Satzung des Freizeit- und Tourismusverbandes Märkisches Sauerland e.V.
§1 Name und Sitz 01.
Der Verein führ den Namen Freizeit- und Tourismusverband Märkisches Sauerland e.V.
02.
Er ist ein eingetragener Verein.
03.
Der Sitz ist Lüdenscheid. Die Geschäftsstelle befindet sich im Hause der Kreisverwaltung Märkischer Kreis, Bismarckstr. 15, 58762 Altena.
§2 Zweck und Aufgaben 01.
Der Freizeit- und Tourismusverband (FTV) ist eine Dachorganisation zur Erarbeitung, Koordinierung und Förderung touristischer Aktivitäten im Märkischen Kreis unter Berücksichtigung der Tourismusstrategie des NRW- und des Sauerland-Tourismus.
02.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Etwaige Einnahmen und Zuwendungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
03.
Der FTV hat die Aufgabe, die Interessen des Tourismus im Märkischen Kreis in Verbindung mit Behörden, Organisationen, Körperschaften, Vereinen, Handel und Gewerbe sowie Privaten zu wahren und zu fördern.
04.
Im FTV arbeiten alle Mitglieder zur Schaffung, Verbesserung und Förderung des Tourismus und der dem Tourismus dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen zusammen.