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Das BLV - Wochenzeitung vom 21.02.2026

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Bockhorn / Vegesack / Blumenthal Am Amtsgericht Blumenthal wurde der 48-Jährige verurteilt.

Foto: rdr

„Zufällig“ am Einbruch beteiligt Drogenabhängiger Intensivtäter muss erneut ins Gefängnis VON R EGI NA DR I EL I NG

BLUMENTHAL – Für den Staatsanwalt war der Angeklagte ein alter Bekannter, gegen den am Freitag wegen versuchten Wohnungseinsbruchdiebstahls und Diebstahls mit einer Waffe am Amtsgericht Blumenthal verhandelt wurde. Immerhin hatte der Beschuldigte, der in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, bis dato schon 42 Einträge im Bundeszentralregister – unter anderem wegen Diebstahls, sexueller Nötigung, Beleidigung, schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der

Mann war im Alter von 14 Jahren mit seinen Eltern, vier Brüdern und sechs Schwestern aus dem Libanon nach Deutschland gekommen. Einen Schulabschluss hat er nicht und er bezieht seit vielen Jahren Sozialleistungen. Dieses Mal wurde ihm vorgeworfen, mit einem Unbekannten versucht zu haben, über einen Wintergarten in ein Wohnhaus einzudringen. Richter Dr. Jens Florstedt konnte dazu Videomaterial präsentieren, das den Beschuldigten eindeutig in Aktion zeigte. Immerhin konnte dieser sich dieses Mal wiedererkennen, was laut Staatsanwalt in ande-

ren Fällen wohl nicht immer so gewesen sei. An dem besagten versuchten Einbruch sei er zufällig beteiligt gewesen, erklärte der Verdächtige. Auch die weiteren Anschuldigungen konnte der 48-Jährige aufgrund eindeutiger Videoaufnahmen schwer leugnen. Dabei hatte er in der Innenstadt in der C&AFiliale zahlreiche T-Shirts mitgehen lassen, wie der als Zeuge geladene Ladendetektiv aussagte. Dieser hatte die Polizei hinzugezogen, die nicht nur Diebesgut bei dem Fünffachvater sicherstellte, sondern auch ein Messer mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern. Dieses Messer habe er an

einem Drogentreffpunkt gefunden und deshalb zufällig dabeigehabt, sagte der Angeklagte. Abschließend erklärte sein Verteidiger, er sehe keine Gründe für einen Haftbefehl, wohl aber für eine Strafe von elf Monaten Gefängnis. Der Staatsanwalt hingegen hatte zuvor geäußert, dass die Anklage in vollem Umfang bestätigt worden sei und eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. „Eine Aussetzung zur Bewährung kommt nicht in Betracht.“ So sahen es auch der Richter und die beiden Schöffen. Das Urteil lautete ein Jahr und drei Monate – ohne Bewährung.

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