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Fortbildung für Ko-Programmierung und Ko-Projektierung im sozialen Bereich.

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Europäischer Sozialfonds Plus

Fortbildung für Ko-Programmierung und Ko-Projektierung im sozialen Bereich. Vom Ansatz bis zu den Werkzeugen für die Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Sozialpartnerschaft in der Autonomen Provinz Bozen Was ist die Ko-Projektierung? Die Ko-Projektierung, wie sie im Kodex des Dritten Sektors geregelt ist, stellt ein innovatives Instrument für die öffentliche Verwaltung und die Körperschaften des Dritten Sektors dar. Es dient der Umsetzung von Wohlfahrtsmaßnahmen zur Erfüllung spezifischer sozialer Bedürfnisse in einem dialogischen Prozess. Dieses Instrument fördert die Zusammenarbeit der beteiligten Stakeholder, indem es die Ergänzung von Wissen und Fähigkeiten wertschätzt und darauf abzielt, traditionelle Wettbewerbsmechanismen, wo möglich, zu überwinden. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das GvD Nr. 117 vom 03. Juli 2017, in geltender Fassung (Kodex des Dritten Sektors) und die Leitlinien des Ministerialdekrets Nr. 72 vom 31. März 2021. .Die Fortbildung Die Fortbildung zielt darauf ab, die Anwendung des Instrumentes der Ko-Projektierung gemäß Artikel 55 des Kodex des Dritten Sektors zu fördern. Dies soll durch die Angleichung der Visionen, Kenntnisse, Vorschriften und Verantwortlichkeiten der beteiligten Stakeholder erreicht werden. Mit einem praxisorientierten Ansatz, der auch lokale und andere relevante Erfahrungen einbezieht, wird der Kurs die verschiedenen Phasen des Verfahrens der Ko-Projektierung untersuchen, um neue Modelle der Zusammenarbeit im sozialen Bereich zu entwickeln. Die ausgewählten Dozenten und Dozentinnen sind Fachexperten und -expertinnen, hochrangige Ministerialbeamte und -beamtinnen sowie und Universitätsprofessoren und -professorinnen. Es werden drei Fortbildungskurse angeboten: • • •

Grundkurs, 28 Stunden Intensivkurs, 53 Stunden Kurs mit politischer Ausrichtung, 15 Stunden

Target Group

Foto: G-Stock Studio, shutterstock

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die in irgendeiner Form mit dem Instrument der Ko-Projektierung arbeiten oder arbeiten möchten, sowohl innerhalb der öffentlichen Verwaltung als auch in Körperschaften des Dritten Sektors. Die Körperschaften des Dritten Sektors müssen im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen oder eine ONLUS im Übergangsregime gemäß Art. 101, Abs 3, GvD 117/2017 sein, damit sie die formale Zugangsvoraussetzung erfüllen. Die drei Fortbildungskurse sind darauf ausgelegt, die Bildungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu erfassen, abhängig von den Rollen und Verantwortlichkeiten, die sie innerhalb ihrer Organisationen, sei es öffentlich oder privat, innehaben.

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Fortbildung Ko-Programmierung und Ko-Projektierung_Vs.6


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