2025

Impressum
Herausgegeben von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Andwil
Fotos
Sandra Wagner
Gestaltung und Druck
Maxsolution GmbH, 9000 St. Gallen
Verhandlungsgegenstände
Hier gelangen Sie direkt zum digitalen Jahresbericht 2025 inkl. Unterlagen:
Bürgerversammlung der Gemeinde Andwil
Montag, 30. März 2026, 20.30 Uhr, im Mehrzwecksaal, Schulhaus Ebnet
Traktandenliste der Bürgerversammlung
1. Vorlage der Jahresrechnungen 2025 mit Bericht und Antrag 1 der Geschäftsprüfungskommission
2. Vorlage des Budgets und des Steuerplanes für das Jahr 2026 und Antrag 2 der Geschäftsprüfungskommission
3. Allgemeine Umfrage
Allfällige Anträge an die Versammlung sind der Versammlungsleiterin vor oder spätestens unmittelbar nach der Wortmeldung schriftlich abzugeben.
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt ab dem 10. April 2026 während 14 Tagen im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Jahresbericht 2025 online
Aus ökologischen Gründen wird auf den Druck und den Versand des Jahresberichts 2025 in alle Andwiler Haushaltungen verzichtet. Der Jahresbericht ist auf www.andwil.ch
› Verwaltung › Publikationen aufgeschaltet.
Gedruckte Exemplare können gerne im Gemeindehaus bezogen oder bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden (gemeinde@andwil.ch / 058 258 33 52). Die Stimmberechtigten erhalten zudem den Stimmausweis per Post.
Wünschen Sie ergänzend weitere Unterlagen per Post?
– Anhang zur Jahresrechnung (Gemeinde)
– Erfolgsrechnung und Budget (Gemeinde)
– Bilanz (Gemeinde)
– Investitionsrechnung und Investitionsbudget (Gemeinde)
– Budget und Finanzplan (Gemeinde)
– Erfolgsrechnung und Budget (Elektra)
– Investitionsrechnung und Investitionsbudget (Elektra)
Melden Sie sich bei der Gemeinderatskanzlei –Bestellungen nehmen wir gerne entgegen.
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Die Zeit vergeht wie im Flug – und schon wieder steht der Jahresbericht der Politischen Gemeinde Andwil zur Verfügung.
Das Jahr 2025 begann mit einem neuen Gemeindepräsidenten sowie zwei neuen und zwei bisherigen Gemeinderäten, die gemeinsam in die neue Legislatur starteten. Bestehende Projekte und Aufgaben wurden engagiert weiterverfolgt.
Ende Juli 2025 trat der Gemeindepräsident von seinem Amt zurück. Um den reibungslosen Ablauf der Geschäfte zu gewährleisten, hat sich der Gemeinderat in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung rasch neu organisiert. Um den Betrieb sicherzustellen, hat der Gemeinderat seit August die Sitzungsintervalle erhöht. Die Kontinuität und Stabilität in der Führung der Gemeinde haben dabei oberste Priorität.
Zusätzlich zum Tagesgeschäft hat sich der Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung intensiv mit der Raumplanung und den dazugehörigen Instrumenten (z. B. Richtplan, Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung, Natur und Kultur sowie Gemeindestrassenplan und Gewässerraumausscheidung), der Sanierung der Lindenstrasse sowie der Frage nach dem weiteren Vorgehen mit unserem Verwaltungsgebäude/Gemeindehaus auseinandergesetzt.
Wir danken den Andwilerinnen und Andwilern für das entgegengebrachte Vertrauen in dieser besonderen Situation und für die Wertschätzung der Arbeit der Verwaltung und des Rates. Ein besonderer Dank gilt allen amtierenden und abgetretenen Behörden und Kommissionsmitgliedern, Funktionären sowie unseren Mitarbeitenden, die sich täglich mit grossem Einsatz für unsere Gemeinde engagieren.
Mit dem Jahresbericht 2025 erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das vergangene Geschäftsjahr. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch an der Bürgerversammlung.
Gemeinderat Andwil
Umbricht Regula
Signer Cyrill
Büchler Benjamin
Fässler Niklaus


Bausekretariat
Steueramt
Steuerabschluss 2025
Einfache Steuer in CHF
Jahr 100%
Steuereinnahmen 2025 (einfache Steuer 100 % × Steuerfuss 113 %)
Einkommens- und Vermögenssteuern Natürl. Personen in CHF
Nebensteuern 2025
Anteil Nach und Strafsteuern
Gewinn und Kapital
Grundstückgewinn
Grundbuchamt
Im Jahr 2025 sind insgesamt 209 (Vorjahr 216) Belege eingeschrieben worden. Die Grundbuchgeschäfte lassen sich wie folgt aufteilen:
Grundbuchgeschäfte
Handänderungen aller Art
Errichtung, Erhöhung von Grundpfandrechten
Löschung, Reduktion von Grundpfandrechten
Löschungen von Dienstbarkeiten, Vor
AHV-Zweigstelle
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen hat an Versicherte mit Wohnsitz in Andwil folgende Leistungen ausbezahlt:
Hilflosenentsch. zur AHV
Hilflosenentsch. zur IV 20’335.00
Ergänzungsleistungen zur AHV + IV
Betreibungsamt
Für betreibungsrechtliche Belange innerhalb der Gemeinde Andwil ist das Betreibungsamt Gossau zuständig. Das Betreibungsamt erfüllt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Eintreibung von Geldforderungen aufgrund des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Es führt die erforderlichen Register. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt es entsprechende Auskünfte daraus.
Das Betreibungsamt Gossau hat in der Gemeinde Andwil folgende Amtshandlungen durchgeführt:
Betreibungshandlungen 2022 2023 2024 2025 Betreibungsbegehren 161 183 204 266 Fortsetzungsbegehren 94
Pfändungen 23 40 27 33 Verwertungsbegehren
Amtsbericht
Einwohneramt
Am 31. Dezember 2025 waren in der Gemeinde Andwil 2’095 Personen gemeldet. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat die Bevölkerung um 21 Personen abgenommen.
Die Bevölkerung gliedert sich heute wie folgt:
Wohnbevölkerung
nach der Heimat
nach dem Zivilstand
ledig
verheiratet
verwitwet
geschieden
nach der Konfession
Bevölkerungsentwicklung 2010 – 2025
Seit 2010 ist die Bevölkerungszahl von Andwil um rund 12,6 % gestiegen.
Jahr Einwohner Jahr Einwohner
2010 1’861 2018 1’998
2011 1’853 2019 1’982
2012 1’872 2020 2’045
2013 1’918 2021 2’069
2014 1’905 2022 2’107
2015 1’892 2023 2’109
2016 1’901 2024 2’116
2017 1’925 2025 2’095
Sozialhilfe / Asyl- und Flüchtlingswesen
Mit der Sozialhilfe sollen ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert, soziale und wirtschaftliche Integration gefördert und Menschen zur Selbsthilfe befähigt werden. Sie ist das letzte Auffangnetz der sozialen Sicherheit und unterstützt Menschen, die aus eigener Kraft (Einkommen/ Vermögen) oder durch andere Leistung ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.
Die Sozialhilfe ist subsidiär, was bedeutet, dass sie erst dann zum Einsatz kommt, wenn andere Ressourcen (eigene Mittel, Hilfe von Dritten, Sozialversicherungen) erschöpft sind. Sie bietet sowohl monetäre als auch materielle Leistungen an.
Die Verantwortung der öffentlichen Sozialhilfe obliegt der Gemeinde. Die materielle Unterstützung wird vom Gemeinderat nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) beschlossen und verfügt.
Die Zahl der Personen, die im Asyl und Flüchtlingswesen betreut werden muss, hängt prozentual von der Wohnbevölkerung und der Anzahl von Gesuchstellern für Asyl und Schutzstatus ab. Die Gemeinden erhalten die Zuteilung der Personen durch den Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (TISG). Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Unterbringung und sozialhilferechtliche Unterstützung bereitzustellen. Die Sozialhilfe gewährleistet die Existenz der Personen, die Unterstützung erhalten. Insbesondere im Bereich Asyl und Flüchtlingswesen ist es wichtig, die soziale wie auch berufliche Integration nachhaltig zu unterstützen. Dies geschieht in Kooperation mit der Repas (Regionale Potenzialabklärungs und Arbeitsintegrationsstelle). Wenn es gelingt, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende nachhaltig in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren, hat dies weitreichend positivere Auswirkungen als nur eine Reduzierung der Sozialhilfeausgaben. Die Zahl der Personen in diesem Aufgabenbereich ist nach wie vor steigend.
Entwicklung der Asylsuchenden, Flüchtlingen und Schutzsuchenden in Personen 2022 2023 2024 2025 13 25 33 40
Sozialhilfekosten inkl. Asyl- und Flüchtlingswesen (ohne Personalaufwand)
Unterstützungen
Elternschaftsbeiträge
Alimentenbevorschussung in
Hundekontrolle
Im Jahr 2025 waren in der Gemeinde 119 Hunde gemeldet. Die Hundesteuer brachte dem Gemeindehaushalt einen Erlös von CHF 11’900.00
Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.
Die Hundesteuer wird zu Beginn des Jahres in vollem Umfang fällig. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in AMICUS, der nationalen Datenbank für Hunde, registriert werden.
Zur Deckung der kantonalen Vollzugsaufgaben entrichtet die Gemeinde dem Kanton 10 Franken aus den Hundesteuern pro Hund und Jahr.
Regionales Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt Andwil wird seit dem 1. Januar 2002 durch das Zivilstandsamt Gossau geführt.
Seit 2005 werden alle Zivilstandsereignisse im Informatisierten Standesregister (Infostar) beurkundet. Alle schweizerischen Zivilstandsämter sind daran angeschlossen.
Werkhof
Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt, in welchen Aufgabenbereichen das Bauamt im Berichtsjahr eingesetzt wurde:


Jahresrechnung
Gemeinderechnung
Erfolgsrechung und Investitionsrechnung 2025
Die Rechnung 2025 schliesst im Vergleich zum Budget erheblich besser ab.
Erfolgsrechnung
Investitionsrechnung
Gemeinderechnung
Die Erfolgsrechnung 2025 des Gemeindehaushaltes schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 373’041.32 um CHF 1’409’141.32 besser als budgetiert ab. Zum erfreulichen Rechnungsergebnis haben das Schulergebnis, der Steuerabschluss und weitere Kontogruppen beigetragen.
Die Gemeinde Andwil weist aktuell erneut keine Nettoverschuldung, sondern ein Nettovermögen, aus.
Erfolgsrechnung 2025 und Budget 2026
Konto Bezeichnung
0
1 Öffentliche
2
3
4
5
6
7
8
9
Kommentare siehe Folgeseiten.
Jahresrechnung
Erfolgsrechnung Kommentare
0 Allgemeine Verwaltung
0120 Gemeinderat und Kommissionen
Der Gemeinderat führt im Frühling eine zweitägige
Klausurtagung durch. Infolge des Rücktritts des Gemeindepräsidenten wird der Sitzungsintervall der Gemeinderatssitzungen erhöht. Im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung für die Nachfolge fallen Mehrkosten an. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Aufwendungen für Rechtsberatungen. Dies führt zu einer Budgetüberschreitung von rund CHF 17’000.00.
0210 Finanz- und Steuerverwaltung
Infolge eines hängigen Rechtsstreites wird eine Forderung wertberichtigt.
0220 Allgemeine Verwaltung
Aufgrund des Rücktritts des Gemeindepräsidenten sowie der vakanten Stelle im Sozialamt wird die budgetierte Lohnsumme nicht ausgeschöpft.
Gleichzeitig ist jedoch der Einsatz einer externen Springerkraft für das Sozialamt erforderlich.
0221 Bauverwaltung
Es ist weniger fachliche Beratung notwendig.
0227 Informatik allgemein
Im Jahr 2025 wurde die gesamte InformatikInfrastruktur ersetzt. Der Wechsel auf Microsoft 365 ist ebenfalls erfolgt. Einsparungen bei der Offerte für die Erneuerung der Informatik/Umstellung auf Office 365 führen zu Minderkosten im Bereich der Informatik.
0290 Verwaltungsgebäude
Die entsprechend Alter und Zustand des Gemeindehauses zu erwartenden Unterhaltsaufwände (z.B. Dachsanierung) fallen im Berichtsjahr erfreulicherweise erneut nicht an.
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
1400 Allgemeines Rechtswesen
Die Gebühreneinnahmen des Grundbuchamtes liegen infolge höherer Anzahl und auch aufgrund der Höhe der Handänderungen über dem Budget.
2 Bildung
2180 Tagesbetreuung
Die Einführung eGov Kinderbetreuung wird vom Kanton nicht ausgeführt und deshalb auch nicht in Rechnung gestellt.
2199 Finanzbedarf der Schule
Als Finanzbedarf werden jene Kosten bezeichnet, welche die Schulgemeinde AndwilArnegg nicht durch Erträge decken kann. Der Verteilschlüssel zwischen den Trägergemeinden (Stadt Gossau und Gemeinde Andwil) berechnet sich nach den aktuellen Einwohner sowie Schülerzahlen per 31. Dezember 2025.
Der Finanzbedarf der Schule wird für das Berichtsjahr mit CHF 5’715’894.17 in Rechnung gestellt. Er liegt rund TCHF 438 unter dem budgetierten Wert. Dies trägt wesentlich zum besseren Ergebnis bei und kann durch die politische Gemeinde nicht beeinflusst werden.
3 Kultur, Sport und Freizeit
3110 Museen und bildende Kunst
Tiefere Sitzungsgelder führen zu weniger Aufwand.
3210 Bibliotheken
An die Stadtbibliothek und Ludothek Gossau werden CHF 25’000.00 als Fixbeitrag geleistet.
3420 Parkanlagen und Wanderwege
Der höhere bauliche Unterhalt führt zu Mehrkosten.
4 Gesundheit
4121 Stationäre Pflege
4210 Ambulante Pflege
Der Kostenanteil an der Pflegefinanzierung liegt rund TCHF 7 oder knapp 3 % über dem Budget. Genaue Voraussagen über zukünftige Belastungen aus dem Pflegebereich sind generell schwierig.
5 Soziale
Sicherheit
5110 Krankenversicherungen
Die Rückerstattung für die individuelle Prämienverbilligung fällt deutlich tiefer als budgetiert aus.
5720 Wirtschaftliche Hilfe
Die Rückerstattung für die reguläre Sozialhilfe fällt tiefer aus.
5730 –
5738 Asylwesen
Das Sozialamt betreut 2025 insgesamt 40 Personen im Asylbereich. Budgetabweichungen entstehen durch die generelle Schwierigkeit der Budgetierung zukünftiger Entwicklungen.
6 Verkehr
6150 Gemeindestrassen
Die Nettoaufwendungen in der Kontogruppe «Gemeindestrassen» schliessen deutlich unter Budget ab. Wesentliche Faktoren sind dabei die Sanierung der Mattenstrasse, welche auf das Jahr 2026 verschoben wird, geringere Unterhaltskosten und ein weniger intensiver Winterdienst.
6190 Werkhof, übrige
Die Minderkosten resultieren daraus, dass das Projekt des Unterflurbehälters zurückgestellt und somit nicht ausgeführt wird.
7 Umweltschutz und Raumordnung
7200 Abwasserbeseitigung
Das Berichtsjahr beschert der Abwasserbeseitigung deutlich tiefere Unterhaltskosten sowohl der Anlagen als auch einen erheblich tieferen Beitrag an den Abwasserverband Niederbüren. Im Jahr 2025 wird an der Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplans GEP der Gemeinde weitergearbeitet. Jahresrechnung Erfolgsrechnung
7900 Raumordnung
Im Jahr 2025 wird mit der Überarbeitung des Gemeindestrassenplans gestartet. Ebenso wird der Sondernutzungsplan Gewässerraum Dorfbach weiterbearbeitet.
9 Finanzen und Steuern
91 Steuern
Die Steuererträge liegen insgesamt TCHF 381 über Budget. Die Einkommens und Vermögenssteuern der natürlichen Personen für das Berichtsjahr 2025 liegen rund TCHF 49 über den Erwartungen. Die Einnahmen für Nachsteuern der Vorjahre liegen rund TCHF 343 höher als budgetiert. Bei den Steuern juristischer Personen werden rund TCHF 13 Mindereinnahmen gegenüber Budget verzeichnet. Die Grundstückgewinnsteuern liegen um rund TCHF 159 unter dem Budgetziel.
Die Handänderungssteuern fallen gegenüber Budget um rund TCHF 271 über den Erwartungen aus.
9301 Finanzausgleich 1.
Stufe
Die Gemeinde Andwil erhält im Rahmen des kantonalen Finanzausgleichs einen Sonderlastenausgleich Schule und einen Sonderlastenausgleich Weite. Insgesamt sind dies CHF 765’200 (Vorjahr: CHF 651’700) und damit rund TCHF 113.5 mehr als im Jahr zuvor.
Jahresrechnung
0 Allgemeine Verwaltung
0220 Allgemeine Verwaltung
Der wesentliche Anteil dieser Kontogruppe umfasst die Löhne des Gemeindepersonals im Aufwand. Diese werden auf der Ertragsseite zu rund 71 % wieder an andere Funktionsbereiche der Erfolgsrechnung sowie an die Elektra weiterverrechnet.
0227 Informatik allgemein
Im Budget 2026 sind die Einführung einer Software für das Sozialamt, die Einführung von eRechnungen im Bereich der Verwaltung und der Ersatz des Zeiterfassungstools geplant.
0290 Verwaltungsgebäude
Der Gemeinderat überprüft aktuell verschiedene Lösungen für den zukünftigen Standort der Gemeindeverwaltung.
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
1400 Allgemeines Rechtswesen
Der wesentliche Anteil des Aufwands dieser Kontogruppe umfasst die diesem Rechnungsabschnitt belasteten Lohnanteile des Gemeindepersonals, welche im Gegenzug in der Allgemeinen Verwaltung entlastet werden. Zusätzlich befinden sich hier die Kosten für die Aufwände der KESB.
Die Grundbuchgebühren werden auf Basis der Entwicklung der Vorjahre sowie den erwarteten Erträgen budgetiert.
1500 Feuerwehr
Die Kostentragung für die Feuerwehr richtet sich nach der Vereinbarung über den Zweckverband Sicherheitsverbund Region Gossau (SVRG). Die Kosten werden auf der Basis der Einwohnerzahl per 31. Dezember des Vorjahres auf die Vereinbarungsgemeinden verteilt. Die Gemeinde Andwil leistet voraussichtlich einen jährlichen Kostenbeitrag von rund TCHF 77. Die Einnahmen aus Feuerwehrersatzabgaben werden mit TCHF 160 budgetiert. Die Feuerwehr wird als Spezialfinanzierung geführt. Der erwartete Ertragsüberschuss von rund TCHF 24 wird als Einlage in die Spezialfinanzierung budgetiert.
1620 Zivilschutz
Der Zivilschutz und das Gemeindeführungsorgan werden ebenfalls im Rahmen des Regionalen Sicherheitsverbundes geführt. Es gilt die gleiche Kostenregelung wie bei der Feuerwehr.
2 Bildung
2199 Finanzbedarf der Schule
Der Finanzbedarf der Schulgemeinde AndwilArnegg ist mit rund 50.2 % Anteil an den Gesamtausgaben die grösste Ausgabe im Budget der Gemeinde.
Der gesamte Finanzbedarf wird aufgrund der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von Andwil und Arnegg (Gewichtung 70 %) und der Zahlen der Schülerinnen und Schüler der beiden Orte (Gewichtung 30 %), sowie der doppelt gezählten Sonderschüler, auf Andwil und Gossau verteilt.
Die Schulgemeinde meldet ihren Bedarf, gemäss Gemeindegesetz, der politischen Gemeinde. Der Finanzbedarf der Schulgemeinde AndwilArnegg ist gemäss Gemeindegesetz eine gebundene Ausgabe.
Die Schule rechnet mit höheren Ausgaben gegenüber dem Jahr 2025. Die genauen Zahlen können dem Amtsbericht der Schulgemeinde AndwilArnegg entnommen werden.
3 Kultur, Sport und Freizeit
3210 Bibliotheken und Literatur
Die Gemeinde Andwil ist Mitträgerin der Ludothek Gossau, der Beitrag beträgt TCHF 5. Der Beitrag an die Stadtbibliothek wird basierend auf dem bisherigen Beitrag budgetiert, da nach der Inkorporation der Stadtbibliothek in die Stadt Gossau noch keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
4 Gesundheit
4121 Stat. Pflege Kranken-, Alters- und Pflegeheime
Die Kostenteilung in der stationären Langzeitpflege zwischen dem Kanton St. Gallen und den Gemeinden ist im Gesetz über die Pflegefinanzierung geregelt. Die Gemeinden haben die Aufwendungen vollumfänglich zu tragen.
4210 Ambulante Krankenpflege allgemein
Die Mütter und Väterberatung UntertoggenburgWilGossau berät die Eltern über Pflege, Ernährung und Erziehung der Säuglinge und Kleinkinder. Für diese Dienstleistung hat die Gemeinde Andwil eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
4211 Ambulante Pflege (Pflegefinanzierung)
Als Beitrag an die Spitex Gossau für die «Pflege zu Hause» leistet die Gemeinde Andwil regelmässig Beiträge, welche im Rahmen von Vereinbarungen geregelt sind.
5 Soziale Sicherheit
5720 Wirtschaftliche Hilfe
Die erwarteten Ausgaben im Rahmen der Sozialhilfe basieren auf den aktuellen Sozialhilfefällen sowie auf einer angenommenen Zahl von Unterstützungsfällen.
5734 Vorläufig aufgenommene Ausländer
Die Auswirkungen des Ukrainekriegs und anderer Konflikte werden die Rechnung auch 2026 erheblich belasten. Für die von der Gemeinde unterstützten Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Ausländer erstattet der Bund einen erheblichen Teil der Kosten an die Gemeinde zurück.
5738 Integrationsmassnahmen
Vorbehältlich der Änderung der Finanzierungspraxis des Bundes ist weiterhin mit erheblichen Kosten für Integrationsmassnahmen zu rechnen, welche jedoch zu einem Teil durch Bundesbeiträge rückfinanziert werden.
6 Verkehr
6150 Gemeindestrassen
Im Jahr 2026 sind kleinere Unterhaltsarbeiten geplant. Weitere Strassensanierungen sind wertvermehrend und daher über die Investitionsrechnung zu verbuchen.
6220 Regional- und Agglomerationsverkehr
Die Abgeltungen für den Regionalverkehr werden aufgrund der Angaben des Kantons voraussichtlich rund 7 % über den Aufwendungen des Vorjahres ausfallen.
7 Umweltschutz und Raumordnung
7200 Abwasserbeseitigung
Für den Abwasserverband Niederbüren ist, basierend auf der Zweckverbandvereinbarung, ein Betriebskostenbeitrag von TCHF 156 budgetiert. Die Schmutzwassergebühren werden im Jahr 2026 auf CHF 1.60/m3 erhöht. Das Abwasser wird als Spezialfinanzierung geführt. Der erwartete Aufwandüberschuss von rund TCHF 88 wird als Entnahme in die Spezialfinanzierung budgetiert.
7300 Abfallwirtschaft
Die Abfallbeseitigung wird als Spezialfinanzierung geführt. Der erwartete Aufwandüberschuss von rund TCHF 36 wird als Entnahme aus der Spezialfinanzierung budgetiert. Ein neues Abfallreglement mit der Möglichkeit der Einführung einer Grundgebühr soll sicherstellen, dass in Zukunft die aktuell negative Spezialfinanzierung im Eigenkapital wieder einen positiven Saldo ausweist.
7690 Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung
Zum Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm hat der Bundesrat die LärmschutzVerordnung erlassen. Für den Vollzug auf den Gemeindestrassen in Andwil ist die Gemeinde zuständig. Der Gemeinderat wird in einem ersten Schritt ein Lärmsanierungsprojekt in Auftrag geben und anschliessend basierend darauf Massnahmen zur Umsetzung der Verordnung planen.
7710 Friedhof und Bestattungen
Beim Projekt Friedhof wird weiter an der Planung gearbeitet und eine Sofortmassnahme umgesetzt.
9 Finanzen und Steuern
9100 Steuern
Bei den laufenden Einkommens und Vermögenssteuern der natürlichen Personen wird bei erhöhtem Steuerfuss von 118 % (+5 %) von einem leicht höheren Ertrag als im Jahr 2025 ausgegangen. Für die Steuererträge aus früheren Jahren wird gegenüber dem Vorjahr mit einer deutlich tieferen Quote gerechnet.
Die zu erwartenden Steuern der juristischen Personen dürften sich unter dem Vorjahresumfang bewegen.
Die zu erwartenden Grundsteuern und die Grundstückgewinnsteuern dürften sich in etwa im Vorjahresumfang bewegen.
Die Handänderungssteuern werden voraussichtlich deutlich unter den Erträgen des letzten Jahres liegen.
9301 Finanz- und Lastenausgleich
Der für 2026 vom Kanton in Aussicht gestellte Finanzausgleich wird rund TCHF 57 unter dem Vorjahresergebnis ausfallen. Jahresrechnung
Investitionsrechnung 2025 und Investitionsbudget 2026
Kommentare siehe Folgeseite.
Investitionsrechnung Kommentare
0 Allgemeine Verwaltung
0290 Verwaltungsliegenschaften
Der für das Gemeindehaus aufgeführte Kredit von TCHF 200 wurde bereits im Jahr 2022 durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigt. Die Verwendung erfolgt aufgrund des aktuellen Planungsstands zu einem späteren Zeitpunkt.
6 Verkehr
6150 Gemeindestrassen
Die Sanierung der Lindenstrasse wird nicht ausgeführt. Der Gemeinderat nimmt das Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner der Lindenstrasse auf.
Ebenfalls wird die Sanierung der WiesentalWaldeggstrasse nicht ausgeführt, eine Rückmeldung des Kantons ist ausstehend.
7 Umweltschutz und Raumordnung
7200 Abwasserbeseitigung
Die Sanierung des Pumpwerkes Freudenau im Rahmen der GEPSanierungen kann noch nicht angegangen werden. Die Abhängigkeit vom Sondernutzungsplan Dorfbach verzögert dieses Vorhaben.
Bei den Gebäudebeiträgen von privaten Haushalten (KAT) werden geringere Einnahmen verzeichnet.
7900 Raumplanung
Die Ortsplanung wird fortgesetzt und die entsprechenden Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen.
Investitionsbudget Kommentare
0 Allgemeine Verwaltung
0227 Informatik
Im Jahr 2026 ist die Einführung einer neuen Webseite geplant. Damit verbessern wir unter anderem die Kommunikation mit der Bevölkerung und schaffen eine moderne, benutzerfreundliche Plattform mit einfacher Nutzung für die Einwohnerinnen und Einwohner.
6 Verkehr
6150 Gemeindestrassen
Im Jahr 2026 sind die Ausarbeitung der Gutachten für die Sanierung der Lindenstrasse und der WiesentalWaldeggstrasse geplant. Ebenfalls sind der Abschluss der Sanierung der Mattenstrasse sowie die Erneuerung des Gehwegs Feldrietstrasse geplant. Der Gemeinderat hat das Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner der Lindenstrasse nach Verkehrsberuhigung aufgenommen. Er plant, einen mehrwöchigen Versuch mit verkehrsberuhigenden Massnahmen und ergänzend dazu einen Versuch mit Tempo 30 durchzuführen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen die Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Verkehr auf der Dorfstrasse und auf der Augartenstrasse aufzeigen sowie die Entscheidung über das weitere Vorgehen unterstützen.
7 Umweltschutz und Raumordnung
Im Rahmen des Entwässerungskonzeptes GEP ist die Projektierung des Trennsystems Dorfbach geplant. Ebenfalls soll die Sanierung des Pumpwerks Freudenau sowie die Projektierung und Sanierung der Abwasserleitungen im Andwiler Moos umgesetzt werden. An den Ausbau der ARA Niederbüren sind Investitionsbeiträge von rund TCHF 80 vorgesehen.
7900 Raumordnung allgemein
Das neue kantonale Planungs und Baugesetz (PBG) ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Die Gemeinde Andwil arbeitet weiterhin an der Umsetzung des PBG und konzentriert sich dabei auf die kommunalen Instrumente wie Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnungen (Natur und Kultur) und Sondernutzungspläne (Gemeindestrassenplan und Gewässerraumausscheidung).
Investitionsbudget 2026 und Investitionsplan 2027 – 2030
in TCHF Investitionen
0 Neue Webseite
6
7
Konto Bezeichnung
Finanzplan 2027 – 2030
Der Finanzplan ist der Versuch einer Zukunftsprognose über die finanzielle Entwicklung der Gemeinderechnung, für die dem Budget folgenden vier Jahre. Weil diese mittelfristige Planung nur aussagekräftig ist, wenn sie regelmässig den veränderten Verhältnissen angepasst wird, wurde die Planung überarbeitet und mit den neuen Erkenntnissen ergänzt. Der Finanzplan konkretisiert dabei die Zielsetzung, enthält Prioritäten bei Investitionen und soll auch darlegen, welche Auswirkungen diese Kreditbeschlüsse auf die mittelfristige Gemeinderechnung haben.
Dabei wird der Steuerfuss entsprechend dem erhöhten Finanzbedarf der Schulgemeinde fortlaufend erhöht, da ab diesem Jahr mit einer erhöhten Belastung von Abschreibungen für den Neubau der Primarschule zu rechnen ist.
Die Spezialfinanzierungen Feuerwehr, Abfall und Abwasserbeseitigung sind ausgeglichen geplant und belasten die laufende Rechnung nicht.
Die Finanzplanung zeigt trotz Steuerfusserhöhung für die Jahre 2027 bis 2030 Aufwandüberschüsse, welche die Eigenkapitalreserven belasten. Das Eigenkapital von CHF 9'235'087.28 setzt sich wie folgt zusammen:
a) Flüssige Mittel inkl. kurzfristiger Geldanlagen in der Höhe von CHF 2’772’182.57 was 30.02 % des Eigenkapitals entspricht. Dieses steht sofort zur Verfügung.
b) Verwaltungsvermögen in der Höhe von CHF 4’872’473.50. Dabei handelt es sich um Infrastrukturen, welche gebraucht werden und nicht in flüssige Mitteln umgewandelt werden können.


Steuerplan / Neue Ausgaben
Steuerplan 2026
Steuerplan
Einfache Steuer laufendes
Einkommens- und Vermögenssteuern Natürliche Personen
Laufendes
Nebensteuern
Anteil Nach und Strafsteuern
Anteil Quellensteuern
Anteil Gewinn und Kapitalsteuern Jur. Personen
Grundstückgewinnsteuern
Bezugsprovisionen Körperschaften Bezug Kantonssteuer
Bezug Kirchensteuer
Der Gemeinderat legt im Steuerplan dar, in welchem Ausmass Steuern zu erheben sind. Der Steuerfuss ist dabei im Rahmen der Finanzplanung so anzusetzen, dass mittelfristig eine ausgeglichene Rechnung erreicht werden kann. Die SteuerfussPlanung hat zum Ziel, Stabilität anstelle jährlicher Veränderungen sicherzustellen. Je nach Gemeindehaushalt müssen die Steuern den Aufwand der Erfolgsrechnung nicht vollumfänglich decken. Auch das Eigenkapital kann zum Ausgleich der Rechnung sukzessive herangezogen werden.
Einfache Steuer
Zentrale Grundlage des Steuerplans ist die Entwicklung der sogenannten einfachen Steuer. Wie sich die Summe der einfachen Steuer aller Steuerpflichtigen entwickelt, gilt es für den Gemeinderat im Steuerplan abzuschätzen. Ist die Entwicklung der einfachen Steuer einmal geschätzt und festgelegt, dient diese als Basis (100 %), um den Multiplikain
tor, den Steuerfuss, für den Ausgleich der Erfolgsrechnung festzulegen.
Steuerfuss 2026 Erhöhung auf 118 %
Bei den laufenden Einkommens und Vermögenssteuern der natürlichen Personen wird bei erhöhtem Steuerfuss von 118 % (+5 %) von einem leicht höheren Ertrag als im Jahr 2025 ausgegangen. Für die Steuererträge aus früheren Jahren wird gegenüber dem Vorjahr mit einer deutlich tieferen Quote gerechnet. Die zu erwartenden Steuern der juristischen Personen dürften sich unter dem Vorjahresumfang bewegen. Die zu erwartenden Grundsteuern und die Grundstückgewinnsteuern dürften sich in etwa im Vorjahresumfang bewegen. Die Handänderungssteuern werden voraussichtlich deutlich unter den Erträgen des letzten Jahres liegen.
Wesentliche neue Ausgaben 2026 (› CHF 10’000)
Allgemeine Verwaltung in CHF
01202.313000 Anlässe, Veranstaltungen, Empfänge, Repräsentationen
02270.313301 Einführung neues Zeiterfassungstool
02270.313301 Einführung neues Sozialamttool
02900.314430 Erweiterung Büroräumlichkeiten Gemeindehaus
02270.529010 Neue Webseite
Kultur, Sport und Freizeit in CHF
32100.363600 Beitrag an Stadtbibliothek / Ludothek
32200.363600 Beiträge an Dorfvereine (Musik und Theater)
32900.363600 Beiträge an Dorfvereine (Kulturförderung)
32900.390000 Drucksachen, Anteil Kulturförderung am Publikationsorgan «andwiler»
34100.363600 Beiträge an Dorfvereine (Sportförderung)
Verkehr
61500.501005 Sanierung Lindenstrasse Planung bis Auflageprojekt
61500.501007 Sanierung WiesentalWaldeggstrasse Bauprojekt – Ausschreibung
61500.501008 Mattenstrasse Projektierung und Sanierung
61500.501009 Erneuerung Gehweg Feldrietstrasse
Umweltschutz und Raumordnung in CHF
72003.503302 Sanierung Pumpwerk Freudenau Mehrkosten ElektraLeitungen
77100.503301 Umgestaltung Friedhof Planung und Sofortmassnahmen
79000.529001 Raumplanung


Elektra
Erfolgsrechnung
Elektrizitätswerk –Stromhandel und Übriges (ohne Elektrizitätsnetz)
Bilanz per 31. Dezember 2025
Konto Bezeichnung
206
Investitionsrechnung 2025 / Investitionsbudget 2026
Konto Bezeichnung
2026 in CHF
Wesentliche neue Ausgaben 2026 (› CHF 10’000)
Volkswirtschaft
87110.503500 Ersatz SAKEinspeisung TS Büel
87110.503500 Erschliessung Juggenstrasse
87110.504000 Ersatz Verteilkabinen VK2 und VK4
87110.504000 Sanierung Schutz NSHV Div. TS

Prüfungen
Anträge des Gemeinderates
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Der Gemeinderat beantragt Ihnen die Zustimmung zu folgenden Anträgen:
1. Die Jahresrechnung 2025 mit der ausgewiesenen Gewinnverwendung der politischen Gemeinde Andwil sowie der Elektra Andwil seien zu genehmigen.
2. Das Budget 2026 der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung der politischen Gemeinde Andwil sowie der Elektra Andwil, seien mit der Steuererhöhung von 5 % und dem neuen Steuerfuss der politischen Gemeinde Andwil von 118 % und der Grundsteuern (0.6 / 0.2 ‰) zu genehmigen.

Anträge der Geschäftsprüfungskommission
An die Bürgerversammlung der Gemeinde Andwil
Als Geschäftsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung (inkl. Elektra) der Gemeinde Andwil, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang sowie die Amtsführung für das am 31. Dezember 2025 abgeschlossene Rechnungsjahr und das Budget 2026 geprüft.
Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des Budgets sowie die Amtsführung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines für die Grösse der Gemeinde angemessenen internen Kontrollsystems mit Schwerpunkt auf die finanziellen Risiken, damit die Aufstellung der Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung und das Budget sowie die Amtsführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen der Prüferin. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt die Prüferin das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der
Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Für die Prüfung der Jahresrechnung haben wir die BDO AG, St. Gallen beauftragt. Die Prüfergebnisse der BDO AG haben wir für unser Prüfungsurteil berücksichtigt.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnung und die Amtsführung für das am 31. Dezember 2025 abgeschlossene Rechnungsjahr sowie das Budget 2026 den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften. Der Rat beantragt eine Steuerfusserhöhung um 5 % auf 118 %, was im Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen einer geglätteten Bewältigung der finanziellen Herausforderungen entspricht. Der vorgelegte Jahresabschluss im Zusammenhang mit der aus den vergangenen Rechnungsjahren abgeleiteten Erfahrung zeigt, dass die geplanten Investitionen nie im geplanten Umfang tatsächlich umgesetzt wurden und die Verrechnung zur Investition zeitlich verzögert stattfand. Mit dieser Ausgangslage ist für das Steuerjahr 2026 vorerst auf eine vorsorgliche Erhöhung des Steuerfusses zu verzichten. Der Entscheid über die Erhöhung des Steuerfusses ist im Folgejahr nochmals zu evaluieren, wenn Gewissheit über die Umsetzung der zurzeit in der Schwebe stehenden Investitionen herrscht.
Soweit die GPK im Rahmen der Prüfung unwesentliche Verfehlungen oder Risiken identifiziert hat, wurden diese in einem Erläuterungsbericht an den Gemeinderat adressiert und zu dessen Handen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge formuliert.
Im Rahmen unserer Prüfung zu sonstigen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen halten wir ergänzend fest, dass
– die Vorgaben zur Verwendung der Integrationspauschalen gemäss Art. 45a bis Art. 45f Sozialhilfegesetz (sGS 381.1) und
– die Vorgaben gemäss Art. 19 Abs. 1 der Asylverordnung (sGS 381.12) eingehalten sind.
Fortsetzung siehe Folgeseite.
Prüfungen
Anträge Geschäftsprüfungskommission
Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss Art. 56 GG erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.
Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir die folgenden Anträge:
1. Die Jahresrechnungen 2025 der politischen Gemeinde Andwil und der Elektra Andwil seien zu genehmigen.
2. Der Antrag des Gemeinderats über die Erhöhung des Steuerfusses um 5 % auf neu 118 % sei abzulehnen und der Steuerfuss unverändert auf 113 % zu belassen.
9204 Andwil, 18. Februar 2026
Die Geschäftsprüfungskommission
Mirco Eigenmann, Präsident
Marc Baumann, Vizepräsident
Werner Feldmeyer, Aktuar
Seline HeimKeller, Mitglied
Pascal Keller, Mitglied

Behörde / Kommissionen / Verwaltung
Behörde | Kommissionen | Verwaltung
Mitglieder und Mitarbeitende
Kommissionsmitglieder
Gemeinderat
Gemeindepräsident/in vakant
Gemeindepräsidentin a.i. Umbricht Regula
Ersatzwahl am 8. März 2026
Leitung, Zuständigkeiten für Rat/Kanzlei, Personal, Einbürgerungsrat, Stimmbüro, Einwohneramt/Soziales/ Asylwesen/AHVZweigstelle
Mitglieder Signer Cyrill (Vizepräsident) Elektra, Friedhofkommission, Bestattungsamt, Jugend, Abwasserverband
Büchler Benjamin
Bauverwaltung, Tiefbau, Notschlachtlokal, Liegenschaften
Fässler Niklaus Finanzen, Landwirtschaft, Sicherheitsverbund
Gemeinderatsschreiberin Wagner Sandra
Geschäftsprüfungskommission
Präsident Eigenmann Mirco Mitglieder Baumann Marc
HeimKeller Seline
Keller Pascal Aktuar Feldmeyer Werner
Baukommission
Präsident Büchler Benjamin
Mitglieder Umbricht Regula (Vizepräsidentin)
Genovesi Adriano
Stark Roland
Süess Raphael
Berater Lapp JeanLuc
Aktuarin Baumgartner Carolin
Elektrakommission
Präsident Signer Cyrill
Mitglieder Büchler Benjamin (Vizepräsident)
Brühwiler Milo
Müller Kevin
Berater Zampelli Gerardo, IBG
Aktuarin Albrecht Stefanie
Friedhofkommission
Präsident Signer Cyrill
Mitglieder Fässler Niklaus (Vizepräsident)
D’Agostino Rosario
Marjetic Regina
Schärer Rolf
Berater ohne Stimme Urscheler Mario Aktuar Brülisauer Luca
Ortsmuseumskommission
Präsident Züger Daniel Mitglieder Ledergerber Eugen
Sidler Susanne
Signer Cyrill
Steiger Andreas Aktuar Strässle Patrik
Stimmenzählende
Brüngger Marcel Feldmeyer Werner Keil Milena
Keller Tanja
Ledergerber Andrea Ledergerber Riccarda
Siegenthaler Irene
Siegenthaler Michael
Schiess Livia
Urscheler Claudia Wenk Annamarie
Mitglieder und Mitarbeitende
Verwaltungsmitarbeitende
In alphabetischer Reihenfolge
Ackermann Corina Lernende, Ausbildungszeit 20232026
Albrecht Stefanie Finanzverwaltung
Aliji Melisa Lernende, Ausbildungszeit 20242027
Baumgartner Carolin Bauverwaltung, Berufsbildung
Bösch Janine
Steueramt
Brülisauer Luca Einwohneramt
Deissel Olga
Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerbenden und Dolmetscherin
Di Maria Betul
Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerbenden vor Ort
Eigenmann Andrea Grundbuchamt
Lanfranchi Beatrice Steueramt, Veranlagungen
Mazenauer Sonja Grundbuchamt
Müller Tanja Sozialamt und Asylwesen
Sidler Susanne Sozialamt und Asylwesen
Thuma Peter Projektmitarbeiter Gemeinderatskanzlei
Tomasi Hans Peter Grundbuchamt
Urscheler Mario Werkhof
Wagner Sandra Gemeinderatskanzlei

Besoldung der Behördenmitglieder 2025
Gemäss Art. 123a und Art. 123b des II. Nachtrags zum Gemeindegesetz ist die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder durch den Rat nach Ablauf des Rechnungsjahres im Geschäftsbericht zu veröffentlichen.
Aufgrund des Rücktritts des Gemeindepräsidenten per 31. Juli 2025 hat der Gemeinderat ab 1. August 2025 die angezeigten Pensen definiert.
Legende:
a) Betroffen von der Veröffentlichung der Besoldung sind die von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder.
b) Nur bei Anstellung im Monatslohn zu erwähnen.
c) Massgebend ist der Bruttolohn, welcher im Lohnausweis unter Ziff. 8 «Bruttolohn total» ausgewiesen wird.
d) Diese Angabe bezieht sich auf Ziff. 13 «Spesenvergütungen» des Lohnausweises und enthält nebst effektiven Spesen auch Pauschalspesen sowie Beiträge an die Weiterbildung.
e) Entschädigungen über CHF 500.–, die ein Behördenmitglied für seine Tätigkeit in Organen juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts erhält, in die es von der Gemeinde direkt oder indirekt abgeordnet wurde, sofern die Entschädigung dem Behördenmitglied und nicht der Gemeinde zufliesst. Entschädigungen, welche bereits im Bruttolohn des Lohnausweises berücksichtigt sind, müssen nicht erwähnt werden. Zusätzlich werden hier gratis abgegebene Halbtaxabonnemente der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) oder RekaCheckVergünstigungen bis CHF 600.– jährlich ausgewiesen.
Gemeinde Andwil
Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil gemeinde@andwil.ch