feierlichem Rahmen statt.
Herrschaftliches Amtsquartier in Vaduz 1865. Die Gebäude von links nach rechts: (1) «Zoschg»; (2) «s’Verwalters Hus (d’Kanzlei)»; (3) «s’Landvogts Hus»; (4) «s’Schelmahüsli»; (5) «s’Baumästr Segers Hus u. Schtall (Geburtshaus v. Peter Balzer)»; (6) «s’Försters Hus u. Schtall (Geburtshaus v. Komponist Josef Rheinberger)»; (7) «s’Dr. Schädlers Hus (Czakathurm)»; (8) «Kircha (dahinter verdeckt s’Pfarrhus)»; (9) «s’Dr. Schädlers Schtall»; (10) «s’Kaplona Hus»; (11) «s’Fetza Schtall»; (12) «Zoschg» (altes Schulhaus); (13) «s’Rybergers» (Haus z. Linde)
LIECHTEN
LIECHTENSTEINER
LANDTAG
VADUZ – HERRSCHAFTLICHES ZENTRUM UND VERSAMMLUNGSORT VON VOLKSVERTRETUNGEN
Schloss Vaduz bildete zusammen mit den Gebäuden am Fuss des Schlossfelsens ein herrschaftliches Zentrum. Mit der Funktion der Burg als Sitz der Landesherrschaft hingen die seit dem 14. Jahrhundert belegten Funktionen von Vaduz als Gerichts- und Verwaltungsort, Zollstätte und Markt, aber auch als Wahl- und Versammlungsort zusammen. 1392 wird Vaduz als Gerichtsort namentlich genannt. In Urkunden des 15. Jahrhunderts erscheint das Äuli als Versammlungsplatz für das Gericht. Später wird die Linde unter der Florinskapelle als Platz für das öffentliche Gericht und für die Landammannwahl erwähnt. Wohl ein halbes Jahrtausend versammelte sich dort bis 1808 die Landsgemeinde des Oberlands.
VERLUST DER VOLKSRECHTE UND
DER VOLKSVERTRETUNG
Mit dem Übergang der Landesherrschaft an die Fürsten von Liechtenstein war ein Verlust der bislang ausgedehnten Volksrechte verbunden. 1720 wurden die landschäftlichen Organe, Landammänner und Gerichte, abgeschafft, 1733 auf Bitten der Landschaften mit stark geschmälerten Rechten wieder eingeführt. Diese reduzierte Landammannverfassung und mit ihr
die alte Tradition der Landsgemeindeversammlungen blieben bis 1808 bestehen. Dann wurden die Reste der alten Volksrechte durch die fürstliche Landesherrschaft beseitigt. Es gab keine Obere und Untere Landschaft, keine Lands- und Gerichtsgemeinden und somit keine Form der Volksvertretung mehr.
STÄNDELANDTAG IM LANDVOGTEIHAUS:
1819 – 1847 UND 1857 – 1862 1818 erliess der Fürst eine Verfassung und schuf damit den landständischen Landtag. Die Stände, bestehend aus Geistlichkeit und Landmannschaft, waren berechtigt, Vertreter in den Landtag zu senden. Die Geistlichkeit wählte ihre drei Deputierten, die Landmannschaft oder die Gesamtheit der Untertanen wurde durch die Richter und Säckelmeister der Gemeinden vertreten. Diese wurden aus einem Dreiervorschlag der Gemeindeversammlungen von der Obrigkeit bestimmt.
Von 1819 bis 1847 versammelte sich der Landtag jährlich. Dann folgte ein zehnjähriger Unterbruch. Im Revolutionsjahr 1848 wurde der Ständelandtag nicht einberufen. Im folgenden Jahr ersetzte ihn der durch eine provisorische Verfassung gebildete Landrat. Diese erste demokratische Volksvertretung Liechtensteins hatte Bestand bis 1852. Dann trat die Verfassung von 1818 erneut in Kraft. Der Ständelandtag wurde
Teil des Amtsviertels 1868: Ausschnitt aus dem Panoramablick vom Rhein auf Dorf und Schloss von Moriz Menzinger 1868. Die Gebäude von links nach rechts: (1) Schulhaus, 1854 errichtet; (2) Haus Dr. Grass, später Lehrerwohnhaus; (3) Ständehaus, 1867 erbaut; (4) Regierungsgebäude, ehemaliges Zollhaus und Herrschaftstaverne; damit verbunden (5) Landvogteihaus
allerdings erst auf den 14. Oktober 1857 wieder in die Landvogtei geladen. In den folgenden Jahren war er bereits einbezogen in die Verhandlungen um eine neue konstitutionelle Verfassung, die er in seiner letzten Sitzung am 4. September 1862 einstimmig annahm.
PROVISORISCHE VERFASSUNG 1849:
DER LANDRAT, DAS ERSTE DEMOKRATISCHE
PARLAMENT LIECHTENSTEINS – 1849 – 1851
Durch die vom Fürsten am 7. März 1849 erlassenen Übergangsbestimmungen erhielt Liechtenstein eine provisorische konstitutionelle Verfassung. An ihrer Erarbeitung war das Volk, vertreten durch Wahlmännerversammlungen und den Verfassungsrat, wesentlich beteiligt gewesen. Sie bildete das rechtliche Fundament für das erste demokratische Parlament Liechtensteins. Im Mai 1849 fanden die Landratswahlen statt. Dabei gab es bedeutende Neuerungen. Wahlberechtigt waren nicht mehr, wie bisher, nur die hausbesitzenden Gemeindebürger, sondern auch die niedergelassenen Landesangehörigen. Die Wahl erfolgte nicht mehr indirekt durch Wahlmänner, sondern direkt, jedoch in zwei Gängen. In einer ersten Wahl nominierte jede Gemeinde provisorisch für sich einen vollzähligen 24-köpfigen Landrat. Aus den Ergebnissen wurde nach der Anzahl der Gemeindestimmen eine Landeswahlliste von 45 Männern erstellt. Am 20. Mai 1849 versammelten sich alle Stimmberechtigten des Fürstentums an historischer Stätte bei der Gerichtslinde in Vaduz zu einer Landsgemeinde. In öffentlicher Wahl, durch einfaches Handmehr, wurde nach der Reihenfolge der Wahlliste so lange gewählt, bis die Zahl von 24 Landräten und acht Ersatzmännern erreicht war. Es kam eine stattliche Versammlung von etwa 1’800 Wählern zustande, die sich um die Vorsteher ihrer Gemeinden gruppierten. Um zwei Uhr läuteten alle Glocken der Florinskapelle, und der Landesverweser eröffnete «auf erhöhter Tribüne» die Versammlung mit einer kurzen Rede. Es folgte das Wahlprozedere.
Am 23. Mai 1849 hielt der Landrat seine erste konstituierende Sitzung im Saal des Bierhauses in Vaduz ab. Diesen Saal bestimmten die Volksvertreter in der folgenden Sitzung am 4. Juni 1849 vorläufig für ein Jahr als ständiges Sitzungslokal. In der ersten und einzigen Sitzungsperiode des Landrats fanden dort noch vier weitere Sitzungen statt. Nach der Schliessung der Sitzungsperiode erfolgte jedoch keine neue Einberufung durch den Fürsten mehr. In Österreich und innerhalb des Deutschen Bundes, dem Liechtenstein angehörte, hatte sich eine rückschrittliche Politik durchgesetzt. Grundsätze, wie sie in den Jahren 1848 und 1849 in eine neue liechtensteinische Verfassung aufgenommen werden sollten, waren nicht mehr zu
verwirklichen. Am 20. Juli 1852 setzte der Fürst die provisorischen Verfassungsbestimmungen von 1849 ausser Kraft. Die landständische Verfassung von 1818 wurde wieder eingeführt. Der Ständelandtag, eine Volksvertretung ohne Rechte, sollte wieder fungieren.
1862 – GEBURTSJAHR DES HEUTIGEN LANDTAGS
Die 1857 erstmals wieder einberufenen Landstände nutzten ihre Zusammenkunft von Beginn an als Forum, um der fürstlichen Obrigkeit ihre Reformwünsche vorzutragen. Dazu zählte eine neue Landesverfassung mit frei gewählter Volksvertretung. Die Landstände erreichten 1862 ihr Ziel: den Übergang Liechtensteins vom Absolutismus zum Konstitutionalismus, eine zwischen Fürst und Volk frei vereinbarte Verfassung. Die Verfassung vom 26. September 1862 begründete in einem Kompromiss im Wesentlichen die heutige Staatsform, die Monarchie und Volkssouveränität miteinander verbindet. Der Landtag wurde wieder zu einer echten Vertretung des Volkes mit dem Recht zur Mitwirkung an der Gesetzgebung und zur Bewilligung der staatlichen Finanzen. Er zählte 15 Mitglieder. Zwölf wählte das Volk indirekt durch Wahlmänner, drei wurden vom Fürsten ernannt.
WAHLMÄNNERVERSAMMLUNGEN 1862 – 1914 Die Wahlmänner wurden gemeindeweise gewählt, zwei auf je 100 Einwohner. Bei einer Bevölkerungszahl von 8200 im Jahr 1861 ergab dies 164 Wahlmänner. Bis 1877 bildete das Land einen einzigen Wahlkreis. Die Wahlmänner versammelten sich auf Schloss Vaduz zur Wahl der Landtagsabgeordneten und Stellvertreter. Die erste Versammlung fand am 24. November 1862 statt. 1878 wurde das Land in zwei Wahlkreise aufgeteilt. In getrennten Wahlmännerversammlungen wählte nun das Oberland sieben, das Unterland fünf Abgeordnete. Im Oberland fanden die Versammlungen bis 1894 im grossen Speisesaal im ersten Obergeschoss auf Schloss Vaduz statt, ab 1898 bis 1914 im neu errichteten «Nigg’schen Gasthof zum Schloss» (heute «Schlössle») in Vaduz. Die Wahlmänner des Unterlands kamen in Mauren zusammen, bis 1886 im «Batliner’schen Gasthof» (heute «Rössle»), ab 1890 bis 1914 im Schulhaus.
LANDTAG IM GASTHOF KIRCHTHALER 1862 – 1867
Nach einer vorbereitenden Sitzung am 10. Dezember 1862 trat der neu gewählte Landtag am 29. Dezember zur feierlichen Eröffnungssitzung im Saal der «Kirchthaler’schen Gastwirtschaft» (später «Vaduzerhof») zusammen. Bis 1867 versammelte sich der Landtag dort. Beim Anwesen handelte es sich um das ehemalige, von Johann Baptist Quaderer errichtete Vaduzer Bräuhaus.
LIECHTENSTEINER
LANDTAG
LANDTAG IM EIGENEN «STÄNDEHAUS»
1868 – 1905
Es zeugt vom Selbstverständnis des Landtags, dass er sich schon bald um ein eigenes Haus bemühte. Bereits am 4. August 1864 behandelte er eine Regierungsvorlage über den Bau eines Ständehauses. Landestechniker Peter Rheinberger hatte ein Bauprojekt ausgearbeitet, das neben Sitzungslokalitäten auch Amts- und Wohnräume für den Landrichter sowie Arrestlokale umfasste. Den Bauplatz, auf dem sich der Gaststall der ehemaligen südlich angrenzenden Herrschaftstaverne «Zum Adler» (heute Landesmuseum) befand, stellte Fürst Johann II. 1865 kostenlos zur Verfügung. Die Taverne diente seit 1856 als Sitz der Regierung. Die Baukosten waren mit 6‘800 Gulden veranschlagt. Am 18. Mai 1868 tagte der Landtag zum ersten Mal im neuen Saal. Das in Erinnerung an die Landstände so benannte Ständehaus bildete den Mittelpunkt des Landes. In seine Schwelle war das Zeichen «0 km» eingemeisselt. Aufwärts und abwärts zählte man die Entfernungen im Land von dort aus.
LANDTAG IM REGIERUNGSGEBÄUDE
SEIT 1905
Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert waren die räumlichen Verhältnisse für die staatlichen Behörden und Ämter beengt geworden. 1899 ersuchte der Landtag die Regierung, die nötigen Schritte für ein neues liechtensteinisches Amtsgebäude einzuleiten. Es sollte
Landtag, Regierung und alle Amtsstellen aufnehmen und so den Mittelpunkt des politischen Lebens und der Verwaltung des Landes verkörpern. An der Stelle eines ehemaligen herrschaftlichen Gutshofes wurde 1903 bis 1905 nach Plänen des fürstlichen Architekten Gustav von Neumann das heutige Regierungsgebäude erstellt. Die Kosten wurden durch einen Beitrag des Fürsten von 100‘000 Kronen und ein Darlehen der «Landschäftlichen Sparkassa» von 260‘000 Kronen gedeckt. An der Landtagssitzung vom 28. Dezember 1905 wurde das neue Amtsgebäude feierlich eröffnet. Der Landtag hatte sein eigenes Haus verlassen und im zweiten Obergeschoss des Amtsgebäudes einen neuen Versammlungsort bekommen. Die künstlerische Ausstattung des Landtagssaals mit Fürstenbildnissen und Wappenbildern in den Wandnischen erfolgte im Auftrag und auf Kosten des Landesfürsten.
Die 1905 erfolgte Verlegung des Landtags ins Regierungsgebäude war ein äusseres Zeichen für eine seit 1862 nach und nach erfolgte politische Gewichtsverschiebung zwischen Landtag und Regierung. Ohne institutionelle Änderung waren Macht und Vorrangstellung des Landesverwesers innerhalb der Regierung und gegenüber der Volksvertretung gegen Ende des 19. Jahrhunderts stark gewachsen. Durch die Verfassung von 1921 wurde diese Fehlentwicklung korrigiert: Der Landtag bestand wie bisher aus 15 Abgeordneten.
Das Regierungsgebäude im Jahr 1909
Sie wurden nun jedoch alle vom Volk gewählt. Die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Landtags an der Staatsverwaltung wurden verstärkt. Die gewichtigste Veränderung gegenüber der alten Verfassung war der Ausbau der Volksrechte durch das Initiativ- und Referendumsrecht.
LANDTAG PROVISORISCH IN DER MUSIKSCHULE 1969/70 UND 1989 – 1996 1969/70 wurde der Landtagssaal im Regierungsgebäude renoviert. In dieser Zeit tagte der Landtag im Vortragssaal der neu gegründeten Musikschule im Rheinbergerhaus. Mehrmals zuvor und in der Folge scheiterten Bestrebungen, die Zahl der Landtagsabgeordneten zu erhöhen. 1984 jedoch fand die Einführung des Frauenstimmrechts die Mehrheit der Stimmberechtigten. Dies verstärkte die Beweggründe für eine zahlenmässige Stärkung der Volksvertretung. 1988 stimmte das Volk der Vergrösserung des Landtags auf 25 Abgeordnete zu, und im Dezember 1984 teilte er der Regierung seine Absicht mit, ein eigenes Gebäude in angemessener Nähe zum Regierungsgebäude zu realisieren. Mit diesem Beschluss und der folgenden Planung der Überbauung des Regierungsviertels wurden verschiedene gewichtige Fragen der Zentrumsgestaltung von Vaduz entschieden und früher diskutierte Standorte für ein Landtagsgebäude ausgeschieden. 1989 verlegte der neu 25-köpfige Landtag seine Sit-
Landtagsgebäude auf dem Peter-Kaiser-Platz
zungen bis 1996 wegen der beengten Verhältnisse im Regierungsgebäude wieder in die Musikschule.
AUF DEM WEG ZU EINEM NEUEN
EIGENEN LANDTAGSGEBÄUDE 1984 – 2008 Dem Beschluss von 1984 folgte 1986 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, in dessen Mittelpunkt der Bau eines Landtagsgebäudes stand. Im Jahr darauf wurde das Projekt des Architekten Luigi Snozzi als bestes ausgezeichnet. 1990 lag sein Projekt für die Neugestaltung des Regierungsviertels vor. Das Landtagsgebäude sowie Museums-, Archiv- und Kulturgüterschutzräume in einer Hangüberbauung bildeten die erste Etappe eines Gesamtkonzepts. Im Oktober 1992 nahm der Landtag diese Projektierung zur Kenntnis und bewilligte einen Verpflichtungskredit. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk lehnte das Projekt im März 1993 mit grosser Mehrheit ab.
Nach diesem Rückschlag wurde die Frage eines neuen Versammlungsorts für die Volksvertretung erst 1995 wieder aufgenommen. Der Landtag beschloss, den Landtagssaal im Regierungsgebäude entsprechend einzurichten und versuchsweise wieder als Sitzungslokal zu verwenden. Im Herbst 1996 entschied er endgültig über die Gestaltung des nun als provisorisch verstandenen Tagungsorts. Im gleichen Jahr lag den Abgeordneten ein Bericht der Regierung über den Bau eines neuen Landtagsgebäudes vor. Es folgten Standortdiskussionen, ein städtebauliches Gutachten sowie Architektur- und Projektwettbewerb. Im Jahr 2000 fiel die Entscheidung für das Projekt des Architekten Hansjörg Göritz. Der Kostenrahmen war zuvor mit 36 Millionen Franken gesetzt worden.
Im Februar 2008 konnte die Volksvertretung ihre neue Versammlungsstätte beziehen. Das Landtagsgebäude stellt ihr angemessene Räumlichkeiten für ihre Tätigkeit bereit. Es bringt durch Lage, Grösse und Architektur die von der Verfassung bestimmte Funktion des Landtags als gesetzgebendes Staatsorgan und seine darin begründete staatspolitische Bedeutung zum Ausdruck. Der Neubau steht am vorläufigen Ende einer jahrhundertelangen Entwicklung des Vaduzer Zentrums vom mittelalterlichen herrschaftlichen Amtsquartier zum Regierungsviertel. Seine Nähe zu einer historischen Versammlungsstätte des Volkes soll für dessen Vertretung künftig zeichenhaft wegleitende Bedeutung haben.
LIECHTENSTEINER
LANDTAG
DAS LANDTAGSGEBÄUDE
LIECHTENSTEINER LANDTAG
DAS LANDTAGSGEBÄUDE
Das vom deutschen Architekten Hansjörg Göritz entworfene und 2008 eröffnete Landtagsgebäude mit seiner ockerfarbenen Klinkerbaufassade bildet gemeinsam mit dem Regierungsgebäude und dem Archivgebäude das Regierungsviertel. Verbindendes Element stellt dabei der Peter-Kaiser-Platz dar, der grösste öffentliche Platz in Vaduz.
Unter dem Peter-Kaiser-Platz befindet sich eine Parkgarage für mehr als 50 Fahrzeuge. Ausserdem ist auf Höhe der Parkgarage der Landesführungsraum angesiedelt, der in extremen Ausnahmesituationen den Notbetrieb für die Regierung gewährleisten soll.
Das Landtagsgebäude setzt sich aus den drei Gebäudeteilen Hohes Haus, Verbindendes Haus und Langes Haus zusammen, wobei das Verbindende Haus zur baulichen Verbindung der beiden anderen Gebäudeteile dient. Über die Eingangshalle im Hohen Haus erreichen interessierte Zuschauer
den im ersten Stock gelegenen Plenarsaal, wo die 25 Volksvertreter zusammen mit der Regierung und unterstützt vom Parlamentsdienst tagen. Im Plenum beraten die Abgeordneten im wahrsten Sinne des Wortes am runden Tisch, was eine bislang einzigartige Sitzungsanordnung in Europa darstellt. Der Plenarsaal mit einer maximalen Höhe von ca. 19 Metern wirkt dabei auf den Betrachter sehr imposant. Der Raum verfügt über eine technisch hochmoderne elektronische Redneranzeigetafel mit integrierter Abstimmungsanlage, eine Technikkabine zur Übertragung der Plenarsitzungen sowie eine Übersetzungskabine.
Im Erdgeschoss des Langen Hauses stehen dem Landtag zwei Sitzungszimmer, ein Archiv sowie eine Cafeteria zur Verfügung.
Im ersten Stock befindet sich gegenüber dem Plenarsaal die Lounge, wo die Abgeordneten die Gelegenheit haben, sich zu einem informellen Gedanken austausch
zu treffen. Im Anschluss an die Lounge liegen die Büroräumlichkeiten des Parlamentsdienstes, wo Landtagssekretär, Stellvertreter und weitere Mitarbeitende ihre Aufgaben ausüben.
Im zweiten Stock des Gebäudes sind die Fraktionszimmer für die Landtagsparteien sowie das Büro des Landtagspräsidenten untergebracht.
Eine Etage über dem Bürotrakt betritt man schliesslich die Dachterrasse mit dem wunderschönen Ausblick auf die Schweizer Berge und hinab auf den Peter-KaiserPlatz.
Die Dachterrasse, welche bei zukünftigem Bedarf zu weiteren Büro- bzw. Sitzungsräumlichkeiten ausgebaut werden könnte, bietet auch einen eindrücklichen Blick auf die mit 15 Meter langen Ankervorrichtungen gesicherte, ca. 26 Meter hohe Hangwand hinter dem Landtagsgebäude.
VERSAMMLUNG
HISTORIE
ABSOLUTISMUS
Der Landtag als Institution wurde durch die absolutistische Verfassung von 1818 geschaffen. Die beiden Stände, die Geistlichkeit und die Landmannschaft, erhielten das Recht auf eine Vertretung durch «Deputierte». Die Geistlichkeit wählte drei Pfarrherren in den Landtag. Die Landmannschaft wurde durch die elf Gemeindevorsteher und die Säckelmeister (d. h. Gemeindekassiere) vertreten. Der Ständelandtag wurde vom Fürsten einmal im Jahr zu einer Sitzung einberufen. Er besass keine Rechte; seine Funktion bestand ausschliesslich darin, dem jährlichen Steuererfordernis «dankbar» zuzustimmen.
VERFASSUNG VON 1862
Die Geschichte des liechtensteinischen Parlamentarismus beginnt mit der konstitutionellen Verfassung von 1862. Der Landtag wurde nun zu einer echten Volksvertretung, die zum grössten Teil aus freien Wahlen hervorging. Die Zahl der Abgeordneten wurde auf 15 verkleinert. Drei Abgeordnete wurden vom Fürsten ernannt, zwölf vom Volk indirekt gewählt, dabei wurden in jeder Gemeinde – von den allein wahlberechtigten Männern – auf je 100 Einwohner zwei Wahlmänner gewählt. Diese wählten dann ihrerseits in einer Wahlmännerversammlung die Abgeordneten. Der Landtag besass nun Mitwirkungsrechte bei den Staatsaufgaben, zwar noch nicht bei allen, aber doch bei den wichtigsten: das Recht zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung, das Recht auf Zustimmung bei wichtigen Staatsverträgen, das Steuerbewilligungsrecht (Finanzhoheit), das Recht zur Kontrolle der Staatsverwaltung sowie das Recht zur Mitwirkung bei der Militäraushebung. Ohne Einfluss blieb der Landtag auf die Bildung der Regierung und auf die Ernennung des Landrichters.
WAHLKREISE
Die beiden historischen Landschaften waren im Absolutismus beseitigt worden. Obwohl die Untertanen mit zähem Widerstand daran festhielten, machte auch die Verfassung von 1862 die Schaffung eines Einheitsstaats nicht rückgängig. In den so genannten Münzwirren von 1877, bei denen sich die Unterländer energisch gegen die Einführung der Goldwährung wehrten, lebte der Konflikt erneut auf. 1878 wurde darauf das Land in zwei Wahlkreise eingeteilt: Im Wahlkreis Oberland waren neu sieben, im Wahlkreis Unterland fünf Abgeordnete zu wählen. Dazu ernannte der Fürst jeweils zwei Abgeordnete aus dem Oberland
und einen Abgeordneten aus dem Unterland. Mit der Verfassung von 1921 verzichtete der Landesfürst auf die Ernennung von drei fürstlichen Abgeordneten, die Gesamtzahl von 15 Abgeordneten sowie das Verhältnis von 60:40 zwischen Oberland (9) und Unterland (6) blieben gleich.
SPERRMINORITÄT
An diesem Verhältnis wurde auch bei der Erhöhung auf 25 Abgeordnete im Jahr 1988 festgehalten, obwohl dieses Verhältnis (15:10) nicht exakt den Einwohnerzahlen in den beiden Wahlkreisen entspricht. Das Unterland wird bevorteilt und als Minderheit geschützt. Da für einen gültigen Landtagsbeschluss mindestens zwei Drittel der Abgeordneten (17) anwesend sein müssen, besitzen die Unterländer Abgeordneten seit 1878 die Möglichkeit, Verfassungsänderungen zu verhindern bzw. durch Verlassen des Landtags das Zustandekommen eines Beschlusses überhaupt zu verunmöglichen.
VERFASSUNG VON 1921
Mit der Verfassung von 1921 wurde der Staat Liechtenstein auf eine neue Grundlage gestellt. Das monarchische und das demokratische Prinzip standen einander erstmals gleichwertig gegenüber. Viele staatliche Funktionen können seither nur ausgeübt werden, wenn verschiedene Staatsorgane zusammenwirken. Grundlegend neu war im Vergleich zur Verfassung von 1862 der Gedanke, dass der Staat eine «demokratische und parlamentarische Grundlage» besitzt. Das Volk erhielt weitgehende direktdemokratische Rechte (Wahl-, Initiativ- und Referendumsrecht). Da der Landesfürst auf das Recht, drei Abgeordnete ernennen zu können, verzichtete, wurde der Landtag zu einer reinen Volksvertretung. Die Rechte des Parlaments wurden bedeutend erweitert: Die Regierung wird seither durch Zusammenwirken von Fürst und Landtag gebildet, wobei dem Landtag das Vorschlagsrecht zusteht. Neu war auch, dass der Landtag die Richter wählte – entweder im Sinne eines Ernennungsvorschlags zuhanden des Landesfürsten oder direkt.
VERFASSUNGSREVISION VON 2003
Im Rahmen der Verfassungsrevision im Jahre 2003 wurden einzelne Rechte und Kompetenzen des Landtags modifiziert respektive neu geregelt. So wurde beispielsweise die Auswahl der Richter an ein Richterauswahlgremium mit Vorsitz des Landesfürsten bzw. Staatsoberhauptes übertragen. Die Regierung wird
HISTORIE
vom Landesfürsten einvernehmlich mit dem Landtag auf dessen Vorschlag ernannt. Verliert die Regierung das Vertrauen des Landesfürsten oder des Landtags, dann erlischt ihre Befugnis zur Ausübung des Amtes. Für die Zeit bis zum Antritt der neuen Regierung bestellt der Landesfürst eine Übergangsregierung zur interimistischen Besorgung der gesamten Landesverwaltung. Des Weiteren tritt der Landesfürst bei Erlass einer Notverordnung vorübergehend an die Stelle des Gesetzgebers. Es handelt sich hierbei um ein vom Parlament losgelöstes Notrecht.
WAHLRECHTSÄNDERUNGEN
Das geheime und direkte Wahlrecht wurde erst 1918 eingeführt. Seither werden die Abgeordneten nicht mehr durch Wahlmänner gewählt, sondern von den Wahlberechtigten an der Urne. Bis 1939 erfolgten die Wahlen nach dem Majorzwahlsystem. Unter dem Eindruck äusserer Bedrohung wurde kurz vor dem Zweiten Weltkrieg zwischen den verfehdeten Parteien ein Burgfrieden geschlossen, was den Wechsel zum Proporzwahlsystem bedingte. Gleichzeitig wurde eine Sperrklausel von 18 Prozent im Wahlgesetz eingeführt,
die extreme Kräfte aus dem Landtag fernhalten sollte. Diese Sperrklausel wurde 1962 vom Staatsgerichtshof aufgehoben, weil sie keine verfassungsmässige Grundlage hatte. 1973 wurde eine neue Sperrklausel von 8 Prozent in die Verfassung aufgenommen. Initiativen zur Abschaffung bzw. zur Senkung dieser Sperrklausel scheiterten bisher. Ebenso wurden weitere Versuche zur Änderung des Wahlrechts (so z. B. die Einführung einer Mehrheitsklausel über beide Wahlkreise hinweg) vom Volk verworfen.
FRAUENSTIMMRECHT
Die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts wurde 1971 und 1973 zweimal in einer Volksabstimmung abgelehnt; erst der dritte Anlauf im Jahre 1984 gelang.
ZAHL DER ABGEORDNETEN
Der Landtag ist im internationalen Vergleich ein kleines
Parlament. Seit 1919 gab es wiederholt Bestrebungen, die Zahl der Abgeordneten zu erhöhen, doch scheiterten diese Versuche in vier Volksabstimmungen. Erst 1988 stimmte das Volk einer Erhöhung auf 25 Abgeordnete zu.
VERTRETUNG DER FRAUEN
1986 wurde erstmals eine Frau gewählt. 1993 schafften es zwei Frauen; von 1997 bis 2001 gab es nur mehr eine weibliche ordentliche Abgeordnete im Landtag. Bei den Wahlen 2001 wurden drei Frauen in den Landtag gewählt. Gleich sechs Frauen (das entspricht einem Anteil von 24 Prozent) schafften bei den Landtagswahlen vom 13. März 2005 den Einzug ins Parlament wie auch an den Wahlen vom 8. Februar 2009. Anlässlich der Landtagswahlen vom 3. Februar 2013 reduzierte sich der Anteil auf fünf Frauen, was einer Quote von 20 Prozent entspricht. An den Landtagswahlen 2017 wurde diese Zahl mit nur noch drei Frauen sogar noch
LIECHTENSTEINER LANDTAG
Der erste Tagungsort des Landtags befand sich von 1868 bis 1905 im Ständehaus.
HISTORIE
unterschritten. Im Gegensatz dazu wurden an den Landtagswahlen 2021 erstmals sieben Frauen in die Volksvertretung gewählt, was mehr als eine Verdoppelung der Vertretungszahl von 2017 bedeutet. 2025 schafften acht Frauen den Einzug ins Parlament.
DIE PARTEIEN
Die Bildung der ersten Parteien erfolgte im Jahr 1918. Bis 1993 waren nur die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU) im Landtag vertreten. Die Wahlen führten seit der Einführung des Verhältniswahlrechts (1939) in der Regel zu sehr knappen Mehrheitsverhältnissen, was lange Zeit zur Bildung von Koalitionsregierungen führte (1938 bis 1997). 1993 überwand mit der Freien Liste (FL) erstmals eine dritte Partei die 8-Prozent-Sperrklausel und schaffte den Einzug in den Landtag. Die beiden Legislaturen von 1997 bis 2005 waren jeweils durch Alleinregierungen geprägt. Dies im Gegensatz zu der in der Vergangenheit üblichen Koalition zwischen den beiden grossen Parteien. Das Modell der «grossen» Koalitionsregierung findet nun wiederum seit den Wahlen 2005 Anwendung. 2013 zog mit den Unabhängigen (DU), welche auf Anhieb vier Sitze erreichen konnten,
erstmals eine vierte Partei in den Landtag ein. An den Landtagswahlen von 2017 schafften erneut vier Parteien, alle in Fraktionsstärke, den Einzug in den Landtag. Infolge interner Querelen spaltete sich die Fraktion der Unabhängigen (DU) mit fünf Mitgliedern im Jahre 2018 in zwei voneinander getrennte Gruppierungen auf. Die Mehrheit der Fraktion der Unabhängigen (DU) mit drei Mitgliedern schloss sich zur Neuen Fraktion (NF) zusammen. Die Unabhängigen (DU) verloren dadurch ihren Fraktionsstatus und bildeten ab diesem Zeitpunkt mit noch zwei Mitgliedern für die restliche Legislatur eine sogenannte Wählergruppe. Somit waren seit dem zweiten Halbjahr 2018 erstmals fünf Parteien bzw. Gruppierungen im Landtag vertreten. Bei den Landtagswahlen 2021 konnten die Unabhängigen nach achtjähriger Präsenz im Landtag kein Mandat mehr erreichen. Im Gegensatz dazu schaffte die erstmals zu einer Landtagswahl angetretene Partei der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) mit zwei Mandaten den Einzug in den Landtag. 2025 waren es dieselben Parteien, die Mandate erringen konnten. Der Landtag umfasst somit für die laufende Legislatur wiederum vier Parteien, wovon drei über einen Fraktionsstatus verfügen.
HISTORIE
LANDTAGSPRÄSIDENTEN
SEIT 1862
Karl Schädler * 1862 – 1870
Friedrich Walser 1919 – 1921
Wilhelm Schlegel 1871 – 1876, 1878 –1881, 1886 – 1889
Wilhelm Beck 1922 – 1928
Rudolf Schädler 1877
Anton Frommelt 1928 – 1944
Albert Schädler 1882 – 1885, 1890 – 1918
David Strub 1945 – 1953, 1955, 1957
Alois Ritter 1954, 1956
Martin Risch 1960 – 1965
Josef Hoop 1958 – 1959
Alexander Frick 1966 – 1969
HISTORIE
LIECHTENSTEINER LANDTAG
LANDTAGSPRÄSIDENTEN
SEIT 1862
Karlheinz Ritter 1970 – 1973, 1978 – 1992
Otmar Hasler 1995
Albert Frick 2013 – 2025
Gerard Batliner 1974 – 1977
Peter Wolff 1997 – 2001
Manfred Kaufmann seit 2025
Ernst Walch 1993
Klaus Wanger 2001 – 2009
Paul Kindle 1994, 1996
Arthur Brunhart 2009 – 2013
* Vom ersten Landtagspräsidenten Karl Schädler gibt es kein Foto. Stattdessen ist hier die erste Seite des Protokolls abgebildet, das die erste, am 29. Dezember 1862 abgehaltene Landtagssitzung dokumentiert.
HISTORIE
Impressum
Herausgeber: Parlamentsdienst
Konzept / Grafische Gestaltung: Medienbuero AG
Fotos: Paul Trummer, Yannick Zurflüh, Julian Konrad, Nils Vollmar
Druck: BVD Druck+Verlag AG · Auflage 600 Exemplare · Erscheinung Februar 2026
Anmerkung: Um den Lesefluss zu erleichtern, werden Begriffe, die sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form existieren, meist nur in einer der Formen aufgeführt.
Die Landtagsbroschüren können kostenlos beim Parlamentsdienst bezogen werden. Interessierte haben zudem die Möglichkeit, weitere Informationen auf www.landtag.li einzusehen.