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Weser Report - Links der Weser vom 02.11.2024

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SAMSTAG, 2. NOVEMBER 2024

NR. 3728/54. JAHRGANG

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Warum die Benachteiligung auch ein Demokratie-Problem ist

Warum die FDP die Hundesteuer abschaffen will

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Kamin- und Kachelöfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, brauchen ab dem 1. Januar 2025 einen Nachweis über die Einhaltung der gültigen Grenzwerte. Foto: Pixabay

Alle Infos unter: aok.de/rueckentrainer

LINK S DER WESER

Neuer Standort für den Kältebus Der Kältebus, welcher Obdachlosen in der kalten Jahreszeit einen Platz zum aufwärmen bietet, wechselt an einen neuen Standort. Ab dem 6. November wird er auf dem Gelände des Christlichen Vereins Junger Menschen an der Birkenstraße 34 stehen. pb

Aus für viele alte Holzöfen

Nacht der Jugend im Rathaus Im Bremer Rathaus fi ndet am 6. November die Nacht der Jugend statt. Unter dem Motto „Respekt:Voll“ gibt es verschiedene Veranstaltungen, Debatten und Musik. Unter anderem ist als Ehrengast die KZ-Überlebende Eva Umlauf zu Gast. Einlass ist ab 17.15 Uhr pb

Nur noch Ökostrom Der Energiedienstleister swb versorgt ab dem 1. Januar 2025 alle Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Land Bremen – mit einer Jahresverbrauchsmenge bis 100.000 Kilowattstunden – ausschließlich mit Ökostrom. Die Umstellung soll vollkommen automatisch erfolgen. mas Anzeige

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Zum 1. Januar tritt neue Verordnung in Kraft / Termine für spezielle Messungen rar RIKE FÜLLER

Herbst und Winter sind die Zeit der prasselnden Kaminfeuer. Feuerstättenbesitzer, deren Kamin- und Kachelöfen zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sind allerdings aktuell zum Handeln aufgerufen. Ab 2025 dürfen Öfen dieser Baujahre ohne einen Nachweis zur Einhaltung der gültigen Grenzwerte nicht mehr betrieben werden. Es tritt dann die dritte Stufe der Verordnung zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Kamin- und Kachelöfen in Kraft. Betroffen sind nicht nur Feuerstätten, in denen Holz verbrannt wird, sondern auch solche, die mit Holzpellets oder ähnlichem befeuert werden. „Das dürfte die Feuerstättenbetreiber allerdings nicht überraschend treffen. Wir sind schon seit 15 Jahren damit beschäftigt. Es handelt sich jetzt um die dritte und letzte Stufe“, erklärt Bernd Hühold vom Kaminland Bremen. Das Unternehmen kümmert sich seit Monaten um den Ausbau alter und dem Einbau neuer Öfen. „Die Lieferung eines neuen Gerätes vor Weihnachten ist jetzt schwierig. Wir betreiben normalerweise zwei Lager für die Wa-

Wir feiern 40. Geburtstag

ren, inzwischen haben wir das vier- wurden. Dies gilt allerdings nicht, te angemietet“, verdeutlicht Hühold wenn ein historischer Ofen in einem die Dimensionen. neuen Haus aufgestellt wird. Wer Mit der Verordnung schreibt der allein mit der Feuerstelle sein Haus Gesetzgeber im Rahmen der Ener- beheizt, kommt ebenfalls um den giewende den Austausch, die Nach- Austausch herum, gleiches gilt für rüstung oder Stilllegung der alten offene Kamine, die nachweislich nur Öfen vor. Der Grenzwert für Staub gelegentlich genutzt werden. beträgt ab 2025 0,15 Gramm je KuNachweisen kann man die Einhalbikmeter Abgasluft und für Kohlen- tung der Grenzwerte durch eine Bestoffmonoxid 4 Gramm je Kubikme- scheinigung des Herstellers. Eine ter Abgasluft. Feuerstätten, die noch Datenbank gibt es dazu im Internet älter sind, also die vor dem 1. Januar unter cert.hki-online.de 1995 in Betrieb ge„Wenn nicht nommen wurden, nachvollziehbar Die Messung für den ist, wann die Feumussten schon bis Ende 2020 ausgeNachweis nimmt viel Zeit erstätte in Betrieb tauscht, nachgegenommen wurde in Anspruch. rüstet oder stillgeoder wenn man Marco Gabrielli legt werden. keinen aktuellen Hühold geht daNachweis erbrinvon aus, dass in diesem Jahr deutsch- gen kann, ist eine spezielle Messung landweit gut acht Millionen Feuer- durch einen Schornsteinfeger notstätten stillgelegt werden. Seine wendig“, erklärt Marco Gabrielli, Kunden wurden durch das Unter- Sprecher der Schornsteinfegerinnehmen rechtzeitig angeschrieben nung Bremen. Diese Messung dauert und an die neue Verordnung erin- – anders als die der Abgaswerte an nert. „Wir sehen dann Öfen bei den Heizungen und Thermen – allerKunden, die wir vor 25 Jahren einge- dings länger. „Sie nimmt viel Zeit in baut haben“, sagt der Berater. Anspruch und kann nicht von jedem Es gibt aber auch Ausnahmen von Schornsteinfeger durchgeführt werder Verordnung: Historische Kami- den“, gibt Gabrielli zu bedenken. Die ne und Kachelöfen, die vor dem 1. Kosten für eine solche Messung lieJanuar 1950 in Betrieb genommen gen im höheren dreistelligen Be-

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reich. Termine für eine Messung noch vor Ablauf der Frist am 31. Dezember sind in Bremen bereits rar. „Die Kunden müssten aber schon lange Bescheid wissen, denn auch wir weisen bei jeder Feuerstättenschau darauf hin“, sagt Gabrielli. Die Messung selbst darf nur durch geschulte Schornsteinfeger vorgenommen werden, zudem kommt ein spezielles Messgerät zum Einsatz. Sind die Werte dann in Ordnung, erhält der Feuerstättenbetreiber ein Protokoll, um die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen zu können. Der Betrieb ohne einen Nachweis führt zu hohen Bußgeldern: Bis zu 10.000 Euro können laut Umweltressort fällig werden. Wer nicht gleich die gesamte Feuerstätte austauschen lassen will, kann auch einen Filter nachrüsten. Gabrielli empfiehlt, einen Schornsteinfeger zu Rate zu ziehen. „Ein Filter ist immer ein Widerstand. Passive Varianten müssen häufig gereinigt werden und bremsen den Abzug der Abgase. Sie sind aber kostengünstig. Für aktive Filter benötigt man einen Stromanschluss. Sie sind wartungsarm, aber in der Anschaffung sehr teuer“, sagt der Schornsteinfegermeister.

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