Aktuelle Informationen, Baustellen, Fristen, Regelungen, wichtige Termine
Nachrichten und amtliche Mitteilungen
Mai 2026 Nummer 2

![]()
Aktuelle Informationen, Baustellen, Fristen, Regelungen, wichtige Termine
Nachrichten und amtliche Mitteilungen
Mai 2026 Nummer 2

Da die Landeshauptstadt derzeit kein Budget hat, ist auch die Produktion der offiziellen StadtZeitung Klagenfurt nicht möglich. Zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigten jedoch, dass diese für viele Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Informationsquelle ist. Digitale Medien wie Facebook oder Instagram können nach wie vor eine Zeitung in Papierform nicht ersetzen.
Die Stadtregierung hat daher beschlossen, bis zum Vorliegen eines Budgets zumindest eine reduzierte „Klagenfurt Information“ zu erstellen. Diese wird Sie einmal im Monat über die wichtigsten Neuerungen seitens der Stadtregierung und der Stadtverwaltung informieren.
Sobald die Stadt wieder über ein Budget verfügt, wird es aus aktueller Sicht die beliebte offizielle StadtZeitung Klagenfurt in der gewohnten Form geben.
Mit besten Grüßen, Dr. Valentin Unterkircher, Chefredakteur
Medieninhaber und Herausgeber: Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung StadtKommunikation.
Chefredakteur: Dr. Valentin Unterkircher; Stellvertreterin und Redaktionsleitung der aktuellen Ausgabe: Iris Wedenig. Tel. 0463/537–2271, E-Mail: stadtzeitung@klagenfurt.at
Redaktion: Julia Glinik, Mag. Raphael Spatzek, Linda Buchner MEd, Sabrina Zechner BA, Amtlicher Teil: Margit Schrott. Verlags- und Herstellungsort: Klagenfurt am Wörthersee. Produktion: WERK1 Werbegraphik GmbH, Druck: Carinthia, St. Veit an der Glan. Erscheint monatlich (außer Jänner und August) und nach Bedarf. Bezug für die Klagenfurter Haushalte kostenlos.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird teilweise auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: www.klagenfurt.at/stadtzeitung

Grünflächen sind eine der wirksamsten Maßnahmen gegen städtische Hitze. Bürger können mitbestimmen. Foto: SK/Bauer
Umfrage. Klagenfurterinnen und Klagenfurter können die Entwicklung der Grün- und Naturflächen in der Stadt mitgestalten.
Wo sehen Klagenfurts Bewohnerinnen und Bewohner einen besonderen Bedarf an Grünflächen, Bäumen oder Parks? Welche Prioritäten sollten bei Grün- und Naturflächen in Klagenfurt gesetzt werden? Diese Fragen sollen nun mit einer Online-Befragung im Rahmen des EU-Projektes „GoGreenNext“ beantwortet werden.
„GoGreenNext“ ist ein Projekt zur Sicherung der Gesundheit in Städten. Mit der Befragung wird ermittelt, wo Bürgerinnen und Bürger in Klagenfurt Bedarf an grünen Flächen, Bäumen oder Parkflächen sehen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen teilzunehmen und damit Prioritäten für Klagenfurts zukünftige Entwicklung zu setzen.
Als Testfeld in Klagenfurt eignet sich die Neugestaltung der 10.-Oktober-Straße im nördlichen Bereich, in dem auch das Hauptgebäude der Kärntner Sparkasse saniert wurde und der Neue Platz direkt angrenzt. Die Umfrage ist leicht verständlich und dauert nur wenige Minuten.

Hier geht’s zur Umfrage: www.gogreennext.eu
KURZ GEMELDET
Mit Beginn der warmen Jahreszeit begibt man sich wieder gerne ins Freie, es wird wieder mehr im Garten gewerkelt und gearbeitet. Einige dieser Aktivitäten, egal ob im Haus, in der Wohnung, in der Garage, im Garten etc., sind jedoch mit Lärm verbunden (z. B. Hämmern, Sägen, Rasenmähen, Häckseln etc).
Um die Nachbarschaft vor einem hohen Lärmaufkommen in ihrer Freizeit zu schützen, regelt die Klagenfurter Lärmschutzverordnung Ruhezeiten genau.
Ruhezeiten einhalten!
Das Durchführen lärmerzeugender Arbeiten ist an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und 19 bis 7 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen verboten. Ähnliches gilt für Besitzer von Haustieren. Tiere sind so zu verwahren, dass – abgesehen von kurzfristigem ihrer Tiergattung typischerweise entsprechenden Lautverhalten – niemand durch Geräusche unzumutbar belästigt wird.
Tiere, die aufgrund häufiger Lautäußerungen (z. B. durch Bellen oder Krähen) dazu neigen, die Nachtruhe zu stören, dürfen in Wohngebieten in der Zeit von 19 bis 7 Uhr nicht im Freien oder in offenen Räumen gehalten werden.
Landwirtschaften sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Mitglieder des Gemeinderates trafen in der Sitzung im April wichtige Entscheidungen für die Stadt.
Foto: StadtKommunikation
SITZUNG VOM 28. APRIL

Finanzen. Die Stadt schließt das Jahr 2025 mit einem Plus von 22 Millionen Euro im Allgemeinen Haushalt ab. Rechnet man diverse getätigte Investitionen für Straßen, Bildung, Sport oder das Hallenbad neu hinzu, ergibt sich im Gesamthaushalt dennoch ein Minus.
In der Gemeinderatssitzung am 28. April konnten wichtige Beschlüsse für Klagenfurt gefasst werden. Unter anderem wurde der Rechnungsabschluss 2025 mehrheitlich beschlossen. Der Rechnungsabschluss ist die in Zahlen gegossene Bilanz der städtischen Politik und der wirtschaftlichen Steuerung. Er ist also der Nachweis, ob das Budget – wie erwartet und beschlossen – eingehalten wurde beziehungsweise welche Abweichungen eingetreten sind. 2025 war gekennzeichnet von einem sieben Monate andauernden Budgetprovisorium. In dieser Zeit konnten keine freiwilligen Leistungen ausbezahlt werden, etwa Subventionen für Vereine. Dadurch hat die Stadt u.a. weniger ausgegeben als ursprünglich geplant. Damit steht im Allgemeinen Haushalt auf Ebene der Operativen Gebarung ein deutliches
Plus von rund 22 Millionen Euro. Im Wesentlichen sind dies die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung. Hier wird sozusagen das gesamte städtische Leben in Zahlen abgebildet. Im Voranschlag stand an dieser Stelle noch ein
49,8 Mio. Euro – Investitionen bei städtischen Beteiligungen wie Hallenbad neu oder Lakeside Park
10,5 Mio. Euro – Abwasserund Abfallbeseitigung
8 Mio. Euro – Straßenbau, Wasserbau, Verkehr
2 Mio. Euro – Unterricht, Erziehung, Wissenschaft, Sport
991.000 Euro – Dienstleistungen
602.000 Euro – Allg. Verwaltung
www.klagenfurt.at/ stadtverwaltung/budget-finanzen
Minus von zwei Millionen Euro. Damit konnte eine deutliche Verbesserung von rund 24 Millionen Euro erzielt werden. Ergebnis deutlich verbessert Hauptverantwortlich dafür waren Einsparungen, etwa im Personalbereich mit 3,4 Millionen Euro oder bei Sachaufwendungen mit 12,8 Millionen Euro. Mit einem Plus von 22 Millionen Euro konnte eine Tilgung des Inneren Darlehens für den Haushaltsausgleich 2024 in Höhe von 12 Millionen Euro durchgeführt werden. Was jedoch in der Operativen Gebarung noch nicht berücksichtigt ist, sind laufende Investitionen. Werden diese in das Ergebnis eingerechnet, ergibt sich ein Nettofinanzierungssaldo im Allg. Haushalt von minus 37,9 Millionen Euro. Darin inkludiert sind laufende Investitionen und Sanierungs-
maßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Straßenbau und Verkehr, Unterricht und Sport oder auch für das neue AlpenAdria Familien- und Sportbad. Stabiler Schuldenstand
Der Schuldenstand der Stadt beläuft sich inkl. Innerer Darlehen auf 151,1 Millionen Euro – ein äußerst geringer Wert im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten. „Vom Bilanzbild ist Klagenfurt eine Vorzeigestadt, wir haben allerdings ein Liquiditätsproblem. Bei unseren Aufgaben, bei der Infrastruktur und beim Personal sind die Ausgaben zu hoch, hier muss angesetzt werden. Konsolidierungsmaßnahmen zur nachhaltigen strukturellen Ergebnisverbesserung sind daher weiterhin unumgänglich“, so Finanz-Abteilungsleiter Mag. Christoph Wutte. RS
On demand nachzusehen auf:
www.klagenfurt-tv.at



Das Grundstück in der Pischeldorfer Straße (links unten) steht zum Verkauf. Ebenso die beiden Flächen in Ponfeld (links oben) und in der Gradnitzer Straße (oben rechts) Fotos: Abt. VM

Über die Abteilung
Facility Management und die UZ Immobilienbesitz GmbH laufen derzeit
Interessentenerkundungen für drei große städtische Grundstücke.
Es handelt sich um folgende Grundstücke:
Pischeldorfer Straße
Zum Einen in der Pischeldorfer Straße bei der Alten Stadtgrenze. Dort befindet sich eine 1.020 Qudratmeter große Fläche, welche zu einem Mindestverkaufspreis von 75.000 Euro angeboten wird. Das Grundstück ist unbebaut und als Grünland/ Schrebergärten gewidmet. Ei-
ne Errichtung von Schrebergärten ist dort vorstellbar.
Ponfeld
In Ponfeld, Ecke Liesertalweg zur Drautalstraße, gibt es ein weiteres Grundstück der Stadt Klagenfurt, welches verkauft werden soll. Die Größe beläuft sich auf 2.332 Quadratmeter und wird für einen Mindestverkaufspreis von 490.000 Euro zum Verkauf angeboten. Das Grundstück ist als BaulandWohngebiet gewidmet, es gelten die Bedingungen der Bebauungsplanverordnung.
Eine Interessentenerkundung samt Preisvorstellung kann bis 29. Mai, 12 Uhr, schriftlich, verschlossen und mit dem Vermerk des jeweiligen Grundstücksnamens (Pisscheldorfer Straße bzw. Pon-
feld) in der Abt. Facility Managment abgegeben werden.
Gradnitzer Straße
In St. Peter bei Ebenthal an der Gradnitzer Straße wird im Ausmaß von rund 4.000 Quadratmetern zu einem Quadratmeterpreis von 170 Euro ebenfalls eine Liegenschaft veräußert. Eine Teilung der Grundstücke in einzelne Parzelleneinheiten ist grundsätzlich möglich. Die Grundstücke sind als Bauland Geschäftsgebiet gewidmet. Mögliche Interessenten können sich gerne direkt bei der UZ Immobilienbesitz GmbH melden und bis 31. Mai eine Interessentenerkundung schriftlich abgeben.
Hinweis: Mit der Beteiligung an diesen Interessentenerkundungen ist keinerlei Anspruch
auf Erwerb der Liegenschaft bzw. Abschluss eines Bestandsvertrages und Ersatz allfälliger Kosten verbunden. Ein allfälliger Verkauf der Liegenschaft bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Ein allfälliger Abschluss eines Bestandsvertrages bedarf der Zustimmung des Stadtsenates.
Alle genauen Details zur korrekten Abgabe der Interessentenerkundungen, Kontakte für mögliche Besichtigungen etc. finden Sie direkt auf www.klagenfurt.at bzw. unter dem unten angeführten QR-Code. JG
Details zu den öffentlichen Interessentenerkundungen: www.klagenfurt.at

In Klagenfurt wird eine kostenlose Energieberatung angeboten. Foto: BigStock
BETREUUNG
Für das kommende Kindergartenjahr gibt es in Trägervereinen der Stadt Klagenfurt noch freie Plätze für die Kleinsten. Die Vormerkwochen für das neue Kindergartenund KITA-Jahr sind zwar schon abgeschlossen, eine

In Klagenfurt gibt es noch freie KITA-Plätze. Foto: Bigstock
Anmeldung ist aber trotzdem noch möglich! Die bisherigen Zahlen haben ergeben, dass es in einigen Trägervereinen der Stadt noch freie Plätze für 1- bis 3-Jährige gibt.
Daher erfolgt auch eine Vergabe an Kinder, deren Eltern die Aufnahmevoraussetzung der Berufstätigkeit nicht oder nicht vollends erfüllen. Interessierte Eltern werden eingeladen, sich mit dem Team der Kindergartenverwaltung in Verbindung zu setzen.
Kontakt unter der folgenden E-Mail-Adresse: kindergartenhort@klagenfurt.at

Effizienz. Die Stadt Klagenfurt bietet eine kostenlose Energieberatung an. Gerade in Zeiten der hohen Kosten ist dieses Angebot essentiell.
Die kostenlose Energieberatung zielt darauf ab, mit Personen aus einem gemeinsamen Haushalt eine genaue Analyse über den aktuellen IST-Zustand des Energieverbrauchs zu erstellen. Das bedeutet, dass unter anderem der Heizenergieverbrauch, Stromverbrauch usw. analysiert wird.
Anschließend werden konkrete Einsparungspotenziale erarbeitet und etwaige Fördermöglichkeiten besprochen. Ziel ist es, Maßnahmen optimal auf die betreffende Immobilie abzustimmen. Zudem wird über das richtige Lüftungsverhalten aufgeklärt, um Schimmelbildung vorzubeugen.
Für eine individuelle Energieberatung können Interessierte direkt einen Termin bei der Abteilung Klima- und Umweltschutz vereinbaren. SZ
Kontakt: Abteilung Klima- und Umweltschutz
Telefon: +43 463 537-4886
E-Mail: umweltschutz@klagenfurt.at Adresse: Bahnhofstraße 35
EU-Batterienverordnung. Im April wurde die neue Sammelkategorie LVBATT – Batterien für leichte Verkehrsmittel – eingeführt. Diese Änderung sieht eine differenziertere Erfassung und getrennte Sammlung von Batterietypen vor.
Seit April 2026 gibt es an den kommunalen Sammelstellen in Österreich eine neue Sammelkategorie: Batterien für leichte
Verkehrsmittel (LVBATT). Basierend auf der neuen EU-Batterienverordnung zielt diese Änderung auf eine genauere Differenzierung von Batterietypen ab.
Die EAK hat gemeinsam mit ihren Partnern ein neues Merkblatt erarbeitet, das als zentrale Orientierungshilfe dient. Darin werden die wichtigsten Anforderungen kompakt zusammengefasst und es hilft bei der richtigen Zuordnung und sicheren Sammlung dieser Batterien.
LVBATT-KATEGORIE
„Batterien für leichte Verkehrsmittel“ (LV-Batterien) sind gekapselte Akkus mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm. Diese werden für den Antrieb von leichten Fahrzeugen eingesetzt. Dazu zählen u. a. Akkus aus E-Bikes, E-Scootern und elektrischen Rollstühlen.
Für sämtliche LVBATT gilt, dass sie wie beschädigte Batterien behandelt und getrennt gesammelt werden. LB Alle Informationen sowie Details zur richtigen Entsorgung unter www.klagenfurt.at.
Kundmachung über die Auflage der Geschworenenund Schöffenliste für die Jahre 2027 und 2028
Gemäß § 5 Abs. 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl. Nr. 256/1990, idgF. wird kundgemacht, dass das Verzeichnis, der für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen am 28. April 2026 ausgelosten Personen, vom 11. Mai 2026 bis einschließlich 21. Mai 2026 von Montag bis Freitag (außer am Feiertag), jeweils zwischen 8 und 12 Uhr, in der Abteilung Bevölkerungswesen des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Wahl- und Meldeamt, Kumpfgasse 20, 1. Stock Zimmer 114, zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu berufen, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen, das 25. nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind Personen ausgeschlossen,
1. die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen können,
2. die der Gerichtssprache nicht so weit mächtig sind, dass sie dem Gang einer Verhandlung verlässlich zu folgen vermögen,
3. die gerichtliche Verurteilungen aufweisen, die nicht der beschränkten Auskunft aus dem Strafregister unterliegen (das sind grundsätzlich Verurteilungen zu einer mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe), oder
4. gegen die ein Strafverfahren als Beschuldigte oder Angeklagte wegen des Verdachtes einer gerichtlich strafbaren Handlung anhängig ist, die von Amts wegen zu verfolgen und mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.
Weiters sind als Geschworene oder Schöffen nicht zu berufen:
1. der Bundespräsident,
2. die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder einer Landesregierung sowie der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder,
3. der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofes sowie die Volksanwälte,
4. Geistliche und Ordenspersonen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften,
5. Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, die Anwärter dieser Berufe, andere in die Verteidigerliste eingetragene Personen und hauptamtlich tätige Bewährungshelfer,
6. Bedienstete der Bundesministerien für Inneres und für Justiz sowie deren nachgeordneter Bundesdienststellen und Angehörige eines Gemeindewachkörpers,
7. Personen, die keinen Hauptwohnsitz im Inland haben,
8. Personen, die im heurigen Jahr noch nicht das 25. oder schon das 65. Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden.
Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.
Die Einsprüche müssen bis spätestens 21. Mai 2026, 12 Uhr in der Abteilung Bevölkerungswesen des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Wahl- und Meldeamt, Kumpfgasse 20, 1. Stock Zimmer 114 eingelangt sein.
Die eingetragenen Personen können überdies einen Befreiungsantrag nach § 4 GSchG (falls sie in der letzten Periode als Geschworene oder Schöffen tätig waren oder die Erfüllung ihrer Pflichten für sie mit unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastungen verbunden sind) während der Auflagezeit einbringen. Einsprüche bzw. Befreiungsgründe sind schriftlich oder mündlich einzubringen.
Soweit sich die in dieser Kundmachung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Klagenfurt am Wörthersee, 15. April 2026
Der Bürgermeister, Christian Scheider
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
• GRATIS Verhütung
• Karfreitag-Feiertag für alle
• Polizei – kritischer Personalmangel
• Transparenz im Parlament
• Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag, 11. Mai 2026, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In Klagenfurt am Wörthersee können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse Amtsgebäude Kumpfgasse, Wahlamt, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (Verbotszone: 20 Meter) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 15. Juni 2026, von 8 bis 20 Uhr, Dienstag, 16. Juni 2026, von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch, 17. Juni 2026, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 18. Juni 2026, von 8 bis 16 Uhr, Freitag, 19. Juni 2026, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 20. Juni 2026, GESCHLOSSEN Sonntag, 21. Juni 2026, GESCHLOSSEN Montag, 22. Juni 2026, von 8 bis 16 Uhr Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20 Uhr, durchführen. Während des Eintragungszeitraumes ist innerhalb der Verbotszone (Verbotszone ist das Gebäude, in dem sich ein Eintragungslokal befindet bzw. alle Gehsteige, Grün- und Verkehrsflächen im Umkreis von 20 Metern) folgendes verboten:
a) jede Art der Werbung für ein Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen an die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen und dergleichen,
b) jede Ansammlung von Personen, sowie
c) das Tragen von Waffen jeder Art (das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen).
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 218 €, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.
Klagenfurt am Wörthersee, 15. April 2026 Der Bürgermeister, Christian Scheider
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee schreibt Planstellen in mehreren Bereichen der Stadtverwaltung aus. Bitte schicken Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit den erforderlichen Unterlagen per E Mail an personal@klagenfurt.at
Strategische und operative Leitung mit Kenntnissen im städtischen Haushalt. Schwerpunkt: Investition und Finanzierung. Erforderlich: wirtschaftswissenschaftliches Universitätsstudium.
Bewerbungen bis 5. Juni 2026
Details auf www.klagenfurt.at/jobs
Organisation, Überwachung, Kontrolle, Gewährleistung und Instandhaltung von Straßen, Brücken, Nebenanlagen. Eigenverantwortliche Leitung von Bauprojekten.
Bewerbungen bis 29. Mai 2026
Details auf www.klagenfurt.at/jobs
Straßendetailplanung einschließlich Straßenentwässerung, Massenermittlung und Kostenschätzung, Mitarbeit bei verkehrstechnischen Gutachten.
Bewerbungen bis 29. Mai 2026
Details auf www.klagenfurt.at/jobs
Weiterentwicklung des mittelfristigen Ergebnis-, Investitions- und Finanzplans, inkl. Finanzierungsmanagement, Mitarbeit bei Erstellung von Voranschlägen, mittelfristigen Finanzplanungen, kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Rechnungsabschlüssen.
Bewerbungen bis 29. Mai 2026
Details auf www.klagenfurt.at/jobs
Projektabwicklung/Teamleitung bei Bauabschnitten im Bereich Kanalbau und diverser Aufgaben in der Abfallwirtschaft, Ansuchen behördlicher Genehmigungen.
Bewerbungen bis 29. Mai 2026
Details auf www.klagenfurt.at/jobs
Bearbeitung von Bauansuchen und Bauanzeigen, Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten im Bau-, Gewerberechts- und Flächenwidmungsverfahren, Erteilung von straßenrechtl. Bewilligungen, Grenzverhandlungen.
Bewerbungen bis 29. Mai 2026
Details auf www.klagenfurt.at/jobs
Kann mir jemand sagen, welche sozialen
Unterstützungen die Stadt Klagenfurt anbietet? ��
#stadtderbegegnung

Die digitale Klagenfurter Rathaus Assistentin
Jetzt auf www.klagenfurt.at
#stadtderbegegnung



