Checkliste Handwerkerbonus

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CHECKLISTE ZUM HANDWERKERBONUS -SICHERN SIE SICH RECHTZEITIG 600€ AUF ERBRACHTE HANDWERKSLEISTUNGENAb 01. Juli 2014 haben Sie als Kunde die Möglichkeit sich den Handwerkerbonus von bis zu 600€ zu sichern! ACHTUNG ZU BEACHTEN: 1. Ab wann gibt es die Förderung? Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 01.07.2014 und 31.12.2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01.01.2015 und 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen werden. 2. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 20 % der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.        

3. Den Handwerkerbonus gibt es für folgende Gewerke:  Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer  Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer  Kunststoffverarbeitung  Hafner  Rauchfangkehrer  Gas- und Sanitärtechnik;

Tischler Holzbau-Meister (Zimmermeister) Dachdecker; Spengler Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Tapezierer; Stukkateure und Trockenausbauer Bodenleger; Keramiker; Plattenund Fliesenleger; Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher

Heizungstechnik; Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik

 Baumeister, Ingenieurbüros (planende und beratende Ingenieure)

 Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik; Kommunikationselektronik  Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung; Schädlingsbekämpfung  Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede  Mechatroniker für Maschinenund Fertigungstechnik

4. Die Rechnungsaufstellung muss getrennt nach Material und Handwerksleistung erfolgen! 5. Was muss der Förderantrag beinhalten?  Antragsformular ab dem 01. Juli 2014 online verfügbar unter www.handwerkerbonus.gv.at  Meldebestätigung des Förderwerbers (Kann bei vielen Gemeinden bereits online angefordert werden!)  Rechnung sowie Zahlungsbestätigung 6. Wo muss der Förderantrag eingereicht werden? Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H. T: 01 31 380 - 451 | F: 01 31 380 - 388 E: handwerkerbonus@abv.at Bausparkasse der österr. Sparkassen AG T: 050 100 - 29 800 | F: 050 100 - 929 800 E: handwerkerbonus@sbausparkasse.co.at Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. T: 01 546 46 - 36 | F: 01 546 46 - 2369 E: handwerkerbonus@raibau.at Bausparkasse Wüstenrot AG T: 05 7070 - 123 | F: 05 7070 - 109 E: handwerkerbonus@wuestenrot.at Die österreichische Bundesregierung stellt hierfür im Kalenderjahr 2014 10 Mio. Euro und 2015 20 Mio. Euro zur Verfügung – ACHTUNG ES GILT DAS PRINZIP ‚FIRST COME FIRST SERVED‘: Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur solange Fördermittel vorhanden sind. Sobald diese erschöpft sind findet auch bei korrektem Förderansuchen keine Förderung statt! Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich ist ausgeschlossen.


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