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Biodiversitäts- und Klimaprogramm

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Biodiversitäts- und Klimaprogramm 2030 Kulturlandschaft und Landwirtschaft Forstwirtschaft Wasserwirtschaft Jagd und Fischerei Energie und Klima


Inhalt Klima und Biodiversität

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Kulturlandschaft und Landwirtschaft

Seite 8

Forstwirtschaft

Seite 14

Wasserwirtschaft

Seite 17

Jagd und Fischerei

Seite 20

Energie und Klima

Seite 24

Anhang: Ausgewählte Daten und Fakten

Seite 28 Für den Inhalt verantwortlich:

Österreichischer Bauernbund Brucknerstraße 6/3 A-1040 Wien Telefon: +43 1 505 81 73-800 E-Mail: bauernbund@bauernbund.at

Landwirtschaftskammer Österreich Schauflergasse 6 A-1015 Wien Telefon: +43 1 533 18 43 E-Mail: office@lk-oe.at


Vorwort Bauernfamilien sind Wegbereiter für Biodiversitäts- und Klimaschutz

Der Kampf gegen die Klimaverschlechterung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Es braucht hierfür ein Zusammenwirken aller Kräfte auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Wenn es uns nicht gelingt gegenzusteuern, werden die Auswirkungen auf die Biodiversität, unsere Land- und Forstwirtschaft und damit alle unsere Lebensgrundlagen dramatisch sein. Die Europäische Union hat 2019 mit dem „Green Deal“ und der „EU-Biodiversitätsstrategie 2030“ Leitlinien zum Schutz von Biodiversität und Klima geschaffen, die alle Mitgliedsstaaten vor große Herausforderungen stellen. Der Österreichische Bauernbund und die Landwirtschaftskammer Österreich haben gemeinsam das hier vorliegende „Klima- und Biodiversitätsprogramm 2030“ erarbeitet und die Rolle der österreichischen Bäuerinnen und Bauern in diesem Spannungsfeld beleuchtet. Bisherige Leistungen sind ebenso angeführt wie Potenziale, die in der multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft genutzt werden können. Darüber hinaus sind politische Rahmenbedingungen skizziert, die es braucht, um die Chancen des Sektors verstärkt umzusetzen. Die Land- und Forstwirtschaft hat schon herzeigbare Erfolge vorzuweisen und ist bereit und gerüstet, auch künftig einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Gleichzeitig ist wichtig, dass alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, vom privaten Hausgarten bis zur Industrie, gefordert sind, aktiv Biodiversitäts- und Klimaschutz zu betreiben.

Abg. z. NR DI Georg Strasser, Präsident Bauernbund

Josef Moosbrugger, Präsident LK Österreich

Georg Strasser

Josef Moosbrugger


Schützen durch Nützen Die unverzichtbare Rolle der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft für Klimaschutz und Biodiversität

Die Bekämpfung des Klimawandels ist aktuell eine der größten Herausforderungen auf unserem Planeten. Der Klimawandel hat enorme Auswirkungen auf die Ökosysteme, die Biodiversität und damit auf unsere Lebensgrundlagen. Die Land- und Forstwirtschaft ist die am stärksten vom Klimawandel betroffene Branche, bietet gleichzeitig aber auch große Potenziale, die zur erfolgreichen Minderung des Klimawandels beitragen können. Ähnliches gilt für die Bewahrung der Biodiversität. Entsprechend groß ist die Bedeutung dieser Themenstellungen für die bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich.

Mit dem Übereinkommen von Paris 2015 haben über 190 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen vereinbart, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen zu erreichen. Dieses Ziel kann man nur durch eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen erreichen, die vor allem durch das Verbrennen fossiler Energieträger freigesetzt werden. In der Praxis bedeutet das eine Dekarbonisierung unseres gesamten Wirtschafts- und Energiesystems. Der „Green Deal“ in Europa 2015 hat die UNO mit den „Zielen für eine nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development Goals – SDG) ein Nachfolgeprogramm zu den ausgelaufenen Millenniums-Entwicklungszielen bekannt gegeben. Dabei wird auf einen gesamtheitlichen Ansatz abgestellt, mit dem die 17 SDG-Ziele wie die Beendigung von Armut auf der Welt, die Bekämpfung von Hunger, Zugang zu sauberem Wasser für alle, Maßnahmen zum Klimaschutz etc. verfolgt werden sollen. Im globalen Vergleich ist innerhalb der EU das Bewusstsein für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Biodiversität sowie für intakte Naturlebensräume besonders stark ausgeprägt. Wohl auch deshalb hat die EU-Kommission 2019 mit dem „Green Deal“ ein äußerst ambitioniertes Programm vorgelegt, das die Bekämpfung des Klimawandels, den Schutz der Biodiversität und natürlichen Lebensgrundlagen sowie nachhaltige Wirtschaftsformen in den Fokus der Arbeit der EU rücken soll. Die EU-Kommission möchte dabei eine globale Führungsrolle in diesen Fragen einnehmen. Entsprechend offensiv sind die damit in Zusammenhang stehenden Strategien und Gesetzesinitiativen, die aktuell von der Kommission auf 4


Basis des Green Deals auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten in die politische Diskussion eingebracht werden. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 bezieht sich auf der einen Seite auf eine gemeinschaftliche Zielerreichung, was beispielsweise die EU-weiten Ziele von 30 Prozent geschützter und zehn Prozent streng geschützter Landflächen betrifft. Auf der anderen Seite sind Ziele aus der Biodiversitätsstrategie individuell in jedem Mitgliedsstaat zu erreichen, was z. B. die Verbesserung von Lebensräumen und Arten in schlechtem Erhaltungszustand betrifft. Wesen der Zielsetzungen ist, dabei auf die individuellen Ausgangslagen und Voraussetzungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten Rücksicht zu nehmen. Deshalb muss zum Beispiel der im EU-Vergleich hohe Anteil an extensiven Wirtschaftsweisen in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft Anerkennung finden. Im selben Zusammenhang sind aber auch die Beiträge einer aktiv bewirtschafteten Kulturlandschaft hinsichtlich des Schutzes vor Naturgefahren, des Wassermanagements oder anderer systemrelevanter Ökosystemleistungen zu berücksichtigen. Bewährtes Modell der Ökosozialen Marktwirtschaft Die Land- und Forstwirtschaft ist die am stärksten vom Klimawandel betroffene Branche, bietet gleichzeitig aber auch große Potenziale, die zur erfolgreichen Minderung des Klimawandels beitragen können. Ähnliches gilt für die Bewahrung der Biodiversität. Entsprechend groß ist die Bedeutung dieser Themenstellungen für die bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich. Die Bäuerinnen und Bauern verfügen als Landnutzer und Bewirtschafter der Kulturlandschaft durch ihre Arbeit in und mit der Natur über ein umfassendes Wissen im Umgang mit ihr, sind aber auch die ersten Betroffenen im Falle von neuen staatlichen Regulierungen. In der Erarbeitung von tauglichen Lösungsvorschlägen setzt die bäuerliche Interessenvertretung auf das bewährte Modell der ökosozialen Marktwirtschaft. Dieses nachhaltige Wirtschaftsmodell berücksichtigt gleichermaßen ökonomische, soziale und ökologische Zielsetzungen. Das heißt, Verbesserungen im Umweltschutz, die Bekämpfung des Klimawandels und 5

Präambel Klima und Biodiversität


der Erhalt der Biodiversität können nur durch marktwirtschaftliche Maßnahmen und Anreize erzielt werden und nicht durch Verbote oder Gebote. Wichtig ist dabei, die auf globaler und EU-Ebene zum Teil divergierenden Ziele bei der Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten ausgewogen zu berücksichtigen und alle drei Säulen der Nachhaltigkeit (ökonomische Beständigkeit, ökologische Verantwortung, soziale Ausgewogenheit) miteinander in Einklang zu bringen. Das setzt ein umfassendes Bewusstsein voraus, dass in der mitteleuropäischen und österreichischen Kulturlandschaft pauschale Ansätze zu Flächenstilllegungen genauso wenig zielführend sind wie eine rein ökonomisch fokussierte Produktionsausweitung. Konzepte zur Außer-Nutzung-Stellung oder hoheitliche Unter-Schutz-Stellungen verhindern nicht den Verlust von wertvollen Lebensräumen, da diese durch die Aufgabe der extensiven Bewirtschaftung stärker bedroht sind als durch andere Faktoren. Nachhaltig und ökosozial Die Ökosozialen Marktwirtschaft berücksichtigt als nachhaltigstes Wirtschaftsmodell gleichermaßen ökonomische, soziale und ökologische Zielsetzungen. Verbesserungen im Umweltschutz, die Bekämpfung des Klimawandels und der Erhalt der Biodiversität können nur durch marktwirtschaftliche Maßnahmen und Anreize erzielt werden, aber nicht durch Verbote oder Gebote.

Verlust von Landwirtschaft bedeutet Verlust an Biodiversität Nachhaltigkeit im ländlichen Raum funktioniert nämlich nur durch und mit jenen Menschen, die dort leben und arbeiten. Damit steht auch abseits politischer Zielsetzungen eine sorgsame und verantwortungsvolle Landnutzung immer im Zentrum. Das unterscheidet die österreichische Siedlungsstruktur (dicht und zerstreut besiedelt), die über viele Jahrhunderte gewachsen ist, von den Strukturen in großen Flächenstaaten (z. B. Russland, China, USA, Brasilien), wo riesige Ballungsräume auf der einen Seite und riesige Naturräume auf der anderen Seite charakteristisch sind. Diesem mitteleuropäischen Spezifikum muss bei der Gestaltung der Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Biodiversität im Sinne von integrierten Maßnahmen anstelle von segregativen Ansätzen Rechnung getragen werden. Seit den 1960er Jahren wurden in Österreich 1,4 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche beispielsweise durch den Bau von Infrastruktur, die Schaffung von Wohnraum oder Betriebsansiedlungen außer Nutzung gestellt. Im gleichen 6


Zeitraum hat sich die Waldfläche im Ausmaß der Fläche des Burgenlandes vergrößert – Tendenz weiter steigend.

zigartigen Berglandwirtschaft und Almbewirtschaftung sowie der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Die landwirtschaftliche Produktion hat seit damals einen fundamentalen Wandel erlebt. Neben der Verbauung und Flächenversiegelung sowie der Änderung der Landnutzung (Professionalisierung und Nutzungsaufgabe) zählen auch Faktoren wie der Klimawandel zu den Hauptursachen für den Verlust von Biodiversität. Hinzu kommen die Ausbreitung von nicht heimischen invasiven Tier- und Pflanzenarten (Neobiota) und Auswirkungen durch nächtliche Lichtverschmutzung, beziehungsweise kommt es in Folge intensiver Naturraumnutzung durch Freizeitaktivitäten zu potenziell negativen Konsequenzen für die Biodiversität.

Aufgrund des Agrarumweltprogramms wurde innerhalb der österreichischen Landwirtschaft die Produktion seit den 1990er Jahren nicht in dem Maße intensiviert wie in anderen EUStaaten und Drittstaaten, weshalb auch weniger und geringere negative Umweltwirkungen festzustellen sind. Diese Vorleistungen der österreichischen Landwirtschaft sind entsprechend zu berücksichtigen („Anrechnung von Vorleistungen“).

Die steigende Frequenz von Freizeit- und Erholungssuchenden in den Naturräumen hat unmittelbare Effekte auf die Biodiversität durch ihren negativen Einfluss auf Wildtiere, seltene Lebensräume und Arten. Insbesondere durch die Corona-Pandemie und damit verbundene Reisebeschränkungen steigt der Bedarf an Naherholung. Dies spiegelt sich auch in stark steigenden Verkaufszahlen bei Sportgeräten wie z. B. Mountainbikes, E-Bikes oder Gleitschirmen wider. Diese Effekte bleiben jedoch auch nach Bewältigung der Pandemie erhalten und führen zu einem insgesamt geänderten Freizeitverhalten der Bevölkerung abseits von touristischen Konzepten, deren Lenkung partnerschaftlich gut gelingt.

Die nachhaltige Produktion und Nutzung der Kulturlandschaft leistet bereits heute einen enormen Beitrag für Biodiversität und zum Klimaschutz und muss bei künftigen Maßnahmen berücksichtigt und angerechnet werden.

Zehn Punkte für ein Biodiversitäts- und Klimaprogramm

Folgende Grundsätze beziehungsweise horizontalen Zielsetzungen müssen bis 2030 aus Sicht der bäuerlichen Interessenvertretung in einem Biodiversitäts- und Klimaprogramm berücksichtigt werden:

Österreichs Landwirtschaft: Vorbild in Europa

1) Die Verbesserung der Biodiversität und die Vermeidung eines Biodiversitätsverlustes in der Kulturlandschaft erfolgt durch nachhaltige und integrative Nutzungskonzepte – keine weitere pauschale und großflächige Außernutzungstellung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Beispielhaft innerhalb der EU steht Österreichs Weg einer ökosozialen Marktwirtschaft, der in der Agrar- und Umweltpolitik bereits Anfang der 1990er Jahre eingeschlagen wurde. Seit 1995 verfolgt Österreich einen konsequenten Weg für eine multifunktionale, nachhaltige, wettbewerbsfähige und flächendeckende Land- und Forstwirtschaft auf Basis bäuerlicher Familienbetriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

2) Erreichung der Biodiversitätsziele im Einverständnis und gemeinsam mit den Grundeigentümern und vor allem den Bewirtschaftern. Steigerung der Biodiversität auf Flächen durch Bewirtschaftungsmaßnahmen mit einem angemessenen monetären Ausgleich von Mindererträgen, Bewirtschaftungserschwernissen sowie höheren Kosten, der die vielfältigen Funktionen der Wälder, Agrarlandschaften und Almen berücksichtigt.

Österreichs Land- und Forstwirtschaft ist Vorbild für andere EU-Mitgliedsstaaten – etwa bei der Anzahl der bäuerlichen Betriebe, die an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen, aufgrund des hohen Anteils von Biobetrieben, der ein-

3) Festlegung der Biodiversitätsziele bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Zielsetzungen für die Energiewende, der Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems, der Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln und

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zugung von Holzbau, Integration von Photovoltaik bei öffentlichen Bauprojekten, begrünte Innenhöfe und Umgebungsflächen). 10) Verbesserte Einbindung der Städte in die Handlungsbedürfnisse zur Erhöhung der Biodiversität und Entwicklung eigener Maßnahmenkataloge für den urbanen Raum (z. B. Reduzierung der Lichtverschmutzung bei Außenanlagen im privaten Bereich und im öffentlichen Raum). erneuerbaren Rohstoffen sowie der Bioökonomiestrategie. 4) Österreich leistet seinen Beitrag zur Erreichung des EU-Ziels, wonach zehn Prozent der Landfläche Europas unter strengem Schutz stehen. Die Umsetzung in Österreich erfolgt unter Wahrung der Eigentumsrechte auf Basis von Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz. 5) Die immer intensivere Beanspruchung der Ökosysteme durch Freizeitnutzer wird durch geeignete Maßnahmen zum Wohle des Biodiversitätsschutzes gesteuert (z. B. Besucherlenkungssysteme etc.). 6) Wiederherstellung von prioritär eingestuften, degradierten Ökosystemen. 7) Reduktion der täglichen Flächenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag. 8) Biodiversitätsziele für Siedlungsgebiete. • Städte und Gemeinden kennen und fördern die in ihren Gebieten vorkommenden Rote-Liste-Arten sowie die vorkommenden gefährdeten Biotoptypen auf öffentlichen Flächen. • Städte und Gemeinden tragen der Änderung des Klimas entsprechend Rechnung und stellen Grünflächen bereit, beziehungsweise erhalten diese in ausreichendem Maße durch eine naturnahe Pflege. 9) Die öffentliche Hand als Vorbild verpflichtet sich bei ihren Bauprojekten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu setzen (Bepflanzungen, vertikale Begrünungen von Hauswänden, Dachbegrünungen, Bäume auf Parkplatzflächen, Bevor-

Wirtschaftspolitisch muss sich die EU zum Ziel setzen, dass eine Ausweitung europäischer Klima- und Umweltstandards über den EU-Binnenmarkt hinweg gelingt und dabei Verlagerungseffekte (Carbon Leakage) genauso wie Biodiversitätsverluste in den Herkunftsländern (Biodiversity Leakage) vermieden werden. Nur damit können faire Marktverhältnisse für die europäische Wirtschaft und Landwirtschaft gesichert werden. Niedrigere ökologische Produktionsstandards brauchen einen Ausgleich an der Außengrenze, um die Verlagerung in Länder mit niedrigeren Ökostandards beziehungsweise ein Unterfahren europäischer Erzeuger mit höheren Produktionsstandards zu verhindern. Erbrachte Leistungen im Umwelt- und Klimaschutz beziehungsweise bei der Biodiversität erfordern eine transparente und glaubwürdige Zertifizierung: In Österreich existiert bereits heute ein intensives Monitoring über die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Austrian Agricultural Certification Scheme der AMA, Forststatistik, Österreichische Waldinventur etc.). Somit ist ein neues Zertifizierungsbusiness, welches neuen Aufwand und neue Kosten produziert, nicht erforderlich. Derartige Systeme helfen ausschließlich großen multinationalen Konzernen und überlasten kleine Strukturen im Wettbewerb, so wie diese in Österreich entstanden sind und erhalten werden konnten. Im folgenden Biodiversitäts- und Klimaprogramm werden spezifische Ziele und Maßnahmen für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Jagdwirtschaft und Fischerei und die erneuerbare Energieproduktion angeführt, die im Rahmen eines Arbeitsprozesses in der Landwirtschaftskammer Österreich, im Bauernbund und mit tatkräftiger Unterstützung von Verbänden und Organisationen erarbeitet wurden. 8


Landwirtschaft ist Vielfalt 2.1

Präambel

Österreichs Kulturlandschaft ist geprägt von einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familienbetriebe. Der ökosoziale Weg der österreichischen Agrarpolitik steht beispielhaft innerhalb der EU für eine besonders umweltfreundliche Lebensmittelproduktion: Über 80 Prozent der bäuerlichen Betriebe Österreichs nehmen seit Jahrzehnten an freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen teil, mit rund 25 Prozent hat Österreich den höchsten Anteil an biologisch wirtschaftenden Betrieben innerhalb der EU, ein spezielles Bergbauernprogramm unterstützt die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft auch in den abgelegensten Berggebieten und sichert damit ebenso eine lebendige Almwirtschaft. Landwirtschaft steht für eine Vielfalt an blühenden Landschaften, Lebensmitteln und Ortsbildern. Vielfalt bedeutet dabei eine von Landwirten geprägte Landschaft. Kleinteilige Flächen und vielfältige Betriebsstrukturen, Schutz vor Wind- und Wassererosion sowie viele einzigartige Landschaften und Lebensräume gibt es nur durch die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung. Diese Vielfalt ist also unmittelbar mit unseren bäuerlichen Familienbetrieben verbunden. Ohne die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern gäbe es die landwirtschaftlichen Lebensräume wie Wiesen, Äcker, Obst- und Weingärten nicht. Im Fokus der Land- und Forstwirtschaft steht die standortangepasste Nutzung natürlicher Ertragspotenziale in enger Verbindung mit einer flächengebundenen Tierhaltung. Für die Offenhaltung der Kulturlandschaft beziehungsweise für die (Weiter-)Bewirtschaftung von Grünflächen ist die Aufrechterhaltung der bäuerlichen Tierhaltung, insbesondere der Rinderhaltung zentral. Österreich hat einen der höchsten Anteile an Hofübernehmern in der EU und die Arbeit und Leistungen der Bäuerinnen und Bauern genießen ein außerordentlich hohes Ansehen und Vertrauen. Der zunehmende Wettbewerbsdruck auf den Agrarmärkten zwingt die bäuerlichen Familienbetriebe 9

Kulturlandschaft und Landwirtschaft


entweder zu einer weiteren Spezialisierung oder alternativ den Weg in Richtung Diversifizierung ihrer Betriebsstrukturen zu gehen. Gleichzeitig verursachen der Klimawandel und die damit einhergehenden Wetterextremereignisse (Stürme, Hagel, Starkregen, Spätfröste und Dürreperioden) wiederkehrend immer höhere Schäden in der Landwirtschaft. Begleitend zu diesen Herausforderungen steigt die gesellschaftliche Erwartungshaltung in Österreich und Europa an die Landwirtschaft in den Bereichen Tierwohl, Biodiversität oder Klimaschutz. Zudem ist der gesellschaftlichen Forderung nach mehr regionalen Lebensmitteln durch das Prinzip „Schützen durch Nützen“ Rechnung zu tragen. Davon ausgehend, dass die Pflege der Kulturlandschaft in einem touristisch geprägten Land als Grundlage für viele Fremdenverkehrsbetriebe unabdingbar ist, wären Alternativen zur bäuerlichen Bewirtschaftung, z. B. von extensivem Grünland, mit in etwa drei Mal so hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden. Landwirtschaft ist Vielfalt Viele einzigartige Landschaften und Lebensräume in Österreich gibt es nur durch die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung. Diese Vielfalt ist unmittelbar mit unseren bäuerlichen Familienbetrieben verbunden. Ohne die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern gäbe es die vielfältigen landwirtschaftlichen Lebensräume wie blühenden Landschaften, Wiesen, Äcker, Obst- und Weingärten nicht. Die Vielfalt der Landschaft ist eine Folge der Vielfalt der Landwirtschaft: eine von Landwirten geprägte Landschaft – mit kleinteiligen Flächen und vielfältigen Betriebsstrukturen.

Ziel in den kommenden Jahren ist es, eine Vereinbarkeit zwischen der Versorgung mit Lebensmitteln, Biomasse und agrarischen Ökosystemdienstleistungen (Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Beitrag zum Klimaschutz, Wasserqualität) zu schaffen. Freiwillige Maßnahmen mit ausreichender finanzieller Dotierung, um Mehrkosten und Mindererträge für Umweltleistungen abzugelten, führen zur Zielerreichung. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen im Hinblick auf die globale Erwärmung und die globale Wirtschaft (Eintrag von neuen Arten und Spezies) hilft der Blick zurück und der Schutz von Bestehendem nur beschränkt. Vielmehr braucht es einen offensiven, wissenschaftlich fundierten und realistischen Blick nach vorne. 2.2

Spezifische Ziele für die Kulturlandschaft und Landwirtschaft

1) Entwicklung eines mit der Landwirtschaft abgestimmten, umfassenden und auf wissenschaftlich gesicherten Grundlagen basierenden Monitoringkonzeptes für die Entwicklung der Biodiversität der Kulturlandschaft in Österreich und Anwendung nach dem Beispiel des Biodiversitätsindex Wald (BFW). 2) Bewertung von Einflussfaktoren auf die Artenvielfalt, innerhalb und außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, insbesondere Verkehr, Industrie, Gewerbe, Hausgärten, Rasenflächen und Wohnbereich, Freizeitnutzung, Infrastruktur und Bodenverbrauch, Klimawandel, Neobiota und Lichtverschmutzung. 3) Bei Infrastrukturprojekten werden ausgewogene und verhältnismäßige Kompensationsmaßnahmen für den Biodiversitätsschutz gesetzt. Bestandsaktivierung vor Neubau, darü10


ber hinaus werden landwirtschaftliche Vorrangflächen abgesichert (keine weitere Extensivierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus Klima- und Biodiversitätssicht). 4) Schaffung von regionalen Ausgleichsflächenpools, die unter Setzung aktiver und abgegoltener Maßnahmen zur Klimawandelanpassung mit biodiversitätsrelevanten Strukturen angereichert werden. 5) Wiederbelebung/Nutzung von nicht genutzten und/oder versiegelten Flächen anstelle eines weiteren Verbrauchs hochproduktiver Acker- und Grünlandstandorte, die für eine gesicherte regionale Lebensmittelproduktion notwendig sind. 6) Transparente Darstellung der Art. 17-Berichtsmethodik der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und Überarbeitung dieser unter Mitarbeit des Bundesforschungszentrums für Wald (Wald), der HBLFA Raumberg-Gumpenstein (Grünland/Acker) sowie des Bundesamts für Wasserwirtschaft Scharfling (Gewässer). 7) Steigerung der regionalen pflanzlichen Eiweißfuttermittelversorgung durch heimische Acker- und Grünlandflächen für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verringerung der Importe von Eiweißfuttermitteln aus Übersee. 8) Die hohe biologische Vielfalt in der heimischen Landwirtschaft, insbesondere auf den extensiven Grünlandflächen ist anerkannt. Bestehende Landschaftselemente auf diesen Flächen werden in den Zielsetzungen der nationalen Biodiversitäts-Strategie 2030 berücksichtigt. 9) Gestaltung der Kulturlandschaft mit biodiversitätsfördernden Landschaftselementen wie Hecken, Einzelbäumen, Ackerblühflächen und artenreichen Grünlandflächen, die Lebensraum für eine Vielzahl an Wildtieren, Pflanzen, Bestäubern und natürlichen Schädlingsbekämpfern bieten (freiwillige Programme, ÖPUL). Fokus auf Maßnahmen, die sowohl der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung als auch der Biodiversität nutzen. Neu geschaffene Strukturen dürfen dabei nicht unter gesetzlichen Schutz und/oder eine andere Kulturflächengattung fallen, um die Akzeptanz bei Landwirten sicherzustellen. 10) Neue Maßnahmen – neues Geld. Ausreichende Dotierung eines Biodiversitätsfonds, um biodiversitätsrelevante Maßnahmen zu finanzieren, die nicht im Zuge von kofinanzierten Programmen umgesetzt werden sollen. 11) Marktkonforme Weiterentwicklung des biologisch bewirtschafteten Anteils an landwirtschaftlichen Flächen. 12) Erhaltung beziehungsweise Erhöhung der Vielfalt der genutzten Pflanzensorten und Nutztierrassen zur Steigerung 11

Zieldefinition Landwirtschaft Ziel in den kommenden Jahren ist es, eine Vereinbarkeit zwischen der Versorgung mit Lebensmitteln und Biomasse sowie agrarischen Ökosystemdienstleistungen – das sind beispielsweise Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Beitrag zum Klimaschutz und Wasserqualität – zu schaffen. Dieses Ziel ist nur durch freiwillige Maßnahmen mit ausreichender finanzieller Dotierung, um Mehrkosten und Mindererträge für Umweltleistungen abzugelten, erreichbar. Es braucht dafür aber auch einen offensiven, wissenschaftlich fundierten und realistischen Blick nach vorne.


der Agrobiodiversität und der Resilienz der Landwirtschaft gegenüber Klimaänderungen. 13) Evaluierung des Risikos und Optimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 durch die Schaffung EU-weit einheitlicher Vorgaben für die Zulassung von Wirkstoffen. 14) Zur Vermeidung von Verzerrungen im europäischen Binnenmarkt werden nationale Bestimmungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung nur im Einklang mit der EU-Gesetzgebung erlassen. 15) Optimierung und verantwortungsvoller Einsatz von Düngemitteln bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit. 2.3

Spezifische Ziele für die Almwirtschaft

1) Offenhaltung und damit Erhalt der Almlebensräume mittels einer zeitgemäßen Form der Almbewirtschaftung als traditionelles Kulturgut und Erhalt der einzigartigen biologischen Vielfalt und des hohen landschaftsästhetischen Werts. 2) Sicherung der standortangepassten Almbewirtschaftung durch ein wirkungsvolles Populationsmanagement von Großraubtieren. 3) Sicherstellung einer zeitgemäßen Bewirtschaftung im Hochgebirge, Erhalt unproduktiver Räume als Ruhegebiete und Schutz von Siedlungsgebieten durch bewirtschaftete Almen.

2.4

Spezifische Maßnahmen für die Landwirtschaft

1) Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Errichtung, Gestaltung und Erhaltung von extensiv genutzten Blühflächen und biodiversitätsfördernden Landschaftselementen wie Brachen, Biodiversitätsflächen, Hecken, Regenrückhaltebecken für Wassermanagement, Einzelbäumen oder Teichen sowie von extensiven Grünlandflächen wie insbesondere Almen, Hutweiden, Bergmähder und Streuobstwiesen mit hoher biologischer Vielfalt aus dem neu zu schaffenden Biodiversitätsfonds. 2) Ausbau von biodiversitätsorientierten Beratungsleistungen und Bildungsangeboten zur Förderung des verstärkten Verständnisses landwirtschaftlicher Betriebe für Biodiversitätsanliegen und zur wirkungsvollen Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen. 3) Umsetzung entsprechender Managementmaßnahmen für Schutzgüter nach FFH- und Vogelrichtlinien in Schutzgebieten ausschließlich durch Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, Bewirtschaftern und den Stakeholdern der relevanten Sektoren, aufbauend auf freiwilligen Maßnahmen. 4) Förderung der Einrichtung von regionalen Ausgleichsflächenpools für Projekte in Zusammenarbeit mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für jene Flächen, die klimawandelbedingt aktive Maßnahmen erfordern. Schaffung von biodiversitätsrelevanten Strukturen unter Wahrung von privatwirtschaftlichen Verträgen mit den Konsenswerbern. 12


5) Industrie- und Gewerbebrachflächenrenaturierung als Kompensationsmöglichkeiten nützen (Wiederbelebung von ungenutzten und/oder versiegelten Flächen durch „Brachflächenrecycling“).

anlagen auf Basis zusätzlicher Fördermittel zwecks Reduktion der Methanemissionen bei der Lagerung und zur sektorübergreifenden Bereitstellung von erneuerbarer Energie.

6) Bündelung von Kompensationsmaßnahmen auf bestehenden Naturschutzflächen, um die Qualität dieser Flächen im Interesse der Biodiversität zu erhöhen und zu sichern.

11) Unterstützung der Betriebe bei der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln durch eine Forcierung des bestehenden einschlägigen Weiterbildungsangebots, Fortführung der verpflichtenden Aus- und Weiterbildungskurse für Pflanzenschutzmittel-Anwender sowie obligate Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes in Österreich.

7) Kompensationsmöglichkeiten und gezielte, ausreichend dotierte Fördermaßnahmen für extensiv bewirtschaftete Flächen schaffen, um diese für die Biodiversität bedeutenden Flächen vor der Nutzungsaufgabe zu schützen. 8) Marktkonformer Ausbau des Biolandbaus und Erhöhung der biodiversitätsfördernden Praktiken der Biologischen Landwirtschaft im Bereich Boden und Vegetation. 9) Reduktion der landwirtschaftlichen stickstoffhaltigen Emissionen, von Ammoniak sowie der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen (Methan, Lachgas, CO2) insbesondere durch Unterstützung für den Einsatz einer verbesserten Technik, Optimierung der Tierfütterung, Steigerung der Stickstoff-Effizienz, Verbesserung des Düngemanagements, Vermeidung von Stickstoff-Überschüssen sowie damit einhergehend geeignete Beratungs- und Bildungsprodukte. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt 10) Deutliche Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdünger bis 2030 über Biogas13

12) Forcierung der Digitalisierungsinfrastruktur zur Weiterentwicklung ressourcenschonender Bewirtschaftungssysteme – digitaler Bauernhof. 13) Schaffung geeigneter Programme zur Züchtung, Erhaltung und Nutzung einer Vielfalt an lokal angepassten Pflanzensorten und Nutztierrassen, inklusive lokalem Saatgut, alten Obstbaumsorten und traditionellen Tierrassen. 14) Umsetzung spezifischer freiwilliger Programme für eine standortangepasste, biodiversitätsfördernde Acker- und Grünlandwirtschaft auch im Hinblick auf Boden und Wasserhaushalt. 15) Humusaufbau und Erosionsschutz, mit dem Ziel Bodenfruchtbarkeit und Bodenstabilität zu fördern und die Kohlenstoff-Aufnahme im Rahmen einer produzierenden Landwirtschaft – dort wo es möglich ist – weiter zu steigern.


Unser Wald ist ein Alleskönner Präambel Österreich ist zu 47,9 Prozent (4,02 Millionen Hektar) mit Wald bedeckt. Unser Wald und seine Ausgestaltung sind das Ergebnis der Besiedelung, industriellen Entwicklung und der sich laufend weiter entwickelnden Waldbewirtschaftung auf Basis der gesellschaftlichen Ansprüche. Er ist das prägende Landschaftselement in einer seit Jahrhunderten vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft. Rund 140.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bewirtschaften ihren Wald nach den Kriterien des Forstgesetzes und weiteren rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise den LandesNaturschutzgesetzen. Wald und Holz sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Jährlich werden rund 18 Millionen Festmeter Holz geerntet und ein Produktionswert von ca. zwei Milliarden Euro alleine in der forstwirtschaftlichen Produktion erzielt.

Forstwirtschaft

Der Rohstoff Holz bildet die Basis für die Wertschöpfungskette Forst – Holz – Papier, aus der 300.000 Menschen Einkommen erzielen und durch direkte und induzierte Effekte eine Bruttowertschöpfung von rund 20 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften. Zur Erreichung der Zielsetzung einer verstärkten Entwicklung der Bioökonomie unter Wahrung der Nachhaltigkeit und dem Schutz der Biodiversität hat Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine exzellente Ausgangslage. Die Forst- und Holzwirtschaft kann als absolutes Stärkefeld der bio-basierten Wirtschaft bezeichnet werden. Die Vielfalt der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und deren unterschiedliche Zielsetzungen sorgen dabei für eine hohe Diversität im Wald. Gleichzeitig steigen seit Jahrzehnten der nachhaltige Holzeinschlag genauso wie biodiversitätsrelevante Strukturen. Die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes bringt dabei auch den höchsten Effekt im Hinblick auf die inländische CO2-Reduktion, da die Verwendung von Holzprodukten zur Substitution CO2-intensiver Bau- und Werkstoffe führt und die CO2-Speicherraten der Wälder um ein Vielfaches übertrifft. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen bietet die überwiegende Zertifizierung nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certifica14


tion Schemes) Konsumenten die Sicherheit, Produkte aus umfassend nachhaltiger Waldbewirtschaftung beziehen zu können. Die nachhaltige, über Generationen ausgerichtete Bewirtschaftung der Wälder – ohne sie zu übernutzen – ist Voraussetzung für die Vielfalt, um die Stärken des Waldes und des Holzes in der Substitution fossiler Ressourcen ausspielen zu können, und ist ein entscheidender Faktor, um die Bewirtschaftung ganzer Regionen abzusichern. Es braucht aber kein neues Ausrollen von neuen Zertifizierungen, welche die Kleinwaldbesitzer und Forstbetriebe überfordern – es gilt die bestehenden Regelungen, Informationen und Strukturen (Forstgesetz, Wald- und Holzzertifizierungssystem, z. B. PEFC) einzusetzen. Über 30 Prozent der Waldfläche (1,25 Millionen Hektar) haben dabei eine primäre Schutzfunktion (Schutzwald), deren Wirkung zum Teil nur mittels öffentlicher Unterstützung erhalten werden kann. Österreichs Waldfläche und der Holzvorrat nehmen stetig zu. Seit 1960 ist die österreichische Waldfläche nahezu um die Größe des Burgenlandes gewachsen. Die Wald-Biodiversität entwickelt sich seit Jahrzehnten nachweislich in eine gewünschte Richtung. Der Klimawandel stellt aber eine zunehmende Bedrohung für die Biodiversität dar und die Waldbewirtschafter vor besondere Herausforderungen. Die Kalamitäten durch Klimawandel-Folgeschäden (z. B. Borkenkäfer, Stürme, Trockenheit) haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Ein wesentliches Ziel für die kommenden Jahre ist daher, die Wälder an die gravierende Klimaveränderung anzupassen und damit auch die Erwartungshaltung der Gesellschaft sowie Zielsetzungen der EU-Vorgaben im Hinblick auf Biodiversität und Klimaschutz zu erfüllen. Hierfür werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 3.2

Spezifische Ziele für Wälder

1) Die Wälder werden unter Wahrung der Nachhaltigkeit und Förderung biodiversitätsrelevanter Strukturen zur Weiterentwicklung einer kohlenstoffarmen und biobasierten Wirtschaft genutzt. 2) Alle noch vorhandenen Urwälder sind streng geschützt. Die Wälder mit urwaldähnlichen Strukturen sind durch das Bundesforschungsund Ausbildungszentrum für Wald, Naturge15

fahren und Landschaft (BFW) identifiziert und werden ausschließlich auf Basis von freiwilligem Vertragsnaturschutz erhalten. 3) Das Naturwaldreservate-Programm ist vervollständigt. Für jede natürliche Waldgesellschaft ist in jeder biogeografischen Region mindestens ein Naturwaldreservat eingerichtet. 4) Wälder in Natura-2000-Gebieten, die einem Schutzgut nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH) entsprechen, werden auf Basis eines mit den Grundeigentümern/Bewirtschaftern und der Forstbehörde erarbeiteten Managementplanes und im Rahmen von Vertragsnaturschutzkonzepten bewirtschaftet. 5) Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfolgt unter bestmöglicher Ausnutzung heimischer Pflanzenarten, aber auch unter Verwendung von nicht heimischen Baumarten zur Erhaltung der Wirkungen des Waldes. 6) Der Biodiversitäts-Index Wald des BFW bleibt trotz klimawandelbedingter Probleme zumindest stabil. 7) Die Waldfläche Österreichs sinkt trotz Flächenverbrauch für gesellschaftlich bedingte Infrastrukturmaßnahmen nicht, um die Gesamtheit der Waldwirkungen zu erhalten. 8) Trotz Klimawandel und damit verbundener Vitalitätsprobleme des österreichischen Waldes bleibt dessen Nettospeicherung an Kohlenstoff im bisherigen Ausmaß erhalten. 9) Die CO2-Aufnahme des österreichischen Waldes wird durch zuwachssteigernde Maßnahmen erhöht.


10) Die positiven Effekte der Substitution durch Holzprodukte werden genutzt. Holz wird als Rohstoff zum Ersatz fossiler Ressourcen eingesetzt. 3.3

Spezifische Maßnahmen zur Forstwirtschaft

nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung. 9) Multifunktionale Bewirtschaftung der Bergwälder inklusive projektbezogener Prüfung neuer Forststraßenbauten auf deren Notwendigkeit. Informationsoffensive zum biodiversitätsfördernden Bau von Forststraßen.

1) Ausweisung/Kartierung aller Urwälder und Wälder mit urwaldähnlichen Strukturen und Übernahme in den Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis.

10) Intensive Bekämpfung invasiver Neobiota außerhalb des Waldes (z. B. Parkanlagen, Gärten), um das Risiko für Waldgebiete zu minimieren.

2) Begleitende Forstschutzkonzepte für streng geschützte Wälder, damit von diesen keine Gefährdung durch Schadorganismen auf angrenzende Waldgebiete ausgeht, die weiterhin ihre Klimaschutzfunktion erfüllen sollen.

11) Ausbau der Waldumwelt- und Klimamaßnahmen in der Ländlichen Entwicklung auch unter dem Aspekt die CO2-Aufnahme (= CO2Bindung) von Waldökosystemen, z. B. durch Pflege und Vorlichtungen, zu erhöhen.

3) Informationsoffensive zur Vervollständigung des Naturwaldreservate-Programms und Bereitstellung der notwendigen Ressourcen. 4) Überprüfung bereits ausgewiesener Wälder in Natura-2000-Gebieten auf ihre Schutzgüter unter Berücksichtigung der zu erwartenden Klimaänderungen und Erarbeitung konkreter Managementpläne gemeinsam mit den Grundeigentümern und deren Interessenvertretung zur Erhaltung des Status der Schutzwürdigkeit. 5) Beratungsoffensive zu Biodiversitätsaspekten im Wald (Zulassen dynamischer Prozesse, Horst- und Höhlenbäume, Veteranenbäume, Totholz, Kleinstrukturen, Naturwaldzellen etc.). Maßnahmenumsetzung durch Bewertung und Abgeltung als Ökosystemdienstleistung. 6) Erweiterung der Waldwirtschaftspläne um biodiversitätsrelevante Aspekte (z. B. Vorrat Totholz, Habitatbäume, Veteranenbäume, Anzahl und Art von Kleinstrukturen). 7) Regelmäßige Berechnung des Biodiversitätsindex Wald, Analyse und Diskussion der Entwicklung des Biodiversitätsindex im Walddialog. 8) Flächendeckende dynamische Waldtypisierung nach dem Vorbild Steiermark und darauf aufbauend Weiterentwicklung der

12) Erarbeitung eines Klimaschutz-Maßnahmenkataloges unter Berücksichtigung der Aspekte Kohlenstoff-Speicherung in Holzprodukten, Erhöhung der CO2-Aufnahme durch Waldökosysteme und Erhalt der Kohlenstoff-Speicherung im Wald. 13) Schaffung politischer Rahmenbedingungen, um Klimaschutzmaßnahmen der Waldbesitzer im Rahmen von Private-PartnershipProjekten als Ökosystem-Dienstleistungen honorieren zu können. 14) Erhaltung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wälder im Hinblick auf eine steigende Waldbrandgefährdung. Maßnahmen für einen verbesserten Wasserrückhalt in Waldgebieten; Präventivmaßnahmen für zunehmende Starkregenereignisse. 15) Fortführung des Österreichischen Walddialogs, des Forst- & Jagd-Dialogs und der Natura-2000-Plattform. Umsetzung der Österreichischen Waldstrategie 2020+. 16) Umsetzung der Österreichischen Bioökonomiestrategie. 17) Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit unter besonderer Einbindung waldpädagogischer Initiativen, um die Rolle des Waldes als vom Klimawandel besonders betroffenem Lebensraum, der auch Teil der Lösung ist, besser zu vermitteln. 16


Wasser ist unsere Lebensgrundlage 4.1

Präambel

Das Wasser in unseren Bächen, Flüssen und Seen schafft den Lebensraum für eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Wasser reguliert das Klima. Die heimischen Seen, Teiche und Flüsse werden zur Fischerei, Freizeitgestaltung und zur Erholung genutzt und sind damit ein wichtiger Bestandteil des heimischen Tourismus. Das Trinkwasser in Österreich stammt zu 50 Prozent aus Quellen, der Rest wird aus Grundwasserressourcen bezogen. Neben der Verwendung des Wassers als Lebensmittel benötigen Landwirtschaft, Aquakultur, Energiewirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie die einzelnen Haushalte große Mengen an sauberem Wasser. Einmal verbrauchtes Wasser, also Abwasser, wird in Österreich flächendeckend behandelt und vollständig gereinigt wieder in den Wasserkreislauf zurückgeleitet. Der Mensch fürchtet das Wasser als Naturgewalt bei Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen und versucht deshalb seit Jahrhunderten solche Naturgewalten durch Dammbauten, Bach- und Flussregulierungen etc. zu zähmen. Es liegt in unser aller Verantwortung, die Lebensgrundlage und Ressource Wasser inklusive der natürlichen Lebensräume so zu schützen und zu nutzen, dass sie auch für die kommenden Generationen in hervorragender Qualität und Quantität zur Verfügung steht. Damit wird auch die Grundlage der Lebensmittelproduktion sichergestellt. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel für die Menschen und Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen. Entsprechend groß ist unsere Verantwortung daher im Umgang mit dieser wertvollen Ressource. Gerade die globale Erwärmung schafft neue Herausforderungen für die Wasserversorgung, das Wassermanagement und damit auch für die Biodiversität. Trockengebiete werden neue Lösungen brauchen, da sie sonst aus der Produktion von verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Produktkategorien völlig herausfallen. Starkniederschläge sorgen vermehrt für große Schäden – Wasserrückhaltemaßnahmen werden hier notwendig. Gemeinsam mit den Betroffenen wurden bereits erfolgreich Projekte geplant und umgesetzt, die als Beispiel für weitere Projekte dienen sollen. Gleichzeitig ist die land- und forst17

Wasserwirtschaft


3) Renaturierung gestörter Systeme (Wiederherstellung ihrer natürlichen Dynamik sowie eines auentypischen Wasser- und Feststoffhaushaltes). 4) Verbesserung und Sicherstellung der ökologischen Längs- und Quervernetzung der Gewässer (inkusive Auenverbund) sowie mit den Auen in ökologischer Beziehung stehender Lebensräume im Wege des Vertragsnaturschutzes.

wirtschaftliche Bewirtschaftung entscheidend, um beispielsweise Muren und Lawinenabgänge im Berggebiet beziehungsweise Erosion zu vermeiden. Österreich verfügt aufgrund seiner günstigen geographischen Lage und einer durchschnittlichen Niederschlagsmenge von ca. 1.100 Millimetern pro Jahr über ausreichend sauberes Wasser. Die bilanziell ausreichenden Niederschläge verteilen sich jedoch regionsweise sehr unterschiedlich. Im nordöstlichen Flach- und Hügelland liegt der durchschnittliche Jahresniederschlag bei knapp 500 Millimeter. Durch den klimawandelbedingten Temperaturanstieg nehmen Verdunstungsverluste laufend zu und die bereits bestehenden Wasserdefizite werden in den betroffenen Gebieten größer. Zwei Drittel des Jahresniederschlages in der Trockenregion fallen im Sommerhalbjahr und werden ganz wesentlich von der Gewittertätigkeit bestimmt. 4.2

Spezifische Ziele für Gewässer und Feuchtlebensräume

1) Ein guter Zustand, beziehungsweise gutes ökologisches Potenzial aller Gewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie wird unter Sicherung der ländlichen Infrastruktur und der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung angestrebt. 2) Schutz bestehender ökologisch, beziehungsweise hydromorphologisch intakter Gewässer und an den Gewässern liegenden Auen. Landwirtschaftlich bewirtschaftete Moore werden über gezielte Fördermaßnahmen erhalten (z. B. freiwilliger Vertragsnaturschutz).

5) Erhaltung freier Fließflächen und Schaffung von zusätzlichen freien Fließstrecken in Flüssen – gesamt 25.000 Kilometer in der EU (nicht in Betrieb befindliche Barrieren sind vollständig beseitigt, Überschwemmungsflächen sind wiederhergestellt). 6) Sicherstellung eines drei Meter breiten nicht gedüngten Streifens zur Böschungskante von angrenzenden Gewässern zur Reduktion des Eintrags von Düngern in die Gewässer. 7) Bestmöglicher Schutz der Grundwasserreserven vor qualitativen Beeinträchtigungen. 8) Erhalt einer Mindestbodenfeuchte, um die Aufnahme von Gewitterniederschlägen im Sommer zu begünstigen. Fischteiche, Landschaftsteiche, Rückhalteeinrichtungen und dergleichen halten Wasser bei Starkregenereignissen in der Region. 4.3

Maßnahmen zu Wasserwirtschaft

1) Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte in allen natürlichen Oberflächengewässern und erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern, die nicht schon einen guten ökologischen Zustand beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial aufweisen. 2) Maßnahmen zum Erhalt, beziehungsweise zur Verbesserung der Grundwasserqualität in den Grundwasserkörpern. Aufgrund sehr langer natürlicher Erneuerungsraten kann in niederschlagsarmen Regionen die Bewirtschaftung des Grundwasserkörpers einen positiven Beitrag zur Grundwasserqualität leisten. 3) Aufbau von landwirtschaftlichen Bewässerungssystemen unter Berücksichtigung 18


der Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung und unter Beachtung der Erhaltung eines guten Zustandes der damit verbundenen Wasserkörper, die eine nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung ermöglichen. 4) Fremdwasserzufuhr zur Dotierung von Landschaftsteichen, Feuchtgebieten etc. ist zu prüfen. 5) Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie, Hydrologie und des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer. 6) Ausbau der Durchgängigkeit von Fließgewässersystemen auch durch geeignete Förderung und Unterstützung von Investitionen in „grüne“ und „blaue“ Infrastruktur. 7) Maßnahmen zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes wassergebundener Arten. 8) Sicherstellung des Erhalts von Auensystemen durch Bedachtnahme in den Raum- und Flächenwidmungsplänen. 9) Revitalisierung und energiewirtschaftliche Verbesserung bestehender Wasserkraftanlagen unter Berücksichtigung ökologischer Auflagen. 10) Verstärkte Berücksichtigung ökologischer Aspekte in Hochwasserschutzprojekten; verstärkte Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Raumplanung. 11) Ökologische Regeneration von beeinträchtigten Auenstandorten und Wiederanbindung, vor allem im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten, sowie vertragliche Sicherung beziehungsweise Flächenankauf (z. B. Rückverlegung von Dämmen) von Flächen für den Hochwasserschutz. 12) Forcierung und Förderung von GewässerRenaturierungen (inklusive Überschwemmungszonen am Rande von Flussläufen) in ganz Österreich. 13) Sicherstellung eines Mindestabflusses mit entsprechenden Abflussmengen, Wassertiefen und entsprechender Abflussdynamik in aquatischen Ökosystemen. 19

14) Errichtung funktionierender Fischaufstiegssowie -abstiegshilfen für eine durchgängige Fischwanderung. 15) Förderung des Schutzes, der Sicherung, der Neuanlage und des Erhalts von Fischlaichplätzen beziehungsweise Fischlaichstätten. 16) Aktive Begegnung von Nutzungskonflikten im Spannungsfeld Naturschutz und Fischereiwirtschaft mit sogenannten Konflikttierarten wie Biber, Fischotter, Kormoran, Graureiher usw. zur Wahrung der Interessen der Fischerei und Aquakultur und des günstigen Erhaltungszustands der streng geschützten Arten. 17) Ausbau der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit in der Bevölkerung für intakte Gewässerlebensräume inklusive der wirtschaftlichen Nutzungsinteressen. 18) Intakte Gewässerlebensräume und Fischbestände als Erholungs- und Erlebnisraum für den Tourismusstandort fördern. Anerkennen der Leistungen der Fischereiwirtschaft zur Erhaltung der Fischbestände und intakten Gewässerlebensräume inklusive der Bedeutung der Angelfischerei für den ländlichen Raum und den Tourismusstandort Österreich unter dem Motto: „Nur, was man kennt, das schützt man auch.“ 19) Entschärfung von Nutzungskonflikten bei Grundwasserentnahmen (Kommunen, Gewerbe und Landwirtschaft) durch intelligente Konzepte zur Nutzung von ergiebigen Oberflächengewässern.


Wildes Leben zu Land und Wasser 5.1

Präambel

Die Jagd und Fischerei leisten in Österreich einen unverzichtbaren systemrelevanten Beitrag zum Erhalt und Wiederherstellung von Biodiversität mit all ihren Arten und deren genetischer Vielfalt. Die Leistungen der Jagd sind in den internationalen Konventionen und Richtlinien dokumentiert. Die Jagdwirtschaft in Österreich erfolgt auf Basis eines strengen nationalen und internationalen Regelwerks wie den Addis-Abeba-Prinzipien der IUCN (International Union for Conservation of Nature), der CBD (Convention on Biological Diversity), der Jagd-Charta, der Berner Konvention oder der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelrichtlinie der EU.

Jagd und Fischerei

Über 130.000 Jägerinnen und Jäger leisten in Österreich jährlich Millionen freiwilliger Arbeitsstunden für die Hege, die Verbesserung von Wildlebensräumen und Biotopen oder den Wildschutz. Gleichzeitig sichern Jägerinnen und Jäger eine jährliche Wertschöpfung von über 600 Milionen Euro, inklusive der freiwillig erbrachten Leistung sogar eine Milliarde Euro Wertschöpfung (Jagdpachten, Verarbeitung von Wildbret, Pflegemaßnahmen im Biotop, Kauf von Jagdwaffen und Jagdzubehör etc.). Die Jagd und deren Verantwortung ist in Österreich untrennbar mit dem Eigentum von Grund und Boden verbunden und wird im Rahmen eines föderalen Revierjagdsystems ausgeübt. Die Jägerschaft ist gesetzlich zu einer nachhaltigen Jagdwirtschaft verpflichtet und bekennt sich vorbehaltlos zur multifunktionalen Waldwirtschaft mit ausgewogenen Lebensraumbedingungen. Zudem gibt es über 400.000 Fischerinnen und Fischer in Österreich, die aktiv die Fischerei ausüben und durch das föderale Fischereiwesen nicht nur die Fischbestände, z. B. durch Wiederansiedelungs- oder Besatzmaßnahmen aktiv stützen, sondern auch Strukturverbesserungen im Gewässerlebensraum selbst fördern. Mit über 60 heimischen Fischarten und höchst unterschiedlichen Gewässerlebensräumen, vom Hochgebirgsbach bis hin zu Tieflandflüssen, bietet Österreich eine äußerst vielfältige Fischerei, die zudem für den Tourismus eine unverzichtbare Grundlage darstellt und damit auch hohe Wertschöpfung ins Land bringt. 20


Ein intensiveres Freizeitverhalten der Bevölkerung, neue gesellschaftliche Ansprüche an die Jagd- und Fischerei, der Klimawandel und seine negativen Folgen für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt, neue eingeschleppte Wildtierkrankheiten und -seuchen, die Rückkehr von großen Beutegreifern, der Rückgang der Niederwildpopulationen einerseits und steigende Populationen geschützter Prädatoren andererseits sowie die massiven Zielkonflikte in verschiedenen relevanten Rechtsmaterien stellen die Jagd und Fischerei in Österreich vor große Herausforderungen. 5.2

Spezifische Ziele für die Jagd

1) Die Lebensräume der Wildtiere sind durch eine wildökologische Raumplanung in allen Bundesländern definiert und werden dadurch erhalten. 2) Das föderale revierbezogene Jagdsystem in Österreich ermöglicht einen an die naturräumlichen Verhältnisse angepassten Wildbestand unter Berücksichtigung der natürlichen und standortgerechten Pflanzenwelt. 3) Die Jagd leistet einen aktiven Beitrag zur Lebensraumverbesserung im Rahmen von biotopverbessernden Maßnahmen. 4) Wildtierbestände sind derart bewirtschaftet, dass Schutzmaßnahmen nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellen. 5) Die heimischen Wildtierpopulationen sind durch adaptive Genpools gestärkt. 6) Die Hege ist als angewandtes Wildtiermanagement etabliert und unterstützt den gesetzlich verankerten artenreichen und gesunden Wildbestand. 7) Ein effektives Wildtiermanagement für Großprädatoren mit der Möglichkeit der Entnahme von Problemtieren ist etabliert. 5.3

Spezifische Ziele für die Fischerei

1) Das föderale Fischereiwesen ist revierbezogen und fördert einen an die lokalen gewässerspezifischen Verhältnisse angepassten Fischbestand unter anderem durch ein 21

laufendes Fischbestandsmanagement, die Gewässerpflege (z. B. Laichschonstätten), die Aus- und Weiterbildung und finanzielle Förderung von Revitalisierungs- und Forschungsprojekten 2) Die Fischerei leistet einen aktiven Beitrag zur Gewässerrevitalisierung im Rahmen von biotopverbessernden Maßnahmen. 3) Primär wird in der Fischerei auf eine auf die ökologischen Bedürfnisse abgestimmte fischreiche Nutzung abgestellt. 4) Effektive Maßnahmen zum Umgang mit Konflikttierarten in der Fischerei wie Fischotter, Graureiher und Kormoran werden bestmöglich in Managementplänen bis hin zu Entnahmen, unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes, umgesetzt. 5) Die für die Aquakultur oder Angelfischerei genutzten Teiche in Österreich sind ökologische Hotspots der Biodiversität und bilden im EU-Binnenland Österreich das Rückgrat für Natura-2000-Gebiete. 6) Reich strukturierte und ökologisch intakte Natur-, Kultur- und Gewässerlebensräume sind ein Garant für eine nachhaltige und intakte Jagd und Fischerei und damit auch Artenvielfalt. 5.4

Maßnahmen zur Jagd

1) Erhaltung von gesunden, artenreichen Wildbeständen unter Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft sowie natürlicher (z. B. jahreszeitlicher) Bestandsschwankungen. 2) Förderung und Umsetzung von gezieltem Konfliktmanagement zur Erhöhung der Akzeptanz gegenüber natürlichen Prozessen. 3) Vollständige monetäre Abgeltung der durch geschützte Großprädatoren entstandenen Schäden an Nutztieren und Nutztierherden. 4) Ausarbeitung von effektiven Managementplänen zur Lösung von Zielkonflikten, die sich aus dem Schutz von sich konkurrierenden Arten ergeben (z. B. Schutz des Fischotters und des Flusskrebses etc.).


Maßnahmen zur Erhöhung der Biotop- und Artenvielfalt. 9) Ausbau der Lehrinhalte zu ökologischen Zusammenhängen, zur Stärkung der Biodiversität und zum Naturschutz in der jagdlichen Aus- und Weiterbildung. 10) Bewerbung der Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd des Umweltbundesamtes (UBA) zur freiwilligen Nutzung und Darstellung einer nachhaltigen Jagdpraxis. 11) Ausbau des Wildtiermonitorings zwecks Beobachtung und laufende Evaluierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Wildtierzusammensetzung und die Entwicklung von Wildtierkrankheiten. 12) Regulierung der Wildbestände im Hinblick auf die ökologische und ökonomische Biotoptragfähigkeit. Unterstützung der Forstwirtschaft beim Umbau der Wälder an die geänderten klimatischen Rahmenbedingungen zur Erreichung stabiler und klimafitter Wälder. 13) Etablierung der Zusatzausbildung „Zertifizierter Wald- und Jagdpädagoge“ als Ergänzung der Waldpädagogik zur weiteren gesellschaftlichen Aufklärung.

5) Ausbau der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft zur Verbesserung der Niederwildbiotope. 6) Anstreben einer wildökologischen Raumplanung für die wichtigsten Schalenwildarten in allen Bundesländern (Einführung von Wildruhezonen, regelmäßige Monitorings). 7) Einrichtung von Wildruhezonen mit allfällig notwendigen Begleitmaßnahmen. Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz mit Unterstützung von digitalen Medien (z. B. Wege-Informationssysteme im GIS). 8) Förderung mosaikartig verteilter naturnaher Strukturen im Offenland (z. B. Mehrnutzungshecken) im Rahmen der Ländlichen Entwicklung zur Verbesserung der Wildtierlebensräume und Biodiversität. Aktive Umsetzung von gezielten lebensraumverbessernden

14) Einrichtung einer einheitlichen, nationalen, breit aufgestellten und zukunftsorientierten Berufsjägerausbildung im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Berufswesens. 5.5

Maßnahmen zur Fischerei

1) Vollständige monetäre Abgeltung der durch geschützte Prädatoren entstandenen Schäden an Fischbeständen. 2) Ausarbeitung von effektiven Managementplänen zur Lösung von Zielkonflikten, die sich aus dem Schutz von sich konkurrierenden Arten ergeben (z. B. Schutz von Flussperlmuschel, Huchen, Bachforelle und Fischotter, Äsche und Kormoran). 3) Ausbau der Zusammenarbeit mit allen Landnutzern zur Verbesserung der Gewässerlebensräume. 22


4) Einrichtung von Fischereischongebieten und Laichschonstrecken und Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz mit Unterstützung von digitalen Medien (z. B. Wege-Informationssysteme im GIS). 5) Ausbau der Fischbestandserhebungen und Fischartenforschung im Hinblick auf sich ändernde Fischartenvergemeinschaftungen durch den Klimawandel und den Einfluss von Prädatoren. 6) Förderung des Schutzes, Sicherung, Neuanlage und Erhalt von Fischlaichplätzen, beziehungsweise Fischlaichstätten. 7) Förderung der Bekämpfung invasiver Arten wie z. B. Signalkrebs durch Artenschutzprogramme des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) unter Berücksichtigung einer sinnvollen Nutzung, z. B. als höchst wertvolles Lebensmittel (Speisekrebs). 8) Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen für eine nachhaltige Fischerei (z. B. fischereiliche Bewirtschaftung erfolgt durch standortgerechte Bewirtschaftung von Fisch- und Krebsbeständen; Pflege, Schaffung und Wiederherstellung eines gewässertypischen artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren, gegebenenfalls auch durch geeignete Besatzmaßnahmen oder andere Maßnahmen der Bestandsstützung). 9) Erhaltung nachhaltig bewirtschaftbarer Fischbestände durch Lebensraumverbesserungen, z. B. durch Fischwanderhilfen oder Strukturverbesserungen. 10) Nutzung von dauerhaft veränderten, naturfernen Gewässern, die fischereilich interessant sind, gegebenenfalls unter Besatz auch mit fangfähigen Fischen. 11) Erarbeitung eines Lehrgangs beziehungsweise entsprechender (digitaler) Unterlagen für Gewässerpädagogik unter Berücksichtigung der fischereilichen Nutzung unter dem Motto: „Nur, was man kennt, das schützt man auch.“ 12) Aktive Förderung von Kinder- und Jugendfischen (z. B. Fischereicamps). 23

13) Stärkung und Förderung der heimischen Produktion von standortangepassten Besatzfischen (Jungfischen und Brütlingen) für freie Gewässer durch darauf spezialisierte Aquakulturbetriebe zur Bestands- und Artensicherung unter Berücksichtigung der genetischen Vielfalt und lokal angepasster Populationen. 14) Laufende Weiterentwicklung neuer Methoden zur Eientwicklung und Arterhaltung gefährdeter Fische im Gewässer selbst (z. B. Brutboxen für Eimaterial, Ablaichmatten, z. B. für Zander, Strukturverbesserungsmaßnahmen) 15) Stärkung des Mitspracherechts der Fischereiberechtigten bei Fragen des Wasserrechts, Einschränkungen der Zugänglichkeit der Gewässer, Einschränkungen des Bootsverkehrs usw.


Der Bauernhof als Energiezelle 6.1

Präambel

Die rasant steigende Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 aus der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas ist der Hauptverursacher der globalen Klimakrise. Den regionalen Standortbedingungen über Jahrtausende angepasste Ökosysteme können mit der Geschwindigkeit der Klimaverschlechterung nicht mehr mithalten, sodass unsere Lebensräume zunehmend unter Druck geraten. Gerade im alpinen Raum bedeutet die Häufung von Extremwetterereignissen eine starke Erhöhung aller Risikofaktoren. Der Negativspirale des Biodiversitätsverlustes durch die klimabedingten Umbrüche der Lebensgrundlagen in den Ökosystemen unseres Landes kann nur durch ein konsequentes Phasing-out aller fossilen Energieträger aus dem Energie- und Wirtschaftssystem begegnet werden. Zur Erhaltung und Stärkung der Biodiversität ist daher die tatsächliche Erreichung des Regierungszieles einer Klimaneutralität bis 2040 für Österreich essenziell.

Energie und Klima

Biogene Energieträger tragen durch die effiziente Verwertbarkeit in allen Bereichen der Energienutzung (Wärme und Kälte, Mobilität und Elektrizität) den weitaus größten Anteil zum Portfolio der erneuerbaren Energien bei. Darüber hinaus werden von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben neben der Erzeugung von nachwachsenden Ressourcen für die Erzeugung von Bau- und Werkstoffen, wie z. B. Holz, auch Flächen für Wasserkraftwerke, Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen bereit gestellt, beziehungsweise werden diese Technologien in vielen Fällen für die erneuerbare Energieerzeugung am eigenen Bauernhof eingesetzt. Das laut Regierungsprogramm innerhalb von zwei Jahrzehnten angestrebte vollständige Phasing-out fossiler Energieträger aus dem Energie- und Wirtschaftssystem Österreichs wird daher nur unter intensiver Einbindung und bei bestmöglicher Kooperation aller relevanten Akteure mit dem Landund Forstwirtschaftssektor realisierbar sein. Besondere Bedeutung muss der optimalen Abstimmung der Zielsetzungen in unterschiedlichen Politikbereichen beigemessen werden. Die Biodiversitätsstrategie kann nur im engen Wechselspiel mit der Energie- und Klimastrategie 24


sowie der Bioökonomiestrategie erfolgreich sein. Monokausale Betrachtungsweisen führen durch die hohe Komplexität der vielfältigen Handlungsbedürfnisse unweigerlich zu kontraproduktiven Ergebnissen bei den immensen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Als oberste Prämisse gilt die Aufrechterhaltung und Stärkung der Ernährungssouveränität und Versorgungssicherheit mit nachwachsenden Rohstoffen in unserem Land. Die COVID-Krise verdeutlicht einerseits die Handlungsbedürfnisse in allen sensiblen Bereichen unseres Wirtschaftssystems (Nahrungsmittel, Energieträger, Medikamente, Impfstoffe, Schutzkleidung etc.), und bedingt andererseits die besondere Gewichtung der regional wirksamen Arbeitsplatz- und Wertschöpfungseffekte bei allen Maßnahmen. Die Einführung von CO2-Zöllen verhindert Verlagerungseffekte (Carbon Leakage) und hilft nationale wie europäische Umweltstandards über die Grenzen des europäischen Binnenmarkts hinweg als Maßstab festzulegen. Insbesondere im Bereich der Landwirtschaft erweisen sich CO2-Zölle zur Verhinderung der Umgehung europäischer Klima- und Umweltschutzvorgaben als unumgänglich. 6.2

Spezifische Ziele zu Energie und Klima

1) Die Lebensräume und -grundlagen sind in allen Teilen Österreichs für Menschen, Tiere und Pflanzen mit geeigneten Umweltbedingungen generationsübergreifend abgesichert. 2) Erhaltung, Verbesserung und Restaurierung von biodiversitätsreichen Flächen unter Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Klimaschutz in einem Ausmaß, dass die Ernährungssicherung, die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe und die Erzeugung erneuerbarer Energie nicht negativ beeinträchtigt wird. 3) Österreichs Land- und Forstwirtschaft verfügt über eine hohe (Eigen-)Versorgungssicherheit mit erneuerbarem Strom, erneuerbaren Treibstoffen (Biodiesel, Ethanol, Holzdiesel, Holzgas, Wasserstoff etc.) und allen weiteren wichtigen Betriebsmitteln (Pflanzenschutzmittel, Dünger etc.). Die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und nach25

wachsenden Rohstoffen aus der Region ist zur krisensicheren Versorgung der gesamten Bevölkerung sichergestellt. 4) Ein verbindlicher, langfristig wirksamer Masterplan zum Phasing-out aller fossilen Energieträger und zur effizienten Nutzung aller erneuerbaren Energieressourcen in unserem Land ist 2022 in Kraft gesetzt. 5) Die Stromversorgung Österreichs wird 2030 zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern aus heimischer Produktion bewerkstelligt. Der Atomstromimport aus Atomkraftwerken wird jahresdurchgängig unterbunden. 6) Der Einsatz von Photovoltaik ist zur Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar, daher braucht es eine klare Definition sowie rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft, die mit dem Stand der Wissenschaft übereinstimmen. 7) Die Teilnahme der Land- und Forstwirtschaft an der gesamten Energiewende und insbesondere auch an der Defossilisierung der Stromversorgung wird durch leistungsfähige Energienetze und digitale Netze im ländlichen Raum sichergestellt. 8) Das österreichische Energie- & Wirtschaftssystem ist 2040 vollständig auf erneuerbare Energieträger umgestellt und Österreich ist klimaneutral. 9) Die sektorübergreifenden Leistungen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Erreichung der Energie-, Klima-, Bioökono-


der fossilen Energieträger aus allen Sektoren bis 2040. 2) Förderung einer betriebsinternen Elektrifizierung inklusive Speicherung, zur Sicherung einer möglichst hohen Selbstversorgung der Land- und Forstwirtschaft auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Sektors. 3) Adaptierung aller relevanten Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre klimatechnischen Auswirkungen (z. B. Bauordnung, Raumordnung, Wohnungseigentumsgesetz usw.).

mie- und Biodiversitätsziele werden bestmöglich erbracht und dem Sektor auch angerechnet. 10) Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Klimaneutralität wird dem Sektor zugerechnet. 11) Der verstärkte Einsatz von Bau- und Werkstoffen aus nachwachsenden Quellen (z. B. Holzbau) und die Substitution von in der Herstellung energieintensiven mineralischen Baustoffen wird sichergestellt. 12) Die österreichische Land- und Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz mittels eines ausreichend abgegoltenen und umsetzbaren Modells zur Optimierung der Kohlenstoffaufnahmefähigkeit von Ökosystemen. 13) Verbesserung der Treffsicherheit des bestehenden Emissionshandelssystems. 14) Verhinderung von Verlagerungseffekten (Carbon-, Livestock- und BiodiversityLeakage) und Ausweitung europäischer Klima- und Umweltstandards über den Binnenmarkt hinweg. 6.3

Spezifische Maßnahmen zu Energie und Klima

1) Überarbeitung und Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans mit klarem Fokus auf das schrittweise Phasing-out

4) Rascher Ausbau und Wartung der Energienetze und digitalen Netze zur Nutzung des Potenzials für den Umstieg auf die Produktion und Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern. 5) Bundesweite Ausarbeitung von Standortpotenzialkarten in enger Abstimmung mit den Bundesländern zur Errichtung von Wasserkraftwerken, Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf der Basis von fester und gasförmiger Biomasse, Anlagen zur Biomethaneinspeisung und Biomasse-Nahwärmeheizwerke unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Kriterien. 6) Klare Prioritätensetzung für die Ausrollung der Photovoltaik, um den Verbrauch an produktiven Agrarflächen möglichst gering zu halten. Dazu sind noch exakte Festlegungen erforderlich (Raumordnung etc.): a. Erste Priorität: Nutzung von Dach- und Gebäudeflächen und schon verbauten oder nicht genutzten, versiegelten Flächen. b. Zweite Priorität: Agrarphotovoltaik mit Mehrfachnutzung und Mehrfachnutzen (geringer Rückgang der agrarischen Produktion, Strom, Biodiversitätsflächen). c. Dritte Priorität: Freiflächen – kein Verbrauch von Böden mit höchster agrarischer Bonität für Photovoltaik, Festlegung über Raumordnung. 7) Erarbeitung praxistauglicher Konzepte mit konkreten Umsetzungsschritten für fossilfreie Traktion im Off-road-Bereich (Land- und Forstmaschinen, Baufahrzeuge etc.) und für 26


LKWs mit flüssigen und gasförmigen biogenen Treibstoffen (FT-Diesel, Biomethan, etc.). 8) Verstärkte Einbindung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Schaffung von Energiegemeinschaften im ländlichen Raum zum Ausbau aller erneuerbaren Energieformen. 9) Bündelung der Klima- und Biodiversitätskompetenz der Land- und Forstwirtschaft in einem praxisorientierten Kompetenzzentrum. Weiterentwicklung und Stärkung vorhandener Erhebungs- und Zertifizierungssysteme (AMA, BFW etc.). Aufbau praxistauglicher wissenschaftlicher Expertise mit klarem Fokus auf die ökologischen, ökonomischen und sozialen Besonderheiten in allen Regionen Österreichs (z. B. Lehrstuhl für Biodiversität und Klimaschutz zur nachhaltigen Kulturlandbewirtschaftung auf der BOKU). 10) Prüfung energie- und klimapolitischer Maßnahmen in Hinblick auf deren Aus- und Wechselwirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Biodiversität (Synergien). 11) Einrichtung und ausreichende Dotierung eines Biodiversitätsfonds mit zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung von Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft. 12) Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels und bestmögliche Nutzung der regionsspezifischen Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung bei naturschutzfachlichen Planungen, Schutzkonzepten und Biodiversitätsleitbildern sowie gut verständliche Darstellung des Handlungsbedarfs und der Synergien zur österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (unter anderem bei Managementplänen, Schutzzielen, Strategien, Leitbildern und rechtlichen Materien). 13) Stärkung der Bewusstseinsbildung zur Nutzung von Synergien bezüglich Klimazielen und Biodiversität mit Positivbeispielen (z. B. Holzbau) sowohl für urbane Zentren als auch für ländliche Gebiete. 14) Weiterentwicklung der aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Bereitstellung 27

landwirtschaftlicher (Neben-)Produkte zur Forcierung der Bioökonomie (Ersatz fossiler Rohstoffe und Energieträger durch nachwachsende Rohstoffe) bei gleichzeitiger Optimierung der Kohlenstoffaufnahme. 15) Entwicklung eines umsetzbaren Modells zur Optimierung der Kohlenstoffaufnahmefähigkeit von Ökosystemen als Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Erreichung der erhöhten Klimaziele samt Schaffung neuer nachhaltiger Einkommensquellen durch die Abgeltung geleisteter Klimaschutzmaßnahmen. 16) Der CO2-Fußabdruck wird durch die Einführung eines praktikablen Grenzausgleichsmodells mittels CO2-Zöllen monetär berücksichtigt, wodurch Verlagerungseffekte verhindert werden und die Kostenwahrheit importierter Produkte erzielt wird. Die negativen Effekte der Atomenergie werden in die Modelle entsprechend einbezogen. 17) Deutliche Ausweitung der Innovationsanreize zur Beschleunigung der Technologieschübe in allen relevanten Handlungsfeldern. 18) Unterstützung aller dringend notwendigen Umsetzungsschritte mit konkreten Maßnahmen (z. B. One-Stop-Shops zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren etc.). 19) Etablierung eines belastbaren Evaluierungsprozesses zur Sicherstellung der Zielerreichung in allen Kernthemen der Energie-, Klima-, Bioökonomie- und Biodiversitätsstrategien.


Anhang

7.1

Daten und Fakten zur Landwirtschaft

• 2018 wurden in Österreich laut Klimaschutzbericht 2020 rund 79 Millionen Tonnen Treibhausgase emittiert. Gegenüber dem Jahr 1990 stiegen diese um rund 0,6 Prozent. Hauptverursacher sind die Sektoren Energie und Industrie (inklusive Emissionshandel) mit 43,4 Prozent der Gesamtemissionen, gefolgt vom Sektor Verkehr mit rund 30 Prozent. • Der Anteil der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft beträgt in Österreich rund zehn Prozent. • Dem Sektor Landwirtschaft ist es im Vergleich zu anderen Sektoren, wie z. B. dem Verkehrssektor, dessen Emissionen um rund 60 Prozent gestiegen sind, gelungen, die Treibhausgasemissionen seit 1990 um 13,7 Prozent zu reduzieren.

Anhang: Ausgewählte Daten und Fakten

• Wenn Wiederkäuer ihr Futter verdauen und wenn Mist zersetzt wird, entsteht Methan. Die Methanemissionen aus dem Verdauungstrakt von Rindern umfassen 4,9 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Österreich, diese sind seit 1990 um 16 Prozent gesunken. Hauptverantwortlich dafür ist der Rückgang des Rinderbestandes um 26 Prozent in Österreich. Die Anzahl der Milchkühe nahm seit 1990 stark ab, von rund 905.000 auf 533.000 Stück im Jahr 2018. • Die Freisetzung von Methan bei Rindern dient zu rund 70 Prozent der Erhaltung des Tieres und wird daher zu einem erheblichen Teil unabhängig von der Futteraufnahme und der Leistung produziert. Tiere mit höherer Milchleistung sind deutlich effizienter und tragen daher zum Klimaschutz bei. - Tages-Milchleistung von 10 Liter Milch/Tag/Kuh = 40 g Methanemission je Liter Milch - Tages-Milchleistung von 30 Liter Milch/Tag/Kuh = 15 g Methanemission je Liter Milch 28


• Während bei der Energieerzeugung die Möglichkeit besteht fossile Energie durch erneuerbare Energien zu ersetzen und so fast 100 Prozent der Treibhausgasemissionen vermieden werden können, ist dies in der Landwirtschaft nicht möglich. Methanemissionen entstehen durch natürliche Prozesse und sind kaum kontrollierbar. Daher kann die Landwirtschaft ihre Emissionen nur in sehr begrenztem Ausmaß reduzieren. • Kühe sind Landschaftspfleger und keine Klima-Killer. Sie sind die einzige Möglichkeit der Verwertbarkeit von Grünland. Nur Wiederkäuer können das Grünland effizient nutzen und somit einen Beitrag zur Erhaltung der österreichischen Kulturlandschaft leisten. • Mit der Aufgabe der Rinderhaltung – wie z. B. von einigen Gruppierungen gefordert – kann das Problem des Klimawandels nicht gelöst werden. Gerade ein Land wie Österreich braucht seine Rinder zur Bewirtschaftung der alpinen Gebiete und der wenig begünstigten Lagen, wo andere Formen der Landwirtschaft nicht möglich sind. Außerdem ist das Rind durch seine Verdauungsphysiologie – indem es schwer verdauliche Kohlenhydrate aufschließen kann – kein Nahrungskonkurrent für den Menschen. • Die Produktionsaufgabe in Österreich hätte zur Folge, dass der Ausfall von Drittstaaten wie Brasilien übernommen würde. Dies wäre aber weitaus klimaschädlicher, da in diesen Ländern der Treibhausgasausstoß je Produktionseinheit deutlich höher ist. • Produktbezogen verursacht ein Kilogramm Rindfleisch 22 Kilogramm CO2-Äquivalente (kg CO2e) im Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten, ein Kilogramm Schaf- oder Ziegenfleisch 20 kg CO2e, ein Kilogramm Schweinefleisch 7,5 kg CO2e und ein Kilogramm Geflügelfleisch 5 kg CO2e. • Den geringsten Ausstoß von Treibhausgasen je Kilogramm Rindfleisch in der EU verursacht Österreich mit 14,2 kg CO2e, gefolgt von den Niederlanden mit 17,4 kg, das Schlusslicht bilden Zypern (hoher Getreide-Importanteil) mit 44 kg und Lettland (hoher Anteil an Grünlandumbruch für Getreideproduktion) mit 42 kg. Brasilien verursacht 80 kg CO2e. 29

Vergleich der CO2-Emissionen bei der Produktion von 1 Kilogramm Rindfleisch EU

Österreich

Brasilien

22 kg CO2

14 kg CO2

80 kg CO2

• Die Emissionen je Kilogramm Kuhmilch sind in Österreich ähnlich wie in Deutschland und Irland am niedrigsten und betragen 1 kg CO2e, in Zypern und Lettland 2,7 kg. Der EU-Durchschnitt liegt bei 1,4 kg, in den USA bei 1,4 kg. • Auch in den Produktionsbereichen Schafund Ziegenfleisch, Schweinefleisch, Hühnerfleisch und Eier hat Österreich die besten Werte. Grund für die niedrigen Werte in Österreich sind vor allem der hohe Selbstversorgungsgrad an Futtermitteln und ein hoher Grünfutteranteil. • Daraus folgt: die heimische Landwirtschaft produziert hocheffizient, dies kommt nicht nur der Ernährungssicherheit, sondern auch der Umwelt zugute. - Die Landwirtschaft substituiert durch die Bereitstellung von Biomasse zur Erzeugung von Biokraftstoffen 1,8 Millionen Tonnen CO2 oder sieben Prozent der Gesamtemissionen des Verkehrs. Diese Leistungen werden nicht der Landwirtschaft, sondern dem Verkehrsbereich angerechnet, ebenso wie die Bereitstellung von Biomasse für den Energiesektor. • Treibhausgasemissionen aus der Düngung landwirtschaftlicher Böden - Die Emissionen aus der Düngung (Lachgasemissionen) betragen 2,5 Prozent der Gesamtemissionen Österreichs und haben um 10,6 Prozent seit 1990 abgenommen, dies wegen des Rückgangs der Stickstoffdüngung. - Der Einsatz von Mineraldüngern wurde im Vergleich zu 1990 und 2018 um 17,5 Prozent reduziert. • Die Land- und Forstwirtschaft speichert in erheblichem Maße Kohlenstoff in Böden und Wäldern und leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Biogene


• Mineraldüngerverzicht auf einer Fläche von 740.000 Hektar - Anreicherung organischer Substanz in Ackerböden als Kohlenstoffspeicher • Reduzierte Bodenbearbeitung auf einer Fläche von rund 130.000 Hektar • Begrünungsmaßnahmen auf einer Fläche von rund 460.000 Hektar - Erhaltung und standortangepasste Bewirtschaftung von Dauergrünland und Feuchtlebensräumen • 80.000 Hektar Naturschutzflächen - Emissionsarme Ausbringung von Gülle • 13 Prozent der Gülle werden bodennah ausgebracht

Senken von Treibhausgasemissionen werden bislang den biogenen Emissionen nicht gegengerechnet. • Auf landwirtschaftlich genutzten Böden werden erhebliche Kohlenstoffmengen eingelagert, mehr als 40 Prozent davon im extensiven Grünland. Die Kohlenstoffgehalte liegen im Grünland zwischen 3,6 Prozent (Burgenland) und 5,6 Prozent (Tirol). • Pro Hektar Grünland werden rund 500 Tonnen CO2 über den Humus gespeichert. Bei einem Flächenausmaß von 2,4 Millionen Hektar Grünland in Österreich wird demnach die 14-fache CO2-Menge im Grünland gebunden als Österreich jährlich emittiert (80 Millionen Tonnen). 7.2

Der Beitrag der GAP zum Klimaschutz

• Die GAP nimmt eine wesentliche Rolle bei der Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen ein, indem sie emissionsmindernde und kohlenstoffspeichernde landwirtschaftliche Maßnahmen fördert. Die Bedeutung der 2. Säule ist in Österreich besonders groß, ihr Anteil an den EUMitteln beträgt 45 Prozent, im EU-Durchschnitt beträgt der Anteil 24 Prozent. • Als die wesentlichsten Maßnahmen des österreichischen Agrarumweltprogramms seien angeführt: - Verringerter Einsatz von Betriebsmitteln und die Etablierung von weitgehend geschlossenen Kreisläufen

7.3

Daten/Fakten zur Forstwirtschaft

• Fakten zur Waldfläche - Die Waldfläche hat seit 1961 um 330.000 Hektar zugenommen. Dies entspricht der halben Landesfläche von Salzburg, beziehungsweise fast der Fläche des Burgenlandes. - Pro Jahr wächst Österreichs Wald um etwa 3.400 Hektar. Das entspricht ca. 13 Fußballfeldern pro Tag. • Fakten zum Holzvorrat - Der Holzvorrat hat seit den 1960er Jahren um 393 Millionen Vorratsfestmeter (vfm) zugenommen. Alleine mit dieser Vorratssteigerung könnte für fast jeden Österreicher ein Einfamilienhaus aus Holz gebaut werden. (393 Mio. vfm – 20 Prozent Ernteverlust/40 m³, das ergibt rund 7,8 Millionen Häuser). - Der Holzvorrat ist seit den 1960er Jahren um 50 Prozent angestiegen. Diese Steigerung entspricht in etwa dem derzeitig verfügbaren Holzvorrat in Slowenien. • Fakten zum Holzzuwachs - In Österreich wächst um rund vier Millionen Vorratsfestmeter mehr Holz zu als genutzt wird. 30


Jede Sekunde Sekunde wächst wächst in in Österreich Österreich jene jene -- Jede Menge zu, die für ein Einfamilienholzhaus Menge zu, die für ein Einfamilienholzhaus benötigt wird. wird. benötigt

Fakten zu zu den den Waldnutzungsarten Waldnutzungsarten •• Fakten Der Anteil Anteil der der Kahlschlagfläche Kahlschlagfläche an an der der GeGe-- Der samteinschlagsfläche laut laut HolzeinschlagsHolzeinschlagssamteinschlagsfläche menge beträgt beträgt im im Durchschnitt Durchschnitt fünf fünf ProPromenge zent (alle Eingriffe über 500 Quadratmeter zent (alle Eingriffe über 500 Quadratmeter gelten bereits bereits als als Kahlschlag Kahlschlag –– das das ist ist in in gelten etwa die die Fläche, Fläche, die die vier vier ausgewachsene ausgewachsene etwa Buchen benötigen). benötigen). Buchen

Fakten zum zum Totholz Totholz •• Fakten Der stehende stehende Totholzvorrat Totholzvorrat in in österreichiösterreichi-- Der schen Wäldern Wäldern ist ist seit seit 1960 1960 um um fast fast das das schen Dreifache gestiegen. gestiegen. Dreifache Im Durchschnitt Durchschnitt befinden befinden sich sich 30 30 KubikKubik-- Im meter Totholz Totholz (stehend, (stehend, liegend liegend und und meter Stöcke) pro pro Hektar Hektar in in österreichischen österreichischen Stöcke) Wäldern. Dies Dies entspricht entspricht mehr mehr als als einer einer Wäldern. LKW-Ladung je je Hektar. Hektar. LKW-Ladung Fakten zur zur Baumartenzusammensetzung Baumartenzusammensetzung •• Fakten

In nordischen nordischen Ländern Ländern wie wie z. z. B. B. SchweSchwe-- In den oder oder Finnland, Finnland, wo wo vor vor allem allem FSC FSC sehr sehr den prominent vertreten vertreten ist, ist, gibt gibt es es keine keine BeBeprominent grenzungen für Kahlschläge. grenzungen für Kahlschläge. Fakten zu zu Legislatur Legislatur und und Verwaltung Verwaltung •• Fakten

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Impressum: Impressum: Herausgeber: Österreichischer Österreichischer Bauernbund, Bauernbund, Brucknerstraße Brucknerstraße 6, 6, 1040 1040 Wien; Wien; Herausgeber: Landwirtschaftskammer Österreich, Österreich, Schauflergasse Schauflergasse 6, 6, 1015 1015 Wien Wien Landwirtschaftskammer Für den den Inhalt Inhalt verantwortlich: verantwortlich: Direktor Direktor Mag. Mag. Norbert Norbert Totschnig, Totschnig, Für Generalsekretär DI DI Ferdinand Ferdinand Lembacher Lembacher Generalsekretär Bilder: LKÖ/APA/Service/Schedel, LKÖ/APA/Service/Schedel, Pixabay, Pixabay, Unsplash/Thomas Unsplash/Thomas Galler, Galler, Bauernbund, Bauernbund, Bilder: Kinastberger DachDach- und und Holzbau Holzbau GmbH GmbH Kinastberger Satz/Layout/Grafik: bigpoint bigpoint Werbeagentur, Werbeagentur, Senftenberg Senftenberg Satz/Layout/Grafik: Druck: druck.at, druck.at, Leobersdorf Leobersdorf Druck:

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