Mitgliedermagazin der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

NABEG
Der Weg zur/zum Nachhaltigkeits prüfer:in
IHR ENGAGEMENT
ist gefragt: Mitgestalten statt zuschauen
QUO VADIS?
Ein Jahr Quoten regelung –eine erste Bilanz
![]()
Mitgliedermagazin der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

NABEG
Der Weg zur/zum Nachhaltigkeits prüfer:in
IHR ENGAGEMENT
ist gefragt: Mitgestalten statt zuschauen
QUO VADIS?
Ein Jahr Quoten regelung –eine erste Bilanz
Staatssekretär
Sepp Schellhorn im Interview



weniger ist oft mehr – das gilt besonders für Regulierung. Weniger Doppelgleisigkeiten, Mehrfachmeldungen und unnötige Detailvorgaben schaffen mehr Klarheit und Handlungsspielraum für Unternehmen, Verwaltung und nicht zuletzt für unseren Berufsstand. Genau hier setzt die Arbeit von Staatssekretär Sepp Schellhorn an, der seit gut einem Jahr für Deregulierung und Entbürokratisierung zuständig ist. Im Interview ab Seite 6 spricht er darüber, wie er künftig Prozesse vereinfachen und spürbare Entlastungen schaffen möchte. Unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Praxis hat auch die lang erwartete Umsetzung der CSRD in österreichisches Recht. Ab Seite 10 erfahren Sie, welche neuen Anforderungen – und zugleich Chancen – sich aus dem Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ergeben. Auch bei den Prüfungsanforderungen für unsere Berufsanwärter:innen zeichnen sich größere Anpassungen ab. Zum Redaktionsschluss standen noch nicht alle finalen Beschlüsse fest – aktuelle Informationen finden Sie jedoch laufend auf der Website der KSW (mehr dazu auf Seite 12). Darüber hinaus widmet sich unsere Frühjahrsausgabe weiteren relevanten Themen: Wir gehen etwa der Frage nach, warum Berufsanwärter:innen auch abseits der Prüfungen ein hohes Maß an Durchhaltevermögen brauchen (Seite 13), zeigen auf, in welchen Bereichen Sie sich aktiv in die Kammerarbeit einbringen können (ab Seite 14), ziehen eine erste Bilanz zur Quotenregelung (Seite 16) und stellen das neue Masterstudium „Tax Consulting“ (Seite 18) vor, für das die KSW zehn Stipendien vergibt. In eigener Sache: Als neue Verantwortliche für das up:date-Magazin freue ich mich sehr, Sie gemeinsam mit meinen Kolleg:innen mit aktuellen, praxisnahen Informationen und Einblicken aus unserer Branche begleiten zu dürfen!
Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen
Katharina Kainz


04 Leitartikel Von KSW-Präsident Philipp Rath
06 Coverstory Interview mit Staatssekretär
Sepp Schellhorn
10 Nachhaltigkeitsberichterstattung Chancen für StB und WP
12 Fachprüfungen Prüfungstalk zur CSRD
13 Next Generation Studieren. Arbeiten. Durchhalten


06 10 12 23 17
14 Thema Ihr Engagement ist gefragt!
16 Aktuelles Ein Jahr Quotenregelung: Quo vadis?
17 Event Zwischen Design und Dialog
18 Weiterbildung Tax Consulting studieren
19 Gastkommentar von Josef Urschitz
20 Thema Mediation bringt‘s

21 Berufsgruppen Neue Anforderungen, gemeinsame Antworten
22 Weiterbildung Seminare, Tipps und Termine
23 Award Brückenschlag zur Zukunft
24 Kurzmeldungen
26 Kurzmeldungen Nachruf Fritz Himmer
28 Länder News Neues aus den Bundesländern
38 Berufsjubiläen Wir gratulieren
KSW update 1 | 2026, Herausgeber, Verlag, Vervielfältigung und Redaktion: Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Am Belvedere 10 | Top 4, 1100 Wien, Tel.: 01 | 811 73, E-Mail: office@ksw.or.at, www.ksw.or.at, Verlagspostamt 1100 Wien P.b.b. Vertretungsbefugt: Präsident Mag. Philipp Rath, Unternehmensgegenstand: Vertretung und Förderung der Angehörigen der Wirtschaftstreuhandberufe in Österreich, Chefredakteurin: Mag. Katharina Kainz, Redaktion: Dr. Katharina Schnell, Produktion und Grafik: büro mischgo Druck: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne GmbH, 3580 Horn. Die Datenschutzerklärung der KSW finden Sie unter www.ksw.or.at/Datenschutzerklärung
Klarheit schaffen, wo Regeln sich ändern – und entlasten, wo Belastungen steigen. Mit der CSRD-Umsetzung beginnt die Praxisphase, parallel rückt der Bürokratieabbau stärker in den Fokus. Als Kammer begleiten wir beides mit Fachkompetenz und dem Anspruch, tragfähige Lösungen für unseren Berufsstand zu sichern.
Am 21. Jänner 2026 hat der Nationalrat die Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in österreichisches Recht beschlossen. Damit endet eine lange Phase des Wartens – und die Phase der Umsetzung beginnt.
Für spürbare Unruhe sorgten die rückwirkend mit 1. Jänner 2026 vorgesehenen Änderungen im Prüfungswesen. Viele von Ihnen –und besonders unsere Berufsanwärter:innen – haben sich zu Recht gefragt: Was heißt das konkret? Wie geht es weiter? Rasch war daher klar: Es braucht Transparenz und vor allem Planungssicherheit.
Gerade in solchen Situationen zeigt sich der Wert gewachsener, vertrauensvoller Beziehungen. Im laufenden Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus konnten wir uns in den Gesetzgebungsprozess rund um das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz von Beginn an einbringen. Diese gute Zusam -
menarbeit trägt auch jetzt: Unsere Anliegen stoßen auf offene Ohren, Problempunkte können direkt benannt und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden.
Was heißt das konkret für unsere Berufsanwärter:innen? Wir überarbeiten die Prüfungsordnung, integrieren die NaBeG-Inhalte systematisch in den Prüfungsteil und bereiten unsere Prüfungskommissär:innen gezielt auf die neuen Anforderungen vor. Ab April (*) finden die ersten Klausuren nach dem adaptierten System statt. Gleichzeitig informieren wir laufend über alle Änderungen. So schaffen wir Orientierung – Schritt für Schritt.
STANDORT STÄRKEN HEI SS T BÜROKRATIE SENKEN
Unsere Verantwortung endet aber nicht bei einzelnen Gesetzesmaterien. Österreich steht nach wirtschaftlich schwierigen Jahren weiterhin unter Druck: Hohe Abgaben, komplexe Vorschriften und ein erheblicher administrativer Aufwand bremsen Investitionen und Innovation.
Zugleich verschärft sich der internationale Wettbewerb – von China bis in die USA. Ein

wettbewerbsfähiger Standort braucht verlässliche Rahmenbedingungen, effiziente Verwaltung und nachvollziehbare Verfahren. Attraktiv können wir nur sein, wenn unternehmerisches Handeln nicht im Paragrafendschungel stecken bleibt.
Die Bundesregierung hat den Reformbedarf erkannt und erste Schritte gesetzt – lesen Sie dazu auch das Interview mit Staatssekretär Sepp Schellhorn. Entscheidend ist nun, konsequent dranzubleiben. Reformen beweisen sich nicht auf dem Papier, sondern im betrieblichen Alltag.
UNSERE ROLLE ALS BRÜCKENBAUER Gerade hier kommt unserem Berufsstand eine zentrale Rolle zu. Wir wissen genau, wo der Schuh drückt. Im täglichen Austausch mit Unternehmen aller Größenordnungen sehen wir, welche Regelungen funktionieren – und wo unnötige Belastungen entstehen.
Diese Erfahrungen bündeln wir als Kammer und bringen sie konstruktiv in den Reformprozess ein. Wir verstehen uns als Brücke zwischen Gesetzgebung und Praxis: als
Ideensammler, als Impulsgeber und als Partner, wenn es um praxistaugliche Lösungen geht.
Digitalisierung und Entbürokratisierung dürfen dabei keine Schlagworte bleiben. Sie sind konkrete Hebel – in der Verwaltung ebenso wie in unseren Kanzleien. Beim Neujahrsempfang der KSW habe ich betont: Wir müssen hier entschlossen weitergehen, um Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen dort einzusetzen, wo sie Wert schaffen.
Für 2026 zeichnet sich ein vorsichtiger wirtschaftlicher Aufschwung ab. Das stimmt optimistisch. Aber Optimismus allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass Reformen konsequent umgesetzt und strukturelle Verbesserungen langfristig abgesichert werden.
Der richtige Moment ist jetzt – nutzen wir ihn gemeinsam im Interesse unseres Berufsstandes und der heimischen Wirtschaft.
Mit herzlichen Grüßen Ihr Philipp Rath
MAG. PHILIPP RATH, Präsident der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

Bürokratie entsteht nicht über Nacht. Sie wächst Regel für Regel –gut gemeint, selten bereinigt. Staatssekretär Sepp Schellhorn erklärt, wie Regulierungsschichtung entsteht, warum Entbürokratisierung kein Abbau von Standards ist – und wo Vereinfachungen ansetzen sollen, etwa beim Zurückfahren von Gold Plating und bei Mehrfachmeldungen.
err Schellhorn, Sie sind seit März 2025 als Staatssekretär für Deregulierung und Entbürokratisierung zuständig – in Zeiten großer budgetärer und wirtschaftlicher Herausforderungen. Welche Zwischenbilanz ziehen Sie nach einem Jahr im Amt?
Wir haben das Thema Entbürokratisierung erstmals strukturell verankert und greifbar gemacht. Standards erfüllen eine wichtige Funktion – sie schaffen Schutz, Vertrauen und gerade international akkordierte Standards sind für exportorientierte KMU ein echter Vorteil. Das erkennen wir ausdrücklich an. Es geht uns nicht um eine Kettensäge.
Gleichzeitig haben wir gesehen: Zu oft werden neue Regelungen ergänzt, ohne alte zu überarbeiten oder zu bereinigen. Dadurch entsteht Regulierungsschichtung – mit wachsendem Druck, Widersprüchen und fortlaufenden Vorgaben, die in der Praxis längst überholt sind.
Deshalb haben wir einen klaren Prozess etabliert: laufende Evaluierung, Abgleich mit der Realität der Praxis und Anpassung dort, wo es notwendig ist.
Gemeinsam mit Standardinstituten und den Betroffenen – bottom up, nicht top down.
Standards etwa für Umwelt-, Geldwäsche- oder Betrugsprävention sind unbestritten notwendig. Woran erkennen Sie „Überregulierung“ – und nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob eine Vorschrift vereinfacht, zusammengeführt oder gestrichen wird? Standards erfüllen eine wichtige Funktion und können Unternehmen wie auch Verwaltung entlasten. Keine Frage! Gerade international abgestimmte Standards sind für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit essenziell. Deshalb ist klar: keine Kettensäge. Damit Standards ihre Funktion erfüllen können, müssen sie jedoch laufend aktualisiert, mit den
Anforderungen der aktuellen Praxis gegengecheckt und gegebenenfalls angepasst werden. Zu oft werden neue Regelungen nur ergänzt, nicht alte überarbeitet. Mangels Bereinigung kommt es zu wachsendem Regulierungsdruck, Doppelgleisigkeiten und Vorgaben, die nicht mehr zeitgemäß sind. Stellen Sie sich eine Kanzlei vor, in der jede neue Softwareversion einfach über die alte gelegt wird – ohne die vorige abzuschalten. Nach ein paar Jahren laufen mehrere Systeme parallel, widersprechen sich teilweise und bremsen den Ablauf. Genau so entsteht Überregulierung: nicht durch eine einzelne Regel, sondern durch Schicht um Schicht. Unser Ansatz ist daher eine umfassende Evaluierung gemeinsam mit den Standardinstituten und der betroffenen Praxis. Nicht wir verordnen von oben, sondern wir prüfen gemeinsam von unten, wo Vereinfachung möglich ist – ohne Schutzfunktionen zu schwächen.
„Zu oft werden neue Regelungen ergänzt, ohne alte zu überarbeiten oder zu bereinigen.“
In vielen Bereichen wird EU-Recht in Österreich besonders detailliert umgesetzt. Wo sehen Sie konkret Potenzial, nationales „Gold Plating“ zurückzufahren, ohne europäische Vorgaben zu verletzen?
Ein zentrales Beispiel sind Berichts- und Meldepflichten. Das Unionsrecht gibt in vielen Fällen vor, welche Informationen einzumelden sind – die konkrete Ausgestaltung der Verfahren liegt jedoch weitgehend in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Hier liegt enormes Potenzial: praxistaugliche, unbürokratische Prozesse, digitale Lösungen und die Vermeidung von Mehrfachmeldungen. Wenn ein Datensatz einmal gegenüber einer Behörde eingemeldet wurde, sollte er möglichst effizient genutzt
„Wenn ein Datensatz einmal gegenüber einer Behörde eingemeldet wurde, sollte er möglichst effizient genutzt werden.“

ist Staatssekretär für Deregulierung und Entbürokratisierung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.
Der 58-jährige Salzburger ist zudem karenzierter Unternehmer, Gastronom und NEOS-Politiker.
werden. Das Once-Only-Prinzip ist hier entscheidend. Digitalisierung eröffnet die Chance, dieselben Daten mehrfach nutzbar zu machen – ohne die Qualität zu verringern. Es geht um echte Entlastung für Unternehmen und Verwaltung, nicht um eine Absenkung von Standards.
Ende 2025 haben Sie ein erstes Entbürokratisierungspaket vorgestellt, weitere Schritte sollen folgen. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen darf als Teil der Expert:innen-Gruppe Reformvorschläge einmelden. Wie ist dieser Reformprozess organisiert, wie fließen die Vorschläge der Expert:innen konkret ein – und gibt es einen verbindlichen Zeitplan?
Das erste Paket war das Ergebnis eines klaren Bottom-up-Prozesses: über 300 Betriebsbesuche, zahlreiche Gespräche mit Verwaltung und Ländern sowie strukturierte Einmeldungen aus der Praxis.
Künftig setzen wir noch verstärkter auf thematische Schwerpunkte – aktuell etwa im Bereich Berichtsund Meldepflichten.
Unser Prozess ist klar organisiert: Wir prüfen die wertvollen Rückmeldungen aus der Praxis – auch jene der KSW – intern, bündeln sie thematisch und gehen anschließend in Abstimmung mit den zuständigen Fachressorts und weiteren relevanten Stakeholdern. Am Ende dieses Prozesses stehen konkrete PolicyPakete. Diese werden entweder als Teil unserer Entbürokratisierungspakete oder im Rahmen laufender Gesetzesnovellen umgesetzt.
Die Pakete erscheinen in regelmäßigen Abständen. Das nächste ist für Juni geplant. Laufende Vereinfachungen erfolgen parallel nach den Zeitplänen der jeweiligen Ressorts.
Mehrfachmeldungen an unterschiedliche Stellen sind für unseren Berufsstand Alltag. Die KSW setzt sich in der Reformgruppe unter anderem für eine radikale Vereinfachung im Meldewesen ein. Wann werden wir in Österreich einen echten Schritt Richtung OnceOnly-Prinzip sehen – und welche Register/Verfahren stehen ganz oben auf Ihrer Prioritätenliste?
Den Kampf gegen Mehrfachmeldungen haben wir mit dem ersten Paket begonnen. Das ist ein vielschichtiges Unterfangen, weil zahlreiche Regelungsmaterien ineinandergreifen. Thematisch wie prozessual ist das eine große Herausforderung.
Hinzu kommt die enge Verzahnung mit Digitalisierungsfragen. Entbürokratisierung funktioniert nur gemeinsam mit Digitalisierung – inhaltlich sinnvolle und technisch tragfähige Lösungen brauchen aber Zeit und Ressourcen.
Wir stehen dazu in laufendem Austausch mit der Wirtschaft, um dort zu beginnen, wo die Belastung besonders hoch ist.
Ein Beispiel ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auf europäischer Ebene konnten wichtige Vereinfachungen erreicht werden. Diese haben wir im österreichischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz bereits berücksichtigt. Hier haben wir Gold Plating nicht betrieben, sondern Vereinfachungen rasch umgesetzt.
Sie sprechen oft von „Skalpell statt Kettensäge“. In Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung führt Detailpräzision häufig zu exzessiven Dokumentationspflichten und erhöhten Haftungsrisiken. Wo ziehen Sie die Grenze zwischen notwendiger Rechtssicherheit und überbordender Bürokratie?
Rechtssicherheit ist ein Standortvorteil – gerade für Ihren Berufsstand. Klarheit schützt vor Haftung. Die Grenze ist dort erreicht, wo Dokumentationspflichten nicht mehr der materiellen Absicherung dienen, sondern nur noch formale Parallelabsicherungen darstellen. Wenn Regeln so komplex werden, dass sie Interpretationsspielräume statt Klarheit schaffen, entsteht nicht mehr Sicherheit, sondern Unsicherheit. Unser Ansatz ist daher: präzise Normen, klare Zuständigkeiten und risikoadäquate Anforderungen. Wir modernisieren, ohne Schutzmechanismen zu schwächen. Wir vereinfachen, ohne das System zu entkernen.
Große Unternehmen können regulatorische Anforderungen oft besser abfedern als kleine und mittlere
Betriebe. Wird Entbürokratisierung künftig stärker proportional gedacht – etwa über Schwellenwerte, vereinfachte Verfahren oder gezielte Ausnahmen für KMU?
Wir setzen klar auf einen risikoadäquaten Regulierungsansatz. Wo erhebliche Gefahren bestehen, braucht es klare Regeln. Wo Risiken begrenzt sind, reicht ein entsprechend reduzierter Rechtsrahmen. Das ist nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern auch der Fairness.
Ein Beispiel ist die Anhebung der Buchführungsgrenzen im ersten Paket. Diese wurden erstmals seit vielen Jahren wieder an die Inflation angepasst und deutlich erhöht.
Kleine Unternehmen müssen nicht denselben buchhalterischen Aufwand leisten wie große.
Diesen Weg gehen wir konsequent weiter – insbesondere zur gezielten Entlastung von Startups und KMU.
Sie haben einmal gesagt: „Ich will liefern.“ Wenn wir uns im März 2027 wieder austauschen: Woran werden Sie selbst festmachen, ob Ihre Arbeit erfolgreich war?
„Mein absoluter Traum wäre ein One-in, Twoout-System: Für jedes neue Gesetz zwei alte raus.“
Erfolg wird nicht an Ankündigungen gemessen, sondern an Wirkung.
Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Wege haben, Unternehmen weniger Mehrfachmeldungen, Verfahren schneller abgeschlossen werden und Verwaltung wieder stärker als Ermöglicher wahrgenommen wird – dann haben wir geliefert.
Wenn das Once-Only-Prinzip sichtbar greift, Gold Plating reduziert wurde und neue Gesetze systematisch auf ihre Bürokratielast geprüft werden, dann haben wir strukturell etwas verändert.
Und wenn sich das Gefühl durchsetzt, dass der Staat nicht bremst, sondern ermöglicht, dann war die Arbeit erfolgreich.
Mein absoluter Traum wäre aber selbstredend ein One-in, Two-Out System. Für jedes neue Gesetz zwei alte raus. Oder alternativ: Für jede neue regulatorische Belastung soll es an zwei anderen Stellen Vereinfachungen geben.
Entbürokratisierung ist ein Marathon. Aber wir holen Schritt für Schritt die Kiesel aus dem System, um schneller laufen zu können.
Vielen Dank!
Mit dem Inkrafttreten des Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetzes (NaBeG) wurden die Befugnisse von Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen erweitert. Damit eröffnen sich neue Beratungs- und Prüfungsfelder rund um Nachhaltigkeitsberichte.
Am 19. Februar 2026 trat das Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) in Kraft und damit auch die Novelle des WTBG 2017. Mit ihr wurde das Berufsrecht der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen in Österreich spürbar geändert. Der Berechtigungsumfang unserer beiden Berufe wurde erweitert und in diesem Zuge auch die Berufsberechtigungsprüfungen zum StB bzw. WP angepasst.
Steuerberater:innen dürfen nunmehr auf dem Gebiet der ‚Unternehmensberichterstattung‘ beraten (§ 3 (2) Z 3 WTBG). Diese umfasst sowohl die Finanz- als auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch die Befugnisse der Wirtschaftsprüfer:innen wurden erweitert. Sie umfassen nun die Beratung auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 3 Abs 2 Z 3 WTBG) sowie die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten (§ 3 Abs 2 Z 1 WTBG). Gleichzeitig wurden bestimmte Unternehmen1 mit dem NaBeG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht verpflichtet (§ 243b UGB) und im UGB erstmals eine gesetzliche Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Prüfungssicherheit (‚limited assurance‘) verankert. Wer als Wirtschaftsprüfer:in diese Nachhaltigkeitsberichte prüfen will, muss sich bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) als Nachhaltigkeitsprüfer:in registrieren lassen.
WIE WERDE ICH

NACHHALTIGKEITSPRÜFER:IN?
Wer erstmals einen Auftrag zur gesetzlich verpflichtenden Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten übernehmen will, benötigt eine vorläufige Bescheinigung nach § 36 Abs 1 Z 2 der APAB. Voraussetzung dafür sind:
1 aufrechte Berufsbefugnis als Wirtschaftsprüfer:in
2 interne Qualitätssicherungsregelungen für Nachhaltigkeitsprüfungen
3 Nachweis der Praxiszeiten nach § 45a WTBG; Wirtschaftsprüfer:innen, die unter die Grandfathering-Regelung 2 fallen benötigen keinen Praxisnachweis. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist der Praxisnachweis (bzw. das Grandfathering) durch zumindest ein Mitglied des Leitungsorgans zu erbringen.
Die vorläufige Bescheinigung wird grundsätzlich für 18 Monate erteilt. Für erstmalige Anträge bis 31.12.2028 gilt eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten.
Im Praxisnachweis nach § 45a WTBG bestätigt die
KSW eine einschlägige Tätigkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mindestumfang von acht Monaten. Diese kann als inhaltlicher Schwerpunkt innerhalb der dreijährigen Berufsanwärterpraxis erworben werden. Eine zusätzliche Praxisphase ist nicht erforderlich.
QUALITÄTSSICHERUNGSPRÜFUNG FÜR NACHHALTIGKEITSPRÜFER:INNEN
Spätestens bis zum Ablauf der vorläufigen Bescheinigung ist eine Qualitätssicherungsprüfung nach den Vorgaben des APAG zu absolvieren. Dafür ist ein Antrag mit Dreiervorschlag einzubringen; vorzuschlagen sind drei von der APAB auch für Nachhaltigkeitsprüfungen anerkannte Qualitätssicherungsprüfer:innen. Diese Qualitätssicherungsprüfung beschränkt sich zunächst ausschließlich auf Nachhaltigkeitsprüfungsaufträge. Bei erfolgreicher Qualitätssicherungsprüfung verlängert die APAB die vorläufige Bescheinigung auf die ‚Restlaufzeit‘ der bestehenden Abschlussprüfer-Bescheinigung. In weiterer Folge besteht somit eine einheitliche kombinierte Bescheinigung zur Durchführung von Abschlussprüfungen und Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 35 Abs 1 Z 2 APAG).
Der Gesetzwerdungsprozess des NaBeG hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Bereits im Frühjahr 2023 haben wir als KSW intensiv daran gearbeitet, für unsere Berufe tragfähige und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu verhandeln. In zahlreichen Gesprächen und Abstimmungen mit Ministerien, Politik, Aufsicht und europäischen Stakeholdern konnten wir wesentliche Anliegen unseres Berufsstands erfolgreich einbringen. Die Entwicklung rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung bleibt auch auf EU-Ebene dynamisch. Weitere Anpassungen, insbesondere im UGB, sind daher bereits absehbar. Umso wichtiger ist es, dass wir als Berufsstand diese neuen Chan -
cen aktiv nutzen und uns in diesem Bereich positionieren.
Die KSW wird Sie dabei weiterhin begleiten und unterstützen und ich freue mich über Ihre Rückmeldungen und den persönlichen Austausch. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, bauen Sie Nachhaltigkeitskompetenz in Ihren Kanzleien und Prüfungsbetrieben auf und bringen Sie Ihre Erfahrungen und Anliegen in unsere Arbeit ein. Gemeinsam prägen wir Beratung, Erstellung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, positi onieren unsere Berufe in diesem neuen Tätigkeitsfeld und stärken damit die Zukunft unseres Berufsstandes.

WP/STB MAG.A KRISTINA WEIS Vizepräsidentin der KSW







1 Unternehmen von öffentlichem Interesse (iSd § 189a UGB), die große Kapitalgesellschaften sind und am Abschlussstichtag mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse erzielen oder im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Arbeitnehmer:innen beschäftigen, sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
2 Wirtschaftsprüfer:innen, die bis 31.12.2025 öffentlich bestellt sind fallen mit Ausnahme jener WPs, die nach dem 1.1.2024 das Zulassungsverfahren begonnen haben (Bescheid nach § 15 WTBG), unter die GrandfatheringRegelung des Art 14a Abschlussprüfungs-RL idF CSRD.

mannundmouse.com





































AZURE:

Perfektes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Arbeiten, wo Sie wollen. Mit wem Sie wollen. Sicher, flexibel und ohne IT-Kopfschmerzen. Monatlich planbar. Zukunftssicher gedacht.








V.l.n.r.: Mag. Birgit Binnyei, MMag. Dr. Sandra Allmayer, MA, MBA, Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber, erster Vizepräsident der KSW, Dr. Elisabeth Purtscher, Niklas Nagy, LL.B., MSc
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in österreichisches Recht wurde am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossen. Zentrale prüfungsrelevante Inhalte sind in der WTBG-Novelle geregelt, wobei bis zur endgültigen Gesetzwerdung noch formelle Schritte ausständig waren.
Vor diesem Hintergrund organisierte die KSW auf Initiative des zuständigen Vizepräsidenten Klaus Hilber innerhalb kurzer Zeit einen Online-Prüfungstalk, der am 29. Jänner 2026 stattfand. Moderiert wurde die Veranstaltung von Stefan Steibl, Vorsitzender des Ausschusses für Berufsanwärter:innen; zudem nahm Sandra Allmayer, Geschäftsführerin der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW), teil.
Das große Interesse spiegelte sich in den Teilnehmerzahlen wider: Rund 650 Berufsanwärter:innen, Prüfungskandidat:innen und weitere Vertreter:innen des Berufsstandes verfolgten den Prüfungstalk live, mehrere hundert Interessierte nutzten im Anschluss die Aufzeichnung als „Nachlese“.
Zu Beginn wurde ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie die wesentlichen Inhalte der Gesetzesnovelle gegeben. Im Mittelpunkt standen jedoch die Fragen der Teilnehmer:innen: Mehr als 120 Fragen waren im Vorfeld eingelangt, insbesondere zu Klausuren, mündlichen Prüfungen, Bestellungen sowie zur Prüfungsvorbereitung durch die ASW. Viele dieser Fragen konnten direkt beantwortet werden, darüber hinaus wurde auch auf individuelle Anliegen eingegangen. Von besonderer Bedeutung war die Klarstellung, dass für Prüfungstermine im Jänner und Februar noch keine Änderungen galten.
Auf Basis der eingegangenen Fragen hat die KSW einen FAQ-Katalog auf ihrer Website veröffentlicht, der laufend ergänzt und aktualisiert wird.

Die Umsetzung der CSRD wirft bei Berufsanwärter:innen zahlreiche Fragen zu den Fachprüfungen auf. Ein kurzfristig organisierter Online-Prüfungstalk der KSW stieß auf großes Interesse.
Hier informieren wir Sie über die Umsetzung der CSRD im Prüfungswesen:
Die Ausbildung zur Erlangung der Berufsberechtigung in der Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung ist definitiv kein gewöhnlicher Karriereweg junger Menschen. Sie ist vielmehr ein mehrjähriger Entwicklungsprozess, der hohe fachliche Anforderungen mit früh übertragener Verantwortung verbindet. Wer sich dafür entscheidet, tut dies aus Überzeugung: aus Interesse an komplexen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, aus Freude am unternehmerischen Denken und am langfristigen Begleiten von Klient:innen. Oft unterschätzt und zu wenig beleuchtet wird jedoch die strukturelle Doppelbelastung vieler Berufsanwärter:innen.
Die Berufsanwärterzeit fällt in eine Lebensphase, in der sich berufliche Ambitionen und private Weichenstellungen oftmals überschneiden. Manche befinden sich noch im Studium, arbeiten parallel in Teilzeit in einer Kanzlei, besuchen Lehrveranstaltungen, bereiten sich auf Prüfungen vor und sammeln erste Praxiserfahrung. Nebenbei versuchen sie, Überschneidungen zwischen Lehrveranstaltungen und beruflichen Terminen möglichst zu vermeiden. Andere sind bereits voll berufstätig oder haben Familien gegründet und tragen finanzielle Verantwortung für das gemeinsame Zuhause.
Diese unterschiedlichen Ausgangssituationen führen zu individuellen Belastungen – Organisation, Disziplin und Durchhaltevermögen sind jedoch für alle zentrale Voraussetzungen auf dem Weg zur Berufsberechtigung.
HOHE VERANTWORTUNG VON BEGINN AN
Der Kanzleialltag ist kein Schonraum. Berufsanwärter:innen übernehmen früh Verantwortung und arbeiten an Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Gutachten oder Prüfungen – unter Termin- und Honorardruck. Fristen sind einzuhalten, E-Mails zeitnah zu beantworten und laufende Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Fehler oder Versäumnisse können finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Verantwortung endet für viele nicht mit dem Verlassen der Kanzlei. Parallel dazu findet eine zweite Wirklichkeit statt: die intensive Vorbereitung auf Fachprüfungen. Urlaub und Zeitausgleich werden für
Stefan Steibl, Vorsitzender des Ausschusses der Berufsanwärter:innen, über den schwierigen Spagat zwischen Kanzleiarbeit, Ausbildung und Privatleben.

STB STEFAN STEIBL MA
Vorsitzender des Ausschusses der Berufsanwärter:innen
Kurse genutzt, die Freizeit wird reduziert und soziale Kontakte oft zurückgestellt. Gleichzeitig ist dieser Weg eine bewusste Investition in die Zukunft. Nach Erlangung der Berufsberechtigung eröffnen sich hervorragende Karrierechancen, sehr gute Verdienstmöglichkeiten sowie spannende Perspektiven in Selbstständigkeit oder Partnerschaft. Diese Aussicht motiviert viele, die anspruchsvolle Phase auf sich zu nehmen.
Als Vorsitzender des Berufsanwärter:innen-Ausschusses ist es mir ein großes Anliegen, diesen Weg gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern so planbar und „smooth“ wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, hohe Qualitätsstandards mit fairen Rahmenbedingungen zu verbinden, Belastungen ernst zu nehmen und die Attraktivität dieses angesehenen, zukunftssicheren Berufs zu erhalten.
ie Kammer ist in erster Linie Interessenvertretung des Berufsstandes. Gleichzeitig ermöglicht sie, dass sich der Berufsstand selbst – ohne unmittelbare Einflussnahme staatlicher Behörden – verwaltet. Der Gesetzgeber hat der Kammer zu diesem Zweck eine Vielzahl von Aufgaben übertragen. Damit diese Auf gaben erfüllt und die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung gesichert werden kann, sind engagierte Berufsangehörige erforderlich, die bereit sind, sich aktiv einzubringen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber der Kammer auch Aufgaben übertragen, die nicht unmittelbar der Selbstverwaltung dienen, bei denen jedoch auf die fachliche Kompetenz der Berufsangehörigen zurückgegriffen wird. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über diese Funktionen und Aufgaben in Form von kurzen Steckbriefen. Wenn Sie Interesse haben, sich –entsprechend Ihren zeitlichen Möglichkeiten –einzubringen, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit! Für weitere Informationen finden Sie am Ende des Beitrags die jeweiligen Kontaktdaten.

Aufsicht Geldwäscheprävention –Experten und Expertinnen (§ 103 WTBG)
FUNKTION
GWP-Experte/-Expertin
AUFGABE
Durchführung von GWP-Prüfungen in Form von Nachschauen im Auftrag der KSW
ENTLOHNUNG EUR 193,- pro Stunde
VORAUSSETZUNGEN
• Bestellung als – Untersuchungskommissär:in oder – Qualitätssicherungsprüfer:in
• Aktuelle (unter 1 Jahr alte) GWP-Schulung
WEITERE INFORMATIONEN
www.ksw.or.at/berufsrecht/ geldwaeschepraevention


Die Selbstverwaltung des Berufsstandes lebt vom Engagement unserer Mitglieder. Ob Schlichtung, Geldwäscheprävention oder Disziplinarverfahren – zahlreiche Aufgaben werden von Berufsangehörigen selbst übernommen. Dieser Überblick zeigt, welche Funktionen es gibt und wie Sie sich einbringen können.



Verfahrenshilfe (§ 77 FinStrG, § 292 BAO)


FUNKTION
Verfahrenshilfeverteidiger:in (FinStrG) / Verfahrenshelfer:in (BAO)
AUFGABE
Beratung und Vertretung von Personen, die sich eine:n Verteidiger:in (FinStrG) oder eine:n Steuerberater:in (Beschwerdeverfahren gemäß BAO) nicht leisten können.
ENTLOHNUNG EUR 193,- pro Stunde
VORAUSSETZUNGEN
• aufrechte Befugnis zur selbstständigen Berufsausübung als StB
• FinStrG: Lehrgang Finanzstrafrecht (ASW) oder entsprechend praktische Erfahrung




WEITERE INFORMATIONEN www.ksw.or.at/berufsrecht/verfahrenshilfe






(§ 123 WTBG)
FUNKTION
Liquidator:in
AUFGABE
Beendigung der laufenden Geschäfte eines ehemaligen Berufsangehörigen auf dessen Rechnung und unter eigener Verantwortung sowie im eigenen Namen
ENTLOHNUNG
Vereinbarung mit dem ehemaligen Berufsberechtigten oder dessen Rechtsnachfolger:innen
VORAUSSETZUNG
StB- und/oder WP-Befugnis (entsprechend Befugnis des ehemaligen WT)

Schlichtungsverfahren –Schlichtungsausschüsse (§ 76 WTBG)
FUNKTION



(Ersatz-)Mitglied des Schlichtungsausschusses
AUFGABE
Vorbereitendes Aktenstudium, Durchführung der mündlichen Schlichtungsverhandlung inklusive Ausarbeitung eines Schlichtungsvorschlags
ENTLOHNUNG ehrenamtlich
VORAUSSETZUNG StB- oder WP-Befugnis
WEITERE INFORMATIONEN
Schlichtungsordnung 2017







Disziplinarverfahren –Disziplinarrat und Untersuchungskommissär:in (§§ 130ff, 140 WTBG)
FUNKTION
(Ersatz-)Mitglied des Disziplinarsenats
AUFGABE
Durchführung einer mündlichen Disziplinarverhandlung inklusive Aktenstudium
ENTLOHNUNG ehrenamtlich
VORAUSSETZUNGEN
• aufrechte Befugnis zur selbstständigen Berufsausübung




(§ 82 WTBG)
FUNKTION
Stellvertreter:in /Kurator:in
AUFGABE


Vertretung von Berufsangehörigen, die an der Berufsausübung verhindert sind (z.B. wegen Krankheit oder bei Suspendierung der Berufsberechtigung), in vollem Umfang und unter eigener Verantwortung
ENTLOHNUNG Vereinbarung mit dem zu vertretenen Berufsberechtigten
VORAUSSETZUNG
StB- und/oder WP-Befugnis (entsprechend Befugnis des Vertretenen)



Kanzleifortführung –

Kanzleikurator:in (§§ 114 ff WTBG)
FUNKTION
Kanzleikurator:in für Fortbetriebe
AUFGABE
Vertretung der Kanzlei (des Fortbetriebs) eines/r verstorbenen Berufsangehörigen im größtmöglichen Umfang und unter eigener Verantwortung
ENTLOHNUNG
Vereinbarung mit dem Nachlass bzw. den Fortführungsberechtigten
VORAUSSETZUNG
StB- und/oder WP-Befugnis (entsprechend der Befugnis des verstorbenen WT)


• Bestellungshindernisse gemäß § 132 WTBG
FUNKTION Untersuchungskommissär:in
AUFGABE
Ermittlung des Sachverhalts unter Heranziehung geeigneter Beweismittel, inklusive Vernehmung von Zeug:innen und Sachverständigen, sowie Verfassung eines schriftlichen Berichts
ENTLOHNUNG ehrenamtlich
VORAUSSETZUNGEN
• aufrechte Befugnis zur selbstständigen Berufsausübung
• Bestellungshindernisse gemäß § 132 (3) – (5) WTBG
Wenn Sie sich vorstellen können, eine dieser Funktionen zu übernehmen oder mehr darüber erfahren möchten, melden Sie sich gerne bei uns:
Schlichtungsausschüsse >> schlichtung@ksw.or.at
Stellvertretung (Kurator:in)
Kanzleikurator:in (Fortbetrieb)
Liquidator:in Verfahrenshilfe >> allgemeineverwaltung@ksw.or.at
Experte/Expertin Aufsicht Geldwäscheprävention >> gwp-aufsicht@ksw.or.at
Disziplinarrat und/oder Untersuchungskommissär:in >> eda@ksw.or.at
Die praktische Umsetzung der Quotenregelung bringt für den Berufsstand zahlreiche Herausforderungen mit sich. Die KSW hat diese aufgegriffen und gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen klar adressiert.

BENEDIKT
KOBZINA MSC (WU)
Technical Staff Quotenregelung
Das erste Jahr der Quotenregelung ist geschlagen. Ein Jahr, in dem sich der Berufsstand vor allem mit den Schwächen und Nachteilen dieser Regelung auseinandersetzen musste. Nachteile, die die KSW unter der Leitung des ersten Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Kontaktkomitees, Klaus Hilber, klar aufzeigt und dem BMF gegenüber deutlich anspricht. Zum einjährigen Geburtstag der Quotenregelung wurde dem BMF daher ein konkreter Forderungskatalog mit Verbesserungsvorschlägen überreicht.
stände des Einzelfalls zu verhängen – und nicht mehr in der undifferenzierten und pauschalen Weise wie im Rahmen der Quote 2023!
Ein besonderes Ärgernis ist es, wenn Fälle plötzlich nicht mehr zur Quote angemeldet werden können. Aus ebendiesem Grund war auch die Verlängerung der Quotenfristen ein zentraler Bestandteil des Forderungskatalogs. Neben der Verlängerung der Anmeldefrist zur Quotenregelung wurde auch eine Aufhebung der Monatsfrist im Falle eines Vertreterwechsels gefordert. Unverständlich ist, warum nach dem 30.6. keine Quotenanmeldungen durchgeführt werden können, wo doch der erste Quotenstichtag noch weit entfernt liegt und auch ein steuerlich Unvertretener niemals eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kurz nach dem 30.6. erhalten würde. Das BMF kam dieser Forderung insoweit entgegen, als dass der Ausnahmekatalog für Anmeldungen nach dem 30.6. erweitert werden wird.
Für Fragen rund um die Quotenregelung stehen wir Ihnen unter quote@ksw.or.at zur Verfügung.
Allen voran stand der Forderungskatalog unter dem Lichte der untragbaren Zwangsstrafen, die dem Berufsstand bei Nichterfüllung der Quotenregelung angedroht werden. Eine besondere Absurdität ist es, gerade jene zu bestrafen, die für die Abwicklung unzähliger Steuerfälle sorgen, die ohne Quotenvertreter gar nicht bewältigbar wären. Selbige Zwangsstrafen werden zwar weiterhin angedroht werden, das BMF sagte jedoch zu, diese nur nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Um -
Generell ist eine Tendenz erkennbar, dass immer mehr Verpflichtungen von der Finanz auf den Berufsstand übertragen werden – so auch im Rahmen der Quotenregelung. Hielten früher noch die Finanzämter die einmal zur Quote angemeldeten Fälle selbstständig in Evidenz, so muss das jetzt der Berufsberechtigte tun. Gefordert wurde daher, dass das Finanzamt wieder selbst die Fälle zur Quote anmelden soll und den Vertreter hierüber lediglich informiert.
Die Quotenregelung ist in Bewegung. Wir setzen uns laufend für nachhaltige Verbesserungen in Ihrem Interesse ein!
Exklusive Besichtigung der Helmut Lang Ausstellung im MAK

RMit einem festlichen Empfang im MAK eröffnete die KSW Ende Jänner das neue Jahr. Im Zentrum standen persönliche Begegnungen, der Austausch über aktuelle Herausforderungen und der gemeinsame Blick nach vorne.
und 150 Gäste folgten der Einladung zu einem Abend im Museum für angewandte Kunst in Wien. Bei Wein, kleinen Häppchen und anregenden Gesprächen bot der Neujahrsempfang Gelegenheit zum Netzwerken und Wiedersehen. Den Auftakt bildete ein exklusiver Durchgang durch die aktuelle Helmut-Lang-Ausstellung. Die klaren Linien, hellen Räume und die reduzierte Ästhetik des österreichischen Kultdesigners schufen eine inspirierende Atmosphäre für Austausch und Dialog. Unter den zahlreichen Gästen befanden sich Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie das gesamte KSW-Präsidium und viele Mitglieder des Berufsstandes.
Im Anschluss verlagerte sich das Geschehen in die Säulenhalle des MAK, die stimmungsvoll in KSW-Blau beleuchtet war. KSW-Präsident Philipp Rath eröffnete dort offiziell das neue Jahr und sprach über jene Themen, die Kammer, Kanzleien und Verwaltung gleichermaßen beschäftigen: Digitalisierung und Entbürokratisierung. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, betonte Rath, sei zudem unternehmerischer Optimismus gefragt.
Ein weiterer Höhepunkt war das Gespräch zwischen Philipp Rath und Peter McDonald, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Österreichischen Gesundheitskasse. Moderiert von Ina Sabitzer diskutierten die beiden aktuelle Herausforderungen an den Schnittstellen von Wirtschaft, Verwaltung und Sozialpolitik. Der Austausch war bewusst praxisnah angelegt und zielte darauf ab, unterschiedliche Perspektiven und Lösungsvorschläge zusammenzuführen.
In fröhlicher und ungezwungener Atmosphäre klang der Abend aus. Das Zusammenspiel von Kunst, Dialog und persönlicher Begegnung machte den Neujahrsempfang zu einem gelungenen Start ins neue Jahr.
v.l.n.r.: KSW-Vizepräsident Mag. Franz Schmalzl, Mag. Catharina Pschera-Krassnig, Vorsitzende des Berufsgruppenausschusses StB, Erster KSW-Vizepräsident Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber, Moderatorin Mag. Ina Sabitzer

v.l.n.r.: KSW-Vizepräsidentin Mag. Kristina Weis, iwp-Präsidentin Dipl.-Kfm. Univ. Dorotea Rebmann
Zum Nachhören: Live-Mitschnitt des Gesprächs von KSW-Präsident Philipp Rath und Peter McDonald, ÖGK
Neujahrsansprache im MAK: KSW-Präsident Mag. Philipp Rath

v.l.n.r.: KSW-Präsident Mag. Philipp Rath, Mag. Ina Sabitzer, Mag. Peter McDonald, ÖGK-Verwaltungsratsvorsitzender



MMAG. DR. SANDRA
ALLMAYER,
MA, MBA
ASW-Geschäftsführerin
Die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW) und die Hochschule Campus Wien bündeln erneut ihre Expertise und erweitern ihr Studienangebot im Steuerbereich: Mit dem Wintersemester 2026/27 startet das gemeinsam entwickelte Masterprogramm Tax Consulting, das mit einem Master Professional (MPr) abschließt. Bewerbungen sind bereits möglich.
FACH- UND BERATUNGSKOMPETENZ
„Im Fokus unseres Masterprogramms stehen die Vertiefung von nationalem und internationalem Steuerrecht, Rechnungslegung, Rechtslehre und Bilanzierung. Das Studienprogramm verbindet wissenschaftlich-theoretische Grundlagen mit praxisorientierten Inhalten”, erklärt Studienprogrammleiter Friedrich Stanzel.
Ein neues

MAG. PHILIPP RATH,
KSW-Präsident
„Nach dem erfolgreichen
Bachelor Professional Tax Management ist dieses Masterprogramm ein zusätzliches Top-Bildungsangebot mit direktem Praxisbezug, zugeschnitten auf den Bedarf der Branche. Der KSW ist es daher ein besonderes Anliegen, Interessent:innen mit Stipendien zu unterstützen und damit den Berufsnachwuchs zu fördern.“
Masterprogramm bringt ab September frischen Wind und neue Karrierechancen in die Steuerbranche.
Neben dem fachlichen Know-how nimmt auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen einen hohen Stellenwert ein: „Beratungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit sind entscheidende Faktoren, um Mandant:innen professionell zu unterstützen und um langfristig erfolgreich in der Steuerberatung zu sein.“
VORBEREITUNG AUF DIE FACHPRÜFUNG
ASW-Geschäftsführerin Sandra Allmayer freut sich, „in enger Kooperation mit der Hochschule Campus Wien neben unserem Bachelor Professional Tax Management nun den Master Professional Tax Consulting anzubieten. Damit haben wir einen berufsfokussierten Weg in die Steuerbranche geschaffen – von facheinschlägigen Diplomen bis hin zu den Fachprüfungen zur Steuerberatung.“ Der Master Professional bereitet umfassend auf die fünf Fachprüfungen vor. Parallel erwerben die Studierenden schon nach dem ersten Semester das neue ASW-Diplom Rechnungslegung und angewandte BWL. Auch der Aufbau eines beruflichen Netzwerks wird im Masterprogramm gezielt gefördert: Die Studierenden profitieren von Beginn an von namhaften Lehrenden aus den einschlägigen Branchen sowie der engen Zusammenarbeit mit der ASW.
Details zum Masterprogramm
Das Masterprogramm Tax Consulting richtet sich an Personen mit einem facheinschlägigen Bachelor- oder einem gleich- bzw. höherwertigen Studienabschluss. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) unterstützt den Branchennachwuchs mit zehn Stipendien zu je € 7.350. Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Aufnahmeverfahrens sowie ein aufrechtes Dienstverhältnis bei einem KSW-Mitglied. Das Masterprogramm dauert vier Semester. Die ersten beiden Semester finden direkt an der ASW statt.

DJOSEF URSCHITZ ist Wirtschafts kolumnist bei der Tageszeitung „Die Presse”.
Der Regierung fehlt weiterhin der Mut zu echten Reformen.
Gleichzeitig stehen tiefgreifende Umbrüche vor der Tür.
ie Regierung hat neulich Bilanz über ihr erstes Jahr gezogen – und war dabei mit sich selbst recht zufrieden. Tatsächlich hat sie ja, wie das „Die Presse“ formulierte, durchaus „brav vor sich hinverwaltet“. Von großen Würfen ist aber bisher leider nichts zu sehen.
Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass das wachsende Pensionsproblem auch nur ordentlich andiskutiert werden würde, eine Föderalismusreform mit einer vernünftigen Entwirrung der Kompetenzen ist weiter entfernt denn je, und damit sind auch Reformen des zersplitterten Bildungswesens und des zunehmend schlechter funktionierenden Gesundheitswesens nicht möglich. In Letzterem wird gerade intensiv über die Finanzierung von „Gastpatienten“ diskutiert. Statt die Finanzkompetenz beim Bund zu bündeln, womit Lächerlichkeiten wie die Gastpatientengeschichte obsolet würden.
Nachdem sich die Stimmung zwischen den Landesfürsten und dem Finanzminister nach dessen verunglücktem Auftritt bei der Landeshauptleutekonferenz sichtlich eingetrübt hat, wird das auch nichts mehr mit der versprochenen „Reformpartnerschaft“. Zumindest nicht so bald. Das heißt: Die vielen Milliarden, die in diesem Staat durch gewachsene Ineffizienzen versickern, werden wohl weiterhin nicht gehoben. Muss man auch nicht in einem Land, in dem Steuererhöhungen „einnahmenseitiges Sparen“ heißen und man die kleinen Budgeterfolge, die man hat, noch praktisch ausschließlich durch höhere Steuereinnahmen und den Glücksfall sinkender Zinszahlungen für die Staatsschuld erzielt.
Das heißt aber auch: Der strukturell in der Vergangenheit verharrende Staat ist nicht fit für die Aufholjagd, die not-
wendig wäre, um wenigstens innerhalb der EU wieder in den oberen Bereich der Wachstumsliga zu gelangen.
DER STAAT SCHLÄFT, DIE KI KOMMT
Dabei wird eine strukturell gesunde Aufstellung immer wichtiger. Im Hintergrund beginnt die KI-Revolution gerade, in atemberaubendem Tempo, ganze Berufsfelder auszuradieren. Nicht unwahrscheinlich, dass sich das diesmal wirklich unangenehm auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
Eine Entkopplung von Wachstum und menschlicher Arbeit, die beispielsweise das Sozialsystem zertrümmern könnte. Dieses ist ja ausschließlich durch Abgaben auf menschliche Arbeit finanziert.
Wir reden hier von 72 Milliarden Euro an Sozialbeiträgen und 39 Milliarden Euro an Lohnsteuer, die dann im Feuer sind. Hat sich schon irgendjemand im politischen Bereich Gedanken darüber gemacht, was selbst bei einem kleinen Ausfall dieser Summen mit dem Staat passiert? Wie man dann die Finanzierung hinkriegt? Und wie man vorher schon das Sozialsystem – mit über 31 Prozent Anteil am BIP derzeit das teuerste der Welt – so dimensioniert, dass der Schock ein bisschen abgefedert wird?
„Die vielen Milliarden, die in diesem Staat durch gewachsene Ineffizienzen versickern, werden wohl weiterhin nicht gehoben.“
Vor allem: Wie das eine Politik hinkriegen soll, die seit Jahrzehnten nicht einmal eine brauchbare Staatsreform schafft? Aber gut: Reden wir lieber über Gastpatienten und die Befindlichkeiten von Landeshauptleuten.
Wir haben uns bisher ja immer noch irgendwie durchgewurstelt, nicht wahr.
Konflikte kosten Zeit, Geld und Nerven – doch statt langwieriger Gerichtsverfahren bietet die Mediation einen effizienten Weg zur selbstbestimmten Lösung, erklärt Petra Hübner-Schwarzinger, Mitglied des Mediationsausschusses der KSW.

Steuerberaterin, Mediatorin, Sachverständige, Mitglied des Mediationsausschusses der KSW
er jemals, ob privat oder beruflich, in einen Konflikt geraten ist, weiß, wie belastend dies sein kann. Ein Konflikt bindet Zeit, Geld und Energie. Die wenigsten Menschen fühlen sich dabei wohl; meist wünscht man sich eine Bereinigung, um den Kopf wieder für positive Dinge frei zu haben. Konflikte besitzen eine Dynamik; sie wachsen –wie ein Lebewesen – nach gewissen Mustern und können auswuchern („eskalieren“). In unseren Breiten wird oft nach Schuldigen gesucht, weshalb Streitparteien häufig vor Gericht landen, in der Hoffnung, „Recht zu bekommen“. Doch wie sagt das Sprichwort: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
VOM KONFLIKT ZUR WERTSCHÄTZENDEN
EINIGUNG
Eine Form der Konfliktbearbeitung für mündige Bürger:innen mit Selbstbestimmungsvermögen ist die Mediation. Den meisten bekannt, von den wenigsten tatsächlich in Anspruch genommen. Angesichts der Ressourcenbindung eines Konflikts
und der oft gefühlten Schutzlosigkeit vor einem Dritturteil stellt sich die Frage, warum Mediation oft noch so einen „softy touch“ hat. Denn Einsatzbereiche gibt es viele: Konflikte mit oder zwischen Mitarbeiter:innen, Honorarstreitigkeiten, Probleme in Familienunternehmen, Nachfolge- oder Gesellschafterstreitigkeiten u.v.m.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Zwei Gesellschaftergruppen einer Kanzlei wollten sich trennen. Man ist sich uneinig bezüglich der Nutzung von Räumlichkeiten, der Ausschüttung der Vorjahresgewinne und der Weiterbetreuung der Klienten und sucht bereits in Verträgen und Handlungen nach Fehlverhalten der Gegenseite. Nach nur drei Mediationssitzungen konnten alle Punkte geregelt werden. Die Erleichterung über die rasche, kostengünstige Lösung war groß, und ein wertschätzendes Auseinandergehen wurde möglich.
SOZIALE INTELLIGENZ IST KAUM ERSETZBAR
KI – künstliche Intelligenz ist in aller Munde; SI –soziale Intelligenz wird von der KI so bald wohl nicht ersetzt. Interessant ist, dass unser Berufsstand eine bloß überschaubare Anzahl an Mediator:innen hat, ist doch die Mediatorentätigkeit mit Eintragung in die Liste nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) eine, zu der Steuerberater:innen gem § 2 Abs 2 Z 10 WTBG explizit berechtigt sind. Ob dies daran liegt, dass sich viele ohnehin als Mediator „fühlen“ oder ob spezifische Ausbildungsangebote fehlen, bleibt offen. Faktum ist: Allein die Erwägung einer Mediation zeigt soziale Kompetenz. Die Wahl einer Person mit „Feldkompetenz“ – Fachverständnis gepaart mit mediativer Haltung – führt zu vielfachem Nutzen. Mediation ist für mich nicht nur ein wichtiges Tool zur Kommunikationsstärkung und gesellschaftlichen Fortentwicklung, sondern ein Instrument zum effizienten Einsatz von Ressourcen: Zeit, Geld und Energie. Für mich gilt: MEDIATION BRINGT’S!
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) bringt neue Anforderungen für Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen. Zugleich stehen Ausbildungsreformen, Öffentlichkeitsarbeit, Private Equity und KI im Fokus der aktuellen Berufsgruppenarbeit.
Mit der Veröffentlichung des NaBeG im Bundesgesetzblatt und seinem Inkrafttreten ergeben sich für Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen neue Aufgabenfelder. Nachhaltigkeit wird damit zu einem festen Bestandteil von Prüfung und Beratung. Die gesetzlichen Befugnisse des Berufsstandes wurden erweitert – verbunden mit erhöhter Verantwortung und gesteigerter Außenwirkung.
Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit der beiden Berufsgruppenausschüsse lag daher auf der raschen und abgestimmten Integration des NaBeG in die Ausbildung. Für StB erweitern die neuen Inhalte die ohnehin breite Beratungskompetenz um eine zusätzliche, gesellschaftlich hoch relevante Dimension. Für WP bedeutet das NaBeG eine substanzielle Ausweitung des Prüfungs- und Beratungsportfolios. Der Berufsstand ist in dieser Transformation nicht Objekt regulatorischer Vorgaben, sondern aktiver Gestalter.
In beiden BGAs standen in den vergangenen Wochen insbesondere die Anpassung der Prüfungsordnung sowie der Lehrpläne für die schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen im Mittelpunkt. Die aktualisierte Prüfungsordnung wurde am 23. Februar 2026 dem Kammertag zur Beschlussfassung zugewiesen; der Beschluss erfolgt im März, die Anwendung nach dem 1. April.* Ziel war es, die neuen Nachhaltigkeitsinhalte vollumfänglich, zugleich aber maßvoll in die schriftlichen Klausuren Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung (für WP und StB) sowie Abschlussprüfung (für WP) zu integrieren – ohne Verlängerung der Prüfungsdauer. Die kollegiale Sacharbeit der beiden Berufsgrup -
pen hat sich dabei einmal mehr bewährt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Öffentlichkeitsarbeit. Die Nachwuchskampagnen werden für beide Berufsgruppen auch heuer fortgeführt. Zudem wurden die Ergebnisse der Spectra-Umfrage 2025 intensiv analysiert. Sie zeigen, dass sich Wahrnehmung und Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsprüfer:innen aus Sicht österreichischer Unternehmen gegenüber dem Vorjahr in wesentlichen Bereichen verbessert haben. Parallel dazu wurden erste Vorarbeiten für eine Neugestaltung der KSW-Landingpage für WPs gestartet. Diskutiert wurde außerdem die Beteiligung von Private Equity an Wirtschaftsprüfungsbetrieben. Vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen befasste sich der BGA intensiv mit dem Thema. Eine direkte PE-Beteiligung ist gemäß WTBG nicht zulässig, indirekte Beteiligungen sind jedoch möglich. Über alle Kanzleigrößen und Fraktionen hinweg kam der Ausschuss übereinstimmend zum Ergebnis, dass die bestehende Gesetzeslage aus heutiger Sicht ausreichend ist. Gleichzeitig bleibt die Frage relevant, wie insbesondere kleinere WP-Kanzleien mit PE verbundene Vorteile wie neue Finanzierungsquellen, Portfolioerweiterungen, Investitionen in Mitarbeiter:innen oder das Heben von Synergien über alternative Strukturen realisieren können. Diese strategischen Zielsetzungen sind wichtiger denn je, um langfristig am Markt erfolgreich agieren zu können. Ergänzend dazu widmen sich beide Berufsgruppenausschüsse dem Thema Künstliche Intelligenz. Ziel ist es, praxistaugliche Orientierungspunkte zu entwickeln, die den verantwortungsvollen Einsatz moderner Technologien mit den berufsrechtlichen Grundsätzen in Einklang bringen.


*Stand zu Redaktionsschluss am 10. März 2026
SEMINARE, INFOS & TERMINE
TAGUNGEN & KONGRESSE
ARBEITSTAGUNG 2026
Villach, von 28. bis 30. Mai 2026
WIENER BILANZRECHTSTAGE 2026
Wien, von 23. bis 24. April 2026
8. AGGSTEINER STEUERGESTALTUNGSTAGE
Krems, von 1. bis 2. Juli 2026
BACHELOR PROFESSIONAL TAX MANAGEMENT ab September 2026
MASTER PROFESSIONAL TAX CONSULTING ab September 2026
ANMELDUNG & INFORMATION: Claudia Endl | T 01/815 08 50-31 | c.endl@akademie-sw.at
FACHBEREICH AUSBILDUNG
DIPLOM BUCHHALTUNG Wien & Webinare, Kurstermine laufend
DIPLOM PERSONALVERRECHNUNG N EU: ab Sommer 2026
DIPLOM ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT | MODUL ARBEITSRECHT
Wien & Webinare, ab April 2026
DIPLOM REVISIONSASSISTENZ Webinar, ab April 2026
DIPLOM KANZLEIASSISTENZ NEU: ab Herbst 2026
DIPLOM STEUERSACHBEARBEITUNG / BILANZBUCHHALTUNG Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck & Webinare, Kurstermine laufend
WT-SPEZIFISCHE DEUTSCHKURSE Kurstermine laufend
AUSBILDUNGEN FÜR STB UND WP Kurstermine laufend
HIER GEHT IHRE AUSBILDUNG MIT DER ASW WEITER:
FACHBEREICH WEITERBILDUNG
HIGHLIGHTS SEMINARE
IAS/IFRS KOMPAKT FÜR REFRESHER
U. WIEDEREINSTEIGER:INNEN Wien & Streaming, 20. bis 22. April 2026
PERSONALVERRECHNUNG IN ÖFFENTL. APOTHEKEN
UMSATZSTEUER FÜR KANZLEI-MITARBEITER:INNEN REFRESHER
HAFTUNGSRISIKEN BEI KLIENTEN IN DER SCHIEFLAGE
FINANCIAL DECISION MAKING –ZAHLEN VERSTEHEN, ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN
KFZ IM STEUERRECHT
ERFOLGREICH DURCH DIE GPLB
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON KRYPTOS
BETRIEBSÜBERGABE UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE
DAS VERSICHERUNGSU. BEITRAGSRECHT IM GSVG
Webinar, 23. bis 24. April 2026
ö-weit, laufend ab 29. April 2026
Webinar, 11. Mai 2026
Wien, 11. bis 13. Mai 2026
Webinar, 13. Mai 2026
Webinar, 19. Mai 2026
Webinar, 20. Mai 2026
Wien, 21. Mai 2026
Webinar, 29. Mai 2026
KONSOLIDIERUNG – UPDATE Wien & Streaming, 11. bis 12. Juni 2026
ABGABENBETRUG § 39 FINSTRG Wien, 16. Juni 2026
ANMELDUNG & INFORMATION:
JAHRESABSCHLUSS & STEUERERKLÄRUNGEN 2025 ab sofort verfügbar
AKTUELLE ANGEBOTE RUND UM IHRE PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG FINDEN SIE HIER:
Hinter jeder exzellenten Diplomarbeit stehen Fleiß, analytisches Denken und großes Engagement. Mit dem KSW Diploma Thesis Award holt die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen diese ersten wissenschaftlichen Leistungen aus dem schulischen Kontext ins Rampenlicht. Ziel ist es, wirtschaftlich relevante Abschlussarbeiten sichtbar zu machen und junge, ambitionierte Talente frühzeitig mit dem Berufsstand zu vernetzen. Nach mehreren erfolgreichen Jahren in Tirol wird der Award auf Initiative des ersten KSW-Vizepräsidenten Klaus Hilber nun österreichweit ausgerollt.
Die KSW zeichnet 2026 erstmals österreichweit wirtschaftlich relevante Diplomarbeiten aus und stärkt damit gezielt die Nachwuchsförderung im Berufsstand.
Autor: Andreas Dascau
Der Diploma Thesis Award 2026 richtet sich an Schüler:innen berufsbildender höherer Schulen wie HAK, HTL oder HBLA. Einreichbar sind alle Diplomarbeiten mit wirtschaftlichem Schwerpunkt – etwa in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern, Controlling oder Risikomanagement –, die schulintern mit „Sehr Gut“ oder „Gut“ benotet wurden.
In jedem Bundesland kürt eine Fachjury die besten drei Einreichungen. Es warten gestaffelte Preisgelder von bis zu 1.500 Euro auf die Sieger:innen. Die feierlichen Preisverleihungen finden im Juni 2026 in den jeweiligen KSWLandesstellen statt.

Mit dem Award setzt die KSW gezielt auf Nachwuchsförderung und baut eine Brücke zwischen Ausbildung und Praxis unseres Berufsstandes. Mitglieder der Kammer sind eingeladen, dieses Projekt tatkräftig zu unterstützen und junge Talente in ihrem Umfeld zur Einreichung bis Anfang Mai 2026 zu ermutigen. Gemeinsam fördern wir heute die Fachkräfte von morgen.
diploma-thesis-award 2026
Auszeichnung der herausragendsten Diplomarbeiten
Auszeichnung für ambitionierte Maturant:innen. KSW-Vizepräsident Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber (l.) hat die österreichweite Ausrollung des Diploma Thesis Awards initiiert. Rechts im Bild: Jurorin Mag. Catharina Pschera-Krassnig.
Einreichungen unter diplomaaward@ksw.or.at
Kennen Sie engagierte Maturant:innen mit aktueller Diplomarbeit?
Dann bitte QR Code scannen!
Schwerpunkt: Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Finanzen, Risikomanagement, Geldpolitik
pro Bundesland:
Einreichung bis Anfang Mai 2026 per Mail an: diplomaaward@ksw.or.at

Die KSW-Vizepräsidenten Mag. Franz Schmalzl (2.v.r.) und Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber (3.v.r.) im Austausch mit BMF Sektionschefin Mag. Dr. Angelika Schätz (v. M.) sowie weiteren Vertreter:innen des Berufsstandes und des BMF
m 9. Dezember 2025 fand die Sitzung des Kontaktkomitees zum Bundesministerium für Finanzen statt, bei der wichtige Themen zur aktuellen steuer- und berufsrechtlichen Lage erörtert wurden. In einer produktiven und konstruktiven Diskussion besprach das Komitee gemeinsam mit KSW-Vizepräsidenten Klaus Hilber, dem Vorsitzenden des Kontaktkomitees, relevante Anliegen, die den Berufsstand und die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung betreffen.
Die KSW und das Bundesfinanzgericht (BFG) haben einige Berührungspunkte. Grund genug für Vizepräsident Klaus Hilber für eine direkte Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch.
Im November konnte Vizepräsident Klaus Hilber einen Antrittsbesuch bei Peter Unger, Präsident des Bundesfinanzgerichts (BFG), absolvieren. Hilber griff im Rahmen dieser Besprechung wichtige Themen unseres Berufsstandes auf, darunter die Präferenz für eine direkte Kommunikation mit dem BFG im Rahmen der Beschwerdeverfahren über den ERV – Elektronischer Rechtsverkehr (Stichwort ERV 3.0), wie er von Rechtsanwälten etwa im Zivilverfahren genutzt wird. Gegen Ende dieses Jahres könnte es hier bereits Änderungen hinsichtlich ERV für StB geben. Weitere Themen des Arbeitsgesprächs waren die Mitwirkung von BFG-Richter:innen als Prüfungskommissär:innen in der KSW sowie die Mitwirkung in dem von Hilber geplanten Moot-Court Steuerrecht.
Präsident Unger und Vizepräsident Hilber haben vereinbart, die Zusammenarbeit weiter vertiefen zu wollen. Für Hilber war dies ein amikales und wertschätzendes Gespräch.
v.l.: BFG-Präsident Dr. Peter Unger und Erster KSW-Vizepräsident Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber



v.l.n.r.: BMF SC Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, MMag. Dr. Verena Trenkwalder LL.M., Präsidentin der KSW-Landesstelle Oberösterreich, KSW-Vizepräsidentin Mag. Kristina Weis und Mag. Paul Heissenberger, Präsident der KSW-Landesstelle Niederösterreich
Großer Andrang beim Infoabend: Vor Ort war der Saal voll besetzt, online nahmen mehr als 2.000 Personen teil.
Ende Jänner absolvierten KSW-Präsident Philipp Rath und Vizepräsident Klaus Hilber ihren Antrittsbesuch beim Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Albert Posch, sowie bei Vizepräsidentin Bettina Maurer-Kober. Im Mittelpunkt des konstruktiven Austauschs stand der Ausbau der Zusammenarbeit, insbesondere durch eine stärkere Einbindung des Berufsstandes. Die Vertreter der KSW warben zudem für die künftige Teilnahme von VwGH-Richter:innen als Prüfungskommissär:innen und damit für eine starke, zukunftsgerichtete Zusammenarbeit beider Organisationen.
v.l.n.r.: KSW-Präsident Mag. Philipp Rath, VwGH-Vizepräsidentin Mag. Dr. Bettina Maurer-Kober, LL.M., VwGH-Präsident Dr. Albert Posch, LL.M, Erster KSW-Vizepräsident Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber
Mit einem Wissensupdate zur Unternehmensbesteuerung eröffnete die KSW das Info-Abend-Jahr 2026.
Die KSW startete am Montag, 19. Jänner 2026, gemeinsam mit dem Institut für Finanzrecht der Universität Wien erfolgreich in das neue Info-Abend-Jahr. Der Schwerpunkt Unternehmensbesteuerung stieß auf großes Interesse: KSW-Vizepräsidentin Kristina Weis und Paul Heissenberger, Präsident der KSW-Landesstelle Niederösterreich, begrüßten bei vollem Haus auch mehr als 2.000 Online-Teilnehmer:innen aus ganz Österreich – ein neuer Rekord. BMF Sektionschef Gunter Mayr und Verena Trenkwalder, Präsidentin der KSW-Landesstelle Oberösterreich, informierten über die wichtigsten Neuerungen der Unternehmensbesteuerung, darunter zu IFB, AbgÄG sowie aktuelle Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Die Aufzeichnung des Abends sowie alle Präsentationsunterlagen stehen im KSW-Mitgliederportal zur Verfügung.

Seit 25 Jahren steht das Österreichische Spendengütesiegel (OSGS) für Vertrauen, Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Spenden. Es wurde 2001 auf Initiative führender Dachverbände von Non-Profit-Organisationen in Kooperation mit der KSW eingeführt. Das Jubiläum wird beim 13. OSGS Forum am 21. Mai 2026 in der Diplomatischen Akademie in Wien gefeiert. Geplant sind Rückblicke auf die Entwicklung des Spendengütesiegels, aktuelle Einblicke in den Spenden- und Non-Profit-Bereich sowie der Austausch mit Organisationen und Expert:innen. Nähere Infos:www.osgs.at EVENT
AKTUELL
Steuerberater:innen wurden im Jahr 2025 angelobt.
Wirtschaftsprüfer:innen wurden im Jahr 2025 beeidigt.
BUCHTIPP
Das Skriptum Finanzstrafrecht bietet einen fundierten Einstieg in das österreichische Finanzstrafrecht und Finanzstrafverfahrensrecht. Übersichtlich werden die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Finanzstrafrechts, die Straftatbestände des Besonderen Teils sowie das gerichtliche und das finanzstrafbehördliche Finanzstrafverfahren dargestellt. Das Skriptum eignet sich sowohl als Lerngrundlage für Studierende und Berufsanwärter:innen als auch als kompakter Überblick für Praktiker:innen. Die 10. Auflage berücksichtigt den Rechtsstand Jänner 2026 und somit unter anderem die Änderungen durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BGBl I 2024/107), das Mindestbesteuerungsreformgesetz (BGBl I 2023/187) und das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz BMF (BGBl I 2025/50).
FINANZSTRAFRECHT 2026 Elisabeth Köck

Mit dem Ableben von Dkfm. Fritz Himmer, MA, der am 23. Jänner 2026 im Alter von 82 Jahren verstorben ist, verliert die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen einen hochverdienten Kollegen. Fritz Himmer war über viele Jahre in unterschiedlichen Funktionen für die KSW tätig. Hervorzuheben ist insbesondere seine Tätigkeit als Vizepräsident in den Jahren 1990 bis 1995, in denen er seine fachliche Expertise und Weitsicht in wesentliche Entwicklungsphasen der Kammer einbrachte. Ein zentrales Anliegen von Himmer war die fachliche Qualifizierung der Kollegenschaft. Als Leiter des Aus- und Fortbildungsreferates trug er entscheidend dazu bei, dass die damals als „WT-Akademie“ bekannte ASW als eigenständige GmbH gegründet wurde, um die Aus- und Fortbildung des Berufsstandes weiter zu professionalisieren. Bei der Gründung der ASW übernahm er den Vorsitz des Aufsichtsrates und war in den ersten Jahren federführend an der strategischen Ausrichtung der neuen Gesellschaft beteiligt. Darüber hinaus wirkte Himmer wesentlich an der Übersiedelung von der Josefstädter Straße in das U4 Center Meidling mit, die mit einer umfassenden Modernisierung und Erweiterung des Seminarzentrums verbunden war.
Für sein langjähriges Wirken wurde Fritz Himmer mit dem Silbernen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet. Die Kammer wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ihr Mitgefühl gilt seiner Gattin Dr. Stefanie Himmer, seiner Tochter Veronika sowie allen Angehörigen.



28 –30 Mai 2026 | Congress Center Villach
Umfassende Weiterbildung: 18 Vortragsstunden zu aktuellen Themen wie Gesetzesänderungen, Personalund Sozialversicherungsrecht sowie Digitalisierung
Top-Expertise: Fachvorträge von renommierten
Expert:innen mit praxisnahen Einblicken und aktuellen Entwicklungen
Netzwerkmöglichkeiten: Austausch mit Kolleg:innen und Expert:innen während der Veranstaltung und beim Rahmenprogramm
Attraktives Rahmenprogramm: Begleitende Aktivitäten wie Stadtführungen und Abendveranstaltungen zur
Vertiefung von Kontakten
Anrechnung: Die Vorträge sind auf die Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 18 Stunden anrechenbar
»Jeder Vortrag war sehr informativ und aktuell. Man konnte keinen einzigen auslassen.«
Andretsch | Bendlinger | Brandl | Gruber | Gritschacher | Hofmann | Hilber | Hirschler | Kanduth-Kristen | Kollmann | Körber | Lehner | Luketina | Marterbauer | Mayr | Pfriemer | Prossinger | Pschera-Krassnig | Rath | Rief | Rzeszut | Schätz | Steiger | Trenkwalder | Weis
Teilnehmer der Arbeitstagung 2025

»Die durchgängig sehr hohe Qualität der Vortragenden und die gute Organisation beigeistern mich am meisten.«
Teilnehmerin der Arbeitstagung 2025
28.–30. Mai 2026 | Congress Center Villach
Alle Infos und Anmeldung unter:

Umfassende Weiterbildung: 18 Vortragsstunden zu
Haben Sie Fragen?
Claudia Endl
Tel +43 (1) 815 08 50-31 c.endl@akademie-sw.at
aktuellen Themen wie Gesetzesänderungen, Personalund Sozialversicherungsrecht sowie Digitalisierung.
Top-Expertise: Fachvorträge von renommierten
Expert:innen mit praxisnahen Einblicken und aktuellen
»Jeder Vortrag war sehr informativ und aktuell. Man konnte keinen einzigen auslassen.«

v.r.n.l.: Landespräsident der KSW-Landesstelle Steiermark Mag. Klaus Gaedke, Mag. Katharina Noggler und Berufsanwärterinnen

Mag. Katharina Noggler der SVS Steiermark informierte Berufsanwärter:innen und Jungsteuerberater:innen
STEIERMARK
Nachwuchs im Fokus: SVS informiert
Wenn der Lärmpegel hörbar steigt und doppelt so viel gelacht wird wie sonst, dann sind die Jungen im Haus. So auch Ende Jänner, als rund 60 Berufsanwärter:innen und Jungsteuerberater:innen in die KSW-Landesstelle Steiermark kamen, um sich von Katharina Noggler, ebenfalls junge Juristin im Rechtsreferat der SVS Steiermark, auf den neuesten Stand bringen zu lassen. In ihrem Vortrag beleuchtete sie die Pflichtversicherung nach GSVG/FSVG und deren Ausnahmen, ging auf Sonderthemen wie Neue Selbständige und Kommanditist:innen ein und informierte ausführlich über gesetzliche Änderungen, Beitragsgrundlagen sowie Mehrfachversicherung. Auf Augenhöhe wurden im Anschluss zahlreiche Fragen gestellt und kompetent beantwortet. Zurück blieb einmal mehr das gute Gefühl, dass der Nachwuchs bestens gerüstet ist. Bei Brötchen und Getränken klang der Abend in entspannter Atmosphäre aus – die bewährte Mischung aus Fortbildung und gemeinsamen Spaß ging erneut auf.
STEIERMARK
Die steirische Landesregierung, vertreten durch Landeshauptmann Mario Kunasek, würdigte die Verdienste von Friedrich Möstl mit der Verleihung des Großen Ehrenzeichens des Landes Steiermark. Möstl leitete mit viel Einsatz für den Berufsstand von 2018 bis 2023 als Landespräsident die Geschicke der KSW Steiermark und war zuvor bereits sechs Jahre als Vizepräsident tätig. Neben seinen unzähligen langjährigen ehrenamtlichen Funktionen in verschiedenen Fachsenaten und Arbeitsgruppen der Kammer engagiert sich Möstl auch als Honorarkonsul der Ukraine, als Vizepräsident des Grazer Musikvereins sowie im Rahmen der VinziWerke Österreich. Beruflich blickt er auf mehr 30 Jahre Erfahrung zurück. Möstl ist Partner bei Deloitte Österreich und bringt sich zudem im Rahmen diverser Aufsichtsratsmandate in unterschiedlichen Unternehmen ein.
v.l.n.r.: Landeshauptmann Mario Kunasek, Mag. Friedrich Möstl, Mag. Klaus Gaedke, Landespräsident der KSW-Landesstelle Steiermark



STEIERMARK
Mitte Dezember 2025 fand das jährliche Update zur Personalverrechnung mit Manfred Ausperger (ÖGK) und Hubert Paier (FAÖ) statt. Aufgrund der großen Nachfrage mit rund 180 Teilnehmer:innen wurde die Veranstaltung am Nachmittag in zwei Durchgängen abgehalten. Ein zentrales Element des Formats war der direkte fachliche Austausch zwischen den Vortragenden und dem Publikum, der einmal mehr den besonderen Mehrwert von Präsenzveranstaltungen deutlich machte. Inhaltlich überzeugte das Update durch hohe Aktualität: Noch bis kurz vor Veranstaltungsbeginn wurden neue parlamentarische Initiativanträge in die Präsentationen aufgenommen. Mit ihren Vorträgen boten Manfred Ausperger und Hubert Paier den Teilnehmer:innen eine fundierte und verlässliche Informationsbasis.
v.l.n.r. (vorne): StB Susanne Reiner MA, Landeshauptmann Mario Kunasek, StB Dagmar Christin Draschl BSc MSc MA, StB Mag. Alexander Dösinger LL.M., StB Stefanie Baumann MSc, WP Barbara Lindschinger MA BSc, WP Mag. Dominik Enzi, Landespräsident der KSW-Landesstelle Steiermark Mag. Klaus Gaedke v.l.n.r. (hinten): StB Mag. Peter Koweindl, StB Kristina Petz BSc, StB Irene Kirschenhofer MA, StB Ursula Karrer MSc, Erster KSW-Vizepräsident Prof. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, WP Martin Korpics MSc (WU)
STEIERMARK
Im festlichen Ambiente des Weißen Saals der Grazer Burg fand Ende 2025 die Angelobung und Beeidigung von elf neuen Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen statt. Landeshauptmann Mario Kunasek hob in seiner Ansprache die Bedeutung des Berufsstandes für die steirische Wirtschaft und Gesellschaft hervor. Der Landespräsident der KSW-Landesstelle Steiermark, Klaus Gaedke, bedankte sich bei ihm für den würdigen Rahmen, in dem die Feierlichkeiten traditionell stattfinden. Zudem thematisierte er die hohen Anforderungen der Berufsbefähigungsprüfung, das Durchhaltevermögen der jungen Damen und Herren sowie deren exzellente Berufsaussichten.
Wie regelmäßige Umfragen zeigen, genießt der Berufsstand hohes Ansehen; Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen werden als Akteure wahrgenommen, die Orientierung geben, Verantwortung übernehmen und Sicherheit schaffen. Gaedke betonte, dass sich das Berufsbild durch Digitalisierung und KI wandle, der Beruf jedoch weiterhin ein „People Business“ bleibe. Er appellierte an die neuen Berufsangehörigen, das Fortbildungs- und Vernetzungsangebot der Landesstelle und der Akademie zu nutzen.
OBERÖSTERREICH
Der Neujahrsempfang der KSW Oberösterreich bot einen gelungenen Auftakt ins neue Jahr und Raum für Austausch innerhalb des Berufsstandes. Verena Trenkwalder, Landespräsidentin der KSW-Landesstelle Oberösterreich, dankte den Funktionär:innen für ihr tatkräftiges Engagement in Gremien, Ausschüssen, Prüfungskommissionen sowie in der Ausbildung des Nachwuchses. „Vielen herzlichen Dank für die jahrelange und oft zeitintensive Mitarbeit im Berufsstand – ich freue mich auf eine weitere gute und erfolgreiche Zusammenarbeit“, betonte Trenkwalder.
An der Veranstaltung nahmen auch zahlreiche Lehrkräfte der HAK-Partnerschulen teil, was die langjährige Zusammenarbeit zwischen der KSW und den Bildungseinrichtungen unterstrich. Zudem wurden jene Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen begrüßt, die in letzter Zeit ihr Prüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Der informelle Rahmen ermöglichte den jungen Mitgliedern persönliche Gespräche mit Kolleg:innen und Prüfer:innen. Der Empfang bot neben fachlichem Austausch auch Gelegenheit zur Vernetzung bei einer Cocktailbar. Das gute Einverständnis, das in Oberösterreich über alle Fraktionsgrenzen hinweg besteht, sowie eine offene Gesprächsatmosphäre prägten den Abend. Für die musikalische Begleitung sorgte auch in diesem Jahr das Kollegenduo Ernst Schietz und Helmuth Krammerbauer – ein traditionelles Highlight des Neujahrsempfangs.

MMag. Dr. Verena Trenkwalder LL.M. mit dem musizierenden Kollegenduo MMag. Helmuth Krammerbauer (l.) und Ernst Schietz
Gut besuchter Neujahrsempfang der Landesstelle Oberösterreich


ff_ksw_inserat_PRINT_OUTLINED_v3.pdf 1 13.02.26 17:35
v.l.n.r.: Mag. Andreas Zwettler, MMag. DDr. Herwig Pfaffenzeller, Landespräsidentin der KSW-Landesstelle Oberösterreich MMag. Dr. Verena Trenkwalder LL.M., KSW-Präsident Mag. Philipp Rath, NR KommR Laurenz Pöttinger

SALZBURG
v.l.n.r.: WP/StB Mag. Markus Schaller, WP/StB Mag. Gerald Brugger, Univ.-Prof. Dr. Sabine Urnik

Im November 2025 fand an der Universität Salzburg erneut die erfolgreiche Veranstaltung „Uni meets Practice – Our idea, Your future, Your career“ statt. Ziel dieses Formats ist es, Studierenden einen praxisnahen Einblick in den Berufsstand der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zu ermöglichen und den direkten Austausch mit Kanzleien zu fördern.
Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten sich sechs ausgewählte Steuerberatungskanzleien in Interviewform und stellten ihre Kanzleien, Arbeitsweisen sowie Karrieremöglichkeiten vor. Aufgrund des großen Interesses war die Teilnahme begrenzt und wurde im Vorfeld ausgelost: Drei
Kanzleien wurden von Universitätsprofessorin Sabine Urnik ausgewählt, darunter Kanzleien, die die Universität aktiv fördern; weitere drei Kanzleien wurden durch die Kammer nominiert.
Die Interviews boten wertvolle Einblicke in den Kanzleialltag, verschiedene Spezialisierungen und individuelle berufliche Werdegänge. Im Anschluss stellten zahlreiche Studierende Fragen im Plenum. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein gemütliches Get-together, bei dem persönliche Gespräche geführt und wertvolle Kontakte geknüpft wurden – ein weiterer Beleg für die Bedeutung des Austauschs zwischen Universität und Praxis.
SALZBURG

v.l.n.r.: StB Mag. Johannes Eisl, Prof. Dr. Thomas Eisgruber
Das 28. Gemeinschaftsseminar der Steuerakademie Salzburg fand Ende November 2025 statt und widmete sich dem Thema „Besteuerung unternehmerischer Aktivitäten über die Grenzen“. Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmer:innen einen fundierten Überblick über aktuelle steuerliche Fragestellungen im internationalen Kontext zu bieten.
Im Mittelpunkt standen grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten und deren steuerliche Behandlung. Praxisnahe Vorträge beleuchteten zentrale Aspekte der internationalen Besteuerung und vermittelten wichtige Eckpunkte für die tägliche Beratungspraxis. Dabei wurden sowohl nationale als auch internationale Regelungen berücksichtigt.
Das Seminar richtete sich an Steuerberater:innen sowie Mitarbeiter:innen, die sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten befassen, und bot neben fachlicher Vertiefung auch Raum für Erfahrungsaustausch. Die gelungene Verbindung von theoretischem Input und praxisorientierten Beispielen machte das Gemeinschaftsseminar erneut zu einer erfolgreichen Fortbildungsveranstaltung.


Winter Jour fixe mit rund hundert Teilnehmer:innen
KÄRNTEN
Cybersecurity ist längst kein reines IT-Thema mehr, sondern eine zentrale Management- und Compliance-Aufgabe. Wie groß die Herausforderungen mittlerweile sind, zeigte eine Fachveranstaltung am 22. Jänner 2026 mit den HoliSec-Co-Foundern Nikolas Kachelmaier und Philipp Krenn. Aktuelle Zahlen unterstreichen den Handlungsbedarf: Laut der Cybersecurity-Studie 2025 von KPMG ist in Österreich bereits jeder siebte Cyberangriff erfolgreich. 28 Prozent der Attacken gehen auf staatlich unterstützte Akteur:innen zurück, 32 Prozent der Unternehmen sind über ihre Lieferanten betroffen. Gleichzeitig werden Methoden des Social Engineerings immer ausgefeilter – bereits jeder zehnte Angriff nutzt Deepfakes. Demgegenüber steht großes Präventionspotenzial: 62 Prozent der Angriffe könnten durch sensibilisierte und geschulte Mitarbeiter:innen frühzeitig erkannt werden. Mit neuen Vorgaben wie der NIS2-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung steigen zudem die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen und Kanzleien.
Fazit: Technik allein reicht nicht aus. Wirksame Cybersecurity erfordert klare Prozesse, gut geschulte Mitarbeiter:innen und ein ganzheitliches Verständnis von Verantwortung und Haftung im Kanzleialltag.
v.l.n.r.: HoliSec-Co-Founder Philipp Krenn und Nikolas Kachelmaier, StB Mag.a Ingrid Gritschacher, Landespräsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten und Berufsanwärter Roland Grießer, MSc
v.l.n.r.: Mag. Alexander de Meyer, ÖGK, Dr. Roman Galehr, BFG, Mag. Thomas-Kassian Reich, SVS, Mag. Michael Gradischar, Raiffeisen LB Vorarlberg, Dr. Jürgen Reiner, LL.M., Landespräsident der KSW-Landesstelle Vorarlberg
Anfang Februar trafen sich die Vorarlberger Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen im Hotel Montfort in Feldkirch zu einem Update zu Sozialversicherung und Ertragsteuer. Nach einer kurzen Einführung durch Jürgen Reiner, Landespräsident der KSW-Landesstelle Vorarlberg, erläuterte Alexander de Meyer, ÖGK Vorarlberg, Änderungen im Bereich der Sozialversicherung der Dienstnehmer:innen. Thematisiert wurden unter anderem die veränderlichen Werte 2026, Anpassungen bei der Anmeldung zur Sozialversicherung, bei der Schätzungsbefugnis sowie beim Trinkgeldpauschale.
Anschließend informierte Thomas-Kassian Reich von der SVS in Feldkirch über den Entfall des Pensionsbonus ab 2026, Neuerungen durch das Betrugsbekämpfungsgesetz, den Entfall der zweiten BSVG-Mahnung sowie über Auswirkungen auf Arbeitslosenentgelt und geringfügig Selbständige.
Den Abschluss bildete Roman Galehr, Richter des Bundesfinanzgerichts in Feldkirch, mit einem Überblick zu Neuerungen im Ertragsteuerrecht, darunter die Inflationsanpassung, Änderungen bei fiktiven Anschaffungskosten, der Basispauschalierung, dem Umwidmungszuschlag und dem Investitionsfreibetrag sowie zur Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger nach § 102 EStG.
Der kompakt gestaltete Nachmittag schuf Raum für fachliche Vertiefung und einen offenen, regen Austausch.

Mitte Dezember 2025 fand in den Räumlichkeiten der Vorarlberger Landesregierung auf Einladung von Wirtschaftslandesrat Marco Tittler die Angelobung von fünf neuen Kolleg:innen statt. In seiner Ansprache hob Tittler die Bedeutung des Berufsstandes für die Unterstützung der Vorarlberger Wirtschaft hervor, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen.
Jürgen Reiner, Landespräsident der KSW-Landesstelle Vorarlberg, gratulierte den neu angelobten bzw. beeideten Kolleg:innen und verwies auf die Verantwortung des Berufs sowie die Bedeutung laufender Fortbildung. „Man spürt förmlich, wie die Wirtschaft Vorarlbergs bei Ihnen in guten Händen sein wird.

v.l.n.r.: Landesrat Mag. Mario Tittler, Simon von der Thannen, BA, Marianne Stefanie Hug, MA MSc, Mag.iur Andrea Gabriel, Mario Bilgeri, BA, Dominik Schneider, BA, Dr. Jürgen Reiner, LL.M., Landespräsident der KSW-Landesstelle Vorarlberg
Bleiben Sie deshalb neugierig auf neue Inhalte und versuchen Sie diese durch Fortbildung so zu festigen, dass Sie Ihren Mandanten mit ruhigem Gewissen gute Ratschläge geben können“, so Reiner. Außerdem dankte er den Angehörigen für ihre Unterstützung während der fordernden Ausbildungszeit.
Nach dem Gelöbnis gegenüber Landesrat Tittler überreichte Reiner die Urkunden sowie ein Willkommensgeschenk der Kammer. Im Anschluss fanden Familienfotos im – normalerweise nicht zugänglichen – Landtagssaal statt, gefolgt von einem kleinen Imbiss, bei dem die neuen Mitglieder persönlich beglückwünscht wurden.
40.000+ Kunden vertrauen bereits auf die HostProfis! Werden Sie heute einer davon.
Cloud-Telefonanlage
Integration Ihrer Kanzleisoftware (zB BMD)



Jetzt scannen & kontaktieren


Standortunabhängiges Arbeiten vom Büro aus
Homeoffice und unterwegs
Festnetznummer am Handy







Ersetzt den klassischen Telefonanschluss ( ISDN )
DSGVO-konform mit AT-Serverstandort



Alles aus einer Hand – Hosting, Telefonie inkl. Support





Jetzt anfragen und die Kanzlei sicher für die Zukunft machen




weil Profis keine







v.l.n.r.: StB Mag a. Ingrid Gritschacher, Landespräsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten, Prof.in Sylvia Tripold, Bakk. MSc MSc (WU), Schüler:innen des CWS-Schwerpunkts sowie Prof.in OStR.in Mag.a Monika Mratschnig
KÄRNTEN
von morgen
Beim Tag der offenen Tür am 16. Jänner 2026 zeigte die HAK1 International Klagenfurt eindrucksvoll, wie moderne Wirtschaftsbildung aussieht. Schüler:innen und Eltern erhielten Einblicke in innovative Ausbildungswege – praxisnah und zukunftsorientiert. Ein besonderes Highlight war die Präsentation des CWS-Schwerpunkts (Controlling, Wirtschaftspraxis & Steuern), die von Schüler:innen gemeinsam mit den Professorinnen Monika Mratschnig und Sylvia Tripold sowie KSW-Landespräsidentin Ingrid Gritschacher gestaltet wurde. Der CWS-Schwerpunkt ist seit 2011 Teil einer erfolgreichen Kooperation und wird aktuell von 18 Steuerberatungskanzleien unterstützt. Die bereits seit dem Schuljahr 2018/19 bestehende HAK 4.0 wurde konsequent weiterentwickelt: Mit der HAK 4.0 – die KI-HAK – setzt die Schule auf moderne Hybrid-PCs, Microsoft 365 und den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Eine Ausbildung mit Zukunft!
KÄRNTEN
KÄRNTEN
Rund 200 Schüler:innen der HLW St. Veit und des Gymnasiums St. Veit nahmen an einem praxisnahen Veranstaltungstag teil, der den direkten Austausch mit Kärntner Unternehmen und Bildungseinrichtungen ermöglichte. Vertreten waren zahlreiche Betriebe sowie alle tertiären Bildungseinrichtungen des Landes, die ein breites Spektrum an beruflichen und akademischen Perspektiven präsentierten. Die Landesstelle Kärnten war durch Landespräsidentin Ingrid Gritschacher vertreten. In persönlichen Gesprächen wurden vielfältige Karrierewege in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung vorgestellt – vom Lehrberuf über Diplomlehrgänge bis hin zur Ausbildung zum/zur Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in.
StB Mag.a Ingrid Gritschacher, Landespräsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten mit Schülerinnen

Anfang Dezember 2025 wurde im festlichen Rahmen des Spiegelsaals der Kärntner Landesregierung ein bedeutender Meilenstein gefeiert: die Beeidigung einer Wirtschaftsprüferin sowie die Angelobung von sechs Steuerberater:innen. Als Steuerberater:innen wurden Jacqueline Scherer, Patrick Unterweger und Verena Valent angelobt. Melanie Salcher wurde als Wirtschaftsprüferin beeidigt. Im Rahmen der Angelobungsfeier wurden außerdem die Steuerberater Hubert Huber, Mario Michenthaler und Christian Zweiner, deren Bestellung bereits zuvor schriftlich erfolgte, geehrt. Landeshauptmann Peter Kaiser nahm die Gelöbnisse ab und betonte die verantwortungsvolle Rolle unseres Berufsstandes – insbesondere vor dem Hintergrund von Klimawandel, Künstlicher Intelligenz und zunehmenden administrativen Herausforderungen. Landesrat Sebastian Schuschnig betonte die zentrale Rolle unserer Berufsgruppe als verlässliche Stütze für Betriebe und Wirtschaft. KSW-Landespräsidentin Ingrid Gritschacher erinnerte daran, dass Zukunft Mut und Menschlichkeit erfordere und unterstrich, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen bestens ausgebildet seien, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
v.l.n.r.: Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, StB Mario Michenthaler, BA MSc, StB Mag. iur. Christian Zweiner, StB Mag. Hubert Huber, StB Verena Valent, MSc (WU), KSW-Landespräsidentin Mag.a Ingrid Gritschacher, StB Patrick Unterweger, Bakk., StB Jacqueline Scherer, Bakk. MSc, WP Melanie Salcher, MSc (WU) und Landesrat Mag. Sebastian Schuschnig


Angeregte Stimmung trotz eisiger Temperaturen: Am Montag, 12. Jänner, luden die KSW-Landesstellen Wien und Niederösterreich zum gemeinsamen Neujahrsempfang ins Restaurant Henry’s im Quartier Belvedere in Wien.
Die Landespräsidenten Peter Bartos (Wien) und Paul Heissenberger (Niederösterreich) freuten sich, mit KSW-Präsident Philipp Rath sowie rund 150 Berufskolleg:innen und Berufsanwärter:innen gemeinsam auf das Jahr 2026 anzustoßen. In entspannter Atmosphäre bei Aperitif und Buffet nutzten die Mitglieder die Gelegenheit, sich über künftige Projekte auszutauschen, Branchentrends zu diskutieren und Kontakte zu knüpfen. Unter den zahlreichen Gästen fanden sich unter anderem Sandra Allmayer und Georg Klenner (Geschäftsführer:innen der ASW), Christina Hartig (Vorsitzende des KSW-Instituts für Facharbeit), Universitätsprofessor Klaus Hirschler sowie Oliver Ginthör (Präsident Bund der Steuerzahler Österreich). Ebenfalls mit dabei waren der KSW-Fachsenatsvorsitzende Gerhard Marterbauer, Jürgen Sykora (stv. BGO StB) und Peter Wundsam (stv. Vorsitzender des KSW-Instituts für Facharbeit).

Reger Austausch beim Neujahrsempfang der Landesstellen Wien und Niederösterreich

v.l.n.r.: Mag. Paul Heissenberger, Landespräsident der KSW-Landesstelle Niederösterreich, KSW-Präsident Mag. Philipp Rath, ASW-GF MMag. Dr. Sandra Allmayer, MA MBA und Mag. Peter Bartos, Landespräsident der KSW-Landesstelle Wien
Das RZL Fachtrainer-Team steht Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und unterstützt Sie dabei, fachlich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Nutzen Sie den Frühling, um in Ihre Zukunft zu investieren und profitieren auch Sie von unseren erstklassigen Aus- und Weiterbildungen!
• RZL KI erkennungBelegdaten-
• Digital signieren mit RZL Sign
Für Informationen zu aktuellen Webinaren und Schulungen scannen Sie einfach den QRCode.


Anfang März 2026 wurden im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
28 Steuerberater:innen angelobt und 4 Wirtschaftsprüfer:innen beeidigt. Wir gratulieren allen herzlich und wünschen viel Erfolg auf ihrem weiteren beruflichen Weg!

v.l.n.r.: Prof. Mag. Dr. Helmut Schuchter und StB Mag. Michael Reimair, Landespräsident der KSW-Landesstelle Tirol
Das Steuerfrühstück fand vor Ort und online statt.
Beim Steuerfrühstück der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen am 21.01.2026 stand aktuelles Steuerwissen im Mittelpunkt.
Steuerberater Helmut Schuchter beleuchtete in seinem praxisnahen Vortrag die steuerlichen Aspekte von Energie-Gemeinschaften (EEG, GEA) sowie Photovoltaikanlagen und unternahm einen Streifzug durch die Umsatzsteuerrichtlinien mit Fokus auf den Wartungserlass 2025.
Die Veranstaltung fand sowohl vor Ort – bei Kaffee und Brötchen – als auch online statt und bot den Teilnehmer:innen und Teilnehmern eine kompakte Möglichkeit, sich über aktuelle steuerliche Entwicklungen und Neuerungen zu informieren.


Mitte Februar 2026 fand erstmals ein Steuersprechtag in Schwaz statt. Mit der bewussten Wahl des Veranstaltungsortes wollte Michael Reimair, Landespräsident der KSW-Landesstelle Tirol, den Mitgliedern im Tiroler Unterland durch kürzere Anfahrtswege und bessere Erreichbarkeit entgegenkommen. Besonders erfreulich war die Zusage von Christian Prodinger als Vortragendem. Im Mittelpunkt des Hybrid-Steuersprechtages standen aktuelle und praxisrelevante Informationen zur Grunderwerbsteuer (GrESt), zur Einlage von Immobilien in Gesellschaften sowie zu Umgründungen im Immobilienbereich. Anhand konkreter Praxisbeispiele beleuchtete Christian Prodinger typische Fallstricke und zeigte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf – insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Einbringungen von Liegenschaften. Dabei wurden sowohl grunderwerbsteuerliche als auch ertragsteuerliche Aspekte systematisch dargestellt. Die Kombination aus fachlichem Tiefgang und praxisnaher Aufbereitung bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Impulse für ihre Beratungspraxis. Getränke und Canapés rundeten den persönlichen Austausch in professioneller Atmosphäre ab.

v.l.n.r.: StB Mag. Michael Reimair (Landespräsident KSW-Landesstelle Tirol), Mag.a Selma Yildirim (Nationalrätin), Prof. StB MMag. Dr. Klaus Hilber (Erster Vizepräsident KSW)

v.l.n.r.: Mag. Lea Sitar, StB Daniela Reichegger, BSc, StB Mag. Philipp Plattner, LL.B., Nikolina Kuzmic, MSc, StB Nadja Elgamal BSc MSc
TIROL
Neujahrsempfang am Bergisel
Beim diesjährigen Neujahrsempfang der KSW Landesstelle Tirol kamen Mitglieder sowie Ehrengäste aus Wirtschaft, Politik und Finanzverwaltung erstmals im Restaurant 1809 am Bergisel zusammen – in winterlicher Kulisse und mit frischem Neuschnee. In angenehmer Atmosphäre bot der Abend Gelegenheit für einen gemeinsamen Rückblick auf das Jahr 2025, persönlichen Austausch und neue Impulse für 2026.
Zahlreiche Gespräche, Begegnungen und der Blick nach vorne machten den Neujahrsempfang zu einem bereichernden Abend. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten für die gelungene Veranstaltung.
v.l.n.r.: StB Univ.-Lekt. Bernhard Messner MSc LL.M., StB Matthias Plank MA, StB Gloria Fuhrmann MSc, StB Simon Mark MSc

Mag. Claudia Auli-Jakobin
Mag. Stephan Balluf
Mag. Iris Beck
Mag. Monika Burger
Mag. Anja Cupal
Mag. Harald Czajka
Mag. Alexandra Driker
Mag. Ingrid Ebenberger
Mag. Gerhard Engl
Mag. Ulrike Erdélyi
Mag. Pietro Facchini
Mag. Martin Felhofer
Mag.(FH) Doris Fidler
Mag. Sieglinde Gailer
Mag. Martin Grill
Mag. Maria Hann
Mag. Andrea Harrer-Malaschofsky
Mag. Petra Bettina Hofbauer
Mag. Wolfgang Hornik
Dr. Michael Huber
Prof. Dr. Dr. Petra Inwinkl
Mag. Elke Jaeger
MMag. Dr. Jörg Jenatschek
Mag. Peter Jungwirth
Mag. Reinhold Koch
Mag.(FH) Reinhart Korber
Mag. Harald Landsmann
Mag.Dr. Gunther Lang
Mag.(FH) Veronika Leopold-Schmuckermair
Mag. Christoph Linder
Mag. Nassim Mafi
Mag.(FH) Günther H. Mayrleitner
Mag. Clementine Michalek-Waldstein-Wartenberg
Mag. Christian Oberkleiner MAS
Mag. Herbert Obermüller
MMag.Dr. Florian Preining
Mag. Werner Rosar
Mag. Philipp Peter Rümmele
Mag. Christian Schmid
Mag.(FH) Susanne Skerbinz
Mag. Tina Steinbach
Mag.(FH) Doris Steiner
Mag.(FH) Claudia Steurer-Pernsteiner
Mag. Gabriele Sturm-Kaserer LL.M.
Mag. Manfred Takacs
Mag. Denisa Tokár
Mag. Bernhard Venhauer
Dr. Barbara Wernsdorf MAS
Mag. Bernd Wöber
Dr. Heinz Thomas Wöber LL.M.
Mag. Martina Würfel
Mag. Ilona Wurm
Mag. Dominikus Zacherl
Mag. Markus Zilahi
Mag. Barbara Ertl
Mag.Dr. Markus Grün
Mag. Thomas Jost
MMag.Dr. Niklas Schmidt
Mag. Sigrid Stocker
Mag. Johannes Theiss
Mag. Christine Zwettler
Mag.Dr. Gerald Büger
Mag. Ines Felde-Winkler
Mag. Thomas Fiebich
Mag. Gernot Fluch
Mag. Judith Kerpicz
Mag. Peter Knauseder
Mag. Maria Koller
Mag. Helmut Leitinger
Mag. Friedrich Möstl
Mag.Dr. Udo Nagl
Mag. Josef Pleschberger
Mag. Martina Putschek
Mag. Ursula Reiter
Mag. Stefan Rohrmoser
Paul Seitinger
MMag. Birgit Zügner-Hohensinner
Dr. Thomas Brandner
Mag. Gerold Breinbauer
Mag. Georg Gittmaier
Stefan Herker
Günther Kraus
Mag.Dr. Doris Maier
Ilse Noel
Franz Passath
40 Jahre
Mag.Dr. Franziska Aigner
Sonja Andert
DDr. Walter Baumann
Johann Peter Baumgartner
Margit Bollenberger
Mag. Franziska Buben
Mag.Dr. Christine Catasta
Mag. Florian Fuchs
Prof.Mag.Ing. Stefan Gruber
Mag. Friedrich Otto Hief
Mag. Josef Horvath
Walter Robert Jagersberger
Mag.Dr. Manfred Knabl
Dr. Ulrike Kopp-Pichler
Franz Krenn
Mag. Ingeborg Kyrle
Mag. Johanna Leitinger
Mag. Martin Leonhart
Mag. Hans Maly
Mag. Ulrike Mathis
Mag. Elisabeth Partl
Mag. Bernhard Penninger
Mag.Dr. Johann Perthold
Mag.Dr. Friedrich Pichler
Mag.Dr. Ulrike Pilsbacher
Dr. Michael Pollak
Mag. Eleonora Riehl
Dipl.-Ing. Julian Riess
Mag.Dr. Gerhard Schabernig
Helmut Schmutzler
Mag. Helga Stolz
Margarete Weninger
50 Jahre
Dr. Gerhard Friedl
Mag. Johann Hanel
Alfred Kiendl
Johannes Liebentritt
Edmund Moser
Mag. Manfred Wesonig
63 Jahre
Dkfm. Melitta Kabele Uwe Plachetka
66 Jahre
Dkfm. Waltraute Buxbaum
45 Jahre
Mag. Christine Bischof-Fuchs
Komm.-Rat Alfred Fenzl
Dr. Lucia Friedl
Mag. Helfried Heidinger
Michael Hruschka
Mag. Hermann Jaklitsch
Heinrich Kitzberger
Mag. Reinhard Obholzer
Mag. Peter Rath
60 Jahre
Walther Kendler
Dr. Helmut Linke
Dkfm.Dr. Heinz Manfreda
64 Jahre
Dkfm. Heinz Flieder
Dr. Jakob Schmalzl
67 Jahre
Dkfm. Friedrich Alois Wagner
