Die Krebsligen der Schweiz: nah, persönlich, vertraulich, kompetent
Sind Sie oder ist eine Ihnen nahestehende Person an Krebs erkrankt? Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen.
Sprechen Sie kostenlos mit einer Beratungsperson: von KrebsInfo oder in einer der über 70 Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Die Krebsliga setzt sich dafür ein, dass weniger Menschen an Krebs erkranken. Sie motiviert beispielsweise Menschen zu einem gesünderen Lebensstil und fördert Massnahmen zur Früherkennung von Krebs.
Impressum
Krebsliga Schweiz Effingerstrasse 40
3001 Bern
Projektleitung und Redaktion
Eveline Bossart ud Romy Kahl, Krebsliga Schweiz
Fachberatung
Regula Hälg, Krebsliga Schweiz
Ralf Jox, klinischer Ethiker am CHUV und Professor für Medizinethik, Universität Lausanne
Daniela Mustone, Krebsliga Aargau
Marilyn Schönmann, Krebsliga Freiburg
Marion Surbeck, Krebsliga Schaffhausen
Carina Urriani, Krebsliga Tessin
Grafische Gestaltung
Wassmer Graphic Design, Wyssachen
Rechtlicher Hinweis
Diese Dokumente unterstützen Sie dabei, selbstbestimmt vorzusorgen. Sie ersetzen keine medizinische, rechtliche oder notarielle Beratung.
Bitte beachten Sie:
• Gesetze und Vorschriften können sich ändern.
• Je nach Kanton können unterschiedliche Regelungen gelten.
• Ihre persönliche Situation kann besondere Fragen mit sich bringen.
Lassen Sie sich von medizinischen und juristischen Fachpersonen beraten. Die Krebsliga übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die Informationen vollständig, richtig und aktuell sind.
Mit der Vorsorgemappe der Krebsliga regeln Sie alles, was Ihnen wichtig ist: finanziell, rechtlich und für das Lebensende. Jetzt bestellen: krebsliga.ch/vorsorgemappe
Patientenverfügung: Was Sie wissen müssen
Was ist eine Patientenverfügung?
In der Patientenverfügung schreiben Sie auf, was Sie sich wünschen und was nicht: pflegerisch und medizinisch.
Sie erkranken plötzlich schwer oder haben einen Unfall? Dann können Sie vielleicht nicht mehr selbst entscheiden.
Das bedeutet, Sie sind nicht mehr urteilsfähig.
Dann müssen meistens Ihre Angehörigen entscheiden.
Eine Patientenverfügung kann Ihren Angehörigen oder nahestehenden Menschen die Entscheidungen erleichtern.
Was passiert, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin?
Dann entscheidet das medizinische Fachpersonal gemeinsam mit einer Person, die Sie vertritt.
Diese Person kann Ihre vertretungsberechtigte Person sein. Sie benennen diese Person schriftlich in Ihrer Patientenverfügung. Es ist wichtig, dass diese Person Ihre Wünsche kennt. Sprechen Sie mit ihr darüber.
Was macht eine vertretungsberechtigte Person?
Falls Sie nicht mehr urteilsfähig sind:
• Fachpersonen im Spital informieren die vertretungsberechtigte Person über Ihre gesundheitliche Situation. Und darüber, welche medizinischen Massnahmen sinnvoll sind.
• Die Person vertritt Ihre Wünsche gegenüber medizinischen Fachpersonen.
• Die Person weiss, wie Sie behandelt, gepflegt und betreut werden möchten.
• Die Person stimmt Behandlungen zu oder lehnt sie ab.
• Die Person entscheidet auch bei medizinischen oder pflegerischen Fragen, die nicht in der Patientenverfügung stehen. Die Person berücksichtigt dabei, was Sie wollen und was Sie sich wünschen.
Wen kann ich als vertretungsberechtigte Person bestimmen?
• Ehefrau, Ehemann, Partnerin, Partner
• Tochter, Sohn
• weitere Nahestehende oder eine Person des Vertrauens
Wann verfasse ich eine Patientenverfügung?
Sie können eine Patientenverfügung verfassen, solange Sie urteilsfähig sind. Unabhängig davon, ob sie krank sind oder nicht. Wenn Sie schwer erkrankt sind, ist es besonders sinnvoll.
Kann ich die Patientenverfügung ändern?
Ja, Sie können die Patientenverfügung jederzeit ändern, solange Sie urteilsfähig sind. Darauf müssen Sie achten:
• Wenn Sie etwas ändern: Schreiben Sie das Datum dazu und unterschreiben Sie. Dann ist die Änderung rechtsgültig.
• Wenn Sie eine neue Patientenverfügung schreiben: Vernichten Sie die alte Patientenverfügung und alle Kopien davon.
• Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmässig: alle 2 Jahre, wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Lebensumstände ändern.
• Sagen Sie Ihrer vertretungsberechtigten Person, Ihrer zuständigen Ärztin oder Ihrem zuständigen Arzt, dass Sie Ihre Patientenverfügung geändert haben.
Wer sollte über meine Patientenverfügung Bescheid wissen?
• die vertretungsberechtigte Person
• Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt
• Geben Sie diesen Personen eine Kopie und sagen Sie ihnen, wo das Original ist.
Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?
• Das Original bewahren Sie bei sich auf.
• Eine Kopie bei Ihrer vertretungsberechtigten Person: Sie muss wissen, wo das Original ist.
• Sie füllen die beigelegte Karte aus. Bewahren Sie die Karte in Ihrem Portemonnaie auf.
• Sie lassen den Ort auf Ihrer Versichertenkarte abspeichern. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie das funktioniert.
• Sie legen die Patientenverfügung ins elektronische Patientendossier (EPD).
Wen frage ich, wenn ich bei der Patientenverfügung Hilfe brauche?
In der Patientenverfügung müssen Sie schwierige Fragen beantworten.
Wir empfehlen Ihnen: Lassen Sie sich beraten. Die kantonalen und regionalen Krebsligen haben ausgebildete Beratende, die Ihnen gerne helfen.
Eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie auf www.krebsliga.ch/ ueber-uns/regionale-krebsligen
Eine Pflegefachperson, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie ebenfalls unterstützen. Nehmen Sie Ihre vertretungsberechtigte Person zu diesem Gespräch mit.
Was
passiert
in einem Notfall?
• Anwesende Personen und das medizinische Team leisten Hilfe, um Ihr Leben zu retten.
• Möglicherweise können Ihre Wünsche nicht sofort erfüllt werden.
• Sobald wie möglich fragen Fachpersonen nach Ihrer Patientenverfügung. Dann werden Ihre Wünsche berücksichtigt.
Was kann die Patientenverfügung nicht?
• Sie können sich keinen assistierten Suizid durch eine Organisation wünschen.
• Sie können keine medizinische Therapie fordern, die aus ärztlicher Sicht nicht wirksam und sinnvoll ist.
• Eine Patientenverfügung regelt nicht Ihre Finanzen oder rechtlichen Dinge. Das macht der Vorsorgeauftrag.
Wann ist die Patientenverfügung gültig?
• Nur, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Sonst entscheiden Sie selbst.
• Sie benötigt Datum und Unterschrift.
• Sind Sie urteilsfähig, aber nicht in der Lage, selbst zu unterschreiben? Dann muss eine Urkundsperson die Patientenverfügung beglaubigen.
Meine Patientenverfügung
Persönliches
Vorname/Name:
Strasse/Nummer:
PLZ/Ort:
Telefon (mobil, privat, geschäftlich):
E-Mail:
Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr):
Vertretungsberechtigte Person
Die genannte Person weiss, dass ich eine Patientenverfügung habe. Ich erlaube medizinischen Fachpersonen, mit meiner vertretungsberechtigten Person über meine Gesundheit zu sprechen.
Vertretungsberechtige Person
Vorname /Name:
Strasse/Nummer:
PLZ/Ort:
Telefon (mobil, privat, geschäftlich):
E-Mail:
Art der Beziehung:
Unterschrift der vertretungsberechtigten Person:
Vertreterin oder Vertreter (Sie oder er ist nur zuständig, wenn die vertretungsberechtigte Person die Aufgaben nicht erfüllen kann):
Zuständige Ärztin oder zuständiger Arzt:
Ich bestätige, dass ich urteilsfähig bin.
Diese Personen wissen, dass ich eine Patientenverfügung ausgefüllt habe:
Vorname/Name/Telefon:
Vorname/Name/Telefon:
Informieren Sie meine vertretungsberechtigte Person, welche medizinische und pflegerische Betreuung ich brauche. Ich entbinde medizinische Fachpersonen von der Schweigepflicht gegenüber meiner vertretungsberechtigten Person.
Ort/Datum:
Unterschrift:
Falls Sie die Patientenverfügung digital ausfüllen: Drucken Sie diese aus und unterschreiben Sie handschriftlich. Nur dann ist Ihre Patientenverfügung gültig.
Aktualisierungen
Ort/Datum:
Unterschrift:
Ort/Datum:
Unterschrift:
Was ist mir wichtig: im Leben, bei schwerer Krankheit und wenn ich sterbe?
Die Antworten auf diese Fragen zeigen, welche Werte mir wichtig sind. Diese Antworten können Ihren Angehörigen, Ihrer vertretungsberechtigten Person und den medizinischen Fachpersonen helfen.
Sie können alle Fragen beantworten oder nur einen Teil der Fragen.
Wie geht es mir gesundheitlich?
Warum habe ich eine Patientenverfügung erstellt?
Woran bin ich erkrankt?
Wie wichtig ist es mir, noch lange zu leben?
Wie lebe ich?
Was mache ich gerne? Wie verbringe ich meine Tage?
Was bedeutet ein gutes Leben für mich heute?
Was ist mir am wichtigsten?
Ich lebe gerne, weil:
Wie denke ich über Krankheit, Sterben und Tod?
Welche Erlebnisse mit Krankheit und Tod haben mich geprägt?
Welche kurz- oder langfristigen Ziele habe ich, wenn ich plötzlich schwer erkranken würde?
Was sind meine Ängste und Befürchtungen, wenn ich ans Sterben denke?
Was ist mir im Zeitpunkt des Todes wichtig?
Wenn ich ans Sterben denke, dann wünsche ich mir:
Meine religiösen oder spirituellen Wünsche am Lebensende:
Wann darf mein Leben enden?
Situationen, in denen ich nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden möchte:
Verliere ich folgende Fähigkeiten, möchte ich nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden:
Medizinische Behandlung
Sind Sie urteilsfähig, können Sie selbst sagen, welcher medizinischen Behandlung Sie zustimmen oder nicht. Diese Patientenverfügung schreiben Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Nur dann werden Ihre aufgeschriebenen Wünsche angewendet.
Wenn Sie die folgenden Fragen beantworten, hilft das Ihren Angehörigen und den medizinischen Fachpersonen.
Auf den folgenden Seiten entscheiden Sie, welche medizinische Behandlung Sie in verschiedenen Situationen erhalten möchten:
• Situation A: Notfall
Das ist beispielsweise ein Autounfall oder ein Herzinfarkt. Daran könnten Sie versterben. Eine Behandlung kann Ihr Leben retten.
Sie sind unheilbar erkrankt, beispielsweise an Krebs im fortgeschrittenen Stadium. Es kann sein, dass Sie frühzeitig versterben.
• Situation C: Sterbephase Sie befinden sich in den letzten Tagen Ihres Lebens. Sie werden bald sterben.
Sie können sich für jede Situation eine andere medizinische Behandlung wünschen.
Lassen Sie sich beim Ausfüllen von einer medizinischen Fachperson helfen. Sie erklärt Ihnen die einzelnen Fragen.
Eine Fachperson ist eine Beraterin oder ein Berater der Krebsliga in Ihrer Nähe, eine
Ärztin, ein Arzt, eine Pflegefachfrau, ein Pflegefachmann.
Sie können Ihre Wünsche entsprechend den Situationen anpassen und die Patientenverfügung ändern mit Datum und Unterschrift, siehe Seite 9.
Reanimation (Wiederbelebung) und Behandlung auf einer Intensivstation
Eine Reanimation ist der Versuch, eine Person wiederzubeleben. Das ist notwendig, wenn das Herz aufhört zu schlagen, oder wenn eine Person nicht mehr atmet. Ersthelferinnen und Ersthelfer versuchen, den Körper eines Menschen mit Sauerstoff zu versorgen und dass das Herz wieder zu schlagen beginnt. Das kann Ihr Leben retten und Schäden an Organen und Gehirn verhindern.
Wenn Sie erfolgreich wiederbelebt wurden, behandeln Ärztinnen und Ärzte Sie meistens auf einer Intensivstation weiter.
Keine Atmung, kein Herzschlag?
Sie kreuzen Ja an, wenn Sie
• durch eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer reanimiert werden möchten (Herzdruckmassage, Defibrillator, Mundzu-Nase-Beatmung).
• sich weitere Behandlungen durch Fachpersonen wünschen (Maskenbeatmung, maschinelle Beatmung, Medikamente).
• auf der Intensivstation im Spital behandelt werden möchten.
Sie kreuzen Nein an, wenn Sie
• nicht durch eine Ersthelferin oder einen
• keine weitere lebensrettende BehandErsthelfer reanimiert werden möchten lung durch Fachpersonen wünschen (keine Herzdruckmassage, kein Defibril- (keine Maskenbeatmung, keine maschilator, keine Mund-zu-Nase-Beatmung). nelle Beatmung, keine Medikamente).
Kreuzen Sie an, in welcher Situation Sie eine Reanimation (Wiederbelebung) wünschen:
Ob Sie sich eine künstliche Ernährung wünschen oder nicht, ist vor allem für unheilbar erkrankte Menschen wichtig. Künstliche Ernährung kann das Leben verlängern.
Für die künstliche Ernährung nutzt das medizinische Team meist eine Magensonde oder eine dauerhafte Infusion. Die Magensonde verläuft entweder durch die Nase oder durch die Bauchdecke.
Eine künstliche Ernährung verordnen Ärztinnen und Ärzte, wenn Menschen mehrere Tage nicht mehr essen können. Aber nur dann, wenn das sinnvoll und erwünscht ist.
Reanimation: nein
Ich bin fortgeschritten unheilbar erkrankt und k ann nicht mehr essen:
Ja, ich möchte künstlich ernährt werden. Ich bin mir bewusst, dass mein Leben damit verlängert werden könnte.
Nein, ich möchte nicht, dass mein Leben mit künstlicher Ernährung verlängert wird.
Flüssigkeit
Ob Sie sich Flüssigkeit wünschen oder nicht, ist vor allem bei unheilbar erkrankten Menschen wichtig.
Wenn Sie nicht mehr trinken können, verordnen Ärztinnen und Ärzte die künstliche Zufuhr von Flüssigkeit. Das medizinische Team gibt Ihnen die Flüssigkeit als Infusion, meistens über die Vene oder unter die Haut.
Manchmal verordnen Ärztinnen und Ärzte auch in der Sterbephase Flüssigkeit. Das aber nur sehr selten. Meistens wird die Sterbephase nicht mit Flüssigkeit verlängert:
Ja, ich möchte Flüssigkeit als Infusion, wenn es medizinisch sinnvoll ist.
Nein, ich möchte keine Flüssigkeit als Infusionen.
Behandlung von Schmerzen, Atemnot oder anderen
Beschwerden
Auch wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind, können Sie belastende Symptome spüren. Das können zum Beispiel Schmerzen oder Atemnot sein. Sie können sich für oder gegen die Behandlung von belastenden Symptomen entscheiden.
Das entscheiden Sie unabhängig davon, ob Sie sich eine Reanimation wünschen oder nicht (siehe vorherige Seite).
Starke Schmerzen können meistens mit Medikamenten gut behandelt werden.
Aber: Medikamente gegen starke Schmerzen können Nebenwirkungen haben. Ihnen kann schwindlig werden oder Sie können müde sein.
Atemnot kann auch durch Medikamente gelindert werden.
Was lindert Atemnot?
• Sie bekommen Beruhigungs- und Schmerzmedikamente.
• Sie bekommen Sauerstoff über eine Nasensonde oder eine Maske. Sie atmen den Sauerstoff dann ein.
Sollen Symptome oder Leiden in einer palliativen Situation gelindert werden? Was ist Palliative Care? Palliative Care ist eine besondere Form der gesundheitlichen Betreuung bei schweren, unheilbaren Erkrankungen. Sie heilt erkrankte Menschen nicht, sondern lindert ihre Beschwerden und verbessert die Lebensqualität. Beschwerden sind beispielsweise Schmerzen, Atemnot, Angst oder Übelkeit:
Ja, ich möchte so viele Medikamente erhalten, dass Symptome und Leiden erträglich sind (Schmerzen, Angst, Atemnot und weitere).
Nein, ich möchte möglichst wenig Medikamente erhalten.
Manchmal helfen übliche Medikamente nicht mehr. Dann sind Schmerzen und Atemnot so stark, dass Fachpersonen Medikamente verordnen können, die das Bewusstsein dämpfen. Menschen sind dann schläfriger. Das ist die sogenannte palliative Sedierung:
Ja, ich bin mit einer palliativen Sedierung einverstanden, wenn Symptome so stark sind, dass andere Medikamente nicht mehr wirken.
Nein, ich wünsche mir keine palliative Sedierung. Ich möchte so lange wie möglich alles bewusst wahrnehmen.
Wo möchte ich sterben?
Sie können hier Ihre Wünsche aufschreiben. Aber nicht immer können Ihre Wünsche erfüllt werden:
Ich möchte zu Hause sterben.
Ich möchte im Alters- und Pflegeheim sterben.
Ich möchte auf eine Palliativabteilung ins Spital verlegt werden, wenn Symptome wie Schmerzen, Atemnot nicht gelindert werden können.
Ich möchte im Hospiz sterben.
anderes:
Ich möchte zu Hause sterben
Wenn Sie zu Hause sterben wollen: Sprechen Sie früh mit Ihren Angehörigen. Fragen Sie, ob Ihre Angehörigen genug Kraft dafür haben und Sie begleiten können.
Meine Angehörigen wissen, dass ich zu Hause sterben möchte. Sie organisieren meine Betreuung und holen sich Hilfe.
Was
ist
in einem Notfall während meiner Sterbephase?
Wenn ich mich in der Sterbephase befinde, möchte ich zu Hause, im Alters- oder Pflegeheim, im Hospiz bleiben. Das gilt auch in einer Notfallsituation.
Sind dringende medizinische Behandlungen im Spital nötig, sollen Fachpersonen das mit meiner vertretungsberechtigten Person besprechen.
Wie möchte ich sterben?
Wie sollen die Aufgaben verteilt werden: Nahestehende und Fachpersonen?
Ich möchte begleitet werden von (beispielsweise Angehörige, Fachpersonen, Seelsorge):
Folgende Personen möchte ich während der Sterbephase nicht sehen:
Mein Körper: Organspende, Forschung, Lehre
Organspende
Sie können nach Ihrem Tod Ihre Organe spenden. Ärztinnen und Ärzte entnehmen dann gesunde Organe, Gewebe und Zellen aus Ihrem Körper.
Sie stimmen einer Organspende zu? Dann sind Sie einverstanden, dass Fachpersonen die nötigen medizinischen und organerhaltenden Massnahmen einleiten.
Diese Massnahmen übernehmen Fachpersonen auf einer Intensivstation. Bei einer Krebserkrankung entscheiden Fachpersonen, ob eine Organspende möglich ist:
Ja, ich möchte alle meine Organe, Gewebe und Zellen spenden.
Ich möchte nicht alle Organe spenden. Diese Organe, Gewebe und Zellen möchte ich nicht spenden:
Nein, ich möchte keine Organe, Gewebe und Zellen spenden.
Weitere Informationen zur Organspende erhalten Sie auf der Website der Organisation Swisstransplant: www.swisstransplant.org
Obduktion (Untersuchung nach dem Tod)
Bei einer Obduktion untersucht eine Ärztin oder ein Arzt Ihren toten Körper, nachdem Sie gestorben sind. Die Fachpersonen untersuchen, woran Sie gestorben sind.
Meistens hinterlassen diese Untersuchungen an Ihrem Körper wenig äusserlich sichtbare Spuren. Das ist wichtig zu wissen, falls Sie aufgebahrt werden möchten:
Ja, ich erlaube eine Obduktion.
Nein, ich möchte keine Obduktion.
Meine Angehörigen sollen darüber entscheiden.
Forschung
Im Spital entnehmen und untersuchen Fachpersonen Proben. Das sind zum Beispiel Blut, Urin, Zellen oder Gewebe.
Meistens benötigen sie dazu nicht alle Proben. Einen Teil der Proben ist für die medizinische Forschung interessant. Zusammen mit einigen Daten zu Ihrer Person, beispielsweise Alter, Geschlecht und Krankheiten. Damit können Ärztinnen und Ärzte Krankheiten besser erforschen.
Die Forscherinnen und Forscher verwenden Ihre Daten immer anonymisiert. Anonymisiert bedeutet, dass niemand erkennen kann, von welcher Person die Proben und Daten stammen:
Ja, meine Proben und Daten dürfen verwendet werden.
Ja, meine Proben und Daten dürfen verwendet werden, solange ich lebe.
Nach meinem Tod dürfen sie nicht mehr verwendet werden.
Nein, meine Proben und Daten dürfen nicht verwendet werden.
Darf mein Körper nach dem Tod untersucht werden?
Ja, mein Körper darf nach meinem Tod für medizinische Forschung und Lehre verwendet werden.
Ja, aber mein Körper darf nur von folgender Universität verwendet werden:
Ich habe bei dieser Universität ein entsprechendes Formular ausgefüllt.
Nein, mein Körper darf nicht für die medizinische Forschung und Lehre verwendet werden.
Abruf meines Patientendossiers oder meines Obduktionsberichts
Niemand darf mein Patientendossier oder meinen Obduktionsbericht einsehen.
Folgende Personen dürfen mein Patientendossier einsehen:
Folgende Personen dürfen meinen Obduktionsbericht lesen:
Unterstützung und Beratung –die Krebsliga in Ihrer Region