Die WESER REPORT-Ausgabe für Lilienthal, Worpswede und Grasberg
SAMSTAG, 13. SEPTEMBER 2025
NR. 3773/21. JAHRGANG
Neues aus dem Moor
Der Reitende Förster
Kunst zum Anfassen
Neue Bündnisse für Produkte aus wiedervernässten Mooren Seite 11
Wie Jürgen Ludewig Schmidt die Region prägte Seite 12
Bei den Grasberger Herbstateliers dürfen auch die Besucher tätig werden Seite 4
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Ausstellung im Alten Rathaus WORPSW EDE – Mit „Eidos“ zeigt Stefan Ringeling in der Galerie Altes Rathaus neue und ältere Ölgemälde zwischen gegenständlicher Malerei, Realität und Wahrnehmung. Die Ausstellung eröffnet am Sonntag, 21. September, um 11.30 Uhr und ist bis zum 2. November zu sehen. aeu
Friedrich-Karl Dreyer vor dem Eingang des Hauses, in dem die Gemeinde ihn und weitere Personen unterbringt.
Was darf die Gemeinde?
Diskutieren über Lilienthal LILIENTHAL – Für Donnerstag, 18. September, lädt der Club of Lilienthal zu einer Diskursrunde um 19.45 Uhr in den Schroeter Saal in Murkens Hof, Klosterstraße 25, ein. Thema sind das Gemeindeentwicklungskonzept und die abgeschlossene Bürgerbefragung. aeu
Forschung zum Küstenschutz LILIENTHAL – Auf Einladung des Ortsverbands von Bündnis 90 / Die Grünen spricht am Mittwoch um 19.30 Uhr der Biologe Martin Zimmer im Schroeter Saal von Murkens Hof zum Thema „Biologischer Küstenschutz“. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. aeu
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Foto: Utke
Die Lilienthaler Verwaltung will ihre Rechte gegenüber Wohnungslosen ausweiten ANNEMARIE UTKE
LILIENTHAL – Vier Monate ist es her, dass in Lilienthal über eine Satzung zur Unterbringung Wohnungsloser beraten wurde. Der Ausschuss für Haushalt, Soziales, Ordnung, Feuerwehr und Senioren diskutierte einen nach Vorschlägen der Verwaltung gestalteten Neuentwurf des Papiers. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten derjenigen Lilienthalerinnen und Lilienthaler, die von der Gemeinde untergebracht werden, wie in Obdachlosen- oder Geflüchtetenunterkünften. Bisher formulierte die Gemeinde die Nutzungsauflagen für die Unterkünfte für jeden Unterbringungsbescheid einzeln. Sprich: Jede untergebrachte Person erhielt einzeln aufgesetzte Regeln darüber, welche Rechte und Pflichten sie in der Unterkunft der Gemeinde innehat. Um Zeit zu sparen, will die Gemeinde nun eine Satzung aufstellen, in der die Hausregeln allgemeingültig aufgestellt sind. Unter den Regeln in dem von der Verwaltung vorgestellten Entwurf finden sich auch die Befugnisse der Gemeinde gegenüber den von ihr untergebrachten Menschen.
Ein Beispiel, das in der Ausschuss- griffig“. Das ziehe sich durch den sitzung im Mai für einige Diskus- ganzen Text. Er „verstehe das Intesionen sorgte, ist Paragraph 4 resse der Verwaltung“ an solchen Nummer 5: Die Bediensteten der Befugnissen. Dieses Interesse sei Gemeinde dürfen demzufolge die „zum Teil auch berechtigt“, erklärt Unterkünfte „jederzeit betreten“ er gegenüber dem HAMME / – zwischen 21 und 6 Uhr „jedoch WÜMME REPORT. Aber man müsnur in begründeten Fällen“. Gülti- se „auch die Interessen der Menge Gründe richten sich laut der schen beachten, die dort wohnen“, Vorlage nach den Vorgaben des betont das Ausschussmitglied. Niedersächsischen Fr ie d r ic h-K a rl Polizei- und OrdDreier ist empört Ich persönlich nungsbehördengeüber die Vorstöße bin der Meinung, sie der Verwaltung. setz (NPOG) und Der Rentner lebt in beinhalten beimachen das, weil spielsweise die Abeiner von der Gesie es können. Weil wehr einer Gefahr meinde bereitgefür Leib und Lestellten Unterkunft. sich niemand dafür ben. Dreier sorgt sich, interessiert. Andreas Strassedass einige der von Friedrich-Karl Dreier meier sitzt als der Verwaltung geplanten SatzungsGrundmandatsinhaber für die Linke im Ausschuss. änderungen unverhältnismäßig Das bedeutet, dass er zwar mitdis- seien. „Ich persönlich bin der Meikutieren, aber nicht abstimmen nung, sie machen das, weil sie es darf. Strassemeier kritisierte auf können. Weil sich niemand dafür der Sitzung Anfang Mai die vorge- interessiert. Sie gehen mit diesen schlagenen Änderungen der Sat- Leuten, diesen sogenannten Obzung. Einige Punkte, wie die ge- dachlosen, so um. Die können sich plante Befugnis, dass Gemeinde- nicht wehren, die haben keine mitarbeiter die Wohnung der un- Rechte. Die Gemeinde kann jedertergebrachten Personen jederzeit zeit rein in die Wohnung, kann unangekündigt betreten können aufmachen, kann sagen, das ist sollen, hält Strassemeier für „über- nicht in Ordnung, da habt ihr zu
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viel“, beschreibt Dreier seine Bedenken. Als Reaktion auf Strassemeiers Kritik versprach die Verwaltung bereits im Mai, den Satzungsentwurf zu überarbeiten. Das ist nun vier Monate her. Er habe „noch keinen neuesten Stand“, berichtet Strassemeier Ende August. Er sei „irritiert, dass das alles so lange dauert“. Die Gemeinde teilt auf Anfrage mit, dass die Überarbeitung des Entwurfs in Arbeit sei. Dabei handele es sich nur um Formulierungsänderungen – inhaltliche Anpassungen der Satzung seien nicht vorgesehen. Strassemeier zeigt sich über diese Einschätzung verwundert. Bei seinen Anmerkungen zum Entwurf handele es sich um „inhaltliche Kritikpunkte, nicht nur Formulierungsfragen“, bekräftigt er. Bis Redaktionsschluss gab es von Seiten der Lilienthaler Verwaltung keine Rückmeldung, ob und in welcher Fassung die neue Satzung weiter von den kommunalen Gremien bearbeitet oder beschlossen wurde. Grund für die bisher fehlende Klarstellung seien Personalausfälle aufgrund von Krankheit, teilt die Verwaltung mit.
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